BÜPF und Nachrichtendienstgesetz
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- Maya Burgstaller
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1 BÜPF und Nachrichtendienstgesetz Eine aktuelle Übersicht zu den Überwachungsgesetzen November 2015 Digitale Gesellschaft, Swiss Privacy Foundation,
2 BÜPF und Nachrichtendienstgesetz - Eine Übersicht zu den Überwachungsgesetzen Inhaltsverzeichnis Zwei Gesetzesrevisionen BÜPF/StPO Nachrichtendienstgesetz NDG Betrachtung aus Grund- & Menschenrechtssicht Stand & Ausblick 2/20
3 Zwei Gesetzesrevisionen Gesetzesrevision I: BÜPF/StPO Strafverfolgung durch Polizeibehörden im Rahmen von Strafverfahren mit Verteidigung und Akteneinsicht Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) regelt Pflichten der Provider und Aufgaben des Dienst ÜPF Eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) räumt den Behörden strafprozessuale Zwangsmassnahmen und damit den Zugriff auf die Kommunikationsdaten ein 3/20
4 Zwei Gesetzesrevisionen Gesetzesrevision II: Nachrichtendienstgesetz Schweizer Geheimdienst Präventive Überwachung ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Setzt auf BÜPF auf 4/20
5 Quelle: Dienst ÜPF 5/20
6 Gesetzesrevision I: BÜPF/StPO Angeordnete Echtzeitüberwachung Post- und Fernmeldeverkehr Im Grundsatz bestehend Rückwirkende Überwachung (Vorratsdatenspeicherung) Ausdehnung der Speicherfrist von 6 auf 12 Monate Keine Begründung zur Verhältnismässigkeit Antennensuchlauf ist Rasterfahndung 6/20
7 Gesetzesrevision I: BÜPF/StPO Persönlicher Geltungsbereich Bestehend: Access Provider Geplant: Reine -Anbieter, Hostingprovider, Hotels, Spitäler, Schulen, Chatanbieter und bspw. auch Private, die ihr WLAN den Nachbarn zur Verfügung stellen Bundesrat soll Überwachungs- oder Mitwirkungspflichten regeln StPO Staatstrojaner für Zugriff auf Telekommunikationsdaten IMSI-Catcher 7/20
8 Gesetzesrevision II: Nachrichtendienstgesetz Allgemein Entschädigungen für Spitzel Auskunftspflicht für BetreiberInnen von Sicherheitsinfrastrukturen Zugriff auf Aufzeichnungen von Videokameras Kein Auskunftsrecht für Betroffene Eingeschränkte Mitteilungspflicht nach Ende der Überwachung Tätigkeitsverbot (bestehend) Organisationsverbot 8/20
9 Gesetzesrevision II: Nachrichtendienstgesetz Besondere Informationsbeschaffung Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nach BÜPF IMSI-Catcher und GPS-Systeme zur Ortung Kameras, Mikrofone und Wanzen auch in Privaträumen Straatstrojaner inkl. Online-Durchsuchung Eindringen in Computersysteme und -Netzwerke Hausdurchsuchungen 9/20
10 Gesetzesrevision II: Nachrichtendienstgesetz Kabelaufklärung Massenüberwachung des grenzüberschreitenden Internetverkehrs nach Stichworten Verwandt mit dem Überwachungsprogramm Tempora von GCHQ & NSA Ausgeführt durch das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Armee 10/20
11 Quelle: Kapo VD 11/20
12 Quelle: Kapo VD 12/20
13 Quelle: Kapo VD 13/20
14 Quelle: Kapo VD 14/20
15 Betrachtung aus Grund- & Menschenrechtssicht Vorratsdatenspeicherung Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre, da alle Menschen unterschiedslos betroffen sind Beschwerde der Digitalen Gesellschaft ist am Bundesverwaltungsgericht hängig IMSI-Catcher Unsichtbare Ausweiskontrolle via Mobiltelefon Wer befindet sich am Ort des Geschehens? 15/20
16 Betrachtung aus Grund- & Menschenrechtssicht Staatstrojaner Allgemein Keine forensisch gesicherte Beweiserhebung möglich Untersuchungsbehörden haben Interesse an Sicherheitslücken und schwacher Antiviren-Software Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung Das Recht auf Geheimsphäre (Krankheiten, Sexualleben, Gedanken- & Gefühlswelt usw.) ist Teil der Menschenwürde Dieser unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung ist dem staatlichen Zugriff weitgehend verschlossen 16/20
17 Betrachtung aus Grund- & Menschenrechtssicht Persönlichere Geltungsbereich BÜPF Private Mithilfe an der Strafverfolgung Ungewissheit darüber, wen die Überwachung betrifft Familienmitglied, Arbeitskollegin, sich selber Kabelaufklärung Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre, da alle Menschen unterschiedslos betroffen sind 17/20
18 Betrachtung aus Grund- & Menschenrechtssicht Geheimdienst Für die Verfolgung von Straftaten oder die Ermittlung bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung sind die Polizeibehörden zuständig Überwachung ohne konkreten Straftatverdacht ist unverhältnismässig Geheimdienstlich beschaffte Informationen dürf(t)en vor Gericht nicht verwendet werden Spionage, Spionageabwehr und Informationshandel mit fremden Geheimdiensten führt zu einem Zielkonflikt 18/20
19 Stand und Ausblick Gesetzesrevision I: BÜPF/StPO Differenzbereinigungsverfahren in den Räten Schlussabstimmung wohl in der Frühjahressession 2016 Entsprechend Referendumsfrist von April-Juni 2016 Breites Bündnis, verschiedene Komitees Gesetzesrevision II: NDG Referendumsfrist bis Januar 2016 Ein übergeordnetes Komitee, mehrere Sammelplattformen 19/20
20 Slides Die Slides stehen zum Dowload zur Verfügung: Danke fürs Interesse! Kontakt Anregungen werden gerne per Mail entgegen genommen: Lizenz 20/20
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