Die Finanzverwaltung bemängelt vermehrt die Kassenführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Finanzverwaltung bemängelt vermehrt die Kassenführung"

Transkript

1 Mainfränkische Treuhand GmbH u. Co. KG, Hermann-Schell-Str. 2, D Würzburg Ordnungsgemäße Kassenführung Die Finanzverwaltung bemängelt vermehrt die Kassenführung von Unternehmen. Insbesondere weil Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten werden. Gerade diese formellen Fehler können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu nicht unerheblichen Zuschätzungen führen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die gesamte Buchführung verwerfen kann, was den Weg für weitere Zuschätzungen bietet. Zuschätzungen führen zu einem höheren Gewinn und damit zu höheren Steuern (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag). Wie eine Kasse ordnungsgemäß zu führen ist, hat der Gesetzgeber allerdings nicht geregelt. Die anzuwendenden Regeln wurden im Wesentlichen von den Gerichten aus den allgemeinen Buchführungsvorschriften abgeleitet. Während sich die Prüfer des Finanzamts bislang auf die Belegeinsicht beschränkt haben, kommt seit einigen Jahren auch eine Prüfsoftware zum Einsatz, die z. B. Kassenminusbestände und andere Fehler auf Knopfdruck aufzeigen kann. Um dem Finanzamt erst gar nicht die Möglichkeiten für Zuschätzungen zu bieten, ist es erforderlich, dass die Kasse ordnungsgemäß geführt wird sowohl formell als auch sachlich korrekt. Kommen elektronische Kassensysteme zum Einsatz, muss sichergestellt werden, dass zusätzlich die Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeldgeschäften gemäß dem Schreiben vom 26. November 2010 des Bundesministeriums der Finanzen (nachfolgend: BMF) erfüllt werden. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thomas Betz Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Dipl.-Kfm. Helmut Burkhard Steuerberater Dipl.-Bw. (FH) Alexander Mark Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Zusatzqualifikation: Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Hauptsitz Würzburg: Hermann-Schell-Str. 2, D Würzburg Tel.: Fax: Zweigniederlassung Würzburg: Marktplatz 24, D Würzburg Tel.: Fax: Zweigniederlassung Lohr: St.-Jakobus-Str. 8, D Lohr a. M. Tel.: Fax: Zweigniederlassungen Karlstadt: Maingasse 2, D Karlstadt Tel: Fax: Mainkaistr. 2, D Karlstadt Tel: Fax: Zweigniederlassung Reichenberg: Bergstr. 4, D Reichenberg Tel.: Fax: März 2016 Herr Betz Tel.Nr Sitz der Gesellschaft: Würzburg, AG Würzburg, HRA-Nr UStIDNr. DE Komplementärin: Mainfränkische Treuhand Verwaltungs-GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thomas Betz, vbp, StB. Dipl.-Kfm. Helmut Burkhard, StB. Dipl.-Bw. (FH) Alexander Mark, WP, StB. Sitz der Gesellschaft: Würzburg, AG Würzburg HRB-Nr Bankverbindungen: Bank Schilling & Co AG Würzburg Nr , BLZ IBAN: DE ; BIC: BSHADE71 Raiffeisenbank Höchberg Nr , BLZ IBAN: DE ; BIC: GENODEF1 Für alle Leistungen gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften, derzeit in der Fassung vom 1. Mai Telefonisch und mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich.

2 Wer ist zur Kassenführung verpflichtet? a) alle Buchführungspflichtigen ( Bilanzierer ) Alle Unternehmen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften ( 238 HGB) oder steuerrechtlichen Vorschriften ( 141 AO) zur Buchführung verpflichtet sind (so genannte Bilanzierer ), müssen eine Kasse führen. b) Einnahme-Überschuss-Rechner Erfolgt die Gewinnermittlung durch eine Einnahme- Überschuss-Rechnung gemäß 4 Abs. 3 EStG besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur Kassenführung. Dennoch sind die Einnahmen und Ausgaben mindestens durch chronologische Ablage der Barbelege vollständig und richtig aufzuzeichnen. Das folgt aus 22 UStG i. V. m. 63 ff. UStDV. Werden freiwillig Kassenbücher geführt, dann gelten die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Kassenführung auch für diese Kassenbücher. Kommen elektronische Kassen zum Einsatz, dann sind die Vorschriften und Anforderungen beim Einsatz solcher Kassensysteme ebenfalls zu beachten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann der Umsatz jedoch nur dann richtig ermittelt werden, wenn eine schriftliche Kasse geführt wird. In der Praxis führt das regelmäßig zu Diskussionen und Streitigkeiten, sodass die Führung eines Kassenbuchs oder eines Kassenberichts zur Nachweisführung trotzdem zu empfehlen ist.

3 Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und der Kassenführung Nach 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten (z. B. dem Betriebsprüfer) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelt. Dabei müssen sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Selbstverständlich müssen die Buchungen und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden ( 146 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Kasseneinnahmen und -ausgaben sollen täglich festgehalten werden ( 146 Abs. 1 Satz 2 AO), wobei dieses sollen im Regelfall ein müssen ist. Nur in betriebsbedingten Ausnahmefällen können die Aufzeichnungen am nächsten Tag nachgeholt werden. Im Normalfall müssen die täglichen Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass jederzeit ein Abgleich zwischen dem Soll- und dem Ist-Bestand erfolgen kann (so genannte Kassensturzfähigkeit). Liegt die Kassensturzfähigkeit nicht vor, enthält die Buchführung einen schwerwiegenden (und im Nachhinein nicht mehr korrigierbaren) formellen Mangel und bietet der Finanzverwaltung die Möglichkeit für Zuschätzungen. Praktische Hinweise zur Kassenführung Jeder Kassenbewegung muss ein Beleg zu Grunde liegen (Belegzwang). Ggf. ist ein Eigenbeleg anzufertigen, der förmlich und sachlich richtig und im laufenden Geschäftsbetrieb üblicherweise erstellt wird (z. B. für Trinkgelder). Die Belege sind fortlaufend zu nummerieren. Im Kassenbuch ist die entsprechende Belegnummer anzugeben. Praktischerweise kann die Nummerierung jährlich neu bei 1 beginnen.

4 Die Verwendung eines Bleistifts bei der Anfertigung der Aufzeichnungen ist ein schwerer formeller Mangel. Nachträgliche Änderungen, z. B. durch Überschreiben, Radieren, Weiss-machen etc. sind ebenfalls formelle Mängel. Die Einnahmen und Ausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden. Eine rückwirkende Erfassung führt aufgrund der fehlenden Kassensturzfähigkeit zu formellen Mängeln. Der Soll-Bestand muss jederzeit mit dem Ist- Bestand der Kasse übereinstimmen (Kassensturzfähigkeit). Deshalb ist der Bestand durch tägliches Zählen zu prüfen. Dabei auftretende etwaige Differenzen, die in der Praxis nicht ungewöhnlich sind, sind im Kassenbuch auszuweisen. Kassenfehlbeträge (negative Kassenbestände) sind nicht möglich! Jede Bareinnahme und Barausgabe ist grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen. o Ausnahme: Werden Waren von geringem Wert (< EUR ) an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht erforderlich, die baren Betriebseinnahmen im Einzelhandel einzeln aufzuzeichnen. o In diesen Fällen genügt es, wenn die Summe der Tageseinnahmen aufgezeichnet wird, wobei sich aus anderen Belegen, z. B. Registrierkassenstreifen, Tagesendsummenbons, Kassenzettel etc., ergeben muss, wie sich die Summe zusammensetzt. Die eben genannten Belege sind den Kassenaufzeichnungen beizufügen und mit aufzubewahren. o Diese Ausnahme gilt z. B. nicht für Bareinnahmen im Hotel- und Beherbergungsgewerbe, von Autoreparaturwerkstätten, im Restaurants und Gaststätten für Familienfeiern, Betriebsveranstaltungen, Tagungen etc.,

5 o von Freiberuflern und Handwerkern, da die Mandanten und Kunden in jedem Fall bekannt sind, aus einzelnen Taxifahrten. Diese Ausnahme gilt nicht für Betriebsausgaben, Privateinlagen und Privatentnahmen. Diese sind immer einzeln aufzuzeichnen. Wird Geld aus der Kasse entnommen, um es auf dem Bankkonto einzuzahlen, ist dieser Vorgang als Auszahlung im Kassenbuch einzutragen. Wird Geld vom Bankkonto in die Kasse eingelegt, so ist dieser Vorgang im Kassenbuch als Einlage zu erfassen. Privateinlagen und -entnahmen sind ebenfalls täglich im Kassenbuch zu vermerken. Werden betriebliche Aufwendungen privat verauslagt und später aus der Kasse erstattet, ist die Erstattung mit dem Datum der Auszahlung aus der Kasse im Kassenbuch einzutragen; nicht mit dem Belegdatum. Bei Schecks, Wechsel, EC- und Kreditkarteneinnahmen handelt es sich nicht um Bargeld. Deshalb dürfen diese unbaren Vorgänge nicht im Kassenbuch erfasst werden. Auch wenn die Kasse elektronisch geführt wird, sind sämtliche Ursprungsbelege aufzubewahren. Arten der Kassenführung Von Seiten der Finanzverwaltung gibt es keine Vorschriften, wie die Aufzeichnungen vorzunehmen sind. Sie können manuell (z. B. mittels Kassenbuch und Kassenbericht), elektronisch oder in einer Zwischenlösung unter Verwendung elektronischer Kassen geführt werden. Bei der Nutzung von elektronischen Kassenbüchern sind die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und auch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) zu beachten.

6 Wichtig: Daten in diversen Kalkulationsprogrammen, z. B. Microsoft Excel, sind in der Regel nachträglich änderbar und werden deshalb häufig von Betriebsprüfern nicht anerkannt. Bei der Auswahl eines geeigneten Programms ist deshalb darauf zu achten, dass es sich um ein revisionssicheres Programm handelt, was die GoBS und die GDPdU erfüllt. Kassenbuch In einem Kassenbuch werden sämtliche Bargeldbewegungen (Einnahmen, Ausgaben, Privateinlagen und Privatausgaben) eines Unternehmens erfasst. Die Aufzeichnungen werden dabei einzeln, chronologisch und lückenlos untereinander eingetragen, sodass es jederzeit möglich ist, den Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand abzugleichen. Der Ist-Bestand wird zu Dokumentationszwecken üblicherweise in der Spalte Bestand eingetragen. Statt jeden Umsatz einzeln aufzuzeichnen, kann alternativ der Tagesumsatz in einer Summe aus den Handaufzeichnungen (z. B. Umsatzlisten, Abrechnungsblöcken etc.) oder bei Verwendung elektronischer Registrierkassen mittels Z-Bon übernommen werden. Die Handaufzeichnungen und Z-Bons als so genannte Ursprungsbelege sind unbedingt aufzubewahren. Z-Bons enthalten in der Regel folgende Angaben: Datum und Uhrzeit des Ausdrucks (Betriebsprüfer können die Uhrzeit der Z-Bons mit den Geschäftszeiten abgleichen und Vermutungen anstellen, dass ggf. Umsätze fehlen, die nach Ausdruck des Z-Bons und vor Ladenschluss erfolgt sein könnten.) Fortlaufende Nummer des Z-Bons Stornierungen und Retouren, Zahlungsarten, wie bar, Scheck, EC-Karte etc. Tagesumsätze (brutto und netto, getrennt nach Steuersätzen) Bei Verwendung elektronischer Kassensysteme sind auch die Hinweise zu den Elektronischen Kassen zu beachten.

7 Kassenbericht Kommt eine so genannte offene Kasse zum Einsatz (z. B. übliche Geldkassette, Zigarrenkiste etc.) kann der Tagesumsatz durch einen Kassenbericht ermittelt werden. Bei diesem Verfahren ist täglich zum Geschäftsabschluss der Inhalt der Kasse zu zählen. Dieser Bestand (sowohl die Geldscheine als auch die Münzen) ist im fortlaufend nummerierten Kassenbericht zu vermerken. Der Tagesumsatz wird folgendermaßen ermittelt: gezählter Tagesendbestand + betriebliche Barausgaben (z. B. für Wareneinkäufe) + Privatentnahmen + Entnahmen für Einzahlungen auf dem betrieblichen Bankkonto - Einlagen vom betrieblichen Bankkonto - Privateinlagen - Kassenbestand des Vortrags = Bareinnahmen/ -umsatz des Tages Retrograd wird anschließend unter Berücksichtigung der Ausgaben des laufenden Geschäftstages (z. B. für Wareneinkäufe, Privateinlagen, Privatentnahmen etc.) und des Kassenbestands des Vortages der Tagesumsatz ermittelt. Elektronische Kassen Elektronische Kassen müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie manuell geführte Aufzeichnungen. Dabei ist hierbei besonders darauf zu achten, dass einmal eingegebenen Daten nicht nachträglich veränderbar sind bzw. dass Stornierungen und nachträgliche Änderungen ebenfalls revisionssicher protokolliert werden, sodass die ursprünglichen Eingaben jederzeit rekonstruiert werden können.

8 Bei der Auswahl eines elektronischen Kassensystems oder einer elektronischen Registrierkasse ist es empfehlenswert, wenn ein entsprechendes Testat über die Ordnungsmäßigkeit des elektronischen Systems vorliegt. Sämtliche Auswertungen von elektronischen Registrierkassen sind Teile der Buchhaltungsunterlagen und sind auf Anforderung der Finanzverwaltung vorzulegen. Es ist deshalb wichtig, dass die Tagesendsummenbons (Z-Bons) am Ende eines jeden Arbeitstags ausgedruckt, fortlaufend nummeriert und aufbewahrt werden, um die Vollständigkeit der Einnahmen zu dokumentieren. Beim Ausdruck eines Z-Bons wird der interne Speicher der elektronischen Kasse wieder auf Null gesetzt. Im Gegensatz zum Z-Bon wird der interne Speicher bei einem X-Bon nicht auf Null zurückgesetzt, sodass X- Bons zur täglichen Dokumentation nicht geeignet sind. Die Einsatzorte und die Einsatzzeiträume elektronischer Kassen sind zu protokollieren. Die zur elektronischen Kasse gehörenden Betriebsanleitungen, Programmieranleitungen, Einrichtungsprotokolle, Anweisungen zum Ausdruck oder zum Unterdrücken gewisser Daten, Änderungsprotokolle, Tagesendsummenbons (Z-Bons), Registrierkassenstreifen und alle weiteren kassenspezifischen Dokumente und Unterlagengehören ebenfalls zur Buchhaltung und unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht. Werden die geforderten Daten und Arbeitsanweisungen nicht vorgelegt oder der Zugriff auf die elektronischen Kassen verweigert, kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld in Höhe von EUR bis EUR festsetzten. Zudem hat die Finanzverwaltung bei Verletzung der Aufbewahrungspflichten auch das Recht für Zuschätzungen.

9 Altgeräte Im BMF-Schreiben vom 26. November 2010 hat die Finanzverwaltung die gesetzlichen Anforderungen (GDPdU), die an elektronische Kassensysteme gestellt werden, konkretisiert. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch Kassensysteme zum Einsatz kommen, die den geforderten Anforderungen entsprechen. Für so genannte Altgeräte, die zurzeit diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, gibt es eine Übergangsoder Härtefallregelung. Danach können diese Altgeräte weiterhin bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass alle technisch möglichen Geräteanpassungen im Hinblick auf die Datenspeicherung und Lesbarmachung zwingend und unverzüglich umgesetzt werden. Die Feststellungslast, dass eine technische Anpassung nicht möglich ist, trägt der Unternehmer; ebenso wie die Kosten der technischen Anpassung. In der Praxis gibt es verschiedene elektronische Kassentypen: 1. Registrierkassen mit zwei Drucklaufwerken, 2. Registrierkassen mit einem Drucklaufwerk und 3. Registrierkassen mit Schnittstellenfunktion. Die Übergangsregelung kommt im Wesentlichen für den Kassentyp 1 und 2 zur Anwendung, da diese Kassen bauartenbedingt im Allgemeinen nicht die Voraussetzungen der GDPdU erfüllen können. Ob und in wieweit eine technische Nachrüstung sinnvoll ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu klären. Beim Kassentyp 3 muss sich der Unternehmer mit dem Kassenhersteller in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob eine Softwareanpassung und Speichererweiterung möglich sind, um so die geforderten Anforderung zu erfüllen.

10 Hinsichtlich der Übergangsregelung ist auf Folgendes hinzuweisen: Gemäß dem BMF-Schreiben gilt die Übergangsregelung bis 31. Dezember 2016 für weiterhin verwendete Kassensystem. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt die Übergangsregelung nicht für die Anschaffung von neuen oder gebrauchten Altgeräten, die nicht GDPdU-konform sind. Demgegenüber vertreten einige Kassenhersteller die Auffassung, dass der Begriff weiterhin dahingehend auslegen ist, dass bis zum 31. Dezember 2016 auch weiterhin nicht GDPdU-konform Kassen verkauft werden dürfen. In Anbetracht, dass ab dem 1. Januar 2017 nur noch GPDdU-konforme Kassen eingesetzt werden dürfen, sollte schon jetzt beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Registrierkasse darauf geachtet werden, dass diese GDPdU-konform ist. Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Kassenführung mit der neu angeschafften Kasse verwirft. Zudem können Kosten für eine zwingend vorzunehmende Nachrüstung, oder sofern diese technisch nicht möglich ist, für eine weitere Neuanschaffung einer GDPdUkonformen Kasse anfallen. * * * Die vorstehenden Informationen bieten einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte und ersetzen keine individuelle Beratung. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Merkblatt zur Kassenführung

Merkblatt zur Kassenführung Merkblatt zur Kassenführung Aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie an die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuches erinnern. Diese Mandanteninformation ist nur eine Kurzübersicht über das

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Wichtiges im Überblick Ordnungsgemäße Kassenführung 1. Allgemeines Seit dem 01.01.2015 sind die Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung mit dem BMF-Schreiben vom 24.11.2014 verschärft worden.

Mehr

Kassenbuchführung / Kassenführung

Kassenbuchführung / Kassenführung Kassenbuchführung / Kassenführung Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden: Hohe Nachzahlungen drohen! Die Zeiten haben sich geändert: Seit einigen Jahren kann die Finanzverwaltung im Rahmen der Außenprüfung

Mehr

Ihre Referentin. Mareike Holst COMMERZ KONTOR GMBH Steuerberatungsgesellschaft. Steuerfachangestellte, Diplom Sozialwirtin

Ihre Referentin. Mareike Holst COMMERZ KONTOR GMBH Steuerberatungsgesellschaft. Steuerfachangestellte, Diplom Sozialwirtin Tatort Kasse Ihre Referentin Mareike Holst COMMERZ KONTOR GMBH Steuerberatungsgesellschaft Steuerfachangestellte, Diplom Sozialwirtin Telefon 040-32 3345-0 Mönckebergstraße 5 E-Mail holst@commerz-kontor.de

Mehr

Merkblatt Kassenführung - ordnungsgemäß

Merkblatt Kassenführung - ordnungsgemäß Immer häufiger steht die ordnungsgemäße Kassenführung bei Betriebsprüfungen im Fokus der Finanzverwaltung. Gerade bei bargeldintensiven Betrieben wie Gaststätten und dem Einzelhandel werden die elektronischen

Mehr

Kassenführung Was Sie wissen sollten!

Kassenführung Was Sie wissen sollten! Teil 1 - elektronische Kassenführung für Unternehmen - Auswirkung der Änderungen ab 01.01.2017 - Frage 1 Antwort Sind Sie verpflichtet, eine kaufmännische Buchführung, Bilanzen und Jahresabschlüsse nach

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht IV. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit V. Auf Excel

Mehr

Kassenführung aktuell

Kassenführung aktuell Kassenführung aktuell Die Kasse steht immer stärker im Fokus der Finanzverwaltung. Unternehmen mit bargeldintensiven Geschäften sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Kasse zu führen. Ein Unternehmen mit

Mehr

Mandanteninfo bezüglich Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der digitalen Grundaufzeichnung (Kasse)

Mandanteninfo bezüglich Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der digitalen Grundaufzeichnung (Kasse) Mandanteninfo bezüglich Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der digitalen Grundaufzeichnung (Kasse) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie mit diesem Informationsschreiben über die Neuerungen

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Nr. 37 B MERKBLATT ANDREAS HECKLER STEUERBERATER OBERFÖHRINGER STR. 24 B 81925 MÜNCHEN TELEFON 089/130 14 34 0 TELEFAX 089/130 14 34 34 WWW.HECKLER-STEUERKANZLEI.DE INFO@HECKLER-STEUERKANZLEI.DE Stand

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Grundvoraussetzungen

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht IV. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit V. Auf Excel

Mehr

Erfassung und Verbuchung von Bargeschäften was erwartet das Finanzamt?

Erfassung und Verbuchung von Bargeschäften was erwartet das Finanzamt? Erfassung und Verbuchung von Bargeschäften was erwartet das Finanzamt? Warum wird es kritisch? Bisherige Gesetzeslage: 140 ff AO, die Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht erfasst, ordentlich,

Mehr

Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung

Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung 11. Dezember 2013 Gasthaus Schlappinger Hof Mandantenveranstaltung der ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbh Kanzlei Landau/Isar Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Mehr

MERKBLATT NEUE ANFORDERUNGEN AN IHRE BARGELDKASSE (KASSENSYSTEM) 2017

MERKBLATT NEUE ANFORDERUNGEN AN IHRE BARGELDKASSE (KASSENSYSTEM) 2017 MERKBLATT NEUE ANFORDERUNGEN AN IHRE BARGELDKASSE (KASSENSYSTEM) 2017 Wer ist betroffen? Wer nach den handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, muss auch seine Bargeschäfte aufzeichnen.

Mehr

Führen eines ordnungsgemäßen Kassenbuches

Führen eines ordnungsgemäßen Kassenbuches Aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir Sie über die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuches informieren. Materielle (sachliche) und formelle Fehler können dazu führen, dass die Kasse durch einen

Mehr

Die Musterrechnung. Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht März 2013

Die Musterrechnung. Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht März 2013 Besuchen Sie uns auch ab sofort auf Facebook! Mainfränkische Treuhand GmbH, Kirchplatz 2, D-97753 Karlstadt Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht März 2013 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thomas Betz

Mehr

Kurzinformation zum Thema offene Ladenkasse

Kurzinformation zum Thema offene Ladenkasse * StB * Am Hochfeld 1 * 86381 Krumbach Kunert & Gutter Am Hochfeld 1 86381 Krumbach Tel. (0 82 82) 6 33 47 Fax. (0 82 82) 6 31 40 info@kunert-gutter.de www.kunert-gutter.de Kurzinformation zum Thema offene

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD GoBD Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronische Form sowie zum Datenzugriff Übersicht Gesetzliche

Mehr

Inhalt. 7. Kassenbuch 2. Grundsätzliches 3. Verpflichtung zur. 1. Allgemeines. b) Gewinnermittlung Rechnung. Tagesbericht. Außenprüfung.

Inhalt. 7. Kassenbuch 2. Grundsätzliches 3. Verpflichtung zur. 1. Allgemeines. b) Gewinnermittlung Rechnung. Tagesbericht. Außenprüfung. Infobrief Kassenführung Stand März 2013 Inhalt 1. Allgemeines 7. Kassenbuch 2. Grundsätzliches 8. Hinweise zur z Registrierkasse 3. Verpflichtung zur Kassenführung a) Allgemeines a) Buchführungspflichtige

Mehr

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen Sie Hilfe von Steuerberatern und Kassenherstellern! Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren

Mehr

Die IHK informiert: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen

Die IHK informiert: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Die IHK informiert: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Kassen als Prüfungsschwerpunkt Manipulationssicherheit Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen

Mehr

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben Themen Gesetzliche Anforderungen allgemein Anforderung an die Führung von offenen Ladenkassen Anforderungen an die Kassenführung

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Robert-Bosch-Str. 20 64293 Darmstadt Postanschrift: Postfach 100 417 64204 Darmstadt Telefon: 06151-9183642 Fax: 06151-9183641 E-Mail: kanzlei@sibilledecker.de Homepage: www.sibilledecker.de Blog: www.sibilledecker.net

Mehr

DAS MANDANTEN I MERKBLATT

DAS MANDANTEN I MERKBLATT Thomas Schelly STEUERBERATER Stand: 08.2011 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Kassenführung Inhalt 1. Allgemeines 2. Form des Kassenbuches 3. Erfassung der Ausgaben 4. Erfassung der Einnahmen 5. Schlussanmerkungen/

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung bei der Einnahmen- Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG

Ordnungsgemäße Kassenführung bei der Einnahmen- Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG S. 752 BBK Nr. 16 vom 15.08.2014 - NWB DokID [TAAAE-70843] Ordnungsgemäße Kassenführung bei der Einnahmen- Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Faktische Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs Tobias Teutemacher

Mehr

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben Aktuelle Anforderungen an die Kassenführung bei bargeldintensiven Betrieben Themen Gesetzliche Anforderungen allgemein Anforderung an die Führung von offenen Ladenkassen Anforderungen an die Kassenführung

Mehr

Mandanten- Informationsbrief zur Kassenführung

Mandanten- Informationsbrief zur Kassenführung Dipl.-Wirtsch.-Ing. Constanze Blickhan Christoph Ruppert -Steuerberaterin- -Steuerberater- Platanenallee 23, 64832 Babenhausen (06073) 68 112 Otto-Röhm-Str. 69, 64293 Darmstadt (06151) 30 70 910 blickhan@steuerberatung.com

Mehr

2 Merkblätter: Kassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

2 Merkblätter: Kassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse MERKBLATT 2 Merkblätter: Kassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Kassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick Inhalt I.

Mehr

Aktuelle Anforderungen an Kassensysteme Sichere Kassenführung 2.0. LIV Stuttgart/ Dipl.-Kfm. Franz E. Kunkel 1

Aktuelle Anforderungen an Kassensysteme Sichere Kassenführung 2.0. LIV Stuttgart/ Dipl.-Kfm. Franz E. Kunkel 1 Aktuelle Anforderungen an Kassensysteme Sichere Kassenführung 2.0 Dipl.-Kfm. Franz E. Kunkel 1 Die Zeit läuft! Das neue Zeitalter der Kassenführung beginnt! Dipl.-Kfm. Franz E. Kunkel 2 Kurzer Exkurs ins

Mehr

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen MERKBLATT Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Stand: März 2016 Ansprechpartner: Michael Thümmel 0371 6900 1530 0371 6900 191530 michael.thuemmel@chemnitz.ihk.de Silvio Sabrowski 0371 6900 1320

Mehr

Kassenführung ab dem : Der Stand der Dinge

Kassenführung ab dem : Der Stand der Dinge ORDNUNGSGEMÄSSE KASSENFÜHRUNG Kassenführung ab dem 1.1.17: Der Stand der Dinge von Dipl.-Finw. Tobias Teutemacher, Greven Als Steuerberater steht man aktuell vor einem Problem. Viele Mandanten aus bargeldintensiven

Mehr

MERKBLATT. Ordnungsgemäße Kassenführung. Inhalt: Recht und Steuern

MERKBLATT. Ordnungsgemäße Kassenführung. Inhalt: Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern Ordnungsgemäße Kassenführung An die Verbuchung von Kasseneinnahmen und -ausgaben werden aufgrund der leichten Manipulationsmöglichkeiten besonders hohe Anforderungen gestellt.

Mehr

Hinweise zur Führung einer Barkasse mit anstehenden Änderungen zum

Hinweise zur Führung einer Barkasse mit anstehenden Änderungen zum Hinweise zur Führung einer Barkasse mit anstehenden Änderungen zum 01.01.2017 (Diese Hinweise ersetzten nicht die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater. Für den Inhalt und die Vollständigkeit

Mehr

Registrierkassen: Der richtige Umgang mit den Aufzeichnungen

Registrierkassen: Der richtige Umgang mit den Aufzeichnungen ARTIKEL Registrierkassen: Der richtige Umgang mit den Aufzeichnungen Ob bar oder mit Karte: Registrierkassen zeichnen die Einnahmen und Ausgaben vieler kleiner und großer Unternehmen auf. Die Kassenführung

Mehr

2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht?

2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht? MERKBLATT Registrierkassen Stand: 26. August 2016 Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen beschlossen. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch offen.

Mehr

Kassenführung. Sonderinformation aus dem Steuerrecht Juni 2012. Inhalt

Kassenführung. Sonderinformation aus dem Steuerrecht Juni 2012. Inhalt Besuchen Sie uns auch ab sofort auf Facebook! Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Kassenführung Mainfränkische Treuhand GmbH, Kirchplatz 2, D-97753 Karlstadt Sonderinformation aus dem Steuerrecht

Mehr

Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017

Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Handeln Sie jetzt! Alte Registrierkassen müssen bis Ende 2016 ersetzt werden

Handeln Sie jetzt! Alte Registrierkassen müssen bis Ende 2016 ersetzt werden Handeln Sie jetzt! Alte Registrierkassen müssen bis Ende 2016 ersetzt werden Am 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen ab. Hintergrund ist ein BMF-Schreiben

Mehr

GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff

GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff Erläuterungen und praktische Hinweise zu dem BMF-Schreiben

Mehr

Kassenführung: So hält sie der Betriebsprüfung stand! Dipl.-Fw. (FH) Phillip Kriegesmann

Kassenführung: So hält sie der Betriebsprüfung stand! Dipl.-Fw. (FH) Phillip Kriegesmann 1 Kassenführung: So hält sie der Betriebsprüfung stand! Dipl.-Fw. (FH) Phillip Kriegesmann Gliederung I. Aktueller Zeitbezug II. III. IV. Grundsätze zur Kassenführung Vorgehensweise der Betriebsprüfer

Mehr

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Anforderungen nach Handels- und Steuerrecht Überhöhte Anforderungen der Finanzverwaltung? Münster, 13.03.2013 Markus Hülshoff OFD Münster Gesetzliche Grundlagen der

Mehr

Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung

Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung Brennpunkt Kassenführung - Kassenprüfung im Fokus der digitalen Betriebsprüfung HWK Halle (Saale), 20.09.2016 Seite Arten von Kassensystemen Kassentypen Offene Ladenkasse Elektronische Registrierkassen

Mehr

An alle Mandantinnen und Mandanten

An alle Mandantinnen und Mandanten S. Hufnagel-DEDL _ Mörfelder Str. 77b _ D-65451 Kelsterbach An alle Mandantinnen und Mandanten 3. Februar 2017 GoBD Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und

Mehr

BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME

BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME 08.05.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Ralph Kammermeier

Mehr

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen

Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen Sie Hilfe von Steuerberatern und Kassenherstellern! Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung. Wie vermeide ich Umsatzzuschätzungen durch den Betriebsprüfer?

Ordnungsgemäße Kassenführung. Wie vermeide ich Umsatzzuschätzungen durch den Betriebsprüfer? Ordnungsgemäße Kassenführung Wie vermeide ich Umsatzzuschätzungen durch den Betriebsprüfer? Index Rechtlicher Hintergrund der BP Formelle und sachliche Fehler bei der Kassenführung Grundsatz der Einzelaufzeichnung

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin April Eingabe zur Erfassung von unbaren Kartenumsätzen im Kassenbuch

Bundesministerium der Finanzen Berlin April Eingabe zur Erfassung von unbaren Kartenumsätzen im Kassenbuch Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Ze Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 27. April 2018 Eingabe

Mehr

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE 22. Februar 2018 Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO;

Mehr

Steuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner

Steuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Steuerberatung ist Vertrauenssache Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Ihr Referent und Ansprechpartner: Dipl. kfm. (FH) Florian Varinli Steuerberater und Partner U. Madel & C.-D. Kotalla

Mehr

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN 01 Bedeutung 02 Wer muss ein Kassenbuch führen? 03 Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? 04 Voraussetzungen 05 Besonderheiten bei

Mehr

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE 31. Oktober 2016 Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO),

Mehr

IHK-Informationen. Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer. März 2016. - Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen-

IHK-Informationen. Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer. März 2016. - Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen- IHK-Informationen - Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen- Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer März 2016 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin

Mehr

Digitale Kassenprüfung

Digitale Kassenprüfung Stand: Juni 2016 Referent: Diplom-Finanzwirt Mirko Kampschulte ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster Tel.: 02 51 / 5

Mehr

Bei Unternehmen deren Einnahmen i.d.r. aus Bargeld bestehen (Kiosk/Einzelhandel/Friseure)erfordert der kontrollierte Alltag eine Registrierkasse.

Bei Unternehmen deren Einnahmen i.d.r. aus Bargeld bestehen (Kiosk/Einzelhandel/Friseure)erfordert der kontrollierte Alltag eine Registrierkasse. Es gelten besondere steuerliche Vorschriften für Registrierkassen: Bei Unternehmen deren Einnahmen i.d.r. aus Bargeld bestehen (Kiosk/Einzelhandel/Friseure)erfordert der kontrollierte Alltag eine Registrierkasse.

Mehr

BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME

BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME 05.03.2018 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 BETRIEBSPRÜFUNG UND ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Ralph Kammermeier

Mehr

Dokumentation von Bargeldbewegungen in der Direktvermarktung - Registrierkassen. Susanne Siebler DBB DATA Steuerberatungsgesellschaft mbh

Dokumentation von Bargeldbewegungen in der Direktvermarktung - Registrierkassen. Susanne Siebler DBB DATA Steuerberatungsgesellschaft mbh Dokumentation von Bargeldbewegungen in der Direktvermarktung - Registrierkassen Susanne Siebler DBB DATA Steuerberatungsgesellschaft mbh Generalverdacht gegen bargeldintensive Betriebe! Prüfung der Kassenbuchführung

Mehr

Kassensysteme im Visier des Finanzamtes. Vortrag bei der Handwerkskammer Bremen am

Kassensysteme im Visier des Finanzamtes. Vortrag bei der Handwerkskammer Bremen am Kassensysteme im Visier des Finanzamtes Vortrag bei der Handwerkskammer Bremen am 29.11.2017 Diplom-Kaufmann Jens Weistermann seit 2003 selbständig acht Mitarbeiter Schwerpunkt: kleine und mittelständische

Mehr

2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht?

2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht? MERKBLATT Registrierkassen Stand: 7. September 2016 Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen beschlossen. Wann das Gesetz in Kraft treten und ob es noch Veränderungen

Mehr

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN Inhalt I. Bedeutung II. Wer muss ein Kassenbuch führen? III. Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? IV. Voraussetzungen V. Besonderheiten bei digitalen Kassen VI. Häufige

Mehr

Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassen-Nachschau ab

Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassen-Nachschau ab Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassen-Nachschau ab 01.01.2018 Was kommt auf die Steuerpflichtigen zu? von Sascha König Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Strafrecht Zertifizierter Berater

Mehr

EWK REVISIONS- UND TREUHAND GMBH. Kassenbuch und Kassenführung Schäufeleinstraße 1. I. Einleitung. Steuerliche Bedeutung

EWK REVISIONS- UND TREUHAND GMBH. Kassenbuch und Kassenführung Schäufeleinstraße 1. I. Einleitung. Steuerliche Bedeutung Kassenbuch und Kassenführung Schäufeleinstraße 1 80687 München e-mail: Info@ewk-treuhand.de Telefon: 089 / 68 00 93 0 Telefax: 089 / 68 00 93 11 I. Einleitung Die Art der Kassenführung ist grundsätzlich

Mehr

Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassennachschau ab

Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassennachschau ab Wenn das Finanzamt Kassensturz macht Die Kassennachschau ab 01.01.2018 Was kommt auf die Steuerpflichtigen zu? von Sascha König Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Strafrecht Zertifizierter Berater

Mehr

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. Heuvelmann & van Eyckels GmbH. I. Funktionsweise

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. Heuvelmann & van Eyckels GmbH. I. Funktionsweise Heuvelmann & van Eyckels GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Ordnungsgemäße Kassenführung Stand Mai 2011 Inhalt 1. Allgemeines 7. Kassenbuch 2. Grundsätzliches 8. Hinweise zur Registrierkasse 3. Verpflichtung zur Kassenführung a) Allgemeines a) Buchführungspflichtige

Mehr

Information Kassenführung

Information Kassenführung HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER HERMANN HENNEBERGER Steuerberater vereidigter Buchprüfer MATTHIAS HENNEBERGER Steuerberater Diplom-Handelslehrer ULRICH HENNEBERGER Steuerberater Diplom-Kaufmann Information

Mehr

Wichtige Tipps. für die Betriebsprüfung. im Gastgewerbe. Einblicke. aus der Praxis für die Praxis. von. Sascha König

Wichtige Tipps. für die Betriebsprüfung. im Gastgewerbe. Einblicke. aus der Praxis für die Praxis. von. Sascha König Wichtige Tipps für die Betriebsprüfung im Gastgewerbe Einblicke aus der Praxis für die Praxis. von Sascha König Rechtsanwalt Steuerberater lic. rer. publ. Geschäftsführender Partner der Niederlassung Berlin:

Mehr

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. I. Funktionsweise. II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. I. Funktionsweise. II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht IV. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit V. Auf Excel

Mehr

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Merkblatt für Unternehmer zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung (Stand: Oktober 2014) Ungeachtet anderer Zahlungsmöglichkeiten werden heutzutage viele Geschäftsvorfälle

Mehr

Informationsbrief Kassenführung

Informationsbrief Kassenführung Informationsbrief Kassenführung Stand November 2016 Inhalt Allgemeines 8. Hinweise zur Registrierkasse 1. Grundsätzliches a) Allgemeines 2. Verpflichtung zur Kassenführung b) Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Mehr

Kassenführung. Vorbemerkungen. Art der Kassenführung

Kassenführung. Vorbemerkungen. Art der Kassenführung Kassenführung Vorbemerkungen Der Kassenführung kommt immer dann besondere Bedeutung zu, wenn ein ins Gewicht fallender Teil der Einnahmen, d. h. mehr als 10%, über die Barkasse vereinnahmt wird (z.b. bei

Mehr

Direktvermarktung. Direktvermarktung

Direktvermarktung. Direktvermarktung Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten 2016 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht

Mehr

Kunert & Gutter. Kurzinformation zum Thema Kassenbücher richtig führen. Steuerberater

Kunert & Gutter. Kurzinformation zum Thema Kassenbücher richtig führen. Steuerberater * StB * Am Hochfeld 1 * 86381 Krumbach Kunert & Gutter Am Hochfeld 1 86381 Krumbach Tel. (0 82 82) 6 33 47 Fax. (0 82 82) 6 31 40 info@kunert-gutter.de www.kunert-gutter.de Kurzinformation zum Thema Kassenbücher

Mehr

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt.

GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten

Mehr

Informationsbrief. Kassenführung. Januar 2016

Informationsbrief. Kassenführung. Januar 2016 CENTURA Griesbacher Straße 3 94081 Fürstenzell STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSBEISTAND BÜRO FÜRSTENZELL Griesbacher Straße 3 94081 Fürstenzell +49 8502 9002-0 BÜRO POCKING Simbacher Straße 19 94060

Mehr

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (Bundesabgabenordnung BAO) Buchführungspflichten allgemein 124 Abgabepflichtige, die nach UGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung von Büchern und

Mehr

Checkliste Kassenführung

Checkliste Kassenführung Checkliste Kassenführung 1. Art der Kassenführung 1.1 Offene Ladenkasse 1.2 Registrierkasse/n, Waage/n mit Registrierfunktion eventuell auch mit Mobilgeräten 1.3 Proprietäre Kassensysteme 1.4 PC-Kassensystem/e,

Mehr

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. I. Funktionsweise. II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

MERKBLATT. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse. I. Funktionsweise. II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht IV. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit V. Auf Excel

Mehr

KASSENFÜHRUNG AB 2017

KASSENFÜHRUNG AB 2017 03.11.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 KASSENFÜHRUNG AB 2017 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Ralph Kammermeier Steuerberater Spezialgebiete:

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Qualifizierung im Sport Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Strengere Buchführungsregeln 2015: So verschaffen Sie sich einen Überblick über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis P roblem bew usstsein Buchfiihrungs- und Auszeichnungspflichten... 20

Abkürzungsverzeichnis P roblem bew usstsein Buchfiihrungs- und Auszeichnungspflichten... 20 Der Inhalt m Überblick Abkürzungsverzeichnis...13 1 P roblem bew usstsein...17 2 Buchfiihrungs- und Auszeichnungspflichten... 20 2.1 Allgemeines... 20 2.2 Einteilung der 臟느야 ^ 2.2.1 Grundbücher... 22 2.2.2

Mehr

Workshop für Registrierkassen

Workshop für Registrierkassen EG Software-Management GbR Stefan Ebelt EDV & Unternehmensberatung Dr. Bernd Gründel * Hardware, Software, Netzwerkbetreuung Microsoft Silberpartner (Softwarebeschaffung) EG steht auf der Seite des Kunden!

Mehr

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften; Entwurf eines BMF-Schreibens

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften; Entwurf eines BMF-Schreibens Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.

Mehr

IHK-Informationen. Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Stand: Januar 2017

IHK-Informationen. Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Stand: Januar 2017 IHK-Informationen Stand: Januar 2017 Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Kassen als Prüfungsschwerpunkt Manipulationssicherheit Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen Sie Hilfe von Steuerberatern

Mehr

1. Betroffene Systeme und Erfassung von Geschäftsvorfällen

1. Betroffene Systeme und Erfassung von Geschäftsvorfällen Juni 2017 Elektronische Aufzeichnungssysteme Das müssen Sie beachten! (mit Schnell-Checkliste) Eine ordnungsmäßige Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen.

Mehr

Gehören Sie zu den Unternehmern, die mit Vergnügen ihre Bücher führen? Dann sind Ihr Kassenbuch und Ihre Unterlagen bestimmt vorbildlich.

Gehören Sie zu den Unternehmern, die mit Vergnügen ihre Bücher führen? Dann sind Ihr Kassenbuch und Ihre Unterlagen bestimmt vorbildlich. Kassenbuchführen leicht gemacht Gehören Sie zu den Unternehmern, die mit Vergnügen ihre Bücher führen? Dann sind Ihr Kassenbuch und Ihre Unterlagen bestimmt vorbildlich. Oder empfinden Sie die Aufzeichnungvorschriften

Mehr

MERKBLATT - Kassenführung

MERKBLATT - Kassenführung MERKBLATT - Kassenführung An die Verbuchung von Kasseneinnahmen und ausgaben werden aufgrund der leichten Manipulationsmöglichkeiten besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Betriebsprüfer prüfen das

Mehr

Anforderungen an die Kassenführung ab 2017

Anforderungen an die Kassenführung ab 2017 Anforderungen an die Kassenführung ab 2017 Allgemeines Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der

Mehr

HINTER DEN ZÄUNEN 4A VIERNHEIM TELEFON: 06204/ TELEFAX: 06204/

HINTER DEN ZÄUNEN 4A VIERNHEIM TELEFON: 06204/ TELEFAX: 06204/ HINTER DEN ZÄUNEN 4A 68519 VIERNHEIM TELEFON: 06204/9721-0 TELEFAX: 06204/9721-97 E-MAIL: INFO@VOGEL-SPRINKE.DE Mandanteninformation zum Thema Kasse mit Hinweis auf Kassennachschau ab 01.01.2018 1. Allgemeine

Mehr

Checkliste zur Kassenführung

Checkliste zur Kassenführung Checkliste zur Kassenführung 1. Art der Kassenführung 1.1 Offene Ladenkasse 1.2 Registrierkasse/n, Waagen mit Registrierfunktion 1.3 PC-Kassensystem/PC-Registrierkasse 2. Offene Ladenkasse 2.1 Kassenbericht

Mehr

offene Ladenkasse " "

offene Ladenkasse  offene Ladenkasse " " als Anlage zum Kassenbericht Nr. 500,00 100,00 50,00 20,00 10,00 5,00 2,00 1,00 0,50 0,20 0,10 0,05 0,02 0,01 MS des Tabellenkalkulationsprogramms Excel der Firma Datei über Ansicht

Mehr

Ab gelten verschärfte Anforderungen an Kassensysteme

Ab gelten verschärfte Anforderungen an Kassensysteme Informationen und Handlungsempfehlungen Ab 1.1.2017 gelten verschärfte Anforderungen an Kassensysteme Kassensysteme und Kassenführung jetzt prüfen um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Stand: 12/2016

Mehr

Zu beachten ist dabei, dass die Aufbewahrungsfrist sämtlicher Buchhaltungs- und Kassenbelege 10 Jahre beträgt.

Zu beachten ist dabei, dass die Aufbewahrungsfrist sämtlicher Buchhaltungs- und Kassenbelege 10 Jahre beträgt. MERKBLATT Recht und Steuern Ordnungsgemäße Kassenführung An die Verbuchung von Kasseneinnahmen und -ausgaben werden aufgrund der leichten Manipulationsmöglichkeiten besonders hohe Anforderungen gestellt.

Mehr

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Detmold 31.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referent: WP/StB Damian Kempin Partnerschaft Falke Hofmayer Kempin Gliederung Ablauf einer Betriebsprüfung

Mehr

Neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab

Neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab Neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 01.01.2017 I. Vorbemerkung Seit dem 01.01.2017 gibt es neue Anforderungen an elektronische Kassensysteme. Diese Anforderungen resultieren zum einen

Mehr