- Keine amtliche Bekanntmachung -
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- Bettina Waldfogel
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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Philosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs (Studienordnung Magister Philosophie) Vom 14. Februar 2000 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:
2 Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Studiendauer, Studienpläne 4 Studienvoraussetzungen 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 6 Allgemeine Studienziele und Studieninhalte 7 Freiwilliges Praktikum 8 Haupt- beziehungsweise Nebenfachstudium 9 Studienabschnitte 10 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 11 Prüfungen 12 Studienberatung II. Hauptfachstudium 13 Aufbau und Ziele 14 Studienumfang 15 Studieninhalte und Fächergruppen der Philosophie 16 Studienpläne für das Grundstudium und das Hauptstudium 17 Verteilung der Leistungsnachweise III. Nebenfachstudium 18 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang 19 Studienplan 20 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise IV. Schlußbestimmungen 21 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 2-2-
3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268) und der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister- ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S. 2), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums für den Erwerb des akademischen Grades eines M.A. an der Universität München im Studienfach Philosophie als Haupt- und Nebenfach. 2 Studienbeginn 1 Das Studium soll zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Von einer Aufnahme des Studiums im Sommersemester ist abzuraten, da einführende Lehrveranstaltungen in der Regel nur im Wintersemester abgehalten werden. 3 Studiendauer, Studienpläne (1) 1 Das Magisterstudium mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und in das Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. 2 Die Meldung zur Magisterprüfung soll nach achtsemestrigem Studium so rechtzeitig erfolgen, daß die schriftliche Hausarbeit im neunten Semester abgeschlossen und im unmittelbaren Anschluß daran die Klausur und die mündlichen Prüfungen abgelegt werden können. 3 Die Fristen für die Meldung zur Prüfung und die Ablegung der Magisterprüfung sind in 5 Abs. 2, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) Die Studienordnung und die Studienpläne (vgl. 16 und 19 dieser Studienordnung) sind so gestaltet, daß die Nachweise, die gemäß 47 Abs. 1 der Magister-Zwischenprüfungsordnung und 6 Abs. 2 Buchst. d der Magisterprüfungsordnung als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung vorgeschrieben sind, im jeweiligen Studienabschnitt erworben werden können. (3) 1 Die Studienpläne sollen die Planung des Studiums erleichtern, indem sie unter Berücksichtigung des Studienfortschritts Empfehlungen für einen sinnvollen Studienaufbau geben. 2 Sie legen fest, welche Lehrveranstaltungen für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind. 3 Dabei ist der Gesamtumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen so 3-3-
4 bemessen, daß Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen, auch fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen verbleibt. 4 Die Studienpläne enthalten daher folgende Angaben: Name der Lehrveranstaltung beziehungsweise Fächergruppe der Philosophie, aus dem eine Lehrveranstaltung besucht werden muß, Umfang der zu besuchenden Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden (SWS), Veranstaltungsart beziehungsweise Unterrichtsform (vgl. 10), Hinweis, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung (P) um eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) handelt 1), Empfehlung des Besuchs in einem bestimmten Semester bzw. Studienabschnitt. (4) 1 Der besondere Charakter der Philosophiestudiums erfordert eine individuelle Studienplanung unter Berücksichtigung der für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung bestehenden Vorgaben. 2 Zur Hilfe bei der Gestaltung des individuellen Studienaufbaus stehen die Fachstudienberater zur Verfügung (vgl. 12 Abs. 2). 4 Studienvoraussetzungen (1) 1 Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. 2 Mit fachgebundener Hochschulreife kann nur zugelassen werden, wer aufgrund seiner fachgebundenen Hochschulreife für das Magisterstudium im Fach Philosophie immatrikuliert werden kann. (2) 1 Wer vor Studienantritt noch nicht über die bei der Zulassung zur Magisterprüfung nachzuweisenden Lateinkenntnisse verfügt, sollte diese im Verlauf des Grundstudiums erwerben, da dieser Nachweis gemäß 47 Abs. 1 Nr. 2 der Magister-ZwPO regelmäßig bereits bei der Meldung zur Zwischenprüfung zu führen ist; in begründeten Ausnahmefällen kann gestattet werden, diesen Nachweis erst bei der Meldung zur Magisterprüfung zu führen. 2 Es wird darauf hingewiesen, daß die erforderlichen lateinischen Sprachkenntnisse auch in Kursen, die die Universität München anbietet, erworben werden können. 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend den Bestimmungen in 4 Abs. 7 der Magisterprüfungsordnung und 7 der Magister-ZwPO. 1) Pflichtveranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen, die ausnahmslos besucht werden müssen. Als Wahlpflichtveranstaltungen sind dagegen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet, unter denen gemäß der näheren Festlegung im Studienplan ausgewählt werden kann. 4-4-
5 6 Allgemeine Studienziele und Studieninhalte (1) Durch das Studium der Philosophie sollen folgende Qualifikationen (Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Fähigkeiten) vermittelt werden: die Fähigkeit, philosophische Grundfragen zu erörtern und die Schlüssigkeit komplexer Argumentationen zu beurteilen, grundlegende Kenntnisse in Logik, den Kernfächern der theoretischen und praktischen Philosophie, in den weiteren Gebieten der Philosophie, sowie in ihrer Geschichte und in ihren klassischen Texten, vertiefte Kenntnisse in einem Schwerpunkt, der aus den Bereichen "Kernfächer der theoretischen Philosophie", "Kernfächer der praktischen Philosophie", "Weitere Gebiete der Philosophie", "Geschichte und klassische Texte der Philosophie" gewählt wird, die Fähigkeit, philosophische Texte aus ihrem historischen und systematischen Kontext unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Forschungsstandes zu interpretieren, die Einsicht in den Zusammenhang philosophischer Sachbereiche und Methoden, die Fähigkeit zur Anwendung und Beurteilung philosophischer Methoden, die Fähigkeit, philosophische Sachprobleme im Hinblick auf die gegenwärtige philosophische Problemlage selbständig zu behandeln, die Fähigkeit, anderen den Wert wissenschaftlicher Methoden und die Bedeutung wissenschaftlicher Ergebnisse klar zu machen. (2) Das Studium des Faches Philosophie im Rahmen des Magisterstudiengangs weist inhaltliche Berührungspunkte zum Studiengang Magister Philosophiae, zum Fach Logik und Wissenschaftstheorie im Rahmen des Magisterstudiengangs, zum Fach Religionswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiengangs, zum Studium der Philosophie als Erweiterung eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien auf. 5-5-
6 7 Freiwilliges Praktikum Es wird dringend empfohlen, während des Studiums freiwillige Praktika zu absolvieren, um Einblicke in die angestrebten Berufsfelder zu gewinnen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. 8 Haupt- bzw. Nebenfachstudium 1 Das Studium der Philosophie ist im Magisterstudiengang im Haupt- und Nebenfach möglich. 2 Daneben kann als Haupt- beziehungsweise Nebenfach ein Fach gewählt werden, das in den in 1 der Magisterprüfungsordnung genannten Fakultäten vertreten und in dem Anhang zur Magisterprüfungsordnung aufgeführt ist. 3 Aus anderen Fakultäten kann das Nebenfach nur in Ausnahmefällen gewählt werden (vgl. 2 Abs. 3 Magisterprüfungsordnung). 9 Studienabschnitte Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das im Hauptfach mit der Zwischenprüfung abschließt, und in ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. 10 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 1 Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in den Lehrveranstaltungsarten bzw. Unterrichtsformen Grundkurs (GK), Überblicks-Vorlesung (ÜV), Spezial-Vorlesung (SpV), Proseminar (P), Hauptseminar (HS), Oberseminar (OS), Magistranden-Seminar (MS) vermittelt. 2 Mit den Überblicksvorlesungen des Grundstudiums sind Proseminare verbunden, in denen dem jeweiligen Gebiet zugehörige Einzelprobleme vertieft behandelt werden. 3 Die Veranstaltungen des Hauptstudiums behandeln Spezialprobleme aus den einzelnen philosophischen Disziplinen. 6-6-
7 11 Prüfungen (1) Die Zwischenprüfung wird nach Maßgabe der Magister-ZwPO abgelegt ( 47 Abs. 2 und 3 Magister-ZwPO). (2) 1 Die Magisterprüfung wird nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung abgelegt. 2 Sie umfaßt die Prüfungsteile: Schriftliche Hausarbeit (Hauptfach) Klausurarbeit (Hauptfach) Mündliche Prüfungen im Hauptfach und in zwei Nebenfächern. (3) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere über die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten, ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung. 12 Studienberatung (1) 1 Die zentrale Studienberatung an der Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge bei fachübergreifenden Problemen. 2 Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden: vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen, bei geplantem Wechsel des Studienganges beziehungsweise des Wechsels der Fächerkombination im Magisterstudiengang, in allen Fragen von Zulassungsbeschränkungen. (2) 1 Die Fachstudienberatung wird in der Verantwortung der Fakultät für Pilosophie, Wissenschaftstheorie und Statistik durch die hierfür vom Institut für Philosophie, vom Institut für Geistesgeschichte und Philosophie der Renaissance und vom Institut für Philosophie, Logik und Wissenschaftstheorie benannten Fachstudienberater durchgeführt. 2 Die Fachstudienberatung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden: bei Aufnahme des Studiums, bei noch fehlenden fachspezifischen Studienvoraussetzungen, in allen Fragen der Studienplanung, bei Planung eines freiwilligen Praktikums, nach nicht bestandenen Prüfungen, vor dem Wechsel von Studienschwerpunkten, 7-7-
8 nach Hochschulwechsel. 3 Für Studienanfänger werden in der Regel Einführungsveranstaltungen abgehalten. (3) Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Magister-Zwischenprüfungsordnung und der Magisterprüfungsordnung ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und M.A. zuständig. II. Hauptfachstudium (1) Das Hauptfachstudium gliedert sich in Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester) und Hauptstudium (5. bis 9. Fachsemester). 13 Aufbau und Ziele (2) 1 Im Grundstudium wird inhaltlich und methodisch in das wissenschaftlicher Arbeiten und in die verschiedenen Teilbereiche der Philosophie eingeführt. 2 Erste Kenntnisse in den Disziplinen Philosophie und Logik werden in einem Grundkurs vermittelt. 3 Am Ende des Grundstudiums sollten fundierte Überblickskenntnisse und erste Spezialkenntnisse aus dem Bereich der theoretischen und der praktischen Philosophie sowie in jeweils mindestens einem Fach der Fächergruppen weitere Gebiete der Philosophie sowie Geschichte und klassische Texte der Philosophie vorhanden sein (vgl. 15). (3) 1 Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. 2 Erst in dieser Phase des Studiums ist es sinnvoll, eine stärkere Spezialisierung auf ein Teilgebiet des Faches ins Auge zu fassen und individuell eine Schwerpunktbildung vorzunehmen. 14 Studienumfang 1 Der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereiches beträgt nach Maßgabe des Studienplans nach 16 im Grundstudium etwa im Hauptstudium insgesamt etwa 32 SWS 32 SWS 64 SWS. 8-8-
9 2 Der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen des Hauptfachstudiums ist so bemessen, daß hinreichend Gelegenheit für den Besuch zusätzlicher, auch fachübergreifender Veranstaltungen besteht. 15 Studieninhalte und Fächergruppen der Philosophie (1) Das Studium umfaßt folgende Fächergruppen und Studieninhalte: 1. Logik (L); 2. Kernfächer der theoretischen Philosophie: Sprachphilosophie (S), Erkenntnistheorie (E), Metaphysik und Ontologie (MO), Philosophie des Geistes (PhG); 3. Kernfächer der praktischen Philosophie: Ethik (Eth), Handlungstheorie (H), Politische Philosophie (P); 4. Weitere Gebiete der Philosophie: Philosophische Anthropologie (PhA), Geschichtsphilosophie (GPh), Religionsphilosophie (RPh), Naturphilosophie (NPh), Ästhetik und Kunstphilosophie (Ae); 5. Geschichte und klassische Texte der Philosophie (GkTPh): Philosophie der Antike und des frühen Mittelalters, Philosophie des späten Mittelalters und der Renaissance, Philosophie der Neuzeit I, Philosophie der Neuzeit II. (2) 1 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß es sich bei der Auflistung in Absatz 1 nicht um eine Klassifikation im strengen Sinne handelt. 2 Die in Absatz 1 getrennt aufgeführten Studieninhalte können sich daher im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen überschneiden. 9-9-
10 16 Studienpläne für das Grundstudium und das Hauptstudium (1) 1 Die Verteilung der einzelnen Veranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereiches im Hauptfach auf die einzelnen Semester des Grund- und des Hauptstudiums geht aus den nachfolgenden Übersichten (Studienplänen) hervor. 2 Die Studienpläne verstehen sich als Vorschlag, wie das Hauptfachstudium innerhalb der Regelstudienzeit zum Abschluß gebracht werden kann. 3 Grundsätzlich sollen im Rahmen des Hauptfachstudiums in jedem Fachsemester Veranstaltungen im Umfang von jeweils 8 Semesterwochenstunden besucht werden. (2) Grundstudium 1 Ein ordnungsgemäßes Grundstudium setzt sich aus dem Besuch von Pflichtveranstaltungen (Grundkurs Einführung in die Philosophie und logischer Grundkurs, Überblicksvorlesung Theoretische Philosophie I, Überblicksvorlesung Praktische Philosophie I ) sowie aus dem Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen (darunter entweder die Überblicksvorlesung Theoretische Philosophie II die Überblicksvorlesung Praktische Philosophie II ) zusammen. 2 Mit jeder Überblicksvorlesung ist ein auszuwählendes Proseminar verbunden. 3 Hinsichtlich der für das 1. bis 4. Fachsemester vorgesehenen Wahlpflichtveranstaltungen ist mit Ausnahme der Proseminare zu den Überblicksvorlesungen Theoretische Philosophie I/Praktische Philosophie I und den Überblicksvorlesungen mit Proseminaren Theoretische Philosophie II/Praktische Philosophie II vorbehaltlich eines entsprechenden Studienangebots auch eine andere als die im Studienplan vorgeschlagene Verteilung auf die einzelnen Fachsemester möglich. 4 In den Veranstaltungen des Grundstudiums sind nach näherer Festlegung der Magister-Zwischenprüfungsordnung insgesamt vier Leistungsnachweise zu erwerben. Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht 1. Einführung in die Philosophie und logischer Grundkurs 4 GK P Philosophie der Antike und des frühen Mittelalters 1. Philosophische Anthropologie 4 ÜV/PS WP 2. Theoretische Philosophie I 2+2 ÜV+PS P+WP Philosophie des späten Mittelalters und der Renaissance 2. Religionsphilosophie Geschichtsphilosophie 4 ÜV/PS WP 3. Praktische Philosophie I ÜV+PS P+WP
11 Philosophie der Neuzeit I Naturphilosophie Theoretische Philosophie II Praktische Philosophie II Philosophie der Neuzeit II Ästhetik und Kunstphilosophie 4 ÜV/PS WP 4 ÜV/PS WP 4 ÜV/PS WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Grundstudium SWS insgesamt: P WP (3) Hauptstudium 1 Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium umfaßt in jedem Semester abwechselnd den Besuch jeweils einer zweistündigen Spezialvorlesung aus dem Bereich Theoretische Philosophie und aus dem Bereich Praktische Philosophie. 2 Im übrigen ist aus dem einschlägigen Lehrangebot eine den individuellen Schwerpunktsetzungen entsprechende Auswahl unter Spezialvorlesungen, Hauptseminaren und Oberseminaren zu treffen. 3 Im 8. Fachsemester empfiehlt sich zur Vorbereitung auf die im Rahmen der Magisterprüfung anzufertigende Hausarbeit dringend der Besuch eines Magistrandenseminars. 4 In den Veranstaltungen des Hauptstudiums sind nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung zwei Hauptseminarscheine zu erwerben. 5 Oberseminarscheine sind Hauptseminarscheine im Sinne der Magisterprüfungsordnung. 6 Die verbindlich vorgeschriebenen Haupt- bzw. Oberseminarscheine können auch in anderen als den im Studienplan vorgeschlagenen Fachsemestern erworben werden
12 Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht 5. Theoretische Philosophie 2 SpV WP 5. Hauptseminar/Oberseminar mit Scheinerwerb 2 OS/HS WP Veranstaltungen nach freier Wahl aus den Bereichen 5. Theoretische Philosophie Naturphilosophie Philosophische Anthropologie Geschichte und klassische Texte der Philosophie 4 SpV/OS/HS WP 6. Praktische Philosophie 2 SpV WP 6. Hauptseminar/Oberseminar mit Scheinerwerb 2 OS/HS WP Veranstaltungen nach freier Wahl aus den Bereichen Praktische Philosophie 6. Geschichtsphilosophie Religionsphilosophie Ästhetik und Kunstphilosophie Geschichte und klassische Texte der Philosophie 4 SpV/OS/HS WP 7. Theoretische Philosophie 2 SpV WP Veranstaltungen nach freier Wahl aus den Bereichen 7. Theoretische Philosophie Naturphilosophie Philosophische Anthropologie Geschichte und klassische Texte der Philosophie 6 SpV/OS/HS WP 8. Praktische Philosophie 2 SpV WP 8. Magistranden-Seminar (Teilnahmebestätigung) 2 MS WP
13 8. Veranstaltungen nach freier Wahl aus den Bereichen Praktische Philosophie Geschichtsphilosophie Religionsphilosophie Ästhetik und Kunstphilosophie Geschichte und klassische Texte der Philosophie 4 ÜV/PS WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Hauptstudium SWS insgesamt: P WP 17 Verteilung der Leistungsnachweise (1) Die Anzahl der notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Prüfungen im Hauptfach ist in der Magister-ZwPO beziehungsweise in der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) 1 Im Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Grundkurs Einführung in die Philosophie und logischer Grundkurs ; 2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Überblicksvorlesung mit Proseminar, und zwar a) an der Überblicksvorlesung Theoretische Philosophie I mit Proseminar in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 2 b) an der Überblicksvorlesung Praktische Philosophie I mit Proseminar in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 3; 3. an einer weiteren Überblicksvorlesung mit Proseminar, und zwar a) in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 4 b) in einem Fach der Fächergruppe gemäß 15 Abs. 1 Nr. 5;
14 4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer weiteren Überblicksvorlesung mit Proseminar in einem Fach der Fächergruppen gemäß 15 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5, wobei der Leistungsnachweis nicht denselben Fächergruppen zuzuordnen sein darf, aus denen die Leistungsnachweise nach den Nummern 2 und 3 stammen. 2 Der Nachweis nach Satz 1 Nr. 1 wird erteilt, sobald die von der verantwortlichen Lehrperson festgelegten Leistungen erbracht sind. 3 Die Nachweise nach Satz 1 Nrn. 2 bis 4 werden erteilt, sobald 1. eine Klausur über die Inhalte der jeweiligen Überblicksvorlesung bestanden ist, 2. die von der verantwortlichen Lehrperson für das jeweilige Proseminar festgelegten Leistungen erbracht sind. 4 Die Nachweise nach Satz 1 sind Zulassungsvoraussetzungen zur Magister- Zwischenprüfung. 5 Es wird darauf hingewiesen, daß Gegenstand der Magister- Zwischenprüfung nicht solche Fächer sein können, in denen Nachweise erworben wurden; Näheres ist der Magister-Zwischenprüfungsordnung zu entnehmen. (3) 1 Im Hauptstudium sind zwei Hauptseminarscheine zu erwerben. 2 Voraussetzung für die Aufnahme in ein Haupt- bzw. Oberseminar ist der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. 3 Der Besuch von Oberseminaren ist nur mit entsprechenden Vorkenntnissen auf dem einschlägigen Gebiet sinnvoll; die vorherige Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter wird empfohlen. 4 Haupt- bzw. Oberseminarscheine werden erteilt, sobald die von der verantwortlichen Lehrperson für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Leistungen erbracht sind. (4) Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Grund- und Hauptstudium auf freiwilliger Basis wird empfohlen. (5) 1 Über die regelmäßige Teilnahme am Magistranden-Seminar wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. 2 Während der Anfertigung der Hausarbeit (regelmäßig im 9. Fachsemester) sollte an einem weiteren Magistranden-Seminar teilgenommen werden. III. Nebenfachstudium 18 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang (1) 1 Das Studium soll in die Hauptgebiete und Kernfragen der Philosophie einführen. 2 Hinsichtlich der Studieninhalte gilt 15 in einem dem Nebenfach angepaßten Umfang entsprechend
15 (2) 1 Das Studium im Nebenfach umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereiches im Gesamtumfang von etwa 32 Semesterwochenstunden (SWS), deren Verteilung sich aus dem Studienplan ( 19) ergibt. 2 Der Studienplan versteht sich als Vorschlag, wie das Nebenfachstudium innerhalb der Regelstudienzeit zum Abschluß gebracht werden kann. 3 Durch entsprechende Fächerwahl sollte eine individuelle Schwerpunktbildung erfolgen. 19 Studienplan Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht 1. Einführung in die Philosophie (mit Klausur) 2 ÜV P Theoretische Philosophie I Praktische Philosophie I Veranstaltungen aus dem Bereich des Grundstudiums im Hauptfach nach freier Wahl über die Gebiete Geschichte und klassische Texte der Philosophie Philosophische Anthropologie Religionsphilosophie Naturphilosophie Geschichtsphilosophie Ästhetik und Kunstphilosophie 4 ÜV+PS WP 10 ÜV/PS WP Hauptseminar/Oberseminar mit Scheinerwerb 2 OS/HS WP Theoretische Philosophie Praktische Philosophie 2 SpV WP
16 5.-8. Veranstaltungen aus dem Bereich des Grundstudiums und/ des Hauptstudiums im Hauptfach in einem Fach der Fächergruppen gemäß 15 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 6 ÜV/PS/SpV /OS/HS WP Veranstaltungen aus dem Bereich des Grundstudiums und/ des Hauptstudiums im Hauptfach in einem Fach aus einer der anderen Fächergruppen gemäß 15 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 6 ÜV/PS/SpV /OS/HS WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: SWS insgesamt: P WP 20 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise (1) 1 Voraussetzung für die Teilnahme an einem Haupt- bzw. Oberseminar sind 1. der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Hauptfach; 2. der Nachweis der bestandenen Klausur über den Stoff der Vorlesung Einführung in die Philosophie ; 3. der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Überblicksvorlesung mit Proseminar; 4. der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer weiteren Überblicksvorlesung mit Proseminar. 2 Die Nachweise nach Satz 1 Nr. 3 und 4 werden erteilt, sobald 1. eine Klausur über die Inhalte der jeweiligen Überblicksvorlesung bestanden ist, 2. die von der verantwortlichen Lehrperson für das jeweilige Proseminar festgelegten Leistungen erbracht sind. 3 Der Besuch von Oberseminaren ist nur mit entsprechenden Vorkenntnissen auf dem einschlägigen Gebiet sinnvoll; die vorherige Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter wird empfohlen. (2) 1 Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist im Nebenfach ein Hauptseminarschein nachzuweisen. 2 Oberseminarscheine sind Hauptseminarscheine im Sinne der Magisterprüfungsordnung. 3 Haupt- bzw. Oberseminarscheine werden erteilt, sobald die von der verantwortlichen Lehrperson für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Leistungen erbracht sind. 4 Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise auf freiwilliger Basis wird empfohlen
17 IV. Schlußbestimmungen 21 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) 1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Philosophie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im Hauptund Nebenfach (Studienordnung Magister Philosophie) mit den sich aus Absatz 2 ergebenden Einschränkungen außer Kraft. (2) 1 Für Personen, die das Studium im Magisterstudiengang mit dem Hauptfach Philosophie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung bereits aufgenommen und die Magister-Zwischenprüfung noch nicht abgelegt hatten, bestimmt sich Inhalt und Aufbau des Grundstudiums nach den Festlegungen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Studienordnung. 2 Inhalt und Aufbau des Hauptstudiums bestimmen sich für diesen Personenkreis nach der vorliegenden Studienordnung. 3 Ist die Magister-Zwischenprüfung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung bereits abgelegt, bestimmen sich Inhalt und Aufbau des Hauptstudiums nach den Festlegungen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Studienordnung. 4 Wer das Studium im Magisterstudiengang mit dem Nebenfach Philosophie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung bereits aufgenommen hatte, wird nach der einschlägigen Bestimmung der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Studienordnung zu Hauptseminaren bzw. Oberseminaren zugelassen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 24. Juni 1999 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 25. Juni 1999 Nr. I A 3-641, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 31. Januar 2000 Nr. X/4-5e66c(BA)-6/30 688). München, den 14. Februar 2000 Professor Dr. Andreas Heldrich Rektor Die Satzung wurde am 16. Februar 2000 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 18. Februar 2000 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 18. Februar
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