INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance

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1 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance Die Ausführungen zur Corporate Governance richten sich in Aufbau und Inhalt nach der Corporate-Governance-Richtlinie der SIX Exchange Regulation vom 29. Oktober 2008 und dem dazugehörigen Kommentar vom 20. September KONZERNSTRUKTUR UND AKTIONARIAT Die INTERSPORT PSC Gruppe ist primär in den Bereichen der Markenlizenzvergabe, dem Gross- und Detailhandel mit Sportartikeln, der Zentralregulierung und der Erbringung von Dienstleistungen für den Sportfachhandel im Markt Schweiz tätig. Die INTERSPORT PSC Holding AG ist einerseits Lizenznehmerin gegenüber der IIC-INTERSPORT International Corp. GmbH und hält andererseits eine Beteiligung von 7.7% an der IIC. 1.1 Konzernstruktur Die rechtliche Struktur und die Angaben zum Konsolidierungskreis finden Sie im Anhang der konsolidierten Jahresrechnungen auf den Seiten 10 und 17. Ausser der INTERSPORT PSC Holding AG gehören keine kotierten Gesellschaften zum Konsolidierungskreis. Name INTERSPORT PSC Holding AG Sitz Ostermundigen, Schweiz Börsenwert 30. September 2014 TCHF Börsenkotierung SIX Swiss Exchange (Domestic Standard) Valor ISIN CH Die operative Konzernstruktur richtet sich nach divisionalen Geschäftsbereichen. Die seit 1. Oktober 2014 gültige Organisation ist nachfolgend grafisch dargestellt. CEO Human Resources Assistenz CEO Partnergeschäft Rent Grosshandel Retail Services Kundenberatung Verkauf Finanzen Industriepartner Produkt-Management Controlling Marketing Services Logistik/Projekte Informatik 1.2 Bedeutende Aktionäre 30. Sept Sept Zelfi Sports Holding Ltd., Baar* 91.0 % 91.0 % * Nahe stehende Person des Verwaltungsrates. Nicholas Berry, Verwaltungsratspräsident der INTERSPORT PSC Holding AG, ist Teilhaber und Präsident des Verwaltungsrates der Zelfi Sports Holding Ltd. 38 Im Berichtsjahr sind keine Offenlegungsmeldungen nach Art. 20 BEHG eingegangen. Es sind keine Aktionärsbindungsverträge oder sonstigen bedeutenden Absprachen zwischen den Aktionären bekannt.

2 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance Per 30. September 2014 waren 413 Aktionäre im Aktienregister der INTERSPORT PSC Holding AG eingetragen. Der Aktienbesitz verteilt sich wie folgt: Streuung der Aktionäre per 30. September 2014 Aktien 1 bis bis bis bis mehr als Aktionäre nach Kategorie per 30. September 2014 in Prozent Bedeutende Aktionäre 91.0 Juristische Personen 2.4 Natürliche Personen 4.7 Dispobestand 1.9 Die Angaben stimmen mit den Eintragungen im Aktienbuch überein. 8.8 % der Aktien (ohne eigene Aktien) sind in den Händen der Publikumsaktionäre. 1.3 Kreuzbeteiligungen Die INTERSPORT PSC Gruppe ist keine kapital- oder stimmenmässigen Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften eingegangen. 2. KAPITALSTRUKTUR 2.1 Kapital Per 30. September 2014 betrug das Aktienkapital unverändert TCHF 9680 und das bedingte Kapital TCHF 968. Es besteht kein genehmigtes Kapital. 2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen An der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Februar 2008 wurde das bedingte Aktienkapital von TCHF 2068 auf TCHF 968 angepasst. Das bedingte Kapital kann durch die Ausgabe von maximal Namenaktien à nominal CHF 22 zum Zwecke von Mitarbeiterbeteiligungen (darin inbegriffen die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung) verwendet werden. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ist ausgeschlossen. Bis zum 30. September 2014 wurden weder Optionen noch Aktien ausgegeben bzw. liberiert. Die Kapitalbeteiligungspläne sind durch den Verwaltungsrat zu genehmigen. 2.3 Kapitalveränderungen Die Kapitalveränderungen der letzten zwei Berichtsjahre sind im Nachweis der Eigenkapitalveränderung auf der Seite 16 des Geschäftsberichtes detailliert ersichtlich. Die Kapitalveränderungen aus dem Geschäftsjahr 2007/2008 sind im Geschäftsbericht 2007/2008 auf Seite 16 ersichtlich. 2.4 Aktien und Partizipationsscheine Das Aktienkapital besteht per 30. September 2014 aus Namenaktien mit einem Nennwert von unverändert CHF 22 pro Aktie. Es besteht nur eine Kategorie an Namenaktien. Es bestehen keine Partizipationsscheine. 2.5 Genussscheine Es bestehen keine Genussscheine. 39

3 2.6 Beschränkungen der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen Die Aktien der INTERSPORT PSC Holding AG sind in ihrer Übertragbarkeit grundsätzlich nicht beschränkt. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung des eingetragenen Aktionärs oder Nominees Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung streichen, wenn diese durch falsche Angaben zustande gekommen sind. Über die Zulassung von Nominee-Eintragungen entscheidet der Verwaltungsrat. 2.7 Wandelanleihen und Optionen Es bestehen keine Wandelanleihen oder Optionen per 30. September VERWALTUNGSRAT Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Schweizerischen Obligationenrecht, in den Statuten und im Organisationsreglement geregelt. 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat der INTERSPORT PSC Holding AG besteht per Stichtag aus sechs Personen. Ausser Urs Michael Müller (CEO), der die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung bis innehatte, sowie Patrick Bundeli (CEO, CFO) als Mitglied der Geschäftsleitung, sind sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates nicht exekutive Mitglieder und gehörten während der vergangenen drei Geschäftsjahre nicht der Geschäftsleitung an. Über die Anzahl der vom Verwaltungsrat gehaltenen Aktien gibt die Tabelle Seite 23 Auskunft. Nicholas Berry Präsident, Brite (geb. 1942) Nicht exekutiv Im VR seit 2001, gewählt bis 2014 François Cruchon Mitglied, Schweizer (geb. 1958) Nicht exekutiv Im VR seit 2004, gewählt bis 2014 André Troxler Mitglied, Schweizer (geb. 1963) Nicht exekutiv Im VR seit 2010, gewählt bis Studium an der Oxford University, Master of Arts and Bachelor of Arts, Oxford, Grossbritannien. Investor und Unternehmer seit Studienabschluss. Nicholas Berry verwaltet das Familienvermögen. Wohnhaft in der Schweiz. Weitere Tätigkeiten, Ver flech tun gen und wichtige Funktionen: Präsident des Verwaltungsrates der Stancroft Trust Ltd., Cyprus; Verwaltungsrat Mintel Group Ltd., London; Verwaltungsrat Cluff Natural Resources Plc, London; Verwaltungsrat Daily Mail & General Trust, London, sowie verschiedene VR-Mandate in Marktforschungs-, Verlags- und Investment- Gesellschaften. Teilhaber und Präsident des Verwaltungsrats der Zelfi Sports Holding Ltd., Baar (Hauptaktionär der Intersport PSC Holding AG). Sportartikelverkäufer, dipl. Detailhandelsfachmann. Seit 1985 Inhaber/Geschäfts führer der François Sports, Morges. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Vizepräsident des Zentralvorstandes ASMAS, Präsident ASMAS Sektion Waadt/ Freiburg. Verwalter der François Sports SA, Morges, welche Franchisenehmerin der Intersport Schweiz AG ist (wesentliche Geschäftsbeziehung). Detailhandelsangestellter, Weiterbildung zum Kaufmann des Detailhandels, eidg. dipl. Branchenspezialist (Sport). Seit 1986 Inhaber/ Geschäftsführer der Troxler Sport & Mode AG, Lenk. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft Lenk Bergbahnen; Vorstandsmitglied der Alpinen Rettung Bern (ARBE); Rettungschef der Alpinen Rettung (SAC-ARS) im Simmental/ Diemtigtal. Inhaber/Geschäftsführer der Troxler Sport & Mode AG, Lenk, welche Franchisenehmerin der Intersport Schweiz AG ist (wesentliche Geschäftsbeziehung).

4 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance John Weeks Mitglied, Brite (geb. 1962) Nicht exekutiv Im VR seit 2003, gewählt bis 2014 William Berry Mitglied, Brite, Franzose (geb. 1978) Nicht exekutiv Im VR seit 2012, gewählt bis 2014 Patrick Bundeli Mitglied, Schweizer (geb. 1968) Exekutiv (CEO) Im VR seit 2012, gewählt bis Graduate Engineer, University of Birmingham, England. Seit 1993 General Manager, Chief Executive Officer und Präsident des Verwaltungsrates der Mintel Group Ltd., London. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Member of the Market Research Society, Grossbritannien. Investor und Unternehmer. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Vorsitzender der Stancroft Capital Ltd. in London. Im Auftrag von Stancroft und verschiedenen anderen Instanzen ist er verantwortlich für die Beaufsichtigung von mehreren börsenkotierten und nicht börsenkotierten Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Vorstandsmitglied des Marktforschungsunternehmens Mintel Group Ltd. sowie dessen Dachgesellschaft MI Investment Holding. Mitglied des Verwaltungsrats der Zelfi Sports Holding Ltd., Mehrheitsaktionär der Intersport PSC. Mitglied des Verwaltungsrats der Keynote Limited; der GFI Investment limited und der Société des Carrières SA Treuhänder mit Fachausweis, 1994 dipl. Wirtschaftsprüfer Deloitte & Touche Experta AG, Bern, Manager, Wirtschaftsprüfung; Deloitte & Touche LLP, Greenville, USA, Audit Services; Deloitte & Touche AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung; Silent Gliss International AG, Gümligen, CFO; Ernst & Young AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung Intersport, CFO, seit Februar 2014 Intersport, CEO. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der INTERSPORT PSC Holding AG, der INTERSPORT Schweiz AG, der INTERSPORT Rent-Network Jungfrau Region AG, der INTER- SPORT Rent-Network AG Enga - din-st. Moritz, Präsident des Verwaltungsrates der SPORT- FABRIK AG. 3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen Mit Ausnahme der unter Ziffer 3.1 (Mitglieder des Verwaltungsrates) bereits erwähnten Funktionen üben die Verwaltungsräte keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien oder dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen aus. 3.3 Kreuzverflechtungen Es bestehen keine Kreuzverflechtungen. 41

5 3.4 Wahl und Amtszeit Der Verwaltungsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Sie werden durch die Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung. 3.5 Interne Organisation Aufgabenteilung im Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt einen Präsidenten und ernennt einen Sekretär, der weder Mitglied des Verwaltungsrates noch Aktionär zu sein braucht. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer Verwaltungsratssitzung oder die Aufnahme eines Traktandums verlangen. Die Einberufung und die Festlegung der Traktanden erfolgt durch den Präsidenten. Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind: Bestimmung der Geschäftspolitik und Geschäftsstrategie Beschlussfassung über Jahresbudget, Finanzplanung, Jahres- und Halbjahresabschlüsse Beschlussfassung über Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Firmenzusammenschlüsse, Reorganisationen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken Beschlussfassung über geschäftsrelevante, langfristige Verträge Beschlussfassung über nicht im Budget vorgesehene Verpflichtungen oder Investitionen über CHF 1.0 Mio. im Einzelfall Ernennung und Entlassung der Geschäftsleitungsmitglieder Erlass von relevanten Reglementen Im Weiteren entscheidet er über gesetzlich nicht delegierbare Angelegenheiten Verwaltungsratsausschüsse Der Verwaltungsrat hat gemäss Gesetz den Vergütungsausschuss gebildet. Dem Vergütungsausschuss gehören Nicholas Berry und William Berry an Arbeitsweise des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Dazu kommen bei Bedarf ausserordentliche Sitzungen oder Beschlüsse auf dem Zirkularweg. 2013/2014 tagte der Verwaltungsrat an vier ordentlichen Sitzungen. Diese dauerten jeweils einen halben Tag. Zu den einzelnen Verwaltungsratssitzungen werden Sitzungsprotokolle erstellt. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Mindestens zweimal im Jahr besprechen sich die exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates mit der externen Revisionsstelle. Bei der Halbjahresbesprechung werden der Halbjahresabschluss, die Audit-Strategie, der Prüfplan, das Honorar und andere revisionsrelevante Themen für die bevorstehende Revision besprochen. An der Schlussbesprechung werden der Jahresabschluss, die Ergebnisse sowie die Effektivität der Revision diskutiert. 3.6 Kompetenzregelung Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung seit dem 19. Februar 2014 an CEO Patrick Bundeli delegiert. Urs Michael Müller war bis zum 18. Februar 2014 für die Geschäftsführung verantwortlich. Er hat das Unternehmen per verlassen. Die Geschäftsleitung führt die täglichen Geschäfte selbständig im Rahmen der Richtlinien und Weisungen des Verwaltungsrates. Kompetenzen und Verantwortung werden insbesondere durch das vom Verwaltungsrat genehmigte Budget und die festgelegte Strategie bestimmt. 42

6 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance 3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung Der Gesamtverwaltungsrat kann sich auf eine umfassende monatliche, quartalsweise, halbjährliche und jährliche Berichterstattung abstützen. Der Geschäftsgang wird mit Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung sowie weiteren Kommentaren und rollenden Forecasts genau verfolgt. Die Ergebnisse werden mit den Budget- und Vorjahreswerten verglichen. Die Geschäftsleitung informiert den Verwaltungsrat an jeder Sitzung über Geschäftsgang, Entwicklungen, Innovationen, wichtige Verträge und Projekte. Der Verwaltungsratspräsident wird an zusätzlichen Sitzungen, sechs- bis achtmal pro Jahr, ausführlich über den Geschäftsgang informiert. Weitere Führungsinstrumente zur Steuerung des Unternehmens sind die strategische Planung und deren Ableitung in Jahresziele und Operationspläne. Die Risikoentwicklung (Märkte, Kunden, Unternehmung) und das Risikomanagement werden an den Verwaltungsratssitzungen diskutiert und genehmigt. Die wichtigsten Geschäftsprozesse und Geschäftsrisiken werden mit einem internen Kontrollsystem und einem internen Qualitätsmanagement ständig überwacht. Zum Risikomanagement verweisen wir auf den Anhang der konsolidierten Jahresrechnung Seite 26/ GESCHÄFTSLEITUNG 4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besteht seit dem 1. Oktober 2014 aus fünf Mitgliedern. Geschäftsleitung am 1. Oktober 2014 Patrick Bundeli Chief Executive Officer (seit 19. Februar 2014) Schweizer (geb. 1968) Seit 2011 bei INTERSPORT Daniel Steiner Leiter Partnergeschäft (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1970) Seit 2011 bei INTERSPORT 1992 Treuhänder mit Fachausweis, 1994 dipl. Wirtschaftsprüfer Deloitte & Touche Experta AG, Bern, Manager, Wirtschaftsprüfung; Deloitte & Touche LLP, Greenville, USA, Audit Services; Deloitte & Touche AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung; Silent Gliss International AG, Gümligen, CFO; Ernst & Young AG, Bern, Senior Manager, Wirtschaftsprüfung. Seit 2011 Intersport, CFO seit und CEO seit Gewerbliche Berufsschule, 2006 dipl. Betriebswirtschafter HFW Bern Terra Vecchia, Detligen, Projektleiter; Mammut Sports Group AG, Seon, Area Sales Manager; Mammut Sports Group AG, Seon, Category Manager Hardware. Seit 2011 Intersport Schweiz AG, Regionalleiter Unterland. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Mitglied des Verwaltungsrats der INTERSPORT PSC Holding AG, der INTERSPORT Schweiz AG, der INTERSPORT Rent-Network Jungfrau Region AG, der INTERSPORT Rent-Network AG Engadin-St. Moritz, Präsident des Verwaltungsrates der SPORT-FABRIK AG. 43

7 Stefan Probst Leiter Grosshandel (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1962) Seit 2010 bei INTERSPORT Roland Membrez Leiter Rent (seit 1. Oktober 2014) Schweizer (geb. 1967) Seit 2006 bei INTERSPORT Kaufmann mit Weiterbildung im Management (1992) sowie Marketing- Fachmann (1993) Sport 2000 International Ltd., Ittigen/Mainhausen (Deutschland), Produkt-, Business Unit Manager Hartware; IIC Intersport International Corp., Bern, Produkt Manager Outdoor; IIC Intersport International Corp., Bern, SR-Produkt-Manager Outdoor. Seit 2010 Intersport Schweiz AG, Leiter Einkauf/Verkauf Innendienst/Logistik. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine Kaufmann HKG, 2003 Marketingleiter Winterthur Versicherungen, International Division, Winterthur, Risk Financing; Narimpex Biel, Import, Fritschi Swiss Bindings, Reichenbach, Leiter Export; Schilthornbahn AG, Interlaken, Leiter Marketing und Verkauf. Seit 2006 bei Intersport Schweiz AG, Leiter Verkauf. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. Andreas Felder Leiter Retail (seit 1. Oktober 2014) Geschäftsführer der Sport-Fabrik AG (seit 2011) Schweizer (geb. 1969) Seit 2011 bei INTERSPORT 1992 Eidg. diplomierter Kaufmann des Detailhandels bei der Manor AG; Aufbau der Athleticum Sportmarkets als Einkaufs- und Marketingleiter; selbständig erwerbend in Produktion und Handel aus China und Bulgarien. Seit 2011 Geschäftsführer der Sport-Fabrik AG. Weitere Tätigkeiten, Verflechtungen und wichtige Funktionen: Keine. 4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen Mit Ausnahme der unter Ziffer 4.1 (Mitglieder der Geschäftsleitung) bereits erwähnten Funktionen üben die Geschäftsleitungsmitglieder keine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien oder dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen aus. 4.3 Managementverträge Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten. 44

8 INTERSPORT PSC Gruppe Corporate Governance 5. ENTSCHÄDIGUNGEN, BETEILIGUNGEN UND DARLEHEN 5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme Die Entschädigungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung werden vom Vergütungsausschuss jährlich festgelegt. Ebenso der Entscheid zur Bestimmung der variablen Entschädigungen (inklusive Bestimmung des Zielerreichungsgrades und der Gewichtung). Variable Entschädigungen sind abhängig von der Erreichung der Gewinnziele und der persönlichen Leistung. Für die Bestimmung wurden bisher keine Benchmarks und Lohnvergleiche verwendet und es wurden keine externen Berater zugezogen. Übrige Komponenten werden nicht berücksichtigt. Die Elemente der Vergütungen sind im Anhang der konsolidierten Jahresrechnungen auf Seite 25 aufgelistet. Die Entschädigung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates enthält nur eine fixe Komponente. Die Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Delegierter des Verwaltungsrates, CEO) besteht aus einem fixen Anteil und einem variablen Anteil. 6. MITWIRKUNGSRECHTE DER AKTIONÄRE 6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung Die Statuten der Gesellschaft enthalten keine Stimmrechtsbeschränkungen und weichen hinsichtlich der Stimmrechtsvertretung nicht vom Gesetz ab. Jede Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; die Vertretung durch einen andern Aktionär ist gestützt auf eine schriftliche Vollmacht zulässig. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Vertretung. Über die Anerkennung der Vollmachten entscheiden die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates. 6.2 Statutarische Quoren Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse und vollzieht die Wahlen, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Gesetzes oder Bestimmungen der Statuten etwas anderes vorsehen, mit absoluter Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Die Auflösung der Gesellschaft kann gemäss Statuten nur mit 2 3 der Stimmen des gesamten Aktienkapitals beschlossen werden. 6.3 Einberufung der Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Verwaltungsrat an alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre und durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. 6.4 Traktandierung Die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben, werden in der Einladung bekannt gegeben. 6.5 Eintragungen im Aktienbuch Aus organisatorischen Gründen werden zehn Tage vor der Generalversammlung keine Eintragungen mehr vorgenommen, eine Teilnahme an der Generalversammlung ist dennoch möglich. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. 45

9 7. KONTROLLWECHSEL UND ABWEHRMECHANISMEN 7.1 Angebotspflicht Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 32 BEHG. In den Statuten besteht weder eine «Optingout»- noch eine «Opting-up»-Klausel. 7.2 Kontrollwechselklauseln Abgangsentschädigungen oder andere Leistungen sind im Falle eines Kontrollwechsels weder für den Verwaltungsrat noch für die Geschäftsleitung vorgesehen. Die Kündigungsfrist der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. 8. REVISIONSSTELLE 8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle jeweils für ein Jahr. Revisionsstelle der INTERSPORT PSC Holding AG ist seit 2002 Deloitte AG, Zürich. Leitender Revisor ist seit 2014 Herr Bernd Pietrus. 8.2 Revisionshonorar Die Revisionsstelle Deloitte AG verrechnet für das Geschäftsjahr 2013/2014 Revisionshonorare von TCHF 95 (Vorjahr TCHF 95). 8.3 Zusätzliche Honorare Im Berichtsjahr und im Vorjahr stellte die Deloitte AG keine zusätzlichen Honorare in Rechnung. 8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision Der Verwaltungsrat beurteilt jährlich anhand der Berichterstattung der externen Revision (Audit-Strategie, Revisionsberichte, Management-Letter) und anhand der Berichterstattung des exekutiven Verwaltungsratsmitgliedes, welches an den Jahres- und Halbjahresbesprechungen mit der Revisionsstelle teilnimmt, die Leistung, die Ergebnisse, die Honorierung und die Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Er unterbreitet der Generalversammlung einen Vorschlag, wer als Revisionsstelle gewählt werden soll. Nachfolgend sind die Instrumente tabellarisch dargestellt: Instrument Audit-Strategie Zwischenbericht (Interim Report) Bericht der Revisionsstelle Umfassender Bericht der Revisionsstelle Inhalt Details zur Prüfstrategie, Erläuterungen zu den risikoorientierten Prüfungshandlungen, Zeitplanung, Fee-Übersicht Prüffeststellungen Zusammenfassender Bericht über das Ergeb nis der Revision Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durch führung und das Ergebnis der Revision Empfänger Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Geschäftsleitung Generalversammlung Aktionäre Verwaltungsrat und Geschäftsleitung INFORMATIONSPOLITIK Die INTERSPORT PSC Holding AG verfolgt eine offene und kontinuierliche Informationspolitik. Die Konzernrechnung wird nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Aktionariat und Medien werden über Jahres- und Halbjahresergebnisse und wichtige Ereignisse informiert. Die Website verfügt über ein elektronisches Informationsinstrument, welches Interessierte in den elektronischen Verteiler aufnehmen kann. Die Kommunikation mit den Investoren ist Aufgabe von CEO und CFO. Weitere Informationen über das Unternehmen finden sich zudem unter

10 INTERSPORT PSC Gruppe Organe Verwaltungsrat Nicholas Berry, Lausanne (Präsident) William Berry, London François Cruchon, Morges André Troxler, Lenk John Weeks, London Patrick Bundeli, Nidau Geschäftsleitung Patrick Bundeli, CEO, Leiter Services Daniel Steiner, Leiter Partnergeschäft Stefan Probst, Leiter Grosshandel Roland Membrez, Leiter Rent Andreas Felder, Leiter Retail Revisionsstelle Deloitte AG, Zürich Absender INTERSPORT PSC Holding AG Obere Zollgasse Ostermundigen Telefon Telefax

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