I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N Newsletter Hauptpersonalrat beim BMVg [Fachgruppe Bundeswehr] [04/13] [Neuausrichtung Bundeswehr] Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Fachbereich Bund + Länder Neues von der ver.di-fraktion im Hauptpersonalrat Frank Bsirske zu Besuch bei der Bundeswehr in Hammelburg v.l.: Torsten Schmidt, AN-Vertreter HPR, Frank Bsirske, Jürgen Soldner, HPR Frank Bsirske, Bundesvorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Lager Hammelburg besucht. Er informierte sich dort in Gesprächen über die Folgen der Bundeswehrreform für die Beschäftigten. Mit rund 1400 Stellenstreichungen wird der Standort Hammelburg-Wildflecken um rund 40 Prozent im militärischen Bereich verkleinert. Dies beeinflusst auch die noch zivilen Beschäftigten des Dienstleistungszentrums. Bei dem Besuch war es Frank Bsirske sehr wichtig die Meinung der ver.di HPR-Kollegen Torsten Schmidt und Jürgen Soldner zur Neuausrichtung der Bundeswehr zu erfahren. Die Beschäftigten und Soldaten klagen über mangelnde Transparenz und Mitbestimmung bei der Neuausrichtung der Bundeswehr. Unter den Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr rumort es. Der Grund: die vielbeschworene Neuausrichtung Die Soldaten und der Zivilbeschäftigten Truppe wird der zwar konkreter, nicht aber transparenter und nachvollziehbarer.

2 Die Soldaten und Zivilbeschäftigten der Bundeswehr sind einiges gewöhnt. Kaum eine Legislaturperiode, die ohne eine Reform der Armee auskam. Es ist ein kontinuierlicher Veränderungsprozess, eine stetige Umorganisation, der sich die Soldaten und Zivilbeschäftigten ausgesetzt sehen. Unterm Strich bleiben die Reformen - wenn man sie so nennen mag - Stückwerke: sie wurden nie abgeschlossen und schon gar nicht bewertet, so dass auch nie festgestellt wurde, ob die eingeschlagene Richtung tatsächlich das gewünschte Ergebnis brachte. Nun steckt die Bundeswehr schon wieder mitten in einer Reform, die alle bisherigen Ausmaße sprengt, kaum dass sie die jüngsten Veränderungsprozesse verdaut hat. Mehr noch: Eigentlich trifft es immer nur uns, stellen die Beschäftigtengruppen der Arbeitnehmer, Beamten und Soldaten fest. Neuaufstellung, Wegfall und vor allem Auflösung, das sind die großen Stichworte der Reform. Kein Wunder, dass es den Beschäftigten reichlich schummrig wird und dass sie sich fragen: "Was wird aus mir?" Bei unseren ver.di Kolleginnen und Kollegen vor Ort häufen sich die Anfragen, wie denn die einzelnen Bundesparteien sich zu dieser Bundeswehr-Reform positionieren. so Torsten Schmidt und Jürgen Soldner vom HPR im BMVg. Ausbildung läuft für das Jahr 2014 im vollem Umfang weiter Durch die Umstrukturierung der Bundeswehr und die damit verbundenen Standortentscheidungen stehen unter anderem auch die Ausbildungseinrichtungen auf dem Prüfstand. In verschiedenen Verhandlungen mit dem BMVg - wie z.b. beim Bildungsgipfel und den anschließenden Expertengesprächen - hat ver.di folgendes erreicht: Auch im Jahre 2014 wird im gleichen Umfang wie bereits 2013 eingestellt. Die einzige Ausnahme ist durch die Standortauflösung aktuell das Marinearsenal Kiel. In der Berufsgruppe der Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten werden die Ausbildungszahlen 2013 in diversen BwDLZ marginal reduziert. Hierdurch bleibt die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze zum Einstellungstermin Aug/Sept erhalten. Ebenfalls ist gewährleistet, dass alle Auszubildenden ihre Ausbildung an dem Standort, an dem sie auch begonnen wurde, beenden können. Im Ergebnis bleiben somit alle Ausbildungsstätten mindestens bis zum Jahre 2017/2018 erhalten. Wir wünschen allen Auszubildenden, die dadurch ihre Ausbildung wie vorgesehen absolvieren können, viel Erfolg. Wir würden uns freuen, euch auch als Mitglieder bei der Gewerkschaft ver.di begrüßen zu dürfen. Denn als Mitglied bei ver.di könnt ihr euch selbst für EURE Interessen in der Ausbildung einsetzen und persönlich einbringen. Fragen: ver.di Fraktion der HJAV beim BMVg, Fontainengraben 150,53123 Bonn Tel.: 0228 / , BwKz.: 3400, BMVgHJAV@BMVg.BUND.DE Eure ver.di Fraktion der HJAV

3 The never ending story - Die unendliche Geschichte! Mit Neufassung des Erlasses vom 03. Mai 2013 für die Anrechnungsregelungen der Besitzstandszulagen für Beschäftigte im Schreib und Vorzimmerdienst erreichen uns erneut zahlreiche Anfragen und Eingaben. Wer ist nun wie betroffen: Das Bundesinnenministerium als Tarifvertragspartei Bund hat entschieden, dass alle Beschäftigten, welche vor dem Arbeitsgericht Klage geführt haben, keine Neu- bzw. Nachberechnung ihrer Zulage bekommen sofern ihr Verfahren rechtskräftig mit abweisendem Urteil beendet wurde. Nach unserer Auffassung verstößt die Rechtsauslegung des BMI zu der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das heißt im Ergebnis, diese Betroffenen müssen erneut Klage führen um ihren Anspruch durchsetzen zu können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies eine persönliche Einzelfallprüfung notwendig macht, die nur über den Rechtsweg zu klären ist und nicht über den HPR beim BMVg erfolgen kann. Diesen Betroffenen empfehlen wir, sich an die jeweiligen ver.di Bezirke und die dortigen Rechtschutzabteilungen zu wenden. Des Weiteren weisen wir auf folgendes hin: Für alle Betroffenen greift mit dem 1. August 2013 (der nächsten allgemeinen Entgelterhöhung) die Vollanrechnung auf die genannten Besitzstandszulagen. Betroffene im Sinne des 6 TVUmBw sollten zwingend darauf achten, dass ihre bisher gewährte Einkommenssicherung frühestens ab dem Jahre 2008 sinngemäß neu zu berechnen ist. Grundsätzlich soll von Amtswegen für alle Beschäftigten im Schreibdienst rückwirkend ab dem 01. Januar 2008 bis 1. Juli 2012 eine Neuberechnung ihres Entgeltes durchgeführt werden. Dabei wird auf die bisherige Drittelanrechnung verzichtet. Dies wird in aller Regel zu erheblichen Nachzahlungen führen. Deshalb Augen auf bei den kommenden Abrechnungen. Wichtig ist auf die geltende Ausschlussfrist (6 Monate) nach 37 TVöD zu achten.

4 Arbeits-/Dienstbefreiung für ehrenamtliche Wahlhelfer Mit dem Erlass vom 11. April 2013 hat das BMVg mitgeteilt, dass Tarifbeschäftigte, Beamte und Soldaten die im Rahmen der Europa- oder Bundestagswahl an arbeitsoder dienstfreien Tagen als ehrenamtliche Wahlhelfer tätig sind, 1 Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung erhalten. Voraussetzung für die Freistellung ist allerdings, dass von den Kommunen kein unangemessen hohes Erfrischungsgeld gezahlt wird. Dieser Betrag darf nicht höher als 26,25 sein. Dem Antrag auf Arbeits-/Dienstbefreiung ist ein schriftlicher Nachweis über die Wahlhelfertätigkeit sowie die Höhe des bezogenen Erfrischungsgeldes beizufügen. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen. Höhe des Urlaubsanspruches bei Wechsel vom Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis Aufgrund der Neuregelung des Urlaubsanspruches (Auszubildende 27 Tage, Arbeitnehmer 29 Arbeitstage) gab es beim Übergang von einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis Unklarheiten über die Höhe des Urlaubsanspruches im laufenden Kalenderjahr. Dies ist nun mit dem BMI Rundschreiben vom 27. Mai geklärt worden. Der Gesamturlaubsanspruch staffelt sich bei einem nahtlosen Wechsel vom Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis im Laufe der Monate Januar bis April Mai bis Oktober November bis Dezember 29 Tage 28 Tage 27 Tage Die tariflich vorgesehene Zwölftelregelung nach dem TVöD wurde hierbei zugunsten der Beschäftigten angewandt. Übertragung des Erholungsurlaubs in das Folgejahr Wie schon in den letzten Jahren wurde uns nunmehr vom Bundesministerium des Innern mitgeteilt, dass der Erholungsurlaub von Tarifbeschäftigten in das Folgejahr übertragen werden kann. Diese Regelung findet analog zu der für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden Bestimmungen Anwendung. Das bedeutet, der Jahresurlaub 2013 kann in das Jahr 2014 übertragen werden.

5 Impressum: Eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, FB 6, Bundesfachgruppe Bundeswehr, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin. V.i.S.d.P. Achim Meerkamp, Bearbeitung: Michael Peters Diese außertarifliche Regelung der beamtenrechtlichen Vorschriften ist jederzeit widerruflich. Trotz dieser positiven Möglichkeit sollte dies nicht dazu führen, dass Erholungsurlaub angehäuft wird. Jeder Mensch braucht auch mal eine längere Ruhepause. "Die ver.di-fraktion im Hauptpersonalrat beim BMVg wünscht allen Bundeswehrangehörigen eine schöne und erholsame Urlaubszeit" Die ver.di- Newsletter findet ihr auch unter:

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