Marktgemeinde Haus. peyker. Anhörung. FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 5.0 Änderung Nr Burgstallalm. 17. Mai 2017 GZ: HAUS-FWP-ÄND /17 Burgstallalm

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1 Marktgemeinde Haus FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 5.0 Änderung Nr Burgstallalm vereinfachtes Verfahren gem. 39 StROG 2010 Anhörung 17. Mai 2017 GZ: HAUS-FWP-ÄND /17 Burgstallalm ARCHITEKTUR - STÄDTEBAU - RAUMPLANUNG peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316/ fax; 0316/ office@peyker.at

2 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 2 INHALT: Änderung Flächenwidmungsplan (FWP) idf Nr Verfahrensangaben - Verordnung - Pläne IST SOLL Darstellung Erläuterungen Prüfung möglicher Umweltauswirkungen (UEP) Anhang - Rodungsbewilligung (Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH) vom \Haus\FWP-Änd\5.10-Burgstallalm\TXT\Anh\HAUS-FWP-Änd 5.10-Burgstallalm-Anh docx

3 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 3 MARKTGEMEINDE HAUS FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 5.00 Änderung Nr ANHÖRUNG der grundbücherlichen Eigentümer der im Planungsgebiet liegenden und der daran angrenzenden Grundstücke sowie der betroffenen Dienststellen und Interessensträger über die Änderung Nr des gelt. Flächenwidmungsplanes in der Zeit von...bis... BESCHLUSS des Gemeinderates gemäß 38 StROG2010 nach Beratung der im Rahmen der Anhörung eingelangten Einwendungen: Datum:... GZ.:... Gemeindesiegel: Für den Gemeinderat: (Der Bürgermeister) KUNDMACHUNG der beschlossenen FWP-Änderung Nr. 5.10:... RECHTSKRAFT der FWP-Änderung Nr. 5.10:... Planverfasser: peyker. architekt di herfried peyker grabenstraße 23 a graz tel.: 0316 / fax: 0316 / office@peyker.at AuftraggeberIn: Marktgemeinde Haus GZ: HAUS-FWP-ÄND /17 Burgstallalm M 1 : Datum: Mai 2017

4 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 4 Verordnung zur Flächenwidmungsplanänderung VF 5.10 samt zeichnerischer Darstellung. Die erforderliche Anhörung gem. 39 (1) StROG 2010 findet in der Zeit von. bis. statt. 1 Plangrundlagen und zeichnerische Darstellung - Rechtsplan Die zeichnerische Darstellung - Rechtsplan, verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, GZ: HAUS-FWP-ÄND /17 Burgstallalm, basierend auf den Planunterlagen des Flächenwidmungsplanes Nr idgf, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung und umfasst den Ist- und Soll-Zustand im Maßstab 1: Die planliche Grundlage stellt die räumliche Gliederung des Änderungsbereiches in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland dar sowie die relevanten Ersichtlichmachungen und Nutzungsbeschränkungen übergeordneter Planungsträger auf Basis des derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes Nr Widmungsänderung (1) Folgende Änderungen bzw. Anpassungen werden durchgeführt: Grdst. Nr. KG IST SOLL Fläche Waldflächen und Freiland (LF) 783/4 Oberhaus landwirtschaftlich genutzte Sondernutzung im Freiland (pil) ca. (TF) Fläche ( 33 (3) StROG 2010 idgf.) m² (gem. 33 StROG 2010 idgf.) 3 Bebauungsplanzonierungsplan Für die unter 2 (1) neu gewidmete Fläche ist die Notwendigkeit der Erstellung eines Bebauungsplanes gemäß geltendem Bebauungsplanzonierungsplan nicht erforderlich. 5 Rechtswirkung und Schlussbestimmungen Sofern zwischen den textlichen Festlegungen dieser Verordnung und den Angaben und Festlegungen der zeichnerischen Darstellung ein Widerspruch besteht, gilt im Zweifelsfall die textliche Festlegung. Die Rechtswirksamkeit dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes beginnt nach Genehmigung seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Haus, am... Für den Gemeinderat

5

6 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 6 BESTAND FWP 5.00 idgf Oberhaus FWP - ÄNDERUNG Nr Oberhaus Burgstallalm

7 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 7 Lage und Nutzung der Änderungsflächen: Erläuterungen Die betroffene Abänderungsfläche befindet sich auf dem Grdst. 783/4 KG Oberhaus im Südwesten der Marktgemeinde Haus. Weite Teile des Grdst. werden gem. geltendem FWP 5.0 als Skipiste (Widmung pil) genutzt. Der restliche Bereich trägt die Nutzungskategorie Land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Freiland. Abbildung 1: Lage des Änderungsbereiches Nr (Quelle: GIS Steiermark) Struktur der Umgebung: In der näheren Umgebung, in ca. 40m Entfernung, süd-westlich der Wegschleife befindet sich die Talstation des neuen 8er Sesselliftes Burgstallalmbahn auf ca m Seehöhe. Die im Norden und Osten angrenzenden Bereiche sind bereits als Sondernutzung im Freiland (pil) ausgewiesen. Abbildung 2: Auszug aus dem gültigen FWP 5.0 plus Änderungsfläche Nr.: 5.10

8 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 8 Abbildung 3: Lage des ggst. Abänderungsbereiches im Landschaftsraum, erweiterte Darstellung. (Quelle: Bing maps) Grund der Widmungsänderung - Begründung: Die Änderung des FWP 5.0 im ggst. Verfahren 5.10 stellt eine Anpassung der derzeitigen Rahmenbedingungen an die bestehenden Nutzungsansprüche dar. Durch die geplante Pistenkorrektur bzw. anpassung wird nicht nur die Geländeübersicht für die Pistenbenutzer erhöht, sondern auch die Zufahrt und der Wartebereich der neuen Liftanlage sicherer gestaltet. Gleichzeitig wird die Vernetzung der benutzbaren Pisten (Streicherabfahrt) erhöht. Dies ist auch der Rodungsbewilligung Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH vom im Kapitel Begründung zu entnehmen. Abbildung 4: Blick auf die Abänderungsfläche. Am rechten Bildrand ist die Talstation der Burgstallalmbahn (vor dem Umbau) zu sehen. Quelle: google.at,

9 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 9 Abbildung 5: Einbettung des Abänderungsraumes in die Umgebung. (Blickrichtung Nordosten). Quelle: google.at, eigene Bearbeitung, REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REPRO LIEZEN idgf: Abbildung 6: Lage des Änderungsbereiches Nr.: 5.10 gemäß Teilraumkarte, REPRO Liezen (LGBl ) Das gegenständliche Planungsgebiet kommt gemäß REPRO Liezen im Teilraum Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland zu liegen. Gemäß 3 (2) des derzeit gültigen Regionalprogrammes Liezen wird dieser wie folgt beschrieben: 1. Das charakteristische Erscheinungsbild der Landschaft mit einer engen Verzahnung von Wald und Freiflächen ist zu erhalten. 2. Touristische Nutzungen bzw. Erholungsnutzungen sind im Rahmen der Zielsetzungen dieser Verordnung zulässig. Andere Baulandausweisungen sind mit Ausnahme geringfügiger Ergänzungen bestehender Baulandbereiche unzulässig. Aus dem Besonderen Teil der Verordnung kann zu 3 (2) folgendes entnommen werden: Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland: Dieses Bergland ist überwiegend bewaldet mit dazwischen liegenden kleineren Grünlandgebieten. Dieses Gebiet kennzeichnet sich durch seine periphere Lage, geringe Besiedelung, oftmals durch den Rückzug der Landwirtschaft und dadurch zunehmende Verwaldung. Gleichzeitig finden in diesem für Touristen, Erholungssuchende und für die Sportaus-

10 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 10 übung attraktiven Landschaftstypus verschiedenste Freizeitaktivitäten statt. Das Potential zur wirtschaftlichen Entwicklung (einerseits attraktive Landschaft, andererseits Freizeitinfrastruktur) wird durch die gegenständlichen Bestimmungen gestützt. Die im ggst. Verfahren behandelte Abänderung des FWP steht nicht im Wiederspruch zum im REPRO Liezen definierten Teilraum Forstwirtschaftlich geprägtes Bergland. Dies resultiert aus der darin festgehaltenen Zulässigkeit von sowohl Tourismus- als auch Erholungsnutzungen. Jener Bestimmung, wonach Freiflächen für die landschaftsgebundene Tourismusnutzung zu erhalten sind, wird besonders entsprochen. Die beabsichtigte FWP-Änderung stellt des Weiteren eine funktionale Ergänzung der schon bestehenden Infrastruktur dar.

11 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 11 ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 5.0 (ÖEK) UND ENTWICKLUNGSPLAN Nr. 5.00: An dieser Stelle wird auf die Unschärfe der Darstellung im ÖEK hingewiesen. Diese kann bis zu 40m betragen. Weite Teile der von der Umwidmung betroffenen Fläche bilden einen schmalen Streifen, der weit unter diese 40m fällt. Diesem Umstand wird auch in Abbildung 1 verdeutlicht. Das eigentliche Ausmaß der Erweiterungsfläche welche im Osten des Betrachtungsraumes liegt fällt somit deutlich geringer aus. Abbildung 7: Ausschnitt der Entwicklungsplans 5.0 der Marktgemeinde Haus inkl. des ggst. Abänderungsbereiches. Gemäß dem geltenden ÖEK 5.0 grenzt die ggst. Änderungsfläche direkt an einen bereits bestehenden Bereich für Sport, Freizeit und Erholung an. Durch das ggst. Widmungsverfahren werden folgende im ÖEK festgelegten Ziele und Maßnahmen umgesetzt: - Bestehende Strukturen stärken und ausbauen, insbesondere von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, Spiel-, Sport- und Erholungseinrichtungen und Schaffung eines bedarfsorientierten, erweiterten Freizeitangebots. Ersichtlichmachungen Wald: Weite Teile der Abänderungsfläche sind als Wald i.s. des Forstgesetztes anzusehen. Der Antrag auf Rodung wurde bereits im Mai 2016 gestellt und der entsprechende, positive Genehmigungsbescheid ist am an die Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH übermittelt worden, GZ: BHLI-96708/ Hinweis: Bei etwaigen Bauvorhaben ist entsprechend 33 (7) Z. 4 St. ROG 2010 idgf die entsprechende Erforderlichkeit nachzuweisen.

12 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 12 RECHTLICHE PLANUNGSGRUNDLAGEN GEM. 39 StROG 2010 idgf. Für alle Änderungen eines Flächenwidmungsplanes im Rahmen eines von der Landesregierung genehmigten örtlichen Entwicklungskonzeptes, die nicht in der Erlassung eines Revisionsplanes bestehen ausgenommen die Aufhebung der Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet ( 29 (3)) - gelten abweichend von 38 folgende Regelungen: Hat die beabsichtigte Änderung nur auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen und dergleichen getrennte Grundstücke Auswirkungen, so kann der Bürgermeister anstelle des Auflageverfahrens ein Anhörungsverfahren durchführen. Hierbei sind die grundbücherlichen Eigentümer der im Änderungsgebiet liegenden Grundstücke und jener Grundstücke, auf die die beabsichtige Änderung Auswirkungen hat, innerhalb angemessener Frist anzuhören. Für die ggst. Abänderungsfläche liegt ein von der Landesregierung genehmigtes ÖEK vor. Im ggst. Änderungsverfahren ist eine Fläche für Sport, Freizeit und Erholung vorgesehen und aufgrund der geringen räumlichen Ausdehnung dieser, können auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen und dergleichen getrennte Grundstücke keine Auswirkungen erwartet werden. Somit erfüllt das Verfahren die raumordnungsrechtlichen Vorgaben für ein vereinfachtes Verfahren nach 39 Stmk. ROG Flächenwidmungsplan Änderung: Im Zuge der Änderung werden ca m² von Freiland mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und Waldflächen in Freiland mit der Sondernutzung für Sportzwecke (pil) - gem. 33 (3) Z.1 StROG 2010 idgf. umgewidmet. Das ggst. Verfahren 5.10 umfasst eine Teilfläche des Grdst. Nr. 783/4, KG Oberhaus. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG: Gemäß Planungsleitfaden zur Strategischen Umweltprüfung für die Örtliche Raumplanung (A 13, 2. Auflage) erfolgt die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen anhand von 3 Prüfschritten: PRÜFSCHRITT 1: PRÜFSCHRITT 2: PRÜFSCHRITT 3: Prüfung, ob eine Planung auf höherer Ebene bereits einer Umweltprüfung unterzogen wurde ( Abschichtung ). Prüfung anhand von Ausschlusskriterien, ob eine Umwelterheblichkeitsprüfung notwendig ist bzw. ob bei Vorliegen eines UVP-pflichtigen Tatbestandes oder Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes eine Umweltprüfung erforderlich ist. Umwelterheblichkeitsprüfung nach Themenbereichen Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlusskriterien ist weder eine Umwelterheblichkeitsprüfung noch eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Prüfkriterium trifft zu Begründung Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe oder durch einen anderen Planungsträger eine SUP durchgeführt, deren Ergebnisse hinreichend aktuell sind. Eine neuerliche Prüfung lässt keine zusätzlichen Ergebnisse erwarten. JA Der Abänderungsbereich kann als geringfügige Änderung von Plänen und Programmen im Sinne des Prüfschemas bezeichnet werden. Aufgrund des Zutreffens des Kriteriums der Abschichtung, ist eine weitere, vertiefende Umwelterheblichkeitsbzw. Umweltprüfung nicht durchzuführen.

13 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 13 ALPENKONVENTION: Gemäß StROG idgf. sind im Rahmen der Erstellung und Änderung von Plänen und Programmen die Zielsetzungen der Alpenkonvention (BGBl. Nr. 477/1995) zu berücksichtigen. Die Marktgemeinde Haus liegt im Geltungsbereich der Alpenkonvention. Auf dem Gebiet der Raumplanung verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen, Abs. 2, lit. B: mit dem Ziel der Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, der Vermeidung von Über- und Unternutzungen sowie der Erhaltung oder Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche, vorausschauende und integrale Planung und Abstimmung der daraus resultierenden Maßnahmen Artikel 14 Besondere Erschließungstechniken, Abs.1, Z.1: Die Vertragsparteien achten darauf, dass Bau, Unterhalt und Betrieb der Skipisten möglichst landschaftsschonend und unter Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe sowie der Empfindlichkeit der Biotope erfolgen. Im gegenständlichen Fall wird eine kleinräumige Pistenerweiterung vorgenommen. Die betroffene Fläche befindet sich im unmittelbaren Anschlussbereich einer bereits vorhandenen Pistenfläche (Burgstallalm Ostabfahrt). Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltmedien wie Boden, Wasser, Luft und Klima, damit verbunden auf Fauna und Flora, sind aber aufgrund des geringen Flächenausmaßes vernachlässigbar gering. Somit wird der Prämisse einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes Rechnung getragen.

14 Marktgemeinde HAUS FWP - ÄNDERUNG Nr Burgstallalm Seite 14 Anhang

15 Marktgemeindeamt Haus Schlossplatz 47, 8967 Haus, Bezirk Liezen Tel / oder , Fax DW 32 Haus, 24. Mai 2017 Bearbeiter: Heribert Thöringer Telefon: 03686/ Zl.: FWP-5.10/S/2017 Betr.: Flächenwidmungsplan-Änderung 5.10 Burgstallalm Gst.Nr. 783/4 TF der KG Oberhaus Anhörung und K U N D M A C H U N G Gemäß 39 Abs. 1 Zif. 3 des StROG 2010 idgf. wird die geplante Flächenwidmungsplan- Änderung 5.03 (Plan und Verordnungstext) GZ.: HAUS-FWP-ÄND /17-Burgstallalm, verfasst vom Architekturbüro DI Herfried Peyker, Grabenstraße 23, 8010 Graz, betreffend das GrundstückNr. 783/4 TF (ca m² - Erweiterung Pistenfläche) der KG Oberhaus, Eigentümer Walcher Johann u. Schütter Gerhard bis einschließlich Freitag, den 09. Juni 2017 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Planentwürfe und der Verordnungstext während des Parteienverkehrs (MO FR: Uhr) am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt und kann jedes Gemeindemitglied, sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftliche und begründete Einwendungen beim Marktgemeindeamt Haus einbringen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen eingebracht, so wird die Zustimmung zur Flächenwidmungsplan-Änderung angenommen. F.d.R. Der Vizebürgermeister: Ing. Robert Obereder eh. Raiffeisenbank Schladming-Ramsau-Haus Kto BLZ ; Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Haus Kto BLZ ; PSK Kto BLZ DVR-Nr , UID-Nr ATU , BIC : RZSTAT 2G481, IBAN : AT

16 2 Hievon werden nachweislich verständigt: 1) Walcher Johann, Spreizenbergweg 33,8970 Schladming, als Grundeigentümer, 2) Schütter Gerhard, Lehen 5, 8967 Haus, als Grundeigentümer 3) Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Fastenberg, zh. Obmann Wilhelm Schütter, Brandweg 26, 8971 Schladming 4) Planai Hochwurzen Bahnen GmbH., per 5) Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 13, Landhausgasse 7, 8010 Graz, unter Anschluß eines Plansatzes sowie per und und Architekturbüro DI Peyker per

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