Anmeldungen Fachoberschule Schuljahr 2017/2018

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1 Rundschau Mittwoch, 25. Januar 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 4/2017 Anmeldungen Fachoberschule Schuljahr 2017/2018 Die Anmeldungen für die Fachoberschule der Realschule plus Lauterecken/Wolfstein werden zu folgenden Zeiten im Sekretariat der Schule am Standort Lauterecken entgegengenommen: Anmeldezeitraum: täglich von 08:00-12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00-15:30 Uhr Rosenmontag und Fastnachtsdienstag nur vormittags von 08:00-12:00 Uhr Zur Anmeldung benötigen wir: Das letzte Zeugnis der Klassenstufe 10. Die Geburtsurkunde und ein Passbild für die Fahrkarte. Falls Sie diese Anmeldezeiten nicht wahrnehmen können, vereinbaren wir gerne einen individuellen Termin. Anmeldungen Klassenstufe 5 Schuljahr 2017/2018 Die Realschule plus Lauterecken/Wolfstein ist integrativ gestaltet und bietet im Rahmen der Ganztagsschule viele Möglichkeiten. Die Anmeldungen werden am Standort Lauterecken entgegengenommen. Anmeldezeiten: täglich von 08:00-12:00 Uhr u. montags bis donnerstags von 14:00-15:30 Uhr Rosenmontag und Fastnachtsdienstag nur vormittags von 08:00-12:00 Uhr Zur Anmeldung benötigen wir: Das letzte Halbjahreszeugnis und das Anmeldeblatt der Grundschule. Ebenso benötigen wir die Geburtsurkunde und ein Passbild für die Fahrkarte. Falls Sie diese Anmeldezeiten nicht wahrnehmen können, vereinbaren wir gerne einen individuellen Termin. Gerne können Sie uns auch auf unserer Homepage besuchen. K. Zielinski, Rektorin Freie FOS-Praktikumsstelle Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein wird ab dem eine Praktikumsstelle für Schüler/ innen der Fachoberschule an der Realschule plus Lauterecken/Wolfstein (FOS) frei. Interessierte Schüler/innen können sich bis zum schriftlich um die freie Praktikumsstelle bewerben. Die Unterlagen (letzes Zeugnis, Lichtbild, Lebenslauf) sind an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Büroleitung - Schulstraße 6 a, Lauterecken zu senden. Bei Rückfragen und für weitere Informationen können Sie sich gerne an Herrn Feld (Tel / hans.feld@vg-lw.de) wenden. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann aus Kostengründen nicht erfolgen. Schicken Sie uns daher keine Originale sowie aufwändige Bewerbungsmappen, Schnellhefter etc. zu. Lauterecken, den In Vertretung Müller, Erster Beigeordneter

2 Rundschau Ausgabe 4/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl: Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 4/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 25. Januar 2017 Ausgabe 4/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Deimberg Bekanntmachung Am Mittwoch, den 8. Februar 2017, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Deimberg, An der Steinreiß 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Deimberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 3. Erweiterung und Anbaumaßnahme um eine 5. Gruppe in der Kindertagesstätte St. Julian; Beteiligung der Einzugsgemeinden an den Investitionskosten II. Nichtöffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheit 5. Pachtangelegenheiten III. Öffentlicher Teil 6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin Ginsweiler Bekanntmachung Am Dienstag, den 31. Januar 2017, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Ginsweiler, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ginsweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Überprüfung der Versicherungsverträge 3. Nachwahl Mitglied, ggf. stellvertretendes Mitglied der Rechnungsprüfungskommission 4. Wahl zusätzlicher Mitglieder in den Arbeitskreis Festausschuss 5. Erweiterung Auftrag Bushaltestellen (Barrierefreiheit) 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Nutzung des Bürgerhauses III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Wolfgang Neu, Ortsbürgermeister Hausweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 26. Januar 2017, 18:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Hausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hausweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 4. Verschiedenes Wolfgang Maurer, Ortsbürgermeister Lauterecken Bekanntmachung Am Donnerstag, den 26. Januar 2017, 20:00 Uhr, findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Kauf einer Anhänger-Hebebühne ( Hebekorb oder auch Steiger ) für den Bauhof 2. Informationen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Lauterecken schreibt folgende Maßnahme öffentlich aus: Umbau Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstr. 45, Lauterecken Los 02 Stahlbauarbeiten Los 03 Zimmer- und Holzbauarbeiten; Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Los 08 Putz- und Stuckarbeiten Außen Los 10 Trockenbauarbeiten Los 11 Putz- und Stuckarbeiten Innen Los 15 Metallbauarbeiten Los 41 Gerüstbau Der vollständige Bekanntmachungstext der Öffentlichen Ausschreibung ist im - Submissionsanzeiger, Hamburg (Fax 040/ ), - Subreport, Köln (Fax 0221/ ), - bi medien GmbH, Kiel (Fax 0431/ ) sowie auf der - Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein www. vg-lw.de unter Aktuelles veröffentlicht. - Dieser kann kostenlos beim Architekturbüro Cappel AIS, Glanstraße 30, Altenglan, Tel /40142, Fax 06381/6258 oder per bei info@cappel.ais.de angefordert werden. Lauterecken, gez. Steinhauer Steinhauer, Stadtbürgermeister Odenbach Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für die Haushaltsjahre 2017/2018 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

4 Rundschau Ausgabe 4/2017 Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen Odenbach, den gez. Becker, 1. Ortsbeigeordnete Rutsweiler an der Lauter Bekanntmachung Am Mittwoch, den 1. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Hirtenstraße 6, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rutsweiler a.d.l. statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach Anteilige Übernahme der Kosten für Fallschutzmatten Spielplatz 4. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 5. Änderung Pachtvertrag; Festlegung neuer Miet- und Reinigungspreise für das Bürgerhaus 6. Beschaffung Granitplatten für Friedhof 7. Glockenturm Sanierung der morschen Holzbalken 8. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 9. Anfragen und Auskünfte Dirk Landfried, Ortsbürgermeister Wolfstein Bekanntmachung Hinweis: Die Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Altstadt der Stadt Wolfstein in der Ausgabe Nr. 3/2017 vom 18. Januar 2017 war fehlerhaft. Aus Rechtssicherheitsgründen wird die Bekanntmachung über die Aufhebung daher wiederholt. Satzung der Stadt Wolfstein über die Aufhebung der Sanierungssatzung Altstadt Auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom (GVBl S. 153) in der derzeit gültigen Fassung und des 162 Abs. 2 S.1 i.v.m. 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Wolfstein in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Die Satzung der Stadt Wolfstein über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt vom , veröffentlicht am , wird aufgehoben. Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan mit aufgeführten Plannummern ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage der Bekanntmachung beigefügt. 2 Inkrafttreten Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Altstadt, tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Wolfstein, den gez. Dilly Stadtbürgermeister Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein, den gez. Dilly Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Flurstücke im Geltungsbereich Stadtsanierung in Wolfstein in Altstadt

5 Rundschau Ausgabe 4/2017 Pl.-Nr. 12, 14/1, 17, 18, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23/1, 23/2, 23/3, 24/1, 24/2, 24/3, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 34/5, 35/1, 35/3, 36/1, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1, 45/2, 47/2, 47/3, 48/4, 48/5, 49, 49/2, 49/3, 49/4, 49/5, 51, 52, 54, 55, 56/3, 57, 61, 62, 62/2, 63, 65, 66/3, 67/2, 68, 68/2, 68/3, 113/1, 114, 114/2, 115, 115/1, 119/1, 121, 121/2, 121/4, 122, 124, 125, 127, 129, 131,132/2, 132/3,132/4, 133, 133/2, 134, 136/1,138/1, 139, 139/2, 140/2, 141/2, 142, 143/2, 144, 144/2, 145, 146, 147, 147/2, 148/3, 149/3, 150, 151, 152, 153, 154, 155/4, 155/6, 157/3, 157/4, 157/5, 157/7, 157/8, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166/1, 167/2, 169, 171, 172, 173, 174, 176, 176/2, 177, 178, 180, 180/4, 180/6, 180/8, 180/10, 180/12, 181,182, 183, 184, 186, 187/1,189, 190, 192/1,193, 194, 195/2, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203/1, 204, 205, 207/1, 207/2, 208, 209, 210/1, 211/1, 212/1, 213, 214/2, 214/3, 215, 216, 218, 225/5, 225/7, 253/11, 253/18, 253/20, 253/21, 253/23, 253/36, 253/37, 253/38, 252/62, 273, 297, 301, 352/8, 594/9, 595/17, 754/11, 755/2, 755/3, 755/4, 755/5, 755/6, 755/7, 755/8, 755/14 und Teilflächen der Pl.-Nr. 113/2, 155/2, 155/5, 222/1, 233/16, 253/16, 253/34, 253/42, 253/43, 253/44, 253/45, 253/46, 253/47, 253/48, 253/49, 253/60, 296, 479/14, 595/16, 754/10 Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 71/14 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Rothselberg, Gemarkung Rothselberg, Blatt 720 Miteigentumsanteil von 1/4 an Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße, Essweilerstraße zu 590 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Dachgeschoss im Aufteilungsplan mit Ziffer 2 gekennzeichnet, hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Montag, , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal I versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Wohnung im Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Eigentumsanteilen, Baujahr schätzungsweise um 1900, Wohnfläche 78 qm, Öl- Zentralheizung, Dachgeschoss: Bad/WC, Küche, Wohn-Esszimmer, 2 Zimmer, Flur; Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteresenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sichrheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Meßmer, Rechtspflegerin Ausgefertigt: Becker, JBe. als UdG Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 67/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Odenbach, Gemarkung Odenbach, Blatt 491 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flst.-Nr. 209 Hof- und Gebäudefläche, Grabenstraße 6 zu 170 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Wohnhaus in Massivbauweise; 2 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr Untergeschoss um 1950; Baujahr Ober- und Dachgeschoss um 1997; Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Öl-Zentralheizung; Verkehrswert: insgesamt ,00 Euro (entsprechend ,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 15/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eisenbach, Gemarkung Eisenbach, Blatt 357 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 481/30 Gebäude- und Freifläche, Langenstück zu 545 m 2 Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

6 Rundschau Ausgabe 4/2017 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Freistehendes Einfamilienhaus in Massivbauweise mit Garage; Baujahr ca. 2010; Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Gaszentralheizung; Fußbodenheizung, Solaranlage mit ca. 3 m 2 Fläche; Kellergeschoss: Flur, Hobbyraum, Gästezimmer, Abstellraum, Duschbad, Hauswirtschaftsraum, Technik, Terrasse; Erdgeschoss: Diele, Abstellraum, Küche, Wohn-Esszimmer, Arbeitszimmer, Garderobe, Gäste-WC, Balkon; Dachgeschoss: Wohnflur, Schlafzimmer 1, Ankleide, Bad 1, Schlafzimmer 2, Flur, Bad 2, Abstellraum, Balkon; Verkehrswert: insgesamt ,00 Euro (entsprechend ,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 54/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Jettenbach, Gemarkung Jettenbach, Blatt 1028 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flst.-Nr. 4778/2 Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße zu 327 m 2 Gebäude- und Freifläche, Hohlweg zu 496 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Wohnhaus in Massivbauweise, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss; ursprüngliches Baujahr (Scheune) um 1750, Umbau zum Wohnhaus um 1985, Renovierung und Dachausbau ab ca. 2010, Satteldach, Gas-Zentralheizung, Solaranlage mit Pufferspeicher, Kachelofen mit Warmluftverteilung im ganzen Wohnbereich; Verkehrswert: Bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 1: ,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 9.250,00 Euro) und bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 2: ,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend ,00 Euro) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: K 34/15 und 1 K 19/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Hoffenbach (Hundheim), Gemarkung Offenbach, Blatt 1210 Bestandsverzeichnis Nr. 23 Flur 9, Flst.-Nr. 273/2 Gebäude- u. Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Hüttenstraße zu 472 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 25 Flur 9, Flst.-Nr. 272/6 Gebäude- und Freifläche, Hüttenstraße 26 zu m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Dreigeschossiges Dreifamilienhaus; Baujahr 1964 in Massivbauweise; Satteldach; drei Garagen; Kellergeschoss: Heizraum, Waschküche, Erdgeschoss: Büroräume; Obergeschoss-Wohnung 1: 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon; Obergeschoss-Dachgeschoss-Wohnung 2: 2 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum/Zugang zum Schwimmbadanbau; Dachgeschoss-Wohnung 3: 3 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum; Es besteht Renovierungs- und Sanierungsbedarf. Verkehrswert: bzgl. BV-Nr ,00 Euro bzgl. BV-Nr ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist bzgl. BV-Nr. 23 am und bzgl. BV-Nr. 25 am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlagen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes i Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

7 Rundschau Ausgabe 4/2017 Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Bundeswehr Riebel, Rechtspfleger Ausgefertigt: Becker, JBe. als UdG Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Roland Gauch, Ringstr. 18, Herren-Sulzbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Herren-Sulzbach, den gez. Roland Gauch - Jagdvorsteher - Sonstige amtliche Mitteilungen Finanzamt Kusel-Landstuhl Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Neu ab 1. Januar 2017 Seit dem 1. Januar 2017 sind wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Besteuerungsverfahren noch effizienter und serviceorientierter zu gestalten. Das Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau von Bürokratieaufwand. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen sowohl für die Bürger als auch für die Finanzverwaltung Erleichterungen bringen. Vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens und nutzerfreundliche Prozesse tragen zur Verbesserung der Serviceorientierung bei. Kernstück der Reform ist der Erlass des vollständig automationsgestützten Steuerbescheids einschließlich der elektronischen Bekanntgabe. Änderungen ergeben sich aber auch bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung. Bislang sind die Jahressteuererklärungen von nicht beratenen Steuerbürgern bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Für steuerlich beratene Steuerbürger endet die Abgabefrist am 31. Dezember des Folgejahres. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens werden die Abgabefristen zugunsten der Steuerpflichtigen jeweils um zwei Monate verlängert. Die verlängerten Fristen gelten erstmals für Steuererklärungen für das Jahr Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Finanzverwaltung zukünftig in zahlreichen Fällen auf die Vorlage von Papier-Nachweisen verzichtet. Die Beleg-Vorlagepflichten werden insoweit durch Beleg-Vorhaltepflichten ersetzt. Das Finanzamt fordert Belege nur noch im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist. Die stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe durch die Informationstechnik hat auch Änderungen in den Verfahrensabläufen der Finanzämter zur Folge. So können die Steuerbürger zwar auch künftig ihre Steuererklärung in Papierform in den Service-Centern der Finanzämter abgeben und Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung stellen, eine direkte Bearbeitung der Steuererklärung oder eine Kontrolle der Belege bzw. die Prüfung der Eintragungen findet dort aber nicht mehr statt. Der Wegfall der Belegvorlagepflichten begünstigt im Übrigen die elektronische Steuererklärungsabgabe über das Verfahren ELSTER. Das ELS- TER-Verfahren bietet zudem den Vorteil, dass die Steuererklärung noch vor Abgabe auf Plausibilität geprüft und die festzusetzende Steuer im Vorfeld ermittelt werden kann. Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung sind unter zu finden Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Adenbach Arbeitseinsatz in Adenbach Einladung Auf unserem neuen Friedhof und hinter dem Bürgerhaus müssen Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden. Einsatz am Samstag dem 28. Januar 2017 ab 09:30 Uhr. Treffpunkt am neuen Friedhof. Bitte Schubkarren, Schaufel, Rechen und Besen mitbringen. Jeder Helfer ist herzlich willkommen. Für Verpflegung ist gesorgt. Jürgen Klein, Ortsbürgermeister Einöllen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Bauangelegenheit; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 240/1, ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude (Bergeraum) zu errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich i. S. d. 35 BauGB. Der Gemeinderat beschließt, zu dem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes das Einvernehmen.

8 Rundschau Ausgabe 4/2017 Jettenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Karl Mohr, Bachstraße. 3, Tel /993010, die Amtsgeschäfte. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Zuschussantrag des Feuerwehrfördervereins Der Feuerwehrförderverein Jettenbach stellt einen Zuwendungsantrag bei der Ortsgemeinde für verschiedene Anschaffungen. Nach eingehender Beratung gewährt die Ortsgemeinde dem Feuerwehrförderverein eine Zuwendung für diese Anschaffungen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Rechnungen. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Jettenbach Die Kirchengemeinde Jettenbach stellt einen Zuwendungsantrag bei der Ortsgemeinde für verschiedene Anschaffungen. Nach eingehender Beratung gewährt die Ortsgemeinde der Kirchengemeinde eine Zuwendung für diese Anschaffungen. Auftragsvergabe; Umbau und Sanierung Haus der Vereine ; Lieferung und Montage einer Befüllschnecke für den Holz- Hackschnitzelbunker Zu der Baumaßnahme Umbau und Sanierung Haus der Vereine wurden für die Lieferung und Montage einer Befüllschnecke für den Holz- Hackschnitzelbunker Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Baumaßnahme Umbau und Sanierung Haus der Vereine den Auftrag für die Lieferung und Montage einer Befüllschnecke für den Holz-Hackschnitzelbunker an eine Firma aus Jettenbach zu vergeben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Kappeln Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Jochen Weiß, Oberdorf 18, Tel /403393, die Amtsgeschäfte. Vom bis übernimmt der Zweite Beigeordnete Bernhard Mäurer, Sportplatzweg 3, Tel /6716 die Amtsgeschäfte. Lohnweiler Lohnweiler sagt Danke! Die Gemeinde Lohnweiler und die Vereine, AV, FKV, OGV, und der SPD Ortsverein, bedanken sich auf diesem Wege nochmals ganz herzlich bei allen Akteuren, die mit Tanz, Gesang und Vorträgen dazu beigetragen haben, dass unsere Seniorenfeier am eine tolle Veranstaltung wurde. Ebenfalls einen herzlichen Dank an die vielen Helfern rund um die Bewirtung unserer Senioren sowie den Fahrdienst, Kuchenspendern und Geldspendern. Der gute Zuspruch der Veranstaltung bestärkt uns dieses Event in Zukunft für unsere Senioren weiter beizubehalten und wir freuen uns schon auf Die Gemeinde und örtlichen Vereine Nussbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bebauungsplan Wingertsberg der Ortsgemeinde Nußbach - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB; Annahme des Bebauungsplanentwurfes für a) die öffentliche Auslegung b) die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wingertsberg im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch in der von einem Ingenieurbüro in der Sitzung am 12. Juli 2016 vorgestellten Fassung. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind nunmehr die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen. Gemäß 4a Abs. 2 BauGB werden die vorstehenden Verfahrensschritte gleichzeitig durchgeführt. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat grundsätzlich eine Verpachtung der Gaststätte im Haus Wildanger. Reipoltskirchen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Auftragsvergabe; Mehrgenerationsfläche Garten- und Landschaftsbauarbeiten Im Zusammenhang mit der gemeindlichen Dorferneuerungsmaßnahme Mehrgenerationsfläche/Jugendtreff wurden seitens eines Planungsbüros, die Garten- und Landschaftsbauarbeiten am öffentlich ausgeschrieben. Es sind 3 Angebote eingegangen. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Auftragsvergabe an eine Firma aus Wöllstein. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Kirchenmäsue Die Kirchenmäuse laden ein: Am Samstag, 28. Januar 2017 von Uhr im Gemeindehaus Jettenbach, Höhstr. 2. Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Die Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein. Nähere Infos bei den Pfarrämtern. Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Samstag, Ab Uhr Kirchenmäuse - Kirche mit Kindern (Jettenbach; Gemeindehaus); Informationen und Anmeldung bei Ulrike Göttel Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Uhr Gottesdienst in Horschbach Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Sitzung des Presbyteriums (Jugendheim) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Neujahrsempfang Es waren ungefähr 45 Personen der Einladung gefolgt. Bei Brezeln, Sekt und Kaffee fand ein reger Austauch unter den anwesenden statt. Pfarrer Becker begrüßte die Anwesenden, bedankte sich für das Engagement der Ehrenamtlichen und überbrachte Gute Wünsche zum Neuen Jahr. Wilfried Wendel bedankte sich bei Pfarrer Anton Ociepka für das Buch, das er über die Pfarrei Lauterecken erstellt hat. Bisher erschienen ist auch ein Buch über die ehemalige Pfarrei Reipoltskirchen. Ein weiteres Buch über die Pfarrei Wolfstein ist gerade in Arbeit. Die Pfarreiratsvorsitzende Inge Lütz wies auf den Kalender, der beim Empfang verteilt wurde hin, auf dem die bis jetzt feststehenden Termine des Jahres der Pfarrei eingetragen sind und auf dem man alle weiteren Termine eintragen kann. Der Kalender war schon einige Jahre in der Vorbereitung und in diesem Jahr erstmal fertig gestellt, sodass dieser verteilt werden konnte. Wünsche zum Neuen Jahr überbrachten auch der Beigeordnete der Stadt Lauterecken Günter Luers und der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Andreas Müller.

9 Rundschau Ausgabe 4/2017 Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, hl. Timotheus und hl. Titus - weiß - 19:00 Uhr Lauterecken Pfarreirat-Sitzung Freitag, Sel. Paul Josef Nardini - weiß - 15:30 Uhr Wolfstein Vorbesprechung für den Klausurtag mit Vertretern der Gemeindeberatung aus Pirmasens Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Sonntag, Sonntag im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Reipoltskirchen sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Montag, der 4. Woche im Jahreskreis - grün - 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, hl. Johannes Bosco - weiß - 17:00 Uhr Lauterecken Erstkommunionunterricht bis 18:00 Uhr 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Mittwoch, der 4. Woche im Jahreskreis -grün - 18:00 Uhr Lauterecken Hochamt zum Fest Darstellung des Herrn Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, Uhr Lauterecken mit anschließendem Kaffee und Kuchen Der Gottesdienst in Lauterecken findet im Prot. Gemeindehaus, Bahnhofstraße 22 statt. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Gottesdienst Hefersweiler Wir laden Sie ein zu unserem Gottesdienst am Sonntag, um Uhr nach Hefersweiler. Unsere Gruppen treffen sich: Freitag, Elternabend Konfirmanden 2017er um Uhr Samstag, Seniorenclub Uhr Montag, Strickcafé 15,99 Uhr, Trommelgruppe Uhr Ev. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Offenbach Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Uhr hl. Messe Niederalben Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste in St. Peter + Paul, Offenbach-Hundheim Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, :00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 10:15 Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg 17:00 Uhr Das angekündigte Kirchenkonzert in der Kirche Rothselberg mit dem Salonorchester Theo Reinhard wird auf den verschoben. Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Auf den Spuren von Martin Luther 5-tägige Reise der prot. Kirchengemeinde Rothselberg Als Reiseteilnehmer ist jeder herzlich willkommen! Vom bis findet eine interessante Gemeindereise statt. Der Preis beträgt p. P. im DZ EUR 515. Die Reise beginnt mit Abfahrt von Rothselberg (weitere Abfahrtsorte sind möglich). Auffahrt zur Wartburg mit gemeinsamer Palasführung (Audioguide). Geführter Stadtrundgangdurch die Fachwerk- und Reformationsstadt Schmalkalden sowie durch Erfurt inklusive Führung im Augustinerkloster. Besichtigt werden außerdem die Lutherstadt Wittenberg und Halle/Saale inklusive der Marienkirche. Geführter Stadtrundgang in der Lutherstadt Wittenberg, Besuch des Panoramas Luther 1517 und der Weltausstellung Tore der Freiheit. Die Unterbringung erfolgt in guten Mittelklassehotels im Doppelzimmer mit Bad oder Dusche/WC inklusive Halbpension (4x Frühstück und 3x Abendessen). Die Leitung übernimmt Herr Pfarrer Stefan Müller, Hauptstr. 61, Rothselberg Tel , Mail: pfarramt.rothselberg@evkirchepfalz. de. Der genaue Reiseverlauf mit weiteren Informationen ist bei Pfarrer Stefan Müller, Tel.: 06304/346 erhältlich. Anmeldeschluss: Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr St. Julian Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst in Wolfstein (Pfarrsaal) Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Dorfgemeinschaftshaus) Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Mittwoch, Uhr Frauenbund im Pfarrsaal Donnerstag, Uhr Präparandenstunde Kath. Pfarrgemeinde St. Georg Lauschied Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Freitag, Uhr Eucharistiefeier Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Samstag, Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, Uhr Vorbereitungstreffen der Frauen für den Weltgebetstag, der dieses Jahr am Freitag, den 3. März um Uhr in der kath. Kirche in Raumbach stattfindet, im Raumbacher Gemeindehaus. Termine Vereine Veranstaltungen Absturzsicherung Nächster Übungstermin am 28. Januar 2017 ab Uhr in der Feuerwache Lauterecken Bei Feuerwehreinsätzen kann unter Umständen ein Absturz oder ein freier Fall in die Tiefe nicht ausgeschlossen werden. Als Schutzmaßnahme gibt es hierfür einen speziellen Gerätesatz Absturzsicherung. Er besteht aus einem speziellen Seil, verschiedenen Karabinern und einem Auffanggurt. Mit dieser Schutzausrüstung können sich Feuerwehrangehörige gegen einen möglichen Absturz sichern. Voraussetzung ist die uneingeschränkte Feuerwehrtauglichkeit, das regelmäßige Üben und die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang. 12 Teilnehmer aus der VG Lauterecken-Wolfstein erlernten im Herbst 2016, in rund 24 Stunden, die Handhabe dieses Gerätesatzes.

10 Rundschau Ausgabe 4/2017 Zukünftig denkbare Einsätze der Wehrleute sind Nachlöscharbeiten auf Dächern oder die Rettung aus Gruben und Schächten. Mögliche absturzgefährdete Personen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall auf einem Kran, könnten bis zum Eintreffen der speziellen Höhenrettern aus Kaiserslautern erstgesichert werden. Die Gruppe Absturzsicherung besteht zur Zeit aus Mitgliedern verschiedener Feuerwehren der gesamten Verbandsgemeinde unter anderem aus Jettenbach und Lauterecken. Ein erster Einsatz fand vor kurzem in Ginsweiler zur Nachkontrolle eines Kaminbrandes statt. Nächster Übungstermin ist der 28. Januar ab Uhr in der Feuerwache Lauterecken. Interessierte Kameradinnen und Kameraden sind hierzu herzlich eingeladen. Forstamt Kusel Lauterecker Holzschnäppchen 2017 Traditionsgemäß verkauft das Forstamt Kusel am Samstag, dem 4. Februar 2017 um Uhr Stammhölzer aus heimischen Wäldern an interessierte Privatpersonen. Angesprochen sind Hobbyschreiner, Drechsler, Heimwerker und sonstige Holzwürmer. Der Holzverkauf findet wie in den Vorjahren auf dem Holzlagerplatz Staudacker, direkt an der B 270 zwischen Heinzenhausen und Reckweilerhof, statt. Eine bunte Palette ausgesuchter Hölzer liegt auf dem Lagerplatz bereit (siehe Rückseite). Wer sich das Holz schon anschauen möchte, kann dies ab sofort tun. Insbesondere die selteneren heimischen Baumarten kann man nicht im Baumarkt kaufen. Da sich außerdem alle Stämme durch Farbe, Maserstruktur und Astigkeit unterscheiden, sind individuelle Schnittbilder garantiert. Die angebotenen Bäume sind alle im hiesigen Forstamtsbereich gewachsen. Somit wird die Umwelt durch die geringe Transportentfernung nur wenig belastet. Als besonderen Service organisieren wir nach dem Verkauf den Holztransport in das Sägewerke der Firma Brücher, Rathsweiler, Tel , wo die Hölzer nach den Wünschen des jeweiligen Käufers eingeschnitten werden. Je Stamm berechnen wir eine Transportkostenpauschale von 19. Wir hoffen auf ein reges Interesse an unserer Veranstaltung und freuen uns wieder auf viele Fachgespräche unter Holzwürmern beim Genuss von leckeren Wildbratwürsten und Glühwein. Hohenöller Kappensitzung und Kinderfasching Hohenöller Kappensitzung 2017 Am Samstag, den findet ab Uhr in der Radsporthalle, die 9. Hohenöller Kappensitzung der Vereinsgemeinschaft statt. Das Motto in diesem Jahr lautet: Fasenacht auf dem Bauernhof. Es sind noch wenige Restkarten verfügbar. Info unter 06382/ Markus Fries. Kinderfasching in Hohenöllen am Sonntag, Die Vereinsgemeinschaft Hohenöllen lädt alle kleinen und großen Narren zum Kinderfasching in die Hohenöller Radsporthalle ein. Wie jedes Jahr sorgen u.a. verschiedene Kindertanzgruppen für ein buntes Programm. Beginn ist um Uhr. Der Eintritt ist natürlich frei. Turnverein Homberg 1922 e.v. Homerische Fastnachtssitzung anschließend Tanz mit Duo Marengo & Bar. Freitag, und Samstag, Beginn: Uhr, Einlass: Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Homberg. Freie Platzwahl. Reservierung Eintrittskarten unter: 06788/ Es freut sich auf Ihren Besuch der Turnverein Homberg 1922 e.v. Kappensitzungen in Hoppstädten 1. Sitzung am Freitag, den ab 19:30 Uhr 2. Sitzung am Samstag, den ab 19:30 Uhr Kartenvorverkauf am Samstag, den ab Uhr im Bürgerhaus Hoppstädten. Kinderfastnacht am Sonntag, den mit Enzo Lorenzo. Beginn um 13:30 Uhr. Eintritt frei. PWV Jettenbach Am Sonntag, , ist die Korbusch-Hütte von bis Uhr für jedermann geöffnet. Landfrauen Kirrweiler Am 9. Februar 2017, Uhr findet im DGH ein Filmabend statt. Es ist ein Film über Südafrika von den Löwen bis zu den Berggorillas. Ref. Lothar Dirksen. Dazu laden wir alle Mitglieder und Nichtmitglieder recht herzlich ein. Wir freuen uns auch über Leute aus anderen Gemeinden. Bitte vormerken! Donnerstag, , Uhr nicht wie im Programm angegeben Maien sondern wir wollen dann Basteln. Donnerstag, , Maien. Bitte anmelden für dir Mila in Herren Sulzbach am 23. März, Uhr bei B. Gräßer 06387/1597. Schützenkreis 1800 Lauterecken Einladung Vor 21 Monaten wurde das Archiv des Schützenkreises 1800 Lauterecken hervor gerufen. Um Euch einen Einblick in das Geschehene des Schützenkreises zu geben bzw. auf Wunsch vieler ehemaliger Schützenschwestern und -brüder werden wir eine Archivveranstaltung am im Schützenhaus Lauterecken durchführen. Beginn: von Uhr Ausstellung, ab Uhr offizieller Teil. Für das leibliche Wohl wird der Schützenverein Lauterecken sorgen. Der Verein bittet Fahrgemeinschaften zu bilden, um kein großes Verkehrschaos am Schützenhaus zu haben. Archiv des Schützenkreises 1800 Lauterecken Archivarbeit Der Schützenkreis 1800 Lauterecken möchte seine Archivarbeit erweitern. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! All diejenigen, die z. B. Unterlagen, Medaillen, Urkunden, Dokumente, Bilder, Zeitungsberichte usw. insbesondere von den nicht mehr aktiven Schützenvereinen - St. Julian, Offenbach-Hundheim, Homberg, Rehborn und Meisenheim - besitzen, sollten sich mit dem Archivar Schreck Karl-Ludwig 06304/1469 in Verbindung setzen. Pro Seniore Residenz Lauterecken Musik verschönert die Nachmittage Musik spielt im Leben der Menschen eine große Rolle. In der Pro Seniore Residenz Lauterecken finden bekanntlich viele musikalische Nachmittage statt. So war am 3. Advent die Musikschule Litzenberger aus Kappeln da. Die Musikschule besteht seit 1991 und unterrichtet Kinder und Erwachsene in Piano, Keyboard oder dem Orgelspiel. Die zehn Kinder konnten durch ihren Besuch in der Residenz vor Publikum ihr Können zeigen. Sie spielten bekannte deutsche und englische Weihnachtslieder, und bereiteten den Bewohnern einen schönen weihnachtlichen Nachmittag. Zum Auftakt des neuen Jahres besuchte der Männergesangsverein Die Asbachkehlchen die Bewohnerinnen und Bewohner der Pro Seniore Residenz Lauterecken. Der Chor entstand aus einer Bierlaune, um bei Prunksitzungen musikalische Büttenreden vorzutragen. Die Idee eines Gesangsvereins blieb über die närrische Zeit bestehen; der Chor singt auch bei Geburtstagen oder in Einrichtungen. Zu Beginn stimmen die neun Männer, begleitet vom Schifferklavier, ihr Erkennungslied an Wir sind die Asbachkehlchen. In der folgenden Stunde konnte bei bekannten Volks- und Heimatliedern mitgesungen werden, so dass aus dem Männerchor ein großer gemischter Chor wurde. Bei Liedern wie Der Mond hält seine Wacht oder Kehr ich einst zur Heimat wieder riefen Bewohner Oh, wie schön oder Ja, das kennen wir! Auch von dem verstorbenen Günter Klein selbst verfasste Lieder fanden großen Anklang, besonders das Sonnenblumenlied oder Lieder so schön wie das Glantal. Der Männergesangsverein bereitete den Bewohnern einen sehr schönen Nachmittag - herzlichen Dank dafür!

11 Rundschau Ausgabe 4/2017 Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Einladung zum Spielabend Am Donnerstag, dem , treffen wir uns um Uhr im Gemeinde- und Feuerwehrhaus zu einem Spielabend. Jeder kann sein Lieblingsspiel mitbringen. Das Vorstandsteam wünscht allen Teilnehmerinnen einen vergnüglichen Abend. Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den geht die Rundwanderung um 13:00 Uhr am Marktplatz ab. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Automobilclub Königsberg e.v. im ADAC Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 am Montag, den 13. Februar um Uhr im Hotel Königsberg in Wolfstein. Tagesordnung: Bericht des Vorsitzenden, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, Neuwahlen, Planung der Aktivitäten für 2017, Anträge, Verschiedenes. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. informiert: Agrarförderung 2017 Infoveranstaltung zum eantrag, Software 2017 In Zusammenarbeit mit dem technischen Support des Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Bad Kreuznach, der Kreisverwaltung Kusel sowie dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. findet am 6. Februar 2017 im Hotel Reweschnier in Blaubach von Uhr eine Informationsveranstaltung zum eantrag, Softwarestand 2017 statt. Ab dem Jahr 2018 ist die geodatenbasierte Antragsstellung Pflicht müssen 75 % der Begünstigten und Flächen über dieses Verfahren abgewickelt werden. Alle Antragsteller sollten daher eine entsprechende Infoveranstaltung besuchen. Bauernstammtisch in Raumbach Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen lädt am Montag, dem 6. Februar 2017, um 20:00 Uhr, zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmann in Raumbach ein. Ingo Scheid, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, spricht zum Thema: Tipps zur Frühjahrsbestellung? Anmeldung zur gemeinsamen Orientierungsstufe im Schuljahr 2017/18 am Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel Das Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel führt die Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018 zur Aufnahme der Schüler und Schülerinnen in Klasse 5 in der Zeit von Montag, bis Freitag, durch. Anmeldezeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00-14:00 Uhr, Donnerstag von 12:00-18:00 Uhr. Mitzubringen sind: eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse im Original und eine Kopie zum Verbleib an der Schule, das gelbe Anmeldeformular der Grundschule, Taufschein (nur zur Vorlage), bei Alleinerziehenden evtl. Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten, bei allein Sorgeberechtigten evtl. die Sorgerechtsbescheinigung (Gericht, Jugendamt). In individuellen persönlichen Anmeldegesprächen mit Schulleitungsmitgliedern des Gymnasiums und der Realschule plus Kusel besteht die Möglichkeit auf besondere Anliegen einzugehen. Bei der Anmeldung teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit, ob Sie Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung und/oder die Bläserklasse anmelden möchten. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat entgegen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. informiert: Am Samstag, von Uhr bis Uhr veranstaltet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. ein Seminar für Nebenerwerbslandwirte im Landgasthof Burgschänke, Schlossstr. 1 in Kl-Hohenecken. Die Referenten Rudi Werner, Michael Trauth, Joachim Schneider vom BWV und Herr Helmut Katschner, Rentenberater referieren über die Themen: Neuerungen im Steuerrecht, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, rechtliche Themen der Landwirtschaft/Nebenerwerbslandwirtschaft und Neuerungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Veranstaltung ist für Mitglieder des BWV kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen eine Gebühr von 80, Euro. Anmeldungen unter oder 35. Sicherheit ist Standortfaktor Die Menschen sind vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr, zunehmender Hasskriminalität, Gewalttaten, steigender Diebstähle und Einbrüche verunsichert. Gerade das subjektive Sicherheitsgefühl ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und zugleich wichtiger Standortfaktor. Der GStB fordert, die Polizeipräsenz weiter auszubauen, ihre Präsenz in der Fläche sicherzustellen und die Polizei von unnötigen bürokratischen Aufgaben wie z.b. Halterfeststellungen bei geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen über eine Halterhaftung zu entlasten. Erforderlich ist auch die Bereitschaft von Wirtschaft und Gesellschaft vor Ort, an Sicherheitskonzepten mitzuwirken und Strategien zu entwickeln, wie Radikalisierungstendenzen entgegengetreten werden kann. Wo möglich, könnten Gemeinde und Städte Angsträume durch Beleuchtung und Videoüberwachung, aber auch bereits im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung, reduzieren. Unverzichtbar ist auch eine Stärkung der Justiz, damit die Täter nicht nur gefasst, sondern auch konsequent angeklagt und zeitnah verurteilt werden können. Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

12 Rundschau Ausgabe 4/2017 DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m 2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindekkung in BRAAS od. Tonziegel, nur Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel Fax meisterdach-bau@web.de Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Wildzerlegebetrieb Bernd Balder Hauptstraße Medard Wildverkauf nach tel. Absprache Telefon: Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach ReisepoRtal Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Foto: Fotolia, mokee81 Mobiler Zeitungszusteller m/w auf Dauer gesucht für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen Ihr Aufgabengebiet beinhaltet das Abholen der Zeitungen bei dem erkrankten oder in Urlaub befindlichen Zusteller und die Zustellung in dessen Verteilgebiet. Das jeweilige Verteilgebiet wird Ihnen von Seiten unseres Verlages mitgeteilt. Das macht den Besitz eines PKWs, Handys, PCs und einen Internetanschluss nötig, da die Verteilbezirke per Mail an Sie gesendet werden. Außerdem sollten Sie zeitlich flexibel und kurzfristig einsetzbar sein. Der ideale Bewerber: Rüstige (Früh-) Rentner oder Hausfrauen (als Nebenjob oder als Ferienjob möglich). Vergütung: Auf Basis (zzgl. 0,30 pro gefahrenem Kilometer) Wir stellen Ihnen einen Zeitungswagen zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich an: vertrieb@wittich-foehren.de LINUS WITTICH MEDIEN KG Europa-Allee 2, Föhren Tel / oder per WhatsApp /

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16 Rundschau Ausgabe 4/2017 Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Trippstadt, Hauptstr. 70a KL, Richard-Wagner-Str. 25 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Lioran ist bei Unruhe, Schlaflosigkeit und Nervosität sehr zu empfehlen. Schnell zur Ruhe kommen, schnell einschlafen und am Morgen nicht müde sein einfach nur toll! 1) 1) Gut einschlafen. Ausgeglichen am Tag. Wenn der Alltag an den Nerven zehrt, wünschen wir uns einfach Entspannung. Doch oft verfolgt uns die innere Anspannung bis zum späten Abend. Das Einschlafen wird unmöglich, weil das Gedanken-Karussell rast. Hier hilft Lioran mit seinem einzigartigen Wirkstoff aus der Passionsblume, der Arzneipflanze des Jahres Der schnelle Wirkeintritt 2 Kapseln am Abend entspannen und erleichtern das Einschlafen. Bei Stress am Tag sorgen 1 bis 3 Kapseln für innere Ausgeglichenheit. Zügig nach 30 Minuten beginnt Lioran, die entspannende, ausgleichende und angstlösende Wirkung zu entfalten. Lioran (30 Kapseln 9,79, Apotheke) ist gut verträglich und hat keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Steuererklärung? Kein Problem. Verschenken Sie kein Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Rückzahlung! Eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Im Rahmen einer Mitgliedschaft berät Sandra Köhler Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften und erstellt dann die Einkommensteuererklärung. Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.v. Beratungsstellenleiterin Sandra Köhler Hauptstr Nußbach Tel Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an (Niehaus Pharma, Tel , Mo. Fr., 9 12 Uhr). Auch Ihr Hausarzt berät Sie gerne zu Lioran. Die Nr. 1 * *unter den Passionsblumen-Medikamenten in Apotheken. Lioran die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Neben wirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige Sei auch Du herzlichst willkommen!

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