IHR REISESCHUTZ IM ÜBERBLICK. Sicherheit jederzeit weltweit! Kunden-Info gültig ab November 2008.

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1 IHR REISESCHUTZ IM ÜBERBLICK Sicherheit jederzeit weltweit! Kunden-Info gültig ab November 2008.

2 Gut versichert besser erholt! Ihr passender Reiseschutz auf einen Blick! Reiserücktritt-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Umbuchungsgebühren-Schutz Reise-Krankenversicherung Reisegepäck-Versicherung Reise-Assistance RÜCKTRITTSKOSTEN-SCHUTZ Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Seite 4 Reiserücktritt-Vollschutz Seite 4 Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz Seite 6 Reiserücktritt-Basisschutz Seite 6 Kranken-Rücktransport Seite 6 Zubuchungs-Empfehlung zum ELVIA Reiserücktritt-Schutz PAKET-SCHUTZ Jahrespaket 365-Vollschutz Seite 8 * Jahres-Reise-Krankenschutz Seite 10 EuropaFlug-Vollschutz Seite 14 FernFlug-Vollschutz Seite 14 GuteFahrt-Schutz Seite 16 CityFlug-Vollschutz Seite 16 Reise-Kranken- und Gepäckschutz Seite 18 * * * * Reise-Krankenschutz Seite 18 * sofern gewählt 2 3

3 Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Reiserücktritt-Vollschutz Schützen Sie sich vor Storno- und zusätzlichen Rückreisekosten, wenn vor oder während der Reise etwas passiert! Die Produkte im Überblick Reiserücktritt-Versicherung Selbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens c 25,- je Person / Objekt) an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für C 5,- je Person bzw. C 10,- je Familie / Paar abwählbar! Versicherte Ereignisse und Risikopersonen siehe Seite 20. Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung Versicherte Ereignisse und Risikopersonen siehe Seite 20. Umbuchungsgebühren-Schutz Abschluss: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. Geltungsbereich: Weltweit gültig für Privat- und Geschäftsreisen sowie alle Verkehrsmittel inkl. Schiffsreisen. Objekt: Z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage. Unsere Zubuchungs-Empfehlung zum Reiserücktritt-Schutz: Kranken-Rücktransport Informationen hierzu finden Sie auf Seite 6. Bitte beachten Sie für den Jahres-Reiseschutz auch die Informationen und das Bestellformular auf S. 12 /13. Maximaler Reise- / Mietpreis: c ,- Jahres-Reiserücktritt- Vollschutz 1. Reiserücktritt-Versicherung 2. Reiseabbruch-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz Gültig für beliebig viele Privat- und Geschäftsreisen. JVAE 55,- Erhöhung maximaler Reisepreis (Jahresprämie): + C 2.000,- JVR2 + 50,- oder + C 4.000,- JVR ,- JVAF 109,- Erhöhung maximaler Reisepreis (Jahresprämie): + C 2.000,- JVR2 + 50,- oder + C 4.000,- JVR ,- bis 600,- RRVC 34,- bis 800,- RRVD 39,- bis 1.000,- RRVE 46,- bis 1.500,- RRVF 59,- bis 2.000,- RRVG 79,- bis 2.500,- RRVH 99,- bis 3.000,- RRVI 119,- bis 3.500,- RRVJ 139,- bis 4.000,- RRVK 159,- bis 4.500,- RRVM 179,- bis 5.000,- RRVN 199,- bis ,- RRVR 4,0 % vom Reise- / Mietpreis Schiffsreisen RRVT 5,5 % mind. C 36,- Reiserücktritt- Vollschutz Reisepreis / Mietpreis NEU: auch ohne Selbstbehalt abschließbar! bis 100,- RRV0 9,- bis 200,- RRV1 16,- bis 400,- RRV2 23,- bis 600,- RRV3 30,- bis 800,- RRV4 36,- bis 1.000,- RRV5 41,- bis 1.500,- RRV6 52,- bis 2.000,- RRV7 65,- bis ,- RRVP 3,5 % Schiffsreisen RRVS 5,0 % mind. C 36,- je Familie / Paar / Objekt: Maximaler Reisepreis je Reise: c 2.000,- je Person, c 5.000,- je Familie/Paar 4 5

4 Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz Reiserücktritt-Basisschutz Günstiger Stornokostenschutz Ihr Mindestschutz! Die Produkte im Überblick Reiserücktritt-Versicherung Selbstbehalt Basisschutz: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens c 25,- je Person / Objekt). Versicherte Ereignisse und Risikopersonen siehe Seite 20. Abschluss: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. Geltungsbereich: Weltweit gültig für Privat- und Geschäftsreisen sowie alle Verkehrsmittel inkl. Schiffsreisen. Objekt: Z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage. Bitte beachten Sie für den Jahres-Reiseschutz auch die Informationen und das Bestellformular auf S. 12 /13. Unsere Zubuchungs-Empfehlung zum Reiserücktritt-Schutz: Kranken-Rücktransport Ihr Reisebüro berät Sie gerne. 6 Kranken-Rücktransport WELT inkl. Deutschland 1. Medizinisch sinnvoller Kranken-Rücktransport 2. Überführungskosten je Person und Reise: KRE 5,- Empfehlenswert auch für alle Deutschland-Reisen! je Familie / Paar und Reise: KRF 10,- Kranken-Rücktransport: Abschluss: Bei bestehender ELVIA Jahresversicherung bis zum Abreisetag möglich, sonst Abschluss nur zeitgleich mit ELVIA Rücktrittsprodukten. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. : Gültig für eine Reise bis zu 45 Tage. Geltungsbereich: Weltweit. JVRF 99,- Jahres-Reiserücktritt- Basisschutz Reiserücktritt-Versicherung Gültig für beliebig viele Privat- und Geschäftsreisen. JVRE 49,- Familie / Paar: Maximaler Reisepreis je Reise: c 2.000,- je Person, c 5.000,- je Familie/Paar Reiserücktritt- Basisschutz Reisepreis / Mietpreis bis 100,- RBR0 6,- bis 200,- RBR1 12,- bis 400,- RBR2 18,- bis 600,- RBR3 23,- bis 800,- RBR4 28,- bis 1.000,- RBR5 32,- bis 1.500,- RBR6 39,- bis 2.000,- RBR7 48,- bis ,- RBRP 3,0 % Schiffsreisen RBRS 4,0 % mind. C 28,- je Familie / Paar / Objekt: bis 600,- RBRC 26,- bis 800,- RBRD 30,- bis 1.000,- RBRE 36,- bis 1.500,- RBRU 44,- bis 2.000,- RBRG 55,- bis 2.500,- RBRH 77,- bis 3.000,- RBRI 91,- bis 3.500,- RBRJ 109,- bis 4.000,- RBRK 125,- bis 4.500,- RBRM 140,- bis 5.000,- RBRN 159,- bis ,- RBRR 3,2 % vom Reise- / Mietpreis Schiffsreisen RBRT 4,2 % mind. C 28,- Maximaler Reise- / Mietpreis: c ,- 7

5 8 Jahrespaket 365-Vollschutz Optimale Sicherheit 365 Tage im Jahr! Nutzen Sie die Vorteile des 365-Vollschutzes Umfassender Reiseschutz weltweit, das ganze Jahr. Attraktive Konditionen, die sich bereits ab einem Urlaub und einem Kurztrip pro Jahr bezahlt machen. Persönliche Betreuung und tagesaktuelle Informationen zu Ihrem Urlaubsland durch online Reisegesundheitsbrief. Neu: Mit Assistance-Plus Leistungen. Wir unterstützen bei der Suche nach ärztlichen Anlaufstellen, übernehmen Fahrtund Telefonkosten und kümmern uns um Unterbringung und Besuchsfahrten von mitreisenden Angehörigen, wenn ein Krankenhaus-Aufenthalt erforderlich ist. Details siehe Seite 11. Das Produkt im Überblick Reiserücktritt-Versicherung Selbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens c 25,- je Person / Objekt) an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für C 5,- je Person bzw. C 10,- je Familie / Paar abwählbar! Versicherte Ereignisse und Risikopersonen siehe Seite 20. Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung Versicherte Ereignisse und Risikopersonen siehe Seite 20. Umbuchungsgebühren-Schutz Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie / Paar sofern gewählt: Reise-Krankenversicherung Kein Selbstbehalt Bitte beachten Sie auch die Informationen und das Bestellformular auf S. 12 /13. Jahrespaket 365-Vollschutz mit Reise-Krankenversicherung JVE 95,- Zuschlag für Personen ab 65 Jahre: JVAZ 55,- JVF 190,- Zuschlag für Personen ab 65 Jahre: JVAZ 55,- ohne Reise-Krankenversicherung WELT 1. Reiserücktritt-Versicherung 2. Reiseabbruch-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz 4. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: je Person c 2.000,-, je Familie / Paar c 4.000,- 5. Reise-Krankenversicherung (optional) JVEO 80,- JVFO 155,- Maximaler Reisepreis je Reise: c 2.000,- je Person, c 5.000,- je Familie / Paar. Erhöhung maximaler Reisepreis je Person / Familie / Paar: + C 2.000,- oder + C 4.000,- JVR2 50,- JVR4 100,- (Jahresprämien) Erhöhung Reisegepäck-Versicherungssumme: + C 1.000,- + C 2.000,- JVG1 24,- JVG2 48,- (Jahresprämien) Abschluss: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. : Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu jeweils maximal 45 Tagen je Reise. Geltungsbereich: Weltweit gültig für beliebig viele Privat- und Geschäftsreisen sowie alle Verkehrsmittel inkl. Schiffsreisen. 9

6 Jahres-Reise-Krankenschutz Neu: Mit AssistancePlus-Leistungen! Krank werden möchte niemand, schon gar nicht im Urlaub. Aber wenn es im Ausland doch einmal vorkommt, ist es beruhigend zu wissen, dass man wirklich optimal abgesichert ist: Im Krankheitsfall können Sie und ein mitreisender Angehöriger auf unsere besonderen AssistancePlus-Leistungen zählen. Auf der rechten Seite informieren wir Sie darüber im Detail. Das Produkt im Überblick Reise-Krankenversicherung Selbstbehalt: c 100,- je Person bei jedem versicherten Ereignis. Der Selbstbehalt ist für C 5,- je Person bzw. C 10,- je Familie / Paar abwählbar! Bitte beachten Sie auch die Informationen und das Bestellformular auf S. 12 /13. Jahres-Reise-Krankenschutz bis 64 Jahre AJKE 15,- Zuschlag für Personen ab 65 Jahre: JVAZ 55,- bis 64 Jahre AJKF 29,- Zuschlag für Personen ab 65 Jahre: JVAZ 55,- WELT Bei allen Reise-Krankenschutz- Produkten enthalten! + Unterstützung bei der Suche nach ärztlichen Anlaufstellen mit bestmöglicher medizinischer Versorgung + Übernahme von Telefonkosten mit dem medizinischen Dienst der Assistance + Übernahme von Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle + Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus + Übernahme der Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort + Reise-Assistance-Hotline Abschluss: Bis zum Abreisetag möglich. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. : Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu jeweils maximal 45 Tagen je Reise. Geltungsbereich: Weltweit gültig für beliebig viele Privat- und Geschäftsreisen sowie alle Verkehrsmittel inkl. Schiffsreisen. Wir sorgen im Notfall für die Hilfe, die Sie brauchen jederzeit und weltweit! 10 11

7 12 Weitere Informationen zum Jahres-Reiseschutz Wenn Sie ganzjährig weltweit zu einem besonders attraktiven Preis- / Leistungsverhältnis geschützt sein möchten: Einfach nebenstehenden Antrag komplett ausgefüllt abtrennen und an Ihr Reisebüro senden. Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise: 1. Der Versicherungsschutz beginnt an dem von Ihnen angegebenen Datum, frühestens am Tag nach Eingang der Anmeldung bei ELVIA mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung für die Prämie. Mit Erteilung der Einzugsermächtigung (siehe Formular, bitte unbedingt unterschreiben), brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir buchen den Folgejahresbeitrag jeweils frühestens am 01. des Fälligkeitsmonats ab. Bitte teilen Sie uns eventuelle Kontoänderungen rechtzeitig mit. Bitte beachten Sie: Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Zahlung der Prämie erfolgt ist. 2. Sie erhalten von uns automatisch nach Versicherungsabschluss die Versicherungspolice mit Versicherungsbedingungen. Bei Abschluss des Jahrespaketes 365-Vollschutz erhalten Sie außerdem die 365-Schutz-Card zugeschickt. 3. Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Den Jahres-Reiseschutz können Sie bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf jederzeit kündigen. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis auf maximal 5 Jahre. Die Versicherungspolice behält ihre Gültigkeit. 4. Der Jahres-Reiseschutz ist nur für Personen mit Konto in Deutschland abschließbar. (Einzüge von ausländischen Konten sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich). 5. Übersteigt eine Reise den jeweiligen maximalen Reisepreis oder die maximale, können Sie Ihren Reiseschutz entsprechend anpassen. Ihr Reisebüro berät Sie gerne darüber. Für sämtliche in dieser Broschüre aufgeführten Versicherungssparten gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Mondial Assistance International AG, Niederlassung für Deutschland. Die vollständigen Versicherungsbedingungen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Sie sind auch unter einsehbar oder können unter Telefon +49 (0) angefordert werden. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und an Ihr Reisebüro senden! Ja! Ich möchte folgenden Jahres-Reiseschutz abschließen: Jahres-Reise-Krankenschutz Einzel für Person(en) je 15,- Familie / Paar 29,- Zuschlag für Person(en) ab 65 Jahre je 55,- Buchung ohne Selbsthalt je Person 5,- je Familie / Paar 10,- Jahrespaket 365-Vollschutz ohne Reise- mit Reise- Krankenversicherung Krankenversicherung Einzel für Person(en) je 80,- je 95,- Familie / Paar 155,- 190,- Zuschlag für Person(en) ab 65 Jahre je 55,- Buchung ohne Selbsthalt je Person 5,- je Familie / Paar 10,- Erhöhung max. Reisepreis je Pers./Fam./Paar um 2.000,- 50,- um 4.000,- 100,- Erhöhung Reisegepäck-Vers.summe um 1.000,- 24,- um 2.000,- 48,- Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Einzel für Person(en) je 55,- Familie / Paar 109,- Buchung ohne Selbsthalt je Person 5,- je Familie / Paar 10,- Erhöhung max. Reisepreis je Pers./Fam./Paar um 2.000,- 50,- um 4.000,- 100,- Jahres-Reiserücktritt-Basisschutz Einzel für Person(en) je 49,- Gesamtprämie: Versicherte Person Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ / Ort /Telefon Mitversicherte Personen (max. 1 Erwachsener und Kinder) 1. Name, Vorname Geburtsdatum 2. Name, Vorname Geburtsdatum Weitere mitversicherte Personen bitte auf einem extra Blatt vermerken. Familie / Paar 99,- Die Prämien sind bei Fälligkeit bis auf Widerruf von meinem Konto einzuziehen: Konto-Nr. / BLZ Bank / Ort Kontoinhaber Versicherungsbeginn Datum, Unterschrift ELVIA-Agenturnummer (vom Reisebüro auszufüllen) T S A Nach Eingang dieses ausgefüllten Formulars senden wir Ihnen die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen zu. Diese Dokumente stellen das Angebot der Mondial Assistance International AG, Niederlassung für Deutschland für Ihren Versicherungsabschluss dar. Der Vertrag wird mit Ihrer Zahlung der Versicherungsprämie auf Grund Ihrer Einzugsermächtigung wirksam. 13

8 Europa / FernFlug-Vollschutz mit Reise-Krankenvers. Europa / FernFlug-Vollschutz ohne Reise-Krankenvers. Optimale Sicherheit für Flugreisen! Die Produkte im Überblick Reiserücktritt-Versicherung Selbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens c 25,- je Person / Objekt) an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für C 5,- je Person bzw. C 10,- je Familie / Paar abwählbar! Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung Umbuchungsgebühren-Schutz Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie / Paar sofern gewählt: Reise-Krankenversicherung Kein Selbstbehalt Abschluss: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. Geltungsbereich: EuropaFlug-Vollschutz: Europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln); FernFlug-Vollschutz: Weltweit : Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 45 Tage. Objekt: Z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage. EBF4 58,- EBF5 67,- EBF6 80,- EBF7 92,- EBF8 102,- EBFA 129,- EBFB 179,- EBFP 4,2 % SFE 6,0 % mind. C 52,- OSBF + 10,- EuropaFlug- Vollschutz Europa / FernFlug- Vollschutz mit Reise-Krankenvers. ohne Reise-Krankenvers. mit Reise-Krankenvers. 1. Reiserücktritt-Versicherung 2. Reiseabbruch-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz 4. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie/Paar 5. Reise-Krankenversicherung (optional) Reisepreis bis 100,- EVE0 16,- bis 200,- EVE1 26,- bis 400,- EVE2 35,- bis 600,- EVE3 46,- bis 800,- EVE4 52,- bis 1.000,- EVE5 56,- bis 1.500,- EVE6 66,- bis 2.000,- EVE7 90,- bis 2.500,- EVE8 105,- bis ,- EVEP 4,5 % Schiffsreisen SVEK 6,0 % mind. C 52,- bis 800,- EVF4 69,- bis 1.000,- EVF5 79,- bis 1.500,- EVF6 104,- bis 2.000,- EVF7 118,- bis 2.500,- EVF8 132,- bis 3.500,- EVFA 149,- bis 4.500,- EVFB 199,- bis ,- EVFP 4,7 % Schiffsreisen SFEK 6,5 % mind. C 52,- EBE0 11,- EBE1 20,- EBE2 25,- EBE3 34,- EBE4 40,- EBE5 44,- EBE6 52,- EBE7 67,- EBE8 81,- EBEP 4,0 % SVE 5,5 % mind. C 52,- OSBE + 5,- je Familie/Paar/Objekt: FernFlug- Vollschutz FVE1 35,- FVE2 48,- FVE3 58,- FVE4 69,- FVE5 75,- FVE6 88,- FVE7 110,- FVE8 132,- FVEP 5,5 % SVWK 7,0 % mind. C 69,- OSBE + 5,- FVF4 95,- FVF5 109,- FVF6 137,- FVF7 156,- FVF8 168,- FVFA 199,- FVFB 229,- FVFP 5,7 % SFWK 7,5 % mind. C 69,- OSBF + 10,

9 GuteFahrt-Schutz für Auto-, Bahn- und Bus-Reisen CityFlug-Vollschutz Optimaler Schutz für Ihre individuellen Reisen! Die Produkte im Überblick Reiserücktritt-Versicherung Selbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens c 25,- je Person / Objekt) an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für C 5,- je Person bzw. C 10,- je Familie / Paar abwählbar! Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung Umbuchungsgebühren-Schutz Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie / Paar sofern gewählt: Reise-Krankenversicherung Kein Selbstbehalt Abschluss: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Reiseart: GuteFahrt-Schutz: Gültig für Auto-, Bahn- und Busreisen; CityFlug-Vollschutz: Gültig für City-Flug Trips. : GuteFahrt-Schutz: Maximal 22 Tage; CityFlug-Vollschutz: Maximal 5 Tage. Geltungsbereich: Deutschland- und europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) Objekt: Z. B. Ferienwohnung, Wohnmobil, Hausboot, Fährpassage. 16 GuteFahrt-Schutz für Auto-, Bahn-, Bus-Reisen mit Reise-Krankenversicherung bis 5 Tage BVE1 22,- bis 10 Tage BVE2 26,- bis 22 Tage BVE3 32,- bis 5 Tage. BVF1 42,- bis 10 Tage BVF2 51,- bis 22 Tage BVF3 63,- Maximaler Reisepreis: c 3.000,- je Person, c 5.000,- je Familie / Paar bei Auto-Reisen inkl.: Autoschutzbrief-Versicherung Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall. bei Bahn-Reisen inkl.: Bahntransport-Versicherung Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von gesondert transportiertem Gepäck z. B. im Fahrrad-Abteil bis zu c 500,- zusätzlich. bei Bus-Reisen inkl.: Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung Entschädigung für Unfälle während der Busfahrt inkl. Ein- / Aussteigen: bei Tod c ,-; bei Invalidität bis zu c ,- je Person. D / EUROPA ohne Reise-Krankenversicherung 1. Reiserücktritt-Versicherung 2. Reiseabbruch-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz 4. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie 5. Reise-Krankenversicherung (optional) CityFlug-Vollschutz mit Reise-Krankenversicherung bis 5 Tage CFE 22,- bis 5 Tage CFF 42,- bis 5 Tage BBE1 18,- bis 10 Tage BBE2 21,- bis 22 Tage BBE3 26,- je Familie / Paar / Objekt: bis 5 Tage BBF1 34,- bis 10 Tage BBF2 41,- bis 22 Tage BBF3 49,- Ohne SB OSBF + 10,- D / EUROPA ohne Reise-Krankenversicherung Maximaler Reisepreis: c 400,- je Person, c 600,- je Familie / Paar bis 5 Tage CFEO 18,- je Familie / Paar / Objekt: bis 5 Tage CFFO 34,- 17

10 Reise-Kranken- und Gepäckschutz Reise-Krankenschutz Reiserücktritt schon abgesichert? Ihr ideales Kombi-Angebot! Die Produkte im Überblick Reise-Krankenversicherung Reise-Kranken- und Gepäckschutz: Kein Selbstbehalt Reise-Krankenschutz : Selbstbehalt: c 100,- je Person bei jedem versicherten Ereignis. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie / Paar Reise-Kranken- und Gepäckschutz bis 5 Tage SIE1 16,- bis 10 Tage SIE2 27,- bis 17 Tage SIE3 44,- bis 31 Tage SIE4 62,- bis 62 Tage SIE5 124,- bis 93 Tage SIE6 186,- WELT 1. Reise-Krankenversicherung 2. Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: c 2.000,- je Person, c 4.000,- je Familie/Paar bis 5 Tage SIF1 33,- bis 10 Tage SIF2 55,- bis 17 Tage SIF3 89,- bis 31 Tage SIF4 125,- bis 62 Tage SIF5 250,- bis 93 Tage SIF6 375,- Abschluss: Bis zum Abreisetag möglich. Reiseart: Gültig für alle Reisearten. : Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 93 Tage. Geltungsbereich: Weltweit Reise-Krankenschutz bis 64 Jahre bis 10 Tage K641 10,- bis 17 Tage K642 20,- bis 31 Tage K643 38,- bis 45 Tage K644 49,- bis 62 Tage K645 69,- bis 93 Tage KL41 160,- ab 65 Jahre WELT bis 10 Tage K651 20,- bis 17 Tage K652 38,- bis 31 Tage K653 69,- bis 45 Tage K654 94,- bis 62 Tage K ,- bis 93 Tage KL51 320,

11 Produkt- und Verbraucherinformationen Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB. Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise; Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe 2 AVB RR. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in 3 AVB RR, 5 AVB AB. Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. 9 AVB AB). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht. Reiseabbruch-Versicherung ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versicherten Reise; den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und zum Selbstbehalt siehe Reiserücktritt- Versicherung. Versicherte Gründe der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung sind beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen) Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung; Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft; erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter; Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung. Risikopersonen ( 2 Ziffer 2 AVB RR 09) sind Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen; mitreisende versicherte Personen (max. 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner. Umbuchungsgebühren-Schutz Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens c 40,-. Reise-Krankenversicherung erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten: Arzt- und Krankenhauskosten; Medikamente; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen. Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht: Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten; Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle; Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe. 20 Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in 4 AVB RK, 5 AVB AB. Kranken-Rücktransport ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in 3 RT, 5 AVB AB. Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich an die Assistance. Reise-Assistance Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite. Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereignis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt; den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht; die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit maximal 10 % der Versicherungssumme, wenn aufgegebenes Gepäck nicht am selben Tag eintrifft. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film- und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten, Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel ( 3 AVB RG). Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten u. ä. sowie Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen des Versicherungsfalles, vgl. 3 AVB RG. Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung oder der Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu 9 AVB AB. Bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadensfalles entfällt der Versicherungsschutz, siehe 5 Nr. 3 AVB RG. Bahntransport-Versicherung ersetzt bis zur vereinbarten Summe den Zeitwert des Gepäcks, das vor Antritt der Bahnreise zur Beförderung durch die Bahn aufgegeben wird bzw. wegen seiner Größe und Beschaffenheit auf Weisung des Bahnpersonals vom Versicherten in den Gepäckwagen des Zuges geladen wird. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und Einschränkungen siehe die Reisegepäck- Versicherung (AVB RG). Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. 21

12 Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen oder Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräte); zu weiteren Ausschlüssen vgl. 2 AVB RU, 5 AVB AB. An der Gesundheitsschädigung mitwirkende Vorerkrankungen führen ggf. zu Einschränkungen in der Versicherungsleistung, siehe 5 Nr. 1 AVB RU. Im Rahmen der Zahlung der Versicherungsleistungen wegen dauernder Invalidität sind die besonderen Fristen für die Geltendmachung zu berücksichtigen, vgl. 7 AVB RU. Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Für die Dauer der gebuchten Busreise besteht Versicherungsschutz für Unfälle während der Fahrt mit dem Bus einschl. Ein- und Aussteigen. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und Einschränkungen siehe die Reiseunfall- Versicherung (AVB RU). Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Schäden, die aus der Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge oder aus der Ausübung der Jagd entstehen, sowie grundsätzlich an Gegenständen, die in Obhut genommen wurden (Ausnahme: gemietete Räume). Kein Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtschäden aus beruflicher Tätigkeit, 3 AVB RH. Bitte melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich schriftlich bei ELVIA und beachten Sie alle Obliegenheiten in 4 AVB RH. Werden die Obliegenheiten nicht beachtet, kommt eine Kürzung oder der Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu 9 AVB AB. Autoschutzbrief-Versicherung Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall. Kostenerstattung für Pannenhilfe bis zu c 300,-; Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung bis zu c 200,-; Fahrzeugausfall bis zu 5 Tage Übernachtung c 80,- je Person / Nacht oder Mietwagen zur Weiterfahrt 5 Tage zu c 80,- je Tag. Bei Fahrerausfall Rückführung des Fahrzeugs samt mitreisender Personen und Gepäck, Kostenübernahme bis zu c 1.500,-. Versicherungsschutz besteht für Reisefahrzeuge der versicherten Person, die nicht älter als 10 Jahre sind. Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn, zuständig. Datenschutz: Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informieren wir Sie darüber, dass im Schadensfall Daten zu Ihrer Person gespeichert werden, die zur Erfüllung des Versicherungsvertrages notwendig sind. Zur Prüfung des Antrages oder des Schadens werden ggf. Anfragen an andere Versicherer gerichtet und Anfragen anderer Versicherer beantwortet. Außerdem werden Daten an den Rückversicherer übermittelt. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Einwilligung dazu über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinausgeht. Mit Ablehnung eines Antrages zum Vertragsabschluss endet die Einwilligung. Die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt. Widerrufsrecht für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen: Der Versicherungsvertrag gilt auf der Grundlage der Vertragsbestimmungen, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Versicherungsscheins widerruft. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss in Textform erfolgen (Brief, Fax, ) und braucht keine Begründung zu enthalten; er ist zu richten an: Mondial Assistance International AG, Ludmillastraße 26, München, Telefax +49 (0) , service@elvia.de Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 22 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und an Ihr Reisebüro senden! Ja! Ich möchte folgende Reiseversicherung abschließen: Einzelversicherung Familien- / Paarpaket Name: Namen der Mitreisenden: 1. Bitte senden Sie diesen Coupon ausgefüllt an Ihr Reisebüro. über 65 Jahre 2. ja 3. ja Buchungsdatum: Die Reise geht nach (Land): von bis: Reisepreis: Ich / wir möchten folgenden Versicherungsschutz: EuropaFlug-Vollschutz ohne Reise-Krankenvers. Selbstbehalt ohne FernFlug-Vollschutz ohne Reise-Krankenvers. Selbstbehalt ohne GuteFahrt-Schutz ohne Reise-Krankenvers. Selbstbehalt ohne CityFlug-Vollschutz ohne Reise-Krankenvers. Selbstbehalt ohne Reise-Kranken- und Gepäckschutz Reise-Krankenschutz Reiserücktritt-Vollschutz Reiserücktritt-Basisschutz Die Prämie wird bezahlt bar bei Abholung per Überweisung durch beigefügten Scheck An diese Adresse soll die Versicherungspolice geschickt werden: Name: Straße: PLZ/Ort: mit Kranken- Rücktransport mit Kranken- Rücktransport Bitte beachten Sie: Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Zahlung der Prämie erfolgt ist. Nach Eingang dieses ausgefüllten Formulars erhalten Sie die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen. Diese Dokumente stellen das Angebot der Mondial International AG, Niederlassung für Deutschland für Ihren Versicherungsabschluss dar. Der Vertrag wird mit Ihrer Zahlung der Versicherungsprämie wirksam. ja ja 23

13 Sicherheit und Service weltweit! Im Notfall helfen wir schnell, sicher und kompetent ganz gleich, wo Sie sich gerade befinden. Auf unser weltweites Sicherheitsnetz im Verbund mit der Mondial Assistance ist rund um die Uhr Verlass. ELVIA, eine Marke der Mondial Assistance International AG Ludmillastraße München Tel Fax Stempel Reisebüro Kunden-Info ODN

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