VKF-Richtlinie Blitzschutzsysteme: Welche Änderungen müssen beachtet werden? Ulrich Brunner Aargauische Gebäudeversicherung AGV, Aarau

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1 VKF-Richtlinie Blitzschutzsysteme: Welche Änderungen müssen beachtet werden? Ulrich Brunner Aargauische Gebäudeversicherung AGV, Aarau

2 Agenda Veränderungen im Vorfeld der Revision Abgrenzung Wesentliche Änderungen Fazit 2

3 Veränderungen im Vorfeld der Revision Blitzschutzanlagen haben eine lange Vorgeschichte Bereits vor Benjamin Franklin schützte Akinfiy Demidov ( ), russischer BergbauIndustrieller, in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts den schiefen Turm von Newjansk im Ural mit einem Blitzableiter. 3

4 Veränderungen im Vorfeld der Revision In der Schweiz wurde der erste Blitzableiter 1787 durch Benjamin Franklin ( ) in Winterthur auf der Villa Lindengut, dem heutigen Heimatmuseum errichtet. Franklin s Konterfei ziert noch heute die HundertDollar-Note in den USA. Damals nur (versuchter) Schutz der Bauten und Anlagen vor der zerstörerischen Wirkung der Blitze. 4

5 Veränderungen im Vorfeld der Revision Eine eigene VKF-Richtlinie für Blitzschutzanlagen gab s erstmals Davor war die Blitzschutzpflicht in den kantonalen Brandschutzvorschriften und in den SEV-Leitsätzen 4022 enthalten. Die aktuelle VKF-Richtlinie (2015) heisst nun Blitzschutzsysteme, analog der SNR

6 Abgrenzung Bis anhin fehlte eine klare Abtrennung zwischen den Massnahmen für den inneren und den äusseren Blitzschutz. Es wurden deshalb unterschiedliche Schutzziele definiert und mit Electrosuisse abgeglichen. bbstphysik12.wordpress.com / Ulmer Klinikum 6

7 Abgrenzung Äusserer Blitzschutz: Schützt - bei direkten Blitzeinschlägen vor physikalischen Schäden - die darin sich aufhaltenden Personen vor Verlust oder dauerhafter Schädigung des Lebens. (Anhang, Anmerkung zu Spalte A in Tabelle) 7

8 Abgrenzung Innerer Blitzschutz: Schützt zusätzlich - vor Ausfall oder Funktionsstörung innerer Systeme durch LEMP LEMP = Lightning electromanetic pulse (Anhang, Anmerkung zu Spalte B in Tabelle) Dehn und Söhne 8

9 Abgrenzung Die VKF Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme» regelt ausdrücklich nur die brandschutztechnischen Anforderungen an den äusseren Blitzschutz. (Pos.1 Abs.1) Der innere Blitzschutz sowie die Detailanforderungen an Planung, Erstellung und Unterhalt werden durch den Stand der Technik (SNR ) geregelt. (Pos.1 Abs.2) 9

10 Wesentliche Änderungen Grosse Personenbelegung 100 Personen 300 Personen Beherbungsbetriebe Spitäler/Heime 10 Pers. Hotel 15 Pers. 20 Personen Hochhäuser 25 m resp. 22 m o. Boden > 30 m Gesamthöhe Schulhäuser ja nein brennbare Bauten >3000 m3 ja nein Besondere Werte (Museen) ja nein Öffentliche Komm.-Systeme ja nein Änderungen der Blitzschutzpflicht Neue Grenzwerte für Nutzungen gemäss der Brandschutznorm! Notwendigkeit (Pos.2) 10

11 Wesentliche Änderungen Kernstück ist die Tabelle im Anhang, welche die Notwendigkeit konkretisiert und die Anforderungen an den äusseren (VKF) und den inneren (SEV) Blitzschutz differenziert (Blitzschutzklasse): 11

12 Wesentliche Änderungen 12

13 Wesentliche Änderungen 13

14 Wesentliche Änderungen 14

15 Wesentliche Änderungen Diese Tabelle korrespondiert mit der Tabelle gemäss SNR Differenz wird noch korrigiert! SNR : VKF RL Blitzschutzsysteme: 15

16 Wesentliche Änderungen Projektkontrollen: Auf Verlangen der Brandschutzbehörde müssen Projekte von Blitzschutzsystemen vor Ausführungsbeginn genehmigt werden. (Pos. 4.1 Abs.2) Das bedeutet, dass bei den einzelnen Kantonen nachgefragt werden muss, wie dies gehandhabt wird. Unterschied besteht, weil Genehmigungsverfahren und Kontrollen hoheitlich sind. 16

17 Wesentliche Änderungen Überprüfung auf richtige Ausführung: Neu wird diese Pflicht explizit dem Errichter der Anlage übergeben. (Pos.4.1 Abs.2). Dies steht im Einklang mit dem hohen Stellenwert von Qualitätssicherung und Wahrnehmung der Eigenverantwortung. de.fotalia.com 17

18 Wesentliche Änderungen Intervall der periodischen Kontrolle bisher: alle 10 Jahre, bei Bauten mit explosionsgefährdeten Bereichen alle 3 Jahre (Pos. 4.2) Neu findet man diese Angaben in der SNR (2. Geltungsbereich und Kontrollintervalle) b-dachungen.ch 18

19 Fazit Wir reden von Blitzschutzsystemen (abgeleitet vom Englischen Lightning Protection Systems LPS). Die VKF-Richtlinie beschränkt sich auf die brandschutztechnischen Anforderungen an den äusseren Blitzschutz! Änderungen der Blitzschutzpflicht sowie neue Grenzwerte führen zu weniger Pflichtanlagen. Errichter sind explizit in die Pflicht zur Überprüfung auf richtige Ausführung eingebunden. Transparente Abgrenzung sowohl in der VKFRichtlinie als auch in der SNR

20 copyright Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ulrich Brunner 20

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