Selbständige Arbeit Wegleitung

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1 Selbständige Arbeit Wegleitung Ausgabe 2015 Fassung vom 3. Februar 2015

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Bestimmungen für die selbständige Arbeit Begriff und Zielsetzung Grundsätze Sinn und Zweck der selbständigen Arbeit Wahl des Themas und Wahl der betreuenden Lehrperson Betreuung Zeitlicher Rahmen Bewertung 2 2 Ausführungsbestimmungen Zeitplan Verantwortlichkeiten Lernende Lehrpersonen Disposition 4 3 Hinweise für die Lernenden Umfang Sprache Formvorschriften Journal Präsentation 5 4 Beurteilungskriterien 4.1 Bewertung einer rein schriftlichen Arbeit Bewertungsraster Gutachten Bewertung eines schriftlich kommentierten Werks Annahme / Rückweisung Bewertung der mündlichen Präsentation Gesamtnote 9 II

3 1 Bestimmungen für die selbständige Arbeit 1.1 Begriff und Zielsetzung Grundlage für die Wegleitung zur selbständigen Arbeit bildet das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen der schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) vom 12. Juni «Im Rahmen der selbständigen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbereichen der Allgemeinbildung oder aus dem berufsfeldbezogenen Bereich selbständig zu lösen und zu präsentieren.» «Das Verfassen der selbständigen Arbeit und die Präsentation erfolgen innerhalb eines klar definierten Zeitraums und werden von einer oder mehreren Lehrpersonen begleitet.» (Art. 14, Abs. 1 & 2) «Der Fachmittelschulausweis enthält ( ) das Thema und die Bewertung der selbständigen Arbeit.» (Art. 1,f) 1.2 Grundsätze Sinn und Zweck der selbständigen Arbeit Im Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 9. September 2004 steht: «Die selbständige Arbeit ist ein obligatorischer Bestandteil der FMS-Ausbildung. Ihr Ziel ist, dass die Absolventin bzw. der Absolvent fähig ist, ein Problem selbständig zu bearbeiten und das Ergebnis zu präsentieren.» «In der selbständigen Arbeit ist ein bestimmtes Thema zu analysieren und zu vertiefen. Mit der Erläuterung des Vorgehens ist zu zeigen, wie die Arbeit organisiert und strukturiert wurde, welche Bezüge hergestellt und welche Schlussfolgerungen gezogen wurden.» «Das Thema der selbständigen Arbeit ist im Rahmen der Lernbereiche und Berufsfelder nach Absprache mit der betreuenden Lehrperson festgelegt.» «Die selbständige Arbeit wird von der Absolventin oder vom Absolventen verfasst bzw. kreativ gestaltet und von einer Lehrperson begleitet. Die selbständige Arbeit kann auch Teil einer Gruppenarbeit sein. Die selbständige Arbeit wird vor der Abschlussprüfung abgeschlossen und evaluiert. Thema und Bewertung sind im FMS-Ausweis enthalten.» Wahl des Themas und Wahl der betreuenden Lehrperson Die Wahl des Themas in Absprache mit den Lehrpersonen des zweiten Ausbildungsjahrs liegt in der Verantwortung der Lernenden. Zur Wahl eines Themas führen meist Anregungen aus dem Unterricht, aus dem privaten Umfeld oder aus den Medien. Die Themenwahl ist grundsätzlich frei. Eine gute Arbeit erfordert eine klare Fragestellung, damit man sich nicht in einem Thema verliert. Aus der konkreten Fragestellung ergibt sich je nach Thema eine zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auf einen bestimmten Themenbereich. Der beschränkte 1

4 Umfang der selbständigen Arbeit erlaubt jedoch keine Überblicksdarstellung, sondern verlangt das Erforschen und Durchdenken eines genau definierten Bereichs. Um zu einem geeigneten Thema zu kommen, können folgende Fragen behilflich sein: Was interessiert mich besonders? Welche Fächer bevorzuge ich? Lässt sich meine künftige Berufsausbildung oder mein Hobby mit dem Thema einer selbständigen Arbeit verbinden? Will ich forschen, gestalten, praktisch etwas untersuchen oder will ich lieber etwas beschreiben, Texte analysieren und interpretieren, Interviews verarbeiten? Faszinieren mich andere Kulturen oder will ich eine fremdsprachige Arbeit schreiben? Möchte ich meine selbständige Arbeit im künstlerisch-gestaltersichen Bereich durchführen? Betreuung Aufgabe der betreuenden Lehrperson ist es, die Lernenden zu beraten, zu begleiten und die Projektarbeit zu bewerten. Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe, den Lernenden die Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema inhaltlich vorzuzeigen Zeitlicher Rahmen Die selbständige Arbeit wird in der Freizeit zwischen der 17. und 3. Kalenderwoche des zweiten/dritten Ausbildungsjahres verfasst Bewertung Die Bewertung der selbständigen Arbeit erfolgt durch die betreuende Lehrperson. Dabei werden neben dem fachlichen Wissen und Können insbesondere die zu Grunde liegenden Kompetenzen und die mit der Arbeit dokumentierten Fertigkeiten beurteilt. Titel der selbständigen Arbeit sowie deren Bewertung werden im Fachmittelschulausweis festgehalten. Gruppenarbeiten werden als Gesamtheit beurteilt, das heisst alle Lernenden erhalten die gleiche Note. In besonderen Fällen kann die betreuende Lehrperson Nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung von diesem Grundsatz Abstand nehmen und jedem Gruppenmitglied eine separate Note erteilen. In diesem Fall ist die jeweilige Autorenschaft im Einzelnen auszuweisen. 2

5 2 Ausführungsbestimmungen 2.1 Zeitplan Klasse 2fm, KW Klasse 2fm, Freitag der KW 11 Klasse 2fm, Freitag der KW 14 Klasse 2fm/3fm, KW 17 3 Klasse 3fm, Freitag der KW 3 Klasse 3fm, Freitag der KW 45 Information der Lernenden durch die Abteilungsleitung bzw. die Klassenlehrperson Abgabe der Wegleitung und formalen Vorschriften Start der Themenfindung schriftliche Nennung der betreuenden Lehrperson zuhanden der Abteilungsleitung an die Klassenlehrperson mittels Formular «SA FMS 1» provisorischer Arbeitstitel definitiver Titel definitives Konzept Inhaltsverzeichnis Literaturliste Materialien Erstellen der selbständigen Arbeit während der Freizeit Abgabe der gebundenen Arbeit zusammen mit dem Formular «SA FMS 2» Präsentation gemäss Plan Klasse 3fm, bis Freitag der KW 49 Besprechung 2.2 Verantwortlichkeiten Lernende Die Lernenden gehen gemäss Zeitplan (2.1) vor: Sie suchen Ideen für ihre selbständige Arbeit, besprechen sie mit Fachlehrpersonen und entwickeln sie weiter. Sie entscheiden sich für ein Thema, formulieren Fragestellungen und verfassen eine Disposition. Sie melden das Thema sowie die betreuende Lehrperson, verfassen die selbständige Arbeit und reichen die schriftliche Dokumentation fristgerecht ein Lehrpersonen Die betreuenden Lehrpersonen machen die Lernenden auf geeignete Themenbereiche aufmerksam; helfen bei der Themenwahl; bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie ein Thema, die Fragestellung sowie die vorgelegte Disposition akzeptieren; unterstützen die Lernenden bei der Materialsuche; besprechen mit den Lernenden in bestimmten zeitlichen Abständen die Arbeit; besprechen die Arbeit nach Abschluss derselben mit den Lernenden; 3

6 teilen den Lernenden die Note mit. 2.3 Disposition Die Disposition enthält Arbeitstitel Thematische Beschreibung, Eingrenzung Wissensstand, mögliche Quellen Begriffsbestimmungen Projektziele Methode, Vorgehen und Struktur 4

7 3 Hinweise für die Lernenden 3.1 Umfang Bei reinen Textarbeiten einer einzelnen Person beträgt der Umfang 2'000 39'000 Zeichen inkl. Leerschlägen (bei Partnerarbeiten 39'000 52'000 Zeichen inkl. Leerschlägen), bei Kommentaren zu Werken 13'000 2'000 Zeichen inkl. Leerschlägen (bei Partnerarbeiten 2'000 39'000 Zeichen inkl. Leerschlägen) exklusive der Register, Bibliografien, Anhänge etc. 3.2 Sprache Der gesamte Text muss in fehlerfreier Grammatik und Orthographie sowie verständlich verfasst sein, da die sprachliche Qualität ein wichtiges Bewertungskriterium darstellt. Die selbständige Arbeit stellt Resultate einer Untersuchung oder eines Arbeitsprozesses dar, dies spiegelt sich in einem angemessenen sprachlichen Stil. 3.3 Formvorschriften Die Arbeit ist gestützt auf die «Formalen Richtlinien zum Verfassen einer Projektarbeit» zu schreiben. Dies gilt auch für den schrifltichen Kommentar zu Werken im künstlerischgestaltersichen Bereich. 3.4 Journal Die Lernenden reflektieren und dokumentieren den Prozess (schriftliche / praktische Arbeit und Präsentation) in einem Journal. Das Journal erfüllt die formalen Richtlinien. Es muss als Tagebuch, als Dokumentation oder als Skizzenheft den Arbeitsprozess dokumentieren. Das Journal darf den Umfang von fünf Seiten nicht übersteigen. 3.5 Präsentation Für die Präsentation stehen 20 Minuten zur Verfügung. Davon sind zehn Minuten für die mündliche Darstellung der Arbeit vorgeschrieben. Im Anschluss an das Referat findet eine kurze Diskussion von zehn Minuten statt. Die mündliche Präsentation ist mehr als nur die reine inhaltliche Kurzfassung der selbständigen Arbeit. Sie soll möglichst individuell gestaltet werden. Der Einsatz von Folien, Bildern etc. will gut überlegt und vorbereitet sein, ebenso die sprachliche Präsentation. Blosses Ablesen vom Blatt vermag den Anforderungen nicht zu genügen. Die mündliche Präsentation beinhaltet: die zentralen inhaltlichen Aspekte / Ergebnisse; die persönliche Gewichtung; eine kritische Bewertung der Methoden und Ergebnisse; ein selbstkritischer Rückblick auf den Arbeitsprozess. Die Präsentation wird in der Schriftsprache vorgetragen. Die Präsentatin ist nicht öffentlich. 5

8 4 Beurteilungskriterien 4.1 Bewertung einer rein schriftlichen Arbeit Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Bewertung der Projektarbeit: a) Verwendung eines normierten Bewertungsrasters / Bewertungsbogens; b) Formulierung eines Gutachtens / einer Bewertung der Arbeit in einem Text Bewertungsraster Beispiel eines Bewertungsrasters mit entsprechendem Notenschlüssel: trifft nie zu trifft kaum zu trifft manchmal zu trifft häufig zu trifft immer zu E = Bereich Kriterien G E G x E Form 20% Sprache 30% Allgemein Ist das Titelblatt vollständig? Wird der vorgegebene Textumfang eingehalten? Ist die vorgegebene Selbständigkeitserklärung vorhanden? Text Ist der Text einheitlich und nach den Vorgaben gestaltet (Seitenränder, Kopf- und Fusszeilen, Ausrichtung, Schriften, Abstände, Silbentrennung)? Verzeichnisse Sind die notwendigen Verzeichnisse (Inhalts-, Abbildungs-, Tabellenund Literaturverzeichnis) vorhanden? Sind sie vollständig, einheitlich und korrekt? Visualisierungen Sind die Visualisierungen sinnvoll, zweckmässig und angemessen? Entsprechen die Schemas, Diagramme und Tabellen den Vorgaben? Zitate Werden alle Quellen zitiert? Wird korrekt und einheitlich nach dem vorgeschriebenen Standard zitiert? Orthographie Werden die Regeln der Orthographie nach Duden eingehalten? Grammatik Werden die Regeln der Grammatik eingehalten (inklusive Syntax)? Interpunktion Halten sich die Verfasser/-innen an die Interpunktionsregeln? Textgestaltung Ist der Text verständlich, flüssig und dem Thema entsprechend geschrieben? Wortschatz Verfügen die Verfasser/-innen über einen vielfältigen Wortschatz, den sie ausgewählt und passend einsetzen? 2 2 4

9 Inhalt 50% Einleitung Wird das Thema sinnvoll in einen grösseren Zusammenhang eingebettet? Wird angemessen in die Problemstellung eingeführt? Sind klare und präzise Fragestellungen ersichtlich? Ist das Zustandekommen der Fragestellungen nachvollziehbar? Wird der Aufbau der Arbeit überzeugend begründet? Hauptteil Weist die Arbeit einen roten Faden auf? Werden alle notwendigen Aspekte behandelt? Werden Informationen, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind, verständlich aufgearbeitet? Werden nicht zum Thema gehörende Elemente weggelassen? Ist die Gewichtung der einzelnen Kapitel (Breite kontra Tiefe) angemessen? Ist die Gliederung in Kapitel und Abschnitte nachvollziehbar und sinnvoll? Wird, gemessen am Schwierigkeitsgrad, die Problemstellung zweckmässig und systematisch bearbeitet? Schluss Wird auf alle Fragestellungen der Einleitung eingegangen? Werden Folgerungen abgeleitet bzw. Lösungsvorschläge gemacht? Sind die Ergebnisse zusammengefasst? Werden die selbst gesetzten Ziele erreicht? Wird ein Ausblick gegeben bzw. werden weitergehende Fragen formuliert? Argumentation Führt der Text die Lesenden durch das Thema? Werden Zusammenhänge hergestellt oder Argumente nur aneinandergereiht? Wird überzeugend und treffend argumentiert? Ist die Entwicklung der Gedanken nachvollziehbar? Ist der Aufbau folgerichtig? Zeigt der Text Sachkompetenz? Hat es keine sachlichen Fehler oder Widersprüche? Quellen Werden die Quellen verarbeitet oder nur wiedergegeben? Findet eine kritische Auseinandersetzung mit den Quellen statt? Ist die Anzahl und Qualität der verwendeten Quellen angemessen? Eigenständigkeit Ist persönliches Engagement erkennbar? Werden eigene Ideen eingebracht? Wird ein eigener Standpunkt entwickelt? Wird mit eigenen Beispielen und/oder eigenen Erfahrungen bzw. Untersuchungen veranschaulicht? Total G = Gewichtung E = Erreichungsrad Note = ([erreichte Punktzahl x 5] : 400) Gutachten Das Gutachten äussert sich zu vier Aspekten: a) Aufbau der Arbeit / Kontinuität des Arbeitsprozesses / Problembezug; b) Arbeitsmethodik / Wissenschaftlichkeitskriterien der Arbeit / Formalien; c) Sprache und sprachliche Korrektheit / die Regelungen der neuen Rechtschreibung sind verbindlich; d) Gehalt der Arbeit. 7

10 Die Bereiche a bis c machen 50% der Gesamtnote aus, der Gehalt steuert die zweiten 50% zur Schlussnote bei. Als Schlussnote werden nur halbe Noten gesetzt, im Zweifelsfall gibt der Gehalt der Arbeit den Ausschlag, in welche Richtung gerundet wird. Die Teilnoten erscheinen im Gutachten nicht als Zahl; einzig die Schlussnote wird als Zahl aufgeführt. 4.2 Bewertung eines schriftlich kommentierten Werks An ein Werk im künstleisch-gestalterischen Bereich wird die Forderung gestellt, dass der Prozess, der zum Werk geführt hat, nachvollziehbar ist und die Aufgabenstellung mit ihrer Umsetzung übereinstimmt. Gestalterische Mittel müssen richtig, Material und Technik angemessen eingesetzt worden sein. Die Originalität der Idee und deren Umsetzung sind ebenso Gegenstand der Beurteilung wie die Qualität der handwerklichen und/oder technischen Ausführung. Der schriftliche Kommentar wird analog zum Produkt der rein schriflichen Arbeit beurteilt. 4.3 Annahme / Rückweisung Die Betreuungsperson entscheidet nach der Lektüre der Arbeit, ob diese angenommen oder zurückgewiesen wird. Rückweisungsgründe sind unter anderem: a) Fehlende Teile wie Literaturverzeichnis / Paginierung / Selbständigkeitserklärung ; b) unsaubere respektive inkonsequente Zitationsweise; c) Nichtoffenlegung von verwendeten Quellen / Materialien (Plagiat); d) Verwendung nur einer einzigen Quelle als Vorgabe; e) Inhaltliche Mängel, die einer Überarbeitung / Präzisierung bedürfen; f) Sprachliche Mängel, die das Lesen der Arbeit zur Qual / Mühsal werden lassen; g) Massive über- oder unterschrittene Zeichenzahl. Nicht genügende selbständige Arbeiten können bis eine Woche vor der Präsentation verbessert werden. A Die Note für eine zurückgewiesene und nachgebesserte selbständige Arbeit kann 4 nicht übersteigen. 4.4 Bewertung der mündlichen Präsentation Grundlage für die Notensetzung ist der standardisierte Bewertungsbogen: trifft nie zu trifft kaum zu trifft manchmal zu trifft häufig zu trifft immer zu E = Inhalt der Präsentation Vollständigkeit der geforderten Teile Konzentration auf das Wesentliche 2 2 Fachkompetenz 2 8

11 Form der Präsentation Struktur der Präsentation Diskussion Sachgemässe Sprache Adäquater Einsatz der technischen Hilfsmittel Einhaltung der Zeitvorgabe Sichtbarmachung der Struktur Fachkompetenz Kommunikative Kompetenz 4 Total 20 G = Gewichtung E = Erreichungsrad Note = ([erreichte Punktzahl x 5] : 80) Gesamtnote Die Note für die selbständige Arbeit zählt doppel, jene für die Präsentation einfach. Auf eine halbe Note gerundet wird erst nach Errechnung des Notenschnitts für die selbständige Arbeit und die Präsentation. Trogen, 3. Februar 2015 Leiter Fachmittelschule Johannes Schläpfer, Prorektor KST 9

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