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1 HonorarBERICHT FÜR DAS dritte Quartal Zahlen und Fakten

2 Honorarbericht Drittes Quartal Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit wird im Folgenden in der Regel die männliche Form verwendet; es sind aber stets beide Geschlechter und ggf. die psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemeint.

3 Inhaltsverzeichnis Drittes Quartal Honorarbericht Inhaltsverzeichnis Vorwort Entwicklung des es und des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit alle Ärzte/Psychotherapeuten hausärztlicher Versorgungsbereich fachärztlicher Versorgungsbereich Überschuss Gegenüberstellung und Überschuss Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Wie funktioniert die Honorierung im deutschen Gesundheitssystem? Gesamtvergütung, Fremdkassenzahlungsausgleich und Abweichungen Überzahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Unterschiedliche Definitionen des Umfangs vertragsärztlicher Leistungen Auswirkungen bei der Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zur Berechnung und Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen Weitere KV-spezifische Gründe Entwicklung der Gesamtvergütungen Bereinigung der Gesamtvergütungen Erläuterung Entwicklung Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Einflussfaktor Arztdichte Einflussfaktor Anzahl Behandlungsfälle je Arzt Weitere Einflussfaktoren Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den je Arzt Zusammenfassung...84 Datengrundlagen Glossar...86 Abkürzungsverzeichnis...94 Literatur/Quellen... 95

4 Tabellenverzeichnis Honorarbericht Drittes Quartal Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Alle Ärzte/Psychotherapeuten... 3 Tabelle 2: Hausärztlicher Versorgungsbereich... 4 Tabelle 3: Abrechnungsgruppe Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten... 6 Tabelle 4: Abrechnungsgruppe Kinder- und Jugendmedizin... 8 Tabelle 5: Fachärztlicher Versorgungsbereich Tabelle 6: Abrechnungsgruppe Anästhesiologie Tabelle 7: Abrechnungsgruppe Augenheilkunde Tabelle 8: Abrechnungsgruppe Innere Medizin Tabelle 9: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Tabelle 10: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Angiologie Tabelle 11: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie Tabelle 12: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Gastroenterologie Tabelle 13: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie Tabelle 14: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Kardiologie Tabelle 15: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Nephrologie Tabelle 16: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Pneumologie Tabelle 17: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Rheumatologie Tabelle 18: Abrechnungsgruppe Gynäkologie Tabelle 19: Abrechnungsgruppe Orthopädie Tabelle 20: Abrechnungsgruppe Chirurgie Tabelle 21: Abrechnungsgruppe Hautarzt Tabelle 22: Abrechnungsgruppe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Tabelle 23: Abrechnungsgruppe Nervenheilkunde Tabelle 24: Abrechnungsgruppe Neurologie Tabelle 25: Abrechnungsgruppe Psychiatrie Tabelle 26: Abrechnungsgruppe Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Tabelle 27: Abrechnungsgruppe Radiologie Tabelle 28: Abrechnungsgruppe Urologie Tabelle 29: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit in Euro Tabelle 30: Summe der Gesamtvergütungen in Mio. Euro und Gesamtvergütungen je Versicherten in Euro Tabelle 31: Summe der budgetierten (MGV) und extrabudgetären (EGV) Gesamtvergütungen in Mio. Euro Tabelle 32: Summe der budgetierten Gesamtvergütungen (MGV) je Versicherten in Euro Tabelle 33: Bereinigung der Gesamtvergütungen aufgrund der selektivvertraglichen Versorgung Tabelle 34: Entwicklung des es vom uartal 2007 zum uartal...74 Tabelle 35: Einwohner je Arzt Tabelle 36: Anzahl Behandlungsfälle je Arzt uartal... 78

5 Diagrammverzeichnis Drittes Quartal Honorarbericht Diagrammverzeichnis Diagramm 1: Hausärztlicher Versorgungsbereich... 5 Diagramm 2: Abrechnungsgruppe Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten... 7 Diagramm 3: Abrechnungsgruppe Kinder- und Jugendmedizin... 9 Diagramm 4: Fachärztlicher Versorgungsbereich...11 Diagramm 5: Abrechnungsgruppe Anästhesiologie Diagramm 6: Abrechnungsgruppe Augenheilkunde Diagramm 7: Abrechnungsgruppe Innere Medizin Diagramm 8: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Diagramm 9: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Angiologie Diagramm 10: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie Diagramm 11: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Gastroenterologie Diagramm 12: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie Diagramm 13: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Kardiologie Diagramm 14: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Nephrologie Diagramm 15: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Pneumologie Diagramm 16: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Rheumatologie Diagramm 17: Abrechnungsgruppe Gynäkologie Diagramm 18: Abrechnungsgruppe Orthopädie Diagramm 19: Abrechnungsgruppe Chirurgie Diagramm 20: Abrechnungsgruppe Hautarzt Diagramm 21: Abrechnungsgruppe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Diagramm 22: Abrechnungsgruppe Nervenheilkunde Diagramm 23: Abrechnungsgruppe Neurologie Diagramm 24: Abrechnungsgruppe Psychiatrie Diagramm 25: Abrechnungsgruppe Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Diagramm 26: Abrechnungsgruppe Radiologie Diagramm 27: Abrechnungsgruppe Urologie Diagramm 28: je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit Diagramm 29: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit Diagramm 30: MGV- und EGV-Anteile der Gesamtvergütungen uartal Diagramm 31: je Behandlungsfall im Vergleich zum Bundesdurchschnitt uartal 2007 und uartal Diagramm 32: Einwohner je Arzt Diagramm 33: Bevölkerung über 65 Jahre im Jahr Diagramm 34: Hausärztlicher Versorgungsbereich: Anzahl Behandlungsfälle und Einwohner je Arzt Diagramm 35: Fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten: Anzahl Behandlungsfälle und Einwohner je Arzt Diagramm 36: Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch): Anzahl Behandlungsfälle und Einwohner je Arzt Diagramm 37: Hausärztlicher Versorgungsbereich: und Anzahl Behandlungsfälle je Arzt Diagramm 38: Fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten: und Anzahl Behandlungsfälle je Arzt Diagramm 39: Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch): und Anzahl Behandlungsfälle je Arzt... 82

6 Vorwort Drittes Quartal Honorarbericht Vorwort Mit unserem neuen Honorarbericht wollen wir Transparenz schaffen und damit die Diskussion, wie viel niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten verdienen sollen oder müssen, wieder auf eine sachlichere Basis stellen. Die vergangenen Wochen waren geprägt von teils hitzigen Auseinandersetzungen, inhaltlich teilweise voller Falschdarstellungen und mitunter gekennzeichnet von Unwissenheit. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, dass sich dies ändert. Denn: Um die Argumente besser verstehen und einordnen zu können, bedarf es einiger Hintergrundinformationen, die der vorliegende Honorarbericht liefert. Aus diesem Grund kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag, die Niedergelassenen-Honorare zu veröffentlichen, gern nach. Nach einem erfolgreichen Auftakt im Juni wollen wir diese Entwicklung fortsetzen, indem wir künftig jeweils quartalsweise einen Honorarbericht veröffentlichen. Die vorliegende Auflage bildet das dritte Quartal ab. Im aktuellen Sonderthema geht es um Honorarumsätze im regionalen Vergleich. Es beleuchtet, warum in den neuen Bundesländern in einigen Abrechnungsgruppen die Honorarumsätze je Arzt zwar zum Teil höher sind als in den alten, es aber auch innerhalb dieser Abrechnungsräume deutliche Unterschiede gibt. Bemerkenswert ist außerdem, dass in den neuen Bundesländern der je Behandlungsfall trotzdem zum größten Teil noch unter dem Durchschnitt liegt. Aber auch im alten Bundesgebiet gibt es Kassenärztliche Vereinigungen mit deutlich unterdurchschnittlichen Honorarumsätzen pro Behandlungsfall im dritten Quartal. Wir freuen uns, wenn dieser neue Honorarbericht genauso gut angenommen wird, wie der vorhergegangene. Auch diesmal finden Sie ihn wieder als Download unter Eine spannende Lektüre wünschen Ihnen Dr. Andreas Köhler Dipl.-Med Regina Feldmann Seite 1

7 Honorarbericht Drittes Quartal 1. Entwicklung des es und des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit Nur Nur Praxen mit mit zugelassenen Ärzten Abrechnungs- gruppen- Zuordnung nach nach einheitlichem Verfahren Kündigung der der Hausarzt-Selektivverträge in in Bayern sorgt sorgt für für überdurchschnittliche Honorarzuwächse 1.1 Der hier berichtete enthält die an alle Ärzte und Psychotherapeuten ausgezahlten Honorare für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten. In diesen Summen sind auch die Einnahmen aus den Zuzahlungen der Patienten (z. B. Praxisgebühr, Zuzahlungen für physiotherapeutische Leistungen) berücksichtigt. keine Honoraranteile aus der selektivvertraglichen und integrierten Versorgung. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Jahren bzw. Quartalen, insbesondere für die KVen Bayerns und Baden-Württemberg, ist daher nur begrenzt gegeben. Die Darstellung des durchschnittlichen es je Arzt und des durchschnittlichen es je Behandlungsfall erfolgt für ausgewählte Arztgruppen. Auf der Internetpräsenz der KBV finden sich für diese und weitere Arztgruppen ergänzende Kennzahlen. Es werden nur Praxen mit zugelassenen Ärzten abgebildet. Ermächtige Ärzte und Institutionen sind nicht enthalten, da dies aufgrund der arztgruppenspezifischen und heterogenen Ermächtigungen zu einer verzerrten Darstellung der einzelnen Abrech nungs gruppen führen würde. In der Darstellung der Praxen mit zugelassenen Ärzten finden alle in diesen Praxen tätigen angestellten Ärzte Berücksichtigung. Die Abrechnungsgruppen-Zuordnung erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren, das sich an den Abrechnungsbestimmungen des EBM orientiert. Dies ist notwendig, da die regionalen Regelungen zur Zuordnung von Ärzten zu Arztgruppen im Rahmen der Abrechnung teilweise deutlich voneinander abweichen. Die durch dieses Verfahren erzielte bun- deseinheitliche Darstellung weicht unter Umständen von den Berichterstattungen der einzelnen KVen ab. Hinweis: Für Abrechnungsgruppen mit weniger als fünf Ärzten werden im Nachfolgenden keine Honorarumsätze ausgewiesen. In den Tabellen sind diese mit einem *) gekennzeichnet alle Ärzte/Psychotherapeuten Der durchschnittliche je Arzt ist im dritten Quartal gegenüber dem dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen. Dies bedeutet eine Steigerung von 4,8 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,56 Euro auf 59,24 Euro gestiegen (+4,5 Prozent). Auffällig ist insbesondere die zum Bundesdurchschnitt gegenläufige Tendenz bei der entwicklung in der KV Hamburg, die sich in allen Abrechnungsgruppen wiederfindet. Dies beruht auf Überzahlungen in den ersten Quartalen des Jahres und dem daraus resultierenden sukzessiven Ausgleich der Negativsalden und der deshalb sinkenden Honorare ab dem vierten Quartal. Überdurchschnittliche Steigerungen sind hingegen in den KVen Niedersachsen und Sachsen zu verzeichnen. Der Zuwachs in der KV Niedersachsen ist auf einen Ausgleich der Unterzahlungen des Jahres zurückzuführen. Im Bereich der KV Bayerns resultiert das Honorarplus aus der Kündigung der Hausarzt-Selektivverträge durch die AOK Bayern und die Ersatzkassen zum 1. Januar. Damit geht die Rückführung der anteile in den Gesamtvertrag einher, die sich honorarsteigernd auf den hausärztlichen Versorgungsbereich auswirkt. Seite 2

8 Drittes Quartal Honorarbericht Ferner trägt für die KVen Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Sachsen die asymmetrische Steigerung der Gesamtvergütung für das Jahr zum steigenden bei. [1] Veröffentlichte statistiken einiger KVen zeigen zum Teil Unterschiede zu den der KBV in der Abrechnungsstatistik vorliegenden Honorarumsätzen. Dies gilt nicht nur für den aller Ärzte/Psychotherapeuten, sondern auch für einzelne Haus- und Facharztgruppen. Die Honorarberichte weisen teilweise sowohl höhere als auch geringere Honorarumsätze aus. Tabelle 1: Alle Ärzte/Psychotherapeuten je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,6% 53,94 55,70 1,76 3,3% Hamburg ,4% 63,18 60,27-2,91-4,6% Bremen ,6% 56,51 58,49 1,98 3,5% Niedersachsen ,6% 54,98 58,98 4,00 7,3% Westfalen-Lippe ,4% 54,84 56,62 1,78 3,2% Nordrhein ,8% 56,17 57,34 1,17 2,1% Hessen ,3% 55,99 57,74 1,75 3,1% Rheinland-Pfalz ,3% 57,03 58,41 1,38 2,4% Baden-Württemberg ,8% 59,95 61,43 1,48 2,5% Bayerns ,6% 61,43 67,37 5,94 9,7% Berlin ,8% 57,14 59,67 2,53 4,4% Saarland ,5% 61,58 63,15 1,57 2,5% Mecklenburg-Vorp ,7% 55,40 56,20 0,80 1,4% Brandenburg ,2% 51,43 52,99 1,56 3,0% Sachsen-Anhalt ,9% 53,15 55,79 2,64 5,0% Thüringen ,9% 50,98 52,65 1,67 3,3% Sachsen ,1% 52,48 56,31 3,83 7,3% Bund ,8% 56,68 59,24 2,56 4,5% Seite 3

9 Honorarbericht Drittes Quartal hausärztlicher Versorgungsbereich Im dritten Quartal gab es im hausärztlichen Versorgungsbereich einen Zuwachs des durchschnittlichen es je Arzt um Euro auf Euro (+10,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 4,16 Euro auf 58,55 Euro gestiegen (+7,6 Prozent). Die deutlichen Steigerungen im Bundesdurchschnitt sind vor allem durch die Änderungen in Bayern mit der Kündigung der Hausarzt-Selektivverträge durch die AOK Bayern und die Ersatzkassen zum 1. Januar begründet (Anstieg des es je Arzt: 56,8 Prozent, Anstieg des es je Behandlungsfall: 23,1 Prozent). Tabelle 2: Hausärztlicher Versorgungsbereich je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,6% 54,01 55,96 1,95 3,6% Hamburg ,6% 55,61 52,46-3,15-5,7% Bremen ,5% 47,76 50,76 3,00 6,3% Niedersachsen ,1% 53,80 57,44 3,64 6,8% Westfalen-Lippe ,6% 49,72 51,84 2,12 4,3% Nordrhein ,6% 52,98 57,16 4,18 7,9% Hessen ,1% 54,95 57,23 2,28 4,1% Rheinland-Pfalz ,7% 56,45 56,86 0,41 0,7% Baden-Württemberg ,4% 57,01 58,64 1,63 2,9% Bayerns ,8% 57,76 71,13 13,37 23,1% Berlin ,9% 57,01 59,08 2,07 3,6% Saarland ,0% 56,84 59,20 2,36 4,2% Mecklenburg-Vorp ,8% 55,19 57,07 1,88 3,4% Brandenburg ,7% 56,49 58,90 2,41 4,3% Sachsen-Anhalt ,9% 51,50 54,10 2,60 5,0% Thüringen ,6% 51,97 52,89 0,92 1,8% Sachsen ,7% 52,57 56,91 4,34 8,3% Bund ,0% 54,39 58,55 4,16 7,6% Seite 4

10 Drittes Quartal Honorarbericht Daneben wird die Entwicklung vor allem durch die überdurchschnittlichen Zuwächse in Nordrhein und Sachsen beeinflusst. In Nordrhein macht sich ein Zuwachs des gesamten es im hausärztlichen Versorgungsbereich vom dritten zum vierten Quartal um 18 Prozent bemerkbar. Hierbei dürften sich die Anpassungen bei der Trennung der Vergütung zum 1. Oktober ausgewirkt haben. Für den Bereich der KV Sachsen ist vom dritten Quartal zum dritten Quartal ein Honorarzuwachs je Arzt i.h.v. 7,7 Prozent bzw. je Behandlungsfall i.h.v. 8,3 Prozent zu berichten. Der Hausarztvertrag mit Beteiligung der KV Bremen sorgt dort regional für einen Anstieg der Honorarumsätze (7,5 Prozent zuwachs je Arzt, 6,3 Prozent zuwachs je Behandlungsfall). Für den hausärztlichen Versorgungsbereich gelten außerdem die in Abschnitt aufgeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg, Niedersachsen und Sachsen. Diagramm 1: Hausärztlicher Versorgungsbereich je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 5

11 Honorarbericht Drittes Quartal Allgemeinmediziner/ hausärztliche Internisten Der durchschnittliche je Facharzt für Allgemeinmedizin und hausärztlichen Internisten ist im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+11,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum nahm der durchschnittliche je Behandlungsfall um 4,25 Euro auf 57,55 Euro zu (+8,0 Prozent). Für die großen Zuwächse im Bundesdurchschnitt ist die Kündigung der Hausarzt-Selektivverträge durch die AOK Bayern und die Ersatzkassen zum 1. Januar maßgeblich ( je Arzt in Bayern: +67,9 Prozent). Tabelle 3: Abrechnungsgruppe Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,3% 52,12 53,91 1,79 3,4% Hamburg ,0% 51,27 48,45-2,82-5,5% Bremen ,6% 47,08 50,28 3,20 6,8% Niedersachsen ,3% 52,61 56,22 3,61 6,9% Westfalen-Lippe ,3% 49,22 51,08 1,86 3,8% Nordrhein ,2% 52,53 56,97 4,44 8,5% Hessen ,9% 54,03 56,10 2,07 3,8% Rheinland-Pfalz ,8% 55,88 56,11 0,23 0,4% Baden-Württemberg ,1% 56,50 57,46 0,96 1,7% Bayerns ,9% 56,04 70,99 14,95 26,7% Berlin ,6% 53,64 55,58 1,94 3,6% Saarland ,8% 55,06 56,91 1,85 3,4% Mecklenburg-Vorp ,5% 53,11 54,16 1,05 2,0% Brandenburg ,1% 55,19 57,08 1,89 3,4% Sachsen-Anhalt ,2% 51,65 54,39 2,74 5,3% Thüringen ,8% 51,51 52,24 0,73 1,4% Sachsen ,7% 51,82 56,09 4,27 8,2% Bund ,0% 53,30 57,55 4,25 8,0% Seite 6

12 Drittes Quartal Honorarbericht In Bremen sorgt der Hausarztvertrag mit KV-Beteiligung für steigende Honorare (+8,6 Prozent je Arzt, +6,8 Prozent je Behandlungsfall). In Nordrhein ist der in Abschnitt genannte anstieg ursächlich für die Zuwächse i.h.v. 8,2 Prozent für den je Arzt und i.h.v. 8,5 Prozent für den je Behandlungsfall. Zusätzlich gelten die in Abschnitt aufgeführten Gründe für die besonderen regionalen Honorarveränderungen. Diagramm 2: Abrechnungsgruppe Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Seite 7

13 Honorarbericht Drittes Quartal Kinder- und Jugendmedizin In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin ist im dritten Quartal der durchschnittliche je Arzt um Euro auf Euro gestiegen (+3,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,66 Euro auf 54,96 Euro (+5,1 Prozent). Die überdurchschnittlichen Zuwächse für den je Behandlungsfall in den KVen Saarland und Brandenburg ergeben sich unter anderem aus einem Rückgang der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum (Saarland: -6,5 Prozent, Brandenburg: -3,0 Prozent). Tabelle 4: Abrechnungsgruppe Kinder- und Jugendmedizin je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro. Schleswig-Holstein ,3% 52,93 55,47 2,54 4,8% Hamburg ,5% 59,97 51,65-8,32-13,9% Bremen ,1% 52,02 53,83 1,81 3,5% Niedersachsen ,7% 54,05 56,86 2,81 5,2% Westfalen-Lippe ,2% 45,89 48,22 2,33 5,1% Nordrhein ,2% 46,15 51,47 5,32 11,5% Hessen ,5% 55,43 58,22 2,79 5,0% Rheinland-Pfalz ,6% 55,56 56,22 0,66 1,2% Baden-Württemberg ,1% 52,88 54,62 1,74 3,3% Bayerns ,1% 58,56 61,88 3,32 5,7% Berlin ,8% 54,58 56,81 2,23 4,1% Saarland ,1% 49,70 53,87 4,17 8,4% Mecklenburg-Vorp ,3% 54,98 56,17 1,19 2,2% Brandenburg ,7% 51,01 54,15 3,14 6,2% Sachsen-Anhalt ,2% 45,35 47,53 2,18 4,8% Thüringen ,4% 54,58 56,02 1,44 2,6% Sachsen ,1% 52,00 55,36 3,36 6,5% Bund ,0% 52,30 54,96 2,66 5,1% Seite 8

14 Drittes Quartal Honorarbericht In Nordrhein macht sich bei den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin der in Abschnitt berichtete Anstieg des es im hausärztlichen Versorgungsbereich deutlich bemerkbar (+10,2 Prozent je Arzt, +11,5 Prozent Hono rarumsatz je Behandlungsfall). Des Weiteren gelten die in Abschnitt aufgeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen. Diagramm 3: Abrechnungsgruppe Kinder- und Jugendmedizin je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Seite 9

15 Honorarbericht Drittes Quartal fachärztlicher Versorgungsbereich Im fachärztlichen Versorgungsbereich ist der durchschnittliche je Arzt im dritten Quartal um 681 Euro auf Euro gestiegen (+1,4 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,22 Euro auf 63,56 Euro gestiegen (+3,6 Prozent). Besonders auffällig sind hier die Unterschiede zwischen den KVen. Während die KV Berlin im dritten Quartal mit einem durchschnittlichen je Facharzt i.h.v Euro das Schlusslicht bildet, kann die KV Sachsen-Anhalt einen durchschnittlichen je Facharzt i.h.v Euro ausweisen. Im Gegensatz dazu ist der durchschnittliche je Behandlungsfall in Berlin um 3,42 Euro höher. Dies hat zwei wesentliche Gründe: In KVen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Psychotherapeuten wird der durchschnittliche je Arzt niedriger und der durchschnittliche je Behand- Tabelle 5: Fachärztlicher Versorgungsbereich je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,2% 58,52 60,31 1,79 3,1% Hamburg ,9% 70,29 67,77-2,52-3,6% Bremen ,2% 63,29 63,23-0,06-0,1% Niedersachsen ,2% 59,33 68,11 8,78 14,8% Westfalen-Lippe ,8% 59,37 61,78 2,41 4,1% Nordrhein ,7% 58,85 58,17-0,68-1,2% Hessen ,7% 60,53 63,68 3,15 5,2% Rheinland-Pfalz ,5% 62,46 67,13 4,67 7,5% Baden-Württemberg ,8% 65,68 67,05 1,37 2,1% Bayerns ,4% 66,70 67,95 1,25 1,9% Berlin ,0% 61,66 65,23 3,57 5,8% Saarland ,2% 67,03 68,00 0,97 1,4% Mecklenburg-Vorp ,7% 59,49 56,25-3,24-5,4% Brandenburg ,8% 51,47 51,02-0,45-0,9% Sachsen-Anhalt ,0% 58,21 61,81 3,60 6,2% Thüringen ,8% 53,46 56,08 2,62 4,9% Sachsen ,2% 56,86 60,86 4,00 7,0% Bund ,4% 61,34 63,56 2,22 3,6% Seite 10

16 Drittes Quartal Honorarbericht lungsfall höher ausgewiesen. Zudem haben Ärzte in Ballungsräumen tendenziell durchschnittlich weniger Behandlungsfälle je Arzt. Die deutlich überdurchschnittlichen Zuwächse beim je Behandlungsfall in den KVen Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt basieren auf einem Rückgang der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum (Niedersachsen: -9,0 Prozent, Rheinland-Pfalz: -4,5 Prozent, Sachsen-Anhalt: -2,4 Prozent). Auch im fachärztlichen Versorgungsbereich sind in den KVen Hamburg, Niedersachsen und Sachsen die unter beschriebenen Honorarentwicklungen erkennbar. Diagramm 4: Fachärztlicher Versorgungsbereich je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Seite 11

17 Honorarbericht Drittes Quartal Anästhesiologie In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie ist im dritten Quartal der durchschnittliche je Arzt um 1,4 Prozent gesunken, der durchschnittliche je Behandlungsfall hingegen um 0,1 Prozent leicht gestiegen. Neben den in Abschnitt genannten Gründen für die en der KVen Hamburg und Niedersachsen kommt es aufgrund der eher geringen Gruppengröße in vielen KVen durch veränderte Praxiszusammensetzungen und/oder Neuzulassungen von Ärzten zu deutlichen Schwankungen des durchschnittlichen es je Arzt. Tabelle 6: Abrechnungsgruppe Anästhesiologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,0% 146,42 148,49 2,07 1,4% Hamburg ,0% 182,56 155,41-27,15-14,9% Bremen ,5% 165,89 172,94 7,05 4,2% Niedersachsen ,7% 133,32 147,54 14,22 10,7% Westfalen-Lippe ,6% 150,48 153,02 2,54 1,7% Nordrhein ,4% 149,46 138,17-11,29-7,6% Hessen ,7% 166,48 169,21 2,73 1,6% Rheinland-Pfalz ,9% 151,30 144,24-7,06-4,7% Baden-Württemberg ,5% 167,31 168,29 0,98 0,6% Bayerns ,6% 153,22 154,38 1,16 0,8% Berlin ,1% 142,49 142,77 0,28 0,2% Saarland ,8% 142,70 151,93 9,23 6,5% Mecklenburg-Vorp ,1% 160,58 151,63-8,95-5,6% Brandenburg ,3% 135,47 139,48 4,01 3,0% Sachsen-Anhalt ,1% 159,43 158,61-0,82-0,5% Thüringen ,1% 140,75 145,61 4,86 3,5% Sachsen ,6% 152,70 154,25 1,55 1,0% Bund ,4% 152,80 153,00 0,20 0,1% Seite 12

18 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 5: Abrechnungsgruppe Anästhesiologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen je Behandlungsfall in Euro Seite 13

19 Honorarbericht Drittes Quartal Augenheilkunde Der durchschnittliche je Arzt der Fachärzte für Augenheilkunde ist im dritten Quartal um 656 Euro auf Euro gestiegen (+1,2 Prozent). Im gleichen Zeitraum gab es einen Zuwachs des durchschnittlichen es je Behandlungsfall um 1,00 Euro auf 42,70 Euro (+2,4 Prozent). Die Unterschiede im je Behandlungsfall sind in der Abrechnungsgruppe der Augenärzte zwischen den KVen besonders auffällig. Ein Grund hierfür sind die in fast allen Regionen geschlossenen besonderen Verträge zur Vergütung von augenärztlichen Operationsleistungen. Diese Verträge werden mit oder ohne Beteiligung der KV Tabelle 7: Abrechnungsgruppe Augenheilkunde je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,3% 33,22 33,84 0,62 1,9% Hamburg ,6% 47,94 43,95-3,99-8,3% Bremen ,0% 58,69 57,40-1,29-2,2% Niedersachsen ,6% 39,02 43,71 4,69 12,0% Westfalen-Lippe ,8% 46,42 51,13 4,71 10,1% Nordrhein ,6% 44,70 42,59-2,11-4,7% Hessen ,7% 29,08 30,45 1,37 4,7% Rheinland-Pfalz ,3% 40,70 45,04 4,34 10,7% Baden-Württemberg ,4% 48,02 47,71-0,31-0,6% Bayerns ,2% 47,01 44,98-2,03-4,3% Berlin ,4% 37,31 40,20 2,89 7,7% Saarland ,3% 43,14 45,12 1,98 4,6% Mecklenburg-Vorp ,5% 38,19 38,80 0,61 1,6% Brandenburg ,0% 31,78 31,68-0,10-0,3% Sachsen-Anhalt ,5% 31,75 35,05 3,30 10,4% Thüringen ,7% 32,63 33,74 1,11 3,4% Sachsen ,1% 39,44 40,90 1,46 3,7% Bund ,2% 41,70 42,70 1,00 2,4% Seite 14

20 Drittes Quartal Honorarbericht geschlossen. Im letzteren Fall liegen der KBV keine Daten zum vor. Damit ist die Aussagekraft der Tabelle 7 eingeschränkt, da die einzelnen KV-Angaben nur bedingt vergleichbar sind. Für die Abrechnungsgruppe der Augenärzte gelten außerdem die in Abschnitt aufgeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen. Diagramm 6: Abrechnungsgruppe Augenheilkunde je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Hamburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 15

21 Honorarbericht Drittes Quartal Honorarumsätze schwanken aufgrund der der zum zum Teil Teil sehr sehr geringen Anzahl der der Ärzte Ärzte stark stark Innere Medizin Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Zuordnung der Fachärzte für Innere Medizin zu ihren Schwerpunkten (vgl. Kapitel bis ) sind Vergleiche mit den Veröffentlichungen der KVen für diese Abrechnungsgruppen kaum möglich. Zudem ist zu beachten, dass die einzelnen medizinischen Schwerpunkte in einigen KVen wenige Ärzte umfassen (oft weniger als zehn Ärzte), so dass eine veränderte Zusammensetzung der Ärzte einer Praxis oder die Neuzulassung eines Arztes starke Auswirkun- gen auf den durchschnittlichen je Arzt haben können. Zusätzlich führen auch en des Abrechnungsverhaltens der Ärzte zu Verschiebungen zwischen den verschiedenen Schwerpunktgruppen, so dass vor allem in den zahlenmäßig sehr kleinen Schwerpunkten (insbesondere Angiologie, Endokrinologie und Rheumatologie) und/oder in den kleinen KVen bei der Interpretation der Ergebnisse stets zusätzlich die Arztzahl berücksichtigt werden muss. Tabelle 8: Abrechnungsgruppe Innere Medizin je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,8% 149,88 152,77 2,89 1,9% Hamburg ,3% 166,20 163,79-2,41-1,5% Bremen ,6% 142,72 146,71 3,99 2,8% Niedersachsen ,0% 142,74 153,48 10,74 7,5% Westfalen-Lippe ,6% 135,75 136,76 1,01 0,7% Nordrhein ,2% 143,48 145,32 1,84 1,3% Hessen ,8% 127,03 129,83 2,80 2,2% Rheinland-Pfalz ,7% 159,84 159,35-0,49-0,3% Baden-Württemberg ,1% 159,48 159,34-0,14-0,1% Bayerns ,9% 136,08 140,76 4,68 3,4% Berlin ,4% 119,91 120,81 0,90 0,8% Saarland ,7% 128,90 136,05 7,15 5,5% Mecklenburg-Vorp ,3% 149,18 118,33-30,85-20,7% Brandenburg ,3% 118,83 123,10 4,27 3,6% Sachsen-Anhalt ,7% 149,24 153,46 4,22 2,8% Thüringen ,6% 134,22 138,25 4,03 3,0% Sachsen ,1% 123,91 133,90 9,99 8,1% Bund ,9% 140,54 143,37 2,83 2,0% Seite 16

22 Drittes Quartal Honorarbericht Im dritten Quartal ist sowohl der durchschnittliche je Arzt (+2,9 Prozent) als auch der durchschnittliche je Behandlungsfall (+2,0 Prozent) der Fachärzte für Innere Medizin gestiegen. Der deutliche Rückgang der kennzahlen in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einem Rückgang des es der Abrechnungsgruppe (-22 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal), der im Wesentlichen auf den durch das Abrechnungsverhalten bedingten Wechsel einer Praxis mit mehreren Ärzten zurückzuführen ist. Der Wechsel aus der Abrechnungsgruppe Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie in andere Abrechnungsgruppen ist hierbei durch die Tätigkeit der Praxis in weiteren Fachgebieten im dritten Quartal begründet. Diagramm 7: Abrechnungsgruppe Innere Medizin je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen je Behandlungsfall in Euro Seite 17

23 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Facharzt ohne Schwerpunkt Der durchschnittliche je Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt ist im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+5,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 3,07 Euro auf 73,94 Euro gewachsen (+4,3 Prozent). Die überdurchschnittlich hohen sraten der KVen Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen hängen zum Teil mit den relativ niedrigen Arztzahlen in der Abrechnungsgruppe zusammen, da hier der Wechsel weniger Ärzte zu prozentual hohen en führt, die sich entsprechend auch in den Honorarkennzahlen widerspiegeln. So führt z. B. in Berlin der Abgang eines Arztes aus der Abrechnungsgruppe (8 Ärzte im dritten Quartal, 9 Ärzte im dritten Quartal ) zu einem Rückgang der Arztzahl um 11,1 Prozent. In Verbindung mit einem anstieg von 11 Prozent im Vergleich Tabelle 9: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,3% 78,67 77,70-0,97-1,2% Hamburg ,6% 73,33 72,08-1,25-1,7% Bremen *) *) *) *) Niedersachsen ,3% 63,40 68,55 5,15 8,1% Westfalen-Lippe ,7% 61,33 61,73 0,40 0,7% Nordrhein ,1% 75,65 70,96-4,69-6,2% Hessen ,9% 96,95 98,93 1,98 2,0% Rheinland-Pfalz ,2% 67,63 72,86 5,23 7,7% Baden-Württemberg ,9% 69,81 71,01 1,20 1,7% Bayerns ,7% 80,42 85,43 5,01 6,2% Berlin ,2% 52,87 66,66 13,79 26,1% Saarland *) *) *) *) Mecklenburg-Vorp ,2% 65,26 68,56 3,30 5,1% Brandenburg ,7% 56,25 58,57 2,32 4,1% Sachsen-Anhalt ,5% 57,76 61,48 3,72 6,4% Thüringen ,5% 60,15 61,28 1,13 1,9% Sachsen ,2% 67,03 72,53 5,50 8,2% Bund ,0% 70,87 73,94 3,07 4,3% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 18

24 Drittes Quartal Honorarbericht zum Vorjahresquartal führt dies zu den hohen sraten sowohl beim je Arzt, als auch beim je Behandlungsfall. In der KV Niedersachsen sind außerdem die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen zu berücksichtigen. Diagramm 8: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen* Bremen* Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland* Saarland* Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 19

25 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Angiologie Der durchschnittliche je Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt (SP) Angiologie ist im dritten Quartal durchgängig gestiegen (insgesamt um Euro auf Euro; +10,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist auch der durchschnittliche je Behandlungsfall um 3,82 Euro auf 66,20 Euro gestiegen (+6,1 Prozent). Tabelle 10: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Angiologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein *) *) *) *) Hamburg *) *) *) *) Bremen *) *) *) *) Niedersachsen ,9% 54,94 63,44 8,50 15,5% Westfalen-Lippe *) *) *) *) Nordrhein *) *) *) *) Hessen ,3% 54,75 63,21 8,46 15,5% Rheinland-Pfalz ,2% 66,44 68,76 2,32 3,5% Baden-Württemberg ,3% 61,12 59,85-1,27-2,1% Bayerns ,8% 76,57 81,21 4,64 6,1% Berlin ,9% 61,18 75,94 14,76 24,1% Saarland ,3% 58,14 58,67 0,53 0,9% Mecklenburg-Vorp. *) *) *) *) Brandenburg *) *) *) *) Sachsen-Anhalt ,4% 95,23 95,16-0,07-0,1% Thüringen ,2% 56,50 54,42-2,08-3,7% Sachsen ,1% 64,72 69,91 5,19 8,0% Bund ,0% 62,38 66,20 3,82 6,1% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 20

26 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 9: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Angiologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein* Hamburg* Hamburg* Bremen* Bremen* Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe* Nordrhein Nordrhein* Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland* Saarland Mecklenburg-Vorp.* Mecklenburg-Vorp.* Brandenburg* Brandenburg* Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen* Thüringen Sachsen Sachsen *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 21

27 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Endokrinologie Das dritte Quartal ist durch einen Zuwachs des durchschnittlichen es je Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie um Euro auf Euro gekennzeichnet (+1,2 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,02 Euro auf 79,53 Euro gestiegen (+2,6 Prozent). Tabelle 11: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein *) *) *) *) Hamburg *) *) *) *) Bremen *) *) *) *) Niedersachsen *) *) *) *) Westfalen-Lippe *) *) *) *) Nordrhein ,1% 77,67 83,29 5,62 7,2% Hessen *) *) *) *) Rheinland-Pfalz *) 121,89 *) Baden-Württemberg ,1% 86,88 92,15 5,27 6,1% Bayerns ,8% 79,33 91,43 12,10 15,3% Berlin ,2% 40,55 42,29 1,74 4,3% Saarland *) *) *) *) Mecklenburg-Vorp. *) *) *) *) Brandenburg *) *) *) *) Sachsen-Anhalt *) *) *) *) Thüringen *) *) *) *) Sachsen *) *) 77,85 Bund ,2% 77,51 79,53 2,02 2,6% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 22

28 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 10: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein* Hamburg* Bremen* Niedersachsen* Westfalen-Lippe* Nordrhein Hessen* Rheinland-Pfalz* Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland* Mecklenburg-Vorp.* Brandenburg* Sachsen-Anhalt* Thüringen* Sachsen* je Behandlungsfall in Euro *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 23

29 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie Der durchschnittliche je Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie ist im dritten Quartal um 1,5 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum ist ein Zuwachs des durchschnittlichen es je Behandlungsfall um 0,44 Euro auf 105,83 Euro zu verzeichnen (+0,4 Prozent). Die stark schwankenden Honorarveränderungen je Arzt sind auf eine veränderte Zusammensetzung der Abrechnungsgruppe zurückzuführen. Hierbei finden aufgrund der Zuordnung über das tatsächliche Abrechnungsverhalten überwiegend Verschiebungen zwischen den Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt und den Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie statt. Tabelle 12: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Gastroenterologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,2% 114,36 115,10 0,74 0,6% Hamburg ,2% 123,46 108,68-14,78-12,0% Bremen ,7% 128,75 130,94 2,19 1,7% Niedersachsen ,0% 96,37 103,28 6,91 7,2% Westfalen-Lippe ,8% 97,85 99,91 2,06 2,1% Nordrhein ,2% 113,76 104,30-9,46-8,3% Hessen ,1% 128,56 141,05 12,49 9,7% Rheinland-Pfalz ,3% 100,23 101,79 1,56 1,6% Baden-Württemberg ,7% 106,10 105,25-0,85-0,8% Bayerns ,4% 112,64 115,00 2,36 2,1% Berlin ,4% 115,09 115,19 0,10 0,1% Saarland ,3% 96,34 98,16 1,82 1,9% Mecklenburg-Vorp ,9% 112,87 115,46 2,59 2,3% Brandenburg ,6% 83,99 81,04-2,95-3,5% Sachsen-Anhalt ,3% 95,27 94,11-1,16-1,2% Thüringen ,4% 106,09 103,19-2,90-2,7% Sachsen ,4% 94,44 95,32 0,88 0,9% Bund ,5% 105,39 105,83 0,44 0,4% Seite 24

30 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 11: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Gastroenterologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen je Behandlungsfall in Euro Seite 25

31 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie Bei den Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie ist im dritten Quartal der durchschnittliche je Arzt um 187 Euro auf Euro leicht gestiegen (+0,2 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 1,80 Euro auf 175,18 Euro gestiegen (+1,0 Prozent). Tabelle 13: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,6% 181,46 186,06 4,60 2,5% Hamburg *) 176,72 *) Bremen *) *) 135,14 Niedersachsen ,4% 215,73 207,94-7,79-3,6% Westfalen-Lippe ,8% 167,21 159,67-7,54-4,5% Nordrhein ,5% 172,75 176,56 3,81 2,2% Hessen ,6% 181,02 179,69-1,33-0,7% Rheinland-Pfalz ,4% 185,48 160,17-25,31-13,6% Baden-Württemberg ,5% 163,43 171,50 8,07 4,9% Bayerns ,0% 215,83 243,84 28,01 13,0% Berlin ,7% 191,06 153,20-37,86-19,8% Saarland ,1% 171,30 182,74 11,44 6,7% Mecklenburg-Vorp. *) *) 133,29 Brandenburg ,3% 144,23 135,82-8,41-5,8% Sachsen-Anhalt ,6% 137,32 135,02-2,30-1,7% Thüringen ,4% 130,11 118,29-11,82-9,1% Sachsen ,4% 117,29 122,05 4,76 4,1% Bund ,2% 173,38 175,18 1,80 1,0% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 26

32 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 12: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg* Hamburg* Bremen* Bremen* Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland* Saarland Mecklenburg-Vorp.* Mecklenburg-Vorp.* Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 27

33 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie Der durchschnittliche je Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie ist im dritten Quartal gestiegen (+2,8 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 1,39 Euro auf 77,70 Euro ebenfalls gestiegen (+1,8 Prozent). Tabelle 14: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Kardiologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,8% 73,02 78,54 5,52 7,6% Hamburg ,7% 113,35 106,22-7,13-6,3% Bremen ,5% 169,53 165,70-3,83-2,3% Niedersachsen ,7% 71,62 77,40 5,78 8,1% Westfalen-Lippe ,0% 79,21 76,93-2,28-2,9% Nordrhein ,4% 67,81 69,91 2,10 3,1% Hessen ,8% 76,01 81,56 5,55 7,3% Rheinland-Pfalz ,9% 77,71 82,15 4,44 5,7% Baden-Württemberg ,1% 87,69 88,88 1,19 1,4% Bayerns ,1% 95,81 94,42-1,39-1,5% Berlin ,2% 58,92 59,43 0,51 0,9% Saarland ,4% 64,48 65,32 0,84 1,3% Mecklenburg-Vorp ,5% 56,83 58,21 1,38 2,4% Brandenburg ,8% 63,48 65,53 2,05 3,2% Sachsen-Anhalt ,7% 62,69 65,59 2,90 4,6% Thüringen ,9% 47,80 48,06 0,26 0,5% Sachsen ,8% 61,81 66,29 4,48 7,2% Bund ,8% 76,31 77,70 1,39 1,8% Seite 28

34 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 13: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Kardiologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 29

35 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie ist sowohl der durchschnittliche je Arzt (+5,0 Pro- zent) als auch der durchschnittliche je Behandlungsfall (+2,2 Prozent) im dritten Quartal gestiegen. Tabelle 15: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Nephrologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,4% 817,65 853,92 36,27 4,4% Hamburg ,5% 964, ,39 139,10 14,4% Bremen ,1% 939, ,93 167,25 17,8% Niedersachsen ,5% 1.343, ,16 35,24 2,6% Westfalen-Lippe ,2% 819,06 825,51 6,45 0,8% Nordrhein ,3% 702,09 699,69-2,40-0,3% Hessen ,7% 535,09 581,95 46,86 8,8% Rheinland-Pfalz ,1% 882,81 880,57-2,24-0,3% Baden-Württemberg ,3% 1.233, ,55 55,94 4,5% Bayerns ,5% 736,19 756,41 20,22 2,7% Berlin ,3% 925,02 871,66-53,36-5,8% Saarland ,1% 814,74 764,24-50,50-6,2% Mecklenburg-Vorp ,5% 827,14 734,74-92,40-11,2% Brandenburg ,0% 729,80 763,11 33,31 4,6% Sachsen-Anhalt ,5% 947,08 984,43 37,35 3,9% Thüringen ,1% 826,48 858,63 32,15 3,9% Sachsen ,4% 854,25 965,72 111,47 13,0% Bund ,0% 877,47 896,34 18,87 2,2% Seite 30

36 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 14: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Nephrologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 31

37 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie Der durchschnittliche je Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie ist im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+4,9 Prozent). Auch ein Zuwachs des durchschnittlichen es je Behandlungsfall um 1,77 Euro auf 69,58 Euro (+2,6 Prozent) lässt sich für den gleichen Zeitraum berichten. Tabelle 16: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Pneumologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,7% 70,19 70,24 0,05 0,1% Hamburg ,7% 73,27 73,85 0,58 0,8% Bremen ,0% 54,16 53,48-0,68-1,3% Niedersachsen ,5% 59,06 69,48 10,42 17,6% Westfalen-Lippe ,4% 72,79 72,82 0,03 0,0% Nordrhein ,3% 69,90 69,74-0,16-0,2% Hessen ,1% 62,99 64,38 1,39 2,2% Rheinland-Pfalz ,2% 62,49 66,21 3,72 6,0% Baden-Württemberg ,2% 78,76 81,35 2,59 3,3% Bayerns ,4% 73,58 72,80-0,78-1,1% Berlin ,9% 65,89 69,80 3,91 5,9% Saarland ,4% 65,87 67,57 1,70 2,6% Mecklenburg-Vorp ,0% 50,04 49,25-0,79-1,6% Brandenburg ,6% 73,32 73,14-0,18-0,2% Sachsen-Anhalt ,4% 64,39 66,24 1,85 2,9% Thüringen ,7% 51,17 50,59-0,58-1,1% Sachsen ,4% 63,73 66,88 3,15 4,9% Bund ,9% 67,81 69,58 1,77 2,6% Seite 32

38 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 15: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Pneumologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 33

39 Honorarbericht Drittes Quartal Innere Medizin, Schwerpunkt Rheumatologie Der durchschnittliche je Arzt (+2,3 Prozent) sowie der durchschnittliche je Behandlungsfall (+4,5 Prozent) der Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie sind im dritten Quartal gestiegen. Tabelle 17: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Rheumatologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,7% 49,33 52,17 2,84 5,8% Hamburg *) *) *) *) Bremen *) *) *) *) Niedersachsen ,9% 79,63 86,53 6,90 8,7% Westfalen-Lippe ,1% 72,30 71,75-0,55-0,8% Nordrhein ,2% 58,00 63,20 5,20 9,0% Hessen ,9% 73,56 75,67 2,11 2,9% Rheinland-Pfalz ,9% 74,89 76,85 1,96 2,6% Baden-Württemberg ,7% 69,20 68,59-0,61-0,9% Bayerns ,3% 86,88 92,34 5,46 6,3% Berlin ,6% 47,05 52,59 5,54 11,8% Saarland *) *) *) *) Mecklenburg-Vorp. *) *) 49,92 Brandenburg *) *) 56,04 Sachsen-Anhalt ,5% 67,23 71,90 4,67 6,9% Thüringen *) *) *) *) Sachsen ,2% 63,60 66,19 2,59 4,1% Bund ,3% 70,14 73,28 3,14 4,5% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 34

40 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 16: Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Rheumatologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg* Hamburg* Bremen* Bremen* Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland* Saarland* Mecklenburg-Vorp.* Mecklenburg-Vorp.* Brandenburg* Brandenburg* Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen* Thüringen* Sachsen Sachsen *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 35

41 Honorarbericht Drittes Quartal Gynäkologie Der durchschnittliche je Facharzt für Gynäkologie ist im dritten Quartal in den meisten KVen (+0,4 Prozent) ebenso wie der durchschnittliche je Behandlungsfall (+1,9 Prozent) weitestgehend konstant geblieben. Für die KV Berlin ist eine steigerung für alle Ärzte der Abrechnungsgruppe um 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal zu berichten. In Sachsen führen eine steigerung der Gynäkologen sowie ein Rückgang der Behandlungs- Tabelle 18: Abrechnungsgruppe Gynäkologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,1% 38,77 39,52 0,75 1,9% Hamburg ,4% 45,17 43,49-1,68-3,7% Bremen ,0% 46,79 47,46 0,67 1,4% Niedersachsen ,3% 41,44 44,89 3,45 8,3% Westfalen-Lippe ,7% 40,20 40,33 0,13 0,3% Nordrhein ,1% 38,38 37,59-0,79-2,1% Hessen ,3% 42,34 43,21 0,87 2,1% Rheinland-Pfalz ,1% 39,15 39,54 0,39 1,0% Baden-Württemberg ,8% 40,88 41,31 0,43 1,1% Bayerns ,2% 43,85 44,45 0,60 1,4% Berlin ,8% 46,00 48,89 2,89 6,3% Saarland ,1% 44,97 44,05-0,92-2,0% Mecklenburg-Vorp ,7% 48,30 47,85-0,45-0,9% Brandenburg ,6% 43,64 44,07 0,43 1,0% Sachsen-Anhalt ,7% 39,85 41,50 1,65 4,1% Thüringen ,7% 42,42 44,45 2,03 4,8% Sachsen ,7% 40,85 43,43 2,58 6,3% Bund ,4% 41,59 42,37 0,78 1,9% Seite 36

42 Drittes Quartal Honorarbericht fallzahl (-3,5 Prozent) zu einem überdurchschnittlichen Anstieg des es je Be hand lungsfall um 6,3 Prozent. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Diagramm 17: Abrechnungsgruppe Gynäkologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Hamburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen 3.Q Seite 37

43 Honorarbericht Drittes Quartal Orthopädie In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Orthopädie ist im dritten Quartal der durchschnittliche je Arzt um 1,9 Prozent sowie der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,0 Prozent gestiegen. Dem zweistelligen Rückgang der sraten in Nordrhein für den je Arzt (-11,2 Prozent) sowie den je Behandlungsfall (-11,2 Prozent) liegt ein gesamter rückgang der Abrechnungsgruppe (-10 Prozent) zugrunde. In Sachsen-Anhalt und Sachsen kommt es durch steigerungen der Abrechnungsgruppe (Sachsen-Anhalt: +8 Prozent, Sachsen: +6 Pro- Tabelle 19: Abrechnungsgruppe Orthopädie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,8% 45,49 47,45 1,96 4,3% Hamburg ,6% 49,55 45,19-4,36-8,8% Bremen ,0% 60,84 60,65-0,19-0,3% Niedersachsen ,1% 41,70 47,73 6,03 14,5% Westfalen-Lippe ,7% 52,20 52,75 0,55 1,1% Nordrhein ,2% 51,20 45,47-5,73-11,2% Hessen ,4% 47,95 48,68 0,73 1,5% Rheinland-Pfalz ,2% 50,94 51,82 0,88 1,7% Baden-Württemberg ,5% 50,02 52,53 2,51 5,0% Bayerns ,9% 49,98 51,48 1,50 3,0% Berlin ,6% 45,60 48,97 3,37 7,4% Saarland ,5% 48,74 49,29 0,55 1,1% Mecklenburg-Vorp ,4% 46,53 46,40-0,13-0,3% Brandenburg ,6% 34,80 34,54-0,26-0,7% Sachsen-Anhalt ,8% 35,46 40,14 4,68 13,2% Thüringen ,1% 36,05 37,32 1,27 3,5% Sachsen ,8% 37,37 41,25 3,88 10,4% Bund ,9% 47,33 48,29 0,96 2,0% Seite 38

44 Drittes Quartal Honorarbericht zent) und einem Rückgang der Arztzahlen (Sachsen-Anhalt: -2,5 Prozent, Sachsen: -4,1 Prozent) bzw. der Behandlungsfallzahlen (Sachsen- Anhalt: -4,5 Prozent, Sachsen: -3,8 Prozent) zu sich verstärkenden Effekten bei der Quotientenbildung und damit stark überdurchschnittlichen Hono rarzuwächsen je Arzt bzw. je Behandlungsfall. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Diagramm 18: Abrechnungsgruppe Orthopädie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 39

45 Honorarbericht Drittes Quartal Chirurgie Der durchschnittliche je Facharzt für Chirurgie ist im dritten Quartal um 454 Euro auf Euro gestiegen (+0,9 Prozent). Ebenso ist der durchschnittliche je Behandlungsfall im gleichen Zeitraum um 0,82 Euro auf 66,83 Euro gestiegen (+1,2 Prozent). Für die Honorarzuwächse der KVen Hessen und Berlin ist ein im dritten Quartal sichtbarer Ausgleich des sinkenden es der Abrech- nungsgruppe vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal verantwortlich (Hessen: -5 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +12 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal, Berlin: -10 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +9 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). Der Rückgang des es je Arzt in Mecklenburg-Vorpommern (-6,5 Prozent) ist Tabelle 20: Abrechnungsgruppe Chirurgie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,8% 66,27 68,72 2,45 3,7% Hamburg ,7% 65,19 61,51-3,68-5,6% Bremen ,1% 65,76 65,72-0,04-0,1% Niedersachsen ,3% 57,89 62,32 4,43 7,7% Westfalen-Lippe ,5% 64,43 63,61-0,82-1,3% Nordrhein ,8% 68,41 66,75-1,66-2,4% Hessen ,5% 84,83 90,56 5,73 6,8% Rheinland-Pfalz ,7% 59,27 58,29-0,98-1,7% Baden-Württemberg ,5% 71,21 70,55-0,66-0,9% Bayerns ,0% 74,26 74,59 0,33 0,4% Berlin ,9% 52,66 57,48 4,82 9,2% Saarland ,9% 71,52 69,29-2,23-3,1% Mecklenburg-Vorp ,5% 64,99 63,99-1,00-1,5% Brandenburg ,0% 54,67 54,84 0,17 0,3% Sachsen-Anhalt ,6% 59,32 60,33 1,01 1,7% Thüringen ,4% 59,47 61,49 2,02 3,4% Sachsen ,2% 59,49 60,79 1,30 2,2% Bund ,9% 66,01 66,83 0,82 1,2% Seite 40

46 Drittes Quartal Honorarbericht bedingt durch einen rückgang der Abrechnungsgruppe um 4 Prozent und einem Zuwachs der Arztzahl um 2 Prozent. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Bei einem Vergleich mit den Veröffentlichungen der KVen ist zu beachten, dass über die Abrechnungsgruppe der Chirurgen oft zusammen mit den Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und den Fachärzten für Neurochirurgie berichtet wird. Diagramm 19: Abrechnungsgruppe Chirurgie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 41

47 Honorarbericht Drittes Quartal Hautarzt Der durchschnittliche je Arzt (+6,6 Prozent) sowie der durchschnittliche je Behandlungsfall (+5,2 Prozent) ist bei den Fachärzten für Dermatologie auch im dritten Quartal in fast allen KVen deutlich gestiegen. Die festgestellte Honorarsteigerung ist wie im vorigen Berichtszeitraum zu einem großen Anteil auf die Aufnahme der Balneophototherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Oktober zurückzuführen. Tabelle 21: Abrechnungsgruppe Hautarzt je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,5% 31,48 33,37 1,89 6,0% Hamburg ,7% 32,56 31,78-0,78-2,4% Bremen ,9% 27,71 31,30 3,59 13,0% Niedersachsen ,3% 28,65 31,41 2,76 9,6% Westfalen-Lippe ,0% 29,20 31,18 1,98 6,8% Nordrhein ,1% 30,25 28,53-1,72-5,7% Hessen ,6% 30,52 33,00 2,48 8,1% Rheinland-Pfalz ,4% 28,96 30,66 1,70 5,9% Baden-Württemberg ,4% 33,14 36,65 3,51 10,6% Bayerns ,4% 35,03 36,29 1,26 3,6% Berlin ,0% 26,00 28,67 2,67 10,3% Saarland ,1% 34,79 34,51-0,28-0,8% Mecklenburg-Vorp ,5% 30,80 31,60 0,80 2,6% Brandenburg ,0% 23,66 24,19 0,53 2,2% Sachsen-Anhalt ,9% 28,31 29,63 1,32 4,7% Thüringen ,7% 25,71 27,57 1,86 7,2% Sachsen ,8% 29,72 32,42 2,70 9,1% Bund ,6% 30,57 32,16 1,59 5,2% Seite 42

48 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 20: Abrechnungsgruppe Hautarzt je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 43

49 Honorarbericht Drittes Quartal Hals-Nasen- Ohrenheilkunde Der durchschnittliche je Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist im dritten Quartal um 819 Euro auf Euro gestiegen (+2,1 Prozent). Im gleichen Zeitraum gab es einen Zuwachs des durchschnittlichen es je Behandlungsfall um 0,91 Euro auf 36,46 Euro (+2,6 Prozent). Die Zuwächse sowohl beim je Arzt, als auch beim je Behandlungsfall in 15 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen basieren weitestgehend auf zuwächsen der Abrechnungsgruppe. Dem starken Rückgang des es je Arzt und des es je Behandlungsfall in Nordrhein liegt eine Kompensation des zuwachses aus dem Vorjahresquartal zugrunde (+8 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, -16 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). Die umgekehrte Kompensation eines rückgangs aus dem Vorjahresquartal zeich- Tabelle 22: Abrechnungsgruppe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,1% 33,50 34,32 0,82 2,4% Hamburg ,1% 38,34 34,33-4,01-10,5% Bremen ,6% 36,54 36,34-0,20-0,5% Niedersachsen ,7% 34,37 38,18 3,81 11,1% Westfalen-Lippe ,9% 33,09 33,83 0,74 2,2% Nordrhein ,4% 35,99 30,08-5,91-16,4% Hessen ,4% 35,20 36,44 1,24 3,5% Rheinland-Pfalz ,6% 33,15 34,99 1,84 5,6% Baden-Württemberg ,0% 37,11 39,11 2,00 5,4% Bayerns ,4% 41,56 44,46 2,90 7,0% Berlin ,2% 33,33 37,33 4,00 12,0% Saarland ,3% 40,19 39,46-0,73-1,8% Mecklenburg-Vorp ,5% 38,44 39,19 0,75 2,0% Brandenburg ,2% 28,45 30,36 1,91 6,7% Sachsen-Anhalt ,1% 30,48 33,01 2,53 8,3% Thüringen ,6% 31,14 32,23 1,09 3,5% Sachsen ,9% 33,96 37,32 3,36 9,9% Bund ,1% 35,55 36,46 0,91 2,6% Seite 44

50 Drittes Quartal Honorarbericht net sich als Hintergrund der überdurchschnittlichen Zuwächse in Berlin ab (-10 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +8 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). In Brandenburg machen sich ein Rückgang der Arztzahl (-6,3 Prozent) in Verbindung mit dem damit einhergehenden Rückgang der Behandlungsfallzahlen (-5,0 Prozent) bei der Kennzahlenbildung bemerkbar. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Bei einem Vergleich der Ergebnisse mit den Veröffent lichungen der KVen ist zu beachten, dass Fachärzte mit einer Doppelzulassung für Hals- Nasen-Ohrenheilkunde und Phoniatrie/Pädaudiologie in der Abrechnungsstatistik der KBV als fach gruppenübergreifende Ärzte geführt werden und in diesem Bericht nicht enthalten sind. In den KVen hingegen wird über diese Ärzte teilweise zusammen mit der Arztgruppe der Fachärzte für Hals-Nasen- Ohrenheilkunde berichtet. Diagramm 21: Abrechnungsgruppe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Seite 45

51 Honorarbericht Drittes Quartal Nervenheilkunde Im dritten Quartal ist der durchschnittliche je Facharzt für Nervenheilkunde um Euro auf Euro gestiegen (+5,0 Prozent). Der Zuwachs des durchschnittlichen es je Behandlungsfall beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 2,5 Prozent. Die Honorarzuwächse je Arzt bei den KVen Bremen, Nordrhein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin ergeben sich aus einem Rückgang der Anzahl der abrechnenden Fachärzte für Nervenheilkunde. Zusätzlich liegt der Entwicklung in Rheinland-Pfalz, ebenso wie im Saarland, eine gegenläufige Tendenz bei der entwicklung der Abrechnungsgruppe bezüglich des Vorjahresquartals zu Grunde (Rheinland-Pfalz: -6 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +11 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal, Saarland: +11 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, -9 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). In der KV Sachsen geht der Anstieg des es je Arzt mit Tabelle 23: Abrechnungsgruppe Nervenheilkunde je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,6% 69,46 70,57 1,11 1,6% Hamburg ,4% 67,40 64,83-2,57-3,8% Bremen ,3% 64,81 67,96 3,15 4,9% Niedersachsen ,5% 56,97 60,43 3,46 6,1% Westfalen-Lippe ,8% 46,77 49,21 2,44 5,2% Nordrhein ,7% 48,33 50,69 2,36 4,9% Hessen ,9% 60,38 60,89 0,51 0,8% Rheinland-Pfalz ,3% 53,61 59,69 6,08 11,3% Baden-Württemberg ,8% 71,38 72,36 0,98 1,4% Bayerns ,7% 71,22 72,12 0,90 1,3% Berlin ,8% 61,32 61,70 0,38 0,6% Saarland ,4% 62,88 57,66-5,22-8,3% Mecklenburg-Vorp ,4% 56,97 57,05 0,08 0,1% Brandenburg ,3% 45,36 46,47 1,11 2,4% Sachsen-Anhalt ,8% 53,33 53,89 0,56 1,1% Thüringen ,6% 47,06 49,57 2,51 5,3% Sachsen ,2% 54,11 57,58 3,47 6,4% Bund ,0% 58,51 59,99 1,48 2,5% Seite 46

52 Drittes Quartal Honorarbericht einem zuwachs der Abrechnungsgruppe i.h.v. 5 Prozent im Vergleich zum dritten Quartal einher, der eine Nachwirkung der Einführung des EBM-Anpassungsfaktors zum 1. Juli sein dürfte. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Zuordnung der Fachärzte für Nervenheilkunde sind Vergleiche mit den Veröffentlichungen der KVen für diese Abrechnungsgruppe nur eingeschränkt möglich. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Diagramm 22: Abrechnungsgruppe Nervenheilkunde je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Hamburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 47

53 Honorarbericht Drittes Quartal Honorarumsätze schwanken aufgrund der der zum zum Teil Teil sehr sehr geringen Anzahl der der Ärzte Ärzte stark stark Neurologie In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Neurologie ist der durchschnittliche je Arzt im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+6,9 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,83 Euro auf 53,32 Euro gewachsen (+5,6 Prozent). Ein starkes Honorarplus ist für die KVen Berlin und Sachsen zu berichten, wohingegen in den KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein ein Rückgang des es je Arzt und je Behandlungsfall zu verbuchen ist. Tabelle 24: Abrechnungsgruppe Neurologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,3% 61,55 69,77 8,22 13,4% Hamburg ,1% 66,10 67,00 0,90 1,4% Bremen *) *) *) *) Niedersachsen ,1% 60,27 65,93 5,66 9,4% Westfalen-Lippe ,0% 49,70 47,35-2,35-4,7% Nordrhein ,4% 45,34 42,44-2,90-6,4% Hessen ,3% 39,13 40,06 0,93 2,4% Rheinland-Pfalz ,2% 51,48 56,13 4,65 9,0% Baden-Württemberg ,5% 56,42 58,81 2,39 4,2% Bayerns ,8% 56,14 57,79 1,65 2,9% Berlin ,9% 42,92 59,92 17,00 39,6% Saarland *) *) *) *) Mecklenburg-Vorp ,7% 62,13 68,49 6,36 10,2% Brandenburg ,2% 44,76 50,81 6,05 13,5% Sachsen-Anhalt ,0% 47,16 47,80 0,64 1,4% Thüringen ,7% 39,77 39,83 0,06 0,2% Sachsen ,6% 35,73 43,69 7,96 22,3% Bund ,9% 50,49 53,32 2,83 5,6% *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe. Seite 48

54 Drittes Quartal Honorarbericht Da die Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Neurologie in einigen KVen sehr klein ist, führen veränderte Praxiszusammensetzungen, Neuzulassungen und Praxisschließungen zu stark schwankenden durchschnittlichen Honorarumsätzen je Arzt. Bei einem Vergleich der Ergebnisse mit Veröffentlichungen der KVen ist zu beachten, dass über Fachärzte für Neurologie oft zusammen mit Fachärzten für Neurochirurgie berichtet wird und eine Abgrenzung zwischen den Gruppen regional unterschiedlich ausfällt. Diagramm 23: Abrechnungsgruppe Neurologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Bremen* Hamburg Bremen* Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland* Saarland* Mecklenburg-Vorp.* Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen *) weniger als fünf Ärzte in dieser Abrechnungsgruppe Seite 49

55 Honorarbericht Drittes Quartal Psychiatrie Der durchschnittliche je Facharzt für Psychiatrie ist im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+4,6 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist auch der durchschnittliche je Behandlungsfall um 1,34 Euro auf 79,44 Euro gestiegen (+1,7 Prozent). Die Steigerungen des es je Arzt in Niedersachsen, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Berlin sind auf einen Rückgang der Arztzahlen zurückzuführen (-10,2 Prozent in Niedersachsen, -6,7 Prozent in Westfalen-Lippe, -4 Prozent in Rheinland-Pfalz, -4,6 Prozent in Berlin). Der Anstieg des es je Behandlungsfall in Mecklenburg-Vorpommern korrespondiert mit einem Rückgang der Behandlungsfallzahlen (-13,2 Prozent). Den Steigerungen des es je Arzt und des es je Behandlungsfall Tabelle 25: Abrechnungsgruppe Psychiatrie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,1% 87,82 86,19-1,63-1,9% Hamburg ,4% 91,21 88,38-2,83-3,1% Bremen ,3% 148,38 140,02-8,36-5,6% Niedersachsen ,0% 86,78 93,67 6,89 7,9% Westfalen-Lippe ,5% 64,57 64,93 0,36 0,6% Nordrhein ,8% 66,38 68,59 2,21 3,3% Hessen ,2% 89,13 87,55-1,58-1,8% Rheinland-Pfalz ,9% 85,53 90,26 4,73 5,5% Baden-Württemberg ,5% 93,32 92,34-0,98-1,1% Bayerns ,3% 93,94 94,17 0,23 0,2% Berlin ,1% 82,59 84,87 2,28 2,8% Saarland ,8% 99,01 95,46-3,55-3,6% Mecklenburg-Vorp ,4% 63,10 72,53 9,43 14,9% Brandenburg ,0% 46,45 48,41 1,96 4,2% Sachsen-Anhalt ,8% 78,99 78,22-0,77-1,0% Thüringen ,8% 43,33 51,74 8,41 19,4% Sachsen ,9% 51,52 53,81 2,29 4,4% Bund ,6% 78,10 79,44 1,34 1,7% Seite 50

56 Drittes Quartal Honorarbericht in Thüringen und Sachsen liegt eine Kompensation des rückgangs der Psychiater aus dem Vorjahresquartal zugrunde (Thüringen: -25 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +18 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal, Sachsen: -13 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +10 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Diagramm 24: Abrechnungsgruppe Psychiatrie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 51

57 Honorarbericht Drittes Quartal Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Im dritten Quartal ist sowohl der durchschnittliche je Psychotherapeut als auch der durchschnittliche je Behandlungsfall in fast allen KVen konstant geblieben. Es ist zu vermuten, dass der im Vergleich zu anderen Abrechnungsgruppen geringe aus einer unterdurchschnittlichen Tätigkeit der Psy- chotherapeuten im Vergleich zu den Kalkulationsannahmen bzw. zur Vollauslastungshypothese des Bundessozialgerichts in Verbindung mit der Rechtsprechung zur angemessenen Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen resultiert. Tabelle 26: Abrechnungsgruppe Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,1% 367,08 357,68-9,40-2,6% Hamburg ,7% 419,93 424,05 4,12 1,0% Bremen ,0% 454,61 442,31-12,30-2,7% Niedersachsen ,8% 362,33 358,30-4,03-1,1% Westfalen-Lippe ,2% 336,07 333,21-2,86-0,9% Nordrhein ,3% 369,63 370,74 1,11 0,3% Hessen ,3% 401,58 402,48 0,90 0,2% Rheinland-Pfalz ,9% 330,47 336,31 5,84 1,8% Baden-Württemberg ,2% 378,23 387,06 8,83 2,3% Bayerns ,9% 384,53 382,69-1,84-0,5% Berlin ,0% 453,20 441,43-11,77-2,6% Saarland ,5% 365,53 374,29 8,76 2,4% Mecklenburg-Vorp ,4% 292,36 293,36 1,00 0,3% Brandenburg ,4% 338,42 338,96 0,54 0,2% Sachsen-Anhalt ,2% 329,62 324,39-5,23-1,6% Thüringen ,3% 309,30 312,08 2,78 0,9% Sachsen ,9% 315,20 330,39 15,19 4,8% Bund ,0% 373,49 373,57 0,08 0,0% Seite 52

58 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 25: Abrechnungsgruppe Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 53

59 Honorarbericht Drittes Quartal Sinkende Arztzahlen führen führen zu zu starken Honorarschwankungen Radiologie In der Abrechnungsgruppe der Fachärzte für Radiologie ist der durchschnittliche je Arzt im dritten Quartal um Euro auf Euro gestiegen (+3,9 Prozent). Im gleichen Zeitraum hat sich der durchschnittliche je Behandlungsfall um 2,82 Euro auf 73,32 Euro erhöht (+4,0 Prozent). Im Vergleich der KVen zeigt sich ein sehr inhomogenes Bild bei der der Honorarumsätze. Während in einigen KVen hohe Zuwächse zu verzeichnen sind, ist in anderen KVen die Entwicklung rückläufig. Der Anstieg in Bremen sowohl beim je Arzt, als auch beim je Behandlungsfall kommt durch den Rückgang der Arztzahlen (-50,0 Prozent) und dem damit einhergehenden Rückgang der Behandlungsfallzahlen (-61,5 Prozent) zustande. Auch in Hessen (-11,1 Prozent) und Sachsen (-4,6 Prozent) führt ein Rückgang der Anzahl der Radiologen zu rückläufigen Behandlungsfallzahlen und damit zu einem Anstieg der entsprechenden kennzahlen. Die Gründe hierfür liegen in veränderten Praxisstrukturen, die dazu führen, dass einige Praxen ab dem Tabelle 27: Abrechnungsgruppe Radiologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,9% 70,01 69,42-0,59-0,8% Hamburg ,6% 68,80 78,43 9,63 14,0% Bremen ,8% 72,11 108,52 36,41 50,5% Niedersachsen ,3% 69,11 78,72 9,61 13,9% Westfalen-Lippe ,9% 88,05 86,05-2,00-2,3% Nordrhein ,4% 76,15 74,12-2,03-2,7% Hessen ,7% 69,78 73,80 4,02 5,8% Rheinland-Pfalz ,0% 77,86 79,08 1,22 1,6% Baden-Württemberg ,9% 90,08 87,15-2,93-3,3% Bayerns ,1% 74,96 76,97 2,01 2,7% Berlin ,2% 53,98 67,33 13,35 24,7% Saarland ,9% 84,19 81,67-2,52-3,0% Mecklenburg-Vorp ,7% 53,20 52,66-0,54-1,0% Brandenburg ,2% 53,04 55,12 2,08 3,9% Sachsen-Anhalt ,2% 47,63 45,44-2,19-4,6% Thüringen ,6% 57,45 61,27 3,82 6,6% Sachsen ,6% 64,24 72,39 8,15 12,7% Bund ,9% 70,50 73,32 2,82 4,0% Seite 54

60 Drittes Quartal Honorarbericht dritten Quartal als fachgruppenübergreifende Praxen geführt werden, die im dritten Quartal noch in die Abrechnungsgruppe Radiologie fielen. Der Anstieg des es je Arzt und des es je Behandlungsfall in Berlin basiert auf einer Kompensation des rückgangs der Fachärzte für Radiologie des Vorjahresquartals (-29 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +37 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Vergleicht man die vorliegenden Zahlen mit den Veröffentlichungen der KVen, ist zu beachten, dass über die Abrechnungsgruppe der Radiologen oft zusammen mit den Fachärzten für Nuklearmedizin und den Fachärzten für Strahlentherapie berichtet wird. Diagramm 26: Abrechnungsgruppe Radiologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 55

61 Honorarbericht Drittes Quartal Urologie Im dritten Quartal sind sowohl der durchschnittliche je Arzt (+2,6 Prozent) der Fachärzte für Urologie als auch der durchschnittliche je Behandlungsfall (+2,2 Prozent) gestiegen. Ein Vergleich der KVen zeigt insbesondere in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einen Anstieg des es, wobei in Rheinland-Pfalz eine teilweise Kompensation des rückgangs des Vorjahresquartals festzustellen ist (-14 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +9 Prozent vom dritten Quartal zum dritten Quartal ). Dies trifft auch für Sachsen zu (-5 Prozent vom dritten Quartal 2009 zum dritten Quartal, +8 Prozent vom dritten Quartal Tabelle 28: Abrechnungsgruppe Urologie je Arzt und je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,0% 47,11 47,28 0,17 0,4% Hamburg ,4% 47,39 45,03-2,36-5,0% Bremen ,5% 55,79 56,86 1,07 1,9% Niedersachsen ,7% 48,90 53,73 4,83 9,9% Westfalen-Lippe ,1% 47,11 47,32 0,21 0,4% Nordrhein ,6% 44,98 41,64-3,34-7,4% Hessen ,2% 48,67 49,94 1,27 2,6% Rheinland-Pfalz ,4% 45,84 50,80 4,96 10,8% Baden-Württemberg ,2% 54,94 57,78 2,84 5,2% Bayerns ,4% 54,09 54,32 0,23 0,4% Berlin ,6% 45,48 47,30 1,82 4,0% Saarland ,0% 50,57 49,51-1,06-2,1% Mecklenburg-Vorp ,2% 41,87 41,42-0,45-1,1% Brandenburg ,5% 38,13 37,23-0,90-2,4% Sachsen-Anhalt ,8% 39,21 39,82 0,61 1,6% Thüringen ,9% 35,67 38,41 2,74 7,7% Sachsen ,4% 38,30 41,08 2,78 7,3% Bund ,6% 46,96 47,99 1,03 2,2% Seite 56

62 Drittes Quartal Honorarbericht zum dritten Quartal ). Der Anstieg des es je Behandlungsfall in Thüringen ist in erster Linie auf einen Rückgang der Behandlungsfallzahlen im Vergleich zum Vorjahresquartal (-5,5 Prozent) zurückzuführen. Es gelten zusätzlich die in Abschnitt angeführten Gründe für die besonderen Honorarveränderungen der KVen Hamburg und Niedersachsen. Diagramm 27: Abrechnungsgruppe Urologie je Behandlungsfall in Euro Kassenärztliche Vereinigung je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Hamburg Hamburg Bremen Bremen Niedersachsen Niedersachsen Westfalen-Lippe Westfalen-Lippe Nordrhein Nordrhein Hessen Hessen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Bayerns Bayerns Berlin Berlin Saarland Saarland Mecklenburg-Vorp. Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Sachsen Sachsen Seite 57

63 Honorarbericht Drittes Quartal 1.2 Überschuss Eine Möglichkeit zur Berechnung des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist folgende Formel: aus GKV-Tätigkeit Kostensatz in x[1- ]= Prozent Überschuss aus GKV Grundlage für die zu berücksichtigenden Kostensätze ist das ZI-Praxis-Panel (ZiPP) [2]. Die Erhebung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland untersucht im Auftrag der KVen die Kosten- und Versorgungsstrukturen in Praxen der niedergelassenen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Die erste Erhebungswelle fand statt und umfasste die Berichtsjahre 2006, 2007 und Für die Berechnungen der Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit für das dritte Quartal und das dritte Quartal wurden die Kostensätze des Jahres 2008 verwendet. Zu methodischen Fragestellungen wird auf das ZI-Praxis-Panel verwiesen. Seite 58

64 Drittes Quartal Honorarbericht Tabelle 29: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit in Euro Abrechnungsgruppe Überschuss je Arzt in Euro Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten ,0% Kinder- und Jugendmedizin ,0% Anästhesiologie ,4% Augenheilkunde ,2% Chirurgie ,9% Gynäkologie ,4% Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ,1% Hautarzt ,6% Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt * ,0% Innere Medizin, SP Angiologie * ,1% Innere Medizin, SP Gastroenterologie ,5% Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie ,2% Innere Medizin, SP Kardiologie ,8% Innere Medizin, SP Nephrologie * ,0% Innere Medizin, SP Pneumologie ,9% Innere Medizin, SP Rheumatologie * ,3% Neurologie * ,9% Psychiatrie ,6% Nervenheilkunde ,0% Orthopädie ,9% Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) ,0% Radiologie ** ,9% Urologie ,6% Bund ,8% * eingeschränkte statistische Aussagefähigkeit aufgrund einer geringen Fallzahl und/oder einer großen Streubreite ** Kostensatz für Radiologie und Nuklearmedizin Für die Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie liegen aufgrund der geringen Teilnehmerzahl aus dem ZI-Praxis- Panel keine Kostensätze vor. Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; ZI-Praxis-Panel - Jahresbericht - 1. Jahrgang Berlin, März 2012 Seite 59

65 Honorarbericht Drittes Quartal 1.3 Gegenüberstellung und Überschuss Diagramm 28: je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit Abrechnungsgruppe je Arzt in Tsd. Euro Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten Kinder- und Jugendmedizin Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Hautarzt Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Innere Medizin, SP Angiologie Innere Medizin, SP Endokrinologie Innere Medizin, SP Gastroenterologie Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie Innere Medizin, SP Kardiologie Innere Medizin, SP Nephrologie Innere Medizin, SP Pneumologie Innere Medizin, SP Rheumatologie Neurologie Psychiatrie Nervenheilkunde Orthopädie Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Radiologie Urologie Seite 60

66 Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 29: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit Abrechnungsgruppe Überschuss je Arzt in Tsd. Euro Allgemeinmediziner/hausärztliche Internisten Kinder- und Jugendmedizin Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Hautarzt Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt * Innere Medizin, SP Angiologie * Innere Medizin, SP Gastroenterologie Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie Innere Medizin, SP Kardiologie Innere Medizin, SP Nephrologie * Innere Medizin, SP Pneumologie Innere Medizin, SP Rheumatologie * Neurologie * Psychiatrie Nervenheilkunde Orthopädie Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Radiologie ** Urologie Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; ZI-Praxis-Panel - Jahresbericht - 1. Jahrgang Berlin, März 2012 * eingeschränkte statistische Aussagefähigkeit aufgrund einer geringen Fallzahl und/oder einer großen Streubreite ** Kostensatz für Radiologie und Nuklearmedizin Für die Abrechnungsgruppe Innere Medizin, SP Endokrinologie liegen aufgrund der geringen Teilnehmerzahl aus dem ZI-Praxis- Panel keine Kostensätze vor Seite 61

67 Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Honorarbericht Drittes Quartal 2. Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung 2.1 Wie funktioniert die Honorierung im deutschen Gesundheitssystem? Die rund ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland werden nach einem komplexen System honoriert. Der weitaus größte Teil der Vergütung stammt von den gesetzlichen Krankenkassen und wird durch den Arzt im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit erwirtschaftet. Die Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten einen bestimmten Betrag zur Verfügung die sogenannte Gesamtvergütung. Das Geld geht nicht direkt von den Krankenkassen an den Arzt oder Psychotherapeuten, sondern an die einzelnen KVen, die es wiederum an die Ärzte verteilen. Diese Honorarverteilung ist notwendig, da der unbegrenzten Leistungsinanspruchnahme durch die Patienten nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen. Die Verteilung in der KV löst diesen Widerspruch auf. Zunächst reicht der Arzt quartalsweise für alle behandelten Patienten seine Abrechnung bei der KV ein. Eine Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er ist eine Art Katalog und umfasst alle Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Seit 2009 steht hinter jeder Leistung nicht nur eine Punktzahl, sondern ein fester Euro-Wert. Dieser Euro-Wert kommt zustande, indem die den Leistungen zugeordneten Punkte mit dem Orientierungspunktwert multipliziert werden. Er beträgt seit genau 3,5048 Cent. Ein Großteil der ambulanten Leistungen wird aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Diese unterliegt einer Mengenbegrenzung und es können nicht alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergütet werden, die im EBM stehen. Hat der einzelne Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut eine bestimmte Leistungsmenge im Quartal überschritten, so erhält er darüber hinausgehende Leistungen nur zu abgesenkten Preisen vergütet. Zusätzliches Geld stellen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem für Leistungen außerhalb der MGV als extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) bereit. Dazu zählen besonders förderungswürdige Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen oder ambulante Operationen. Diese Leistungen bekommt der Arzt in der Regel zu Preisen der Euro-Gebührenordnung honoriert. Seite 62

68 Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Drittes Quartal Honorarbericht Krankenkasse Krankenkasse Krankenkasse Krankenkasse Krankenkasse Gesamtvergütung Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) Fremdkassenzahlungsausgleich Honorar 2.2 Gesamtvergütung, Fremdkassenzahlungsausgleich und Nach 87a Abs. 3 SGB V entrichten die Krankenkassen an die KVen mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten mit Wohnsitz im Bezirk der jeweiligen KV. Die Gesamtvergütung besteht aus einem budgetierten (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)) und einem unbudgetierten (extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV)) Anteil. Dabei wird die MGV durch Multiplikation des mit der Zahl und der Morbiditäts- struktur verbundenen Behandlungsbedarfs mit dem regionalen Punktwert bestimmt. Grundsätzlich zahlen die Krankenkassen die Gesamtvergütung an die KV, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnort hat. Im Fall einer KVübergreifenden Inanspruchnahme eines Vertragsarztes erhält die KV des Vertragsarztes also nicht direkt die von der Krankenkasse entrichtete Vergütung. Damit die KV, in deren Bezirk der Versicherte einen Vertragsarzt in Anspruch genommen hat, die Seite 63

69 Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Honorarbericht Drittes Quartal Zahlungen der Krankenkassen erhält, wurde der sogenannte Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) als Verteilungsinstrument der Zahlungen zwischen den KVen eingeführt. Mit Hilfe des FKZ erhält die KV eine Zahlung für die Behandlung, welche ur sprünglich in der Gesamtvergütung einer anderen KV abgedeckt war, in deren Bezirk der Wohnort des Versicherten liegt. Clearingstelle für die Zahlungsflüsse ist die KBV. Arzt Abrechnung Kassenärztliche Vereinigung 2 Wohnort Patient Gesamtvergütung Krankenkasse Kassenärztliche Vereinigung 1 Forderung Zahlung 2.3 Abweichungen Die Summe der Gesamtvergütungen ist auch nach Durchführung des FKZ nicht zwangsweise identisch mit der Summe der Honorarumsätze der Ärzte. Seit dem 4. Quartal 2009 sind vermehrt größere Abweichungen zwischen und Gesamtvergütungen zu erkennen, für die es drei wesentliche Sachverhalte gibt, die diese Abweichung erklären: 1. Überzahlungen sowie Unterzahlungen der Ärzte, um zuvor erfolgte Überzahlungen auszu gleichen 2. Unterschiedliche Definition des Umfangs der GKV-Leistungen im Formblatt 3 und in der Abrech nung s statistik 3. Auswirkungen bei der Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zur Berechnung und Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen (nicht aufgelöste Rück stellungen) Überzahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Im Bereich einiger KVen kam es in den ersten Quartalen nach Einführung der bundesweiten Honorarvorgaben durch den (Erweiterten) Bewertungsausschuss im Jahr 2009 dazu, dass die für sogenannte freie Leistungen gebildeten Rückstellungen aufgrund der Mengenentwicklung dieser Leistungen nicht ausreichten. Da die angeforderten Leistungsbedarfe der Vertragsärzte vollumfänglich zu bedienen waren, mussten die fehlenden Mittel zwischenfinanziert werden. Dies führte in den Folgequartalen dazu, dass zum Ausgleich der Überzahlung gegebenenfalls Finanzmittel genutzt werden mussten und nicht an die Ärzte ausgezahlt werden konnten. In der Folge ist es in den Folgequartalen teilweise zu einer geringeren Honorarzahlung gekommen. Seite 64

70 Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Drittes Quartal Honorarbericht In Einzelfällen ist es auch möglich, dass KVen auf Rückstellungen zurückgegriffen haben, um im Rahmen der sogenannten Konvergenzphase für bestimmte Ärzte oder Arztgruppen Zahlungen zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten durchzuführen. Auch dies führt zu einer Differenz in der Höhe von arzt- und kassenseitiger Vergütung Unterschiedliche Definitionen des Umfangs vertragsärztlicher Leistungen Die Systematiken zur Definition des Umfangs vertragsärztlicher Leistungen werden auf Bundesebene durch die Partner der Bundesmantelverträge an verschiedenen Stellen gemeinsam und einheitlich festgelegt. Darüber hinaus werden durch die Gesamtvertragspartner weitere Leistungen bestimmt oder es wird vereinbart, dass auch für Dritte die Abrechnungswege der vertragsärztlichen Versorgung genutzt werden sollen. Damit kommt es im Einzelfall zu unterschiedlichen Definitionen in den Datenlieferungen zur arztseitigen Rechnungslegung und kassenseitiger Rechnungslegung (Formblatt 3). Gleiches gilt für die KV-spezifische Abrechnung besonderer regionaler Verträge, z. B. die Abrechnung von Fahrdiensten im Rahmen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Diese Angaben sind zwar in den Daten des Formblatts 3 enthalten, aber nicht in der Abrechnungsstatistik der KBV. Der Grund: Es handelt sich um Einnahmen der im ärztlichen Bereitschaftsdienst als Fahrdienst tätigen Unternehmen. Besondere Regelungen des Bewertungsausschusses, z. B. zu Mammographie-Screening-Einrichtungen, führen ebenfalls zu unterschiedlichen Volumen. Die Overhead-Kosten des Mammographie-Screenings stehen nicht als vertragsärztliches Honorar zur Verfügung, gelten aber im Formblatt 3 als Gesamtvergütung. Weiter ist davon auszugehen, dass besondere Vergütungsregelungen auf regionaler Ebene wie Sicherstellungszuschüsse oder Investitionskostenzuschüsse nicht einheitlich behandelt werden Auswirkungen bei der Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zur Berechnung und Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen In einigen KVen waren die Rückstellungen für bestimmte Leistungsbereiche zu groß bemessen und die zweckgebundenen Finanzmittel konnten nicht vollständig ausgeschüttet werden (im Gegensatz zu den in geschilderten Fällen). Die Richtigstellung erfolgte erst mit Zeitverzug in den Perioden außerhalb der berichteten Quartale. Die Systematik der bundesweiten Honorarvorgaben durch den (Erweiterten) Bewertungsausschuss basiert auf arztgruppenspezifischen, durchschnittlichen Fallwerten der Regelleistungsvolumen (RLV). Bei individuell unterdurchschnittlichen Fallwerten eines Arztes und/oder Absinken der tatsächlichen Fallzahl in der Quartalsabrechnung gegenüber der individuellen RLV-Fallzahl des Vorjahres, die bei der Bestimmung der RLVs zugrunde gelegt wurde, werden dann Teile des RLV nicht abgerufen, während bei Ärzten mit überdurchschnittlichen Fallwerten und/oder steigender abgerechneter Fallzahl eine Quotierung durch das RLV erfolgt. Ein Ausgleich ist nicht möglich und es verbleiben im diesem Abrechnungsquartal nicht abgerufene Finanzbeträge. Seite 65

71 Zusammenhang zwischen und Gesamtvergütung Honorarbericht Drittes Quartal Weitere KV-spezifische Gründe Für die KV-spezifischen Abweichungen zwischen Gesamtvergütung und Honorarumsätzen gibt es noch weitere Gründe. Einige Beispiele sind: Allgemeine Auflösung von Rückstellungen, Auflösung besonderer Rückstellungen für die angemessene Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten aufgrund von Sozialgerichtsurteilen, denen im selben Quartal keine entsprechende Gesamtvergütung gegenübersteht, Rückzahlungen an Betriebskrankenkassen für die Jahre 2002 bis 2008, die zwar honorarwirksam waren, aber nicht in der kassenseitigen Rechnungslegung ausgewiesen wurden, Honorarbestandteile für A/H1N1-Impfungen und besondere Verträge, Zu geringe Bemessung des FKZ-Anteils bei der Honorarberechnung aufgrund der Umstellung auf das Wohnortprinzip und Ausgleich in den Folgequartalen. Seite 66

72 Entwicklung der Gesamtvergütungen Drittes Quartal Honorarbericht 3. Entwicklung der Gesamtvergütungen Die Summe der Gesamtvergütungen ist in allen KVen gestiegen, wobei insbesondere für die KV Bayerns ein deutlicher Zuwachs aufgrund der Rückführung der zuvor selektivvertraglich vergüteten Leistungen zu berichten ist. Die sraten fallen aufgrund der asymmetrischen Steigerung der Gesamtvergütung für das Jahr regional sehr unterschiedlich aus. [1] Der Anteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung an der Gesamtvergütung in allen KVen liegt zwischen 71,5 und 77,0 Prozent. In den KVen Bremen und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der extrabudgetären Gesamtvergütung an der Gesamtvergütung am höchsten und in den KVen Berlin, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg am niedrigsten. Tabelle 30: Summe der Gesamtvergütungen in Mio. Euro und Gesamtvergütungen je Versicherten in Euro Kassenärztliche Vereinigung Summe der Gesamtvergütungen in Mio. Euro Gesamtvergütungen je Versicherten in Euro Schleswig-Holstein 250,4 261,2 10,8 4,3% 103,61 107,99 4,38 4,2% Hamburg 169,6 172,1 2,4 1,4% 114,76 115,99 1,24 1,1% Bremen 68,1 70,5 2,4 3,6% 119,48 123,89 4,41 3,7% Niedersachsen 770,5 787,9 17,4 2,3% 112,68 115,37 2,68 2,4% Westfalen-Lippe 740,8 752,9 12,2 1,6% 101,12 103,17 2,05 2,0% Nordrhein 844,1 865,9 21,7 2,6% 103,84 106,72 2,88 2,8% Hessen 561,4 573,3 11,9 2,1% 110,34 112,59 2,26 2,0% Rheinland-Pfalz 357,6 369,2 11,6 3,2% 105,68 109,49 3,81 3,6% Baden-Württemberg 897,3 908,4 11,1 1,2% 100,54 102,11 1,57 1,6% Bayerns 1.059, ,2 157,4 14,9% 101,37 116,25 14,88 14,7% Berlin 333,3 337,6 4,2 1,3% 118,25 118,70 0,45 0,4% Saarland 98,7 100,9 2,2 2,2% 111,48 114,55 3,07 2,8% Mecklenburg-Vorp. 169,9 171,6 1,7 1,0% 114,65 116,60 1,95 1,7% Brandenburg 234,8 244,0 9,2 3,9% 105,72 110,45 4,73 4,5% Sachsen-Anhalt 234,1 240,6 6,6 2,8% 108,67 113,04 4,37 4,0% Thüringen 220,0 226,8 6,7 3,1% 108,28 112,43 4,15 3,8% Sachsen 401,1 415,3 14,2 3,5% 106,38 110,75 4,38 4,1% Bund 7.411, ,6 303,9 4,1% 105,92 110,47 4,54 4,3% Quelle: KBV-Formblatt-3-Statistik; Versichertenzählung der Krankenkassen Seite 67

73 Entwicklung der Gesamtvergütungen Honorarbericht Drittes Quartal Tabelle 31: Summe der budgetierten (MGV) und extrabudgetären (EGV) Gesamtvergütungen in Mio. Euro Kassenärztliche Vereinigung Budgetierte Gesamtvergütung in Mio. Euro Extrabudgetäre Gesamtvergütung in Mio. Euro Schleswig-Holstein 183,1 191,7 8,6 4,7% 67,3 69,5 2,3 3,4% Hamburg 126,8 127,6 0,8 0,7% 42,9 44,4 1,6 3,7% Bremen 49,9 51,2 1,4 2,8% 18,2 19,3 1,0 5,8% Niedersachsen 571,3 582,2 11,0 1,9% 199,2 205,7 6,5 3,2% Westfalen-Lippe 540,5 561,5 21,0 3,9% 200,3 191,4-8,9-4,4% Nordrhein 620,0 647,9 27,9 4,5% 224,1 217,9-6,2-2,8% Hessen 415,5 424,6 9,2 2,2% 146,0 148,7 2,7 1,9% Rheinland-Pfalz 269,6 279,1 9,5 3,5% 88,0 90,1 2,1 2,4% Baden-Württemberg 664,3 670,1 5,7 0,9% 233,0 238,4 5,3 2,3% Bayerns 754,6 903,5 148,9 19,7% 305,3 313,8 8,5 2,8% Berlin 258,6 259,8 1,2 0,5% 74,7 77,8 3,0 4,1% Saarland 75,6 76,9 1,2 1,6% 23,1 24,0 0,9 4,1% Mecklenburg-Vorp. 129,7 130,2 0,5 0,4% 40,2 41,4 1,2 3,0% Brandenburg 178,0 185,3 7,3 4,1% 56,8 58,8 2,0 3,5% Sachsen-Anhalt 166,7 172,1 5,4 3,3% 67,4 68,5 1,1 1,7% Thüringen 165,4 170,5 5,1 3,1% 54,6 56,2 1,6 2,9% Sachsen 295,5 307,6 12,1 4,1% 105,6 107,7 2,1 2,0% Bund 5.465, ,9 276,9 5,1% 1.946, ,7 27,0 1,4% Quelle: KBV-Formblatt-3-Statistik Seite 68

74 Entwicklung der Gesamtvergütungen Drittes Quartal Honorarbericht Diagramm 30: MGV- und EGV-Anteile der Gesamtvergütungen uartal Kassenärztliche Vereinigung Anteil in Prozent 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Schleswig-Holstein 191,7 69,5 Schleswig-Holstein 191,7 69,5 Hamburg 127,6 44,4 Hamburg 127,6 44,4 Bremen 51,2 19,3 Bremen 51,2 19,3 Niedersachsen 582,2 205,7 Niedersachsen 582,2 205,7 Westfalen-Lippe 561,5 191,4 Westfalen-Lippe 561,5 191,4 Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg- Vorp. Thüringen Sachsen 647,9 424,6 279,1 670,1 903,5 259,8 76,9 130,2 185,3 172,1 170,5 307,6 647,9 424,6 279,1 670,1 903,5 259,8 76,9 130,2 185,3 172,1 170,5 307,6 217,9 148,7 90,1 238,4 313,8 77,8 24,0 41,4 58,8 68,5 56,2 107,7 217,9 148,7 90,1 238,4 313,8 77,8 24,0 41,4 58,5 68,5 56,2 107,7 Budgetierte Gesamtvergütung in Mio. Euro 145,2 % Extrabudgetäre Gesamtvergütung in Mio. Euro Quelle: KBV-Formblatt-3-Statistik Seite 69

75 Entwicklung der Gesamtvergütungen Honorarbericht Drittes Quartal Tabelle 32: Summe der budgetierten Gesamtvergütungen (MGV) je Versicherten in Euro Kassenärztliche Vereinigung Budgetierte Gesamtvergütung je Versicherten in Euro Schleswig-Holstein 75,77 79,24 3,48 4,6% Hamburg 85,77 86,04 0,27 0,3% Bremen 87,52 90,05 2,53 2,9% Niedersachsen 83,55 85,25 1,70 2,0% Westfalen-Lippe 73,78 76,94 3,16 4,3% Nordrhein 76,27 79,86 3,59 4,7% Hessen 81,65 83,39 1,74 2,1% Rheinland-Pfalz 79,68 82,77 3,10 3,9% Baden-Württemberg 74,43 75,32 0,89 1,2% Bayerns 72,17 86,28 14,11 19,6% Berlin 91,73 91,35-0,38-0,4% Saarland 85,40 87,26 1,86 2,2% Mecklenburg-Vorp. 87,54 88,49 0,95 1,1% Brandenburg 80,14 83,85 3,71 4,6% Sachsen-Anhalt 77,40 80,86 3,46 4,5% Thüringen 81,39 84,54 3,16 3,9% Sachsen 78,38 82,03 3,65 4,7% Bund 78,10 82,21 4,11 5,3% Quelle: KBV-Formblatt-3-Statistik; Versichertenzählung der Krankenkassen Seite 70

76 Bereinigung der Gesamtvergütungen Drittes Quartal Honorarbericht 4. Bereinigung der Gesamtvergütungen 4.1 Erläuterung Die KVen erhalten eine mit den Krankenkassen vereinbarte Gesamtvergütung. Sie deckt die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der jeweiligen KV und die Gesamtheit der zu vergütenden vertragsärztlichen Leistungen ab. Hierzu zählen auch die mit der vertragsärztlichen Leistung verbundenen Kosten, vertragsärztliche Leistungen durch ermächtigte Ärzte und Einrichtungen, belegärztliche Leistungen sowie Leistungen im Notfall. Die Gesamtvergütung besteht aus einem budgetierten Teil (MGV) und einem extrabudgetären Teil (außerhalb der MGV). Krankenkassen können derzeit drei Arten von Selektivverträgen schließen: Umfassen die abgeschlossenen Selektivverträge Leistungen innerhalb der MGV, werden diese Leistungen nicht mehr über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung vergütet, um eine doppelte Finanzierung zu vermeiden. Bei der Bemessung der MGV muss um die entsprechenden Leistungsmengen bereinigt werden (vgl. 73b Abs. 7 Satz 2, 73c Abs. 6 Satz 2, 140d SGB V) und die MGV sinkt damit ab. Die extrabudgetären Leistungen müssen nicht bereinigt werden. Über die konkrete Ausgestaltung des Bereinigungsverfahrens schließen die Gesamtvertragspartner auf der Grundlage des SGB V regionale Vereinbarungen. Auf Bundesebene legt der (Erweiterte) Bewertungsausschuss einen grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung fest. Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung ( 73b SGB V) Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ( 73c SGB V) Verträge zur integrierten Versorgung ( 140a ff. SGB V) Seite 71

77 Bereinigung der Gesamtvergütungen Honorarbericht Drittes Quartal 4.2 Entwicklung Aufgrund von Korrekturmeldungen einiger KVen haben sich die Bereinigungssummen des zweiten Quartals im Vergleich zum Bericht des ersten Halbjahres geringfügig verändert. Tabelle 33: Bereinigung der Gesamtvergütungen aufgrund der selektivvertraglichen Versorgung 2. Quartal 2009 bis uartal in Mio. Euro Kassenärztliche Vereinigung II III IV I. II. Quartal III. IV. Schleswig-Holstein 0,0 0,0 0,0 Hamburg Bremen 0,0 0,0 0,0 Niedersachsen 0,0 0,1 0,0 Westfalen-Lippe 0,0 0,0 0,2 0,4 Nordrhein Hessen 0,1 0,0 0,0 Rheinland-Pfalz 0,0 0,0 0,0 Baden-Württemberg 19,6 25,7 29,1 33,5 36,6 41,2 46,2 53,6 57,7 60,0 Bayerns 75,2 90,9 100,5 122,2 124,9 150,0 170,0 23,0 23,2 20,8 Berlin 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,2 Saarland Mecklenburg-Vorp. 0,0 0,0 0,0 Brandenburg 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sachsen-Anhalt 0,0 0,0 0,1 0,2 0,3 Thüringen 0,0 0,0 0,0 Sachsen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bund 94,8 116,6 129,7 155,7 161,5 191,2 216,4 76,7 81,4 81,8 I. II. III. Quelle: 2. Quartal 2009 bis 4. Quartal GKV Spitzenverband; ab 1. Quartal Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen Seite 72

78 Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Drittes Quartal Honorarbericht 5. Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Betrachtet man die in Kapitel 1.1 dargestellten Honorarumsätze, so fällt auf, dass in einigen Abrechnungsgruppen die Honorarumsätze je Arzt in den neuen Bundesländern teilweise deutlich über denen in den alten Bundesländern liegen. Aber auch innerhalb der neuen und alten Bundesländer gibt es zum Teil deutliche Abweichungen. Dies hat verschiedene Gründe, die in diesem Sonderthema genauer beleuchtet werden. Die Ost-West-Angleichung der Honorarumsätze gehörte zu einem der zentralen Ziele der Honorarreform Im Bundesdurchschnitt stiegen die Honorarumsätze je Arzt über alle Ärzte/Psychotherapeuten vom dritten Quartal 2007 bis zum dritten Quartal um durchschnittlich 7,9 Prozent (vgl. Tabelle 34). Die Zuwachsrate je Arzt lag dabei in den neuen Bundesländern mit 15,1 Prozent deutlich über der Entwicklung in den alten Bundesländern i.h.v. 6,5 Prozent. Die Entwicklung in den alten Bundesländern ist hierbei unter anderem durch die KVen Bayerns und Baden-Württemberg geprägt. Die unterdurchschnittliche Entwicklung der KV Bayerns sowie der Honorarrückgang der KV Baden- Württemberg ist wie bereits in Kapitel 1.1 angemerkt überwiegend durch die zunehmende Bedeutung der Selektivverträge und der damit verbundenen Bereinigung der Gesamtvergütung bedingt. Ein Blick auf die Honorarumsätze je Behandlungsfall über alle Ärzte/Psychotherapeuten in den KVen der neuen Bundesländer zeigt im dritten Quartal weiterhin ein unterdurchschnittliches Bild. Zwar konnten hier die größten Honorarsteigerungen ver- Diagramm 31: je Behandlungsfall im Vergleich zum Bundesdurchschnitt uartal 2007 und uartal Regional teilweise große große Unterschiede beim beim Niveau der der Honorarumsätze Honorarreform 2009: 2009: Ost-West- Angleichung je je Behandlungsfall in in den den neuen neuen Bundesländern meist meist unterdurchschnittlich 25,0% 20,0% 15,0% Abweichung vom Bundesdurchschnitt in Prozent 10,0% 5,0% 0,0% -5,0% -10,0% -15,0% -20,0% -25,0% SH HH HB N WL NO H RLP BW BY BL SL MV BB SA T S ,1% 2,9% 2,5% -2,8% -6,9% -0,7% -4,1% -3,1% 7,9% 18,1% -0,4% -1,2% -5,8% -10,9% -8,6% -23,7% -12,4% -6,0% 1,7% -1,3% -0,4% -4,4% -3,2% -2,5% -1,4% 3,7% 13,7% 0,7% 6,6% -5,1% -10,6% -5,8% -11,1% -4,9% Seite 73

79 Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Honorarbericht Drittes Quartal zeichnet werden (im Durchschnitt 8,5 Prozent Zuwachs in den alten Bundesländern und 16,4 Prozent Zuwachs in den neuen Bundesländern) und das Honorarniveau von 85,2 Prozent gegenüber den alten Bundesländern im dritten Quartal 2007 leicht auf 91,4 Prozent gesteigert werden. Damit liegen die Honorarumsätze je Behandlungsfall jedoch auch im dritten Quartal noch unter dem durchschnittlichen Wert der alten Bundesländer. Zu beachten ist aber, dass auch in einzelnen KVen in den alten Bundesländern Honorarumsätze unterhalb des Durchschnitts zu verzeichnen sind. Der Vergleich zeigt, dass sich die unterschiedliche Höhe der Honorarumsätze je Arzt und je Behandlungsfall nicht nur zwischen neuen und alten Bundesländern darstellt. Die Gründe hierfür liegen in verschiedenen Faktoren, die im Folgenden erläutert werden. Der je Arzt ist durch die Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt und den je Behandlungsfall bestimmt. Die folgenden Analysen betrachten insbesondere Faktoren, die auf die Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt wirken. Tabelle 34: Entwicklung des es vom uartal 2007 zum uartal Alle Ärzte/Psychotherapeuten Kassenärztliche Vereinigung je Arzt in Euro 2007 je Behandlungsfall in Euro Schleswig-Holstein ,4% 52,36 55,70 3,34 6,4% Hamburg ,4% 55,64 60,27 4,63 8,3% Bremen ,6% 55,38 58,49 3,10 5,6% Niedersachsen ,5% 52,53 58,98 6,45 12,3% Westfalen-Lippe ,7% 50,32 56,62 6,31 12,5% Nordrhein ,2% 53,65 57,34 3,69 6,9% Hessen ,8% 51,82 57,74 5,92 11,4% Rheinland-Pfalz ,1% 52,36 58,41 6,05 11,6% Baden-Württemberg ,3% 58,29 61,43 3,14 5,4% Bayerns ,3% 63,80 67,37 3,57 5,6% Berlin ,1% 53,82 59,67 5,85 10,9% Saarland ,8% 53,41 63,15 9,73 18,2% Mecklenburg-Vorp ,3% 50,93 56,20 5,27 10,4% Brandenburg ,8% 48,14 52,99 4,85 10,1% Sachsen-Anhalt ,9% 49,41 55,79 6,38 12,9% Thüringen ,6% 41,22 52,65 11,43 27,7% Sachsen ,9% 47,35 56,31 8,96 18,9% Bund ,9% 54,05 59,24 5,19 9,6% Seite 74

80 Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Drittes Quartal Honorarbericht 5.1 Einflussfaktor Arztdichte Im Bundesdurchschnitt versorgt ein Vertragsarzt im hausärztlichen Versorgungsbereich im Jahr Einwohner in den neuen Bundesländern sind es Einwohner, in den alten Bundesländern durchschnittlich Einwohner. Hierbei gibt es deutliche Unterschiede innerhalb der Regionen und auch zwischen den Regionen (vgl. Diagramm 32). So beträgt das Verhältnis in der KV Bayerns beispielsweise Einwohner je Arzt, in der KV Westfalen-Lippe hingegen Einwohner je Arzt. Auch in den neuen Bundesländern zeigt sich eine hohe Streubreite. Das Arzt-Einwohner-Verhältnis in der KV Mecklenburg-Vorpommern beträgt 1:1.353, in der KV Sachsen-Anhalt hingegen sogar 1:1.577 (vgl. Tabelle 35). Für den fachärztlichen Versorgungsbereich (ohne Psychotherapeuten) zeigt sich ein sehr inhomogenes Bild. Ein Vertragsarzt im fachärztlichen Bereich versorgt demnach durchschnittlich Einwohner. Die Streubreite liegt hier regional zwischen Einwohnern in der KV Bremen und Einwohnern in der KV Brandenburg, wobei die Relation in den Stadtstaaten grundsätzlich am niedrigsten ist. Hohe Hohe Streubreite für für die die Relation Einwohner je Arzt je Arzt in allen in allen Versorgungsbereichen Tabelle 35: Einwohner je Arzt : Hausärztlicher Versorgungsbereich, fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten und Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Kassenärztliche Vereinigung Hausärztlicher Versorgungsbereich Fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayerns Berlin Saarland Mecklenburg-Vorp Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Bund Quelle: KBV-Bundesarztregister zum Seite 75

81 Sonderthema: Honorarumsätze im regionalen Vergleich Honorarbericht Drittes Quartal Diagramm 32: Einwohner je Arzt Hausärztlicher Versorgungsbereich, fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten und Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Hausärztlicher Versorgungsbereich Fachärztlicher Versorgungsbereich ohne Psychotherapeuten Psychotherapeuten (ärztlich/psychologisch) Quelle: KBV-Bundesarztregister zum Seite 76

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