INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance
|
|
- Franz Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance Die Ausführungen zur Corporate Governance richten sich in Aufbau und Inhalt nach der Corporate-Governance-Richtlinie der SIX Exchange Regulation vom 29. Oktober 2008 und dem dazugehörigen Kommentar vom 20. September KONZERNSTRUKTUR UND AKTIONARIAT Die INTERSPORT PSC Gruppe ist primär in den Bereichen der Markenlizenzvergabe, dem Gross- und Detailhandel mit Sportartikeln, der Zentralregulierung und der Erbringung von Dienstleistungen für den Sportfachhandel im Markt Schweiz tätig. Die INTERSPORT PSC Holding AG ist einerseits Lizenznehmerin gegenüber der IIC-INTERSPORT International Corp. GmbH und hält andererseits eine Beteiligung von 7.7% an der IIC. 1.1 Konzernstruktur Die rechtliche Struktur und die Angaben zum Konsolidierungskreis finden Sie im Anhang der konsolidierten Jahresrechnungen auf den Seiten 10 und 17. Ausser der INTERSPORT PSC Holding AG gehören keine kotierten Gesellschaften zum Konsolidierungskreis. Name INTERSPORT PSC Holding AG Sitz Ostermundigen, Schweiz Börsenwert 30. September 2014 TCHF Börsenkotierung SIX Swiss Exchange (Domestic Standard) Valor ISIN CH Die operative Konzernstruktur richtet sich nach divisionalen Geschäftsbereichen. Die seit 1. Oktober 2014 gültige Organisation ist nachfolgend grafisch dargestellt. CEO Human Resources Assistenz CEO Partnergeschäft Rent Grosshandel Retail Services Kundenberatung Verkauf Finanzen Industriepartner Produkt-Management Controlling Marketing Services Logistik/Projekte Informatik 1.2 Bedeutende Aktionäre 30. Sept Sept Zelfi Sports Holding Ltd., Baar* 91.0 % 91.0 % * Nahe stehende Person des Verwaltungsrates. Nicholas Berry, Verwaltungsratspräsident der INTERSPORT PSC Holding AG, ist Teilhaber und Präsident des Verwaltungsrates der Zelfi Sports Holding Ltd. 38 Im Berichtsjahr sind keine Offenlegungsmeldungen nach Art. 20 BEHG eingegangen. Es sind keine Aktionärsbindungsverträge oder sonstigen bedeutenden Absprachen zwischen den Aktionären bekannt.
2 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance Per 30. September 2014 waren 413 Aktionäre im Aktienregister der INTERSPORT PSC Holding AG eingetragen. Der Aktienbesitz verteilt sich wie folgt: Streuung der Aktionäre per 30. September 2014 Aktien 1 bis bis bis bis mehr als Aktionäre nach Kategorie per 30. September 2014 in Prozent Bedeutende Aktionäre 91.0 Juristische Personen 2.4 Natürliche Personen 4.7 Dispobestand 1.9 Die Angaben stimmen mit den Eintragungen im Aktienbuch überein. 8.8 % der Aktien (ohne eigene Aktien) sind in den Händen der Publikumsaktionäre. 1.3 Kreuzbeteiligungen Die INTERSPORT PSC Gruppe ist keine kapital- oder stimmenmässigen Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften eingegangen. 2. KAPITALSTRUKTUR 2.1 Kapital Per 30. September 2014 betrug das Aktienkapital unverändert TCHF 9680 und das bedingte Kapital TCHF 968. Es besteht kein genehmigtes Kapital. 2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen An der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Februar 2008 wurde das bedingte Aktienkapital von TCHF 2068 auf TCHF 968 angepasst. Das bedingte Kapital kann durch die Ausgabe von maximal Namenaktien à nominal CHF 22 zum Zwecke von Mitarbeiterbeteiligungen (darin inbegriffen die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung) verwendet werden. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ist ausgeschlossen. Bis zum 30. September 2014 wurden weder Optionen noch Aktien ausgegeben bzw. liberiert. Die Kapitalbeteiligungspläne sind durch den Verwaltungsrat zu genehmigen. 2.3 Kapitalveränderungen Die Kapitalveränderungen der letzten zwei Berichtsjahre sind im Nachweis der Eigenkapitalveränderung auf der Seite 16 des Geschäftsberichtes detailliert ersichtlich. Die Kapitalveränderungen aus dem Geschäftsjahr 2007/2008 sind im Geschäftsbericht 2007/2008 auf Seite 16 ersichtlich. 2.4 Aktien und Partizipationsscheine Das Aktienkapital besteht per 30. September 2014 aus Namenaktien mit einem Nennwert von unverändert CHF 22 pro Aktie. Es besteht nur eine Kategorie an Namenaktien. Es bestehen keine Partizipationsscheine. 2.5 Genussscheine Es bestehen keine Genussscheine. 39
3 2.6 Beschränkungen der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen Die Aktien der INTERSPORT PSC Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung des eingetragenen Aktionärs oder Nominees Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung streichen, wenn diese durch falsche Angaben zustande gekommen sind. Über die Zulassung von Nominee-Eintragungen entscheidet der Verwaltungsrat. 2.7 Wandelanleihen und Optionen Es bestehen keine Wandelanleihen oder Optionen per 30. September VERWALTUNGSRAT Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Schweizerischen Obligationenrecht, in den Statuten und im Organisationsreglement geregelt. 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat der INTERSPORT PSC Holding AG besteht per Stichtag aus sechs Personen. Ausser Urs Michael Müller (CEO), der die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung bis innehatte, sowie Patrick Bundeli (CEO, CFO) als Mitglied der Geschäftsleitung, sind sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates nicht exekutive Mitglieder und gehörten während der vergangenen drei Geschäftsjahre nicht der Geschäftsleitung an. Über die Anzahl der vom Verwaltungsrat gehaltenen Aktien gibt die Tabelle Seite 23 Auskunft. Nicholas Berry Präsident, Brite (geb. 1942) Nicht exekutiv Im VR seit 2001, gewählt bis 2014 François Cruchon Mitglied, Schweizer (geb. 1958) Nicht exekutiv Im VR seit 2004, gewählt bis 2014 André Troxler Mitglied, Schweizer (geb. 1963) Nicht exekutiv Im VR seit 2010, gewählt bis Studium an der Oxford University, Master of Arts and Bachelor of Arts, Oxford, Grossbritannien. Investor und Unternehmer seit Studienabschluss. Nicholas Berry verwaltet das Familienvermögen. Wohnhaft in der Schweiz. Weitere Tätigkeiten, Ver flech tun gen und wichtige Funktionen: Präsident des Verwaltungsrates der Stancroft Trust Ltd., Cyprus; Verwaltungsrat Mintel Group Ltd., London; Verwaltungsrat Cluff Natural Resources Plc, London; Verwaltungsrat Daily Mail & General Trust, London, sowie verschiedene VR-Mandate in Marktforschungs-, Verlags- und Investment- Gesellschaften. Teilhaber und Präsident des Verwaltungsrats der Zelfi Sports Holding Ltd., Baar (Hauptaktionär der Intersport PSC Holding AG). Sportartikelverkäufer, dipl. Detailhandelsfachmann. Seit 1985 Inhaber/Geschäfts führer der François Sports, Morges. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Vizepräsident des Zentralvorstandes ASMAS, Präsident ASMAS Sektion Waadt/ Freiburg. Verwalter der François Sports SA, Morges, welche Franchisenehmerin der Intersport Schweiz AG ist (wesentliche Geschäftsbeziehung). Detailhandelsangestellter, Weiterbildung zum Kaufmann des Detailhandels, eidg. dipl. Branchenspezialist (Sport). Seit 1986 Inhaber/ Geschäftsführer der Troxler Sport & Mode AG, Lenk. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft Lenk Bergbahnen; Vorstandsmitglied der Alpinen Rettung Bern (ARBE); Rettungschef der Alpinen Rettung (SAC-ARS) im Simmental/ Diemtigtal. Inhaber/Geschäftsführer der Troxler Sport & Mode AG, Lenk, welche Franchisenehmerin der Intersport Schweiz AG ist (wesentliche Geschäftsbeziehung).
4 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance John Weeks Mitglied, Brite (geb. 1962) Nicht exekutiv Im VR seit 2003, gewählt bis 2014 William Berry Mitglied, Brite, Franzose (geb. 1978) Nicht exekutiv Im VR seit 2012, gewählt bis 2014 Patrick Bundeli Mitglied, Schweizer (geb. 1968) Exekutiv (CEO) Im VR seit 2012, gewählt bis Graduate Engineer, University of Birmingham, England. Seit 1993 General Manager, Chief Executive Officer und Präsident des Verwaltungsrates der Mintel Group Ltd., London. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Member of the Market Research Society, Grossbritannien. Investor und Unternehmer. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Vorsitzender der Stancroft Capital Ltd. in London. Im Auftrag von Stancroft und verschiedenen anderen Instanzen ist er verantwortlich für die Beaufsichtigung von mehreren börsenkotierten und nicht börsenkotierten Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Vorstandsmitglied des Marktforschungsunternehmens Mintel Group Ltd. sowie dessen Dachgesellschaft MI Investment Holding. Mitglied des Verwaltungsrats der Zelfi Sports Holding Ltd., Mehrheitsaktionär der Intersport PSC. Mitglied des Verwaltungsrats der Keynote Limited; der GFI Investment limited und der Société des Carrières SA Treuhänder mit Fachausweis, 1994 dipl. Wirtschaftsprüfer Deloitte & Touche Experta AG, Bern, Manager, Wirtschaftsprüfung; Deloitte & Touche LLP, Greenville, USA, Audit Services; Deloitte & Touche AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung; Silent Gliss International AG, Gümligen, CFO; Ernst & Young AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung Intersport, CFO, seit Februar 2014 Intersport, CEO. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der INTERSPORT PSC Holding AG, der INTERSPORT Schweiz AG, der INTERSPORT Rent-Network Jungfrau Region AG, der INTER- SPORT Rent-Network AG Enga - din-st. Moritz, Präsident des Verwaltungsrates der SPORT- FABRIK AG. 3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen Mit Ausnahme der unter Ziffer 3.1 (Mitglieder des Verwaltungsrates) bereits erwähnten Funktionen üben die Verwaltungsräte keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien oder dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen aus. 3.3 Kreuzverflechtungen Es bestehen keine Kreuzverflechtungen. 41
5 3.4 Wahl und Amtszeit Der Verwaltungsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Sie werden durch die Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung. 3.5 Interne Organisation Aufgabenteilung im Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt einen Präsidenten und ernennt einen Sekretär, der weder Mitglied des Verwaltungsrates noch Aktionär zu sein braucht. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Verwaltungsratssitzung oder die Aufnahme eines Traktandums verlangen. Die Einberufung und die Festlegung der Traktanden erfolgt durch den Präsidenten. Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind: Bestimmung der Geschäftspolitik und Geschäftsstrategie Beschlussfassung über Jahresbudget, Finanzplanung, Jahres- und Halbjahresabschlüsse Beschlussfassung über Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Firmenzusammenschlüsse, Reorganisationen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken Beschlussfassung über geschäftsrelevante, langfristige Verträge Beschlussfassung über nicht im Budget vorgesehene Verpflichtungen oder Investitionen über CHF 1.0 Mio. im Einzelfall Ernennung und Entlassung der Geschäftsleitungsmitglieder Erlass von relevanten Reglementen Im Weiteren entscheidet er über gesetzlich nicht delegierbare Angelegenheiten Verwaltungsratsausschüsse Der Verwaltungsrat hat gemäss Gesetz den Vergütungsausschuss gebildet. Dem Vergütungsausschuss gehören Nicholas Berry und William Berry an Arbeitsweise des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Dazu kommen bei Bedarf ausserordentliche Sitzungen oder Beschlüsse auf dem Zirkularweg. 2013/2014 tagte der Verwaltungsrat an vier ordentlichen Sitzungen. Diese dauerten jeweils einen halben Tag. Zu den einzelnen Verwaltungsratssitzungen werden Sitzungsprotokolle erstellt. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Mindestens zweimal im Jahr besprechen sich die exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates mit der externen Revisionsstelle. Bei der Halbjahresbesprechung werden der Halbjahresabschluss, die Audit-Strategie, der Prüfplan, das Honorar und andere revisionsrelevante Themen für die bevorstehende Revision besprochen. An der Schlussbesprechung werden der Jahresabschluss, die Ergebnisse sowie die Effektivität der Revision diskutiert. 3.6 Kompetenzregelung Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung seit dem 19. Februar 2014 an CEO Patrick Bundeli delegiert. Urs Michael Müller war bis zum 18. Februar 2014 für die Geschäftsführung verantwortlich. Er hat das Unternehmen per verlassen. Die Geschäftsleitung führt die täglichen Geschäfte selbständig im Rahmen der Richtlinien und Weisungen des Verwaltungsrates. Kompetenzen und Verantwortung werden insbesondere durch das vom Verwaltungsrat genehmigte Budget und die festgelegte Strategie bestimmt. 42
6 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance 3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung Der Gesamtverwaltungsrat kann sich auf eine umfassende monatliche, quartalsweise, halbjährliche und jährliche Berichterstattung abstützen. Der Geschäftsgang wird mit Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung sowie weiteren Kommentaren und rollenden Forecasts genau verfolgt. Die Ergebnisse werden mit den Budget- und Vorjahreswerten verglichen. Die Geschäftsleitung informiert den Verwaltungsrat an jeder Sitzung über Geschäftsgang, Entwicklungen, Innovationen, wichtige Verträge und Projekte. Der Verwaltungsratspräsident wird an zusätzlichen Sitzungen, sechs- bis achtmal pro Jahr, ausführlich über den Geschäftsgang informiert. Weitere Führungsinstrumente zur Steuerung des Unternehmens sind die strategische Planung und deren Ableitung in Jahresziele und Operationspläne. Die Risikoentwicklung (Märkte, Kunden, Unternehmung) und das Risikomanagement werden an den Verwaltungsratssitzungen diskutiert und genehmigt. Die wichtigsten Geschäftsprozesse und Geschäftsrisiken werden mit einem internen Kontrollsystem und einem internen Qualitätsmanagement ständig überwacht. Zum Risikomanagement verweisen wir auf den Anhang der konsolidierten Jahresrechnung Seite 26/ GESCHÄFTSLEITUNG 4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besteht seit dem 1. Oktober 2014 aus fünf Mitgliedern. Geschäftsleitung am 1. Oktober 2014 Patrick Bundeli Chief Executive Officer (seit 19. Februar 2014) Schweizer (geb. 1968) Seit 2011 bei INTERSPORT Daniel Steiner Leiter Partnergeschäft (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1970) Seit 2011 bei INTERSPORT 1992 Treuhänder mit Fachausweis, 1994 dipl. Wirtschaftsprüfer Deloitte & Touche Experta AG, Bern, Manager, Wirtschaftsprüfung; Deloitte & Touche LLP, Greenville, USA, Audit Services; Deloitte & Touche AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung; Silent Gliss International AG, Gümligen, CFO; Ernst & Young AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung. Seit 2011 Intersport, CFO seit und CEO seit Gewerbliche Berufsschule, 2006 dipl. Betriebswirtschafter HFW Bern Terra Vecchia, Detligen, Projektleiter; Mammut Sports Group AG, Seon, Area Sales Manager; Mammut Sports Group AG, Seon, Category Manager Hardware. Seit 2011 Intersport Schweiz AG, Regionalleiter Unterland. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der INTERSPORT PSC Holding AG, der INTERSPORT Schweiz AG, der INTERSPORT Rent-Network Jungfrau Region AG, der INTERSPORT Rent-Network AG Engadin-St. Moritz, Präsident des Verwaltungsrates der SPORT-FABRIK AG. 43
7 Stefan Probst Leiter Grosshandel (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1962) Seit 2010 bei INTERSPORT Roland Membrez Leiter Rent (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1967) Seit 2006 bei INTERSPORT Kaufmann mit Weiterbildung im Management (1992) sowie Marketing- Fachmann (1993) Sport 2000 International Ltd., Ittigen/Mainhausen (Deutschland), Produkt-, Business Unit Manager Hartware; IIC Intersport International Corp., Bern, Produkt Manager Outdoor; IIC Intersport International Corp., Bern, SR-Produkt-Manager Outdoor. Seit 2010 Intersport Schweiz AG, Leiter Einkauf/Verkauf Innendienst/Logistik. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine Kaufmann HKG, 2003 Marketingleiter Winterthur Versicherungen, International Division, Winterthur, Risk Financing; Narimpex Biel, Import, Fritschi Swiss Bindings, Reichenbach, Leiter Export; Schilthornbahn AG, Interlaken, Leiter Marketing und Verkauf. Seit 2006 bei Intersport Schweiz AG, Leiter Verkauf. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. Andreas Felder Leiter Retail (seit 1. Oktober 2014) Geschäftsführer der Sport-Fabrik AG (seit 2011) Schweizer (geb. 1969) Seit 2011 bei INTERSPORT 1992 Eidg. diplomierter Kaufmann des Detailhandels bei der Manor AG; Aufbau der Athleticum Sportmarkets als Einkaufs- und Marketingleiter; selbständig erwerbend in Produktion und Handel aus China und Bulgarien. Seit 2011 Geschäftsführer der Sport-Fabrik AG. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. 4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen Mit Ausnahme der unter Ziffer 4.1 (Mitglieder der Geschäftsleitung) bereits erwähnten Funktionen üben die Geschäftsleitungsmitglieder keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien oder dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen aus. 4.3 Managementverträge Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten. 44
8 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance 5. ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN 5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme Die Entschädigungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung werden vom Vergütungsausschuss jährlich festgelegt. Ebenso der Entscheid zur Bestimmung der variablen Entschädigungen (inklusive Bestimmung des Zielerreichungsgrades und der Gewichtung). Variable Entschädigungen sind abhängig von der Erreichung der Gewinnziele und der persönlichen Leistung. Für die Bestimmung wurden bisher keine Benchmarks und Lohnvergleiche verwendet und es wurden keine externen Berater zugezogen. Übrige Komponenten werden nicht berücksichtigt. Die Elemente der Vergütungen sind im Anhang der konsolidierten Jahresrechnungen auf Seite 25 aufgelistet. Die Entschädigung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates enthält nur eine fixe Komponente. Die Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Delegierter des Verwaltungsrates, CEO) besteht aus einem fixen Anteil und einem variablen Anteil. 6. MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE 6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung Die Statuten der Gesellschaft enthalten keine Stimmrechtsbeschränkungen und weichen hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung nicht vom Gesetz ab. Jede Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; die Vertretung durch einen andern Aktionär ist gestützt auf eine schriftliche Vollmacht zulässig. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Vertretung. Über die Anerkennung der Vollmachten entscheiden die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates. 6.2 Statutarische Quoren Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse und vollzieht die Wahlen, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Gesetzes oder Bestimmungen der Statuten etwas anderes vorsehen, mit absoluter Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Die Auflösung der Gesellschaft kann gemäss Statuten nur mit 2 3 der Stimmen des gesamten Aktienkapitals beschlossen werden. 6.3 Einberufung der Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Verwaltungsrat an alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre und durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. 6.4 Traktandierung Die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben, werden in der Einladung bekannt gegeben. 6.5 Eintragungen im Aktienbuch Aus organisatorischen Gründen werden zehn Tage vor der Generalversammlung keine Eintragungen mehr vorgenommen, eine Teilnahme an der Generalversammlung ist dennoch möglich. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. 45
9 7. KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMECHANISMEN 7.1 Angebotspflicht Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 32 BEHG. In den Statuten besteht weder eine «Optingout»- noch eine «Opting-up»-Klausel. 7.2 Kontrollwechselklauseln Abgangsentschädigungen oder andere Leistungen sind im Falle eines Kontrollwechsels weder für den Verwaltungsrat noch für die Geschäftsleitung vorgesehen. Die Kündigungsfrist der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. 8. REVISIONSSTELLE 8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle jeweils für ein Jahr. Revisionsstelle der INTERSPORT PSC Holding AG ist seit 2002 Deloitte AG, Zürich. Leitender Revisor ist seit 2014 Herr Bernd Pietrus. 8.2 Revisionshonorar Die Revisionsstelle Deloitte AG verrechnet für das Geschäftsjahr 2013/2014 Revisionshonorare von TCHF 95 (Vorjahr TCHF 95). 8.3 Zusätzliche Honorare Im Berichtsjahr und im Vorjahr stellte die Deloitte AG keine zusätzlichen Honorare in Rechnung. 8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision Der Verwaltungsrat beurteilt jährlich anhand der Berichterstattung der externen Revision (Audit-Strategie, Revisionsberichte, Management-Letter) und anhand der Berichterstattung des exekutiven Verwaltungsratsmitgliedes, welches an den Jahres- und Halbjahresbesprechungen mit der Revisionsstelle teilnimmt, die Leistung, die Ergebnisse, die Honorierung und die Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Er unterbreitet der Generalversammlung einen Vorschlag, wer als Revisionsstelle gewählt werden soll. Nachfolgend sind die Instrumente tabellarisch dargestellt: Instrument Audit-Strategie Zwischenbericht (Interim Report) Bericht der Revisionsstelle Umfassender Bericht der Revisionsstelle Inhalt Details zur Prüfstrategie, Erläuterungen zu den risikoorientierten Prüfungshandlungen, Zeitplanung, Fee-Übersicht Prüffeststellungen Zusammenfassender Bericht über das Ergeb nis der Revision Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durch führung und das Ergebnis der Revision Empfänger Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Geschäftsleitung Generalversammlung Aktionäre Verwaltungsrat und Geschäftsleitung INFORMATIONSPOLITIK Die INTERSPORT PSC Holding AG verfolgt eine offene und kontinuierliche Informationspolitik. Die Konzernrechnung wird nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Aktionariat und Medien werden über Jahres- und Halbjahresergebnisse und wichtige Ereignisse informiert. Die Website verfügt über ein elektronisches Informationsinstrument, welches Interessierte in den elektronischen Verteiler aufnehmen kann. Die Kommunikation mit den Investoren ist Aufgabe von CEO und CFO. Weitere Informationen über das Unternehmen finden sich zudem unter
10 INTERSPORT PSC Gruppe Organe Verwaltungsrat Nicholas Berry, Lausanne (Präsident) William Berry, London François Cruchon, Morges André Troxler, Lenk John Weeks, London Patrick Bundeli, Nidau Geschäftsleitung Patrick Bundeli, CEO, Leiter Services Daniel Steiner, Leiter Partnergeschäft Stefan Probst, Leiter Grosshandel Roland Membrez, Leiter Rent Andreas Felder, Leiter Retail Revisionsstelle Deloitte AG, Zürich Absender INTERSPORT PSC Holding AG Obere Zollgasse Ostermundigen Telefon Telefax
S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.
S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrUnter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in.
Seite 1 von 6 Statuten XY Netz AG 2008 Statuten der XY Netz AG Vorbemerkung: In diesen Statuten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Funktionen die männliche Form verwendet. Personen weiblichen
MehrRichtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance (Richtlinie Corporate Governance, RLCG)
Richtlinie Corporate Governance Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance (Richtlinie Corporate Governance, RLCG) Vom Regl. Grundlage 29. Oktober 2008 Art. 1, 4, 5 und Art. 49 Abs. 2 KR I.
MehrHeizwerk Oberdiessbach AG Statuten I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck II. Aktienkapital und Aktien
Heizwerk Oberdiessbach AG Statuten I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck Art. 1 Unter der Firma Heizwerk Oberdiessbach AG besteht mit Sitz in Oberdiessbach (BE) eine Aktiengesellschaft gemäss den vorliegenden
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrB E S C H L U S S P R O T O K O L L
B E S C H L U S S P R O T O K O L L der 46. ordentlichen Generalversammlung der Sika AG vom 15. April 2014, 16.00 bis 17.30 Uhr, Lorzensaal, Cham Vorsitzender: Dr. Paul Hälg, Präsident des Verwaltungsrates
MehrStatuten der GeoGR AG
GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck
MehrGönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN
Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung
MehrPerrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag
Pressemitteilung Zürich, den 18 September 2014 Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Die Verwaltungsräte der Perrot Duval Holding SA und der Infranor Inter AG, beides Dachgesellschaften
Mehr- Aktionäre oder deren Vertreter 79.22 % (3 440 579) - Unabhängigen Stimmrechtsvertreter 20.78 % ( 902 745)
Protokoll 22. ordentliche Generalversammlung Emmi AG Datum und Zeit 22. April 2015, 16.00 Uhr Ort Sport- und Freizeitcenter Rex, Hansmatt 5, Stans Vorsitz Konrad Graber, Präsident des Verwaltungsrats Protokoll
MehrStatuten. Niederhornbahn AG
(Statuten nach VR vom 19. Juni 2014) (vormals Beatenbergbahn AG) Statuten der Firma Niederhornbahn AG mit Sitz in 3803 Beatenberg NHB Statuten 2014-2 - Inhaltsverzeichnis Seite I. FIRMA, SITZ UND ZWECK
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Mehrindirekten Gegenvorschlag berücksichtigt? Wahl durch die Generalversammlung: keine Bestimmung -
Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen CH-3003 Bern Tel. 031 322 97 19/97 10 Fax 031 322 98 67 www.parlament.ch
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrAnhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG
Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat
MehrSTATUTEN. der. Warteck Invest AG. in Basel
STATUTEN der Warteck Invest AG in Basel Firma, Sitz, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Unter der Firma Warteck Invest AG Warteck Invest SA Warteck Invest Ltd. Besteht aufgrund dieser Statuten eine Aktiengesellschaft,
MehrStatuten Ethos Services AG
Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel
MehrEinladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung
Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, 11.00 Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952
MehrBei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.
Verband Bernischer Tageselternvereine VBT Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. 1. Name Unter dem Namen "Verband Bernischer Tageselternvereine"
MehrSwiNOG Federation Statuten. Index
SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5
MehrB E S C H L U S S P R O T O K O L L. der 50. ordentlichen Generalversammlung. der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH
B E S C H L U S S P R O T O K O L L der 50. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der INTERSHOP HOLDING AG, ZÜRICH Datum Donnerstag, 4. April 2013 Beginn 16.00 Uhr Ende 16.50 Uhr Ort Cigarettenfabrik
MehrStiftung Villa YoYo St.Gallen
Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht
MehrSTATUTEN. der Repower AG. mit Sitz in Brusio. vom 29. Juni 1994. angepasst. an der ordentlichen Generalversammlung vom 29.
STATUTEN der Repower AG mit Sitz in Brusio vom 29. Juni 1994 angepasst vom 29. März 2000 an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Oktober 2000 vom 4. April 2001 vom 2. Mai 2002 vom 2. Mai 2003
MehrVerwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt, Vizepräsident Reto Garzetti Dr. Felix K. Meyer
1 / 7 Protokoll 110. ordentliche Generalversammlung Donnerstag, 18. April 2013, 10.00 Uhr, im Stadtsaal Zofingen Präsenz Verwaltungsrat Herren Gilbert Achermann, Präsident (Vorsitz) Dr. Andreas Casutt,
MehrSTATUTEN. der. Nordostmilch AG
STATUTEN der Nordostmilch AG Version Gründungsversammlung, 17. März 2005 I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND DAUER Art. 1 Firma, Sitz und Dauer Unter dem Namen Nordostmilch AG besteht mit Sitz in Winterthur eine
MehrAnhang: Statutenänderungen der ALSO Holding AG, Emmen, Schweiz, anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 13. März 2014
Anhang: Statutenänderungen der, Emmen, Schweiz, anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 13. März 2014 Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 9, Art. 11, Art. 12, Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art.
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrStatuten. Centralschweizerische Kraftwerke AG
Statuten Centralschweizerische Kraftwerke AG 2 Statuten Inhaltsverzeichnis l. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft 4 Art. 1 Firma, Sitz, Dauer Art. 2 Zweck ll. Aktienkapital, Aktien, Übertragung
MehrStatuten der Genossenschaft Bioladen Frauenfeld
Statuten der Genossenschaft Bioladen Frauenfeld I. FIRMA/SITZ/ZWECK 1. Firma, Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Bioladen Frauenfeld, besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Frauenfeld im Sinne von Art.
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrSTATUTEN. Gewerbeverein Stäfa
STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
MehrWWZ AG. Aktiengesellschaft. Statuten. Ausgabe 2016. Gründungsstatuten: 17.11.1891 mit Aktienkapital Fr. 1 080 000.--
WWZ AG Aktiengesellschaft Statuten Ausgabe 06 Gründungsstatuten: 7..89 mit Aktienkapital Fr. 080 000.-- Revidiert: 9.0.999 5.0.00.0.00 9.0.00 8.0.005 7.0.006 0.0.009 8.0.06 I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck
MehrSTATUTEN. der [ AG. mit Sitz in [ ]
STATUTEN der [ AG mit Sitz in [ ] I. Grundlage Artikel 1 Firma und Sitz Unter der Firma [ AG besteht mit Sitz in [politische Gemeinde, Kanton] auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemäss Art.
MehrVerein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7
Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder
MehrStatuten Rieter Holding AG
Statuten Rieter Holding AG Statuten Rieter Holding AG I. Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft 1 Unter der Firma Rieter Holding AG (Rieter Holding SA Rieter Holding Ltd.) besteht eine Aktiengesellschaft
MehrStatuten der Aktiengesellschaft Conzzeta AG in Zürich
Statuten der Aktiengesellschaft Conzzeta AG in Zürich I. Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft Art. 1 Unter der Firma Conzzeta AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Art. 2 Zweck der Gesellschaft
MehrAktionärsbindungsvertrag
Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd
MehrSTATUTEN. der. Generali (Schweiz) Holding AG Generali (Suisse) Holding SA Generali (Svizzera) Holding SA Generali (Switzerland) Holding Ltd. Art.
STATUTEN der Generali (Schweiz) Holding AG Generali (Suisse) Holding SA Generali (Svizzera) Holding SA Generali (Switzerland) Holding Ltd. I. FIRMA, SITZ, DAUER, ZWECK DER GESELLSCHAFT Art. 1 Firma, Sitz,
MehrStatuten der. Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Statuten der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft I. Rechtsform, Zweck, Dauer, Sitz Art. 1 Unter der Firma Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Valorlife Compagnie d Assurances
MehrEinladung zur Generalversammlung. 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf
Einladung zur Generalversammlung 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2013/2014 1.1
MehrStatuten LANDI Oberrheintal Genossenschaft
Statuten LANDI Oberrheintal Genossenschaft I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Firma, Sitz Unter dem Namen LANDI Oberrheintal Genossenschaft besteht auf unbestimmte Zeit mit Sitz in Altstätten eine Genossenschaft
MehrSTATUTEN. der [ AG. mit Sitz in [ ]
STATUTEN der [ AG mit Sitz in [ ] I. Grundlage Artikel 1 Firma und Sitz Unter der Firma [ AG besteht mit Sitz in [politische Gemeinde, Kanton] auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemäss Art.
MehrStatuten. der ... mit Sitz in ... Art. 1
Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin
MehrStatuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins
Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung
MehrOrganisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)
Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrOrdentliche Prüfung nach OR Art. 727
Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes
MehrS T A T U T E N. der. mit Sitz in
S T A T U T E N der AG mit Sitz in 1. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft 1 Unter der Firma AG besteht für unbeschränkte Dauer eine Aktiengesellschaft mit Sitz in. 2 Zweck der Gesellschaft ist
MehrS t a t u t e n. der [ ] AG. mit Sitz in Zürich. [ ] AG [ ] SA [ ] Ltd. besteht für unbeschränkte Dauer eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.
Muster für Anwalts-Aktiengesellschaft Basis = Version, die von der Aufsichtskommission Zürich geprüft und mit Vorbehalten "genehmigt" wurde. Überarbeitet, um den Auflagen der Aufsichtskommission Zürich
MehrCorporate Governance
Corporate Governance Der Verwaltungsrat Aufgaben Art. 716a OR Abs. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der
MehrStatuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau
Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,
MehrStatuten des Badminton Club Arbon
Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrStatuten VDSS ASMFD ASMLD
Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter
Mehrvom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz
813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden
MehrSTATUTEN. der. Lenzerheide Bergbahnen AG
STATUTEN der Lenzerheide Bergbahnen AG 2 I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Art. 1 Firma, Sitz, Dauer Unter der Firma Lenzerheide Bergbahnen AG besteht mit Sitz in der Lenzerheide (Gemeinde
MehrStatuten der Datacolor AG I. Firma, Sitz, Zweck. II. Aktienkapital
Statuten der Datacolor AG I. Firma, Sitz, Zweck Art. 1 Unter der Firma Datacolor AG (Datacolor SA) (Datacolor Ltd.) (CHE-103.432.684) besteht eine Aktiengesellschaft gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen
MehrSTATUTEN. Eurex Global Derivatives AG (Eurex Global Derivatives SA) (Eurex Global Derivatives Ltd)
STATUTEN der Eurex Global Derivatives AG (Eurex Global Derivatives SA) (Eurex Global Derivatives Ltd) mit Sitz in Zürich I Grundlage Artikel 1 Firma und Sitz Unter der Firma Eurex Global Derivatives AG
MehrSTATUTEN. der BiEAG. mit Sitz in Hünenberg ZG. Artikel 1 Firma und Sitz. BiEAG. Biomasse Energie AG
STATUTEN der BiEAG Biomasse Energie AG mit Sitz in Hünenberg ZG I. Grundlage Unter der Firma Artikel 1 Firma und Sitz BiEAG Biomasse Energie AG besteht mit Sitz in Hünenberg ZG auf unbestimmte Dauer eine
MehrKurzbericht zur ordentlichen Generalversammlung der PSP Swiss Property AG, Zug, vom 1. April 2015, im Kongresshaus Zürich, 15.
Kurzbericht zur ordentlichen Generalversammlung der PSP Swiss Property AG, Zug, vom 1. April 2015, im Kongresshaus Zürich, 15.00 Uhr 149 Aktionärinnen und Aktionäre sind zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrOrganisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG
Organisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG 1. Grundlagen Dieses Reglement wird vom Verwaltungsrat der EMS-CHEMIE HOLDING AG (GESELLSCHAFT) gestützt auf Art. 716b OR und auf Art. 14 der Statuten erlassen.
MehrAn die Aktionärinnen und Aktionäre der Kühne + Nagel International AG Schindellegi, im April 2015
E I N L A D U N G An die Aktionärinnen und Aktionäre der Kühne + Nagel International AG Schindellegi, im April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Der Verwaltungsrat der Kühne + Nagel International AG lädt
MehrS T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden
S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrSatzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.638 Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht vom 24. August 1995 (Stand 11. Dezember 2000) Der Universitätsrat der
MehrSTATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern
STATUTEN Verein Spitex Richterswil/Samstagern Statuten Verein Spitex Richterswil / Samstagern Wesen Zweck Art. 1 Der Verein Spitex Richterswil/Samstagern ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein
MehrOrganisationsreglement
Verein swissdec swissdec, 6002 Luzern www.swissdec.ch Organisationsreglement Inhaltsverzeichnis I Vorstand... 4 1 Zusammensetzung... 4 2 Rechnungsführer... 4 II Organisationseinheiten des Vereins... 4
MehrEinladung zur ordentlichen Generalversammlung
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Straumann Holding AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Freitag, 10. April 2015, 10:30 Uhr (Türöffnung 9:30 Uhr) Congress Center Basel, Saal San Francisco,
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSwiss CATIA User Association Statuten
1. Auftrag der SCUA SCUA ist eine Interessengemeinschaft von Kunden, die mit Systemen aus den PLM Solutions von Dassault Systèmes (DS) arbeiten. Das Ziel besteht darin, die Zufriedenheit der Kunden zu
MehrORGANISATIONS- REGLEMENT
ORGANISATIONS- REGLEMENT STIFTUNG WOHNEN IM ALTER CHAM Stiftung Wohnen im Alter Cham - Organisationsreglement Seite 2 ORGANISATIONSREGLEMENT 1. Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung.
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse
Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
Mehr(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013)
Meldung eines Rückkaufprogramms (die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Dieses Formular und der Entwurf des Angebotstextes
MehrSTATUTEN. der Aktiengesellschaft für die Neue Zürcher Zeitung
STATUTEN der Aktiengesellschaft für die Neue Zürcher Zeitung 9. April 2011 INHALTSVERZEICHNIS * I. ZWECK UND GRUNDLAGE DES UNTERNEHMENS 1 Firma / Sitz / Zweck 5 2 Höhe des Aktienkapitals / Nennwert der
MehrStatuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01
Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 1 Name und Sitz Unter dem Namen CommunityRack.org besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell
MehrStatuten der Hügli Holding Aktiengesellschaft
Statuten der Hügli Holding Aktiengesellschaft Stand 0. Mai 05 I. Art. Firma, Sitz, Dauer Allgemeines Unter der Firma Hügli Holding Aktiengesellschaft besteht mit Sitz in Steinach auf unbestimmte Dauer
MehrS T A T U T E N D E R S W I S S D R G A G ( S W I S S D R G S A )
S T A T U T E N D E R S W I S S D R G A G ( S W I S S D R G S A ) I. Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft Art. 1 Unter der Firma SwissDRG AG (SwissDRG SA) besteht mit Sitz in Bern eine Aktiengesellschaft
MehrWasserwerke Zug. Aktiengesellschaft. Statuten. Ausgabe 2006. Gründungsstatuten: 17.11.1891 mit Aktienkapital Fr. 1 080 000.--
Wasserwerke Zug Aktiengesellschaft Statuten Ausgabe 006 Gründungsstatuten: 7..89 mit Aktienkapital Fr. 080 000.-- Revidiert: 9.0.999 5.0.00.0.00 9.0.00 8.0.005 7.0.006 I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck Art.
MehrHerzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008
Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht April 2008 Das neue Revisionsgesetz Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 Das Gesetz gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrVerein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule
Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule Statuten Genehmigt an der Vereinsversammlung vom 13. Mai 2009 in Bern 1 Statuten
MehrEinladung zur Generalversammlung
Einladung zur Generalversammlung 20. Oktober 2015 Türöffnung 14:15 Uhr Beginn 15:00 Uhr Mövenpick Hotel Zürich Regensdorf TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2014/2015 1.1 Genehmigung
MehrStatuten Ausgabe Mai 2010
Statuten Ausgabe Mai 2010 Dätwyler Holding AG Statuten der Dätwyler Holding AG Dätwyler Holding SA Dätwyler Holding Inc. Dätwyler Holding S.p.A. mit Sitz in Altdorf UR Wo diese Statuten die männliche
MehrStatuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern
Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern 1 I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Frauenverein und Elternclub Thierachern besteht ein parteipolitisch unabhängiger
MehrSTATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"
STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3
MehrSTATUTEN RECHTSANWALTS-AG. Art. 1 Firma. Rechtsanwälte AG
STATUTEN RECHTSANWALTS-AG I. Firma, Sitz und Dauer Art. 1 Firma Unter der Firma Rechtsanwälte AG besteht eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts nach Massgabe dieser Statuten und der Bestimmungen
MehrJanuar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus
Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein
MehrEinladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung
Schlieren, 19. Februar 2015 An die Aktionärinnen und Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung Datum: 16. März 2015, 10.00 Uhr Ort: Cytos Biotechnology AG,
MehrStatuten Alumni ZHAW MSc BA
I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni ZHAW MSc BA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrReglement SCHMOLZ+BICKENBACH AG
Reglement betreffend die Eintragung von Aktionären und die Führung des Aktienregisters der SCHMOLZ+BICKENBACH AG 1. Grundlagen, Geltungsbereich und Zweck 1.1 Der Verwaltungsrat erlässt dieses Reglement
MehrEinladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der ABB Ltd, Zürich Donnerstag, 26. April 2012, 10.00 Uhr
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der ABB Ltd, Zürich Donnerstag, 26. April 2012, 10.00 Uhr Einladung Die ordentliche Generalversammlung der ABB Ltd findet statt am Donnerstag,
MehrEntwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG
Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG Stand: Verabschiedet durch Projektausschuss Strategie Zukunft Bärgmättli: 5.09.05 und durch den Gemeinderat: 5.0.05 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde
MehrSTATUTEN. Verein ungerwägs
STATUTEN Verein ungerwägs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau verzichtet. Name des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Verein ungerwägs
MehrGenossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten
Statuten der Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Revidiert und in Kraft gesetzt durch die GenossenschafterInnen-Versammlung vom 18. Mai 2006 Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten Neufassung,
MehrVEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)
VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)
MehrS T A T U T E N. der. Radio Berner Oberland AG. Aktiengesellschaft mit Sitz in Interlaken
S T A T U T E N der Radio Berner Oberland AG Aktiengesellschaft mit Sitz in Interlaken I. Firma, Sitz und Zweck Firma, Sitz Art. 1 Unter der Firma Radio Berner Oberland AG besteht mit Sitz in Interlaken
Mehr