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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Interkulturelle Kommunikation für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im Nebenfach (Studienordnung Magister Interkulturelle Kommunikation) Vom 10. Juli 1996 (KWMBl II S. 919) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläβt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:

2 Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Grundlagen 3 Nebenfachstudium 4 Studienbeginn 5 Studiendauer, Studienpläne 6 Studienvoraussetzungen 7 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 8 Studienziele und Studieninhalte 9 Studienaufbau, Studieninhalte, Praktikum 10 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 11 Prüfungen 12 Studienberatung 13 Studienumfang 14 Studienplan 15 Leistungsnachweise 16 Hauptseminaraufnahmeprüfung II. Schluβbestimmungen 17 Geltungsbereich und Inkrafttreten 2

3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268) und der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S.2), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums für den Erwerb des akademischen Grades eines M.A. an der Universität München im Studienfach Interkulturelle Kommunikation als Nebenfach. 2 Grundlagen (1) Das Studium im Nebenfach "Interkulturelle Kommunikation" wird gemeinsam vom Institut für Völkerkunde und Afrikanistik und dem Institut für deutsche und vergleichende Volkskunde der Philosophischen Fakultät für Altertumskunde und Kulturwissenschaften, der das Fach auch zugeordnet ist, sowie dem Institut für Deutsch als Fremdsprache der Philosophischen Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaft II an der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt. (2) Das Studium basiert zum einen auf den in der Völkerkunde (Ethnologie) und Volkskunde (Europäische Ethnologie) vertretenen kulturanthropologischen und kommunikationswissenschaftlichen Theorien und Methoden und den Erfahrungen mit der Erforschung und Analyse eigener und fremder kultureller Systeme und zum anderen auf den im Fach Deutsch als Fremdsprache gewonnenen Erkenntnissen zum Fremdverstehen (Interkulturelle Hermeneutik), zur Diskurs- und Textanalyse und ihrer Methodik und zur interkulturellen Didaktik. 3 Nebenfachstudium 1 Das Studium der Interkulturellen Kommunikation ist im Magisterstudiengang nur im Nebenfach möglich. 2 Daneben können als Haupt- bzw. Nebenfach jene Fächer gewählt werden, die in den in 1 der Magisterprüfungsordnung genannten Fakultäten vertreten und in dem Anhang zur Magisterprüfungsordnung aufgeführt sind; die aus Nummer 6 Buchst. e des Anhangs zur Magisterprüfungsordnung hervorgehende Beschränkung der Kombinationsmöglichkeiten ist zu beachten. 3 Aus anderen Fakultäten kann das weitere Nebenfach auf Antrag gewählt werden (vgl. 2 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung). 3

4 4 Studienbeginn Das Nebenfachstudium im Fach Interkulturelle Kommunikation kann im Wintersemester und im Sommersemester begonnen werden. 5 Studiendauer, Studienpläne (1) 1 Die Regelstudienzeit im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern setzt sich zusammen aus einer reinen Studienzeit von 8 Semestern und der Zeit für die Magisterprüfung. 2 Die Meldung zur Magisterprüfung soll nach achtsemestrigem Studium so rechtzeitig erfolgen, daß im unmittelbaren Anschluß an die schriftliche Hausarbeit im Hauptfach die mündlichen Prüfungen abgelegt werden können. 3 Die Fristen für die Meldung zur Prüfung und die Ablegung der Magisterprüfung sind in 5 Abs. 2, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) Die Studieninhalte und -ziele und der Studienplan (vgl. 8 und 14 dieser Studienordnung) sind so gestaltet, daß der Nachweis, der gem. 6 Abs. 2 Buchst. d der Magisterprüfungsordnung als fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung vorgeschrieben ist, im Hauptstudium erworben werden kann. (3) 1 Die Ausgestaltung des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan (vgl. 14). 2 Der Studienplan soll die Planung des Studiums erleichtern, indem er unter Berücksichtigung des Studienfortschritts Empfehlungen für einen sinnvollen Studienaufbau gibt. 3 Er legt fest, welche Lehrveranstaltungen für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind. 4 Hierbei ist der Gesamtumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen so bemessen, daß Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen, auch fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen verbleibt. 5 Der Studienplan enthält daher folgende Angaben: - Name der Lehrveranstaltung bzw. Teilbereich des Faches Interkulturelle Kommunikation, aus dem eine Lehrveranstaltung besucht werden muß, - Zahl der zu besuchenden Semesterwochenstunden (SWS), - Veranstaltungsart bzw. Unterrichtsform (vgl. 10), - Hinweis, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung (P) oder um eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) handelt 1, 1 Pflichtveranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen, die vom Studenten ausnahmslos besucht werden müssen. Als Wahlpflichtveranstaltungen sind dagegen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet, unter denen der Student gemäß der näheren Festlegung im Studienplan auswählen muß. 4

5 - Empfehlung des Besuchs in einem bestimmten Studienabschnitt. 6 Studienvoraussetzungen (1) 1 Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. 2 Bewerber und Bewerberinnen mit fachgebundener Hochschulreife können nur dann zugelassen werden, wenn sie aufgrund ihrer fachgebundenen Hochschulreife für das Magisterstudium im Fach Interkulturelle Kommunikation immatrikuliert werden können. (2) 1 Für das erfolgreiche Studium des Faches Interkulturelle Kommunikation ist die Kenntnis zweier moderner Fremdsprachen dringend erwünscht; davon ist eine in der Regel das Englische. 2 Praktische bikulturelle Erfahrung bzw. Erfahrung in Institutionen (z.b. in kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen Institutionen) ist ebenfalls sehr erwünscht. 7 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend den Bestimmungen in 4 Abs. 7 der Magisterprüfungsordnung. 8 Studienziele und Studieninhalte (1) 1 Das Studium der Interkulturellen Kommunikation wendet sich sowohl an deutsche als auch an ausländische Studentinnen und Studenten. 2 Es soll in fundierter, wissenschaftlich reflektierter Weise Gegenstände, Fragestellungen und Verfahrensweisen der in 8 Abs. 4 aufgeführten Teilbereiche vermitteln. (2) 1 Die Studenten und Studentinnnen der Interkulturellen Kommunikation sollen sich mit den grundlegenden Erkenntnissen ihres Faches auseinandersetzen, sich detailliertes Fachwissen aneignen und die verschiedenen gebräuchlichen wissenschaftlichen Methoden kennen- und handhaben lernen. 2 Allgemeines Studienziel ist, die Studentinnen und Studenten so zu qualifizieren, daß sie sich selbständig in fremde Kulturen einarbeiten und als Vermittler zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen tätig sein können. (3) Die im Studium erworbenen Fähigkeiten sollen durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen von Nachbardisziplinen und nach Möglichkeit durch praktische Tätigkeit im Bereich Interkulturelle Kommunikation ergänzt werden. 5

6 (4) Studieninhalte des Faches sind: 1. Theoretische Gundlagen - Kulturanthropologische Theorien und Modelle - Theorien der Diskurs- und Textanalyse - Kommunikationstheorie, Theorien des kommunikativen Handelns - Theorien der Interkulturellen Pädagogik und Psychologie 2. Methodik der Interkulturellen Kommunikation - Methoden der Kulturanthropologie - Methoden der Diskursanalyse - Methoden der Kulturpsychologie - Interkulturelle Hermeneutik - Interkultureller Vergleich, vergleichende Kulturanalyse - Analyse von Fremd- und Selbstbildern 3. Interkulturelles Handeln und Identität - Probleme (multipler) kultureller Identität - Kommunikation in Institutionen - Organisationskultur - Handeln und Verhandeln in fremden Kulturen 4. Landeskunde und internationale Beziehungen - Erarbeitung von Grundkenntnissen der Geschichte und Kultur einzelner Länder, größerer Regionen oder Kulturräume - Kunde der sozialen, ökonomischen, politischen und rechtlichen Institutionen und Systeme einzelner Länder - Regionale und lokale Interkulturalität (Migration, Akkulturation u.a.) - internationale Zusammenarbeit und internationale Beziehungen. (5) 1 Die in Absatz 4 genannten Teilbereiche und Studieninhalte werden z.t. anhand von Werken erarbeitet, die in einem fachspezifischen Lektürekanon zusammengestellt sind. 2 Inhaltliche Kenntnisse des Lektürekanons sind Teil der Hauptseminaraufnahmeprüfung (s. 16). 3 Der Lektürekanon ist in jeweils aktualisierter Fassung an den beteiligten Instituten (Deutsch als Fremdsprache, Deutsche und vergleichende Volkskunde, Völkerkunde) erhältlich. 9 Studienaufbau, Studieninhalte, Praktikum (1) 1 Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium und das Hauptstudium sind auf jeweils vier Semester angelegt, doch können die geforderten Leistungen 6

7 auch in kürzerer Zeit erbracht werden. 2 Es wird empfohlen, die Hauptseminaraufnahmeprüfung (s. 16) am Ende des 4. Semesters abzulegen. 3 Das Studium schließt mit der Magisterprüfung ab. (2) In den ersten Fachsemestern wird inhaltlich und methodisch in das wissenschaftliche Arbeiten und in die verschiedenen Teilbereiche der Interkulturellen Kommunikation eingeführt; es werden fundierte Überblickskenntnisse und erste Spezialkenntnisse vermittelt. (3) In den darauf aufbauenden Veranstaltungen des Hauptstudiums werden die im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse erweitert und vertieft. (4) Für ein erfolgreiches Studium des Faches wird dringend empfohlen, in der vorlesungsfreien Zeit ein 4-8wöchiges interkulturelles Praktikum zu absolvieren. 10 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsformen vermittelt, die ihre Ergänzung, Fortsetzung und Vertiefung im selbständigen Studium erfahren: Vorlesungen (V): Vorlesungen können im Grund- und im Hauptstudium besucht werden. In ihnen werden ausgewählte Sachgebiete oder Problembereiche zusammenhängend dargestellt, auch unpublizierte Forschungsergebnisse vermittelt und eigene, gegebenenfalls kontroverse Lehrmeinungen und -methoden vorgestellt. Einführungsseminare (ES): Einführungsseminare sind Grundkurse, die der Einführung in die theoretischen und praktischen Grundlagen der Interkulturellen Kommunikation dienen. In ihnen werden Arbeitstechniken und Grundwissen vermittelt. Begleitend zu den Grundkursen werden nach Möglichkeit Tutorien abgehalten. Proseminare (PS): Die Teilnahme an Proseminaren ist im Grundstudium vorgesehen. Die Proseminare sind im Rahmen der Teilbereiche des Faches thematisch spezifiziert. 'Empirische Proseminare' dienen der Erarbeitung und Anwendung der notwendigen Methoden des Faches. Hauptseminare (HS): Hauptseminare werden während des Hauptstudiums besucht. Kolloquien (K) und Übungen (Ü): Kolloquien und Übungen stehen allen Studenten und Studentinnen des Faches offen; Übungen sind eher für Anfänger, Kolloquien eher für Fortgeschrittene vorgesehen. Beide Veranstaltungsformen bieten die Möglichkeit, sich außerhalb der Verpflichtung zu einem Leistungsnachweis mit charakteristischen Themen und Methoden des Faches vertraut zu machen. 7

8 11 Prüfungen (1) 1 Die Magisterprüfung im Nebenfach wird nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung abgelegt. 2 Sie besteht in einer mündlichen Prüfung. (2) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere über die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten, ergeben sich aus der jeweils geltenden Prüfungsordnung. 12 Studienberatung (1) 1 Die zentrale Studienberatung an der Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge bei fachübergreifenden Problemen. 2 Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden: - vor Studienbeginn, - bei geplantem Wechsel des Studienganges, - in allen Fragen von Zulassungsbeschränkungen. (2) 1 Die Studienfach-Beratung wird an den beteiligten Instituten durch die Lehrenden durchgeführt. 2 Für Studienanfänger und Studienanfängerinnen wird in der Regel zu Beginn eines jeden Semesters eine gemeinsame Einführungsveranstaltung abgehalten. 3 Die Studienfach-Beratung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden: - bei Aufnahme des Studiums - bei noch fehlenden fachspezifischen Studienvoraussetzungen - in allen Fragen der Studienplanung - bei der Planung des Praktikums (vgl. 9 Abs. 4) - nach nicht bestandenen Prüfungen - bei Wechsel der Studienfächerkombination - nach Hochschulwechsel. (3) Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Magisterprüfungsordnung ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und M.A. zuständig. 8

9 13 Studienumfang 1 Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen beträgt nach Maβgabe der aus dem Studienplan ersichtlichen Lehrveranstaltungen insgesamt höchstens etwa 36 SWS. 2 Ihre Verteilung ergibt sich aus dem Studienplan (s. 14). 14 Studienplan (1) Die Studieninhalte und die Gliederung des Studiums sind im einzelnen in folgender Übersicht (Studienplan) zusammengestellt: Fachsemester Lehrveranstaltung Art SWS P/WP Leist. nachw. 1 Grundkurs I: Interkulturelle Kommunikation 2 Grundkurs II: Interkulturelle Kommunikation II 2-4 Von folgenden Proseminaren müssen 2 nach freier Wahl besucht werden, eines davon mit Leistungsnachweis: - Empirisches Proseminar A: Kulturanthropologische Methoden - Empirisches Proseminar B: Methoden der Diskursanalyse - Empirisches Proseminar C: Kulturpsychologische Methoden - Kultur- und Kommunikationstheorie - Organisationskultur, Internationale Zusammenarbeit Proseminare zu speziellen, in 8 Abs. 4 aufgeführten Inhaltsbereichen (eines davon mit Leistungsnachweis) 2-6 Übungen zum interkulturellen kommunikativen Handeln und zu Problemen der Identität ES 2 P 1 ES 2 P 1 PS 4 WP 1 PS 4 WP 1 Ü 4 WP 9

10 Fachsemester Lehrveranstaltung Art SWS P/WP Leist. nachw. 2-6 Übungen zur Landes- und Kulturkunde Vorlesungen aus den in 8 Abs. 4 aufgeführten Bereichen 5-8 Hauptseminar aus den in 8 Abs. 4 aufgeführten Bereichen Ü 2 WP V 6 WP HS 2 WP weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den in 8 Abs. 4 aufgeführten Bereichen, insbesondere 1 Praktikum im interkulturellen Bereich (ca. 4 SWS) V/PS HS/ K/Ü 10 WP Gesamt-SWS: Leistungsnachweise (1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung muß im Hauptstudium ein Hauptseminarschein erworben werden. (2) Die Berechtigung zum Besuch eines Hauptseminars wird im Fach Interkulturelle Kommunikation durch den Nachweis des erfolgreichen Besuchs der beiden Einführungsseminare zur Interkulturellen Kommunikation und zweier Proseminare sowie durch das Bestehen der Hauptseminaraufnahmeprüfung ( 16) erworben. (3) Voraussetzung für die Teilnahme am Einführungsseminar II und an Proseminaren ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Einführungsseminar I. (4) Der freiwillige Erwerb weiterer Leistungsnachweise wird empfohlen. 16 Hauptseminaraufnahmeprüfung (1) Die Hauptseminaraufnahmeprüfung wird jedes Semester durchgeführt; über Ort und Zeit unterrichten die Aushänge der beteiligten Institute. 10

11 (2) Zur Hauptseminaraufnahmeprüfung wird zugelassen, wer die beiden Einführungsseminare und zwei Proseminare erfolgreich besucht hat. (3) 1 Die Hauptseminaraufnahmeprüfung wird als zweistündige schriftliche Klausur durchgeführt. 2 In ihr müssen inhaltliche Kenntnisse aus dem Lektürekanon nachgewiesen werden (vgl. 8 Abs. 5). (4) Die Anmeldung zur Prüfung muß innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgen. (5) 1 Die Prüfung wird mit den Prädikaten "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. 2 Sie kann zweimal wiederholt werden. 3 5 Abs. 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung bleiben unberührt. (6) Für Versäumnis, Rücktritt und Täuschung gilt 12 der Zwischenprüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) in der jeweiligen Fassung entsprechend. II. Schluβbestimmungen 17 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) 1 Die Magisterprüfung im Nebenfach Interkulturelle Kommunikation wird letztmalig im Prüfungstermin des Sommersemesters 2001 durchgeführt. 2 Diese Befristung ist bei der Planung des Studiums und bei der Ablegung der Magisterprüfung zu berücksichtigen. 3 Die Ludwig- Maximilians-Universität München wird sich bemühen, die Voraussetzungen für die Weiterführung des Faches zu schaffen. 11

12 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 27. Juli Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG ist einge-halten (Anzeige der Studienordnung durch Universitätsschreiben vom 1. August 1995 Nr. I A /92, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24. Juni 1996 Nr. X/4-5e65c(BA)-6/ (95). München, den 10. Juli 1996 Professor Dr. Andreas Heldrich Rektor Die Satzung wurde am 12. Juli 1996 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 16. Juli 1996 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 16. Juli 1996.

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