13. Februar 2010 Dresden: Gemeinsam gegen Nazis!

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1 13. Februar 2010 Dresden: Gemeinsam gegen Nazis! Eine unvollständige Chronik über ein Gesetz, das nichts zu ändern vermochte, eine Sitzung, die auf der Straße stattfand, und zivilen Ungehorsam, der das scheinbar Unmögliche möglich machte. 1

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3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum ersten Mal konnten Neonazis nicht den Tag des Gedenkens an die Bombardierung Dresdens für ihren europaweit größten Aufmarsch missbrauchen. Sie kamen keinen Meter vom Fleck, weil sich ihnen zwölftausend Menschen friedlich entgegenstellten. So wurde das Ziel des Aktionsbündnisses Dresden nazifrei weitestgehend erreicht. Nicht das von CDU und FDP durchgedrückte neue sächsische Versammlungsgesetz, das auch nach Meinung der vom Landtag angehörten Sachverständigen die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise beschneidet, hat dem Treiben der Nazis einen Riegel vorgeschoben, sondern die Zivilcourage so vieler Bürgerinnen und Bürger. Unsere Fraktion hat gemeinsam mit Abgeordneten der LINKEN aus den Landesparlamenten von Thüringen und Hessen sowie dem Europäischen Parlament und dem Bundestag durch eine öffentliche Fraktionssitzung auf der Hansastraße am Bahnhof Neustadt, vor dem sich die Nazis nach dem Willen des Dresdner Ordnungsamtes sammeln durften, das antifaschistische Engagement unterstützt. Dieses kleine Heft dokumentiert Ereignisse eines historischen Tages in der sächsischen Landeshauptstadt: Am wurden die Nazis gestoppt! Mögen sie nie wieder Straßen und Plätze in Beschlag nehmen, weder an symbolträchtigen Orten in Dresden noch anderswo! Diesen Wunsch brachten auch die Teilnehmer einer beeindruckenden Menschenkette in der Dresdner Altstadt zum Ausdruck, an der ich mich ebenfalls beteiligt habe, zusammen mit anderen LINKEN und Vertretern aller demokratischen Parteien. Die Toten mahnen sie mahnen uns alle zum Frieden. Historiker verweisen zurecht darauf, dass Dresden im Dritten Reich zu den Nazi-Hochburgen gehörte und auch von hier ein Krieg ausging, der beispielsweise zum Tod der Hälfte der Bevölkerung Warschaus, darunter fast aller damals dort ansässigen Juden führte. Das unermessliche Leid Warschaus, das dem Bombenangriff auf Dresden vorausging, wurde um den 13. Februar mit einer Fotoausstellung auf den Fluren unserer Fraktion im Landtag dokumentiert. Sie zeigt: Wer Nie wieder Krieg! sagt, kommt um das Nie wieder Faschismus! nicht herum. Dr. André Hahn Fraktionsvorsitzender 3

4 Wie Zivilcourage kriminalisiert wird Am 13. und 14. Februar 1945 fielen anglo-amerikanische Bomben auf Dresden. Seither sind diese Tage im Februar in Dresden Tage des Gedenkens. Nur wie der Zerstörung der Stadt und der ca Opfer gedacht wird, darüber herrscht Uneinigkeit, zumal das Datum seit zehn Jahren von Nazis zur Umdeutung der Geschichte missbraucht wird. Am 13. Februar 2010 stand mit der 65. Wiederkehr der Bombardierung Dresdens erneut der europaweit größte Aufmarsch der rechtsextremen Szene bevor und ein parteiübergreifende Bündnis Dresden nazifrei rief zur Blockade des braunen Aufmarsches auf. Tausende schlossen sich dem Aufruf an, darunter Vertreter verschiedener Organisationen und Parteien, Gewerkschaften, Künstler u.v.a.m. Die Staatsanwaltschaft Dresden sah in dem Aufruf eine Aufforderung zur Straftat und ordnete eine Hausdurchsuchung beim Bündnis nazifrei an. Plakate und Computer wurden beschlagnahmt, die Bündnis-Homepage wurde gesperrt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag kritisierte die Polizeiaktion und gab am 19. Januar 2010 eine entsprechende Erklärung heraus: (...) Es ist politisch nicht hinnehmbar, dass ein breites demokratisches Spektrum mit polizeilichen Mitteln kriminalisiert wird, weil es dazu aufruft, sich einem Naziaufmarsch entgegen zu stellen. (...) Der Durchsuchungsbeschluss bezeichnet die Aufforderung, einem Naziaufmarsch entgegenzutreten, als grobe Störung des Aufzugs, die strafrechtlich verfolgt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht hat erst in seiner Entscheidung vom festgestellt, dass Naziaufmärsche aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes heraus sehr wohl versammlungsrechtlich verboten werden können. Geschieht dies nicht, ist es definitiv vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, dazu aufzurufen, einem solchen Aufmarsch friedlich entgegenzutreten. 4

5 Wie eine Gesetzesänderung ins Leere geht In Reaktion auf die kurz vorm 13. Februar 2010 überstürzt durchgepeitschte Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetztes durch die CDU/ FDP-Koalition, reichte die Linksfraktion am 22. Januar einen Antrag in den Landtag ein. Der Rechtsexperte der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, erklärte dazu: Die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit hat mit ihrem Versammlungsgesetz faktisch die bisherigen Versammlungsbehörden abgeschafft und damit auch deren Befugnisse zur Unterbindung des geplanten europaweit größten Naziaufmarsches am 13. Februar in Dresden in Luft aufgelöst. (...) Der Landtagspräsident ist unserem Ersuchen nicht gefolgt, das Gesetz wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit nicht zu unterschreiben. Da sich die Landtagsmehrheit gegenüber allen rationalen Bedenken immun zeigt wie schon nach der Anhörung deutlich wurde, auf der alle Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten, kann nun nur noch die Staatsregierung den schweren Schaden abwenden, der dem Ansehen des Freistaates Sachsen angesichts dieser Peinlichkeit droht. Daher fordern wir in dem Antrag, dem Landtag unverzüglich einen rechtzeitig umsetzbaren Vorschlag zur Schaffung einer verfassungskonformen und durch die zuständigen Behörden vollziehbaren Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge, insbesondere auch des bevorstehenden Naziaufmarsches am 13. Februar 2010 in Dresden zu unterbreiten. Darüber kann rechtzeitig eigentlich nur noch auf einer außerordentlichen Landtags-Sondersitzung entschieden werden. Eine Landtagssondersitzung jedoch hat es nicht gegeben. Schon bevor FDP-Justizminister Martens am 2. Februar 2010 seine Erklärung zur Vorbereitung der sächsischen Justiz für den 13. Februar 2010 in Dresden verbreiten ließ, hatte die Fraktion DIE LINKE beantragt, dazu umgehend den Rechtsausschuss einzuberufen. MdL Klaus Bartl kritisierte Martens: So tief wie Dr. Jürgen Martens ist in der jüngeren bundesdeutschen Geschichte kaum ein Liberaler gefallen vom verlässlichen Verteidiger der Freiheits- und Bürgerrechte zum rechtskonservativen Polarisierer im Bandmann-Stil ( Tummelplatz von rechtsextremen Ideologen und linken Chaoten ). Dabei gerät das eigentliche Problem des 13. Februar in Dresden aus dem Blickwinkel: der schamlose Missbrauch des Gedenkens der Dresdner 5

6 an die Zerstörung ihrer Heimatstadt vor 65 Jahren ausgerechnet durch den europaweit größten Aufmarsch der Nazis, die sich in der Nachfolge derer befinden, die jenen verbrecherischen Krieg vom Zaun gebrochen haben, dem letztlich auch Dresden zum Opfer fiel. Die heutige Verlautbarung des ehemals liberalen sächsischen Justizministers ist aber auch aus einem ganz anderen Grund völlig daneben: Die Staatsanwaltschaft ist nicht der verlängerte Arm der Regierungspolitik bzw. sollte es nicht sein. An der nötigen Distanz gab es ja gerade in Sachsen in den vergangenen Jahren wiederholt berechtigte Zweifel. Um so unverantwortlicher ist es, dass sich nun der Justizminister anmaßt, im Namen der Richter und Staatsanwälte zu sprechen. Nach der Beschädigung der Versammlungsfreiheit durch das neue Versammlungsgesetz wird nun sogar die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen. Wenn das Ansehen Sachsens am 13. Februar nicht zusätzlich schweren Schaden nehmen sollte, muss der Justizminister unverzüglich auf den Pfad der rechtsstaatlichen Tugend zurückkehren. Wir haben eine Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Landtags beantragt mit dem Ziel, dass zivilgesellschaftliches Engagement nicht weiter kriminalisiert wird und die offenkundigen Mängel des Versammlungsgesetzes behoben werden. 6

7 Öffentliches Nachdenken über Gedenkkultur Am 9. Februar 2010 lud die Landtagsfraktion der LINKEN angesichts des bevorstehenden 13. Februar in Dresden und des mit diesem Datum verbundenen öffentlichen Nachdenkens über Gedenkkultur und die Verhinderung ihres Missbrauchs durch Nazis und die politischen Schlussfolgerungen für die Gegenwart zur ersten von insgesamt drei Veranstaltungen ein. Sie stand unter dem Titel Coventry, Warschau, Dresden zur Erinnerung an die Zerstörung europäischer Städte im 2. Weltkrieg. Dr. André Hahn, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, eröffnete die gut besuchte Veranstaltung und untermauerte die politische Aktualität eines historischen Datums. Danach referierte der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Gerhard Besier, über die Zerstörung europäischer Städte im Zweiten Weltkrieg und schlug damit die Brücke zum Vortrag von Prof. Eugeniusz Cezary Król von der Polnische Akademie der Wissenschaften in Warschau, der die Grundlage und Entstehungsgeschichte der Ausstellung Das besetzte Warschau im Objektiv des Feindes ( ) Das Schicksal einer europäischen Stadt im Zweiten Weltkrieg beschrieb. Im Anschluss an die Gedenkveranstaltung wurde die genannte Ausstellung eröffnet, präsentiert durch den Lehrstuhl für Europastudien an der Technischen Universität Dresden und das Sigmund-Neumann-Institut für Freiheits- und Demokratieforschung Dresden. Die öffentliche Ausstellung gastierte bis Anfang März 2010 auf der Etage der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag und zeigte ebenso ungewohnte wie bedrückende Aufnahmen aus dem besetzten Warschau der Jahre 1939 bis 1945, allesamt geschossen durch das Objektiv des Feindes, also von deutschen Bildberichterstattern. 7

8 Die zweite, den 13. Februar vorbereitende Veranstaltung der Fraktion DIE LINKE fand zwei Tage vor dem Dresdner Gedenk-Samstag im Kulturrathaus der Landeshauptstadt statt. Hierbei stand das umstrittenes sächsisches Versammlungsgesetz im Mittelpunkt. Unter dem Titel Widerstand gegen das neue Versammlungsgesetz! Demokratieabbau stoppen diskutierten der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Dr. André Hahn, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Klaus Bartl, Prof. Martin Kutscha, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Ralf Hron vom DGB Sachsen sowie Andreas Schönherr von attac und MdL Julia Bonk. Rechtsexperte Klaus Bartl erläuterte die Hintergründe und Auswirkungen des von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetzes Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge. Prof. Kutscha ergänzte und erweiterte Bartls Vortrag in einem Impulsreferat. Rico Gebhardt, Landesvorsitzender der LINKEN und Sprecher für Innenpolitik der Fraktion DIE LINKE, resümierte in seinem Schlusswort: Die ad hoc durchzogenne Änderung des Versammlungsgesetzes durch Schwarz-Gelb wird keinen einzigen Nazi daran hindern, am 13. Februar durch Dresden zu ziehen. 8

9 Schwarz-Gelbes Versammlungsgesetz scheitert Am 5. Februar 2010 gab das Dresdner Verwaltungsgericht dem Widerspuch der Nazis gegen die Untersagung ihres Trauermarsches statt. Damit war den Neofaschisten höchstrichterlich der Weg durch die Stadt geebnet und das neue Sächsische Versammlungsgesetz grandios gescheitert. Die Landtagsfraktion DIE LINKE kommentierte den Gerichtentscheid wie folgt: Die fatale Strategie, mit dem Abbau von Grundrechten den Nazispuk zu bändigen, hat die erwartete Niederlage erlitten. Nun muss es darum gehen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und zu unterstützen, statt ihm mit juristischer Repression Steine in den Weg zu legen. Nach der von der Linksfraktion angestrengten Sondersitzung des Verfassungs-, Rechts und Europaausschusses des Sächsischen Landtags zur Beratung zweier Anträge der Fraktion zur Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge und gegen die Behinderung und Kriminalisierung friedlichen zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Klaus Bartl: Regierung und Koalitionsmehrheit haben die ihnen von uns mit unserem Antrag auf ein funktionstüchtiges, verfassungsgemäßes Versammlungsgesetz gebotene letzte Chance verpasst, den Weg für eine kurzfristige Reparatur des neuen sächsischen Versammlungsrechts zu beschreiten. Damit tragen CDU und FDP mit Blick auf den 13. Februar in Dresden die Verantwortung für Unsicherheiten und Sicherheitsrisiken in jeder Hinsicht. Dass Herrn Schiemann (MdL der CDU-Fraktion, d. Red.) nichts Besseres einfällt, als das Chaoten-Totschlagsargument gegen jegliches zivilgesellschaftliche Engagement zu ziehen, zeigt nur, dass die Koalition immer noch nicht begriffen hat, was das Einzige ist, was den Naziaufmarsch noch verhindern kann: Mutige mündige Bürgerinnen und Bürger, die nicht kriminalisiert werden dürfen. 9

10 Aufrüstung wie für einen Bürgerkrieg? Am 10. Februar und damit drei Tage vor Ultimo wurden die Bürgerinnen und Bürger Sachsens via Medien quasi auf mögliche bürgerkriegsähnliche Zustände im Dresden des 13. Februar 2010 vorbereitet. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte mit Blick auf das bevorstehende Wochenende in Dresden den Spezialeinsatzkommandos (SEK) die Genehmigung zum Einsatz von Spezialwaffen ( Pfefferkugel-Pistolen ) erteilt. Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: Erst werden 80 Gefängniszellen präventiv bereitgestellt, Staatsanwälte vor Ort postiert, nun ist von Spezialeinsatzkommandos mit Spezialwaffen die Rede. Wir haben mit der Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses ein letztes Mal versucht, die schwarz-gelbe Koalition zu einem Kurs der Deeskalation zu bewegen, der friedliches, zivilgesellschaftliches Engagement gegen den bevorstehenden europaweit größten Naziaufmarsch unterstützt. Doch stattdessen rüsten Polizei und Justiz unter dem politischen Druck der CDU/FDP-Landesregierung auf, als hätten sie die Absicht, sich in den Bürgerkrieg zu begeben. Wie der Spiegel schon vor sechs Wochen berichtete, hat es in Deutschland im vergangenen halben Jahr mindestens drei Todesfälle nach dem Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei gegeben. Sollte Sachsens Innenminister nun sogar Tote in Kauf nehmen, um die längst gescheiterte Strategie von mehr Sicherheit durch weniger Versammlungsfreiheit durchzusetzen? Herr Ulbig, wenn es die in Bild zitierte Pepperball- Vorschrift geben sollte, dann ziehen Sie diese noch heute zurück! Andernfalls bliebe nur die Schlussfolgerung übrig: Diese Regierung hat den Verstand verloren! 10

11 Öffentliche Fraktionssitzung am 13. Februar in Dresden Aufgrund der sich zuspitzenden Ereignisse und Entwicklungen, je näher der 13. Februar 2010 rückte, entschied sich die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, ihre für den 13. Februar geplante länderübergreifende Fraktionssitzung unter dem Banner Gemeinsam gegen Nazis öffentlich und unter freiem Himmel durchzuführen. Die Landtagsfraktionen der LINKEN aus Sachsen, Thüringen und Hessen sowie Bundestagsabgeordnete der LINKEN trafen sich am Sonnabend, dem 13. Februar 2010, bereits 9 Uhr auf der Neustädter Seite Dresdens und begaben sich anschließend zum Neustädter Bahnhof, um dort in Sicht- und Hörweite der geplanten Sammelstelle und Aufmarschroute der Nazis ihre gemeinsame Fraktionssitzung abzuhalten. Die Drei-Länder-Sitzung wurde per Pressemitteilung angekündigt und wie folgt begründet: Dresden braucht besonders am 13. Februar mündige, mutige Bürgerinnen und Bürger, die den Nazis aus ganz Europa nicht die Straßen der Stadt überlassen. Nie wieder Krieg heißt auch nie wieder Faschismus das ist die Lehre aus der Zerstörung Dresdens vor 65 Jahren. Die LINKEN Fraktionen wollen mit ihrer öffentlichen Fraktionssitzung unter freiem Himmel die Dresdnerinnen und Dresdner unterstützen: in ihrem würdigen Gedenken und im Protest gegen den Missbrauch des Andenkens an die Bombenopfer durch die geistigen Nachfahren der Nazis. 11

12 Schrankenlose Allianz gegen braune Marschierer Neben LINKEN Landtagsabgeordneten aus Sachsen. Hessen und Thüringen jeweils angeführt durch ihre Fraktionsvorsitzenden Dr. André Hahn, Bodo Ramelow und Willi van Ooyen waren mehrere LINKE Bundestags- und Europaabgeordnete sowie befreundete Politiker aus Tschechien und Polen nach Dresden gekommen, um die Blockade des Naziaufmarsches zu stärken. Zur Gruppe von Bürgern und Politikern, die am 13. Februar aus Tschechien nach Dresden gereist waren, gehörte auch der Europaabgeordnete Jaromír Kohlícek und der Bürgermeister Joséf Hála (Jinec) vom tschechischen Bürgermeister- Bündnis gegen Radar-Anlagen. Unter den Bundestagsabgeordneten der LIN- KEN waren natürlich viele Abgeordnete aus Sachsen, aber mit Petra Pau auch eine Berlinerin, die zudem Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages ist. 12

13 Ziviler Ungehorsam auf vielen Tausend Füßen Die Nazi-Demo sollte 12 Uhr mittags beginnen. Bereits ab etwa 10 Uhr jedoch waren alle vier Seiten vom und zum Neustädter Bahnhof dicht. Friedlich besetzt von insgesamt mindestens zwölftausend Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, aus Dresden, aus dem gesamten Bundesgebiet, mit und ohne politischen Hintergrund, mit Freunden oder in ganzen Gruppen darunter mehrere Bürgermeister, so auch aus Jena und Erfurt. Allein hinter den LINKEN Fraktionssitzungsteilnehmern aus Hessen, Thüringen und Sachsen in der Hansastraße befanden sich rund dreitausend friedliche Blockierer, bei minus drei Grad hielten sie durch und aus, bis gegen17 Uhr feststand: Die Nazis müssen wieder nach Hause gehen, die Gegendemonstranten waren zahlenmäßig einfach zu viele, die Polizei wollte unter diesen Umständen nicht für die Sicherheit der braunen Marschierer garantieren. Als Bodo Ramelow dies per Megaphon mitteilte, jubelte die Masse: Tausendfacher ziviler Ungehorsam hatte am 13. Februar 2010 über braunen Ungeist gesiegt. Zum ersten Mal seit zehn Jahren. Ab Uhr schlossen auf der anderen Elbseite ca Menschen eine symbolische Kette um die Altstadt. Wie zahlreiche anderen Linkspolitiker reihten sich hier auch Dr. André Hahn und Petra Pau mit ein. Während sich die symbolische Menschenkette nach etwa einer Stunde wieder auflöste, hielten die Blockierer auf der gegenüberliegenden Stadtseite noch mehrere Stunden aus und die Nazis vom Marschieren ab. 13

14 Den Tag bilanzierte Dr. André Hahn: Der 13. Februar 2010 in Dresden wird seinen Platz in den Geschichtsbüchern haben: Erstmals waren sich alle demokratischen Parteien in ihrem Auftreten gegenüber Nazis grundsätzlich einig - das hat sich auf die Mobilisierungskraft für die eindrucksvolle symbolische Menschenkette in der Altstadt überaus positiv ausgewirkt. Mindestens genau so bedeutsam aber ist, dass endlich auch in Dresden die Nazis durch den couragierten Einsatz vieler Organisationen und Initiativen daran gehindert wurden, auch nur einen einzigen Meter gemeinsam marschieren zu können. Beides zusammen macht meine Genugtuung angesichts dieses Tages aus, der wirklich in jeder Hinsicht würdigem und historisch wahrhaftigem Gedenken förderlich war. Und deshalb haben wir uns, habe auch ich mich persönlich, ganz bewusst an beiden Aktionsformen beteiligt. Mit der gut achtstündigen Fraktionssitzung unter freiem Himmel, die die sächsische Landtagsfraktion der LINKEN gemeinsam mit unseren Landtags-Kollegen aus Hessen und Thüringen, mit Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie Politikern aus der Tschechien und Polen durchgeführt hat, haben wir unseren Beitrag dazu geleistet, dass der geplante Neonazi-Aufmarsch nicht zustande kam. Nun sollten alle zivilgesellschaftlichen, demokratischen Kräfte an diese Erfahrung anknüpfen und den gewonnenen produktiven Konsens im Interesse eines weltoffenen Sachsen weiterentwickeln. Denn bei diesem Thema ist noch einiges zu tun! Mein Dank gilt auch der Polizei, die und dies gilt vor allem für jenen Bereich beim Neustädter Bahnhof, in dem wir uns als Fraktion aufgehalten haben sich sehr kooperativ zeigte, im guten Sinne für Sicherheit gesorgt und damit der demokratischen Kultur einen guten Dienst erwiesen hat. 14

15 Impressum Herausgeber: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag V.i.S.d.P.: Marcel Braumann Redaktion: Elke Fahr Gestaltung/Satz: Carola Müller Fotos: efa (Titel, S. 4, 6 14) CM (S. 12, 14)) Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, Dresden Fon: , Fax: linksfraktion@slt.sachsen.de Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden. 15

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