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1 Ein kleiner Überblick über uns Das SeniorenNetz. ist eine unabhängige und objektive Informations- und Kommunikationsplattform. Wir bieten Information und Unterstützung für die Hürden und Probleme des täglichen Lebens für die Generation 50+. Das SeniorenNetz hilft beim Ausfüllen von diversen Anträgen und Erlagscheinen, organisiert Pflegebetreuung bzw. einen Pflegeplatz und übernimmt die weiteren Schritte, die damit verbunden sind. Außerdem informiert das SeniorenNetz über die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und Sachwalterschaften. Mit mehr als 18 Jahren Erfahrung in der Welt der Senioren sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Anliegen. Gegründet im Jahr 2013 von den Gesellschaftern Beatrix und Wolfgang Preininger, allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der unter FN y beim Landesgericht für ZRS Graz registrierten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist Herr Wolfgang Preininger. Das SeniorenNetz steht somit für: Information und Kommunikation Unterstützung und Anlaufstelle Konzentration auf Vorsorge im Fall der Fälle Drehscheibe für alle Organisationen: Gesundheit, Betreuung, Vorsorge, Nachsorge Kompetenzen persönliche Erfahrung im Umgang mit Senioren und den damit verbundenen Themen weitverzweigtes Netz an Kompetenzpartnern enge Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen in diesem Bereich

2 Informationsplattform Umfangreiche Informationsbibliothek für alle Themen rund um Senioren und deren Bedürfnisse, interaktiv im Internet auf Community Plattform für Senioren Interaktive Kommunikation für Senioren, Vereine, Veranstalter, Interessensvertreter, usw. Präsentationsplattform Für Produktanbieter und Leistungserbringer in der Welt der Senioren Kommunikationssystem Für Leistungserbringer - vorrangig im Bereich Betreuungsmanagement, Prävention & Vorsorge Das aktive SeniorenNetz.at in der Öffentlichkeit Im Internet, aber auch eigene Veranstaltungen, Printmedien, lebendige Öffentlichkeitsarbeit und mit Menschen bei Menschen vor Ort

3 Das SeniorenNetz darf Ihnen ein ganz besonderes monatliches Service vorstellen und anbieten: Kostenlose rechtliche Information zum Thema Selbstbestimmt und gut abgesichert im Alter Frau Mag. a Petra Gatschelhofer-Kubassa, Juristin und akademische Gerontologin, freut sich darauf, Sie jeden letzten Donnerstag im Monat zu den Themen Selbstbestimmung und Absicherung im Alter in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch im SeniorenNetz-Büro informieren zu dürfen. Um Voranmeldung und Terminvereinbarung unter 0316/ oder office@seniorennetz.at wird gebeten.

4 RISIKO VERLUST DER GESCHÄFTSFÄHIGKEIT In unserer Gesellschaft, die sich durch eine steigende Lebenserwartung der Bevölkerung auszeichnet, ist die Betreuung von alten und/oder pflegebedürftigen Menschen besonders wichtig. Wenn diese psychisch krank oder geistig behindert und daher nicht mehr fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich wahrzunehmen, spricht man von einem Verlust der Geschäftsfähigkeit. Welche Probleme entstehen dadurch? Vermögensangelegenheiten können nicht mehr geregelt werden Laufende Zahlungen können nicht durchgeführt werden, z. B. für Miete, Strom, 24- Stunden-Pflege, Heimplatz Keine Verfügung über Konten, Sparbücher, Bausparguthaben, Depots Kein Kauf, Verkauf, Belastung, Schenkung von Haus, Wohnung, Liegenschaft möglich Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten können nicht mehr geregelt werden Keine Änderung des Wohnortes, wie Umzug in andere Wohnung oder Pflegeheim, möglich Haushalt kann nicht aufgelöst werden (Mietvertrag kündigen, Möbel verkaufen, Abmeldung Radio/Fernsehen ) Gesundheitsangelegenheiten können nicht mehr geregelt werden Keine Zustimmung zu oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen möglich, z. B. für operative Eingriffe, Chemotherapie, Sonden-Ernährung Behörden und andere Institutionen Keine Antragstellung möglich, z. B. Witwenpension, Gebührenbefreiungen Kein Abschluss oder Kündigung von Verträgen und Versicherungen, z. B. Lebens- und Haushaltsversicherungen, Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, etc. Häufige Folgen: Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich Schulden, weil keine Zahlungen mehr durchgeführt warden Sachwalterschaft wird errichtet Nachteile: Fremde Person kann zum Sachwalter bestellt werden Bestellung eines Sachwalters kann bis zu 6 Monate benötigen Verlust der Selbstbestimmung Jährliche Gerichtsgebühren Überlastung von Gerichten

5 Gerichtliche Sachwalterschaft und Vorsorgesachwalterschaft Das SeniorenNetz klärt auf Das SeniorenNetz wurde im Jahre 2013 gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, SeniorInnen und Senioren mit Rat & Tat zur Seite zu stehen. Das SeniorenNetz bietet Information und Beratung und ermöglicht der 50+ Generation, sich untereinander auszutauschen. Das Hauptaugenmerk des SeniorenNetzes liegt auf der Vorsorge. So übernimmt das SeniorenNetz auch sogenannte Vorsorgevollmachten. Was ist überhaupt eine Sachwalterschaft? Sind volljährige Personen auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu regeln, so wird ihnen von Amts wegen ein Sachwalter bestellt. Sind besachwaltete Personen voll entmündigt? Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen mit: 1. der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruches oder dem Eingehen und der Abwicklung eines Rechtsgeschäftes; 2. der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens oder 3. der Besorgung aller Angelegenheiten der betroffenen Person. Wie werden diese Leistungen bezahlt? Dem Sachwalter gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der Personensorge, und des damit gewöhnlich verbundenen Aufwands an Zeit und Mühe eine jährliche Aufwandsentschädigung. Diese wird nach dem Prozentsatz 2 % vom Vermögen und 5 % vom jährlichen Einkommen berechnet. Gibt es eine Alternative zur gerichtlichen Sachwalterschaft? Ja, eine umfassende Vorsorgevollmacht verhindert die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht. Die Vorsorgevollmacht wird bereits bei noch voller Handlungsfähigkeit abgeschlossen und bestimmt, wer im Falle einer Geschäftsunfähigkeit, welche Angelegenheiten regelt. Die Vorsorgevollmacht muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Wenn man nur eigenhändig unterschreibt, müssen drei unbefangene, eigenberechtigte und sprachkundige Zeugen diesen Vertrag bekräftigen.

6 Sollte jemand auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung auch keine Unterschrift mehr tätigen können, kann lediglich ein Notar die Bekräftigung durch den Vollmachtgeber beurkunden. Wie wird bei einer Vorsorgevollmacht abgerechnet? Im Grunde erfolgt die Abrechnung gleich wie bei einer gerichtlichen Sachwalterschaft. Jedoch kann man die Abrechnung auf die persönliche finanzielle Situation anpassen. So gibt es bei Menschen mit geringem Vermögen auch die Möglichkeit, mit einem Pauschalbetrag abzurechnen. In jedem Falle jedoch erspart man sich gegenüber einer gerichtlichen Sachwalterschaft die jährlichen Gerichtsgebühren. Diese entsprechen 25% von der berechneten Aufwandsentschädigung. Genau auf diese Vorsorgevollmacht ist das SeniorenNetz spezialisiert. So hat man die Möglichkeit, seine Zukunft selbst zu bestimmen! Sie können sich jederzeit in einem ersten, kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch über das SeniorenNetz und sein Angebot informieren:

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