HFS Jura. Universität zu Köln Der Kanzler Abteilung 22 / Studierendensekretariat
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- Charlotte Kappel
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1 Universität zu Köln Der Kanzler Abteilung 22 / Studierendensekretariat Antrag auf Zulassung in einem höheren zulassungsbeschränkten Fachsemester an der Universität zu Köln HFS Jura für das Wintersemester Sommersemester in folgendem Studiengang: Staatsexamen Rechtswissenschaften Bitte geben Sie, falls vorhanden, Ihre Matrikelnummer der Universität zu Köln an: Hiermit beantrage ich die Zulassung für das Studiengang. Fachsemester im oben genannten Angaben zur Person: Name (Namenszusätze hinter den Vornamen schreiben!) Vorname(n) Geburtsdatum Geschlecht m = männlich w = weiblich Geburtsname Staatsangehörigkeit Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abitur): In Deutschland oder im Ausland-- => Angabe Internat. KFZ-Kennzeichen (z.b. M für Malta) Anschrift: Strasse, Hausnummer Telefonnummer / (freiwillige An- Anschriftenzusätze (z.b. bei Müller) gabe) Postleitzahl Meinen Antrag begründe ich wie folgt: Höherstufung (Erläuterung siehe Seite 4) Einstufungsprüfung (Erläuterung siehe Seite 4) swechsel (Erläuterung siehe Seiten 2 bis 5) Quereinstieg (Erläuterung siehe Seite 4) Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz Köln Telefon: Telefax: Besucheranschrift (ab ): Studierenden Service Center (Gebäude 102), Gartengeschoss Universitätsstraße 22a Köln Öffnungszeiten: Mo Fr.: 09:30 12:30 Uhr studsek@verw.uni-koeln.de
2 Hinweise (nur für swechsler/innen) Diese Hinweise gelten nur für Bewerber/innen, die bereits an einer anderen bundesdeutschen Hochschule im oben genannten Studiengang eingeschrieben sind und an die Universität zu Köln wechseln wollen. Bitte kreuzen Sie an, welcher der genannten Gründe für Sie zutrifft. Können nicht alle Bewerber/innen zugelassen werden, wird über die Zulassung in der nachstehenden Rangfolge entschieden: 1. Eigenschaft als Schwerbehinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389) in der jeweils geltenden Fassung. 2. Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers mit ihrem Ehemann, seiner Ehefrau bzw. mit ihrer eingetragene Lebenspartnerin / seinem eingetragenen Lebenspartner oder ihren/ seinen Kindern in den der Universität zu Köln zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten (bitte unbedingt die beiliegende Meldebescheinigung auf S. 3 benutzen). 3. Besondere gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände des Bewerbers/der Bewerberin sowie wissenschaftliche Gründe (siehe Anlage zum Antrag). 4. Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers bei ihren/seinen Eltern in den der Universität zu Köln zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten (bitte unbedingt die beiliegende Meldebescheinigung auf S. 3 benutzen). 5. Keiner der vorgenannten Gründe. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Unterschrift 2
3 Meldebescheinigung Bitte nur diese Meldebescheinigung benutzen und von der zuständigen Meldebehörde ausfüllen lassen! Frau/Herr geboren am Familienname, ggf. auch Geburtsname, Vorname Geburtsdatum in Geburtsort ist hier gemeldet mit der alleinigen Wohnung/Hauptwohnung Straße Hausnummer Postleitzahl Wohnort Kreis Siegel den Meldestelle Unterschrift der/ des Beauftragten der Meldestelle mit eigener Familie (Ehegatte/LebenspartnerIn und/oder Kind) (ggf. ankreuzen) bei den Eltern (Pflegeeltern) (ggf. ankreuzen) Siegel Meldestelle den Unterschrift der/ des Beauftragten der Meldestelle 3
4 Wichtige Hinweise für alle Bewerber/innen Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ein späteres Nachreichen fehlender Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist aus verfahrenstechnischen/-rechlichen Gründen nicht möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. März für das Sommersemester (Ausschlussfrist) 15. September für das Wintersemester (Ausschlussfrist) Ein Vergabeverfahren findet nur statt, wenn freie Studienplätze vorhanden sind. Bei Höherstufung, Einstufungsprüfung und Quereinsteigern entscheidet das Los. Bei swechslern wird eine Rangliste gebildet. Haben mehrere Bewerber/innen den gleichen Rang, entscheidet das Los. Sie erhalten keine Ablehnung, sondern lediglich eine Zulassung im Rahmen vorhandener Studienplätze. Wenn Sie bis zum 30. April (Sommersemester) bzw. bis zum 31. Oktober (Wintersemester) keine Zulassung erhalten haben, gilt Ihr Antrag als abgelehnt. Allgemeiner Hinweis zur Anrechenbarkeit Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen: Die Universität zu Köln erkennt nur Anrechnungsbescheinigungen an, die von dem für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln zuständigem Prüfungsamt ausgestellt worden sind. Erläuterungen/erforderliche Bewerbungsunterlagen Höherstufung Sie sind ordnungsgemäß für das erste Fachsemester im o. g. Studiengang in einem Hauptverfahren zugelassen worden und beantragen die Höherstufung aufgrund anderweitig erbrachter Studienleistungen. Diesem Antrag ist beizufügen: die Einstufungsbescheinigung der anderweitig erbrachten Leistungen durch das für den Studiengang Rechtswissenschaft zuständigen Prüfungsamt. Eine Höherstufung kann gem. 26 Abs. 1, Satz 1 Vergabeverordnung NRW von Ihnen nicht beantragt werden, wenn Sie zur Gruppe der ausländischen Studierenden oder Staatenlosen gehören und nicht gemäß 2 Vergabeverordnung NRW den Deutschen gleichgestellt sind. Einstufungsprüfung (z. B. für beruflich Qualifizierte) Dem Antrag ist der Nachweis beizufügen, dass Sie die Einstufungsprüfung bestanden haben sowie eine Fachsemestereinstufung. swechsel Sie sind/waren für den Studiengang an einer bundesdeutschen Hochschule endgültig eingeschrieben und möchten an die Universität zu Köln wechseln. Diesem Antrag sind beizufügen: eine Studienbescheinigung im Original mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester ggf. die Begründung der sozialen Ausnahmesituation (soziale Gründe können nur anerkannt werden, wenn sie durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden). Quereinstieg Sie haben in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die Ihnen für den o. g. Studiengang angerechnet worden sind. Diesem Antrag ist beizufügen: die Einstufungsbescheinigung der anderweitig erbrachten Leistungen durch das für den Studiengang Rechtswissenschaft zuständigen Prüfungsamt. 4
5 Erläuterungen für swechsler/innen, die gesundheitliche, soziale, familiäre, wirtschaft-liche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen) Die Gründe, die die Bewerberin oder den Bewerber zu einem swechsel veranlassen, sind ausführlich darzulegen und durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen, sie müssen in der Regel in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers selbst liegen. Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn das Studium an einem anderen Studienort unter Anlegung eines strengen Maßstabs mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Hierbei kommen insbesondere folgende Gründe in Betracht: a - gesundheitliche Gründe Zwingende Bindung an den gewünschten Studienort Köln aus gesundheitlichen Gründen, soweit nicht bereits Schwerbehinderung vorliegt. Die zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen Gutachten begründet werden, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, aus welchen Gründen die fachärztliche Behandlung nur am gewünschten Studienort möglich ist. Das Gutachten muss auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Eine einfache ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus! b - soziale Umstände Besondere soziale Umstände, die die Bewerberin oder den Bewerber an den gewünschten Studienort Köln binden, können insbesondere sein: - Wahrnehmung sozialer Pflichten am gewünschten Studienort, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt und die nicht an einem anderen Studienort wahrgenommen werden können (z.b. Tätigkeit in einer Einrichtung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, Bestellung zur/zum Bewährungshelfer/in, Vormund, Betreuer/in oder Pfleger/in im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ausübung eines Mandats einer kommunalen Vertretungskörperschaft). Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Einrichtung ist hierzu unbedingt erforderlich! - Bindung an Trainingsmöglichkeiten am gewünschten Studienort wegen Leistungssport. Es ist eine aktuelle Bescheinigung des jeweiligen Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes über die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader vorzulegen. c - familiäre Umstände Eine familiäre Bindung an den gewünschten Studienort Köln kann als Antragsbegründung nur anerkannt werden, wenn sie durch ausreichende Unterlagen bzw. Bescheinigungen belegt wird. Pflegebedürftigkeit kann nur bei Verwandten in aufsteigender Linie oder Geschwistern anerkannt werden und muss durch ein (fach-)ärztliches Gutachten, das die Art der Krankheit der zu pflegenden Person bezeichnet und zu Ausmaß und Umfang der Pflege Stellung nimmt, belegt werden. Eine einfache ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus! Zusätzlich ist nachzuweisen, dass andere Personen zur Pflege nicht vorhanden sind, dass die Pflege selbst übernommen wird und welchen Umfang sie hat. Gelegentliche Hilfeleistungen bei der Haushaltsführung reichen als Begründung nicht aus! d - wirtschaftliche Gründe Wirtschaftliche Gründe, die die Bewerberin oder den Bewerber an den gewünschten Studienort Köln binden sind durch geeignete Unterlagen über die wirtschaftliche Situation nachzuweisen (z. B. Gefährdung des elterlichen Betriebes durch fehlende Mitarbeit der/des Bewerberin/Bewerbers - Bescheinigung der zuständigen Handels - oder Landwirtschaftskammer ). Einfache finanzielle Interessen reichen als Begründung nicht aus! e - wissenschaftliche Gründe Besonderer Studienschwerpunkt bzw. fachspezifisches Studienangebot, das nur an der Universität zu Köln studiert werden kann. Bitte legen Sie eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Fachbereiches der Universität zu Köln vor. 5
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