ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER NACH 34d ABS. 1 GEWERBEORDNUNG - für juristische Personen -

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1 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER NACH 34d ABS. 1 GEWERBEORDNUNG - für juristische Personen - Sie können die interaktiven Formulare von der IHK-Internetseite als PDF-Dokumente ( > Recht und Fair Play > Gewerberecht > Versicherungsvermittler > Formulare Dokument 10643) herunterladen und direkt am PC ausfüllen. Reichen Sie den Antrag bitte mit Ihrer Unterschrift versehen im Original (nicht per Telefax oder ) bei der IHK ein. Bitte beachten Sie auch das IHK-Merkblatt Neues Versicherungsvermittlerrecht 2007 ( > Recht und Fair Play > Gewerberecht > Versicherungsvermittler > Informationen > Neues Versicherungsvermittlerrecht 2007 Dokument Nr ) sowie die beigefügte Checkliste. Inhalt des Formularsatzes Antragsformular 5.1.b: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Checkliste Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Mitteilung über die Tätigkeit in einem anderen Staat Anlage Angaben zu gesetzlichen Vertretern Muster: Bestätigung des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung Für wen ist das Formular bestimmt? Dieses Formular richtet sich an juristische Personen (z.b. GmbH, Limited, Aktiengesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft), die im Bezirk der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid ihre Hauptniederlassung als Versicherungsvermittler haben oder gründen wollen. Die Vordrucke dienen dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für die selbstständige Ausübung des Versicherungsvermittlergewerbes gemäß 34 d. Absatz 1 Gewerbeordnung. Auch für den Fall, dass eine juristische Person als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft (z.b. GmbH & Co. KG) den Erlaubnisantrag stellt, ist dieses Formular zu verwenden. Keiner Erlaubnis bedürfen gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter), für die das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt, Vermittler, die die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausüben, produktakzessorische Versicherungsvermittler, die von der Erlaubnis befreit sind, (Für den Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht dient das Formular 8.1.) sog. Bagatellvermittler nach 34 d. Absatz 9 Gewerbeordnung (siehe IHK-Merkblatt). Welche Angaben müssen eingetragen werden? zu Bitte geben Sie auf dem Formular zunächst den Namen der antragstellenden juristischen Person, der im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist, sowie das Registergericht und die Registernummer an. Wenn die Juristische Person den Antrag als persönlich haftende Gesellschafterin in einer Personengesellschaft (insb. GmbH & Co. KG) stellt, geben Sie bitte auch den Firmennamen der Personengesellschaft an. zu Teilen Sie hier bitte die Kontaktdaten des Unternehmens mit. zu Falls das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahren umgezogen ist, führen Sie bitte die Zeiten und Anschriften der verschiedenen gewerblichen Niederlassungen auf. zu Des Weiteren bitten wir um Angabe der persönlichen Daten für alle gesetzliche Vertreter (z.b. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder ggf. zusätzliches Beiblatt verwenden) sowie zu - falls diese den Wohnort innerhalb der letzten drei Jahre gewechselt haben - die Angaben über frühere Hauptwohnsitze. Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Postanschrift: Postfach Wuppertal Büroanschrift: Heinrich-Kamp-Platz Wuppertal Telefon (0202) Telefax (0202) ihk@wuppertal.ihk.de Internet:

2 - 2 Welche Anlagen sind dem Antrag beizufügen? Zur Bearbeitung des Antrags benötigt die Kammer die folgenden Belege: Unterlagen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit Die IHK muss überprüfen, ob der Antragsteller zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Bei juristischen Personen wird dabei auch auf die gesetzlichen Vertretern abgestellt. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die in der beigefügten Checkliste aufgeführten Unterlagen zu besorgen. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden der IHK von der ausstellenden Behörde unmittelbar zugesandt. Die übrigen Dokumente (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Auszug aus Insolvenz- und Schuldnerkartei) legen Sie bitte mit dem Antrag vor. Bestätigung des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung Für den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß 34 d. Absatz 2 Ziffer 3 Gewerbeordnung reichen Sie bitte eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ein; ein Muster dieser Bestätigung finden Sie auf der Internet-Seite der IHK. Eine Kopie der Versicherungspolice wird nicht benötigt. Nachweis der Sachkunde Grundsätzlich wird die Sachkunde durch Ablegen einer Sachkundeprüfung nachgewiesen, die die IHK durchführt. Sie können die Sachkunde aber auch durch bestimmte Ausbildungsabschlüsse nachweisen (siehe beigefügte Checkliste). Wenn Sie über einen anerkannten Abschluss verfügen, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein oder zeigen das Original des Zeugnisses bei Antragstellung vor. Wenn es für die Anerkennung der Sachkunde auf Berufserfahrung oder praxis ankommt, dann legen Sie Ihrem Antrag bitte Unterlagen bei, die die relevante Tätigkeit darlegen, z. B. Gewerbeanmeldungen, Bescheinigungen oder Zeugnisse früherer Arbeitgeber oder Bestätigungen von Versicherungen. Je eindeutiger die vorgelegten Unterlagen sind, desto zügiger und unproblematischer kann die Erlaubnis erteilt werden. Die Sachkunde muss grundsätzlich bei allen gesetzlichen Vertretern vorliegen. Es ist aber auch möglich, dass die Sachkunde durch eine oder mehrere Führungskräfte nachgewiesen wird. Dazu ist das Formular 4 (Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen) dem Antrag beizufügen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Personen handelt, die die Aufsicht über alle mit der Versicherungsvermittlung betrauten Beschäftigten führen und die Gesellschaft vertreten können (z. B. Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter). Eine Führungskraft darf maximal 50 Beschäftigte beaufsichtigen. Die Übertragung der Aufsicht und die Vertretungsmacht sind zu erklären. Das Formblatt finden Sie im Formularcenter auf der IHK-Webseite. Nachweis weiterer gesetzlicher Vertreter Bei juristischen Personen, die mehr einen gesetzlichen Vertreter haben, geben Sie bitte mit dem beigefügten Formular (Nachweis weiterer gesetzlicher Vertreter) die entsprechenden Angaben auch für alle übrigen Vertreter an. Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister Falls Sie mit dem Erlaubnisantrag gleichzeitig den Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister verbinden möchten, reichen Sie bitte die in diesem Formularsatz enthaltene Anlage mit ein. Dies erspart Ihnen einen späteren Registrierungsantrag. Sie können die Registrierung aber auch zunächst zurückstellen, z. B. wenn Sie noch nicht entschieden haben, wann Sie mit der Vermittlungstätigkeit konkret beginnen möchten. Bei nachträglicher Registrierung verwenden Sie aber bitte den ausführlichen Vordruck 9.1. Achtung: Gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter), die keiner Erlaubnis bedürfen, weil das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für sie übernimmt, brauchen keinen eigenen Antrag auf Registrierung stellen; Sie müssen dann aber ihr Versicherungsunternehmen bitten, Sie anzumelden. Mitteilung über die Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der EU/des EWR Das beigefügte Formblatt verwenden Sie bitte nur in dem Fall, dass Sie außer in Deutschland auch in einem weiteren EU/EWR-Land tätig werden möchten. Sie können die Mitteilung auch später einreichen, benutzen Sie dann aber das Formular Achtung: Dieser Mitteilung bedarf es nicht, wenn in einem anderen Land eine selbstständige Tochtergesellschaft, z.b. in Form einer juristischen Person, gegründet wird. Dann muss diese Tochtergesellschaft eine eigene Registrierung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates beantragen. Ansprechpartnerin: Elke Stoermer Tel: 0202/ , Fax: 0202/ e.stoermer@wuppertal.ihk.de

3 Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Postfach Wuppertal ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d ABS. 1 GEWERBEORDNUNG - für juristische Personen - Hinweis: Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, Limited, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein), muss die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Gesellschaft den Antrag auf ihren Namen stellen. Darüber hinaus sind Angaben über die gesetzlichen Vertreter zu machen. Im Fall einer GmbH & Co. KG oder einer vergleichbaren Rechtsform (z.b. Limited & Co. KG) ist der Erlaubnisantrag durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d.h. durch die juristische Person, zu stellen. Name des/der Antragstellers/in: (im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung) Registergericht und -nummer: bei GmbH & Co. KG oder vergleichbarer Rechtsform: Name der Personengesellschaft: Anschrift der Hauptniederlassung des Unternehmens Telefon: Fax: abweichende gewerbliche Niederlassungen in den letzten drei Jahren von - bis: Formulare für Versicherungsvermittler Formular 5.1.b Antrag auf Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (juristische Personen)

4 - 2 Angaben zu den gesetzlichen Vertretern (alle gesetzlichen Vertreter aufführen, ggf. Anlage verwenden): Vor- und Zuname: private Anschrift Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: abweichende private Hauptwohnsitze in den letzen drei Jahren: von - bis: von - bis: Wir beantragen die Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler/in Versicherungsvertreter/in und machen dazu folgende Angaben: 1. Wir haben bereits bei einer anderen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO oder 34 e Abs. 1 GewO gestellt. ja, und zwar bei folgender IHK: nein

5 Wir sind bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (zum Beispiel als Finanzmakler nach 34 c GewO) oder habe eine solche Erlaubnis beantragt. ja zuständige Behörde: Ausstellungsdatum bzw. Datum der Antragstellung nein 3. Dem Antrag fügen wir folgende Unterlagen bei bzw. haben sie beantragt: Polizeiliches Führungszeugnis für alle gesetzlichen Vertreter (Belegart 0) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (sowohl für alle gesetzlichen Vertreter als auch für die Gesellschaft) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (sowohl für alle gesetzlichen Vertreter als auch für die Gesellschaft) Bescheinigung des Amtsgerichts aus der Schuldnerkartei und dem Insolvenzregister (sowohl für alle gesetzlichen Vertreter als auch für die Gesellschaft, je vom Amtsgerichts des Wohnorts und des Firmensitzes) Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Nachweis der Sachkunde: Anlagen: Beiblätter mit Angaben über weitere gesetzliche Vertreter Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Mitteilung(en) über die Tätigkeit in einem anderen Staat Nachweis(e) vertretungsberechtigter Personen Ort/Datum: Unterschrift/Stempel:

6 Checkliste für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 oder 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. persönliche Zuverlässigkeit 2. geordnete Vermögensverhältnisse 3. Berufshaftpflichtversicherung 4. Sachkunde Bei Einzelunternehmen muss der Inhaber, bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften müssen alle Gesellschafter und bei Kommanditgesellschaften alle persönlich haftenden Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. Bei juristischen Personen (insb. GmbH und Aktiengesellschaft) muss die Gesellschaft die Erlaubnis beantragen; beim Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit ist aber auch auf die Verhältnisse bei den gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) abzustellen. Die Erlaubnis ist grundsätzlich beim Hauptsitz des Unternehmers bzw. der Firma zu stellen und gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen sind folgende Nachweise zu erbringen: Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: Meldebehörde der Wohnortgemeinde; bei juristischen Personen für alle gesetzlichen Vertreter Zweck: Vorlage bei der IHK zur Erteilung der Versicherungsvermittlererlaubnis Kosten: 13 Dauer: ca. zwei bis drei Wochen Ziel: mögliche Vorstrafen herausfinden Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: Ordnungsbehörde der Wohnortgemeinde, bei juristischen die für die Hauptniederlassung zuständige Ordnungsbehörde; bei juristischen Personen auch für alle gesetzlichen Vertreter; Zweck: Vorlage bei der IHK zur Erteilung der Versicherungsvermittlererlaubnis Kosten: 13 Dauer: ca. zwei bis drei Wochen Ziel: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung aufdecken Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: zuständiges Finanzamt (bei natürlichen Personen: Wohnsitzfinanzamt; bei juristischen Personen: Betriebssitzfinanzamt); bei juristischen Personen bitte Bescheinigungen sowohl für die Gesellschaft als auch für alle gesetzlichen Vertreter Kosten: keine Dauer: ca. eine Woche Ziel: steuerliches Verhalten (Erklärungspflichten) und steuerliche Rückstände aufzeigen Auszug aus der Schuldnerkartei-* und dem Insolvenzregister (nicht älter als drei Monate) zuständige Behörde: zuständiges Amtsgericht des Wohnortes (Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzabteilung); bei juristischen Personen sowohl für die Gesellschaft als auch für alle gesetzlichen Vertreter Kosten: keine Dauer: ca. eine Woche, bei persönlicher Vorsprache gegebenenfalls sofort Ziel: Einträge im SV aufzeigen und anhängige Insolvenzverfahren aufdecken. *Bitte beachten Sie: Zum hat sich das Zwangsvollstreckungsrecht geändert. In einer Übergangszeit gibt es zwei Ausprägungen de Schuldnerverzeichnisses: Die bisherige Schuldnerkartei beim Amtsgericht des Wohn- oder Firmensitzes, das neue Schuldnerverzeichnis für Vollstreckungsanträge nach dem (nur online über Ggfs. können Einträge in beiden Verzeichnissen vorliegen. Bitte fügen Sie daher den Antragsunterlagen beide Auskünfte bei.

7 - 2 - Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckung Euro für jeden Versicherungsfall; Euro alle Versicherungsfälle eines Jahres Geltungsbereich: alle EU-Mitgliedstaaten und alle EWR-Vertragsstaaten Nachweis durch Bescheinigung des Versicherungsunternehmens Nachweis der Sachkunde Die Sachkunde ist grundsätzlich vom Antragsteller (bei juristischen Personen Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) nachzuweisen; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auf einen oder mehrere leitende Angestellte übertragen werden. Sachkundeprüfung als Versicherungsfachmann/frau (IHK) oder Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Vermittler/Berater seit 31. August 2000 oder Abschlusszeugnis a. eines Studiums der Rechtswissenschaft, b. eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss c. als Versicherungskaufmann oder frau oder Kaufmann oder frau für Versicherungen und Finanzen d. als Versicherungsfachwirt oder wirtin e. als Fachwirt oder wirtin für Finanzberatung (IHK) Abschlusszeugnis a. als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder frau oder b. als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder c. als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbilden des Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung vorliegen; Abschlusszeugnis a. als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder b. als Investmentfondskaufmann oder frau oder c. als Fachberater oder beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegt. Abschlusszeugnis einer Hochschule oder Berufsakademie sowie Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung; Versicherungsfachmann/frau (BWV), wenn vor dem abgelegt. Bitte beachten Sie: 1. Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 250,00 zu entrichten. Bitte zahlen Sie diese Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids innerhalb von 14 Tagen. 2. Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß 14 GewO. 3. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. 4. Die Ausübung der Tätigkeit nach 34 d Abs. 1 bzw. 34 e GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 5. Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde. Ansprechpartner: Elke Stoermer Tel: 0202/ Fax: 0202/ e.stoermer@wuppertal.ihk.de Stand:

8 Anlage zum Antrag vom ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWERBEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Name des/der Antragstellers/in: (im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung) Wir beziehen uns auf unseren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO vom als Versicherungsmakler/in Versicherungsvertreter/in und beantragen gleichzeitig die Eintragung in das Vermittlerregister sowie die Erteilung einer Registrierungsnummer. Wir beabsichtigen, in weiteren Staaten der Europäischen Union und/oder Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) tätig zu werden (Mitteilungsformulare sind beigefügt). Ort/Datum: Unterschrift/Stempel: Bitte beachten Sie: Für die Registrierung entsteht eine gesonderte Gebühr in Höhe von 25,00. Bitte zahlen Sie die Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids innerhalb von 14 Tagen.

9 Anlage zum Antrag vom MITTEILUNG ÜBER DIE TÄTIGKEIT IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSSTAAT DER EU ODER VERTRAGSSTAAT DES ABKOMMENS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRT- SCHAFTSRAUM Hinweis: Mitteilung bitte für jeden Staat gesondert ausfüllen. Name des/der Antragstellers/in: (im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Bezeichnung) Wir beziehen uns auf unseren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO vom als Versicherungsmakler/in Versicherungsvertreter/in und teilen gleichzeitig die Aufnahme der Tätigkeit in folgendem EU/EWR-Staat mit: Name des Staates: Wir haben in dem genannten Staat folgende Niederlassung: Telefon: Fax: Vertretungsberechtigte Person: (Vor- und Zuname) Wir haben in dem genannten Staat keine Niederlassung. Ort/Datum: Unterschrift/Stempel: Bitte beachten Sie: Für jede beabsichtigte Tätigkeit in einem anderen Staat entsteht eine gesonderte Gebühr in Höhe von 20,00. Bitte zahlen Sie die Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids innerhalb von 14 Tagen.

10 Anlage zum Antrag vom Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (für juristische Personen) Hinweis: Falls der Antragsteller mehr als einen gesetzlichen Vertreter hat, füllen Sie diese Anlage bitte für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter aus. Angaben zum gesetzlichen Vertreter Vor- und Zuname: private Anschrift Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Abweichende private Hauptwohnsitze in den letzen drei Jahren: von - bis: von - bis:

11 (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) Muster (wird von der Haftpflichtversicherung erteilt) Peter Mustermann Musterstraße Musterstadt Kennziffer Versicherungsunternehmen: Versicherungsnehmer: Versicherungsschein-Nr.: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler nach 34d Gewerbeordnung (GewO) VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie ab dem... (Datum des Versicherungsbeginns) für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung nach 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der 8 bis 10 Versicherungsvermittlungverordnung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens , vgl. 9 Abs. 2 VersVermV. Ort/Datum: Unterschrift/Stempel:

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