Inhaltsübersicht. I. Allgemeine Bestimmungen
|
|
- Werner Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus bzw. Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) veröffentlichte Fassung. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Dramaturgie (Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rahmen der Bayerischen Theaterakademie Vom 26. April 1994 (KWMBl II S. 388) (mit Änderungssatzung vom 17. März 1995 (KWMBl II S. 637) In der Fassung der Zweiten Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Dramaturgie (Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) vom 11. November 2002 Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Studiendauer 4 Studienvoraussetzungen 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 6 Allgemeine Ziele des Studiums 7 Gliederung des Studiums 8 Haupt- und Nebenfachstudium 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 10 Studienumfang 11 Prüfungen 12 Studienberatung II. Grundstudium 13 Inhalte und Gliederung des Grundstudiums 14 Studienplan für das Grundstudium 15 Leistungsnachweise im Grundstudium III. Hauptstudium 16 Inhalte und Gliederung des Hauptstudiums 17 Studieren von Studienfächern in übergreifenden Fachgebieten der Theaterakademie 18 Praktische Arbeit am Theater 19 Gliederung des Hauptstudiums 20 Verteilung der Leistungsnachweise IV. Schlußbestimmungen 21 Inkrafttreten I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Dramaturgie in der jeweils geltenden Fassung (Prüfungsordnung) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Dramaturgie (Studienrichtungen: Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
2 2 Studienbeginn Das Studium Dramaturgie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 3 Studiendauer (1) Die Regelstudienzeit im Studiengang Dramaturgie beträgt einschließlich der Prüfungszeit 9 Semester. In den Semestern 5 bis 9 finden zusätzlich Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studienverbundes der Bayerischen Theaterakademie statt. (2) Der Diplom-Studiengang gliedert sich in theoretische und praktische Studien. (3) Die Studienordnung und die Studienpläne (vgl. 14 und 19) sind so gestaltet, daß die Studenten Fn1) die Nachweise, die gemäß 16 und 21 der Prüfungsordnung als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung bzw. für die Diplom-Prüfung vorgeschrieben sind, im jeweiligen Studienabschnitt erwerben können. (4) Hierbei ist der Gesamtumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen so bemessen, daß dem Studenten Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen, auch fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen verbleibt. 4 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife können nur dann zugelassen werden, wenn sie aufgrund ihrer fachgebundenen Hochschulreife für den Diplom-Studiengang Dramaturgie immatrikuliert werden können. (2) Ein erfolgreiches Studium der Dramaturgie setzt die Fähigkeit sowohl zu wissenschaftlicher wie auch zu einer anwendungsbezogenen praktischen Arbeitsweise voraus. (3) Studenten, die vor Studienantritt noch nicht über die bei der Zulassung zur Diplom-Prüfung nachzuweisenden Lateinkenntnisse verfügen, wird empfohlen, diese möglichst im Verlauf des Grundstudiums zu erwerben. Daneben ist zum Studium der Dramaturgie die Beherrschung zweier moderner Fremdsprachen wünschenswert. 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend den Bestimmungen in 6 der Prüfungsordnung. 6 Allgemeine Ziele des Studiums (1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Dramaturgen (in den Studienrichtungen Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) in theaterpraktischen, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor. (2) Das Studium der Dramaturgie soll fundierte Kenntnisse des Theaters der Gegenwart, seiner Geschichte und Theorie vermitteln sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse wissenschaftlich zu reflektieren. (3) Der Student der Dramaturgie soll sich mit den grundlegenden Erkenntnissen seines Faches auseinandersetzen, sich detailliertes Fachwissen aneignen, verschiedene wissenschaftliche Methoden kennenund handhaben lernen und so die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erwerben. (4) Als Ergänzung zum wissenschaftlichen Teil des Studiums besucht der Student praktische Übungen in künstlerischen Fächern und Praktika an den Staatstheatern, um so Erfahrungen zu bekommen, wie er seine theoretisch-wissenschaftlichen Kenntnisse in das künftige Berufsfeld integrieren kann.
3 (5) Die Ludwig-Maximilians-Universität München verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß 2 der Prüfungsordnung den akademischen Grad "Diplom-Dramaturg Univ." bzw. "Diplom-Dramaturgin Univ.". (6) Der erfolgreiche Abschluß der Diplom-Prüfung eröffnet bei entsprechend guter Note der Diplomarbeit die Möglichkeit zur Promotion im Fach Theaterwissenschaft. Die Zulassung zum Promotionsstudiengang richtet sich nach der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Grad des Dr. phil.. 7 Gliederung des Studiums (1) Der Diplom-Studiengang Dramaturgie gliedert sich in das Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und das Hauptstudium, das mit der Diplom-Prüfung abschließt. (2) Das Grundstudium vermittelt die notwendigen fachlichen Grundlagen für das Hauptstudium. Mit der Diplom-Vorprüfung wird die Befähigung zum Hauptstudium festgestellt. (3) Das Hauptstudium soll als wissenschaftliches Studium in Verbindung mit Projektarbeiten der Theaterakademie und Praktika an den Staatstheatern speziell auf das Berufsbild des Theaterdramaturgen (Schauspiel oder Musiktheater) vorbereiten. 8 Haupt- und Nebenfachstudium Bereits im Grundstudium erfolgt entsprechend der jeweiligen Studienrichtung die Spezialisierung zum Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgen. Neben den speziellen Lehrveranstaltungen für Schauspiel- oder Musiktheater im Hauptstudium dient auch das erste Nebenfach der Spezialisierung. So muß für Schauspieldramaturgie ein Fach aus der Neueren Literaturwissenschaft (Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slawistik, Skandinavistik), für Musikdramaturgie Musikwissenschaft gewählt werden. Die Wahl des zweiten Nebenfachs ist frei gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 der Prüfungsordnung. 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw. Unterrichtsformen vermittelt: - Vorlesung (V) - Übung (Ü) - Kolloquium (K) - Praktikum (P) - Seminar (S) - Proseminar (PS) - Hauptseminar (HS) 10 Studienumfang Im Diplom-Studiengang Dramaturgie beträgt die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs in der Studienrichtung Schauspieldramaturgie - im Grundstudium für das Hauptfach 30 SWS und für das erste Nebenfach 26 SWS - im Hauptstudium für das Hauptfach 43 SWS und für das erste Nebenfach 10 SWS - im Grund- und im Hauptstudium für das zweite Nebenfach 26 SWS - insgesamt im Hauptfach 73 SWS, im ersten Nebenfach 36 SWS und im zweiten Nebenfach 26 SWS,
4 in der Studienrichtung Musiktheaterdramaturgie - im Grundstudium für das Hauptfach 30 SWS und für das erste Nebenfach 26 SWS - im Hauptstudium für das Hauptfach 43 SWS und für das erste Nebenfach 10 SWS - im Grund- und im Hauptstudium für das zweite Nebenfach 26 SWS - insgesamt im Hauptfach 73 SWS, im ersten Nebenfach 36 SWS und im zweiten Nebenfach 26 SWS. 2Der Höchstumfang beträgt 135 SWS. 11 Prüfungen Die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-Prüfung werden gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung abgelegt, die insbesondere die für die Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsleistungen und Wiederholungsmöglichkeiten regelt. 12 Studienberatung (1) Die zentrale Studienberatung an der Ludwig-Maximilians-Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge bei fachübergreifenden Problemen. Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden - vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen - bei geplantem Wechsel des Studienganges - in allen Fragen von Zulassungsbeschränkungen. (2) Die Fachstudienberatung wird in der Verantwortung der Philosophischen Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften durch die hierfür vom Institut für Theaterwissenschaft benannten Fachstudienberater durchgeführt. Für Studienanfänger werden in der Regel Einführungsveranstaltungen abgehalten. Der Student sollte die Fachstudienberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - bei Aufnahme des Studiums - in allen Fragen der Studienplanung - bei noch fehlenden fachspezifischen Studienvoraussetzungen - nach nicht bestandenen Prüfungen - bei Wechsel der Fächerverbindung - nach Hochschulwechsel. (3) Für Auskünfte in Zusammenhang mit der Diplom-Vorprüfung und der Diplom-Prüfung ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Ludwig-Maximilians-Universität Dr.phil. und M.A. zuständig. II. Grundstudium 13 Inhalte und Gliederung des Grundstudiums (1) Die Studieninhalte des Hauptfachs richten sich nach den in 6 genannten Studienzielen. Das Grundstudium vermittelt die Grundlagen der Schauspiel- bzw. Musiktheaterdramaturgie und somit die Befähigung zum wissenschaftlichen Hauptstudium. (2) Die Inhalte des Grundstudiums in den beiden Nebenfächern richten sich nach den Studienordnungen für das jeweilige Nebenfachstudium im Magisterstudiengang nach Maßgabe des in 3 Abs. 2 der Prüfungsordnung festgesetzten Höchstumfangs der Lehrveranstaltungen. (3) Das Grundstudium soll in der Regel nach vier Semestern mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen sein.
5 14 Studienplan für das Grundstudium Die Studieninhalte und die Gliederung des Grundstudiums im Hauptfach sind im einzelnen in folgender Übersicht (Studienplan) für Schauspiel-/Musiktheaterdramaturgie zusammengestellt: Grundstudium Empfehlung für Semester Fachgebiet Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht-/ Wahlpflicht 1. u. 2. Europäische Theatergeschichte I + II V P 1. Theaterarbeit heute 2 V P 1. Grundkurs Theaterwissenschaft 1 / Musiktheater 2 3 PS I P 2. Theater analysieren (Proseminar mit Vorlesung) 4 PS I + V P 2. ein PS II aus: Theaterbau und -technik, Theater- und Urheberrecht, Kinder- und Jugendtheater, Tanztheater, Außereuropäisches Theater oder Figurentheater 2 PS II WP 2. Spezielle Theater- 1 /Operngeschichte 2 2 V P 3. Werkanalyse Drama 1 /Musiktheater 2 3 PS II P 3. Dramaturgie-Bühnenpraktikum (Studiobühne ITW) 4 P P 4. drei PS II aus: Theaterbau und -technik, Theater- und Urheberrecht, Kinder- und Jugendtheater, Tanztheater, Außereuropäisches Theater oder Figurentheater Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Grundstudium SWS insgesamt: 1 obligatorisch für Schauspieldramaturgie 2 obligatorisch für Musiktheaterdramaturgie 6 PS II WP P WP 15 Leistungsnachweise im Grundstudium (1) Für den Erwerb der Leistungsnachweise im Grundstudium gilt 16 Abs. 1 der Prüfungsordnung. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar II ist der Nachweis der bestandenen Abschlußklausur zur Vorlesung Theaterarbeit heute sowie in der Studienrichtung Schauspieldramaturgie der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme im Proseminar I Grundkurs Theaterwissenschaft und in der Studienrichtung Musiktheater die erfolgreiche Teilnahme am Proseminar I Grundkurs Musiktheater; für Proseminare II mit analytischer Thematik ist zusätzlich der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Proseminar I mit Vorlesung: Theater analysieren (Hausarbeit Proseminar und Testat Vorlesung) erforderlich. (2) Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen der Theaterwissenschaft im Grundstudium auf freiwilliger Basis wird empfohlen.
6 III. Hauptstudium 16 Inhalte und Gliederung des Hauptstudiums (1) 1Das Hauptstudium umfaßt in der Regel fünf Semester. 2Es dient der Vertiefung sowohl des fachspezifischen Wissens in Schauspiel- bzw. Musiktheaterdramaturgie als auch der Kenntnisse in dem gewählten ersten Nebenfach sowie dem weiteren Studium des gewählten zweiten Nebenfachs. 3Außerdem sind Praktika an den Staatstheatern abzuleisten. 4Das Hauptstudium schließt mit der Diplom-Prüfung ab. (2) Das Hauptstudium gliedert sich in die Gebiete entsprechend der gewählten Studienrichtung - das Hauptfach Schauspieldramaturgie oder Musiktheaterdramaturgie - das Nebenfach Neuere Literaturwissenschaft oder Musikwissenschaft (nach 5 Abs. 2 Nr. 1 der Prüfungsordnung) sowie - Projektarbeiten der Bayerischen Theaterakademie - Praktika an den Staatstheatern - künstlerische Fächer im Angebot der Bayerischen Theaterakademie - das gewählte zweite Nebenfach. 17 Studieren von Studienfächern in übergreifenden Fachgebieten der Theaterakademie Die an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Dramaturgie immatrikulierten Studenten besuchen im Rahmen der Theaterakademie Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Musik in München und der Akademie der Bildenden Künste München. 18 Praktische Arbeit am Theater (1) Im 5./6. Semester sind als Praktikant an einem Bayerischen Staatstheater ca. 8 Wochen praktische Arbeit zu leisten; sie umfaßt folgende Bereiche: Arbeitsgebiet Arbeitswochen 1. Dramaturgie 6 2. Öffentlichkeitsarbeit 2 (2) Die praktische Arbeit am Theater während des 7./8. Semesters besteht in der Form einer Produktions- bzw. Regie-Hospitanz. (3) Die Studenten unterliegen den Weisungen und Arbeitsbedingungen des Theaters, dem sie von der Theaterakademie zugewiesen sind. Voraussetzung für Aufnahme der praktischen Arbeit ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die das Risiko der Arbeit am Theater einschließt. (4) Zeitpunkt und Umfang der praktischen Arbeit bestimmt unter Beachtung des in Absatz 1 und 2 vorgegebenen Rahmens das Theater, dem der einzelne Student zugewiesen ist. Die praktische Arbeit darf mit Pflichtlehrveranstaltungen nicht kollidieren; sie wird auch in der unterrichtsfreien Zeit erbracht. (5) Nach Beendigung der praktischen Arbeit am Theater erstellt das Theater gegenüber dem Prüfungsausschuß aufgrund der erbrachten Leistungen eine abschließende Beurteilung über den Studenten.
7 19 Studienplan für das Hauptstudium 1Die nähere Ausfüllung der Studienordnung im Hinblick auf das Hauptstudium enthält der Studienplan, der, gegliedert nach Fachsemestern, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt (ausgenommen die beiden Nebenfächer). 2Er beschreibt insbesondere aktuelle Möglichkeiten zur weiteren Spezialisierung auf Schauspieloder Musiktheater und ist im einzelnen in folgender Übersicht zusammengestellt: Hauptstudium: Empfehlung für Semester Fachgebiet Zahl der SWS Veranstaltungsart 5. oder 6. Spezielle Theater 1 -/Operngeschichte 2 2 V P 5. Öffentlichkeitsarbeit und Programmheftgestaltung 2 PSII/ K/P 5. Repertoire- und Formenkunde Schauspiel 1 /Oper und Tanz 2 3 V P 6. Kulturmanagement 2 Ü P 6. Dialog- 1 /Rezitativkunde 2 2 S P 6. Werk- und Inszenierungsanalyse Drama 1 /Oper 2 3 HS P 6. Spielplangestaltung 2 PSII/ K/P 7. Werkeinrichtung Drama 1 /Oper 2 3 S P 7. Diplomarbeit (6 Mon.) P 6. bis 8. Theaterstrukturen und Produktionskontext (Exkursionsseminar) 3 HS P 9. Prüfung Künstlerische Fächer im Studienverbund der Theaterakademie: 5. oder 6. Projektarbeit I der Theaterakademie 8 P P 6. oder 7. Projektarbeit II der Theaterakademie 8 P P 5., 6. oder 7. Bühnenbild-/Kostümkunde b 2 S P 5., 6. oder 7. Schauspielunterricht 1a 2 Ü P 5., 6. oder 7. Sprecherziehung 1 1 Ü P 5., 6. oder 7. Gesangsunterricht 2a 1 Ü P 5., 6. Italienisch 3 2 Ü P Praktika an den Staatstheatern 5., 6. Dramaturgie, Öffentlichkeitsarbeit * P P 7., 8. Produktions- bzw. Regie-Hospitanz * P P Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium SWS insgesamt: 43 P 1 obligatorisch für Schauspieldramaturgie obligatorisch für Musiktheaterdramaturgie nur für Musiktheaterdramaturgie * genaue Festlegung einer Stundenzahl nicht möglich diese Lehrveranstaltungen werden inhaltlich von Lehrkräften der Bayer. Theaterakademie übernommen diese Fächer werden an der Hochschule für Musik in München besucht ( 17) b diese Fächer werden an der Akademie der Bildenden Künste München besucht ( 17) Der Student der Studienrichtung Musiktheaterdramaturgie muß bis Ende des 6. Semesters Grundkenntnisse in Klavier und Italienisch durch entsprechende Prüfungen ( 21 Abs. 3 der Diplom-Prüfungsordnung) nachweisen. Pflicht-/ Wahlpflicht P P
8 Neben dem Studienprogramm können nach Absprache im Rahmen der Theaterakademie als Wahlfächer Elementar- und Fortbildungskurse zum Kennenlernen und Vertiefen berufsbezogener Umfelder belegt werden wie Regie und Bühnenbild. Die Theaterakademie kann Exkursionen zu wichtigen Theaterzentren bzw. exemplarischen Theateraufführungen veranstalten. 20 Leistungsnachweise im Hauptstudium (1) Für den Erwerb der Leistungsnachweise im Hauptstudium gilt 21 Abs. 1 der Prüfungsordnung. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Hauptseminar ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Diplom- Vorprüfung. (2) Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Hauptstudium auf freiwilliger Basis wird empfohlen. IV. Schlußbestimmungen 21 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Für Studenten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits im Diplomstudiengang Dramaturgie immatrikuliert sind, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 18. Juli 2002 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 19. Juli 2002 Nr. I A 3 H/129/02, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 23. Oktober 2002 Nr. X/4-5e69x-10b/35 251). München, den 11. November 2002 Professor Dr. Bernd Huber Rektor Die Satzung wurde am 13. November 2002 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 14. November 2002 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 14. November Fußnoten: Fn1 Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Studienordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
In der Inhaltsübersicht wird vor I. Allgemeine Bestimmungen folgende Position eingefügt:
Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Dramaturgie (Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rahmen der Bayerischen
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines
MehrVom 8. April (KWMBl II S. 366) in der Fassung der Änderungssatzung vom 25. Nov (KWMBl II 2003, S. 1377)
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus bzw. Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) veröffentlichte Fassung.
MehrInformation über den Diplom-Studiengang
Information über den Diplom-Studiengang D R A M A T U R G I E (Schauspiel- oder Musiktheaterdramaturgie) an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rahmen der Bayerischen Theaterakademie August Everding
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das postgraduale Studium "Öffentliche Gesundheit und Epidemiologie" der Medizinischen Fakultät Vom 1. April
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Musikpädagogik für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung WK
- Keine amtliche Bekanntmachung - 221021.0656 WK Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Pädagogik für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Interkulturelle Kommunikation für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister
MehrStudienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität
Studienordnung für den Studiengang Modern China mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. August 2004 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-12)
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister
Mehr(Fundstelle:
Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Byzantinistik und Neugriechische Philologie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines
Mehr1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums
Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,
MehrStudienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31.
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 31. Januar 2007 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.
Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003
Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth Vom 20. März 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrStudienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005.
Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86a des Bayerischen
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang. Geodäsie und Geoinformation
Studienordnung für den Master-Studiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München vom 10. November 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 des
MehrStudienordnung. für den Diplom-Studiengang Informatik. an der Universität Passau. Vom 15. Januar 1997
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBl) veröffentlichte Fassung. Studienordnung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrDie Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin.
L-23-1-005 StORechtsw Studienordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28.September 1995 (KWMBl II 1996 S. 76), geändert durch Satzung vom 23. Mai 1996 [*] (KWMBl II
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 06.12.2001 Aufgrund von
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat
MehrKonsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:
Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche,
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
MehrAuf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)
Studienordnung der Universität Bayreuth für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung vom 25. März 1996 i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom 5. Februar 2003
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrDIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN
Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl S. 740, zuletzt geändert durch 18 des
MehrInhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)
Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung
MehrStudienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes
MehrStudienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach
MehrStudienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
MehrStudienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25.
StOBacPhysik 715 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
MehrStudienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.
Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. März 2004 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang
UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden
Technische Fakultät Dresden Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.11.2001
Mehr- 22/10 - Vom 28. Juni 2001
- 22/10 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Theaterwissenschaft Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Theaterwissenschaft
MehrDer Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.
Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach
MehrStudienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*
Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 18.02.2004 Auf Grund von 21 des
MehrOrdnung. des Studiums und der Prüfung für. eine Urkunde über Grundkenntnisse des. deutschen Rechts der. Juristischen Fakultät der Universität Passau
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Ordnung des Studiums und der Prüfung für eine Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.
- 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrFACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I
Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiengangs
Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Innovation and Leadership an der Technischen Universität München Vom 10. Juli 2007 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen
Rechtsbereinigte Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BIB) vom 31. Juli 2007 nach der 1.
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-FPB) vom 02. September 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über
Mehr1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums
Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.
MehrD I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
Mehrder Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern
Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität
MehrStudienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22.
Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22. Juni 1999 Aufgrund der 2. Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten
MehrKomposition für Film und Fernsehen
S T U D I E N O R D N U N G für den Diplomstudiengang Komposition für Film und Fernsehen mit dem Abschluss Diplommusiker (Künstlerisches Diplom) der Hochschule für Musik in München vom 02.08.1996 (aktualisierte
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von
MehrAnlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde
Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende
MehrZulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg
Zulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg Vom 22.4.2005 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
Mehr- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 08. Oktober
MehrStudienordnung für das Studium in den künstlerischen Meisterklassen (Meisterschülerstudium) (in der Fassung der Änderungsordnung vom 7.
Studienordnung für das Studium in den künstlerischen Meisterklassen (Meisterschülerstudium) (in der Fassung der Änderungsordnung vom 7. April 2016) *1 Aufgrund von 42, 36 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)
Mehr(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.
Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die
Mehr