Workshop. Solvency II: Das erste Jahr der Anwendung

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1 Workshop Solvency II: Das erste Jahr der Anwendung Dr. Immo Querner, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Präsidialausschusses Unternehmenssteuerung und Regulierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Frankfurt am Main, den 21. März 2017

2 2 Agenda 1. Solvency II in Deutschland: Das erste Jahr 2. Solvency II in Europa: Wo steht die deutsche Branche? 3. Bürokratie und Solvency II 4. Weiterentwicklung von Solvency II

3 3 Was die BaFin bislang veröffentlicht hat Bedeckungsquoten* Gesamtmarkt (inkl. Rück- und Krankenversicherung) Lebensversicherung BaFin Schaden-/ Unfallversicherung * Die Bedeckungsquote ist das Verhältnis von vorhandenen Eigenmitteln zum erforderlichen Kapitalpuffer SCR. Quelle: BaFin, eigene Darstellung

4 4 Zinsentwicklung beeinflusst Ergebnisse Solvency II-Zahlen der BaFin Gesamtmarkt (inkl. Rück- und Krankenversicherung) Lebensversicherung Schaden-/ Unfallversicherung Anzahl der Unternehmen 342 Davon mit Bedeckungsquote (BQ*) < 100 Anzahl der Unternehmen 84 Davon mit BQ < ( ** ) Davon mit BQ < 100 ohne Übergangsmaßnahme Anzahl der Unternehmen Davon mit BQ < * Die Bedeckungsquote ist das Verhältnis von vorhandenen Eigenmitteln zum erforderlichen Kapitalpuffer SCR. ** Ein Unternehmen musste eine kurzfristige Stärkung der Eigenkapitalbasis vornehmen, um das SCR wieder zu bedecken. Die beiden anderen Unternehmen wenden 348 VAG an. Diese Regelung ermöglicht Unternehmen im Jahr 2017 eine Fristverlängerung zur Bedeckung des SCR bis zum Quelle: BaFin, eigene Darstellung

5 5 Zinsen bis zum Herbst 2016 weiter gesunken Quelle: EIOPA, eigene Darstellung

6 6 Anstieg der Zinsen zum Jahresende 2016 Quelle: EIOPA, eigene Darstellung

7 7 Stabile Ergebnisse trotz starker Zinsschwankungen Bedeckungsquoten (BQ) Prognose Gesamtmarkt (inkl. Rück- und Krankenversicherung) Lebensversicherung Etwa auf dem Niveau vom Stabil Schaden-/ Unfallversicherung Stabil Quelle: BaFin, eigene Darstellung

8 8 Agenda 1. Solvency II in Deutschland: Das erste Jahr 2. Solvency II in Europa: Wo steht die deutsche Branche? 3. Bürokratie und Solvency II 4. Weiterentwicklung von Solvency II

9 9 Bedeckungsquoten: Deutsche Teilnehmer besser als europäische Durchschnitt Leben, Schaden/ Unfall, Kranken und Rück - ohne LTG-Maßnahmen LTG-Maßnahmen: 1. Volatilitätsanpassung (VA) 2. Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve * Betrachtet werden nur die Unternehmen, die LTG-Maßnahmen anwenden Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

10 10 Bedeckungsquoten: Deutsche Teilnehmer besser als europäische Durchschnitt Leben, Schaden/ Unfall, Kranken und Rück - ohne und mit LTG-Maßnahmen LTG-Maßnahmen: 1. Volatilitätsanpassung (VA) 2. Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve * Betrachtet werden nur die Unternehmen, die LTG-Maßnahmen anwenden Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

11 Im Vergleich: Höhere Bedeckungsquote der deutschen Teilnehmer Gesamtmarkt: Leben-, Schaden-/Unfall-, Kranken-, Rückversicherung * Betrachtet werden nur die Unternehmen, die LTG-Maßnahmen anwenden LTG-Maßnahmen: Volatilitätsanpassung (VA) 2. Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve

12 Im Vergleich: Höhere Bedeckungsquote der deutschen Teilnehmer Gesamtmarkt: Leben-, Schaden-/Unfall-, Kranken-, Rückversicherung * Betrachtet werden nur die Unternehmen, die LTG-Maßnahmen anwenden LTG-Maßnahmen: 1. Volatilitätsanpassung (VA) Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve

13 Anzahl der SCR-Brüche kleiner als in anderen vergleichbaren Versicherungsmärkten Leben, Schaden/ Unfall, Kranken und Rück 13 Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

14 Deutschland schneidet selbst in extremsten Stressszenarien gut ab 14 EIOPA-Stresstest: Verhältnis der Kapitalanlagen zu den Verbindlichkeiten Schraffierte Bereiche zeigen den Effekt der LTG-Maßnahmen Ausgangsszenario Double hit Low for long LTG-Maßnahmen: 1. Volatilitätsanpassung (VA) 2. Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve Quelle: Abschlussbericht zum EIOPA-Stresstest 2016

15 15 LTG-Maßnahmen werden europaweit breit genutzt Jeder zweite Lebensversicherer in Europa wendet LTG-Maßnahmen an LTG-Maßnahmen: 1. Volatilitätsanpassung (VA) 2. Matching Anpassung (MA) 3. Übergangsmaßnahme zu den vt. Rückstellungen 4. Übergangsmaßnahme zur risikofreien Zinskurve Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

16 Volatilitätsanpassung europaweit am häufigsten angewandt 16 Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

17 LTG-Maßnahmen in allen großen europäischen Versicherungsmärkten 17 Kombinationen von LTG-Maßnahmen, z. B. VA und RSt-Übergangsmaßnahme, sind gesetzlich zulässig. Quelle: LTG-Bericht 2016, eigene Darstellung

18 18 Agenda 1. Solvency II in Deutschland: Das erste Jahr 2. Solvency II in Europa: Wo steht die deutsche Branche? 3. Bürokratie und Solvency II 4. Weiterentwicklung von Solvency II

19 Umsetzung der Proportionalität in Deutschland bisher enttäuschend 19 Hohe Komplexität und Regulierungsdichte v.a. in der Säule II Eingeschränkte Reichweite der Proportionalität ( wie und nicht ob ) Unzureichende Berücksichtigung unternehmensindividueller Besonderheiten / Check-Listen-Mentalität BaFin nutzt gesetzliche Spielräume nicht aus (Befreiung von der Quartalsberichterstattung) Verschiedene Dimensionen der Proportionalität unberücksichtigt (groß/ klein, einfach/ komplex, Teil einer Gruppe ja/ nein) Kaum Spielraum für unternehmensindividuelle Lösungen Anwendung der Proportionalität wird als Ausnahme angesehen Kosten fallen bei kleinen Versicherern stärker ins Gewicht Proportionalität erreicht die erhoffte Wirkung in der Praxis nicht

20 Enorme Regulierungsdichte: Für 39 gesetzliche Regelungen Regelungen zur Geschäftsorganisation 20 Gesetzesvorgaben Säule II Regelung Anzahl der Regelungen 1 Solvency II Richtlinie Art. 41 bis VAG (dient Umsetzung der Richtlinie) 23 bis Delegierte Verordnung Art. 258 bis

21 21 gibt es 941 konkretisierende Vorschriften Regelungen zur Geschäftsorganisation Aufsichtsbehördliche Vorgaben EIOPA-Leitlinien Erläuterungstexte zu den Leitlinien BaFin-Konkretisierungen Laut Gesetz sind zusätzliche unternehmensinterne Leitlinien zu erstellen Regelung System of Governance: 70 ORSA: 20 System of Governance: 325 ORSA: 85 System of Governance: 298 ORSA: Anzahl der Regelungen Kein prinzipienbasierter Ansatz Proportionale Umsetzung in den Unternehmen eingeschränkt

22 Zu viel Bürokratie: Beispiel Ausgliederung von Schlüsselfunktionen Entlastung der Unternehmen konterkariert 22 Ausübung im Unternehmen selbst Benennung jeweils einer Intern Verantwortliche Person (IVP) im Unternehmen für Schlüsselfunktionen erforderlich Ausgliederung an Dienstleister Benennung jeweils eines Ausgliederungsbeauftragten (AB) im Unternehmen erforderlich, wenn Schlüsselfunktion ausgegliedert IVP muss der Aufsicht mit umfassenden Nachweisen (Lebenslauf, Selbstauskunft, Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister) angezeigt werden AB muss der Aufsicht mit den gleichen Nachweisen und Ausgliederungsunterlagen einschließlich der Benennung der zuständigen Person beim Dienstleister angezeigt werden Beispiel: zentrale Funktionsausübung in einer Holding mit drei Spartentöchtern: vier Intern verantwortliche Personen pro Spartentochter (= 12 IVP) Bis zu zwölf Ausgliederungsbeauftragte zu benennen und anzuzeigen

23 23 Säule III: Große Herausforderungen Hohe Berichtsanforderungen Verschiedene Berichtslinien Aufwendiges Meldeverfahren mehr als 20 Meldetermine* allein für Solvency II insgesamt 138 Berichtsformate schrittweise Kürzung der Berichtsfristen bis Solvency II-Berichtswesen (qualitativ und quantitativ) EZB-Berichterstattung Reporting zur Finanzstabilität nationale Nachweisungen und Formblätter insgesamt ca technische und fachliche Prüfregeln Parallele Prüfung der Berichte durch BaFin und Bundesbank Inkonsistente Prüfverfahren unterjährige Anpassung der Taxonomie * 4 Quartalsmeldungen + 1 Jahresmeldung für: Einzelunternehmen, Gruppe, Reporting zu Finanzstabilität und EZB- Berichterstattung. Dazu weitere nationale Nachweisungen und Formblätter.

24 24 Agenda 1. Solvency II in Deutschland: Das erste Jahr 2. Solvency II in Europa: Wo steht die deutsche Branche? 3. Bürokratie und Solvency II 4. Weiterentwicklung von Solvency II

25 25 Solvency II: Viele Überprüfungen stehen an Bis Mitte 2017: Überprüfung der UFR Bis Ende 2017: Überprüfung der Gruppenaufsicht Bis Ende 2017: Proportionalität (national) Bis Ende 2018: Überprüfung der SCR-Standardformel, v.a. Modellierung des Zinsrisikos Bis Ende 2019: Entwicklung globaler Kapitalstandards Bis Ende 2020: EZB-Statistik-Verordnung Bis Ende 2020: Überprüfung der LTG-Maßnahmen

26 26 UFR von 4,2 nach wie vor richtig Inflationsziel der EZB + langfristige Realzinserwartungen = Ultimate Forward Rate 2 4,2 EZB verteidigt ihr Inflationsziel von 2 mit allen Mitteln Langfristiger Durchschnitt historischer Realzinsen ist bei 2,2 UFR von 4,2 keineswegs zu hoch Quelle: AMECO-Datenbank der Europäischen Kommission, eigene Darstellung

27 27 Solvency II mit den niedrigsten Zinsen Quelle: Bloomberg, EIOPA, Deutsche Bundesbank

28 UFR-Absenkung gegen die Solvency II- Richtlinie 28 UFR von 4,2 politisch fixiert: Grundlage des politischen Kompromisses zu den LTG-Maßnahmen UFR ist Bestandteil des LTG-Pakets: Erst bei der Überprüfung der LTG- Maßnahmen angehen Übergangsmaßnahmen sind für den Erfolg von Solvency II entscheidend: Keine Beschädigung durch UFR-Absenkung Eine UFR-Absenkung würde die Unternehmen doppelt bestrafen. 1. Höhere Rückstellungen 2. Höhere Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

29 Neukalibrierung des Zinsrisikos muss politische Entscheidung wie bei Staatsanleihen berücksichtigen 29 Modellierung des Zinsrisikos in seiner aktuellen Form ist politische Entscheidung Politische Entscheidung darf nicht durch technische Vorgaben von EIOPA ausgehebelt werden Aktueller Ansatz ist richtig, um die Herausforderungen in der Phase niedriger und in Teilen negativer Zinsen zu begegnen Faktische Zinsuntergrenze gerechtfertigt (insbesondere durch Bargeldhaltung)

30 Überprüfung der LTG-Maßnahmen: Keine zusätzlichen Verschärfungen 30 LTG-Bericht 2017: zusätzliche Analysen zur risikofreien Zinskurve Verschiebung des letzten liquiden Punkts (LLP) der risikofreien Zinskurve von 20 auf 30 Jahre Der LLP für den Euro wurde als Bestandteil des LTG-Pakets im Jahr 2014 im Jahr 20 festgelegt Aktuelle Marktentwicklungen (insbesondere EZB-Aufkaufprogramm) sprechen eher für Vorverlegung des LLP

31 Marktbewertung Übergangsmaßnahmen als Dämpfer von Volatilität Modell-Volatilität 2. Reale Volatilität Anpassungen durch Unternehmen im Bewertungsmodell oder in der Standardformel / internes Modell Anpassung der regulatorischen Vorgaben und Rahmenbedingungen durch EIOPA, Kommission oder BaFin Bewegung der Kapitalmärkte (z. B. Rückgang des Zinsniveaus, Ausweitung von Zinsspreads, Anstieg der Aktienkurse) Veränderung der Bonität von Ländern oder Unternehmen Übergangsmaßnahmen können Modell-Volatilität abfedern

32 Aufbau der Zinszusatzreserve (ZZR) sachgerecht in Solvency II verzahnen 32 illustrativ ZZR ist ein Instrument unter HGB/ Solvency I Solvency II erkennt diesen Puffer nicht als Eigenmittel an Probleme: Keine zeitliche Synchronität Gegenseitig belastend Fachliche Inkonsistenzen Im Ergebnis: Doppelter Kapitalaufbau 1. ZZR-Aufbau unter HGB 2. Solvency II

33 Review-Prozesse und Konsultationen im Widerspruch zu politischen Entwicklungen 33 Better Regulation Brexit USA

34 Positionen der Versicherungswirtschaft zu Solvency II 34 Ultimate Forward Rate von 4,2 beibehalten Übergangsmaßnahmen nicht durch technische Änderungen beschädigen Weitere Belastungen im Bereich der Regulierung vermeiden Möglichkeiten zur Entschlackung nutzen Poltische Entscheidung zum Zinsrisiko nicht durch technische Vorgaben von EIOPA aushöhlen ZZR-Aufbau unter Solvency II adäquat berücksichtigen Proportionalität stärken

35 35 Anhang

36 EIOPA-Stresstest: Deutsche Lebensversicherer besser als der europäische Durchschnitt Nur Leben ohne LTG-Maßnahmen Quelle: Abschlussbericht zum EIOPA-Stresstest 2016, eigene Darstellung

37 EIOPA-Stresstest: Deutsche Lebensversicherer besser als der europäische Durchschnitt Nur Leben ohne und mit LTG-Maßnahmen Quelle: Abschlussbericht zum EIOPA-Stresstest 2016, eigene Darstellung

38 38 Solvency II: Die drei Säulen im Kurzüberblick SÄULE I Kapitalanforderungen und Solvabilitätsübersicht Aufstellen der Solvabilitätsübersicht (Marktwerte) Quantifizierung von Risiken Darstellung von Kapitalanforderungen zur Risikoabdeckung SÄULE II Gute Unternehmensführung Menschen entscheiden, welche Risiken ein Unternehmen eingeht und wie diese zu steuern sind Dafür: Grundsätze und Regeln SÄULE III Reporting und Transparenz Berichterstattung über Finanzlage, Risiken und wesentliche Geschäftsbereiche Gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

39 39 Kernbegriffe der Säule I 1 Solvabilitätsübersicht 1 Solvabilitätsübersicht Gegenüberstellung von Kapitalanlagen (Aktivseite) und Verbindlichkeiten (Passivseite) Durchgängige Marktbewertung Eigenmittel Verbindlichkeiten 2 3 Kapitalanlagen Unternehmen hält Kapitalanlagen, z. B. Zinspapiere, Aktien oder Immobilien Verbindlichkeiten Fasst die Leistungsansprüche des Unternehmens an die Versicherungsnehmer (z. B. Auszahlung von Rentenversicherungen) aus heutiger Sicht zusammen 2 Kapitalanlagen 4 5 Eigenmittel Marktwert der Kapitalanlagen abzüglich der Verbindlichkeiten SCR Um die Leistungen an die Versicherungsnehmer auch bei Eintritt sehr unwahrscheinlicher Ereignisse sicherzustellen, halten die Unternehmen zusätzliches Kapital vor Aufsichtliche Sollgröße für das Kapital ist die Solvenzkapitalanforderung (SCR) Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

40 Bedeckungsquote von unter 100 bedeutet nicht, dass Unternehmen insolvent ist 40 Solvabilitätsübersicht Eigenmittel Bedeckungsquote 100 Bedeckungsquote < 100 Die Bedeckungsquote ist das Verhältnis von vorhandenen Eigenmitteln zum SCR Bedeckungsquote 100 : ausreichende Kapitalreserven für Negativszenarien Beispiel: Bedeckungsquote von 90 : Unternehmen kann seine aktuellen und künftig erwarteten Verpflichtungen erfüllen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den meisten Negativszenarien Mögliche Maßnahmen des Unternehmens: Mehr Eigenmittel, weniger Risiken Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

41 Zentrale Frage: Wie hoch sind die Verbindlichkeiten? 41 Kapitalanlagen Eigenmittel Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten erfassen gesamte Vertragslaufzeit: alle Zahlungen über mehrere Jahrzehnte Zukünftige Verbindlichkeiten werden auf einen heutigen Barwert abgezinst Für die weite Zukunft (über 20 Jahre) bestehen dafür keine Markt-Zinssätze Lösung: Modellierung langfristiger Zinssätze mittels Ultimate Forward Rate (UFR) und Extrapolation Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

42 UFR als Konstrukt zur Herleitung der Zinskurve für sehr lange Laufzeiten 42 Marktkonsistenz wird somit auch für sehr lange Laufzeiten sichergestellt insbesondere in Zeiten, in denen Märkte durch externe Eingriffe verzerrt sind Zinskurve zur Bewertung der Verbindlichkeiten ist viel niedriger als die UFR Selbst in 150 Jahren ist die Zinskurve deutlich unterhalb 4,2 Quelle: EIOPA, eigene Darstellung.

43 Aktueller EIOPA-Vorschlag würde UFR in nächsten Jahren stark absinken lassen 43 Inflationsziel EZB + langfristige Realzinserwartungen = Ultimate Forward Rate 2 + = Zielwert von 3,7 in ,0 bei maximaler Anpassung von 20 BP EIOPA: historische Daten ab 1960, jüngere Daten mit stärkerer Gewichtung EIOPA: Jährliche Anpassung, maximal 20 Basispunkte Formel: durch Solvency II vorgegeben Quelle: AMECO-Datenbank der Europäischen Kommission, OECD-Datenbank

44 Hohe Bedeutung der RSt-Übergangsmaßnahme für deutschen Markt 44 Ermöglicht reibungslose Umstellung auf Solvency II Unter Solvency II müssen Versicherer ihre Verbindlichkeiten zu aktuellen Marktzinsen bewerten In der Vergangenheit war die Kalkulationsgrundlage jedoch nicht der aktuelle Marktzins, sondern der amtlich festgelegte Höchstrechnungszins 16jähriger Übergang auf den Marktzins Wird permanent durch die Aufsicht überprüft Regelmäßige Berichterstattung über Auswirkung der Übergangsmaßnahme auf die Solvenzsituation Vorlage eines Maßnahmenplans, wenn SCR ohne Übergangsmaßnahme nicht bedeckt, darauf aufbauend regelmäßige Fortschrittsberichte ( Manndeckung durch Aufsicht)

45 45 Säule II: Regeln für gute Unternehmensführung Fit & Proper Vorstand, Aufsichtsrat und Schlüsselfunktionen müssen angemessene Kenntnisse, Erfahrungen, Berufsqualifikationen für die jeweilige Aufgabe und die persönliche Integrität vorweisen. Diese sind der Aufsicht nachzuweisen. Vergütung Vergütungsstrukturen sind auf den längerfristigen Erfolg des Unternehmens und die angemessene Berücksichtigung eingegangener Risiken auszurichten. Prudent Person Principle Die Vermögensverwaltung der Unternehmen muss mit vorsichtig, d. h. mit Umsicht und Kompetenz, erfolgen. Regelmäßige Überprüfungen Zentrale Bestandteile der Geschäftsorganisation sind regelmäßig intern zu bewerten und ggf. anzupassen. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

46 46 Säule II: Menschen entscheiden über Risiken Unabhängige Experten unterstützen dabei den Vorstand in Schlüsselfunktionen Risikomanagement-Funktion unterstützt die Geschäftsführung bei Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Dokumentation von Risiken Versicherungsmathematische Funktion koordiniert und überwacht angemessene Berechnung der Solvency II-Rückstellungen Compliance-Funktion überwacht, dass Gesetz und andere Vorgaben eingehalten werden, und berät den Vorstand Interne Revisionsfunktion überprüft gesamte Geschäftsorganisation und informiert Vorstand über Defizite Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

47 47 Säule II: ORSA Unternehmen müssen sich laufend mit ihrer aktuellen und zukünftigen Risiko- und Finanzlage befassen ORSA Unternehmenseigene Risikound Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assesment) Diese Anforderungen gelten zusätzlich und völlig unabhängig von den Vorgaben und den Ergebnissen der Säule I. Anders als die Säule I Berechnung ist der ORSA zudem keine reine Stichtagsbetrachtung sondern muss umfassende Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Risiko- und Finanzlage umfassen Die Ergebnisse, die der ORSA liefert, müssen zwingend in der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden. Mindestens einmal pro Jahr müssen die Unternehmen im ORSA- Bericht dokumentieren, ob ihr Risikomanagement aus ihrer Sicht tatsächlich alle Risiken erfasst und angemessen berücksichtigt Die Aufsicht erhält ebenfalls einen ORSA-Bericht zu Aufsichtszwecken. Sie kann daraufhin, sofern notwendig, gezielt Maßnahmen ergreifen. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

48 Kernbegriffe der Säule III: Quantitative Berichtsformate (QRTs) 48 Übermittlung quantitativer Informationen in einheitlichen Berichtsformaten Quantitative Reporting Templates Solvency II Informationen u.a. zu Vermögenswerten, vt. Rückstellungen und Eigenmitteln automat. Validierung Vierteljährlich und jährlich an BaFin zu übermitteln Teilweise zu veröffentlichen EZB-Statistik Solvency II- Berichtsformate, um bestimmte Informationen für statistische Zwecke ergänzt automat. Validierung Vierteljährlich und jährlich über BaFin an Bundesbank zu berichten Finanzstabilität Für Unternehmen ab 12 Mrd. EUR Bilanzsumme Andere Fristen als Solvency II und z. T. gesonderte Berichtsformate automat. Validierung Viertel-, halbjährliche* und jährliche Übermittlung an BaFin * Abgabe mit der Meldung zum 2. bzw. 4. Quartal Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

49 49 Kernbegriffe der Säule III: Narrative Berichte Ausführliche narrative Berichterstattung unter Solvency II gegenüber: Aufsichtsbehörden Regular Supervisory Report Öffentlichkeit Solvency and Financial Condition Report Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht Zusätzliche und detailliertere Informationen als im SFCR Abgabeturnus unternehmensindividuell durch Aufsicht festgelegt, mindestens alle 3 Jahre Bericht über Solvabilität und Finanzlage Jährliche Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens Ausgewählte QRTs im Anhang Bezugnahme und qualitative Erläuterungen zu QRTs Umfassende Erläuterung zu verschiedene Themen wie Geschäftstätigkeit, Leistung, Risikoprofil und Kapitalmanagement Einheitliche, europaweit vorgegebene Struktur identisch für RSR und SFCR Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

50 50 Kernbegriffe zur Proportionalität Große Unternehmen Kleine Unternehmen Das Proportionalitätsprinzip besagt, dass die Anforderungen von Solvency II auf eine Art und Weise umgesetzt werden dürfen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Risiken des einzelnen Unternehmens angemessen ist. Gleichzeitig müssen auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden stets in angemessenem Verhältnis zum Risikoprofil der Unternehmen stehen. Durch das Proportionalitätsprinzip soll sichergestellt werden, dass sämtliche Unternehmen die Anforderungen entsprechend ihres Risikoprofils umsetzen können und nicht überlastet werden. Angestrebte Wirkung des Proportionalitätsprinzips nicht hinreichend erreicht Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

51 Wilhelmstraße 43 / 43 G, D Berlin Postfach , D Berlin Tel.: Fax: , rue Montoyer B-1000 Brüssel Tel.: Fax:

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