Häufig gestellte Fragen (FAQ) aus dem Ressort Ausbildung. Inhalt. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Breisgau e.v.

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1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) aus dem Ressort Ausbildung Inhalt Häufig gestellte Fragen (FAQ) aus dem Ressort Ausbildung...1 Schwimmausbildung...2 Bin ich als Inhaber eines DRSA Silber zur Abnahme von Schwimmprüfungen berechtigt?...2 Prüfberechtigungs-Nummer für Nicht-Lehrschein-Inhaber...3 Registrierung von Prüfungen...3 Benötigt man einen Lehrauftrag des Bezirks, damit man im Bereich Schwimmen / Rettungsschwimmen Kurse durchführen und Prüfungen abnehmen darf?...3 Rettungsschwimmausbildung...4 Wie lange ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen gültig?...4 Was ist bei der praktischen Prüfung zum DRSA Gold mit "Handhabung gebräuchlicher Mittel zur Wiederbelebung" gemeint?...4 Ist für Wiederholungsprüfungen eine Registriernummer zu vergeben?...4 Ist es möglich ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in eine internationale Qualifikation (oder umgekehrt) umzuschreiben?...4 Ist es möglich eine Rettungsschwimausbildung aus dem Ausland in ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen umzuschreiben?...4 Tauchausbildung...5 Muss vor der Durchführung eines Kurses zum Dt. Schnorcheltauchabzeichen eine spezielle Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen werden?...5 Lehrschein (vormals Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen)...5 Was ist der Unterschied zwischen dem Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen, dem Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen und dem Lehrschein?...5 Wie funktioniert die Lehrschein-Ausbildung im Landesverband Baden?..6 Wie erfolgt die Anmeldung zu den Lehrgängen Ausbilder Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen des LV Baden...6 Was ist mit dem Begriff Ausbildungsassistent gemeint?...7 Die Gültigkeit meines Lehrscheins läuft in Kürze ab bzw. ist vor kurzem abgelaufen. Was muss ich tun, um die Lizenz zu verlängern?...7 Kann die Teilnahme an einem Rettungsschwimmkurs oder an einem Erste-Hilfe-Kurs als Fortbildung für den Lehrschein angerechnet werden?...8 Was kann überhaupt alles als Fortbildung für die Lehrschein-Fortbildung angerechnet werden?...8 Erste-Hilfe-Ausbildung Seite 1

2 Dürfen wir Erste-Hilfe-Kurse ausschliesslich für unsere DLRG-Mitglieder geben, wenn wir die Anerkennungsprozedur vom Landratsamt (bzw. Amt für öffentliche Ordnung) nicht durchlaufen haben?...8 Ist für die Benutzung eines Beatmungsbeutels eine bestimmte Ausbildung erforderlich?...9 Wer darf die Anwendung eines Beatmungsbeutels unterrichten?...10 Ist für die Benutzung von Beatmungsfolien und Taschenmasken eine bestimmte Ausbildung erforderlich?...10 Sonstiges...10 Woher bekomme ich Ausschreibungen für Lehrgänge des DLRG-Bezirks Breisgau?...10 Woher bekomme ich Informationen über Kurse der Ortsgruppen im DLRG-Bezirk Breisgau?...11 Wie kann ich Kurse meiner Ortsgruppe in den Kurs-Kalender des Bezirks Breisgau eintragen?...11 Was bedeutet die Abkürzung FAQ?...11 Schwimmausbildung Bin ich als Inhaber eines DRSA Silber zur Abnahme von Schwimmprüfungen berechtigt? Die Prüfungsordnung der DLRG sieht vor dass man unter den folgenden Voraussetzungen Prüfungen fürs Seepferdchen abnehmen kann: Dt. Rettungsschwimmabzeichen Silber Mindestens 18 Jahren Tätigkeit im Bereich und im Auftrag der zuständigen DLRG-Gliederung (Ortsgruppe) Letzteres bedeutet dass man nur Prüfungen abnehmen darfst wenn man im Gebiet der jeweiligen Ortsgruppe tätig ist, welches in der Satzung festgeschrieben ist. Eine Prüfung im Auftrag der OG A z.b. im Freibad der Gemeinde B (mit eigener DLRG- Gruppe) wäre demnach nicht zulässig. Da müsste dann schon die OG B gefragt werden. Ein Auftrag der Ortsgruppe muss auf jeden Fall her, es kann nicht jedes beliebige Mitglied ohne Beauftragung (i.d.r. durch den Vorstand) einfach Prüfungen abnehmen. Ferner sind natürlich die Prüfungsordnung der DLRG sowie weitere Bestimmungen und Anweisungen (z.b. Bestimmungen bezüglich Versicherungschutz etc) zu beachten. Die Ortsgruppe hat dafür zu sorgen dass diese bekannt sind und eingehalten werden. Und schliesslich noch eine schlechte Nachricht: Diese Bestimmung (Berechtigung zur Abnahme von Schwimmprüfungen mit DRSA Silber) ist zeitlich befristet und läuft zum aus. Danach dürfen Prüfungen nur noch abgenommen werden wenn der Ausbilder eine Lizenz aus Ausbildungsassistent Schwimmen oder Ausbilder Schwimmen besitzt Seite 2

3 Prüfberechtigungs-Nummer für Nicht-Lehrschein-Inhaber Zur Abnahme von Schwimmprüfungen sind laut Prüfungsordnung nicht nur Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein) berechtigt, sondern auch Inhaber des DRSA Silber (ab 18 Jahren, im Auftrag ihrer Glieder usw.). Bei der Beurkundung einer Prüfung, die durch solch einen "Nicht-Lehrschein-Inhaber" abgenommen wurde, gibt es grundsätzlich keine Abweichungen oder Vereinfachungen gegenüber einer Prüfung durch einen Lehrschein-Inhaber. Bei der Beurkundung einer Prüfungsleistung ist in jedem Fall eine so genannte Prüfer- Nummer einzutragen. Bei Inhaber einer geeigneten Lizenz gem. Rahmenrichtlinien (Ausbildungsassistent, Ausbilder, Lehrschein) ist dies die Registriernummer des Lehrscheins. Bei prüfberechtigten Nicht-Lehrschein-Inhabern ist hier die Registriernummer ihres DRSA Silber einzutragen, weil dies eine der Grundlagen für die Berechtigung zum Prüfen ist. Ersatzweise kann auch eine spezielle Prüfernummer vergeben werden. Diese wird nach dem üblichen Schema für Registriernummern mit dem Typ-Code "100" von der beauftragenden Gliederung (meistens die Ortsgruppe) vergeben. Die aktuelle Prüfungsordnung (Stand 2010) sieht diese "100er-Nummern" nicht mehr vor; dennoch werden sie in einzelnen Ortsgruppen noch verwendet (was auch nicht verboten ist). In beiden Fällen hat die Gliederung eine Liste der Personen mit Prüfberechtigung zu führen. Registrierung von Prüfungen Erbrachte Prüfungsleistungen sind grundsätzlich von der durchführenden Gliederung zu beurkunden. Dieser Vorgang ist zu dokumentieren und zu archivieren. In manchen Bezirken gibt es eine Abweichung: Rettungsschwimmprüfungen werden von den Ortsgruppen abgenommen; die Beurkundung und Archivierung erfolgt jedoch beim Bezirk in einer so genannten Urkundenstelle (gilt nicht für den Bezirk Breisgau). Zur Dokumentation der Prüfung sind Riegenkarten und weitere Prüfungsunterlagen von der durchführenden Gliederung für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Sofern der verwendete (Jugend-) Schwimmpass Felder für die Registrier-Nummern hat, werden diese auch eingetragen. Wenn es kein entsprechendes Feld gibt (z.b. bei sehr alten Vordrucken oder bei Vordrucken, die nicht von der DLRG-Materialstelle stammen) gibt es auch keine Nummer. Letzteres kann z.b. passieren wenn z.b. das DJSA Bronze (und damit auch der Pass) im Schwimmunterricht der Schule erworben worden ist und eine der nächsten Prüfungen von der DLRG abgenommen wird. (Prüfungsordnung S/RS, Stand , Seite 7) Benötigt man einen Lehrauftrag des Bezirks, damit man im Bereich Schwimmen / Rettungsschwimmen Kurse durchführen und Prüfungen abnehmen darf? Einen Lehrauftrag ist notwendig, allerdings wird dieser nicht durch den Bezirk erteilt. Die Prüfungsordnung sieht vor dass Ausbilder im Bereich Schwimmen und Rettungsschwimmen "im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung" tätig sind. Da die Durchführung von Prüfungen im Schwimmen- und Rettungsschwimmen üblicherweise Seite 3

4 in der Trägerschaft der Ortsgruppen liegt, muss auch die Ortsgruppe diesen Auftrag erteilen. Es ist üblich dass die Ortsgruppen den Bezirk informieren wenn neue Lehraufträge erteilt werden (sofern der Bezirk das nicht automatisch durch die Aushändigung der Urkunde mitbekommt) und auch wenn Lehraufträge beenden werden. Dies ist jedoch weder verpflichtend noch bedarf es einer bestimmten Form. Rettungsschwimmausbildung Wie lange ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen gültig? Seitens der DLRG gibt es keine allgemeine Gültigkeitsbeschränkung für Rettungsschwimmabzeichen. Diese existiert jedoch für die Teilnahme an bestimmten weiterführenden Ausbildungen (z.b. Lehrschein) oder für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten. Gleiches gilt auch für zahlreiche Ausbildungen und Tätigkeiten ausserhalb der DLRG; hier wird das maximale Alter durch die ausbildende Stelle festgelegt und nicht durch die DLRG als Aussteller des Rettungsschwimmpasses. Was ist bei der praktischen Prüfung zum DRSA Gold mit "Handhabung gebräuchlicher Mittel zur Wiederbelebung" gemeint? Gemeint sind hier Taschenmasken und Beatmungsfolien, die nicht dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen. Die Ausbildung und Prüfung zum DRSA Gold umfasst jedoch nicht den Umgang mit dem Beatmungsbeutel. Dieser fällt unter die Bestimmungen des MPG; der Umgang damit darf nur im Rahmen der Sanitätsausbildung durch einen Sanitätsausbilder geschult werden. Ist für Wiederholungsprüfungen eine Registriernummer zu vergeben? Eine Wiederholungsprüfung bekommt keine Registrier-Nummer. Auf dem Rettungsschwimmpass wäre ja auch gar kein Platz, um sie einzutragen. Ist es möglich ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in eine internationale Qualifikation (oder umgekehrt) umzuschreiben? Seit einiger Zeit sind auf unseren Rettungsschwimmpässen auch die internationalen Bezeichnungen der ILS für die einzelnen Abzeichen aufgedruckt. Eine Umschreibung ist somit nicht erforderlich. Ist es möglich eine Rettungsschwimausbildung aus dem Ausland in ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen umzuschreiben? Die DLRG ist Mitglied der International Life Saving Federation (ILS), dem weltweit vertretenen Dachverband aller Rettungsschwimmer-Organisationen. Somit sind unsere Rettungsschwimmabzeichen international anerkannt. Mit Hilfe so genannter "Äquivalenz-Tabellen" (Equivalency Table) kann festgestellt werden, als was eine Seite 4

5 deutsche Ausbildung in einem anderen Land anerkannt würde. Demnach entspricht zum Beispiel der "ILS Junior Lifesaver" unserem Rettungsschwimmabzeichen Bronze. Aus dem "ILS Lifesaver" wird ein silberne Rettungsschwimmabzeichen. Details zum Thema sind zu finden unter < Die Umschreibung selbst ist kostenpflichtig (ca. 50 EUR) und wird in Deutschland ausschliesslich durch die DLRG Vertriebs- und Verlagsgesellschaft ( abgewickelt. Übrigens - für die USA gibt keine Equivalency Table. Möglicherweise liegt das daran dass es dort keinen landesweit tätigen Verband wie die DLRG gibt. Statt dessen ist das Rettungsschwimmen aufgeteilt in Ausbildung und Wasserrettungsdienst. Die Ausbildung wird von verschiedenen Organisationen (ARC, Sportverbände) durchgeführt; der Rettungsdienst liegt in der Hand von Städten und Gemeinden, dort oft bei der Feuerwehr. Tauchausbildung Muss vor der Durchführung eines Kurses zum Dt. Schnorcheltauchabzeichen eine spezielle Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen werden? Alle Teilnehmer an einem DLRG-Kurs für das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen, egal ob sie DLRG-Mitglied sind oder nicht, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, da im Kursinhalt wesentliche Elemente der Fremdrettung aus Wassergefahr mit vermittelt werden. Eine gesonderte Versicherung für Nichtmitglieder wie im Anfängerschwimmkurs Nichtmitglieder (und Mitglieder unter 10 Jahren) und Teilnehmer bei unseren Jugendschwimmpass-Kursen (bis einschließlich Juniorretter) ist nicht erforderlich. Anders sieht es beim Gerätetauch-Grundschein aus. Hier ist eine besondere Versicherung abzuschließen. Beim Rettungstauchschein wiederum sind die Teilnehmer, da sie sich aller einer Wasserrettungs-Ausbildung (speziell tauchen) unterziehen grundsätzlich wieder gesetzlich unfallversichert. Da allerdings hier die Kosten bei Tauchunfällen (z.b. bei Dekompressionsunfällen bis hin zur Druckkammer) sehr hoch sind, empfiehlt es sich, hier unbedingt eine Taucher-Zusatzversicherung abzuschließen (entweder die vom Bundesverband angebotene oder eine andere, wie sie von den Sporttaucherclubs bzw. von deren Mitglieder abgeschlossen werden. Lehrschein (vormals Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen) Was ist der Unterschied zwischen dem Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen, dem Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen und dem Lehrschein? Es gibt keinen. Der altbekannte Lehrschein hatte für einige Zeit die Bezeichnung Ausbilder/ Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen, hiess dann eine Zeit lang Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen und heisst nun (Prüfungsordnung Stand 2010) wieder Lehrschein. Grund für die Seite 5

6 zwischenzeitlichen Umbenennungen war die Angleichung der Bezeichnung an die anderen Ausbilder-Lizenzen in der DLRG (z.b. Ausbilder Erste Hilfe oder Ausbilder/Prüfer Wasserrettungsdienst). Häufig wurde auch die Abkürzung Ausbilder S/RS verwendet. Wie funktioniert die Lehrschein-Ausbildung im Landesverband Baden? Mit der neuen Prüfungsordnung wird der bisherige Lehrschein aufgeteilt in zwei separate Ausbilder-Lizenzen für die Bereiche Schwimmen und Rettungsschwimmen. Ab dem Jahr 2011 wird es im Landesverband Baden dafür auch separate Lehrgänge geben. Der bisherige Lehrschein-Lehrgang wurde letztmalig im Jahr 2010 angeboten. Seit dem Jahr 2011 bietet der LV Baden getrennte Lehrgänge Ausbilder Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen an. Wer beide Lehrgänge besucht, erhält auf Antrag vom Landesverband eine zusätzliche Urkunde für den Lehrschein gemäß PO 181. Die Ausbildung von Ausbildern S/RS wird durch Ortsgruppe, Bezirk und Landesverband durchgeführt, wobei jede Gliederung bestimmte Aufgaben hat. Die Stationen im Einzelnen: 1. Ausbildung in der Ortsgruppe 2. Erwerb der Vorstufenqualifikation Ausbildungsassistent Schwimmen bzw. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen in den Ausbildungsregionen (Bezirke) 3. Erprobung und Vertiefung in der Ortsgruppe 4. Erwerb der Basisqualifizierung ( Gemeinsamer Grundausbildungsblock ) beim Landesverband 5. Erfolgreicher Besuch der jeweiligen Fachausbildung Ausbilder Schwimmen bzw Ausbilder Rettungsschwimmen mit Prüfung beim Landesverband Quelle: Qualifizierung der Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen, LV Baden 2008 Wie erfolgt die Anmeldung zu den Lehrgängen Ausbilder Schwimmen und Ausbilder Rettungsschwimmen des LV Baden Für die Anmeldung zu einem der beiden o.g. Lehrgänge empfehlen wir die folgende Vorgehensweise: 1. Die Gruppe meldet ihre Anwärter möglichst frühzeitig (begrenze Platzzahl) mit dem Anmeldeformular aus dem Lehrgangsheft des LV Baden an 2. Der LV Baden schickt daraufhin der Gruppe die kompletten Anmeldeunterlagen 3. Die Unterlagen werden durch die Gruppe ausgefüllt und vervollständigt 4. Die Unterlagen gehen komplett an den Bezirk, der die Befürwortung einträgt 5. Der Bezirk schickt die Unterlagen gesammelt an den LV Baden Zu den zu erbringenden Nachweisen gehören (Stand März 2012): Anmelde- und Bearbeitungsbogen, Personalbogen, Passbild, Ausbildungsassistent Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen (Kopie), Gemeinsamer Grundausbildungsblock Didaktischmethodische Grundlagen sowie Personen- und vereinsbezogene Grundlagen, Seite 6

7 Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (Kopie) und Rettungsschwimmabzeichen Silber (Kopie). Damit die Bearbeitung durch den Bezirk fristgerecht erfolgen kann, sind die Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem vom LV vorgegebenen Meldeschluss an den Bezirk zu senden. Dabei ist vorab mit dem Leiter Ausbildung abzustimmen, an welche Postadresse der Versand erfolgen soll. Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft sind, kann eine fristgerechte Bearbeitung durch den Bezirk nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt für den Fall dass die Unterlagen nicht an eine zuvor abgestimmte Postanschrift gesendet werden. Ferner ist darauf zu achten dass die Meldeunterlagen durch die Ortsgruppe vollständig ausgefüllt sind. Hierzu gehören auch soweit gefordert Unterschriften durch berechtigte Personen sowie Siegel. Passbilder sind auf der Rückseite mit dem Namen und der Ortsgruppe des Anwärters zu beschriften. Sie sind den Unterlagen so beizufügen dass sie nicht versehentlich verloren gehen können. Es empfiehlt sich die Verwendung eines Briefumschlags oder einer Dokumentenhülle. Eine Büroklammer ist nicht ausreichend. Was ist mit dem Begriff Ausbildungsassistent gemeint? Der Ausbildungsassistent (vormals Ausbildungshelfer) Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen ist eine Lizenzvorstufe für den Erwerb der beiden Lizenzen Ausbilder Schwmmen und Ausbilder Rettungsschwimmen. Die Ausbildung im LV Baden erfolgt in so genannten Ausbildungsregionen, die deckungsgleich mit den Bezirken sind. Die Ausbildung besteht aus drei Teilen: 1. Vorbereitungslehrgang (Voraussetzung für die beiden nachfolgenden Lehrgänge) 2. Fachlehrgang Ausbildungsassistent Schwimmen 3. Fachlehrgang Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen Die Gültigkeit meines Lehrscheins läuft in Kürze ab bzw. ist vor kurzem abgelaufen. Was muss ich tun, um die Lizenz zu verlängern? Für die Verlängerung der Lizenz müssen Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von insgesamt 15 Unterrichtseinheiten (UE) nachgewiesen werden. Dazu gehört auf jeden Fall die Teilnahme an der Lehrschein-Basisfortbildung (5 UE), die der DLRG-Bezirk Breisgau jährlich durchführt. Die Teilnahme an dieser Fortbildung (einmal innerhalb des vierjährigen Gültigkeitszeitraums) ist Pflicht für jeden Lehrschein-Inhaber. Die restlichen 10 UE kann sich jeder Lehrschein-Inhaber selbst zusammenstellen und Fortbildungen aus den Bereichen Schwimmen/Rettungsschwimmen, Medizin, Unterrichtsgestaltung oder anderen Bereichen mit Bezug zur Tätigkeit als Lehrscheininhaber wählen. Diese Fortbildungen können beim eigenen Bezirk besucht werden, genauso aber auch bei einem anderen Bezirk oder einer höheren Gliederungsebene. Fortbildungen ausserhalb der DLRG sind ebenfalls Seite 7

8 möglich. Vor dem Besuch einer solchen Veranstaltung wird empfohlen, sich beim Leiter Ausbildung des eigenen Bezirks zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die besuchte Veranstaltung für die Lehrschein-verlängerung anerkannt wird. Die eigentliche Verlängerung (Eintrag in die Lehrschein-Urkunde und in die zentrale Lehrschein-Datenbank) erfolgt durch den Leiter Ausbildung des Bezirks, sobald die geforderten Fortbildungen nachgewiesen werden. Weitere Einzelheiten sind der "Regelung für die Lehrschein-Fortbildung im Bezirk Breisgau" zu entnehmen. Diese liegt allen Ortsgruppen in der jeweils gültigen Fassung vor und ist auf Nachfrage auch beim Leiter Ausbildung des Bezirks erhältlich. Gelingt es einem Lehrschein-Inhaber nicht, seine Lizenz vor dem Ablaufdatum zu verlängern, hat er vier Jahre Zeit, dies nachzuholen. Sobald die notwendigen Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt eine Verlängerung der Lizenz für weitere vier Jahre. In der Zeit zwischen Ablauf und Verlängerung besitzt der Ausbilder keine gültige Prüfberechtigung. Eine Lizenz, die auch vier Jahre nach Ihrem Ablaufdatum noch nicht wieder verlängert wurde, verfällt komplett und kann nur durch den Besuch aller Lehrschein-Module (Bezirk und Landesverband) wieder erteilt werden. Kann die Teilnahme an einem Rettungsschwimmkurs oder an einem Erste-Hilfe-Kurs als Fortbildung für den Lehrschein angerechnet werden? Beides sind Eingangsvoraussetzungen für den Erwerb des Lehrscheins und somit nicht als Fortbildung anzusehen. Lediglich der Erste-Hilfe-Kurs wird anteilig mit 4 Unterrichtseinheiten (UE) angerechnet, da hier Neuerungen der Notfallmedizin vermittelt werden. Was kann überhaupt alles als Fortbildung für die Lehrschein-Fortbildung angerechnet werden? Anrechnungsfähig sind alle Arten von Fortbildung zu Themen wie Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste Hilfe, Unterrichtsgestaltung o.ä. Die Fortbildungen können bei der DLRG (Bezirk, Landesverband,...) oder bei externen Einrichtungen besucht werden. Ob und in welchem Umfang eine Fortbildung angerechnet werden kann, wird im Einzelfall vom Leiter Ausbildung des Bezirks geprüft und entschieden. Erste-Hilfe-Ausbildung Dürfen wir Erste-Hilfe-Kurse ausschliesslich für unsere DLRG-Mitglieder geben, wenn wir die Anerkennungsprozedur vom Landratsamt (bzw. Amt für öffentliche Ordnung) nicht durchlaufen haben? Grundsätzlich könnt Ihr EH-Kurse für beliebige Personen durchführen. Egal ob die Mitglied sind, am RS-Kurs teilnehmen, oder keins von beiden. Man braucht dazu Seite 8

9 auch nicht zwingend eine Anerkennung vom Land- oder Stadtkreis. Zu beachten ist lediglich dass der Kurs nach den Ausbildungsvorschriften der DLRG und nach den Grundsätzen der BAGEH (Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe) durchgeführt wird. Solle aber kein Problem sein, da jeder geprüfte EH-Ausbilder entsprechend geschult ist. Etwas schwierig wird die Sache erst dann wenn Eure Kursteilnehmer den Kurs machen, um a) damit eine Fahrerlaubnis (=Führerschein) zu beantragen oder b) den Kurs als Aus- oder Fortbildung für ihre Tätigkeit als betrieblicher Ersthelfer verwenden und über Berufsgenossenschaft, Landesunfallkasse oder eine ähnliche Einrichtung abrechnen wollen. Im Fall a) wird tatsächlich die erwähnte Anerkennung benötigt. Man hört zwar ab und zu, dass Führerscheinstellen auch EH-Kurs-Nachweise von nicht anerkannten Stellen akzeptieren, aber Ihr habt keinen Anspruch darauf und solltet Eure Kursteilnehmer auch darauf hinweisen. Nicht dass am Ende einer den Kurs besucht, weil er ihn für den Führerschein braucht und danach bei der Führerscheinstelle eine Abfuhr kassiert. Also nochmal zusammengefasst: Die Anerkennung von Stadt- / Landkreis braucht man nur, wenn die Kursteilnehmer mit dem EH-Kursnachweis Führerscheine beantragen wollen. Ach ja, wer ein DRSA Silber oder Gold besitzt, braucht zum Beantragen eines Führerscheins gar keinen EH-Kurs nachzuweisen, da dieser Nachweis auch durch das DRSA Silber oder Gold erbracht werden kann. Und Rettungsschwimmabzeichen sind von der Führerscheinstelle (im Gegensatz zu EH-Kursbescheinigungen) auch ohne eine vorherige Anerkennung zu akzeptieren. Falls Dir das jemand immer noch nicht glauben sollte - es handelt sich nicht um eine Erfindung der DLRG, sondern um ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das heisst "Fahrerlaubisverordnung" (FeV); die interessanten Stellen sind die 19 und 68. Ist für die Benutzung eines Beatmungsbeutels eine bestimmte Ausbildung erforderlich? Der Beatmungsbeutel ist ein Medizinprodukt und fällt damit unter die Bestimmungen von Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV), in denen das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten beschrieben wird. Nach diesen Bestimmungen darf ein Beatmungsbeutel "nur von Personen (...) betrieben, angewendet (...) werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen." ( 2 (2) MPBetreibV). Innerhalb der DLRG werden diese Kenntnisse bei der Ausbildung zum Sanitätshelfer (SAN A) vermittelt. Somit ist die Anwendung eines Beatmungsbeutels nur durch Personen zulässig, die an einer Ausbildung zum Sanitätshelfer (oder an einer gleichwertigen Ausbildung) teilgenommen haben Seite 9

10 Der Beatmungsbeutel gehört jedoch nicht zur Gruppe der so genannten "aktiven" Medizinprodukte. Das sind Produkte, deren unsachgemäße Handhabung besondere Gefährdungen zur Folge haben kann, zum Beispiel AED-Geräte (Automatisierte Defibrillatoren) oder automatische Beatmungsgeräte. Somit ist es nicht erforderlich, für einen Beatmungsbeutel ein Medizinproduktebuch zu führen, regelmässige messtechnische Kontrollen durchzuführen oder für jedes Beatmungsbeutel-Modell eine gesonderte Einweisung durchzuführen. Wer darf die Anwendung eines Beatmungsbeutels unterrichten? Innerhalb der DLRG hat lediglich der Sanitäts-Ausbilder die Möglichkeit, die Anwendung eines Beatmungsbeutel zu lehren und einzuweisen. Der Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein) ist nicht berechtigt, den Beatmungsbeutel auszubilden. Ist für die Benutzung von Beatmungsfolien und Taschenmasken eine bestimmte Ausbildung erforderlich? Die so genannten Beatmungshilfen (Beatmungsfolien, Taschenmaske) werden nicht als Medizinprodukte gewertet. Somit dürfen sie in Kursen vorgestellt und verwendet werden, die von einem Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein) oder einem Erste-Hilfe-Ausbilder geleitet werden. Eine Vorstellung und Empfehlung von Beatmungshilfen im Rahmen dieser Kurse wird als sehr sinnvoll erachtet. Mit diesen Hilfsmitteln wird ein wertvoller Beitrag zum Eigenschutz des Helfers geleistet. Damit erhöht sich seine Bereitschaft, in entsprechenden Situationen notwendige Massnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen. Sonstiges Woher bekomme ich Ausschreibungen für Lehrgänge des DLRG-Bezirks Breisgau? Der Bezirk führt Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung der Aktiven in den Ortgruppen durch. Hierzu gehören z.b. die Ausbildung zum Ausbildungsassistenten Schwimmen und Rettungssschwimmen sowie die Ausbildung zum Helfer im Wasserrettungsdienst. Schwimmkurse, Rettungsschwimmkurse und Erste-Hilfe-Kurse werden nicht vom Bezirk angeboten, sondern von den Ortsgruppen im Bezirk (siehe unten). Ausschreibungen für Lehrgänge des Bezirks Breisgau werden veröffentlicht auf der Homepage des Bezirks: über den Newsletter, für den man sich auf der Homepage des Bezirks (siehe oben) eintragen kann per Mail direkt an die Vorsitzenden der Ortgruppen zur internen Weitergabe Seit Oktober 2009 werden Teilnehmer früherer Lehrgänge des Bezirks nicht mehr direkt angeschrieben Seite 10

11 Woher bekomme ich Informationen über Kurse der Ortsgruppen im DLRG-Bezirk Breisgau? Die Ortsgruppen im Bezirk bieten regelmäßig Schwimmkurse, Rettungsschwimmkurse und teilweise auch Erste-Hilfe-Kurse an. Diese Kurse können bekannt gegeben werden über die lokale Presse - Zeitungen und/oder amtliche Mitteilungsblätter der Gemeinden die Homepage der jeweiligen Ortsgruppe. Eine Übersicht aller Ortgruppen im Breisgau ist zu finden unter den Kurs-Kalender auf der Homepage des Bezirks Breisgau. Adresse siehe oben. Wie kann ich Kurse meiner Ortsgruppe in den Kurs-Kalender des Bezirks Breisgau eintragen? Schnell und einfach per Mail an LeiterAusbildung@bez.-breisgau.dlrg.de. Für einen Eintrag werden folgende Angaben benötigt: Beginn (erster Kurstag) und Ende (letzter Kurstag) Uhrzeit von... bis... Dauer (Anzahl Unterrichtseinheiten) Veranstalter (Name der Ortsgruppe) Titel (z.b. Anfängerschwimmkurs, Rettungsschwimmkurs, Erste Hilfe-Kurs, Schnorcheltauchkurs) Ort Beschreibung (hier besondere Hinweise, z.b. Altersbeschränkung oder Kursgebühren, nennen) Anmeldeschluss Weitere Links (z.b. Link auf Ausschreibung oder Ortsgruppen-Homepage) Was bedeutet die Abkürzung FAQ? Frequently Asked Questions (FAQ) oder (FAQs) (Englisch für häufig gestellte Fragen) sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema. (Quelle: Wikipedia) Seite 11

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