Fahrzeugtransporte Fahrzeugservice (AU und HU) Unfallinstandsetzung. Autotechnik-Center GmbH

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2 Hofer Straße Oberlungwitz Tel. (0371) Mobil (0172) Fax (0371) WAAGENBAU GMBH Wäge und Metalltechnik Postfach 04 Lungwitzer Straße Hohenstein-Ernstthal Telefon: (03723) Telefax: (03723) info@waagenbau-gmbh.de Waagen & Wägesysteme Schlosserei Bauelemente 3-Städte-Rallye, Diesel-Div. Platz 3 Gesamtwertung ADAC Rallye Masters, Diesel-Div. Platz 2 Gesamtwertung ADAC Rallye Masters, Platz 13 Bei uns dreht sich alles ums Auto! Unsere Serviceleistungen umfassen z. B. HB- Werbung, Chemnitz Foto: Sascha Dörrenbächer Team Daniel Schmidt / Andy Luther VW Scirocco TDI Fahrzeugtransporte Fahrzeugservice (AU und HU) Unfallinstandsetzung Autotechnik-Center GmbH Fahrzeuglackierung Karosseriestyling Gebrauchtwagenaufbereitung Sächsische Autotransport und Service GmbH SAT Sächsische Autotransport und Service GmbH ATC Autotechnik-Center GmbH Am Schafteich Glauchau Tel Fax Impressum Herausgeber: Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, STT Reinholdshain, Ringstr. 36 B, Glauchau Telefon , Fax , info@kecl.de, Internet: Auflage: Exemplare, Haushaltverteilung, Stand November 2013 Fotos/Layout/Satz: Anzeigenverkauf: Appel Grips Werbeagentur, Karlsweg 8 a, Glauchau, info@appel-grips.de Wochenspiegel Sachsen Verlag, Heinrich-Lorenz-Straße 2-4, Chemnitz, Telefon , Fax Satz: WS Medienservice Chemnitz GmbH, Heinrich-Lorenz-Straße 2-4, Chemnitz, Telefon Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Radeburg, Telefon , Fax Vertrieb: WVD mbh Westsachsen, Heinrich-Lorenz-Straße 2-4, Chemnitz, Telefon , Fax

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4 Inhalt und Inserenten Inhalt Seite Inserenten Seite Wir sind für Sie da!... 3 Abfallgebühren des Landkreises Zwickau... 4 Der Abfallgebührenbescheid... 5 Im Entsorgungsgebiet zugelassene Behältnisse... 5 Das Codierungssystem mittels Barcode-Aufkleber... 6 Rund um die Leerung der Abfall-, Papier-, Biotonnen!... 6 Welche Abfälle werden wie entsorgt?... 7 Tourenplan zur Sammlung von Weihnachtsbäumen Müll vermeiden - Tipps für weniger Abfall Helfen Sie mit - zum Schutz unserer Umwelt Formulare für Anmeldung/Änderungsmeldung Haushalte Anmeldung/Änderungsmeldung Gewerbe Beschädigung/Verlustmeldung Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Mitteilung Bankverbindung für Rücküberweisung Was gehört wohin? Sammeltermine und Sammelgebiete für Restabfall, Papier/Pappe, Leichtverpackungen und Schadstoffe Glauchau / Meerane / Waldenburg mit Ortsteilen und Gemeinden Hohenstein-Ernstthal / Lichtenstein / Oberlungwitz mit Ortsteilen und Gemeinden Limbach-Oberfrohna mit Ortsteilen / Niederfrohna.. 31 Abfallarten-ABC Kinderseiten Kalender 2014 / Entsorgung an Feiertagen Scheffler Umzüge, Oberlungwitz...Umschlag Wohnungsgen. LIO eg, Limbach-Oberfr....Umschlag Waagenbau GmbH, Hohenstein-Ernstthal...Umschlag Wolf & Poser GmbH, Meerane...Umschlag SAT GmbH / ATC GmbH, Glauchau...Umschlag Landratsamt Zwickau, Bürgerservice... 4 Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH... 8 Aktionsforum Glasverpackungen Reisswolf GmbH Sachsen, Chemnitz Bachmann Wärmetechnik, Meerane Autohaus Socke, Kertzsch Entsorgungsfachbetrieb M. Gehrt, Glauchau Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG M.I.B. Bauunternehmen GmbH, Glauchau GWG Hohenstein-Ernstthal eg, Hohenstein-E Containerdienst Schinner, Oberlungwitz Ingenieurbüro Klier + Partner GbR, Glauchau EK Bürosysteme Krüger GmbH, Glauchau Autohaus Schmidt KG, Bernsdorf/OT Hermsdorf Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesell. mbh / Stadtbau und Wohnungsverwaltung GmbH Glauchau.33 Autohaus Bert Müller GmbH, Glauchau SMI-Systemhaus GmbH, Glauchau Garten- und Landschaftsbau Petrik, Oberwiera Verkaufsstellen für Restabfallsäcke im Landkreis Zwickau Crimmitschau Dennheritz Glauchau Glauchau/STT Reinholdshain Hartenstein Hartmannsdorf Hirschfeld Hohenstein-Ernstthal Kirchberg Langenbernsdorf Langenweißbach Limbach-Oberfrohna Mülsen Neukirchen Reinsdorf Ruppertsgrün Werdau Werdau Werdau Wilkau-Haßlau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Zwickau Bestellagentur Manuela Mark Silberstraße 47 Gemeindeverwaltung Hauptstraße 96 Landratsamt Zwickau, Bürgerservice Gerhart-Hauptmann-Weg 2 Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Ringstraße 36 B Schreibwaren Monika Schöniger Bahnhofstraße 1 Gemeindeverwaltung Badstraße 1 Gemeindeverwaltung Hauptstraße 41 Landratsamt Zwickau, Bürgerservice Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 Spielwaren & Elektromaterial Frank Windisch Torstraße 2 Post- und Bestellshop Irina Schlegel Obere Bachstraße 3 Gemeindeverwaltung Hauptstraße 52 Landratsamt Zwickau, Bürgerservice Jägerstraße 2 a Tank- und Waschcenter Michael Ernst An der Linde 52 Blumenhaus am Anger Adelheid Luckner Pleißenanger 7 Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbh Lößnitzer Straße 98 Drogerie Mehnert Ferdinand-Puchert-Straße 6 Landratsamt Zwickau, Bürgerservice Königswalder Straße 18 Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft Zum Sternplatz 7 Getränkehandel Konrad Rink Am Torbogen 3 Schreibwaren Lutz Grafe Cainsdorfer Straße 11 BDC Silvio Mindt Friedrich-Engels-Straße Landratsamt Zwickau, Bürgerservice Werdauer Straße 62, Haus 1 dtvd Uwe Dombrowski Darwinstraße 2 GGZ Gebäude- u. Grundstücksgesell. Zwickau Parkstraße 4 Kfz-Pflege Gerhardt Gatzke Schloßstraße Schleiferei Wolfgang Winter Marienthaler Straße 80 Schreibwaren Liebold Innere Zwickauer Straße 65 Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Flurstraße abseits Wäscherei Trompelt Äußere Schneeberger Straße 100 Wasserbettenstudio Türschmann Himmelfürststraße 1 a ZUG Zwickauer Umweltdienste GmbH & Co. KG Reichenbacher Straße 142 2

5 - Wir sind für Sie da! Geschäftsanschrift Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH STT Reinholdshain Ringstraße 36 B Glauchau Kontakt Telefon Telefax Telefax Postanschrift Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Postfach Glauchau Besuchszeiten Di. und Do. 09:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Entsorgungsgebiet Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Telefonische Sprechzeiten Mo. 09:00-12:00 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr Di. u. Do. 09:00-12:00 Uhr u. 13:00-18:00 Uhr Mi. u. Fr. 09:00-12:00 Uhr info@kecl.de geschaeftsleitung@kecl.de finanzen@kecl.de gebuehren@kecl.de fuhrpark@kecl.de marketing@kecl.de Internet Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte Anschriften und Öffnungszeiten - Seite 9 Verkaufsstellen für Restabfallsäcke Anschriften - Seite 2 Langenbernsdorf Crimmitschau Neukirchen Werdau Dennheritz Zwickau Mülsen Ansprechpartner Geschäftsführer Herr Schwabe Sekretärin Frau Seidel Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung Frau Lindenhahn Finanzen Prokuristin Frau Benn SB Finanzen Frau Schüppel SB Finanzen Frau Sporrer Fraureuth Hirschfeld Langenweißbach Wilkau- Haßlau Kirchberg Crinitzberg Reinsdorf Hartmannsdorf Wildenfels Lichtentanne Hartenstein Disponenten Oberdisponent Herr Baier Disponentin Frau Militzer Gebührenverwaltung So sind wir zu finden (Bitte den Hinweisschildern in der Ortslage Reinholdshain folgen!) Abt.-Ltr. Gebührenverwaltung Frau Kießlig SB Gebührenverwaltung Frau Smiatek Hohenstein-Ernstthal, Meerane Sperrmüllentsorgung SB Gebührenverwaltung Frau Mann Glauchau, Niederlungwitz, Niederwinkel, Oberwiera, Reinholdshain, Remse, Schönberg, Weidensdorf, Wernsdorf SB Gebührenverwaltung Frau Ranglack Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna SB Gebührenverwaltung Frau Nobis Bräunsdorf, Callenberg, Gersdorf, Heinrichsort, Kändler, Kuhschnappel, Lobsdorf, Niederfrohna, Oberlungwitz, St. Egidien, Wüstenbrand SB Gebührenverwaltung Frau Dornheim Bernsdorf, Dürrenuhlsdorf, Kaufungen, Pleißa, Waldenburg, Wolkenburg, Gewerbe Sperrmüllentsorgung 3

6 Abfallgebühren des Landkreises Zwickau Abfallwirtschaftssatzung/Abfallgebührensatzung Der Landkreis hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach Maßgabe des Gesetzgebers die in seinem Gebiet in privaten Haushalten und in anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) anfallenden Abfälle zur Verwertung zu verwerten und die Abfälle zur Beseitigung zu beseitigen. Diese Aufgaben können durch den Landkreis an einen Dritten übertragen werden. Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen werden durch den Landkreis folgende Gebühren erhoben: 1. Sockelgebühr; 2. Leistungsgebühr Restabfall; 3. Leistungsgebühr Bioabfall; 4. Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte; 5. Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse; 6. Zusatzgebühr umstellung. In der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen - Abfallwirtschaftssatzung (AWS 2014) - sind alle grundlegenden Regelungen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht der Abfallentsorgung im Landkreis festgeschrieben. Für die Erfüllung der Leistungen des Einsammelns, der Beförderung und der Entsorgung von Abfällen entstehen dem Landkreis Kosten. Diese Kosten werden auf die Benutzer der öffentlichen Abfallentsorgung in Form von Gebühren umgelegt. Alle gültigen Gebühren sind in der In der Sockelgebühr sind Kosten für nachfolgende Leistungen enthalten: Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung; Bereitstellung zugelassener ; Installation und Gewährleistung der Funktionsweise der Codierung; Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll einmal jährlich pro Haushalt bzw. pro angeschlossenem Gewerbe; Entsorgung von überlassungspflichtigem Schrott; Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen 2x jährlich und 1x monatlich Sammlung auf zentralem Platz; Betrieb von Sammelstellen für die Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott; jährliche Weihnachtsbaumentsorgung; Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit; Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen; Umlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen; Rekultivierung, Sanierung, Nachsorge stillgelegter, ortsfester Abfallentsorgungsanlagen; Einsammeln, Befördern, Sortieren, Verwerten von Altpapier und Bereitstellung von n. die Sockelgebühr für private Haushalte ( 7 Abs. 1 Nr. 1 AGS) beträgt pro Person/Jahr 24,00 die Sockelgebühr für Gewerbe ( 7 Abs. 1 Nr. 2 AGS) beträgt pro Einwohnergleichwert/Jahr 24,00 Bei Änderungen beträgt die Sockelgebühr für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld besteht, jeweils 1/12 der festgesetzten Gebühr. Die Gebühr für die Entsorgung von Restabfällen ( 13 Abs.1 AGS) beträgt pro Leerung eines s 60 l in Grau 2,15 80 l in Grau 2, l in Grau 4, l in Grau 8, l in Grau 12,90 1,1 m³ in Grau 39,40 Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung (AGS 2014) - festgeschrieben. Beide Satzungen, mit Gültigkeit für den gesamten Landkreis Zwickau, treten am in ihrer Fassung vom in Kraft und wurden im Amtsblatt des Landkreises Zwickau 12/2013 veröffentlicht. Eine aktuelle Fassung ist auch im Internet unter zu finden. Lt. 13 Abs. 4 AGS wird im Kalenderjahr mindestens eine Leistungsgebühr Restabfall pro ganzjährig bereitgestellten erhoben, auch wenn die Auswertung des Identifikationssystems keine Leerung ausweist. Die Gebühr wird im darauf folgenden Jahr berechnet. Die Gebühr für die Entsorgung eines 70 l-restabfallsackes ( 13 Abs. 2 AGS) beträgt pro Stück 2,86 Die Gebühr für die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen ( 18 AGS) beträgt pro Leerung eines Bioabfallbehälters 60 l in Braun 1,51 80 l in Braun 2, l in Braun 3, l in Braun 6,02 Enthalten ist weiterhin die Reinigung des Behälters einmal jährlich. Die Gebühr für den Transport (Abholung) von Elektro(nik)-Altgeräten ( 23 Abs. 2 AGS) beträgt pro Gerät 10,00 Die Zusatzgebühr für die umstellung ( 28 Abs. 2 AGS) beträgt für einen Restabfallbehälter bis 360 l 8,20 mit 1,1 m³ 41,00 Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl und dem Behältervolumen der geänderten. Bei der Änderung der ausstattung eines Grundstückes durch Austausch der mit unterschiedlichen Behältervolumen bemisst sich die Zusatzgebühr ausschließlich nach der Anzahl der mit dem größten Volumen. 4

7 Der Abfallgebührenbescheid Wann kommt der Gebührenbescheid... für private Haushalte? Die Bekanntgabe des Abfallgebührenbescheides zur Erhebung der Sockelgebühr erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres an jeden Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Sockelgebühr pro Person und Jahr wird satzungsgemäß auf der Grundlage des zum Stichtag des Vorjahres mit Hauptwohnung im Grundstück meldeamtlich erfassten Überlassungspflichtigen vorgenommen. Die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Grundstückseigentümers gemäß 3 AGS bleibt davon unberührt. Die Erstellung von Gebührenbescheiden für Änderungen erfolgt im laufenden Jahr. Die Bescheide zur Veranlagung der Leistungsgebühr (Gebühr für die Behälterleerung bis des laufenden Kalenderjahres) werden im IV. Quartal erlassen; die Berechnung der Leistungsgebühr für das IV. Quartal erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr.... für Gewerbe? Die Erhebung der Sockelgebühr erfolgt mit Gebührenbescheid zu Beginn des Kalenderjahres; Grundlage ist die durch den Überlassungspflichtigen gemeldete Anzahl an Voll- und Teilzeitkräften im Gewerbe, umgerechnet nach Einwohnergleichwerten. Bescheide bei Änderungen werden im laufenden Bearbeitungsjahr erlassen. Die Erhebung der Gebühr für die Leerung der erfolgt alle vier Monate mit Bescheid, die letzten vier Monate des laufenden Kalenderjahres kommen im darauf folgenden Kalenderjahr zur Berechnung. Gebührenschuldner für Gewerbe ist der Anschlusspflichtige/Grundstückseigentümer. Dieser kann dem einzelnen Gewerbebetrieb eine Vollmacht zum Erhalt der Gebührenbescheide erteilen. Bitte melden Sie Personenänderungen in Ihrem Grundstück bzw. Änderungen der Anzahl der Beschäftigten im Gewerbe umgehend nach Eintritt der Änderung unter Angabe des Aktenzeichens (AZ), nicht erst nach Erhalt des Gebührenbescheides! Sie ersparen sich selbst und auch uns unnötigen Aufwand und Kosten! Was ist zu beachten wenn der Gebührenbescheid kommt? Bei Erhalt des Gebührenbescheides ist dieser umgehend auf die Richtigkeit der Angaben zu prüfen, wie z. B. Anschrift des Bescheidempfängers und Personenanzahl im Grundstück, bei Gewerben die Anzahl der Beschäftigten. Bitte auch die Rückseite des Bescheides beachten!... wenn Änderungen im Gebührenbescheid erforderlich sind? Die zu ändernden Angaben sind durch den Grundstückseigentümer bzw. Überlassungspflichtigen umgehend schriftlich der KECL GmbH mitzuteilen - bitte Unterschrift des Grundstückseigentümers/ Überlassungspflichtigen nicht vergessen.... bei der Zahlung der Gebühren? Der angegebene Zahlungstermin - innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides - ist unbedingt einzuhalten. Bei Überweisung bitte den beigelegten Überweisungsträger nutzen; bei Online-Banking unbedingt die Gebührenkontonummer (AZ) angeben.... wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen? Wird der Einzug der Gebühren im Lastschriftverfahren gewünscht, bitte den Vordruck oberhalb des Überweisungsträgers, das Formular in diesem Kalender bzw. auf unserer Internetseite nutzen und vollständig ausgefüllt an die KECL GmbH senden.... wenn der Zahlungstermin nicht eingehalten werden kann? Kann der Zahlungstermin aus berechtigten Gründen nicht eingehalten werden, ist umgehend ein formloser Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung mit Begründung an die KECL GmbH zu stellen. In diesem sind Vorschläge zu möglichen Zahlungsterminen und Einzelraten mit aufzuführen. Die durch den Landkreis Zwickau getroffene Entscheidung zum Antrag geht dem Antragsteller schriftlich zu. Das Einlegen eines Widerspruches hat gemäß 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgemäßen Zahlung der Gebühren in der geforderten Höhe! Im Entsorgungsgebiet zugelassene Behältnisse Volumen Behälter Einsatz für: Höhe / Tiefe / Breite 70 l Sack mit Aufschrift: zugelassener Abfallsack Landkreis Zwickau 60 l Tonne Restabfall Restabfall Bioabfall 940 / 520 / 450 mm 80 l Tonne Restabfall Bioabfall 940 / 520 / 450 mm 120 l Tonne Restabfall Bioabfall 930 / 545 / 480 mm Restabfall 240 l Tonne Bioabfall 1070 / 720 / 580 mm Papier/Pappe/Karton 360 l Tonne Restabfall 1100 / 880 / 605 mm 1,1 m³ Container Restabfall Papier/Pappe/Karton 1465 / 1070 / 1370 mm 5

8 Das Codierungssystem mittels Barcode-Aufkleber Alle Behälter im Entsorgungsgebiet der KECL GmbH sind entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Zwickau mit einem Barcodeaufkleber zur genauen Identifizierung und Ermittlung der Leerungsdaten zu versehen. Jeder Behälter hat eine eigene und einmalige Barcodenummer. Bei den Abfallarten Restabfall und Bioabfall wird bei Kippung des Behälters die Barcodenummer erfasst und diese Leerung dem jeweiligen Grundstück zur Berechnung zugeordnet. Nicht entleert werden Abfallsammelbehälter ohne gültigen Barcode. Die Überlassungspflichtigen tragen dafür die Verantwortung, dass die Aufkleber sauber, unbeschädigt und wie im dargestellten Beispiel angebracht sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie bitte umgehend die KECL GmbH. Bei Ein- bzw. Auszug dürfen die Behälter am Grundstück nicht getauscht bzw. umgesetzt werden. Der Grundstückseigentümer hat der KECL GmbH rechtzeitig Personenänderungen schriftlich mitzuteilen, damit Korrekturen des Behältervolumens zeitnah vorgenommen werden können. Hinweis: Barcodenummern, welche mit der Ziffernfolge 99 beginnen, kennzeichnen gewerblich genutzte Behälter. Das heißt, dass diese Gefäße für Gewerbeeinrichtungen bereitgestellt wurden und somit auch die Nutzung den Gewerben vorbehalten ist. Zwei gleiche Barcode-Aufkleber für jeden Behälter! Rund um die Leerung der Abfall-, Papier- und Biotonnen! Bitte rechtzeitig und richtig bereitstellen! Abfall-/Papier-/Biotonnen bis 7 Uhr vor dem Grundstück, am Fußweg oder Sammelplatz aufstellen, so dass ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden kann, gleiches gilt für die Restabfallsäcke; die vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke bitte zubinden und gegen Verwehung und Beschädigung sichern; es erfolgt keine Nachberäumung von Abfällen, die nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden; am Abholtag sind zeitliche Verschiebungen möglich, nicht immer werden die Abfälle zur gleichen Tageszeit geholt; Fußgänger und Straßenverkehr dürfen nicht behindert oder gefährdet werden; nach der Leerung den Behälter baldmöglichst an den üblichen Standplatz zurückbringen; Zufahrten, enge Straßen, Stellplätze usw. dürfen am Tag der Entsorgung nicht durch Fahrzeuge zugeparkt sein; speziell in den Wintermonaten auf die Erreichbarkeit der Behälter achten, evtl. an der nächsten geräumten Hauptstraße bereitstellen. Bitte richtig befüllen, nicht überfüllen! den Behälter nur soweit befüllen, dass sich der Deckel problemlos schließen lässt; Abfälle nicht einstampfen/einpressen; für Abfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen oder Festfrieren nach der Leerung in der Tonne verbleiben, erfolgt keine Nachleerung und auch keine Vergütung der Gebühren; Abfälle im Winter in Tüten oder Folien verpackt - bei Bioabfällen Küchen- oder Zeitungspapier nutzen, verhindert das Anfrieren; keine heiße oder glühende Asche einfüllen, diese kann den Behälter beschädigen; die Behälter an einen geschützten Ort stellen, verhindert im Sommer Geruchsund Madenbildung, im Winter das Einfrieren der Abfälle; neben dem Behälter zur Abholung bereitgestellte Kartons und Säcke (welche nicht vom Landkreis zugelassen sind) werden nicht mitgenommen. Die Codierung mittels Barcode! die Barcode-Aufkleber am Behälter müssen sauber und unbeschädigt sein, anderenfalls die KECL GmbH informieren; Behälter ohne gültigen Barcode werden nicht entleert. Wenn die Leerung ausfällt? Es besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung bei vorübergehend eingeschränkter, unterbrochener oder verspätet durchgeführter Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Betriebsstörung, betriebsnotwendiger Arbeiten oder sonstiger betrieblicher Gründe. Wenn der Behälter defekt ist? Bei defektem Behälter ist der Schaden bitte schriftlich (Formular Seite 17) von den Überlassungspflichtigen der KECL GmbH anzuzeigen, damit ein Austausch vorgenommen werden kann. Achtung Baustelle! Informieren Sie sich bitte rechtzeitig zur Befahrbarkeit der Baustelle und dem evtl. notwendigen Ausweichplatz zur Bereitstellung der aller Art zum Zwecke der Leerung. 6

9 Welche Abfälle werden wie entsorgt? 1. Hausmüll - Nur der Rest gehört dazu! Unter den Begriff Restabfall, auch als Hausmüll bezeichnet, fallen alle Abfälle, welche aus Haushalten, Gewerben und Einrichtungen stammen und nicht verwertet werden können. Im Entsorgungsgebiet sind für diese Abfälle Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 360 l bzw. Abfallgroßbehälter mit einem Volumen von 1,1 m³ zu nutzen. Zugelassen sind weiterhin graue Restabfallsäcke mit einem Volumen von 70 l und der Aufschrift Zugelassener Abfallsack Landkreis Zwickau. Diese sind gegen 3. Bioabfall - Zurück zur Natur! Zum Bioabfall gehören alle organisch abbaubaren Stoffe, welche getrennt von anderen Abfällen und Wertstoffen zu sammeln sind. Wenn der Bioabfall nicht selbst kompostiert werden kann, ist dieser im Rahmen der Bioabfallsammlung über die KECL GmbH der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Nach schriftlicher Anmeldung durch den Grundstückseigentümer können Behälter eine Gebühr von 2,86 Euro pro Stück erhältlich u. a. bei der KECL GmbH und in den Bürgerservicestellen des Landkreises Zwickau (Liste aller Verkaufsstellen auf Seite 2). Die Leerung der Abfalltonnen und Abholung der Restabfallsäcke erfolgt im 14- täglichen Rhythmus (Sammeltermine auf den Seiten 23, 27 und 31). Alle Behälter sind mit einer Codierung zur genauen Identifizierung und Ermittlung der Leerungsdaten versehen. Jede Tonne hat eine eigene und einmalige 2. Papier/Pappe/Karton - Ein wertvoller Rohstoff! Die Sammlung dieser Wertstoffe erfolgt 14-täglich über die blaue Tonne. Die Termine sind auf den Seiten 23, 27 und 31 zu finden. Zur Verfügung stehen Sammelbehälter in den Größen 240 l und 1,1 m³. Grundstückseigentümer können die blaue Tonne problemlos bei der KECL GmbH telefonisch bestellen und auch weiteres Volumen anfordern. Papier, welches in Säcken oder Kartons zur Abholung bereitgestellt ist, wird grundsätzlich nicht 4. Sperrmüll - Zu groß für die Tonne! Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe und/oder Beschaffenheit nicht über die zugelassenen oder Restabfallsäcke entsorgt werden können. Jeder Haushalt und jedes Gewerbe - welches an die Abfallentsorgungseinrichtung mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zur Verfügung gestellt und bei Bedarf im 14-täglichen Rhythmus geleert werden. In der Zeit vom 04. bis 08. August 2014 besteht im Gebiet der KECL GmbH die Möglichkeit der einmal jährlichen Reinigung; die genauen Tourenpläne werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der AGS. des Landkreises Zwickau angeschlossen ist, hat einmal im Jahr die Möglichkeit, die Abholung von Sperrmüll schriftlich zu beantragen. Die Aufwendungen für diese Leistung sind Bestandteil der Sockelgebühr (AGS). So funktioniert s: die Bestellung ist schriftlich mittels Doppelkarte vorzunehmen (Umschlag) - bitte frankieren - bzw. über das Formular unter den Antrag vollständig ausgefüllt an die KECL GmbH senden - bitte Telefonnummer nicht vergessen; der Sperrmüll wird innerhalb eines Monats nach Zugang des Antrages abgeholt; Codenummer. Die Berechnungsgrundlage für das bereitzustellende Behältervolumen sowie alle anfallenden Gebühren (Sockelgebühr und volumenbezogene Restabfallgefäßgebühr) sind in der AWS und AGS geregelt. mitgenommen, da der Inhalt beim Einsammeln nicht eindeutig identifiziert werden kann. Erfasst werden über das Sammelsystem nur unverschmutzte Erzeugnisse! Schon geringe Verunreinigungen führen zu einer Unverwertbarkeit des Altpapiers. Die Aufwendungen für diese Leistung sind Bestandteil der Sockelgebühr siehe AGS. Wichtiger Hinweis! Gereinigt werden nur die Biotonnen, welche durch die KECL GmbH im Auftrag des Landkreises Zwickau bereitgestellt wurden. Für Biobehälter anderer Firmen gilt dieser Service nicht. der Abholtermin wird dem Besteller rechtzeitig mitgeteilt; die Abholung erfolgt Mo bis Fr von 7 Uhr bis 17 Uhr; am Abholtag muss der sperrige Abfall vor dem Grundstück bzw. der Haustür so bereitstehen, dass dieser ohne Aufwand eingesammelt werden kann und niemand behindert oder gefährdet wird. Achtung: Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Gegenstände (siehe Abfallarten-ABC), welche nicht in die zugelassenen passen. Blaue oder andere nicht zugelassene Müllsäcke werden zwar mitgenommen, dafür wird aber eine Gebühr in Höhe von 2,86 Euro in Rechnung gestellt. 7

10 5. Elektro(nik)-Altgeräte - Zu wertvoll für den Müll! Elektro- und Elektronikaltgeräte, wie Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher bis hin zum Handy enthalten zahlreiche Wertstoffe, aber auch erhebliche Mengen an Problemstoffen, wie z. B. Schwermetalle, Quecksilber und Blei. Die Altgeräte unterliegen deshalb der Rückgabepflicht. Elektroaltgeräte können an den Sammelstellen im Landkreis kostenfrei abgegeben werden. Die kostenpflichtige Abholung der Altgeräte ist nach schriftlichem Antrag möglich. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger sind verpflichtet, diese entgegenzunehmen bzw. können diese auch abholen. Die Hersteller haben die Altgeräte von den Kommunen zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu verwerten bzw. zu entsorgen. Wie funktioniert das kostenpflichtige Holsystem? die Bestellung ist schriftlich vorzunehmen mittels Doppelkarte (Umschlag) - bitte frankieren - bzw. über das Formular unter den Antrag vollständig ausgefüllt an die KECL GmbH senden; bitte Telefonnummer nicht vergessen; der Abholtermin wird dem Besteller rechtzeitig mitgeteilt; die Abholung erfolgt Mo bis Fr von 7 Uhr bis 17 Uhr; das Altgerät muss am Abholtag vor der Haustür bzw. dem Grundstück bereitstehen; die Gebührenerhebung für den Transport erfolgt auf der Grundlage der AGS und beträgt pro Gerät 10,00 Euro, siehe dazu auch 23 Abs. 3 AGS; den Bescheid erhält der Abfallbesitzer per Post. Energiesparlampen - ein Beitrag für die Umwelt Moderne Energiesparlampen leuchten bis zu Stunden und verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom gegenüber einer herkömmlichen Glühlampe mit gerade mal Stunden Betriebszeit. Das spart Geld, verringert den Verbrauch natürlicher Ressourcen und es fällt weniger Müll an. Ein durchschnittlicher Vier-Personen- Haushalt kann mit Energiesparlampen ca. 90 Euro Stromkosten sparen. Bitte denken Sie daran! Leuchtstoff- und Energiesparlampen, welche zur Gruppe der Gasentladungslampen gehören, dürfen nicht über den Hausmüll oder den Glascontainer entsorgt werden. Zum einen enthalten sie Schadstoffe, wie z. B. geringe Mengen an Quecksilber und zum anderen gehen wertvolle Rohstoffe wie Glas und Metall verloren. Bitte geben Sie die Lampen in einer unserer Annahmestellen für Altgeräte, am Schadstoffmobil oder auch im Einzel- und Fachhandel zurück. WIR SETZEN LICHTZEICHEN! LED- UND ENERGIESPARLAMPEN RICHTIG ENTSORGEN. Hochwertige LED- und Energiesparlampen begleiten Sie mehr als ein Jahrzehnt Ihres Lebens und können bis zu 90 Prozent Energie einsparen. Das schont Ressourcen vor allem, wenn Sie die Sparlampen am Ende ihrer Lebensdauer zur Wiederverwertung bei unseren Sammelstellen abgeben. Die Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter lightcycle.de. LC_Anzeige2011_Alex_210x148_RZ.indd :09 8

11 Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte im Landkreis Zwickau Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Dienstag und Donnerstag 09:00-12:00 Uhr Annahmestelle: Ringstraße 36, Glauchau/Reinholdshain 13:00-18:00 Uhr (den Hinweisschildern in der Ortslage folgend) Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Annahmestelle: Jägerstraße 2 a, Limbach-Oberfrohna 13:00-17:30 Uhr (Zufahrt über die Straße An der Großsporthalle ) nur gültig für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Chemnitzer Land: an den Standplätzen des Schadstoffmobiles zur Frühjahrs- und Herbstsammlung (die Termine/Zeiten/Standplätze sind auf den Seiten 24, 28 und 32 sowie unter zu finden) Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Montag bis Freitag Flurstraße abseits, Zwickau November bis März 07:00-18:00 Uhr April bis Oktober 07:00-19:00 Uhr Samstag 09:00-13:00 Uhr Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbh Montag bis Freitag 06:00-18:00 Uhr Lößnitzer Straße 98, Reinsdorf Samstag 09:00-12:00 Uhr Fehr Umwelt Ost GmbH Montag bis Freitag Gewerbering 28, Crimmitschau Oktober bis März 09:00-17:00 Uhr April bis September 09:00-18:00 Uhr Recom Entsorgung Montag bis Donnerstag 06:30-15:45 Uhr OT Steinpleis, Freistraße 5 f, Werdau Freitag 06:30-13:15 Uhr 6. Schadstoffe - Sammlung zum Schutz der Umwelt! Viele Produkte des täglichen Lebens enthalten gefährliche Stoffe - wie Säuren, Laugen etc. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt gelten deshalb bei deren Sammlung und Beseitigung besonders strenge Überwachungsvorschriften und sie müssen getrennt von normalen Abfällen erfasst werden. Die Sammlung der gefährlichen Abfälle, zu denen u. a. Farben, Lacke, Arzneimittelreste und Reinigungsmittel gehören (siehe auch Abfallarten-ABC), erfolgt im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres durch das Schadstoffmobil. Die Sammeltermine sind auf den Seiten 24, 28 und 32 zu finden. Weiterhin können Schadstoffe immer am zweiten Samstag im Monat von 9 Uhr bis 12 Uhr in Zwickau, Platz der Völkerfreundschaft, abgegeben werden. Nicht angenommen werden u. a. Kraftfahrzeugstarterbatterien, Gasflaschen, Asbest, Explosivstoffe jeglicher Art, radioaktive und infektiöse Abfälle, Sperrmüll und verwertbare Abfälle, wie z. B. Glas, Metalle, Papier. Achtung! Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen! Werden andere Behältnisse verwendet, sind diese unbedingt deutlich zum Inhalt zu beschriften. Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben! Unterschiedliche Flüssigkeiten dürfen niemals vermischt werden! Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen! Bitte nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abstellen! 7. Schrott - Wiederverwertung leicht gemacht! Schrott ist ein wertvoller Rohstoff. Alle eingesammelten bzw. angenommenen metallischen Abfälle - wie z. B. Pfannen, Töpfe, Metalleimer, Badewannen, Fahrräder (unbereift) - werden deshalb der Wiederverwertung zugeführt. Für die Annahme in den Sammelstellen bzw. die Abholung des Schrottes entstehen keine Gebühren; diese sind Bestandteil der Sockelgebühr ( 5 Abs. 1 AGS). Annahmestelle: (Gebiet Chemnitzer Land) KECL GmbH, Ringstraße Glauchau / Reinholdshain Dienstag und Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr So funktioniert das Holsystem: die Bestellung ist schriftlich mittels Doppelkarte (Umschlag) bzw. über das Formular unter vorzunehmen; den Antrag vollständig ausfüllen und an die KECL GmbH schicken; der Abholtermin wird dem Besteller rechtzeitig mitgeteilt; die Abholung erfolgt Mo bis Fr von 7 Uhr bis 17 Uhr; die Bereitstellung der Abfälle muss am Abholtag bis 7 Uhr am Grundstück bzw. üblichen Stellplatz des s erfolgen. Achtung! Alle Schrottteile sollten eine Kantenlänge von 1 m nicht überschreiten! 9

12 8. Leichtverpackungen - Grüne Punkte sammeln! Leichtverpackungen bestehen aus Weißblech, Kunststoff, Aluminium, Verbundund Naturmaterialien. Diese Materialien sind Wertstoffe, die getrennt gesammelt der Wiederverwertung zuzuführen sind - das spart Geld, schützt die Umwelt und schont die begrenzten Rohstoffe. Deutschlandweit sind derzeit zehn Entsorger als duale Systeme festgestellt. Diese organisieren die flächendeckende haushaltsnahe Getrenntsammlung von Verkaufsverpackungen und sorgen für eine umweltgerechte Verwertung. Verpackungen, welche in die gehören, sind u. a. mit folgenden lizenzierten Zeichen versehen; eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht aber nicht. Gelbe Tonnen können in den Größen 120 l, 240 l und 1,1 m³ zur Verfügung gestellt werden. Die Abholung dieser Wertstoffe erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Die Termine sind auf den Seiten 23, 27 und 31 zu finden oder auch unter Was kostet die Entsorgung? Jeder Hersteller / Vertreiber muss seine Verkaufsverpackungen lizenzieren und an die dualen Systeme ein Lizenzentgelt entrichten. Dieses Entgelt ist im Verkaufspreis enthalten, so dass der Verbraucher schon beim Erwerb des Produktes die Entsorgung bezahlt; bei einem Joghurtbecher macht das z. B. etwa 0,9 Cent. Die Kosten für die Entsorgung sind also NICHT Bestandteil der Abfallgebühren! So ist es richtig! Bitte nur leere Verpackungen einwerfen, ausspülen ist nicht erforderlich. Um in der Tonne Platz zu sparen, ist es sinnvoll, die Verpackungen, z. B. von Tetra Paks, flach zusammen zu drücken. Bitte die verschiedenen Materialien nicht ineinander stapeln; die Sortierung wird dadurch erschwert. So bitte nicht! Plastikgegenstände wie Gartenmöbel, Kinderspielzeug, Regentonnen, Eimer, Wannen, Wäschekörbe usw. gehören nicht in die. Sie sind keine Verpackungen und gehören zum Restabfall oder Sperrmüll! Beauftragter Entsorger: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Lichtenstein Buchenstraße Lichtenstein Telefon Telefon Fax Hotline-Nr Weitere interessante Informationen zum Thema unter: Altglas - Ein perfekter Kreislauf! Glas ist ein natürliches Material; es bietet eine unerschöpfliche Vielfalt an Formen und Farben. Ob als Behälterglas, Flachglas, in der Datenübertragung, der Optik oder der Forschung - ohne Glas ist ein modernes Leben nicht denkbar. Glas ist zu 100 % ohne Qualitätsverlust recycelbar - kaum ein anderer Wertstoff besitzt diese Eigenschaft. Jährlich werden in Deutschland rund zwei Millionen Tonnen Altglas gesammelt. Farben bitte sorgfältig trennen! Die sorgfältige Trennung spielt beim Recycling eine große Rolle - Weiß- und Braunglas vertragen so gut wie keine anderen Glasfarben. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Container für Grünglas! Es schadet der Farbqualität von grünem Glas nicht, wenn es mit anderen Scherbenfarben vermischt wird. Auch wenn es so aussieht als würde bei der Abholung das Glas im LKW zusammen geschüttet werden - das ist nicht so. Die Ladefläche des LKW ist in drei Kammern unterteilt. Schon gewusst? Die Entsorgung der Einwegflaschen und -gläser wird beim Einkauf bezahlt und kostet nichts extra. Was gehört in die Altglascontainer? Getränkeeinwegflaschen Lebensmittelgläser Hohlgläser (z. B. von Ketchup) Arzneimittelfläschchen (ohne Restanteil) Was gehört nicht in die Container? Autoverglasung + Kfz-Werkstatt Fensterglas, Drahtglas, Glasbausteine + Baustellenabfälle Trinkgläser, Porzellan, Bleiglas, Kristall, Glühlampen, Spiegel + So handelt man richtig! Nur leere Gläser und Flaschen in die Container einwerfen; Essens- und Getränkereste verursachen Verschmutzungen und unangenehme Gerüche. Bitte beachten Sie die zulässigen Einwurfzeiten. Keine Restabfälle oder falsche Wertstoffe in die Container einfüllen. So bitte nicht! Lagern Sie neben den Glascontainern keine Abfälle ab. Sind die Container voll - bitte nicht daneben abstellen; informieren Sie den zuständigen Entsorger. Weitere Informationen unter: Beauftragter Entsorger: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Zwickau Flurstraße abseits Zwickau Telefon Fax Hotline-Nr

13 10. Weihnachtsbäume - Alle Jahre wieder! In der Zeit vom 13. Januar bis 14. Februar 2014 besteht die Möglichkeit der gebührenfreien Entsorgung von Weihnachtsbäumen. Ausgediente Bäume sind am üblichen Stellplatz der komplett abgeschmückt bis 7 Uhr abzulegen. Die Bäume dürfen eine Höhe von maximal zwei Metern nicht überschreiten. Zur problemlosen Beräumung sind Zweige und zerkleinerte Bäume gebündelt bereitzulegen. Hinweis: Frisch geschnittene Tannen, Fichten oder dergleichen z. B. aus Vorgärten werden nicht mit entsorgt. Tourenplan zur Sammlung von Weihnachtsbäumen: Glauchau Sammelgebiete I und II und Sachsenallee Hohenstein-Ernstthal Sammelgebiete Stadtteil Zentrum und Hüttengrund Glauchau Sammelgebiete III und IV Glauchau Sammelgebiete V und VI und STT Albertsthal, Hölzel, Rothenbach, Voigtlaide, Wernsdorf Glauchau nur STT Gesau, Höckendorf (einschl. Gewerbegebiet Nordwest), Jerisau, Lipprandis, Niederlungwitz, Schönbörnchen Meerane Sammelgebiete I und II und OT Dittrich, Seiferitz Meerane Sammelgebiete III und IV und Gewerbegebiet Südwest, OT Waldsachsen Waldenburg und OT Oberwinkel, Niederwinkel Oberwiera mit allen Ortsteilen und Waldenburg nur OT Dürrenuhlsdorf, Franken, Schlagwitz, Schwaben Schönberg mit allen Ortsteilen Remse mit allen Ortsteilen und Glauchau nur STT Ebersbach, Kleinbernsdorf, Reinholdshain Hohenstein-Ernstthal Sammelgebiete Stadtteil Ernstthal und Nord Oberlungwitz gesamt Lichtenstein Sammelgebiete linker und rechter Stadtteil Lichtenstein Sammelgebiet östlicher Stadtteil und OT Heinrichsort, Rödlitz Gersdorf gesamt Callenberg mit allen Ortsteilen Hohenstein-Ernstt. nur OT Wüstenbrand St. Egidien mit allen Ortsteilen und Bernsdorf mit allen Ortsteilen Niederfrohna Limbach-Oberfrohna Sammelgebiete Mitte 1 und Mitte 2 Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet West Limbach-Oberfrohna Sammelgebiet Nord Limbach-Oberfrohna nur OT Pleißa, Kändler Limbach-Oberfrohna nur OT Bräunsdorf, Dürrengerbisdorf, Kaufungen, Uhlsdorf, Wolkenburg Glas ist ein wertvoller Rohstoff, deshalb hilft Glasrecycling unserer Umwelt und spart zudem noch Energie. Wichtig ist jedoch, dass wirklich nur restentleerte Glasverpackungen wie zum Beispiel Getränkeflaschen aus Glas, Konser ven gläser, Flakons aus Glas und sonstiges Verpackungsglas in die Sammelbehälter eingeworfen werden, immer nach Farben getrennt. Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z. B. blaues Glas, gehören ins Grünglas. Machen Sie mit! Anzeige 180x101mm chemnitzer Land.indd :15 11

14 Müll vermeiden - Tipps für weniger Abfall Sie haben es in der Hand - Abfall vermeiden kann jeder! Abfallvermeidung ist aktiver Umweltschutz und der ökologisch sinnvollste Weg, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Er muss nicht aufwendig - unter dem Verbrauch der Umwelt - und kostenintensiv verwertet und entsorgt werden. Jeder Einzelne von uns hat als Verbraucher durch sein Verhalten Einfluss auf die Müllmenge, schont damit nicht nur Ressourcen, sondern auch den Geldbeutel. Bitte denken Sie beim nächsten Einkauf daran - auch mit kleinen Beiträgen zur Abfallvermeidung leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Deshalb: regionale Produkte kaufen, z. B. auf dem Wochenmarkt - spart lange Transportwege und Verpackungsabfall; Einkaufstaschen, Körbe und Stoffbeutel nutzen und auf Plastiktüten verzichten; Mehrweg statt Einweg - Getränke bevorzugt in Pfandflaschen - am besten aus Glas kaufen; Lebensmittel in Gläsern kaufen - Mehrweggefäße können bis zu 50mal neu befüllt werden, Dosen hingegen werden nach Nutzung aufwendig recycelt; auf Wegwerfartikel wie Einweggeschirr, Einwegfeuerzeuge, Einmalrasierer usw. verzichten; Konzentrate und Nachfüllpackungen verursachen weniger Abfall als ihre Originale; für den Pausensnack eine Dose nutzen, spart Papier oder Tüten; Artikel mit aufwendiger oder überflüssiger Verpackung vermeiden; beim Kauf von Geräten auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit achten; unerwünschte Werbeprospekte durch einen Hinweis am Briefkasten abweisen; wählen Sie umweltschonende Produkte, z. B. bei Reinigungsmitteln, Farben und Klebstoffen - Sie schonen Ihre Gesundheit und vermeiden Problemabfälle; statt Batterien wiederaufladbare Akkus oder Netzgeräte verwenden; für Druckerpatronen im Handel verfügbare Nachfüll-Systeme nutzen; bevorzugen Sie Recyclingprodukte aus Altpapier oder anderen Altstoffen, damit sich der Stoffkreislauf schließt; viele Dinge sind zum Wegwerfen zu schade - fragen Sie im Bekanntenkreis oder in sozialen Einrichtungen; noch tragbare Kleidung an soziale Einrichtungen oder in Second-Hand-Läden geben. Helfen Sie mit - zum Schutz unserer Umwelt! Alte Medikamente entsorgen - aber bitte richtig! An erster Stelle steht die Abgabe von Altmedikamenten am Schadstoffmobil! Apotheken können selbst entscheiden, ob sie die Medikamente zurücknehmen; dies ist eine freiwillige Leistung, sie sind also nicht dazu verpflichtet. Seit der Hausmüll fast ausschließlich der Müllverbrennung zugeführt wird und dabei die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört werden, dass keine Schädigung der Umwelt mehr erfolgen kann, können Altmedikamente auch über den Hausmüll - also die schwarze Abfalltonne - entsorgt werden. Die Arzneimittel sollten aber auf jeden Fall getarnt in den eingeworfen werden, also bspw. in Zeitung einwickeln. So kann verhindert werden, dass Kinder die Tabletten für bunte Bonbons halten. Kanülen und Spritzen sind vor dem Einwerfen in die Abfalltonne z. B. in einer fest verschlossenen Box so zu sichern, dass eine Verletzungsgefahr für andere ausgeschlossen ist. Die leeren Verpackungen, meist mit dem Grünen Punkt versehen, bitte ganz normal entsorgen - Pappe in die Blaue Tonne, Kunststoff in die Gelbe Tonne. Bitte nicht in die Toilette! Jede Tablette und jeder Tropfen Arzneisaft, welcher in das Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangt, belastet unsere Umwelt erheblich. Medikamente sind oft nur langsam oder gar nicht biologisch abbaubar und schädigen nachhaltig Flüsse, das Grundwasser und damit auch unser Trinkwasser. Geben Sie Ihr altes Handy zurück! Nach neuesten Schätzungen liegen allein in Deutschland bis zu 120 Millionen Handys ungenutzt in Schubladen - darin enthalten sind u. a. über Tonnen Kupfer aber auch andere wertvolle Metalle, wie Gold, Silber und Palladium. Helfen Sie mit, dass diese Wertstoffe dem Rohstoffkreislauf wieder zur Verfügung stehen. Zahlreiche Mobilfunkanbieter und Organisationen nehmen ausgediente Handys zurück. Die gesammelten Telefone werden geprüft, noch funktionsfähige wieder verwendet (z. B. in Entwicklungsländern), defekte ordnungsgemäß recycelt. Fragen Sie Ihren Händler oder informieren Sie sich u. a. bei der Deut. Umwelthilfe - www handysfuerdieumwelt.de. Auch die KECL GmbH nimmt Ihr altes Handy zurück und führt es der Wiederverwertung zu. Quelle: Batterien - zu wertvoll für die Abfalltonne! Batterien und Akkus sind überall: in Taschenlampen, Weckern, Fernbedienungen, aber auch in Handys und Laptops. Bei so viel Batteriebenutzung sammeln sich auch schnell viele Gebrauchte an. Dann stellt sich die Frage Wohin damit? Aus gutem Grund dürfen sie nicht in den Hausmüll: In ihnen stecken Schadstoffe (Quecksilber, Blei) aber auch Metalle wie Zink und Eisen, die durch Recycling wieder gewonnen und neu verwertet werden können. Sie leisten mit der Rückgabe Ihrer Altbatterien und Akkus bei den Sammelstellen z. B. im Handel und zahlreichen Einrichtungen einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Weitere interessante Informationen zum Thema sind unter zu finden. Achtung! Starterbatterien (Auto/Motorrad) sind bei Neukauf an den Vertreiber zurückzugeben und werden nicht im Betriebshof der KECL GmbH oder am Schadstoffmobil zurück genommen! 12

15 Aus alten CDs und DVDs entstehen neue Produkte! CDs und DVDs sind inzwischen zum Massenartikel und damit auch zum Massenwegwerfartikel geworden. Ob als Beilage in Zeitschriften, als Probe- oder Werbe- CD, für Spiele, Musik und Software - sie sind aus dem privaten und beruflichen Bereich nicht mehr wegzudenken. Die Scheiben bringen sehr gute Voraussetzungen für eine hochwertige werkstoffliche Verwertung mit. Sie bestehen überwiegend aus dem Kunststoff Polycarbonat sowie einer dünnen Metallschicht mit Schutzlack und Druckfarbe. Beim Recycling werden die Metall- und Lackschicht sowie das Label ausgelöst und der Kunststoff zu Granulat geschreddert. Polycarbonat - ein glasklarer und vielseitig einsetzbarer Kunststoff wird so in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt und u. a. für Produkte der Medizintechnik und Computerindustrie genutzt. Blueboxx, eine Marke der Krall Gruppe, hat für den gesamten bundesdeutschen Raum ein Rücknahmesystem über Sammelbehälter eingerichtet. In den Annahmestellen für Elektro(nik)- Altgeräte der KECL GmbH werden zu den Öffnungszeiten CDs und DVDs angenommen. Datenschutz: Bitte die CDs und DVDs mit sensiblen Daten gegen unbefugtes Lesen durch Dritte schützen; mehrere radiale, tiefe und breite Kratzer auf der Oberseite machen die Daten unbrauchbar. Weitere Infos unter: Druckerpatronen und Toner sind kein Abfall! Drucker und Kopierer gehören heute zu unserem Alltag. Aber wie entsorgt man die leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen richtig? Die Mehrzahl der Kartuschen und Patronen können wieder verwendet werden. Es gibt zum einen Hersteller, die zu jeder Originalkartusche einen Umschlag zur kostenfreien Rücksendung beilegen. Zum anderen gibt es zahlreiche Anbieter von Rücknahmesystemen. Die Toner werden gesammelt, gereinigt, aufbereitet und wieder befüllt. So gelangen diese deklariert als Refill-Toner (nur Wiederbefüllung) und Rebuilttoner (Austausch von Verschleißteilen und Wiederbefüllung) zurück in den Kreislauf und erhalten ein neues Leben. Ressourcen werden dadurch geschont und eine preisliche Alternative zu den teuren Originalprodukten entsteht. Bitte werfen Sie die leeren Behältnisse nicht einfach in den Hausmüll! Sie enthalten in jedem Fall noch Restbestände an gesundheitsschädlichen Stoffen, aber auch zahlreiche Wertstoffe. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Rücksendung oder geben Sie die leeren Behälter am Schadstoffmobil oder in den Altgeräteannahmestellen der KECL GmbH ab. Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Recycling leicht gemacht - Rücknahme von PUR-Schaumdosen In Deutschland werden pro Jahr ca. 25 Millionen PUR-Schaumdosen in den unterschiedlichsten Bereichen des Bauhandwerks verbraucht. Im ausgehärteten Zustand verhält sich PUR-Schaum umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Ganz anders jedoch bei entleerten Montageschaum-Dosen. Diese enthalten auch nach dem Gebrauch noch pro blematische Reststoffe wie Polyurethan-Prepolymer und Treibmittel, die als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Die leeren Dosen gelten damit als besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Die PDR erfasst die in Deutschland verwendeten PUR-Schaumdosen und erreicht beim Recycling eine Verwertungsquote von ca. 95 %. Thermoplast, Metalle, Trigas und Prepur können so dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Das System finanziert sich durch Wertmarken, welche die Hersteller bei der PDR erwerben und auf jeder in Deutschland verkauften PUR-Schaumdose anbringen und aus Verkaufserlösen der Rohstoffe und Produkte. Wie werden PUR-Schaumdosen nach ihrem Gebrauch richtig entsorgt? Als gefährlicher Abfall gehören sie weder in die Mülltonne, die noch in den Bauschuttcontainer. Fragen Sie bereits beim Kauf im Baumarkt nach den Rückgabemöglichkeiten. Einzelne Dosen können am Schadstoffmobil oder im Betriebshof der KECL GmbH im Glauchauer STT Reinholdshain (Di und Do) abgegeben werden. Größere Mengen können Profianwender und Privatkunden auch im Original-Verkaufskarton sammeln und direkt bei der PDR die kostenfreie Abholung anfordern. Sie erhalten einen Entsorgungsnachweis mit Verwertungsgarantie. Wilde Müllablagerungen - So bitte nicht! Immer wieder werden achtlos, meist sogar vorsätzlich, Abfälle an Waldwegen, auf Parkplätzen, an Wertstoffcontainern und anderen Orten, wo sie nicht hingehören, entsorgt. Dieser Müll beeinträchtigt nicht nur das Stadt- und Landschaftsbild extrem, er kann im schlimmsten Fall zu einer Gefährdung von Boden und Grundwasser führen. Die Liste der wilden Abfälle reicht von Hausmüll über Sperrmüll, Elektroaltgeräte bis hin zu Schadstoffen. Bei den vielen Möglichkeiten, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen - zum Großteil ohne zusätzliche Kosten - ist dieses Handeln einfach unverständlich. Für die Beräumung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der wilden Müllablagerungen entstehen Kosten, welche zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Die illegale Beseitigung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei Ermittlung des Verursachers für diesen eine teure Angelegenheit werden. Deshalb unsere Bitte: Unterstützen Sie uns bei der Ermittlung der Verursacher. Melden Sie uns Ihre Beobachtungen und illegale Ablagerungen! 13

16 Anmeldung / Änderungsmeldung zur Abfallentsorgung Haushalte " Gebührenkontonummer (AZ): Name / Anschrift / Telefon Grundstückseigentümer: (Bitte stets Vor- und Zuname aller Eigentümer angeben!) Anschrift Grundstück: Änderung der Personenanzahl im Grundstück Personenanzahl Gesamt ALT: Personenanzahl Gesamt NEU: Datum der Änderung: Bemerkungen: Wechsel der Grundstückseigentümer Eigentumswechsel erfolgt / erfolgte zum: Grundstückseigentümer ALT: (Bitte Vor- und Zuname angeben, evtl. auch neue Anschrift!) Art der Änderung: Grundstückseigentümer NEU: (Bitte Vor- und Zuname angeben, wenn nicht im Grundstück wohnhaft, genaue Anschrift!) Aufstellung / Änderung des Behältervolumens Beachten Sie bitte, dass jede Änderung des Behälterbestandes für Restabfall gemäß 28 Abs. 2 Abfallgebührensatzung gebührenpflichtig ist! aufstellen abholen Barcode-Nummer: Telefon-Nummer: 60 l 80 l 120 l 240 l 1,1 m 3 (wenn Terminvereinbarung gewünscht) Papierbehälter Papierbehälter aufstellen Papierbehälter abholen Barcode-Nummer: Telefon-Nummer: 240 l 1,1 m 3 (wenn Terminvereinbarung gewünscht) Biobehälter Biobehälter aufstellen Biobehälter abholen Barcode-Nummer: 60 l 80 l 120 l 240 l Telefon-Nummer: (wenn Terminvereinbarung gewünscht) Ort, Datum Unterschrift der/s Grundstückseigentümer/s Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterzeichnet an: Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH Telefon: STT Reinholdshain, Ringstraße 36 B, Glauchau Telefax:

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