Verkehr ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013

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1 Verkehr ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013

2 Titel der Broschüre I Titel des Kapitels ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 Gesamtbericht über Leistungsumfang und Qualität der vom Land Berlin beauftragten gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Jahr 2013 Verantwortlich: Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung VII Verkehr Projektbearbeitung durch: Center Nahverkehr Berlin (CNB) GbR Bernburger Straße 27, Berlin mit Unterstützung der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Hardenbergplatz 2, Berlin Kontakt für Rückfragen: info@cnb-online.de Stand: 30. Januar 2015 Foto Deckblatt: Stadt Land Mensch FOTOGRAFIE Daniel Rudolph

3 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 Inhalt I. Über diesen Bericht... 1 II. Mobilität in Berlin... 2 Rahmenbedingungen der Leistungsbestellung... 2 Das Jahr 2013 im Überblick... 2 Rahmenbedingungen der Nachfrageentwicklung... 3 Entwicklung der Nachfrage... 4 III. Angebot und Leistung im Jahr Soll-Leistungen nach Verkehrsmitteln und Betreibern... 6 Erbrachte Leistungen nach Verkehrsmitteln und Betreibern... 7 IV. Qualität der Verkehre... 8 Zuverlässigkeit... 8 Pünktlichkeit... 8 Kundenzufriedenheit... 9 V. Grundvergütung und Ausgleichsanspruch Grundvergütung auf Basis der Verkehrsverträge Tatsächliche Ausgleichszahlungen des Landes an die Verkehrsunternehmen12 VI. Fokus Infrastruktur Infrastruktur im SPNV Infrastruktur bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus Sonderzahlungen für Investitionszwecke VII. Hinweise zur Datenverwendung... 16

4 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Über diesen Bericht I. Über diesen Bericht Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) ist als Aufgabenträger im Land Berlin verantwortlich für die Organisation, Planung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In dieser Rolle veröffentlicht SenStadtUm einmal jährlich einen zusammenfassenden Bericht zur Entwicklung des ÖPNV, der unter anderem Aussagen zu folgenden Punkten trifft: Umfang der Verkehrsleistungen, die vom Land Berlin für die einzelnen Verkehrsträger bei den Verkehrsunternehmen bestellt werden, Höhe des Vergütungsanspruchs, den die Unternehmen auf Grundlage der Verkehrsverträge für die Leistungserbringungen haben, Umfang der tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen, Ausgleichsanspruch für die erbrachten Leistungen, Investitionen des Landes in die ÖPNV-Infrastruktur. Die Inhalte sowie die Detailtiefe der Darstellungen entsprechen den Vorgaben für Berichtspflichten nach der Europäischen Verordnung EG-VO 1370/2007. Darüber hinaus vermittelt der Bericht auch einen Überblick über die Entwicklungen, die die ÖPNV-Gestaltung im Land Berlin im Jahresverlauf geprägt haben. Dazu gehören die Nachfrageentwicklung und deren Ursachen sowie umgesetzte Maßnahmen der Angebotsplanung und Netzentwicklung. Ziel der Berichterstattung ist es, ausführliche Informationen für die Öffentlichkeit bereit zu stellen und damit die Transparenz im Bereich ÖPNV weiter zu erhöhen. Damit soll auch dazu beigetragen werden, dass die Diskussionen und die Meinungsbildung zur ÖPNV-Entwicklung im Land versachlicht und objektiviert werden können. Die Darstellungen in diesem Bericht bauen auf einer Reihe von Daten auf, die im Rahmen des Leistungs- und Qualitätscontrollings der Verkehrsverträge erhoben und ausgewertet werden. Eine Aufführung der Datenquellen sowie wichtige Hinweise zur Datenverwendung finden sich in Kapitel VII am Ende des Berichts. 1

5 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Mobilität in Berlin II. Mobilität in Berlin Rahmenbedingungen der Leistungsbestellung Die Organisation, Planung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine öffentliche Aufgabe. Im Land Berlin wird diese Aufgabe von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) in ihrer Rolle als Aufgabenträger wahrgenommen. Der Aufgabenträger bestellt bei den Verkehrsunternehmen die Verkehrsleistungen, die zur Sicherung der Daseinsvorsorge, zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele sowie für die Gewährleistung eines attraktiven, nachfragegerechten Angebots angemessen sind. Der Handlungsspielraum, der ihm dabei zur Verfügung steht, bemisst sich unter anderem an der haushalts- und finanzpolitischen Situation im Land Berlin. Grundlage für die Bestellung der Verkehrsleistungen sind die mit den Unternehmen jeweils geschlossenen Verkehrsverträge. Im Jahr 2013 bestanden Verkehrsverträge mit folgenden Unternehmen: Im Regionalverkehr wurden im Jahr 2013 Leistungen von der DB Regio AG, der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) sowie der Niederbarnimer Eisenbahn GmbH (NEB) erbracht. Der S-Bahn-Verkehr wurde im Jahr 2013 ausschließlich von der S-Bahn Berlin GmbH erbracht. U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre werden in Berlin durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) betrieben (Grundlage: Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR, Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis 31. August 2020). Die Umsetzung der Verkehrsverträge, d.h. die Erbringung der vereinbarten Leistung zur vereinbarten Qualität, wird kontinuierlich vom Aufgabenträger bzw. durch von ihm beauftragte Dritte (Verkehrsverbund Brandenburg GmbH sowie Center Nahverkehr Berlin) überprüft und ausgewertet. Damit soll zum einen die Abrechnung der Verträge auf eine nachvollziehbare und transparente Basis gestellt werden, indem bestellte Leistung, erbrachte Leistung sowie Ausgleichszahlungen des Landes gegenüber gestellt werden. Zum anderen geht es beim Controlling auch darum, frühzeitig Leistungs- und Qualitätsabweichungen sichtbar zu machen, so dass Aufgabenträger und Unternehmen gemeinsam gegensteuern können. Das Jahr 2013 im Überblick Der Verbundbericht 2014 des VBB sowie der Qualitätsbericht 2013 des CNB informieren detailliert über Leistungserbringung und erzielte Qualitäten im Berliner SPNV und ÖPNV. Daher erfolgt an dieser Stelle lediglich ein kurzer Überblick über die Entwicklungen im Jahr Bei der S-Bahn wurden 2013 erneut mehr Fahrzeuge in den Einsatz gebracht, auch die Personalverfügbarkeit verbesserte sich. Dennoch konnte auch im Jahr 2013 das bestellte Verkehrsangebot nicht im vollen Umfang erbracht werden. Das Leistungsniveau, welches die S-Bahn vor den massiven Einbrüchen in den Jahren 2009 und 2010 ausgezeichnet hatte, wurde noch nicht wieder erreicht. Dies äußerte sich unter anderem in 2

6 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Mobilität in Berlin reduzierten Zuglängen, ausgesetzten Verstärkerfahrten sowie dem Entfall der Linie S85 bis Anfang Juni. Die Pünktlichkeit stellte sich in 2013 ebenfalls problematisch dar. Insbesondere in den Wintermonaten zu Jahresbeginn sowie ab Herbst sank die Quote pünktlicher Abfahrten. Dies lässt sich unter anderem auf Bauarbeiten im Netz zurückführen. Im Regionalverkehr machten sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Fahrzeughersteller auch 2013 noch Schwierigkeiten beim Einsatz neuer Fahrzeuge bemerkbar, die vor allem die Netze Stadtbahn 1 und 2 betrafen. Insbesondere in der ersten Jahreshälfte mussten noch Ersatzkonzepte für den Betrieb umgesetzt werden, in der zweiten Jahreshälfte entspannte sich die Situation. Die Qualität des Regionalverkehrs wurde durch die Auswirkungen des Elbe-Hochwassers beeinflusst, aber auch Störungen an der Infrastruktur wirkten sich in 2013 auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit aus. Bei der BVG gab es gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise wenige Änderungen im Angebot. Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2013 wurde vor allem ein Teil des Busnetzes im Bezirk Pankow neu strukturiert. Daneben gab es im Jahresverlauf diverse kleine Fahrplan- und Fahrzeugveränderungen, mit denen beispielsweise auf veränderte Schülerverkehre oder auf die Straßenverkehrssituation reagiert wurde. Bei der Zuverlässigkeit verzeichneten alle Verkehrsmittel gegenüber dem Vorjahr eine niedrigere Quote. Die Sollwerte des Verkehrsvertrags wurden von Bus und U-Bahn dennoch erreicht, bei der Straßenbahn lagen die Werte geringfügig niedriger. Die Pünktlichkeit der U-Bahn entsprach 2013 dem guten Niveau der Vorjahre. Die Straßenbahn erreichte eine Pünktlichkeit oberhalb des Soll-Wertes, beim Bus konnte dieser nicht erreicht werden. Rahmenbedingungen der Nachfrageentwicklung Wie sich die Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen entwickelt, hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen gehören unter anderem die Zahl und Struktur der Bevölkerung, Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes, des Tourismus und ebenso die Ausweisung und Bebauung neuer Standorte sowie der Wandel des Mobilitätsverhaltens generell. Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Berlin 2002 bis 2013 Im Jahr 2013 ist die Bevölkerungszahl in Berlin erneut angestiegen. Zum Jahresende lebten Menschen in der Stadt. Das waren fast (+1,4 Prozent) mehr als zum Jahresbeginn. Zurückzuführen ist dies vor allem auf Zuzugsgewinne von über Personen und eine positive Geburtenentwicklung. Der Einwohnerzuwachs erreichte alle Bezirke. Am größten fiel er in Mitte aus (+2,3 Prozent), gefolgt von Pankow (+1,8 Prozent) und Lichtenberg (+1,6 Prozent). 3

7 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Mobilität in Berlin Arbeitsmarkt und Pendler: Entwicklungen Tourismus in Berlin Der Arbeitsmarkt in Berlin hat sich seit 2008 durchgängig positiv entwickelt. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im Jahr 2013 um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Gegenzug sank die Arbeitslosenquote um 0,7 Prozentpunkte. Wie bereits im Vorjahr belegte Berlin damit hinsichtlich der positiven Entwicklungsdynamik den Spitzenplatz unter allen Bundesländern. Der Anstieg der Erwerbstätigkeit ist vor allem auf die Ausweitung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zurückzuführen. Die Zahl der Berufspendlerinnen und -pendler nahm in 2013 ebenfalls zu. Fast Menschen pendelten täglich von außerhalb Berlins ins Stadtgebiet. In die Gegenrichtung sind pro Tag über Berufstätige unterwegs. Knapp drei Viertel der Einpendler nach Berlin kamen im Jahr 2013 aus dem Land Brandenburg. Von den Auspendlern geht jeder zweite einer Arbeit im benachbarten Bundesland nach. Der Anstieg der Gäste- und Übernachtungszahlen im Stadtgebiet ist seit 2008 ebenfalls ungebrochen. Die offiziell verzeichneten Gäste, die in den Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und anderen Gästeunterkünften im Stadtgebiet absteigen, verbringen im Durchschnitt ca. 2,5 Tage in Berlin. Hinzu kommen die Besucherinnen und Besucher, die privat übernachten, oder die die Stadt im Rahmen eines Tagesausflugs bereisen. Viele von ihnen nutzen auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Entwicklung der Nachfrage Der kontinuierliche Anstieg der Fahrgastzahlen, der in den letzten Jahren trotz S-Bahn-Ausfällen und daraus resultierender Verschiebungen der Nachfrage zwischen den Verkehrsträger zu beobachten war, blieb auch in 2013 ungebrochen. Insgesamt verzeichneten die Unternehmen 2013 mehr als 1,38 Milliarden Fahrgastfahrten. 4

8 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Mobilität in Berlin Fahrgastzahlen 2013 nach Unternehmen Verkehrsunternehmen Fahrgäste 2013 Mio. Fahrgäste 2012 Mio. 1 BVG AöR* 947,3 937,4 2 S-Bahn Berlin GmbH** 402,0 395,0 3 DB Regio AG*** 19,5 17,8 4 ODEG GmbH*** 7,6 0,88* 5 NEB AG 1,2 1,10 Summe 1.377, ,8 Daten: Meldungen der Unternehmen * Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF) ** UBF für beide Bundesländer Berlin und Brandenburg *** Summe Einsteiger, Unterschiede zwischen den Jahren ergeben sich u.a. durch Betreiberwechsel (z.b. ODEG 2012 nur Vertrag 1 (Ostnetz) - ODEG 2013 Vertrag 1 (Ostnetz) und Vertrag 4 (Netz Stadtbahn 2) sowie durch eine neue Erhebungsmethodik Fahrgastfahrten nach Verkehrsmitteln 5

9 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Angebot und Leistung III. Angebot und Leistung im Jahr 2013 Soll-Leistungen nach Verkehrsmitteln und Betreibern Die zwischen dem Land Berlin und den Unternehmen geschlossenen Verkehrsverträge enthalten Vereinbarungen zu den Verkehrsleistungen, die von den Unternehmen zu erbringen sind, sowie zu den Ausgleichszahlungen, die das Land zu leisten hat. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang wird jährlich als Soll-Fahrplan durch das Land bei den Unternehmen bestellt. Die Soll-Leistungen beinhalten auch Anpassungen, die sich aufgrund von Störungen ggf. unterjährig ergeben (z. B. Baufahrpläne). Die Fahrpläne sind im Internet auf folgenden Webseiten einsehbar: Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg: (Menüpunkt: Fahrplan) S-Bahn Berlin GmbH: (Menüpunkt: Fahrplan-Linien) BVG AöR: (Menüpunkt: Linien, Netze & Karten) Für das Jahr 2013 wurden folgende Leistungen für die einzelnen Verkehrsträger bei den Unternehmen bestellt: Bestellte Verkehrsleistungen 2013 nach Verkehrsträgern und Unternehmen Verkehrsträger Bus* Verkehrs unternehmen Soll-Leistung 2013 (Zug-/Wagenkm) Straßenbahn* BVG AöR U-Bahn* S-Bahn** S-Bahn Berlin-GmbH DB Regio Regionalverkehr*** ODEG NEB Summe * Referenzleistung, inkl. Streiknachleistungen, und Leistungen Neubaustrecken (U55, WISTA), ohne Kalendereffekt, ohne Beförderungsstunden Straßenbahn und Bus, ohne Fähre ** Bestellte Zugkm entsprechend Verkehrsvertrag sowie Mehrleistungspaket u.a. für Anbindung BER (nur tatsächlich abgerufene Fahrplan-Soll-Leistung). Angaben laut VBB GmbH, nur Berlin *** Angaben laut VBB GmbH; Angaben umfassen den in Berlin im Jahr 2012 bestellten und vom Land Berlin finanzierten Anteil des Gesamtangebots (ohne bestellte SEV-Leistungen): - DB Regio AG: Vertrag 4 (Netz Stadtbahn 1), Vertrag 8 (Notvergabe, Laufzeit vom (Ende des Großen Vertrages) bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014) - ODEG GmbH: Vertrag 1 (Ostnetz) und Vertrag 4 (Netz Stadtbahn 2) - NEB AG: Vertrag 1 (RB 27, ohne Fahrten zum Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen) und Vertrag 2 (RB 26) 6

10 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Angebot und Leistung Erbrachte Leistungen nach Verkehrsmitteln und Betreibern Bei der Leistungserbringung entstehen Abweichungen gegenüber den vereinbarten Verkehrsangeboten zum einen aufgrund fahrplanmäßiger Abweichungen, z.b. aufgrund von Baustellen, Umleitungs- und Ersatzverkehren, sowie aufgrund von Ausfällen durch Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf oder (bei straßengebundenen Verkehren) durch Störungen im Verkehrsfluss. Die nachfolgende Darstellung zeigt, welche Leistungen durch die jeweiligen Verkehrsträger und durch die Unternehmen im Jahr 2013 erbracht wurden. Differenzen zwischen den bestellten und den erbrachten Leistungsmengen ergeben sich einerseits durch Ausfälle und nicht erbrachte Verkehre, und andererseits durch Mehrleistungen, Schienenersatzverkehre sowie unterjährige Zu- oder Abbestellungen des Aufgabenträgers. Erbrachte Verkehrsleistungen 2013 nach Verkehrsträgern und Unternehmen (Angaben z.t. noch vorläufig) Verkehrsträger Verkehrs unternehmen Ist-Leistung 2013 (Zug-/Wagenkm) Bus* Straßenbahn* BVG AöR U-Bahn* S-Bahn** S-Bahn Berlin GmbH DB Regio Regionalverkehr*** ODEG NEB Summe * Tatsächlich erbrachte Verkehrsleistungen laut Meldung BVG und Prüfung / Korrektur durch CNB, Prüfergebnis Stand , überarbeitete Fassung vom , ohne Beförderungsstunden Straßenbahn und Bus, ohne Fähre ** Angaben laut VBB GmbH, Leistungsabweichungen (nicht erbrachte Leistungen und Leistungen SEV) von Soll- Leistung im Rahmen Verkehrsvertrag und Mehrleistungspaket u.a. für Anbindung BER (Leistungen nur tlw. abgerufen), ohne Abweichungen bei der Zugstärke; vorläufige Werte da Schlussrechnung noch nicht endabgestimmt *** Angaben laut VBB GmbH, dargestellt werden alle tatsächlich im Land Berlin erbrachten Leistungen (Bestellleistung sowie erbrachte Mehr- und SEV-Leistungen), nicht-erbrachte Leistungen umfassen z.t. auch Verspätungen (Ausfalldefinition laut jeweiligem Verkehrsvertrag) 7

11 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Qualität der Verkehre IV. Qualität der Verkehre Ausführliche Darstellungen zu den erbrachten Qualitäten im öffentlichen Nahverkehr werden für S-Bahn und Regionalverkehr im Verbundbericht des VBB und für U-Bahn, Straßenbahn und Bus im Qualitätsbericht des CNB veröffentlicht. Aus den dort dargestellten Informationen ergibt sich ein umfassendes Bild zur Qualität der Verkehre, das an dieser Stelle nur kurz zusammengefasst wird. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Erfassungsmethoden für die einzelnen Qualitätskriterien je nach Verkehrsträger unterschiedlich sind. Die Bewertung der Qualitäten erfolgt ebenfalls differenziert nach Verkehrsmitteln und im Einklang mit den speziellen Vorgaben des jeweiligen Verkehrsvertrages. Ein direkter Vergleich der Qualitäten zwischen den Verkehrsträgern und Unternehmen ist daher nicht möglich. Die nachfolgenden Angaben für S-Bahn und Regionalverkehr beziehen sich auf das gesamte VBB-Verbundgebiet. Zuverlässigkeit Die Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs erreichte 2013 einen Wert von insgesamt 97,86 Prozent. 2,14 Prozent der bestellten Verkehre sind ausgefallen, im Vorjahr waren es 1,69 Prozent. Die höheren Ausfälle sind unter anderem auf intensive Bauarbeiten und auf die Auswirkungen des Elbe-Hochwassers im Juni 2013 zurück zu führen. Die S-Bahn erreichte 2013 eine Zuverlässigkeitsquote von 96,3 Prozent. Gegenüber den Vorjahren konnten damit erneut deutliche Verbesserungen erzielt werden. Ursächlich dafür sind mehr Fahrzeuge und mehr Personal. Im Mittel lag die Fahrzeugverfügbarkeit jedoch in allen Monaten unterhalb der vertraglichen Vorgaben. Die Zuverlässigkeit der BVG wird differenziert nach den einzelnen Verkehrsträgern bemessen. Der Soll-Wert für U-Bahn und Straßenbahn (99,7 Prozent), wurde von der U-Bahn erreicht, bei der Straßenbahn lag die erreichte Zuverlässigkeit knapp darunter (99,6 Prozent). Die Zuverlässigkeit des Busses (Soll-Vorgabe 99,7 Prozent) lag ebenfalls knapp unter der Vorgabe (99,6 Prozent). Pünktlichkeit Im Regionalverkehr wird Pünktlichkeit definiert als Ankunfts- und Abfahrtsverspätung weniger als 5 Minuten. Dieser Wert wurde im Jahresdurchschnitt von 86,56 Prozent der gemessenen Ankünfte und Abfahrten erreicht. Gegenüber dem Vorjahr war die Pünktlichkeit damit leicht rückläufig (um ca. 1,4 Prozent), was ebenso an den Auswirkungen des Elbe-Hochwassers wie an Störungen der Infrastruktur lag. Bei der S-Bahn hat sich die Pünktlichkeit ( fahrgastwirksamer Pünktlichkeitsgrad ab 4 min Ankunftsverspätung ) gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich verbessert. Der vertraglich vorgegebenen Pünktlichkeitsgrad von 96 Prozent wurde jedoch in keinem Monat erreicht. Beeinflusst war die Pünktlichkeit unter anderem von Zugausfällen, die bei der S-Bahn in die Berechnung des Pünktlichkeitsgrades einfließen, sowie vor allem im zweiten Halbjahr von intensiven Bautätigkeiten unter anderem in Schöneweide. 8

12 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Qualität der Verkehre Im Jahresdurchschnitt erreichte die S-Bahn im Jahr 2013 einen Pünktlichkeitswert von 93,46 Prozent (2012: 88,63 Prozent). Bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus gilt eine Abfahrt dann als pünktlich, wenn sie innerhalb einer Zeitspanne von 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der im Fahrplan veröffentlichten Soll- Abfahrtszeit auch tatsächlich stattfindet. Da die Pünktlichkeit von der unterschiedlichen Infrastruktur (öffentliche Straßen, eigene Schienen), der Tageszeit, dem Linienweg und der Taktdichte abhängig ist, unterscheiden sich die erreichten Quoten zwischen Verkehrsmitteln und Linien. Der Verkehrsvertrag setzt daher für die einzelnen Verkehrsmittel unterschiedliche Standards zur Pünktlichkeit. Im Jahr 2013 erreichte die U-Bahn eine Pünktlichkeitsquote von 97,3 Prozent (Soll-Wert: 97 Prozent), die Straßenbahn 91, 8 Prozent (Soll-Wert: 91 Prozent). Beim Bus lag die Pünktlichkeit bei 85,1 Prozent (Soll-Wert: 87 Prozent). Kundenzufriedenheit Für alle Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen werden regelmäßig Kundenzufriedenheitserhebungen durchgeführt. Da die Erhebungs- und Auswertungsmethoden unterschiedlich sind, sind die Werte zwischen den Verkehrsträgern nicht vergleichbar. Kundenzufriedenheit in den Zügen (oben) und Bahnhöfen (unten) des Regionalverkehrs in Berlin und Brandenburg 2013 Im Regionalverkehr gibt es seit 2005 Befragungen zur Kundenzufriedenheit. Diese werden regelmäßig stichprobenartig in den Fahrzeugen durchgeführt. Im Jahr 2013 wurden im April und September insgesamt Fahrgäste des Regionalverkehrs befragt, die mindestens wöchentlich fahren. Auf einer sechsstufigen Skala (1 = sehr zufrieden) bewerten die Fahrgäste die Qualität der Verkehrsleistung im Regionalverkehr mit der Note 1,85. Vor allem die Informationen im Regelfall, die Freundlichkeit und Kompetenz des Zugpersonals sowie die Sicherheit in den Zügen werden von den Kunden mit guten Noten bewertet. Die geringste Zufriedenheit wurde 2013 bei Informationen zu Unregelmäßigkeiten, Möglichkeiten des Fahrkartenerwerbs in den Zügen sowie bei der Pünktlichkeit erzielt. Mit der Qualität der Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg sind die Kunden etwas weniger zufrieden. Der Mittelwert über alle befragten Qualitätsmerkmale liegt bei 2,02. Die beste Note und damit die höchste Zufriedenheit erzielte die Fahrgastinformation im Regelfall (1,89). Die Zufriedenheit mit Informationen beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten fällt demgegenüber deutlich zurück (2,38). 9

13 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Qualität der Verkehre Kundenzufriedenheit S-Bahn 2013 Bei der S-Bahn werden jeweils im Mai und im November eines Jahres durch Befragungen der Passenger Satisfaction Index (PSI) aus drei erhobenen Merkmalsbereichen (Züge, Bahnhöfe, Service) auf einer fünfstufigen Skala ermittelt. Befragt werden Fahrgäste, die mindestens zehn Mal im Jahr mit der S-Bahn fahren. Als Soll-Werte wurde im Verkehrsvertrag der Wert von 2,60 für die Zufriedenheit insgesamt festgelegt. Während dieser Wert im Mai 2013 erreicht wurde, waren die Fahrgäste im November weniger zufrieden - und zwar in jedem der drei Merkmalsbereiche. Die Kundenzufriedenheit mit den Verkehrsmitteln der BVG wird in jährlichen Telefonbefragungen von Haushalten Kundenzufriedenheit U-Bahn, Straßenbahn, Bus 2013 ermittelt. Für die Bewertung der Kundenzufriedenheit im Rahmen des Verkehrsvertrags werden die erfragten Merkmale im Zuge der Auswertung zu sieben Kriterien zusammengefasst. Die Bewertungsskala entspricht Schulnoten, wobei die Note 1 den besten und die Note 5 den schlechtesten erzielbaren Wert darstellen. Am zufriedensten waren die Kunden 2013 mit der Pünktlichkeit von U- und Straßenbahn sowie mit der Barrierefreiheit des Busses. Weniger zufrieden äußerten sich die Befragten über Pünktlichkeit und Wartezeit beim Bus sowie über die Barrierefreiheit bei der U-Bahn. Abgesehen von den erreichten Bewertungen eines Jahres ist auch der Trend der Kundenzufriedenheit ein wichtiges Merkmal der Qualitätsbeurteilung. Besonders hervorzuheben ist bei der BVG die deutliche Verbesserung der Kundenzufriedenheit im Bereich Sicherheit, vor allem bei der U-Bahn (Bewertung 2013: 2,79 ggü. Note 2,82 im Vorjahr) und bei der Straßenbahn (Bewertung 2013: 2,49 ggü. Note 2,52 im Vorjahr). Beim Bus wurden annährend die gleichen Werte erreicht (Bewertung 2013: 2,55 ggü. Note 2,50 im Vorjahr). Allerdings: Noch erreichen die Bewertungen keine Bestnoten, so dass weitere technische und personelle Maßnahmen erforderlich sind, damit die Fahrgäste in Fahrzeugen und an Bahnhöfen und Haltestellen nicht nur sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen. Über die im Verkehrsvertrag vereinbarten (sieben zusammengefassten) Kriterien hinaus, berechnet die BVG aus allen Werten des Kundenmonitorings die Gesamtzufriedenheit der Fahrgäste mit dem Unternehmen. Im Jahr 2013 erzielte die BVG hierbei die Note 2,3 (Quelle: Geschäftsbericht der BVG 2013). 10

14 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Ausgleichsanspruch V. Grundvergütung und Ausgleichsanspruch 2013 Grundvergütung auf Basis der Verkehrsverträge Die zwischen dem Land Berlin und den Verkehrsunternehmen geschlossenen Verträge legen die Grundvergütung fest, die den Unternehmen bei voller Leistungserbringung (Leistungsvolumen und vereinbarte Qualitäten) zusteht. Die Verträge mit der BVG AöR, der S-Bahn Berlin GmbH sowie mit den Unternehmen, die Leistungen im Regionalverkehr erbringen, enthalten darüber hinaus auch Regelungen zur Anpassung der Grundvergütung an gestiegene Kosten (v.a. Energiekosten, aber auch Kosten für Material, Personal, Kraftstoffe). Die BVG hat zudem Anspruch auf Zahlungen für die Umsetzung eines zwischen dem Land und dem Unternehmen vereinbarten Sicherheitspaketes, welches technische und personelle Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beinhaltet. Der Ausgleich für das Sicherheitspaket erfolgt in Höhe der von der BVG nachgewiesenen Summe. Für das Jahr 2013 darf der Ausgleich insgesamt eine Höhe von 5,1 Mio. Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus steht dem Unternehmen eine finanzielle Kompensation für die Anwendung der Tarifpflichten in Form ermäßigter Tarife für Ausbildungsverkehre, Sozialticket und Schwerbehindertenfreifahrt zu. Der Grundvergütungsanspruch 2013 setzt sich für die Verkehrsträger und Unternehmen wie nachfolgend dargestellt zusammen. Grundvergütungsanspruch der Unternehmen 2013 Unternehmen Grundvergütungsanspruch 2013 BVG AöR, davon a Verkehrsleistung b Infrastruktur c Tarifpflichten* d Sicherheitspaket S-Bahn Berlin GmbH** DB Regio AG*** ODEG*** NEB*** Summe * Darstellung nachrichtlich, da nicht Bestandteil des Verkehrsvertrags. ** Angaben laut VBB GmbH, nur Berlin, inkl. Kosten für Infrastruktur (über Trassenpreise und Stationskosten) *** Angaben laut VBB GmbH, Angaben z.t. noch vorläufig, geringfügige Abweichungen sind aufgrund der im Rahmen der Schlussrechnung noch durchzuführenden Überprüfung und ggf. Anpassung u.a. der berücksichtigten Infrastrukturkosten noch möglich. Der Vergütungsanspruch der NEB beinhaltet nicht die Gesundbrunnenfahrten auf der Linie RB27. Diese werden vom Land Brandenburg finanziert. 11

15 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Ausgleichsanspruch Tatsächliche Ausgleichszahlungen des Landes an die Verkehrsunternehmen Der Anspruch der Unternehmen auf Ausgleichszahlungen bemisst sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und Qualitäten im Berichtszeitraum. Grundsätzlich bestehen in jedem Jahr Abweichungen zwischen dem vertraglich vereinbarten Vergütungsanspruch und den tatsächlichen Ausgleichszahlungen. Diese ergeben sich einerseits durch Abzüge aufgrund von Minderleistungen, Zugausfällen, Abweichungen bei den vertraglich vereinbarten Zuglängen, Unpünktlichkeit oder anderen im Zuge der Leistungs- und Qualitätskontrolle ermittelten Qualitätsmängeln. Andererseits werden zusätzlich bestellte und erbrachte Leistungen, Schienenersatz- oder Sonderverkehre sowie höhere Qualitäten abhängig von den jeweils konkreten vertraglichen Vereinbarungen vom Land Berlin ebenfalls vergütet. Die bisherigen im Rahmen des Verkehrsvertrags zwischen Land Berlin und BVG AöR angewendete Bonus- und Malus-Regelungen wurden im Jahr 2013 ausgesetzt. Grund dafür war die Weiterentwicklung des Qualitätsmonitorings, welches neue Mess- und Bewertungsmethoden für die Qualität beinhaltet. Die neuen Qualitätskennziffern können mit den bisherigen Regelungen nicht adäquat erfasst werden, die Arbeiten an der Umstellung des Bewertungssystems laufen noch. Die Summe für die Umsetzung des Sicherheitspakets umfasst neben den für 2013 von der BVG nachgewiesenen Aufwendungen auch eine nachträgliche Auszahlungskorrektur für Maßnahmen, die im Jahr 2012 umgesetzt wurden. Weitere Abweichungen bzw. Zahlungsansprüche der Unternehmen ergaben sich in 2013 aus folgenden Positionen: Für die Umsetzung des Sicherheitspakets erhielt die BVG auf Basis der Verwendungsnachweise für 2013 Zahlungen in Höhe von 4,6 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde der Ausgleichsanspruch für Sicherheitsmaßnahmen des Vorjahres um 2,5 Mio. Euro korrigiert. Die S-Bahn Berlin GmbH hat unter Bezug auf die vertraglichen Regelungen mit dem Land Berlin eine Nachforderung infolge gestiegener Energiekosten in Höhe von Euro geltend gemacht. Für die Anerkennung des VBB-Tarifs in bestimmten Zügen des Fernverkehr zahlte das Land Berlin im Jahr 2013 auf Grundlage einer Vereinbarung der Länder Berlin und Brandenburg mit der DB Fernverkehr AG einen Ausgleich in Höhe von Euro an die DB Fernverkehr AG. Die nachfolgende Abbildung stellt den Ausgleichsanspruch der Unternehmen für die erbrachten Leistungen im Jahr 2013 dar. Dabei handelt es sich teilweise um vorläufige Werte bzw. Prognosen, die im Zuge der Schlussabrechnungen noch zu bestätigen sind. 12

16 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Ausgleichsanspruch Ausgleichszahlungen des Landes Berlin an die Unternehmen 2013 (Angaben z.t. vorläufig) Unternehmen Ausgleichszahlungen 2013 BVG AöR*, davon a Verkehrsleistung b Infrastruktur c Tarifpflichten d Sicherheitspaket S-Bahn Berlin GmbH** DB Regio AG*** ODEG*** NEB*** Summe * Prüfergebnis Stand , überarbeitete Fassung vom , Sicherheitspaket: Zahlungen für 2013 inkl. Korrektur des Auszahlungsbetrags aus 2012 ** Prognose VBB, Stand September 2013, inkl. Nachforderung zu Energiekosten Bei den Angaben handelt es sich teilweise um vorläufige Werte, die für die Schlussrechnung noch nicht endgültig abgestimmt sind. *** Prognose VBB, Stand September 2013, nur Leistungen, die gemäß der Vereinbarung zwischen den Ländern durch Berlin zu finanzieren sind Mögliche Zahlungen des Landes Berlin an die Unternehmen bzw. Forderungen der Unternehmen gegenüber dem Land Berlin, die sich aus der Einnahmeaufteilung 2013 ergeben, sind noch nicht enthalten, da mit einem Abschluss der Einnahmeaufteilung für das Jahr 2013 voraussichtlich im Jahr 2015 zu rechnen ist. Abweichungen zu den Angaben im VBB Verbundbericht ergeben sich aus Unterschieden in der Berechnungsmethodik. Während der Verbundbericht alle unterjährigen Zahlungen inklusive periodenfremder Einträge (Verrechnungen aus Vorjahren) und unterjähriger Kürzungen enthält, weist der Gesamtbericht keine periodenfremdem Einträge aus, um den Bezug zur Leistung im Jahr 2013 zu ermöglichen. 13

17 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Fokus Infrastruktur VI. Fokus Infrastruktur Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung dafür, dass die Verkehre im Land Berlin im notwendigen Umfang bestellt und mit hoher Qualität erbracht werden können. Die Verkehrsverträge beinhalten daher auch Regelungen zum Erhalt und Betrieb der Infrastruktur sowie für den Umgang mit den entstehenden Kosten. Infrastruktur im SPNV Für S-Bahn und Regionalverkehr untersucht der VBB jährlich den Zustand des Schienennetzes und der Bahnhöfe und Haltestellen im gesamten Verbundgebiet. Die Ergebnisse werden im Verbundbericht veröffentlicht. Im Jahr 2013 hat sich der Zustand der Schieneninfrastruktur gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Für wichtige Einzelkriterien stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar: Etwas mehr als 10 Prozent des Netzes in Berlin und Brandenburg waren nicht mit der eigentlichen Streckengeschwindigkeit befahrbar. Daraus ergeben sich Fahrzeitverluste von insgesamt zwei Stunden und 59 Minuten. Die Fahrgäste verlieren in Summe pro Tag Stunden aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Strecken. Über 60 Prozent der im Jahr 2013 untersuchten 115 Stationen sind barrierefrei zugänglich. Hinsichtlich der Fahrgastinformation (Wegeleitsystem, Informationen im Regelfall und bei Abweichungen sowie Uhrzeitanzeige) wird ein Drittel der Stationen als weitgehend mängelfrei eingestuft. Bei der Aufenthaltsqualität (Ausstattung mit Wetterschutz, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung) besteht bei über der Hälfte der Stationen nur wenig Verbesserungsbedarf. Weniger als 15 Prozent der Stationen weisen dringenden Handlungsbedarf auf. Die Verantwortung für Zustand und Qualität von Trassen und Stationen liegt beim jeweiligen Infrastrukturbetreiber (i.d.r. die Deutsche Bahn AG). Die Trassen- und Stationspreise, die für die Nutzung der Infrastruktur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlt werden müssen, sind in den vom Land gezahlten Ausgleichszahlungen für die Verkehrsleistung enthalten. Infrastruktur bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus Im Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR wurde vereinbart, dass das Unternehmen verantwortlich ist für den Erhalt und Betrieb der Infrastruktur bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Ziel ist es, die Infrastruktur in einem solchen Zustand zu halten, dass a) die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verkehrsleistung gewährleistet wird, und b) zu Vertragsende die Infrastruktur einen durchschnittlich investierten Zustand aufweist (kein unbekannter Investitionsbedarf). Die Bemessung und Bewertung der Qualität der Infrastruktur erfolgt anhand vertraglich vereinbarter Leistungskennziffern, deren Einhaltung im Rahmen des Vertragscontrollings überprüft wird. Im Jahr 2013 wurden alle Qualitätsziele für die Infrastruktur erreicht. Die nachfolgende Zusammenfassung stellt dies anhand einiger betrieblich und fahrgastseitig besonders relevanter Kennziffern beispielhaft dar. 14

18 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Fokus Infrastruktur Ein Indikator für die Qualität der Infrastruktur bei U-Bahn und Straßenbahn ist der Anteil der Langsamfahrstrecken, bei denen aufgrund von Schäden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten verringert werden müssen. Damit verbunden sind Auswirkungen auf die Beförderungsgeschwindigkeiten der Verkehrsmittel und damit auf die Reisegeschwindigkeit der Fahrgäste. Im Jahr 2013 lag der Anteil der Langsamfahrstrecken bei der Straßenbahn bei 0,57 Prozent (Qualitätsziel < 0,80 Prozent) und bei der U-Bahn bei 0,46 Prozent (Qualitätsziel < 0,50 Prozent) und damit in beiden Fällen im Rahmen der vereinbarten Qualitätsziele. Im Jahr 2013 wurde die barrierefreie Zugänglichkeit durch Aufzüge und Rampen in fünf weiteren U-Bahnhöfen hergestellt. Insgesamt waren somit zum Jahresende 103 von insgesamt 173 U-Bahnhöfen (entsprechend 60 Prozent) barrierefrei erreichbar. Auf insgesamt 94 Bahnhöfen erleichtern Fahrtreppen den Zugang. 111 U-Bahnhöfe sind mit Leitstreifen für die bessere Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen ausgestattet (einer mehr als im Vorjahr). Die Verfügbarkeitsquote der Aufzüge an U-Bahnhöfen lag mit 98 Prozent über der vertraglichen Vorgabe (95 Prozent). Für die Vorhaltung der Infrastruktur steht der BVG im Rahmen des Verkehrsvertrags für 2013 ein Vergütungsanspruch von 182,6 Mio. Euro zu. Da alle Qualitätskennziffern erreicht wurden, konnte das Unternehmen diese Ansprüche ohne Abzug geltend machen. Sonderzahlungen für Investitionszwecke Für Investitionszwecke in einzelne Vorhaben der Infrastruktur stellt das Land Berlin der BVG nach vorheriger Haushaltsanmeldung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Höhe der Mittel variiert je nach Bedarf und Haushaltslage. Diese Mittel werden in Neubau und Sanierung der von der BVG betriebenen und genutzten Infrastruktur investiert. Über die Verwendung der Mittel stimmen sich Land und Unternehmen ab. Größere Investitionen werden im Rahmen der jährlichen Vorhabensklausur gemeinsam erörtert. Im Jahr 2013 wurden der BVG Sonderzahlungen für Investitionszwecke in Höhe von ca. 226 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sonderfinanzierte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der BVG (Auswahl):* Mit Hilfe der Sonderinvestitionen wurden 2013 beispielsweise folgende Investitionen getätigt: Summe Sonderfinanzierung: Euro Grundinstandsetzung U-Bahn: Viadukt- und Tunnelsanierungen, Sanierung von Gleis- und Fahrstromanlagen, Sanierung von Bahnhöfen: 39,9 Mio. Euro Barrierefreier Ausbau von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen : 4,5 Mio. Euro Grundinstandsetzung Straßenbahn: 8,7 Mio. Euro Beschaffung neuer Straßenbahnfahrzeuge: 90,3 Mio. Euro (inkl. anteilig vorgezogener Raten für 2014) * Die gebildeten Sonderposten werden anteilig den anfallenden Abschreibungen der jeweiligen Investitionsvorhaben gegenübergestellt, so dass diese in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens neutralisiert werden. Sie werden bei der nach dem Verkehrsvertrag jährlich praktizierten Überkompensationskontrolle berücksichtigt. 15

19 ÖPNV-Gesamtbericht des Landes Berlin 2013 I Datenverwendung VII. Hinweise zur Datenverwendung Der vorliegende Bericht gibt Auskunft über die im Jahr 2013 im Land Berlin bestellten und erbrachten Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, inklusive Schienenpersonennahverkehr, kurz SPNV) sowie die für deren Finanzierung aufgewendeten Haushaltsmittel. Die Verwendung der Angaben, das Zitieren sowie die Weitergabe des Berichtes sind unter Angabe der Quelle ausdrücklich zugelassen. Auf die für die Erstellung des Berichtes verwendeten und an anderer Stelle zugänglichen Grundlagen, die teilweise weiterführende, detaillierte Informationen enthalten, wird im Text verwiesen. Zu diesen gehören vor allem: Verbundbericht 2014 der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB): Bericht Qualität im Berliner ÖPNV- Das Jahr 2013 (im nachfolgenden kurz Qualitätsbericht ) des Center Nahverkehr Berlin (CNB): Für den Gesamtbericht wurden Daten aus dem jeweiligen Vertragscontrolling SPNV / ÖPNV zusammengefasst und so aggregiert, dass ein konsistenter Überblick über die Verkehre, die zugrundeliegenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Qualität und die Finanzierung des ÖPNV erreicht wird. Ein abgesicherter Vergleich einzelner Leistungen bzw. Leistungsdetails oder Unternehmen ist auf der Basis dieser aggregierten Zahlenangaben nicht zulässig. Für die Erhebung und Auswertung werden verschiedene Methoden verwendet, die Bemessungs- und Bewertungsgrundlagen weichen teilweise voneinander ab. Zudem gelten für die Bestellung und Erbringung der Verkehrsangebote sowie für die damit verbundenen finanziellen Leistungen unterschiedliche vertragliche Regelungen. Diese berücksichtigen die teils verschiedenen rechtlichen, finanziellen und verkehrlichen Bedingungen für den ÖPNV und den SPNV, die hier im Detail nicht dargestellt werden können. Dies gilt ebenso für die Aussagen zu finanziellen Aspekten des Berliner ÖPNV. Die Verträge mit den Unternehmen unterscheiden sich erheblich in Bezug auf die relevanten Kostenfaktoren (z.b. regional differenzierte Trassen- und Stationspreise) und die Regelungen zu den Fahrgelderlösen. Je nach Vertragsart wird das Risiko der Entwicklung der Fahrgelderlöse entweder vom Unternehmen (Nettovertrag) oder vom Besteller (Bruttovertrag) getragen. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller denkbaren Vergleichsaspekte würde den Rahmen dieses Berichts bei Weitem überschreiten. Wir weisen darauf hin, dass einzelne Angaben zu den Zahlungen an die Verkehrsunternehmen (insbesondere bei Abzügen) aufgrund der noch nicht verbindlich abgeschlossenen Schlussprüfungsverfahren vorläufig sind. Es können sich daher noch Veränderungen in geringem Umfang ergeben. Vorläufige Angaben sind im Bericht gekennzeichnet. 16

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