Anweisung LGV 01/2015

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Az.: /01 Hamburg, Anweisung LGV 01/2015 über die Datenhaltung, Erhebung und Fortführung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS ) (Anweisung ALKIS ) Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle S-Bahn Wilhelmsburg Geschäftsführer: Rolf-Werner Welzel, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg HRA

2 Gliederung Seite 1 Rechtsgrundlage Gegenstand Grundlage Allgemeines zur ALKIS -Datenhaltung ALKIS -Objektartenkatalog der AdV ALKIS -Objektartenkatalog in Hamburg Raumbezugssystem Allgemeines zu den ALKIS -Prozessen Prozesse Vorgänge Vorbereitende Arbeiten Erhebung Fertigungsaussage Vervollständigung und Plausibilisierung Qualifizierung Fortführungsentscheidung Fortführungsanlässe Hamburger ALKIS -Daten Objektartengruppe Angaben zum Flurstück Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Flurstück Zur Objektart Besondere Flurstücksgrenze Zur Objektart Grenzpunkt Löschung von Grenzpunkten Zur Geometrie Kreisbögen als Präsentationsobjekt im ALKIS Behandlung bestehender Kreisbogengrenzen bei Zerlegung von Flurstücken Festlegung neuer Flurstückgrenzen als Kreisbogengrenze Objektartengruppe Angaben zur Lage Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Lagebezeichnung ohne Hausnummer Zur Objektart Lagebezeichnung mit Hausnummer Zur Objektart Lagebezeichnung mit Pseudonummer Seite 2 von 61

3 Zur Objektart Georeferenzierte Gebäudeadresse Objektartengruppe Angaben zum Netzpunkt Struktur der Objektartengruppe Angaben zum Netzpunkt" Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Aufnahmepunkt Zur Objektart Sonstiger Vermessungspunkt Objektartengruppe Angaben zum Punktort Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Punktort AU Zur Objektart Punktort TA Objektartengruppe Fortführungsnachweis Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Fortführungsnachweis Deckblatt Zur Objektart Fortführungsfall Objektartengruppe Angaben zur Reservierung Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Reservierung Zur Objektart Punktkennung Untergegangen Objektartengruppe Angaben zur Historie Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Objektartengruppe Personen- und Bestandsdaten Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Person Zur Objektart Anschrift Zur Objektart Verwaltung Zur Objektart Vertretung Zur Objektart Namensnummer Zur Objektart Buchungsblatt Zur Objektart Buchungsstelle Objektartengruppe Angaben zum Gebäude Seite 3 von 61

4 6.9.1 Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Gebäude Zur Objektart Bauteil Zur Objektart Besondere Gebäudelinie Zur Geometrie Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung Struktur des Objektartenbereichs Hinweise zur Erhebung Erfassungsmindestgrößen Flächenhafte Aktualisierung Auftragsbezogene Aktualisierung Hinweise zur Vervollständigung Zur Aggregation bzw. Objektbildung Zu Attributarten Zur Geometrie Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben Struktur des Objektartenbereichs Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Turm Zur Objektart Vorratsbehälter, Speicherbauwerk Zur Objektart Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung Zur Objektart Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung Zur Objektart Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung Zur Objektart Weg, Pfad, Steig Zur Objektart Einrichtungen für den Schiffsverkehr Zur Objektart Untergeordnetes Gewässer Objektartenbereich Relief Struktur des Objektartenbereichs Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Damm, Wall, Deich Zur Objektart Geländekante Objektartengruppe Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektbildung und Geometrie Zur Objektart Klassifizierung nach Wasserrecht Seite 4 von 61

5 Zur Objektart Andere Festlegung nach Wasserrecht Überschwemmungsgebiet Wasser- und Bodenverbände Zur Objektart Schutzgebiet nach Wasserrecht Wasserschutzgebiet Zur Objektart Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Naturschutzgebiet Naturdenkmal Zur Objektart Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Nationalpark Lärmschutzbereiche Zur Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Baulast Grenzfeststellungsverfahren Flurbereinigung Veränderungssperre Umlegung Vereinfachte Umlegung Soziale Erhaltungsverordnung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Besonderes Vorkaufsrecht Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Städtebauliche Erhaltungsverordnung Zur Objektart Denkmalschutzrecht Zur Objektart Sonstiges Recht Schutzfläche Festpunkt Mitverwendung für den Hochwasserschutz Hafengebiet Kampfmittelverdacht Bohrung verfüllt Objektartengruppe Bodenschätzung, Bewertung Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektbildung und Geometrie Zur Objektart Bodenschätzung Zur Objektart Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück Zur Objektart Grabloch der Bodenschätzung Objektartengruppe Kataloge Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Seite 5 von 61

6 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Bundesland Zur Objektart Regierungsbezirk Zur Objektart Kreis, Region Zur Objektart Gemeinde Zur Objektart Gemeindeteil Zur Objektart Gemarkung Zur Objektart Buchungsblattbezirk Zur Objektart Dienststelle Zur Objektart Lagebezeichnung Katalogeintrag Objektartengruppe Administrative Gebietseinheiten Struktur der Objektartengruppe Hinweise zur Erhebung Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Baublock Zur Objektart Kommunales Gebiet Objektartengruppe Nutzerprofile Schlussbestimmungen Seite 6 von 61

7 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Objektarten Fortführungsanlässe Kombination der Fortführungsanlässe Katalog Gemarkung Kürzel der Vorgangsarten Katalog Buchungsblattbezirke Gebäudefunktion Erhebungsbeleg Gebäude / Dachform Erhebungsbeleg Bauteil/ Dachform Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung Erhebungsbeleg Tatsächliche Nutzung Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen Attributarten der Bodenschätzung Katalog Bundesland Katalog Dienststelle Seite 7 von 61

8 Abkürzungen 3A-DHK 3A-VK AdV ALKIS ALKIS -OK ATKIS BauGB BBergG BIS BNatSchG BodSchätzG BSW BUE BUE / IB BUE / NR BSW / VR BUE / U BSW / WSB BVOT DeichO DGM DHDN/GK DLM DOP DSGK DMS DSchG AFIS -ALKIS -ATKIS -Datenhaltungskomponente AFIS -ALKIS -ATKIS -Verarbeitungskomponente Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - Objektartenkatalog Amtliches Topografisch-Kartografisches Informationssystem Baugesetzbuch Bundesberggesetz Behörde für Inneres und Sport Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Behörde für Umwelt und Energie BUE / Amt für Immissionsschutz und Betriebe BUE / Amt für Natur- und Ressourcenschutz BSW / Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungsangelegenheiten BUE / Amt für Umweltschutz BSW / Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung) Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung) Digitales Geländemodell Deutsches Hauptdreiecksnetz/Gauß-Krüger Digitales Landschaftsmodell Digitales Orthophoto Digitale Stadtgrundkarte Dokumentenmanagementsystem Denkmalschutzgesetz ETRS 89 European Terrestrial Reference System, Epoche 1989 FDV FHH FluLärmG FluLärmHmbV FlurbG Fachdatenverbindung Freie und Hansestadt Hamburg Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg) Flurbereinigungsgesetz Seite 8 von 61

9 GBO GDB GEKV GeoInfoDok GGP GNSS HafenEG HALB HBauO HmbAGWVG HmbBNatSchAG HmbGVBL HmbVermG HPA HWaG KampfmittelVO KB / K LBESAS LGV LSGB NBZ NREO ÖbVI REO StaNord URL UTM TIM V+G WEG WHG WVG ZUSO Grundbuchordnung Grunddatenbestand Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens Geodätischer Grundnetzpunkt Globales Navigationssatellitensystem Hafenentwicklungsgesetz Hamburgisches Automatisiertes Liegenschaftsbuch Hamburgische Bauordnung Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen Hamburg Port Authority Hamburgisches Wassergesetz Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) Kulturbehörde / Amt Kultur Liegenschaftsbuch Eingabesätze Auftragsbuch sequenziell Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Nummerierungsbezirk Nicht raumbezogenes Elementarobjekt Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Raumbezogenes Elementarobjekt Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) Uniform Resource Locator Universales Transversales Mercator-System Topographisches Informationsmanagement Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG - Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) Zusammengesetztes Objekt Seite 9 von 61

10 1 Rechtsgrundlage Das Hamburgische Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20. April 2005, zuletzt geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. Seite 135) bestimmt im 1, dass das Vermessungswesen Geobasisdaten einzurichten, zu führen und bereitzustellen hat. Der Absatz 1 im 10 HmbVermG benennt abschließend die einzurichtenden Geobasisdaten. Die Daten des Liegenschaftskatasters sind Bestandteile der Geobasisdaten und werden in 11 HmbVermG beschrieben. Liegenschaften im Sinne des 11 HmbVermG sind Flurstücke und Gebäude. Das Liegenschaftskataster besteht aus der maßstabgetreuen georeferenzierten Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften und ist das amtliche Verzeichnis im Sinne des 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung (GBO). Für die im Grundbuch nicht gebuchten Flurstücke ( 3 Abs. 2 GBO) werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Liegenschaftskataster geführt. 2 Gegenstand Gegenstand dieser Anweisung ist die Beschreibung der Daten des Liegenschaftskatasters, die seit März 2010 im ALKIS als ALKIS -Bestandsdaten geführt werden. Die ALKIS - Bestandsdaten werden über verschiedene Prozesse erhoben, bearbeitet, präsentiert und übertragen (siehe Punkt 5.1 Prozesse). Gegenstand dieser Anweisung sind zudem die Prozesse Qualifizierung und Führung. Zum Prozess Erhebung werden lediglich Hinweise gegeben. Der Prozess Erhebung von Flurstücken ist Gegenstand der Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises. Der Prozess Erhebung von Gebäuden ist Gegenstand der Anweisung über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster. Nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das durch die Führung ausgelöste Mitteilungsverfahren. Dieses wird in der Anweisung LGV 02/13 über das Mitteilungsverfahren in ALKIS (Anw. Mitteilungsverfahren) behandelt. Ebenfalls nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das Verfahren der Migration und der Ersteinrichtung der ALKIS -Bestandsdaten. 3 Grundlage Diese Anweisung basiert auf der von der AdV herausgegebenen Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) in der Version 6.0. Diese Dokumentation besteht aus einer Vielzahl von Dokumenten. Für die ALKIS - Datenhaltung und -fortführung sind die Dokumente Hauptdokument (Version 6.0.1), Erläuterungen zu ALKIS (Version 6.0.1), ALKIS -Objektartenkatalog (Version 6.0) und der ALKIS -Signaturenkatalog (Version 6.0.1) von Bedeutung. Die Dokumente der GeoInfoDok können unter eingesehen und heruntergeladen werden. Mit dem AdV-Beschluss 120/2 wurde die GeoInfoDok Version 6.0 zur Referenzversion für die ALKIS -Implementierungen in den Ländern festgelegt. 4 Allgemeines zur ALKIS -Datenhaltung 4.1 ALKIS -Objektartenkatalog der AdV Im ALKIS -Objektartenkatalog der GeoInfoDok sind die ALKIS -Fachobjekte aufgeführt und umfassend beschrieben. Der Objektartenkatalog ist gegliedert nach Objektartenbereichen, die wiederum aus Objektartengruppen bestehen, die die Objektarten enthalten. Objektartenbereiche und Objektartengruppen dienen der fachlichen Strukturierung des Datenmodells und des Objektartenkatalogs. Seite 10 von 61

11 Die Anlage 1 dieser Anweisung zeigt eine Übersicht über die im ALKIS -Objektartenkatalog modellierten Objektarten, abstrakte Klassen und Datentypen mit den dazugehörigen Kennungen. Die Objektarten können vom Typ her sein: Objekte mit Raumbezug (REO) Objekte ohne Raumbezug (NREO) Zusammengesetzte Objekte (ZUSO) In der Spalte GDB ist mit G gekennzeichnet, welche Objektarten, Klassen und Datentypen zum Grunddatenbestand (GDB) gehören. Der Grunddatenbestand ist der von allen Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland im ALKIS bundeseinheitlich zu führende und dem Nutzer länderübergreifend zur Verfügung stehende Datenbestand. Bezüglich weitergehender Erläuterungen zum Aufbau des Objektartenkatalogs wird auf den ALKIS -Objektartenkatalog, Teil A: Vorbemerkungen verwiesen. 4.2 ALKIS -Objektartenkatalog in Hamburg In der Anlage 1 dieser Anweisung sind alle Objektarten und Datentypen, die in Hamburg nicht geführt werden, farblich kenntlich gemacht. Alle nicht kenntlich gemachten Objektarten, Klassen und Datentypen ergeben den ALKIS -Objektartenkatalog für Hamburg. 4.3 Raumbezugssystem Das HmbVermG bestimmt im 1 (2), dass ein einheitliches geodätisches Bezugssystem einzurichten und vorzuhalten ist und dieses die geodätische Grundlage für alle Geobasisdaten bildet. Die bundesweite Einheitlichkeit ist zu wahren. Das geodätische Bezugssystem ETRS89 mit der Universalen Transversalen Mercator (UTM) Abbildung (Lagestatus 310) bildet die Grundlage für das ALKIS in Hamburg. 5 Allgemeines zu den ALKIS -Prozessen 5.1 Prozesse Im ALKIS sind folgende Aufgaben auszuführen: Erhebung, Qualifizierung, Führung, Benutzung, Übertragung von Daten. Diese Aufgaben sind in der GeoInfoDok als Prozesse beschrieben. Im Erhebungsprozess werden die Erhebungsdaten mit den bekannten geodätischen Messund Erkundungsmethoden in der realen Welt erhoben oder aus kartographischen Darstellungen und anderen Unterlagen erfasst. Erhebungsdaten sind z.b. Vermessungsergebnisse, Ergebnisse örtlicher Erkundungen, digitalisierte Daten und Daten externer Datenbestände. Im Qualifizierungsprozess werden die Erhebungsdaten mit den Informationen zur Fortführung in Fortführungsdaten überführt. Er dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die Fortführungsdaten den Qualitätsanforderungen des ALKIS entsprechen. Im Führungsprozess werden die Fortführungsdaten programmgesteuert in den ALKIS - Bestand übernommen und anschließend für weitere Veränderungen freigegeben. Seite 11 von 61

12 Durch den Benutzungsprozess werden aus den ALKIS -Bestandsdaten die entsprechenden Daten für eine Ausgabe in analoger oder digitaler Form ggf. durch eine Präsentation bereitgestellt. Übertragungsprozesse treten bei der Übernahme von Daten Dritter in Form von Fortführungsdaten und bei der Abgabe von Ausgabedaten an Kunden auf. 5.2 Vorgänge Die Fortführung im ALKIS erfolgt projektbezogen. Ein Projekt setzt sich aus mehreren Vorgängen zusammen. Für die ALKIS -Fortführung wurden in Hamburg folgende Vorgänge definiert: Vorbereitende Arbeiten Erhebung Fertigungsaussage Vervollständigung und Plausibilisierung Qualifizierung Fortführungsentscheidung Im Rahmen dieser Vorgänge werden die verschiedenen Prozesse genutzt Vorbereitende Arbeiten Im Vorgang Vorbereitende Arbeiten werden der Bestandsdatenauszug (Benutzungsprozess) und die Reservierungen für Flurstücks- und/oder Punktkennzeichen (Führungsprozess) erstellt. Diese Daten werden in die Projektdatenbank übernommen und für die interne und externe Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt Erhebung Im Vorgang Erhebung wird der Erhebungsprozess (siehe 5.1) durchgeführt. Die Erhebungsdaten bilden die Grundlage für die weiteren Vorgänge bis zur Fortführungsentscheidung Fertigungsaussage Die Fertigungsaussage ist das Ergebnis der fachtechnischen Prüfung der Erhebungsdaten und eine Bestätigung der Vermessungsstelle, dass die Erhebung entsprechend dem Auftrag und den Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt wurde, sowie vollständig, hinreichend genau und zuverlässig ist. Die Fertigungsaussage schließt damit den Erhebungsprozess ab Vervollständigung und Plausibilisierung Im Vorgang Vervollständigung und Plausibilisierung werden die Erhebungsdaten vervollständigt und in ALKIS -konforme Objekte gemäß den Vorgaben des hamburgspezifischen ALKIS -Objektartenkatalogs überführt. Abhängig vom Fortführungsanlass (siehe 5.3) stehen dafür verschiedene Funktionalitäten zur Verfügung. Zu Beginn dieses Vorgangs ist grundsätzlich die Aktualität der Objekte zu prüfen. Ggf. sind sie durch erneutes Laden der Bestandsdaten zu aktualisieren. Bei dokumentationspflichtigen Fortführungsanlässen werden das Fortführungsnachweisdeckblatt und die Fortführungsfälle systemgesteuert angelegt. Zur systemseitigen Plausibilisierung gehört auch die Sicherstellung, dass im Rahmen eines bestimmten Anlasses nur die dafür festgelegten Objektarten fortgeführt werden dürfen. Seite 12 von 61

13 Zum Abschluss dieses Vorgangs erfolgt eine Überprüfung der in der Projektdatenbank vorhandenen neuen und geänderten Objekte auf Grundlage des Hamburgspezifischen ALKIS - OK. Es werden außerdem die Topologie und Geometrie überprüft. Zusätzlich erfolgen fortführungsanlassspezifische Prüfungen. Ggf. auftretende Fehler werden protokolliert. Die Ausgabe des Produktes Fortführungsnachweis-Grafik ist manuell anzustoßen Qualifizierung In Hamburg erfolgt an dieser Stelle keine weitere Bearbeitung. Es wird lediglich der Status auf Erfolg gesetzt Fortführungsentscheidung Im ersten Schritt erfolgt durch den Prüfer eine vollständige fachtechnische Prüfung der Fortführungsdaten. Ergebnis dieser Prüfung ist ein Protokoll. Im zweiten Schritt wird der Fortführungsauftrag an die 3A-Datenhaltungskomponente (3A-DHK) abgegeben. In der 3A- DHK werden die Fortführungsdaten gegen die Bestandsdaten geprüft. Liegen keine Fehler vor, werden mit den Fortführungsdaten die ALKIS -Bestandsdaten fortgeführt. Anschließend wird von der 3A-DHK das Fortführungsergebnis an die 3A-VK übersandt. Das Fortführungsergebnis beinhaltet das Verarbeitungsprotokoll sowie bei erfolgreicher Fortführung einen Fortführungsnachweis und die Fortführungsmitteilungen bei mitteilungspflichtigen Anlässen. 5.3 Fortführungsanlässe Der fachliche Grund für Entstehung, Veränderungen und Untergang eines Objekts wird mit dem Fortführungsanlass angegeben. Für die verschiedenen Anlässe von Fortführungen enthält die GeoInfoDok einen Katalog von Fortführungsanlässen. In Anlage 2 dieser Anweisung sind die Fortführungsanlässe aufgeführt, die in Hamburg zur Anwendung kommen. Mehrere Fortführungsanlässe können in einem Projekt in Kombination verwendet werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind der Anlage 3 zu entnehmen. 6 Hamburger ALKIS -Daten Zur Auflistung der in Hamburg geführten Objekt-, Attribut- und Relationsarten werden im Abschnitt 6 Tabellen verwendet. Dabei werden nur die Fachobjekte, nicht aber die abstrakten Klassen und Datentypen aufgeführt. Den Objektarten ist jeweils eine der GeoInfoDok entsprechende nummerische 5-stellige Kennung zugeordnet. Jeder Attributart ist eine aus drei Buchstaben bestehende Kennung entsprechend GeoInfoDok zugeordnet. Bei Attributarten mit (DER) vor der Kennung handelt es sich um abgeleitete Attributarten. Die Kardinalität gibt an, wie oft Attribute einer Attributart oder Relationen einer Relationsart vorkommen können. Die untere und obere Grenze der Kardinalität sind angegeben. Liegt die untere Grenze bei 0, bedeutet dies, dass die Attributart optional ist. Die gebräuchlichsten Kardinalitäten sind: 1 Das Attribut der Attributart kommt genau einmal vor 1..* Das Attribut der Attributart kommt ein oder mehrere Male vor 0..1 Das Attribut der Attributart kommt kein- oder einmal vor 0..* Das Attribut der Attributart kommt keinmal, einmal oder mehrere Male vor Definitionen zu den einzelnen Objekt-, Attribut- und Wertearten können dem ALKIS - Objektartenkatalog entnommen werden (siehe Abschnitt 3). Seite 13 von 61

14 Jedes ALKIS -Objekt kann die Attributart zeigtaufexternes führen, hinter der sich die Fachdatenverbindung verbirgt. Die Fachdatenverbindung beinhaltet die Möglichkeit, ALKIS - Objekte mit Daten außerhalb von ALKIS zu verknüpfen. 6.1 Objektartengruppe Angaben zum Flurstück Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zum Flurstück die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Flurstück Gemarkung GMK 1 Flurstücksnummer FSN 1 Flurstückskennzeichen (DER) FSK 1 Amtliche Fläche AFL 1 Abweichender Rechtszustand ARZ 0..1 Objektkoordinaten OBK 0..1 Zeitpunkt der Entstehung ZDE 0..1 Gemeindezugehörigkeit GDZ 0..1 Fachdatenverbindung 0..* Besondere Flurstücksgrenze Art der Flurstücksgrenze ARF 1..* Grenzpunkt Punktkennung PKN 0..1 Zuständige Stelle ZST 0..1 Abmarkung Marke ABM 1 sonstige Eigenschaften SOE 0..* Die Objektarten Flurstück und Besondere Flurstücksgrenze sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die Objektart Grenzpunkt ist eine zusammengesetzte Objektart, die aus einem oder mehreren Objekten Punktort (siehe Nr. 6.4) besteht. Die Objekte der Objektartengruppe bilden einen flächendeckenden planaren Graphen mit den Flurstücken als Maschen, den Flurstücksgrenzen als Kanten und den Grenzpunkten als Knoten. Bei der Objektart Flurstück sind ferner die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden: Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Flurstück Ist gebucht Buchungsstelle Zeigt auf * Lagebezeichnung ohne Hausnummer Weist auf * Lagebezeichnung mit Hausnummer Hinweise zur Erhebung Bei den Arbeiten zur Erhebung sind rechtliche, vermessungstechnische und verwaltungstechnische Regularien zu beachten. Diese Aspekte sind in der Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises geregelt. Seite 14 von 61

15 6.1.3 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Flurstück Die Attributart Gemarkung ist mit dem Gemarkungsschlüssel entsprechend Katalog zu belegen, der sich wie folgt zusammensetzt: 1. Land: Gemarkungsnummer: siehe Anlage 4 Für die Flurstücksnummer wird automatisch durch das System ein Präsentationsobjekt erzeugt. Die Flurstücksnummer ist manuell zu platzieren. Die Attributart Flurstückskennzeichen ist ein abgeleitetes Attribut und kann nicht gesetzt werden. Es setzt sich aus folgenden Attributarten zusammen: 1. Land (2 Stellen): 02, aus Attributart Gemarkung 2. Gemarkungsnummer (4 Stellen): aus Attributart Gemarkung, entsprechend Anlage 4 3. Flurnummer (3 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " _" 4. Flurstücksnummer 4.1 Zähler (5 Stellen): aus Attributart Flurstücksnummer 4.2 Nenner (4 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " " 5. Flurstücksfolge (2 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " " Die Elemente sind rechtsbündig belegt, fehlende Stellen sind mit Nullen belegt. Die Attributart Amtliche Fläche wird mit der rechnerisch ermittelten Flurstücksfläche belegt. Flurstücksflächen kleiner 0,5 qm können mit bis zu zwei Nachkommastellen geführt werden, ansonsten ohne Nachkommastellen. Die Attributart Abweichender Rechtszustand kann belegt werden, wenn in einem durch Gesetz geregelten Verfahren der Bodenordnung ein neuer Rechtszustand eingetreten ist und das amtliche Verzeichnis der ausführenden Stelle maßgebend ist. Die Attributart Objektkoordinaten wird aus der Position des Präsentationsobjektes der Flurstücksnummer übernommen. Die Attributart Zeitpunkt der Entstehung wird bei neu entstehenden Flurstücken automatisch gesetzt. Die Attributart Gemeindezugehörigkeit wird automatisch mit dem Gemeindekennzeichen für Hamburg belegt und kann nicht verändert werden. Mit der Fachdatenverbindung wird die Verbindung zum Grenznachweis aufgebaut. Dazu wird unter Art der Link (URI) des Grenznachweises automatisch belegt. Das Fachdatenobjekt wird mit der Auftragsnummer vorbelegt und ist durch die Kürzel der Vorgangsarten (Anlage 5) zu ergänzen. Die Relationsart Ist gebucht verweist von einem oder mehreren Flurstücken auf genau eine Buchungsstelle, auf der das Flurstück im Grundbuch oder Liegenschaftskataster (bei ungebuchten Flurstücken) gebucht ist. Bei Anteilsbuchungen weist diese Relation auf eine Buchungsstelle eines fiktiven Buchungsblattes. Durch die Relationsart Zeigt auf erhält das Flurstück keine, eine oder mehrere Lagebezeichnungen ohne Hausnummer. Straßenflurstücke sollen zukünftig nur auf eine Lagebezeichnung ohne Hausnummer verweisen. Durch die Relationsart Weist auf erhält das Flurstück keine, eine oder mehrere Lagebezeichnungen mit Hausnummern. Es muss entweder die Relationsart Zeigt auf oder Weist auf belegt sein. Seite 15 von 61

16 Zur Objektart Besondere Flurstücksgrenze Bei der Attributart Art der Flurstücksgrenze werden folgende Wertearten geführt: 1000 Strittige Grenze 7003 Grenze der Gemarkung 7102 Grenze des Bundeslandes 7106 Grenze der Gemeinde 7107 Grenze des Gemeindeteils Mit der Grenze des Gemeindeteils werden die Bezirksgrenzen belegt. Ein Objekt Besondere Flurstücksgrenze kann mit mehreren Werten belegt werden Zur Objektart Grenzpunkt Die Attributart Punktkennung wird zur eindeutigen Identifikation eines Punktes in Hamburg weiterhin geführt. Die Punktkennungen migrierter Grenzpunkte unterscheiden sich von den Grenzpunkten, die nach der Migration neu entstanden sind, wie folgt: Migrierte Grenzpunkte Beispiel: Alle migrierten Grenzpunkte haben eine 13-stellige Punktkennung. 1. bis 4. Stelle 3559 Der Wert ergibt sich aus dem Rechtswert (35 = 3. Meridianstreifen km) und dem Hochwert (59 = 5900 km vom Äquator) des Gauß-Krüger- Koordinatensystems. 5. bis 8. Stelle 7140 Nummerierungsbezirk, zweistelliger Rechts- und Hochwert der 1-km-Gitterlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems im Lagestatus 100 (Potsdam-Datum). 9. bis 13. Stelle stellige Punktnummer. Neu entstehende Grenzpunkte Beispiel: Alle neu entstandenen Grenzpunkte haben eine 14-stellige Punktkennung 1. bis 3. Stelle 325 Der Wert ergibt sich aus dem 32. UTM-Meridianstreifen und der Additionskonten von 500 km für östlich des Mittelmeridians liegende Gebiete, das ist das gesamte Hamburger Stadtgebiet und 324 für westlich des Mittelmeridians liegende Gebiete, z. B. Scharhörn und Neuwerk) 4. bis 5. Stelle 59 Der Wert ergibt sich aus dem Hochwert (5900 km Abstand vom Äquator) 6. bis 7. Stelle 71 Abstand zum Mittelmeridian, zweistelliger Rechtswert der 1-km-Gitterlinien des UTM-Koordinatensystems 8. bis 9. Stelle 38 Abstand vom Äquator, Hochwert (um 5900 km gekürzt) der 1-km-Gitterlinien des UTM-Koordinatensystems 10. bis 14. Stelle stellige Punktnummer Es können nur die im Vorgang Vorbereitende Arbeiten vorher reservierten Punktkennungen aus einer Liste ausgewählt werden. Die Attributart Zuständige Stelle wird systemseitig mit dem Schlüssel (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) vorbelegt. Die Attributart Abmarkung ist bei allen Grenzpunkten mit dem Wert = 9500 ( Ohne Marke) zu belegen, da in Hamburg keine Abmarkungspflicht besteht. Seite 16 von 61

17 Die Attributart Sonstige Eigenschaft ist ein Migrationscontainer, in dem Daten der alten Punktdatei, z.b. die alte Punktnummer, migriert wurden. Bei neuen Grenzpunkten bleibt dieses Attribut leer Löschung von Grenzpunkten Eine Punkthistorie für Grenzpunkte wird im ALKIS nicht nachgewiesen. Gelöschte Grenzpunkte werden endgültig aus dem System entfernt. Bei Verschmelzungen und Homogenisierungen müssen Grenzpunkte, die entbehrlich sind, manuell gelöscht werden. Für die zwingend notwendige Punkthistorie sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen: Gelöschte Grenzpunkte müssen über die Fachdatenverbindung (FDV) zum Flurstück recherchierbar sein. Der Nachweis über die gelöschten Grenzpunkte (sowie auch über die neu entstehenden Grenzpunkte) wird in der betreffenden Messungssache in Form einer Koordinatenliste dokumentiert. Die Koordinatenliste wird im FR-Ordner abgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt im digitalen Grenznachweis archiviert. Dieses Verfahren wird den Anforderungen an eine dauerhafte Archivierung und Recherchemöglichkeit mithilfe der Fachdatenverbindung (Messungssache/Flurstückskennzeichen) gerecht Zur Geometrie Flurstücksgrenzen werden vorzugsweise als Geraden, können aber auch als Kreisbögen festgelegt werden. Kreisbögen sind durch Bogenanfang, Bogenende und Radius definiert. Kreisbögen dürfen nur verwendet werden, wenn die Pfeilhöhe > 1 cm ist. Vorhandene Kreisbögen mit einer Pfeilhöhe von 1 cm und weniger sind durch die Sehne zu ersetzen, soweit damit keine Änderung der Flächenangabe von Flurstücken bewirkt wird. Diese Linearisierung vorhandener Grenzverläufe stellt keinen Eingriff in die Rechte der Beteiligten dar, da sie unterhalb der Genauigkeit liegt, mit der ein Grenzverlauf in die Örtlichkeit übertragen werden kann Kreisbögen als Präsentationsobjekt im ALKIS Der Nachweis und die Darstellung eines Kreisbogens im ALKIS sind von der Qualität der Datenerhebung (DPL) des Punktortes abhängig. Folgende zwei Präsentationsmöglichkeiten werden unterschieden. 1. Für beide Endpunkte eines Kreisbogens liegt der koordinatenbasierte Grenznachweis vor: Wenn für beide Endpunkte eines Kreisbogens Koordinaten mit uneingeschränkter Verwendbarkeit (DPL=1000) vorliegen, dann wird der Kreisbogen im ALKIS mit folgenden Präsentationsobjekten nachgewiesen und in der Präsentationskomponente präsentiert: Bogenanfangs- und Bogenendpunkt mit gekürzter Punktnummer (max. 5-stellig) Bogen mit durchgezogener Darstellung Sehne als gestrichelte Linie Radius des Kreisbogens in Meter mit drei Nachkommastellen. Nachgewiesen wird immer der rechtliche Radius aus dem Grenznachweis des Liegenschaftskatasters. 2. Für keinen oder einen Endpunkt eines Kreisbogens liegt der koordinatenbasierte Grenznachweis vor: Wenn für keinen oder nur für einen Endpunkt eines Kreisbogens Koordinaten mit uneingeschränkter Verwendbarkeit vorliegen, dann wird der Kreisbogen im ALKIS wie folgt nachgewiesen und präsentiert: Bogenanfangs- und Bogenendpunkt ohne Punktnummer. Bogen mit durchgezogener Darstellung Sehne als gestrichelte Linie Seite 17 von 61

18 Behandlung bestehender Kreisbogengrenzen bei Zerlegung von Flurstücken Wird bei einer Flurstückszerlegung eine Kreisbogengrenze in zwei oder mehrere Bögen zerlegt, so ist es zwingend erforderlich, die Pfeilhöhen der neu entstandenen Kreisbögen zu berechnen. Nur Kreisbögen mit einer Pfeilhöhe größer als 1 cm sind als Kreisbögen in den ALKIS - Datenbestand zu übernehmen. Bei Pfeilhöhen 1cm wird die bogenförmige Grenze durch eine Gerade ersetzt. Das Präsentationsobjekt Sehne (AP_LPO) muss gelöscht werden. Die Fläche des dadurch entstandenen Kreisabschnitts wird dem angrenzenden Flurstück zugeordnet. In diesem Fall ist die Veränderung des Grenzverlaufs zwischen Bogenanfang und -endpunkt im Festlegungsriss zu dokumentieren. Die sich aus dieser Änderung ergebenden Flächenänderungen sind marginal und wirken sich wegen der Geringfügigkeit in der Regel nicht auf die Flächenangabe im Liegenschaftskataster aus. Die geringfügige Flächenänderung muss im Festlegungsriss dokumentiert werden, wenn sie rechnerisch zu ermitteln ist Festlegung neuer Flurstückgrenzen als Kreisbogengrenze Bei einer Flurstückszerlegung ist die Bildung neuer Flurstücksgrenzen als Kreisbögen nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Pfeilhöhen dieser Kreisbögen größer als 1 cm sind. Andernfalls sind Geraden zu bilden. 6.2 Objektartengruppe Angaben zur Lage Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zur Lage die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Lagebezeichnung ohne Hausnummer Unverschlüsselte Lagebezeichnung UNV 0..1 Verschlüsselte Lagebezeichnung SCH 0..1 Lagebezeichnung mit Hausnummer Verschlüsselte Lagebezeichnung SCH 1 Hausnummer HNR 1 Lagebezeichnung mit Pseudonummer Verschlüsselte Lagebezeichnung SCH 1 Pseudonummer PNR 1 Laufende Nummer LNR 0..1 Georeferenzierte Gebäudeadresse Datensatznummer DSN 0..1 Qualitätsangaben QUA 1 Land LAN 1 Regierungsbezirk RBZ 1 Kreis KRS 1 Gemeinde GMD 1 Ortsteil ORT 1 Straßenschlüssel SSS 1 Hausnummer HNR 1 Adressierungszusatz ADZ 0..1 Postalische Adresse POA 0..1 Die Objektarten Lagebezeichnung ohne Hausnummer, Lagebezeichnung mit Hausnummer und Lagebezeichnung mit Pseudonummer sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO). Die Objektart Georeferenzierte Gebäudeadresse ist ein Punktobjekt. Seite 18 von 61

19 Bei der Objektartengruppe Angaben zur Lage sind die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden. Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Lagebezeichnung ohne Hausnummer Lagebezeichnung mit Hausnummer Lagebezeichnung mit Pseudonummer Georeferenzierte Gebäudeadresse gehört zu gehört zu bezieht sich auf bezieht sich auch auf weist zum gehört zu hat auch * Flurstück 1..* Flurstück 0..1 Gebäude 0..1 Georeferenzierte Gebäudeadresse 0..1 Turm 1 Gebäude 1 Lagebezeichnung mit Hausnummer Hinweise zur Erhebung Die Erhebungsdaten für die Lage werden bei Vermessungsaufträgen im Vermessungsriss dargestellt (siehe Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises). Weitere Erhebungsdaten werden im TIM, durch Feldvergleiche oder durch Mitteilungen externer Dienststellen erhoben Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Lagebezeichnung ohne Hausnummer Die Attributart Unverschlüsselte Lagebezeichnung kann mit freiem Text (z.b. Bezeichnungen von Gewannen, Gewässern) belegt werden. Bei Gewässernamen ist ein Präsentationsobjekt zu erzeugen und zu platzieren. Die Attributart Verschlüsselte Lagebezeichnung ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog Lagebezeichnung zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird. Für den Straßennamen ist ein Präsentationsobjekt zu erzeugen und zu platzieren. Bei langen Straßenflurstücken können auch mehrere Präsentationsobjekte zu einem Straßennamen erzeugt werden. Die Attributarten Verschlüsselte Lagebezeichnung und Unverschlüsselte Lagebezeichnung schließen sich gegenseitig aus. Eine dieser Attributarten muss belegt werden. Mit der Relationsart gehört zu ist die Objektart Lagebezeichnung ohne Hausnummer immer mindestens einem Flurstück zuzuordnen Zur Objektart Lagebezeichnung mit Hausnummer Die Attributart Verschlüsselte Lagebezeichnung ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog Lagebezeichnung zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird. Die Attributart Hausnummer ist mit der Hausnummer und ggf. dem Adressierungszusatz zu belegen. Adressierungszusätze sind Buchstaben zur Hausnummer oder die Bezeichnung von einzelnen Häusern (zum Beispiel bei Terrassenhäusern). Für die Hausnummer wird ein Präsentationsobjekt automatisch erzeugt, das innerhalb des Gebäudes bearbeitet und platziert werden kann. Ausnahme: Hausnummern von Wohnschiffen sind auf dem anliegenden Uferflurstück zu plazieren. Die Relation gehört zu ist immer mindestens einem Flurstück zuzuordnen. Es ist außerdem die Relation zu einem Objekt Gebäude oder zu einem Objekt Turm aufzubauen. Die Relation zur Objektart Georeferenzierte Gebäudeadresse wird vom System gepflegt. Seite 19 von 61

20 Zur Objektart Lagebezeichnung mit Pseudonummer Die Attributart Verschlüsselte Lagebezeichnung ist mit dem Straßenschlüssel aus dem Katalog Lagebezeichnung zu belegen, der zur Auswahl angeboten wird. Bei Lagebezeichnungen für Nebengebäude enthält die Attributart Pseudonummer die Hausnummer des Hauptgebäudes. In der Attributart Laufende Nummer werden die Nebengebäude durchnummeriert, d.h. das erste Nebengebäude erhält die laufende Nummer 1. Die zusammengehörigen Gebäude sollen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Sie können durchaus auf mehrere Flurstücke verteilt sein. Wird ein Nebengebäude gelöscht, bleibt die Nummerierung der anderen Nebengebäude erhalten. Gelöschte laufende Nummern können wieder verwendet werden. Bei Lagebezeichnungen für Freihafenschuppen, Kleingartenlauben und sonstigen Hauptgebäuden ohne eigene Hausnummer enthält die Attributart Pseudonummer eine vierstellige Pseudohausnummer, wobei die erste Ziffer der Pseudohausnummer die Art bezeichnet. Die Attributart Laufende Nummer wird in diesen Fällen nicht geführt. Gebäudegruppe Erste Ziffer der Pseudohausnummer Bildungsregel Freihafenschuppen 7 Gebäude im Hafengebiet werden mit der numerischen Schuppenbezeichnung als Hausnummer und ggf. einer Angabe im Adressierungszusatz bezeichnet Kleingartenlauben 8 Gebäude in Kleingärten werden mit der Vereinsnummer als Hausnummer und der Parzellennummer als Adressierungszusatz bezeichnet Sonstige Hauptgebäude ohne eigene Hausnummer 9 Gebäude ohne eigene kommunale Adresse werden auf das nächstgelegene Gebäude mit kommunaler Adresse bezogen Beispiel 7012-A für Schuppen 12-A für Vereinsnummer 602 und Parzellennummer C wenn das nächstgelegene Gebäude mit kommunaler Adresse die Hausnummer 41 c hat Die Lagebezeichnung mit Pseudonummer ist mit der Relation gehört zu genau einem Gebäude zuzuweisen. Für Pseudonummern und laufende Nummern sind Präsentationsobjekte zu erzeugen und zu platzieren Zur Objektart Georeferenzierte Gebäudeadresse Zu jedem Objekt Lagebezeichnung mit Hausnummer wird automatisiert ein Objekt Georeferenzierte Gebäudeadresse angelegt. Die Geometrie ist identisch mit der Geometrie des Präsentationsobjektes der dazugehörenden Hausnummer. Die Attribute werden wie folgt systemseitig belegt. Datensatznummer: 02 (für Land) + sechstellige fortlaufende Nummer mit führenden Nullen Qualitätsangaben: Es wird der Wert 1000 (Gebäudeumring (A)) geführt, d.h das Gebäude ist im ALKIS vorhanden und die Hausnummer liegt innerhalb der Gebäudegeometrie. Ausnahme: Wohnschiffe erhalten den Wert 2000 (innerhalb Flurstück (B)). Land: 02 Regierungsbezirk: 0 Seite 20 von 61

21 Kreis: 00 Gemeinde: 000 Ortsteil: 0 Straßenschlüssel: Hausnummer: aus Katalog Lagebezeichnung Teil der Attributart Hausnummer bei der Objektart Lagebezeichnung mit Hausnummer Adressierungszusatz: Teil der Attributart Hausnummer bei der Objektart Lagebezeichnung mit Hausnummer Postalische Adresse: setzt sich zusammen aus der Postleitzahl, dem Ortsnamen Hamburg und dem aus dem Straßenschlüssel abgeleiteten Straßennamen. Die Postleitzahl muss manuell eingegeben werden. Die Relation zur Objektart Lagebezeichnung mit Hausnummer wird vom System gepflegt. 6.3 Objektartengruppe Angaben zum Netzpunkt Struktur der Objektartengruppe Angaben zum Netzpunkt" In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zum Netzpunkt die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Aufnahmepunkt Punktkennung PKN 0..1 Zuständige Stelle ZST 0..1 Vermarkung (Marke) VMA 1 Fachdatenverbindung 0..* Sonstiger Vermessungspunkt Punktkennung PKN 0..1 Vermarkung (Marke) VMA 1 Die Objektarten Aufnahmepunkt und Sonstiger Vermessungspunkt sind zusammengesetzte Objektarten, die aus einem oder mehreren Objekten Punktort (siehe Nr. 6.4) bestehen. Die Objektart Sonstiger Vermessungspunkt wird nur als topographischer Konstruktionspunkt bei der Erhebung und Vervollständigung verwendet und nicht in die Datenhaltung übernommen Hinweise zur Erhebung Es werden keine neuen Aufnahmepunkte erhoben. Bei vorhandenen Aufnahmepunkten darf nur die Punktkennung fortgeführt werden, wenn es im Falle der Ummnummerierung erforderlich ist. Der Sonstige Vermessungspunkt wird im Rahmen von Vermessungsaufträgen erhoben. Die Attributarten Punktkennung und Vermarkung (Marke) (Wert = 9500) können im Rahmen der Erhebung vergeben werden Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Aufnahmepunkt Die Attributart Punktkennung besteht aus dem achtstelligen Nummerierungsbezirk (NBZ) im Koordinatensystem DHDN/GK und der fünfstelligen Punktnummer. Die Attributart Zuständige Stelle ist mit dem Schlüssel des LGV (siehe Katalog Dienststelle ) belegt. Seite 21 von 61

22 Das Attribut Vermarkung (Marke) wird nicht differenziert geführt und erhält den Wert 9998 (Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren). Mit der Fachdatenverbindung wird die Verbindung zum Grenznachweis aufgebaut. Die Art der Fachdatenverbindung ist mit dem Text Aufnahmepunkt belegt. Das Fachdatenobjekt kann mit dem Punktkennzeichen aus der alten Punktdatei (10 Stellen) wie folgt belegt sein: 4 Stellen NBZ (gekürzt) im Koordinatensystem DHDN/GK 1 Stelle Punktart = 1 5 Stellen Punktnummer Zur Objektart Sonstiger Vermessungspunkt Die Punktkennung kann frei vergeben werden. Die Vermarkung (Marke) ist mit dem Wert 9500 (ohne Marke) zu belegen. 6.4 Objektartengruppe Angaben zum Punktort Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zum Punktort die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Punktort AU Kartendarstellung KDS 0..1 Koordinatenstatus KST 0..1 Hinweise HIN 0..1 Herkunft DPL 0..1 Punktort TA Kartendarstellung KDS 1 Koordinatenstatus KST 0..1 Hinweise HIN 0..1 Herkunft DPL 0..1 Diese Objektarten definieren die räumliche Position oder die ebene Lage oder die Höhe eines Objektes der Objektarten Grenzpunkt, Aufnahmepunkt und Sonstiger Vermessungspunkt im einheitlichen Bezugssystem ETRS89/UTM. Jedes Objekt der Objektart Grenzpunkt muss genau einen Punktort TA haben. Der Punktort TA führt immer zur Darstellung in der Liegenschaftskarte. Das Objekt Grenzpunkt kann weitere Punktorte AU besitzen. Jedes Objekt der Objektarten "Aufnahmepunkt" und "Sonstiger Vermessungspunkt" besteht aus einem oder mehreren "Punktorten AU". Jedes Objekt Punktort kann immer nur zu einem Punktobjekt gehören; dies gilt auch dann, wenn mehrere Punkte aufeinander fallen Hinweise zur Erhebung Koordinaten entstehen aufgrund von vermessungstechnischen Arbeiten in der Örtlichkeit oder sie werden durch geodätische Berechnungen ermittelt. Als Koordinatensystem ist das einheitliche Bezugssystem ETRS89/UTM32 zu wählen. Grundlage für die Ermittlung der Grenzpunktkoordinaten bildet die Anweisung über die Fortführung des Grenznachweises. Die Erhebung für die Koordinaten hat für den Rechts- und Hochwert auf 3 Nachkommastellen zu erfolgen. Vor dem Komma sind 8 Stellen beim Rechtswert und 7 Stellen Hochwert zu erfassen. Seite 22 von 61

23 6.4.3 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Punktort AU Die Objektart Punktort AU wird bei den Objektarten Aufnahmepunkt und Sonstiger Vermessungspunkt verwendet. Er kann auch als weiterer Punktort bei Grenzpunkten vorkommen. Die Attributart Kartendarstellung ist bei Grenzpunkten mit nein zu belegen. Bei Aufnahmepunkten ist die Attributart mit ja belegt. Bei Grenzpunkten mit einem Punktort AU wird die Attributart Koordinatenstatus mit dem Wert 1000 (amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) vorbelegt und kann ggf. geändert werden. Bei Aufnahmepunkten ist die Attributart Koordinatenstatus mit dem Wert 1000 (amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) belegt. Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten und Aufnahmepunkten sind in der Attributart Hinweise die Aktenhinweise der Punktentstehung und Hinweise auf Messungssachen abgelegt, sofern sie im Datenbestand der alten Punktdatei hinterlegt waren. Dazu gehören das Jahr, die Auftragsnummer und die Seite der Messungssache sowie der Gemarkungsschlüssel. Die Attributart Hinweise ist bei neuen Punktorten zu Grenzpunkten mit Messungssache und Gemarkung (Jahr, Auftragsnummer und Gemarkungsschlüssel), z.b , zu belegen. Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten kann die Attributart Herkunft mit folgenden Werten belegt sein: 1000 Aus Katastervermessung ermittelt 1040 Aus Katastervermessung mit unzureichender Genauigkeit Bei neuen Punktorten zu Grenzpunkten ist die Attributart Herkunft immer mit dem Wert 1000 zu belegen. Bei migrierten Punktorten zu Aufnahmepunkten kann die Attributart Herkunft mit folgenden Werten belegt sein: 0100 Aus GNSS-Messung 1000 Aus Katastervermessung ermittelt Zur Objektart Punktort TA Die Objektart Punktort TA kommt nur bei Grenzpunkten vor. Wird ein neuer Grenzpunkt in eine Flurstücksgrenze eingefügt, wird die Attributart Kartendarstellung automatisch auf ja gesetzt. Die Attributart Koordinatenstatus ist bei neuen Grenzpunkten mit dem Wert 1000 (amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhen) zu belegen. Bei migrierten Punktorten sind in der Attributart Hinweise die Aktenhinweise der Punktentstehung und Hinweise auf Messungssachen abgelegt, sofern sie im Datenbestand der alten Punktdatei hinterlegt waren. Dazu gehören das Jahr, die Auftragsnummer und die Seite der Messungssache sowie der Gemarkungsschlüssel. Die Attributart Hinweise ist bei neuen Objekten mit Messungssache und Gemarkung (Jahr, Auftragsnummer und Gemarkungsschlüssel), z.b , zu belegen. Bei migrierten Punktorten zu Grenzpunkten kann die Attributart Herkunft mit folgenden Werten belegt sein: 1000 Aus Katastervermessung ermittelt 1040 Aus Katastervermessung mit unzureichender Genauigkeit 4210 Aus Katasterkarten digitalisiert, Maßstab 1 : Mit sonstigen geometrischen Bedingungen und/oder Homogenisierung, Maßstab 1 : 1000 Seite 23 von 61

24 Die Attributart Herkunft wird bei neuen Grenzpunkten beim Punktimport aus 3A-Survey automatisiert mit dem Wert 1000 (Aus Katastervermessung ermittelt) belegt. 6.5 Objektartengruppe Fortführungsnachweis Struktur der Objektartengruppe In Hamburg werden in der Objektartengruppe Fortführungsnachweis die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten programmgesteuert belegt. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Fortführungsnachweis Deckblatt FN-Nummer FNN 1 Titel TIT 1 In Gemarkung GMN 1 Erstellt am ERD 0..1 Eignungsprüfung am PRD 0..1 Fortführungsentscheidung am FED 0..1 Eignungsprüfung von PRV 0..1 Bemerkung BEM 0..1 Fortführungsfall Fortführungsfallnummer FFN 1 Überschrift im Fortführungsnachweis UIV 1..* Zeigt auf altes Flurstück ZAA 0..* Zeigt auf neues Flurstück ZAN 0..* Bei der Objektart Fortführungsnachweis Deckblatt ist ferner die folgende Relationsart vorgesehen, mit der alle in einem Fortführungsnachweis beschriebenen Fortführungsfälle geklammert werden: Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Fortführungsnachweis Deckblatt Bezieht sich auf * Fortführungsfall Hinweise zur Erhebung Bei jeder dokumentationspflichtigen Fortführung werden die Objekte Fortführungsnachweis Deckblatt und Fortführungsfall vom System angelegt. Diese Objekte werden nur für die Dokumentation und für das Mitteilungsverfahren benötigt und nicht im ALKIS gespeichert. Die Dokumente werden extern gespeichert Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Fortführungsnachweis Deckblatt Die Attributart FN-Nummer setzt sich aus Land, Gemarkungsnummer und Projektname zusammen. Sie wird systemseitig belegt. Land und Gemarkungsnummer werden dabei aus einem Ausgangsflurstück abgeleitet. Die Attributart Titel wird systemseitig mit dem Text Fortführungsnachweis belegt. Die Attributart In Gemarkung wird systemseitig aus einem Ausgangsflurstück abgeleitet. Die Attributart Erstellt am wird systemseitig mit dem Datum der Fortführungsentscheidung gefüllt. Die Attributart Eignungsprüfung am wird systemseitig mit dem Datum der Fertigungsaussage gefüllt. Seite 24 von 61

25 Die Attributart Fortführungsentscheidung am wird systemseitig mit dem Datum der Fortführungsentscheidung gefüllt. Die Attributart Eignungsprüfung von wird systemseitig mit dem Text Katasterverwaltung belegt. Die Attributart Bemerkung kann mit freien Text belegt werden. Die Relationen bezieht sich auf werden zu den Fortführungsfällen durch deren Anlegen systemseitig aufgebaut Zur Objektart Fortführungsfall Die Attributart Fortführungsfallnummer wird programmintern mit 1 beginnend fortlaufend durchnummeriert. Die Attributart Überschrift im Fortführungsnachweis wird systemseitig mit dem Fortführungsanlass belegt, mit dem das oder die Objekte verändert wurden. Die Attributart Zeigt auf altes Flurstück wird programmintern mit dem Flurstückskennzeichen des alten Flurstücks belegt. Die Attributart Zeigt auf neues Flurstück wird programmintern mit dem Flurstückskennzeichen des neuen Flurstücks belegt. 6.6 Objektartengruppe Angaben zur Reservierung Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zur Reservierung die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Reservierung Art ART 1 Nummer ONR 1 Vermessungsstelle VST 1 Ablauf der Reservierung ADR 0..1 Auftragsnummer AUN 1 Nummerierungsbezirk NBZ 0..1 Gebietskennung GBK 0..1 Punktkennung Untergegangen Punktkennung PKN 1 Art ART 0..1 Alle Objektarten der Objektartengruppe Angaben zur Reservierung sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO) Hinweise zur Erhebung Die Reservierung der benötigten Punktkennungen und Flurstückskennzeichen erfolgt auftragsbezogen grundsätzlich im Vorgang Vorbereitende Arbeiten, kann aber auch in der späteren Bearbeitung erfolgen. Nicht benötigte Reservierungen werden automatisch mit der Fortführungsentscheidung freigegeben. Sie stehen nach ihrer Freigabe wieder für weitere Reservierungen zur Verfügung. Die Freigabe kann durch manuelle Eingabe verhindert werden. Objekte Punktkennungen Untergegangen entstehen programmintern bei der Löschung von Grenzpunkten. Seite 25 von 61

26 6.6.3 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Reservierung Die Attributart Art kann mit den Werten 1300 (Punktkennung Grenzpunkt), 1700 (Punktkennung Aufnahmepunkt) oder 3000 (Flurstückskennzeichen) belegt werden. Die Attributart Nummer enthält die reservierte Punktkennung oder das reservierte Flurstückskennzeichen. Sie wird programmintern nach Eingabe der Art, des Nummerierungsbezirks oder der Gemarkung sowie der erforderlichen Anzahl vergeben. Das Attribut Vermessungsstelle ist mit der Dienststelle Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung systemseitig belegt. Das Attribut Ablauf der Reservierung ist mit dem Datum, bis zu dem die Reservierung gelten soll, vorbelegt. Es kann manuell geändert werden. Die Attributart Auftragsnummer wird systemseitig mit der aus SAP generierten Auftragsnummer belegt. Die Attributart Nummerierungsbezirk muss belegt werden, wenn eine Punktkennung reserviert wird. Der Nummerierungsbezirk ist entsprechend dem Absatz Neu entstehende Grenzpunkte unter Nr mit den Stellen 1-9 zu belegen. Über eine Auswahlliste oder über eine Auswahl in der Graphik kann der Nummerierungsbezirk systemseitig belegt werden. Die Attributart Gebietskennung enthält den Gemarkungsschlüssel entsprechend Katalog der Gemarkungen (siehe Anlage 4). Diese Attributart muss belegt sein, wenn Flurstückskennzeichen reserviert werden Zur Objektart Punktkennung Untergegangen Die Attributart Punktkennung wird automatisch mit der Punktkennung des gelöschten Punktes vom System belegt. Die Attributart Art wird automatisch vom System belegt. 6.7 Objektartengruppe Angaben zur Historie Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zur Historie die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten belegt. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Historisches Flurstück Gemarkung GMK 1 Flurstücksnummer FSN 1 Flurstückskennzeichen (DER) FSK 1 Amtliche Fläche AFL 1 Abweichender Rechtszustand ARZ 0..1 Objektkoordinaten OBK 0..1 Zeitpunkt der Entstehung ZDE 0..1 Gemeindezugehörigkeit GDZ 0..1 Nachfolger-Flurstückskennzeichen NFK 0..1 Buchung BUG 0..* Zeitpunkt der Historisierung ZDH 0..1 Fachdatenverbindung 0..* Historisches Flurstück ALB Gemarkung GMK 1 Flurstücksnummer FSN 1 Seite 26 von 61

27 Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität (DER) Flurstückskennzeichen FSK 1 Amtliche Fläche AFL 1 Vorgänger-Flurstückskennzeichen VFK 0..* Nachfolger-Flurstückskennzeichen NFK 0..1 Flurnummer FLN 0..1 Objektkoordinaten OBK 0..1 Zeitpunkt der Entstehung des Bezugsflurstücks ZDE 0..1 Laufende Nummer der Fortführung LNF 0..1 Fortführungsart FFA 0..1 Fachdatenverbindung 0..* Die Objektart Historisches Flurstück ist eine Objektart mit Geometrie. Die Objektart Historisches Flurstück ALB ist eine Objektart ohne Geometrie Hinweise zur Erhebung Historische Flurstücke werden nicht erhoben. Die Objektart Historisches Flurstück entsteht im ALKIS programmintern beim Untergang aktueller Flurstücke. Die Objektart Historisches Flurstück ALB wurde als historisches Flurstück aus dem HALB nach ALKIS migriert. Fehlende historische Flurstücke werden über eine Prozedur in die 3A-DHK eingespielt Hinweise zur Vervollständigung Die Objektarten der Objektartengruppe Angaben zur Historie können nicht vervollständigt werden. Die Attributarten Flurstückskennzeichen, Vorgänger-Flurstückskennzeichen und Nachfolger- Flurstückskennzeichen sind wie folgt belegt: 1. Land (2 Stellen): Gemarkungsnummer (4 Stellen): entsprechend Anlage 4 3. Flurnummer (3 Stellen): Unterstrich " _", wenn nicht belegt Bei der Objektart Historisches Flurstück ALB kann sie mit einem Wert belegt sein. 4. Flurstücksnummer 4.1 Zähler (5 Stellen): aus Attributart Flurstücksnummer 4.2 Nenner (4 Stellen): Unterstrich " _", wenn nicht belegt Bei der Objektart Historisches Flurstück ALB kann der Nenner mit der Versionsnummer belegt sein. 5. Flurstücksfolge (2 Stellen): nicht belegt, daher Unterstrich " " 6.8 Objektartengruppe Personen- und Bestandsdaten Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Personen- und Bestandsdaten die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Seite 27 von 61

28 Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Person Nachname oder Firma NOF 1 Anrede ANR 0..1 Vorname VNA 0..1 Namensbestandteil NBA 0..1 Akademischer Grad AKD 0..1 Geburtsname GNA 0..1 Geburtsdatum GEB 0..1 Anschrift Ort Post ORP 1 Postleitzahl Postzustellung PLZ 0..1 Postleitzahl Postfach PZP 0..1 Bestimmungsland BLA 0..1 Straße STR 0..1 Hausnummer HSN 0..1 Postfach PFH 0..1 Verwaltung Ende der Bestellung EDB 0..1 Beginn der Bestellung BDB 0..1 Vertretung Namensnummer Laufende Nummer nach DIN1421 LNR 1 Art der Rechtsgemeinschaft ARG 0..1 Beschrieb der Rechtsgemeinschaft BRG 0..1 Buchungsblatt Buchungsblattkennzeichen (DER) BBK 1 Buchungsblattbezirk BBZ 1 Buchungsblattnummer mit Buchstabenerweiterung BBN 1 Blattart BLT 1 Buchungsstelle Buchungsart BAR 1 Laufende Nummer LNR 1 Anteil ANT 0..1 Nummer im Aufteilungsplan NRA 0..1 Alle Objektarten der Objektartengruppe Personen- und Bestandsdaten sind Objekte ohne Geometrie bzw. Raumbezug (NREO). Bei der Objektartengruppe Personen- und Bestandsdaten sind die folgenden Relationsarten programmgesteuert zu belegen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden. Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Person hat wird vertreten von benennt übt aus weist auf Anschrift gehört zu bezieht sich auf Verwaltung hängt an * Anschrift 0..* Vertretung 0..* Verwaltung 0..* Vertretung 0..* Namensnummer 0..* Person 0..* Dienststelle 1 Person Seite 28 von 61

29 Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt bezieht sich auf Vertretung vertritt hängt an bezieht sich auf Namensnummer ist Bestandteil von benennt besteht aus Rechtsverhältnissen zu Buchungsblatt besteht aus Buchungsstelle ist Bestandteil von wird verwaltet von zu an Grundstück besteht aus * Buchungsstelle 1..* Person 1 Person 0..* Flurstück 1 Buchungsblatt 0..1 Person 0..1 Namensnummer 1..* Buchungsstelle 0...* Namensnummer 1 Buchungsblatt 0..1 Verwaltung 0..* Buchungsstelle 0..* Buchungsstelle 0..* Flurstück Die Modellierungsstruktur der Personen- und Bestandsdaten ist in Anlage 3 der Erläuterungen zu ALKIS, Version 6 in der GeoInfoDok dargestellt Hinweise zur Erhebung Änderungen zu den Personen- und Bestandsdaten werden von den Grundbuchämtern aus dem Verfahren SolumSTAR, in dem die Grundbücher geführt werden, geliefert. Grundsätzlich werden die Änderungsdaten in strukturierter Form als LBESAS-Datensätze aus SolumSTAR abgegeben. In die ALKIS -Verarbeitungskomponente werden diese Datensätze über einen LBESAS-Konverter eingelesen. In Sonderfällen erfolgt die Mitteilung über Änderungen auch in analoger Form. Änderungen zu den Personen- und Bestandsdaten können auch nach Rechtskraft von Bodenordnungsverfahren (z.b. Umlegung) durch die zuständige Stelle (z.b. Umlegungsstelle) mit der Bitte um Übernahme geliefert werden. Für nicht im Grundbuch geführte Flurstücke führt der LGV die Personen- und Bestandsdaten. Aktuelle Anschriften werden außerdem durch den LGV mit Hilfe der Einwohnerdaten oder im Zusammenhang mit Vermessungsaufträgen ermittelt. Liegen Vertretungen vor, werden sie von den Eigentümern oder den Vertretern dem LGV mitgeteilt. Liegen Verwaltungen vor, werden sie von den Grundbuchämtern separat dem LGV mitgeteilt. Seite 29 von 61

30 6.8.3 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Person Die Attributarten Nachname oder Firma, Anrede, Vorname, Namensbestandteil, Akademischer Grad, Geburtsname und Geburtsdatum werden entsprechend der von den Grundbuchämtern gelieferten Daten belegt und sind ggf. anzupassen. Die Attributart Anrede kann mit den Werten 1000 (Frau) oder 2000 (Herr) belegt werden. Personen können verschiedene Funktionen oder Rollen haben, wie z.b. Eigentümer, Vertreter, Verwalter. Die Funktion wird über die Relationen weist auf (bei Eigentümer), benennt (bei Verwalter) oder übt aus (bei Vertreter) festgelegt. Mindestens eine dieser Relationsarten wird systemseitig belegt. Mit der Relation hat kann einer Person eine oder mehrere Anschriften zugeordnet werden Zur Objektart Anschrift Es soll entweder die Attributart Postleitzahl Postzustellung oder Postleitzahl Postfach belegt sein. Eine der Relationsarten gehört zu oder bezieht sich auf muss belegt sein Zur Objektart Verwaltung Wenn der Beginn und/oder das Ende der Bestellung bekannt sind, sind die Attributarten Ende der Bestellung und Beginn der Bestellung mit dem Datum zu belegen. Durch die Relationart hängt an einer Objektart Person ist die Verwaltung namentlich zu benennen. Durch die Relation bezieht sich auf ist festzulegen, für welche Buchungsstellen die Verwaltung bestellt wurde Zur Objektart Vertretung Die Objektart Vertretung besitzt keine Attributarten. Durch die Relationart hängt an ist die Vertretung mit Hilfe der Objektart Person namentlich zu benennen. Über die Relationsart vertritt ist festzulegen, welche Personen vertreten werden. Durch die Relationsart bezieht sich auf kann angegeben werden, für welche Flurstücke die Vertretung wahrgenommen werden soll Zur Objektart Namensnummer Die Attributart Laufende Nummer nach DIN1421 ist die nach den Vorgaben aus der DIN 1421 umgewandelte laufende Nummer, unter der die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die oder der Erbbauberechtigte in Abteilung 1 des Grundbuchblattes eingetragen ist. Mit der Relationsart ist Bestandteil von ist festzulegen, zu welchem Buchungsblatt diese Namensnummer gehört. Durch die Relation benennt wird die Person zur Eigentümerin oder zum Eigentümer bzw. zur oder zum Erbbauberechtigten. Die Relation muss nicht belegt sein wenn es sich um eine Rechtsgemeinschaft handelt. Die Attributart Laufende Nummer nach DIN1421 sowie die Relationsarten ist Bestandteil von und benennt werden entsprechend der von den Grundbuchämtern gelieferten Daten belegt. Eine Rechtsgemeinschaft wird folgendermaßen eingerichtet: Für die Rechtsgemeinschaft selbst ist ein eigenes Objekt Namensnummer anzulegen. Die Attributart Art der Rechtsgemeinschaft ist mit einem der folgenden Werte zu belegen: 1000 Erbengemeinschaft 9999 Sonstiges Seite 30 von 61

31 Die Attributart Beschrieb der Rechtsgemeinschaft kann, wenn die Attributart Art der Rechtsgemeinschaft den Wert 9999 hat, mit der Bezeichnung der Rechtsgemeinschaft belegt werden. Über die Relationsart besteht aus Rechtsverhältnissen zu ist festzulegen, welche anderen Namensnummern zu dieser Rechtsgemeinschaft gehören Zur Objektart Buchungsblatt Die Attributart Buchungsblattkennzeichen ist ein abgeleitetes Attribut und kann nicht gesetzt werden. Es setzt sich aus folgenden Attributarten zusammen: 1. Land (2 Stellen): die ersten beiden Stellen aus der Attributart Buchungsblattbezirk, in der Regel 02 für Hamburg 2. Buchungsblattbezirk (4 Stellen): die letzten 4 Stellen aus der Attributart Buchungsblattbezirk 3. Buchungsblattnummer (7 Stellen): aus Attributart Buchungsblattnummer mit Buchstabenerweiterung Die Elemente sind rechtsbündig belegt, fehlende Stellen sind mit Nullen belegt. Die Attributart Buchungsblattbezirk ist mit dem Schlüssel entsprechend dem Katalog Buchungsblattbezirk (siehe Anlage 6) zu belegen. Die Attributart Buchungsblattnummer mit Buchstabenerweiterung ist in Hamburg maximal 6- stellig, die Buchstabenerweiterung (7. Stelle) ist nicht belegt. Folgende Buchungsblattnummernbereiche sind eingerichtet: Grundbuchblatt: kleiner Katasterblatt: bis Fiktives Blatt: ab Die Attributart Blattart ist mit einem der folgenden Werte zu belegen: 1000 Grundbuchblatt 2000 Katasterblatt 3000 Pseudoblatt 5000 Fiktives Blatt Über die Relationsart besteht aus werden die Objekte Buchungsstelle dem Buchungsblatt zugewiesen. Bei einem Buchungsblatt mit der Blattart Fiktives Blatt muss die Relation zu einer Objektart Buchungsstelle mit aufgeteilter Buchung (Buchungsart = 1101, 1102, 2201, 2202, 2203) bestehen. Dieses wird systemseitig sichergestellt. Die Relationart zur Objektart Namensnummer muss nicht vorhanden sein, wenn es sich um ein Fiktives Blatt (Blattart = 5000) handelt. Für alle Buchungsblätter mit der Blattart Grundbuchblatt werden die Daten von den Grundbuchämtern geliefert und sind entsprechend zu übernehmen. Katasterblätter werden für im Grundbuch nicht gebuchte Flurstücke angelegt. Die Attribute und Relationen werden in diesem Fall vom LGV festgelegt. Pseudoblätter werden für neue Buchungsblätter nur temporär im Rahmen der Projektbearbeitung bei Bodenordnungsverfahren geführt. Die Attribute und Relationen werden dem rechtskräftigen Umlegungsplan entnommen. Fiktive Blätter werden systemseitig angelegt Zur Objektart Buchungsstelle Die Attributart Buchungsart ist mit einem der folgenden Werte zu belegen: 1100 Grundstück 1301 Wohnungs-/Teileigentum 1302 Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO 2101 Erbbaurecht Seite 31 von 61

32 2102 Untererbbaurecht 2301 Wohnungs-/Teilerbbaurecht 2302 Wohnungs-/Teiluntererbbaurecht 2303 Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO 5101 Von Buchungspflicht befreit Par. 3 Abs. 2 GBO 5200 Anliegerflurstück Der Wert 5101 ist bei Katasterblättern zu verwenden. Die anderen Werte werden bei Grundbuch- und Pseudoblättern verwendet. Die Werte für die aufgeteilte Buchungen bei fiktiven Blättern 1101 Aufgeteiltes Grundstück WEG 1102 Aufgeteiltes Grundstück Par. 3 Abs. 4 GBO 2201 Aufgeteiltes Erbbaurecht WEG 2202 Aufgeteiltes Untererbbaurecht WEG 2203 Aufgeteiltes Recht Par. 3 Abs. 4 GBO werden systemseitig belegt. Die Attributart laufende Nummer ist mit der laufenden Nummer des Grundstücks zu belegen. Die Attributart Anteil ist nur bei Anteilsgrundstücken (Buchungsart = 1301, 1302, 2301, 2302, 2303) zu belegen. Die Attributart Nummer im Aufteilungsplan ist nur bei Wohnungseigentum (Buchungsart = 1301, 2301, 2302) zu belegen. Jede Buchungsstelle ist über die Relation ist Bestandteil von einem Buchungsblatt zuzuordnen. Existiert ein Verwalter ist die Buchungsstelle mit der Relationsart wird verwaltet von einem Objekt Verwaltung zuzuweisen. Systemseitig wird sichergestellt, dass mit der Relationsart Grundstück besteht aus nur den Buchungsstellen mit den Buchungsarten 1100, 1101, 1102, 5101 und 5200 ein oder mehrere Flurstücke zugeordnet werden. Mit der Relationsart zu wird festgelegt, zu welchem Grundstück (Buchungsart 1100) der Miteigentumsanteil (Buchungsart 1302) oder zu welchem Erbbaurecht (Buchungsart 2101) der Erbbaurechtsanteil (Buchungsart 2303) gehört. Mit der Relationsart an wird die Beziehung zwischen Untererbbaurecht bzw. aufgeteiltem Untererbbaurecht, Erbbaurecht bzw. aufgeteiltem Erbbaurecht und Grundstück systemseitig hergestellt. Außerdem werden mit dieser Relationsart die zusammengehörenden Anteilsgrundstücke (Buchungsarten 1301, 1302, 2301, 2302, 2303) systemseitig geklammert und dem aufgeteilten Grundstück (Buchungsarten 1101, 1102, 2201, 2202, 2203) automatisiert zugewiesen. 6.9 Objektartengruppe Angaben zum Gebäude Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Angaben zum Gebäude die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Gebäude Gebäudefunktion GFK 1 weitere Gebäudefunktion WGF 0..1 Name NAM 0..* Bauweise BAW 0..1 Anzahl der oberirdischen Geschosse AOG 0..1 Anzahl der unterirdischen Geschosse AUG 0..1 Seite 32 von 61

33 Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Dachform DAF 1 Grundfläche GRF 0..1 Baujahr BJA 1..* Lage zur Erdoberfläche OFL 0..1 Qualitätsangaben QAG 0..1 Bauteil Bauart BAT 1 Lage zur Erdoberfläche OFL 0..1 Dachform DAF 0..1 Anzahl der oberirdischen Geschosse AOG 0..1 Besondere Gebäudelinie Beschaffenheit BES 1 Die Objektarten der Objektartengruppe Angaben zum Gebäude sind Objekte mit Geometrie (REO). Die Objektarten Gebäude und Bauteil sind Flächenobjekte und die Objektart Besondere Gebäudelinie ist ein Linienobjekt. Bei der Objektart Gebäude sind ferner die folgenden Relationsarten vorgesehen, mit denen Beziehungen zu anderen Objektarten hergestellt werden: Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Lagebezeichnung Gebäude zeigt auf * mit Hausnummer hat Lagebezeichnung mit Pseudonummer Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude sind in Anlage 10 dieser Anweisung dargestellt Hinweise zur Erhebung Für die Erhebung der Daten zu den Objektarten Gebäude und Bauteil sollen die Erhebungsbelege Gebäude (Anlage 8) und Bauteil (Anlage 9) genutzt werden, wenn die erforderlichen Daten im Vermessungsriss nicht übersichtlich dokumentiert werden können. In den Belegen können alle für die Belegung der unter Ziffer und näher erläuterten Attributarten erforderlichen Informationen eingetragen bzw. durch Ankreuzen kenntlich gemacht werden. Kann die Geometrie im Vermessungsriss nicht eindeutig dargestellt werden, sollten zur Erleichterung der innendienstlichen Bearbeitung Fotos beigelegt werden. Bei Nebengebäuden ist die Zuordnung zum Hauptgebäude auf dem Beleg bzw. im Vermessungsriss einzutragen. Keller, die innerhalb des Gebäudeumringes liegen, sind nicht zu erheben. Die geometrischen Abgrenzungen eines Bauteils sind im Vermessungsriss so zu skizzieren und mit Maßen zu versehen, dass sie geometrisch eindeutig sind. Ein kontrolliertes Aufmaß ist in der Regel nicht erforderlich. Die Mindestmaße für ein Bauteil sind der Tabelle unter zu entnehmen. Ergänzend gelten die Regelungen der Anweisung über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster sinngemäß. Seite 33 von 61

34 6.9.3 Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Gebäude Die Attributart Gebäudefunktion ist für jedes Gebäude genau einmal mit einer in Anlage 7 aufgeführten Werteart zu belegen. Als Gebäudefunktion wird die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschende funktionale Nutzung des Gebäudes definiert. Teilweise sind die Wertearten hierarchisch in dem Sinne geordnet, dass die übergeordnete Werteart die untergeordneten umfasst. Nach Möglichkeit sollen dann die Wertearten der untersten Hierarchiestufe (in der Anlage 7 ohne Hintergrundfarbe) vergeben werden. Die übergeordneten Wertearten sind in der Anlage 7 gelb hinterlegt. Die Wertearten der höchsten Hierarchiestufe (In der Anlage 7 rot unterlegt) dürfen nicht vergeben werden. Die Attributart weitere Gebäudefunktion kann bei öffentlicher Nutzung mit einem der folgenden Werten belegt werden: 1080 Toilette 1100 Zoll 1120 Museum 1130 Bibliothek 1180 Polizeiwache 1190 Rettungsstelle In der Attributart Name sind in der Öffentlichkeit allgemein gebräuchliche Gebäudenamen wie z.b. Planetarium, Levantehaus, Hauptbahnhof, Thalia Theater, Gymnasium Ohmoor, Stavenhagenhaus, Biberhaus, Messberghof, Alsterpavillion oder Sprinkenhof abzulegen. Bei Gebäudeensembles (z.b. Universitätskrankenhaus Eppendorf oder Gymnasium Ohmoor) ist der Name nur bei dem führenden Gebäude (z.b. dem Eingangsgebäude oder dem Gebäude mit der Hausnummer) einzutragen. Für den Gebäudenamen wird systemseitig ein Präsentationsobjekt erzeugt, das anschließend bearbeitet werden kann. Die Attributart Bauweise darf nur bei Wohnhäusern (Gebäudefunktion = 1010 (Wohnhaus)) und Garagen (Gebäudefunktion = 2463 (Garage)) genau einmal belegt werden. Bei jeder anstehenden Fortführung von Informationen zu den genannten Gebäuden ist sie nachzupflegen. Die zulässigen Wertearten können Anlage 8 entnommen werden. In die Attributarten Anzahl der oberirdischen Geschosse und Anzahl der unterirdischen Geschosse sind die Anzahl der Geschosse als ganze Zahl (größer oder gleich 1) einzutragen. Eine von beiden Attributarten muss mindestens belegt sein. Für die Geschossanzahl wird automatisch ein Präsentationsobjekt gesetzt, dass manuell verschoben werden kann. Die Attributart Dachform ist bei der Neuerfassung von Gebäuden stets zu belegen. Die zulässigen Wertearten können der Anlage 8 entnommen werden. Die Grundfläche der Gebäude wird aus ihrer Geometrie berechnet und automatisiert in die Attributart Grundfläche eingetragen. Bei Änderung der Geometrie (Teilabriss, Anbau) ist die Grundfläche ggf. neu zu berechnen und einzutragen. Bei der Übernahme von Einmessungen von Neubauten ist in der Attributart Baujahr immer das Baujahr des Gebäudes einzutragen. Bei der Übernahme von Einmessungen von baulichen Veränderungen eines vorhandenen Gebäudes ist diese Attributart ein weiteres Mal zu belegen und das entsprechende Jahr der baulichen Veränderung einzutragen. Ist das Baujahr bzw. das Jahr der baulichen Veränderung aus den vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig zu ermitteln, ist es nach sachverständigem Ermessen festzulegen. Seite 34 von 61

35 Sollte die Attributart bei einem Hauptgebäude nicht belegt sein, so ist bei der Erfassung eines Anbaus der Wert 1500 (Dummy für das Baujahr) für das Hauptgebäude einzutragen. Werden im Zuge von Gebäudeeinmessungen oder Feldvergleichen Informationen zum ursprünglichen Baujahr bekannt (z.b. durch Äußerungen der Eigentümer oder durch am Gebäude angebrachte Inschriften), ist diese Jahreszahl zu erfassen und abzulegen. Bei der Attributart Lage zur Erdoberfläche sind nur die Wertearten unter der Erdoberfläche (1200) und aufgeständert (1400) zulässig. Sollte eins von beiden zutreffen, ist die Attributart mit der zutreffenden Werteart zu belegen. Bei der Attributart Qualitätsangaben ist bei photogrammetrisch ausgewerteten Gebäuden die Art der Datenerhebung mit dem Wert 2000 (Aus Luftbildmessung oder Fernerkundungsdaten ermittelt) belegt. Handelt es sich um ein Hauptgebäude mit Hausnummer, müssen die Hausnummer und die Postleitzahl eingetragen werden. Das System erstellt die Relation zeigt auf zum jeweiligen Objekt Lagebezeichnung mit Hausnummer. Ist die Lagebezeichnung mit Hausnummer noch nicht vorhanden, muss sie neu erzeugt werden (siehe Abschnitt ). Hat das Hauptgebäude mehrere Hausnummern werden entsprechend alle Relationen aufgebaut. Bei Nebengebäuden oder Gebäuden ohne Hausnummer ist eine Zuordnung zu dem Hauptgebäude, ggf. der wirtschaftlichen Einheit festzulegen (Festlegung der Pseudonummer). Das System erstellt die Relation hat zur jeweiligen Objektart Lagebezeichnung mit Pseudonummer. Ist das Objekt Lagebezeichnung mit Pseudonummer noch nicht vorhanden, muss es neu erzeugt werden (siehe Abschnitt ) Zur Objektart Bauteil Ein Bauteil ist immer dann zu bilden, wenn die Abbildung im Maßstab 1: 1000 darstellbar ist und die Aussagekraft dadurch erhöht wird. Als Richtwert dafür gilt allgemein ein Mindestmaß von 3,0 m, es sei denn in der folgenden Tabelle ist eine andere Aussage getroffen. Die Art der Bauteile geht aus der Belegung der Attributart Bauart mit den aufgeführten Werten hervor. Bezeichner Wert Bauteil ist zu bilden, wenn Geringergeschossiger Gebäudeteil 1100 die Differenz zwischen Gebäude und Bauteil größer als 3 Stockwerke oder 10 m ist. Höhergeschossiger Gebäudeteil 1200 die Differenz zwischen Gebäude und Bauteil größer als 3 Stockwerke oder 10 m ist. Keller 2000 die Umringslinien außerhalb der Umringslinien des darüber liegenden Gebäudes liegen. Tiefgarage 2100 die Umringslinien komplett oder teilweise innerhalb der Umringslinien des darüber liegenden Gebäudes liegen. Ein Bauteil kann auch an mehreren Stellen über den darüber liegenden Gebäudeumring ragen. Arkade 2400 die Arkade gebäudeprägend und darstellungswürdig ist. Auskragende Geschosse 2510 die Auskragung gebäudeprägend und darstellungswürdig ist. Zurückspringende Geschosse 2520 der zurückspringende Gebäudeteil gebäudeprägend und darstellungswürdig ist. Durchfahrt im Gebäude 2610 Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße 2620 Schornstein im Gebäude 2710 Durchmesser/Seitenlänge mehr als 2,5 m beträgt. Turm im Gebäude 2720 Durchmesser/Seitenlänge mehr als 2,5 m beträgt. Ein Wintergarten ist grundsätzlich Bestandteil des Gebäudes. Seite 35 von 61

36 Wenn Keller oder Tiefgaragen an einer oder mehreren Stellen über den Gebäudeumring hinausragen, so werden sie komplett als ein Objekt Bauteil dargestellt. Bei Tiefgaragen, die teilweise außerhalb der Umringslinien des darüber liegenden Gebäudes liegen, ist das Präsentationsobjekt in diesem Bereich anzulegen. Das Symbol kann bei Bedarf verkleinert dargestellt werden, jedoch nicht kleiner als 0.7. Die Kennzeichnung als unterirdisches Geschoss ist, bedingt durch das Symbol Tiefgarage, entbehrlich. Für eine Tiefgarage, die komplett innerhalb des Gebäudeumringes liegt, wird ein Objekt Bauteil gebildet. Diese Tiefgarage soll kein Symbol Tiefgarage erhalten. Daher ist das Symbol manuell auszublenden. Bauteile, die räumlich übereinander liegen, können als eigenständige Objekte dargestellt werden. Bei der Attributart Lage zur Erdoberfläche sind nur die Wertearten unter der Erdoberfläche (1200) und aufgeständert (1400) zulässig. Beim Bauteil ist die Attributart Dachform nur dann zu belegen, wenn die Dachform des Bauteils von der des Gebäudes abweicht. Die zulässigen Wertearten können in diesem Fall der Anlage 9 entnommen werden. Die Attributart Anzahl der oberirdischen Geschosse ist nur bei Bauteilen mit folgenden Bauarten zu belegen: Geringergeschossiger Gebäudeteil (1100), Höhergeschossiger Gebäudeteil (1200). Bei der Erfassung von Bauteilen der Bauart Arkade (2400), Durchfahrt im Gebäude (2610) und Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße (2620) ist eine Kopie des Erhebungsbelegs Bauteil und des Vermessungsrisses an den Fachbereich S 3 (3D-Modelle) weiterzuleiten Zur Objektart Besondere Gebäudelinie Für jede offene Seite eines Gebäudes oder eines Bauteils ist ein Objekt Besondere Gebäudelinie anzulegen. Die Attributart Beschaffenheit ist mit dem Wert Offene Gebäudelinie (1000) zu belegen Zur Geometrie Alle Objektarten der Objektartengruppe Angaben zum Gebäude gehören zu einem geometrischem Thema und müssen zwingend Punkte und Linien gemeinsam nutzen (generelle geometrische Identitäten). Diese generellen geometrischen Identitäten werden bei der ALKIS - Fortführung durch die Software sichergestellt. Individuelle geometrische Identitäten zwischen Punkten und Linien der Objektartengruppe Angaben zum Flurstück und der Objektartengruppe Angaben zum Gebäude müssen im Einzelfall gesetzt werden. Wenn die Darstellung der Flurstücksgrenze auf dem koordinatenbasierten Grenznachweis beruht (Homogenisierung durchgeführt) und das Gebäude mit Bezug zum amtlichen Bezugssystem eingemessen wurde, gilt folgendes: Ragt das Gebäude bis zu 4 cm über eine Flurstücksgrenze hinaus, ist die Gebäudelinie grafisch auf der Flurstückgrenze abzubilden. Ragt das Gebäude um mehr als 4 cm über die Grenze hinaus, ist in dieser Hinsicht nichts zu veranlassen. Beruht die Darstellung der Flurstücksgrenze nicht auf dem koordinatenbasierten Grenznachweis (digitalisierte Koordinaten) und / oder wurde das Gebäude ohne Bezug zum amtlichen Bezugssystem eingemessen, wie es bei Anbauten zulässig ist, so ist hier nichts weiter zu veranlassen. Seite 36 von 61

37 6.10 Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung Struktur des Objektartenbereichs Der Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung besteht aus den vier Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. In Hamburg sind im Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten zu führen. Objektartengruppe Objektart Kennung Siedlung Wohnbaufläche Industrie und Gewerbefläche Halde Tagebau, Grube, Steinbruch Fläche gemischter Nutzung Fläche besonderer funktionaler Prägung Sport, Freizeit- und Erholungsfläche Friedhof Verkehr Straßenverkehr Weg Platz Bahnverkehr Flugverkehr Schiffsverkehr Vegetation Landwirtschaft Wald Gehölz Heide Moor Sumpf Unland / Vegetationslose Fläche Gewässer Fließgewässer Hafenbecken stehendes Gewässer Meer Einen Überblick über die bei den Objektarten zu belegenden Attribut- und Wertearten gibt die Anlage 11. Die Objektarten des Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die gesamte Fläche der FHH muss von Objekten der tatsächlichen Nutzung lückenlos und überschneidungsfrei abgedeckt sein Hinweise zur Erhebung Die Erfassung der TN soll losgelöst von der Flurstücksgeometrie entsprechend den örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Ein Objekt der Tatsächlichen Nutzung kann ein Flurstück, einen Teil eines Flurstücks, mehrere Flurstücke oder mehrere ganze und mehrere Teile von Flurstücken abdecken. Für die Erhebung und die Vervollständigung gelten die Erfassungsvorgaben für die Tatsächliche Nutzung in ALKIS und ATKIS" Erfassungsmindestgrößen Die Mindestgröße für die Erfassung eines Objektes Tatsächliche Nutzung beträgt 500 qm. Freiflächen innerhalb baulich geprägter Flächen, die den baulich geprägten Flächen funktional zugeordnet werden können, sollen nur ab einer Größe von qm separat erfasst werden. In Einzelfällen kann die Erfassungsuntergrenze unterschritten werden, wenn innerhalb einer größeren Nutzungsartenfläche eine Einzelfläche mit einer abweichenden Nutzungsart eine besondere Bedeutung hat. Seite 37 von 61

38 Flächenhafte Aktualisierung Eine flächenhafte Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzung im ALKIS erfolgt zusammen mit der Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzung im ATKIS -Basis-DLM. Zur Erhebung werden Orthophotos, Informationen aus dem TIM und geeignete Daten anderer Dienststellen herangezogen, sowie örtliche Feldvergleiche durchgeführt Auftragsbezogene Aktualisierung Im Rahmen von Liegenschaftvermessungen ist vor Ort stets zu prüfen, ob die eingetragenen tatsächlichen Nutzungen noch der Realität entsprechen. Die Überprüfung beschränkt sich auf das Flurstück, welches Gegenstand der Liegenschaftsvermessung ist, und dessen unmittelbare Umgebung. Sollten sie sich als nicht mehr zutreffend erweisen, sind die zutreffenden tatsächlichen Nutzungen und deren Abgrenzungen im Vermessungsriss zu erfassen. Können die erforderlichen Daten im Vermessungsriss nicht übersichtlich dokumentiert werden, ist der Erhebungsbeleg Tatsächliche Nutzung (Anlage 12) zu verwenden. Die Abgrenzungen sind dabei so zu skizzieren und mit Maßen zu versehen, dass sie geometrisch eindeutig sind. Ein kontrolliertes Aufmaß ist in der Regel nicht erforderlich. In dem Erhebungsbeleg sind zumindest die Objektart und die Bezeichner der Werteart zur führenden Attributart langschriftlich einzutragen. In der Spalte Bemerkungen können Hinweise eingetragen werden, die für die Belegung der weiteren Attributarten hilfreich sein können. Der Erhebungsbeleg Tatsächliche Nutzung wird Bestandteil der Akte Vermessungsschriften bzw. wenn ansonsten keine Vermessungsschriften entstehen der Geschäftsakte Hinweise zur Vervollständigung Die Tatsächliche Nutzung ist eine generalisierte Angabe. Sie fasst Merkmale, die für eine bestimmte Nutzungsform typisch sind, zusammen und unterscheidet sich dadurch von einer flurstücksbezogenen Sichtweise. Innerhalb der Erhebungseinheit ist für die Vergabe der Tatsächlichen Nutzung die vorherrschende Nutzung anzuhalten (Dominanzprinzip). Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn sich die Nutzungen im Erfassungsgebiet signifikant in ihren Merkmalen unterscheiden und nur durch die Vergabe von mehreren Nutzungen die Erdoberfläche semantisch richtig beschrieben werden kann Zur Aggregation bzw. Objektbildung Bei der Aggregation bzw. Bildung von Objekten der Tatsächlichen Nutzung gilt folgendes: Flächen, die im Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung identische Attribute mit identischen Werten aufweisen, sind ein Objekt. Grenzen zwei oder mehr derartige Flächen aneinander, so sind sie zu einem Objekt zusammenzufassen (Aggregation). Damit die Objekte der Tatsächlichen Nutzung handhabbar bleiben, sollen sie nicht größer als ein Baublock werden. Flächen gleicher Nutzung, die in verschiedenen Gemarkungen liegen, dürfen nicht aggregiert werden. Straßenflächen mit unterschiedlichen Straßennamen dürfen nicht aggregiert werden Zu Attributarten Bei den Wertearten ist grundsätzlich die tiefste Hierarchiestufe zu verwenden, wenn der Bezeichner für die Tatsächliche Nutzung zutreffend ist. Die in der Anlage 11 hellgrün unterlegten Attributarten werden zukünftig nicht mehr vergeben. Diese Wertearten entfallen, sobald eine Rückrechnung für die Statistik nicht mehr erforderlich ist. (Voraussichtlich Anfang 2016) In den Erfassungsvorgaben für die Tatsächliche Nutzung in ALKIS und ATKIS " werden zu den Attributarten Hinweise zur Vervollständigung gegeben. Seite 38 von 61

39 Die Präsentationsobjekte zur Tatsächlichen Nutzung werden automatisch erzeugt und können manuell plaziert werden Zur Geometrie Sollte die Grenze der Tatsächlichen Nutzung örtlich identisch mit der Flurstücksgrenze sein, so wird diese Identität in das ALKIS übernommen, um Splitterflächen zu vermeiden. Als Richtwerte für eine geometrische Identität der Grenze der Tatsächlichen Nutzung mit der Flurstücksgrenze gelten: Sind die Grenzen der Tatsächlichen Nutzung und des Flurstücks in etwa parallel werden sie bis zu einer Abweichung von ± 3 m als geometrisch identisch behandelt. Bei einem schrägen Schnitt werden die Grenzen bis zu Splitterflächen von 10 qm als geometrisch identisch angesehen Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben Struktur des Objektartenbereichs In Hamburg können im Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektartengruppen und Objektarten geführt werden. Objektartengruppe Objektart Kennung Bauwerke und Einrichtungen Turm in Sied- Bauwerk oder Anlage für Industrie und Gewerbe lungsflächen Vorratsbehälter, Speicherbauwerk Transportanlage Leitung Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr Besondere Vegetationsmerkmale Besondere Eigenschaften von Gewässern Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung Bauwerk im Verkehrsbereich Straßenverkehrsanlage Weg, Pfad, Steig Bahnverkehrsanlage Gleis Flugverkehrsanlage Einrichtungen für den Schiffsverkehr Bauwerk im Gewässerbereich Vegetationsmerkmal Untergeordnetes Gewässer Die Objektarten des Objektartenbereichs Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben sind Objekte mit Raumbezug (REO). Sie können eine punktförmige, linienförmige oder flächenförmige Geometrie besitzen. Einen Überblick über die bei den Objektarten zu belegenden Attribut- und Wertearten gibt die Anlage 13. Bei der Objektart Turm ist ferner die folgende Relationsart vorgesehen, mit der die Beziehung zu einem oder mehreren Objekten Lagebezeichnung mit Hausnummer hergestellt werden kann: Seite 39 von 61

40 Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Turm Zeigt auf * Lagebezeichnung mit Hausnummer Hinweise zur Erhebung Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben können erhoben werden, wenn sie von besonderer Bedeutung und landschaftsprägend sind. Erhebungsdaten werden aus Luftbildern/DOP, Daten anderer Dienstellen und ggf. örtlichen Feldvergleichen gewonnen. Außerdem sollen im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen auch die im ALKIS vorhandenen Daten des Objektartenbereichs Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben überprüft sowie neue Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben von besonderer Bedeutung erfasst werden Hinweise zur Vervollständigung Die Objekte des Objektartenbereichs Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben sind immer im fachlichen Zusammenhang mit den Objekten des Objektartenbereichs Tatsächliche Nutzung zu sehen. Der Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben enthält auch Informationen, die eigentlich dem Bereich der Tatsächlichen Nutzung zuzuordnen sind, die aber nach dem Dominanzprinzip nicht als Objekte des Objektartenbereichs Tatsächliche Nutzung geführt werden. Z.B. wird der Fußweg, der nicht ein eigenes Flurstück bildet, als Objekt Weg, Pfad, Steig (53003) erfasst und überlagert die Tatsächliche Nutzung. Die Unterführungsrelation hatdirektunten ist zwischen Bauwerken im Zusammenhang mit der Tatsächlichen Nutzung zu verwenden, um die vertikale Lage einzelner Objekte im Verhältnis zu anderen Objekten korrekt abzubilden. Einige Objektarten können als Punkt- oder als Flächenobjekt bzw. als Linien- oder als Flächenobjekte gebildet werden. Aus Anlage 13 geht hervor, mit welchen Wertearten die jeweiligen Attributarten belegt werden müssen oder können. Präsentationsobjekte werden automatisiert erzeugt. Die Präsentationstexte und Flächensignaturen können manuell verschoben werden. Im Folgenden werden nur Besonderheiten zu ausgewählten Objektarten beschrieben Zur Objektart Turm In der Objektart Turm werden nur freistehende Türme geführt. Zum Gebäude umfunktionierte Türme (z.b. Restaurant, Wohnhaus) werden bei der Objektart Gebäude geführt. Ein Turm als Teil eines Gebäudes wird in der Objektart Bauteil geführt. Besitzt ein Turm eine Adresse, müssen die Hausnummer und die Postleitzahl eingetragen werden. Das System erstellt die Relation zeigt auf zum jeweiligen Objekt Lagebezeichnung mit Hausnummer. Ist die Lagebezeichnung mit Hausnummer noch nicht vorhanden, muss sie neu erzeugt werden (siehe Abschnitt ). Hat der Turm mehrere Hausnummern werden entsprechend alle Relationen aufgebaut Zur Objektart Vorratsbehälter, Speicherbauwerk Die Objekte der Objektart Vorratsbehälter, Speicherbauwerk werden nur als Flächenobjekte geführt und grundsätzlich ab ca. 3 m Durchmesser bzw. Seitenlänge erfasst Zur Objektart Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung Objekte der Objektart Bauwerk oder Anlage für Sport, Freizeit und Erholung sollten auf einer Tatsächlichen Nutzung Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (Kennung 41008) liegen. Seite 40 von 61

41 Zur Objektart Historisches Bauwerk oder historische Einrichtung In dieser Objektart werden Ruinen geführt. Sie erhalten als Archäologischer Typ den Wert 9999 (Sonstiges) Zur Objektart Sonstiges Bauwerk oder sonstige Einrichtung Wird ein Objekt mit der Bauwerksfunktion Treppe erzeugt, ist für eine korrekte Präsentation mit Treppenstufen auch immer ein Objekt mit der Bauwerksfunktion Treppenunterkante zu erzeugen. Bei Mauern und Stützmauern kann die Funktion mit den Werten 1000 (Hochwasser-, Sturmflutschutz) oder 2000 (Lärmschutz) belegt werden Zur Objektart Weg, Pfad, Steig Wege in großflächigen Anlagen wie z. B. Friedhöfen, Grünflächen, Parks, Wäldern, Kleingartenund Sportanlagen sind überwiegend als Objekte der Objektart Weg, Pfad, Steig (53003) zu erfassen. Bilden Wege eigenständige Flurstücke sind sie als Objekte der Tatsächlichen Nutzung (42006) zu führen. Grundsätzlich werden alle Wege mit einer landschaftsprägenden oder auch infrastrukturellen Bedeutung (wie z.b. Verbindungselemente zwischen Verkehrsflächen oder Radwanderwege an Gewässern) ab einer Breite von 1,5 m geführt. Für Fußwege werden Flächenobjekte gebildet. Radwege werden als Achsen dargestellt. Sind Wege im Straßen- und Gebietsverzeichnis der FHH amtlich benannt, ist dieser Name in der Attribuart Name zu führen. Werden bei Radwegen systemseitig zuviele Symbole erzeugt, kann die Darstellung einzelner Symbole ausgeblendet werden, so dass der gesamte Radweg ausreichend präsentiert wird Zur Objektart Einrichtungen für den Schiffsverkehr In dieser Objekart werden die Duckdalben geführt. Sie erhalten als Art den Wert 9999 (Sonstiges) Zur Objektart Untergeordnetes Gewässer Für Gewässer, die keine eigenständigen Flurstücke bilden und eine untergeordnete Bedeutung darstellen, werden Objekte der Objektart Untergeordnetes Gewässer gebildet. Ein Objekt Graben soll ab einer Breite von ca. 1,5 m gebildet werden. Bei einer Breite unter 3,0 m sind Linienobjekte, ab einer Breite von 3,0 m Flächenobjekte zu bilden. Automatisch erzeugte Fließrichtungspfeile sind auszublenden Objektartenbereich Relief Struktur des Objektartenbereichs Der Objektartenbereich Relief besteht aus den Objektartengruppen Reliefformen und Primäres DGM In Hamburg können in der Objektartengruppe Reliefformen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten belegt werden. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Böschung, Kliff Böschungsfläche Damm, Wall, Deich Art ART 0..1 Funktion FKT 0..1 Düne Name NAM 0..1 Seite 41 von 61

42 In der Objektartengruppe Primäres DGM kann die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Objektart mit der dazugehörigen Attributart belegt werden. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Geländekante Art der Geländekante ART 1 Die Objekte der Objektart Böschung, Kliff sind zusammengesetzte Objekte (ZUSO), alle anderen Objekte des Objektartenbereichs Relief sind Objekte mit Raumbezug (REO). Objekte Böschung, Kliff bestehen aus einem Objekt Böschungsfläche und einem oder mehreren Objekten Geländekante, wobei das Objekt Böschungsfläche eine flächenförmige und die Objekte Geländekante eine linienförmige Geometrie besitzen. Die Objekte der Objektart Damm, Wall, Deich können als linien- oder als flächenförmige Objekte erfasst werden. Die Objekte der Objektart Düne sind als flächenförmige Objekte zu erfassen Hinweise zur Erhebung Objekte der Objektartengruppe Relief können erhoben werden, wenn sie von besonderer Bedeutung sind, eine besondere Funktion haben und landschaftsprägend sind. Erhebungsdaten werden aus Luftbildern, Daten anderer Dienstellen und ggf. örtlichen Feldvergleichen gewonnen. Außerdem sollen im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen auch die im ALKIS vorhandenen Objekte des Objektartenbereichs Relief überprüft sowie neue besonders landschaftsprägende Böschungen, Dämme, Wälle, Deiche und Dünen erfasst werden Hinweise zur Vervollständigung Die Geländekanten müssen zwingend identisch mit dem Umring der Böschungsfläche sein, ansonsten erfolgt die Präsentation der Böschung fehlerhaft Zur Objektart Damm, Wall, Deich Die Attributart Art kann mit einem der folgenden Werte belegt werden: 1993 Wallmitte 2003 Knickmitte Die Attributart Funktion kann mit einem der folgenden Werte belegt werden: 3001 Hochwasserschutz, Sturmflutschutz 3004 Lärmschutz Zur Objektart Geländekante Die Attributart Art der Geländekante ist mit einem der folgenden Werte zu belegen: 1220 Böschungsoberkante 1230 Böschungsunterkante 1240 Sonstige Begrenzungskante Trennschraffen erhalten den Wert 1240 (Sonstige Begrenzungskante). Seite 42 von 61

43 6.13 Objektartengruppe Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Klassifizierung nach Wasserrecht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Bezeichnung BEZ 0..1 Andere Festlegung nach Wasserrecht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Nummer NUM 0..1 Schutzgebiet nach Wasserrecht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Schutzgebiet nach Natur-, Umweltoder Bodenschutzrecht Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnung BEZ 0..1 Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Nummer des Schutzgebietes SGB 0..1 Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnung BEZ 0..1 Datum der Anordnung DAN 0..1 Datum der Rechtskraft DRK 0..1 Denkmalschutzrecht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Bezeichnung BEZ 0..1 Sonstiges Recht Art der Festlegung ADF 1 Ausführende Stelle AFS 0..1 Name NAM 0..1 Bezeichnung BEZ 0..1 Schutzzone Zone ZON 1 Die Objektarten der Objektartengruppe Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen sind Objekte mit Geometrie (REO) oder zusammengesetzte Objekte (ZUSO). Die Geometrie kann eine Fläche (z.b. Sanierungsgebiet) oder ein Punkt (z.b. Naturdenkmal) sein. Eine Zusammenfassung aller Öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegungen und die Grundlagen für die Festlegung bzw. Eintragung enthält die Anlage Hinweise zur Erhebung Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen sind auf Grund und Boden bezogene Beschränkungen oder Belastungen, die auf öffentlichem Recht beruhen. Die Festlegung erfolgt entweder direkt in einer Rechtsvorschrift (Verordnung oder Gesetz), oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde (Planfeststellung oder Verwaltungsakt) auf der Grundlage einer Rechtsquelle. Seite 43 von 61

44 Der Nachweis im Liegenschaftkataster hat keinen begründenden, sondern nur hinweisenden Charakter. Sonstige Festlegungen beruhen auf keiner Rechtsvorschrift und haben insofern keine Außenwirkung. Die erforderlichen Erhebungsdaten werden von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens geliefert. Mit dem Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (BSW/WSB), dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Hamburg Port Authority (HPA) existieren Vereinbarungen zum Nachweis von: städtebaulichen Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsbereichen, sozialen Erhaltungsgebieten, besonderem Vorkaufsrecht, Flächen, die der Mitverwendung für den Hochwasserschutz unterliegen. Bei fehlendem Mitteilungsverfahren kann die Fortführung aus Anlass von Neuerlass, Veränderung oder Aufhebung einer Öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegung nur durch Auswertung des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes sichergestellt werden Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektbildung und Geometrie Grundsätzlich ist für eine Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegung mit identischen Attributund Wertearten ein Objekt zu bilden, ggf. sind flurstücksgroße Objekte zu einem Objekt zu aggregieren. Ausnahmen davon sind bei Ziffer bis benannt. Wenn sich aus der Quelle ergibt, dass die Abgrenzung der Festlegung identisch mit Flurstücksgrenzen sein soll, ist bei der Objektbildung diese Identität sicherzustellen. Eine derartige Identität ist nicht gegeben, wenn die Festlegung der Gebietsabgrenzung in der Quelle nur verbal anhand topographischer Gegebenheiten erfolgte oder Flurstücke nur teilweise betroffen sind. Präsentationsobjekte werden in einigen Fällen von der Software automatisch erzeugt. Unter Ziffer bis ist dieses bei den betreffenden Objektarten vermerkt. Das Objekt der öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegung wird in der Regel von katasteroriginären Fortführungen unberührt bleiben. Lediglich im Rahmen der Homogenisierung kann es erforderlich sein, die Identität zwischen Flurstücksgrenzen und Abgrenzungen eines Objektes der Objektartengruppe Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen wieder herzustellen, wenn das fachlich geboten ist. Weitere Ausnahmen sind direkt bei den Objektarten ab Ziffer vermerkt Zur Objektart Klassifizierung nach Wasserrecht Für jedes klassifizierte Gewässer ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden: Objektart Klassifizierung nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße 1310 Gewässer I. Ordnung nach Landesrecht 1320 Gewässer II. Ordnung 1330 Bezeichnung Abschnittsbezeichnung Ausführende Stelle Hamburg Port Authority, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer oder Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raums Seite 44 von 61

45 Objektart Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Klassifizierung nach Wasserrecht Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Nein entfällt Nein Zur Objektart Andere Festlegung nach Wasserrecht Überschwemmungsgebiet Die auf der Grundlage von 54 HWaG Absatz 2 durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie die auf der Grundlage von 54 Absatz 3 HWaG vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Andere Festlegung nach Wasserrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Überschwemmungsgebiet (für die vorläufig gesicherten 1440 Überschwemmungsgebiete) Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 1441 Ausführende Stelle Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Nummer Name des Gebietes, z.b. Überschwemmungsgebiet der Alster zwischen der Landesgrenze und der Fuhlsbütteler Schleuse Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Aggregation Nein Maximale Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein Da die GeoInfoDok bei der Attributart Art der Festlegung keine Wertart für die vorläufug gesicherten Überschwemmungsgebiet vorsieht, werden diese bis zu einer Ergänzung der GeoInfoDok mit der Werteart Überschwemmungsgebiet (1440) belegt. Die einzelnen Überschwemmungsgebiete werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS übernommen Wasser- und Bodenverbände Die einem Wasser- und Bodenverband gemäß WVG angehörigen Flächen werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Nummer Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Andere Festlegung nach Wasserrecht Bezeichner = Wasser- und Bodenverbandsgebiet Wert = 1460 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungsangelegenheiten Langschriftliche Bezeichnung des Wasser- und Bodenverbands, z.b. Sielverband Hohenwisch Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Ja Nein Nein Seite 45 von 61

46 Zur Objektart Schutzgebiet nach Wasserrecht Wasserschutzgebiet Wasserschutzgebiete sind zusammengesetzte Objekte, die aus einem oder mehreren Objekten Schutzzone bestehen und selber keine Geometrie haben. Sie werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Name Geometrie Schutzgebiet nach Wasserrecht Bezeichner = Wasserschutzgebiet Wert = 1510 Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Umweltschutz Name des Gebietes, z.b. Baursberg keine Für die Schutzzonen 1 bis 3 ist je Zone ein Objekt der Objektart Schutzzone nach folgender Maßgabe zu bilden: Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner Wert Zone I 1010 Zone II 1020 Zone III 1030 Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein Zur Objektart Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Naturschutzgebiet Naturschutzgebiete auf der Grundlage von 10 des HmbBNatSchAG werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Naturschutzgebiet Wert = 1621 Ausführende Stelle Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Natur- und Ressourcenschutz Name Gebietsbezeichnung, z.b. Raakmoor Bezeichnung 10-stelliges Datum der entsprechenden Verordnung, z.b für die Verordnung über das Naturschutzgebiet Raakmoor vom 21. Juni 2004 Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Aggregation Nein Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Ja Die einzelnen Naturschutzgebiete werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS übernommen Naturdenkmal Naturdenkmale gemäß 10 des HmbBNatSchAG werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Seite 46 von 61

47 Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Name Bezeichnung Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Bezeichner = Naturdenkmal Wert = 1653 Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Natur- und Ressourcenschutz Name, z.b. Alter Schwede 10-stelliges Datum der entsprechenden Verordnung, z.b für die Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Findling»Alter Schwede«vom 3. April 2001 Das Objekt kann sowohl eine punktförmige wie auch eine flächenhafte Geometrie aufweisen. Bei einer flächenhaften Geometrie ist keine Identität mit Flurstücksgrenzen erforderlich. Ja Nein Nein Zur Objektart Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Nationalpark Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer wird soweit die Flächen im Liegenschaftskataster registriert sind im ALKIS wie folgt abgebildet: Der Nationalpark ist ein zusammengesetztes Objekt, das aus einer oder mehreren Schutzzonen besteht und selber keine Geometrie hat. Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Name Nummer des Schutzgebietes Geometrie Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Bezeichner = Nationalpark Wert = 1670 Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Natur- und Ressourcenschutz Hamburgisches Wattenmeer 10-stelliges Datum des Gesetzes, also für das Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 9. April 1990 keine Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist in die Zonen I und II aufgeteilt. Die Zonen werden aus den betroffenen Flurstücken gebildet. Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner Wert Zone I 1010 Zone II 1020 Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist zwingend. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein Lärmschutzbereiche Der gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglärmschutzverordnung Hamburg - FluLärmHmbV) festgesetzte Lärmschutzbereich wird wie folgt im ALKIS abgebildet: Der Lärmschutzbereich ist ein zusammengesetztes Objekt, das aus einer oder mehreren Schutzzonen besteht und selber keine Geometrie hat. Seite 47 von 61

48 Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Geometrie Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht Bezeichner = Lärmschutzbereich Wert = 1680 Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe keine. Die flächenhafte Geometrie wird in den Objekten Tag-Schutzzone 1, Tag-Schutzzone 2 und Nachtschutzzone der Objektart Schutzzone nach folgender Maßgabe erfasst: Objektart Schutzzone Attributart Zone Bezeichner Wert Zone I (= Tag-Schutzzone 1) 1010 Zone II (=Tag-Schutzzone 2) 1020 Zone III (=Nachtschutzzone) 1030 Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein Zur Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Baulast Das Vorhandensein einer ins Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast gemäß 79 HBauO wird wie folgt im ALKIS abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = Baulast Wert = 2610 Ausführende Stelle Bezirksamt, Fachamt bzw. -bereich Bauprüfung, Hamburg Port Authority Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen oder Behörde für Umwelt und Energie Name Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte 6stellige Baulastenblattnummer Das Objekt hat die Geometrie des belasteten Flurstücks. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Baulast inhaltlich nur einen Teil eines Flurstücks berührt. Erstreckt sich die Baulast über mehrere Flurstücke, wird pro Flurstück ein Objekt Baulast gebildet. Dadurch können mehrere Objekte Baulast die gleiche Baulastenblattnummer haben. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist gegeben. Nein entfällt Nein Bei Flurstückszerlegungen ist anhand der Unterlagen zu prüfen, ob die Baulast alle neu entstehenden Flurstücke betrifft. Bei Verschmelzung von Flurstücken ist die Geometrie des Objektes Baulast der Geometrie des neu entstehenden Flurstücks anzupassen Grenzfeststellungsverfahren Ein von einem Grenzfeststellungsverfahren nach den 104 ff HWaG betroffenes Gebiet wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Seite 48 von 61

49 Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Bezeichnung Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = Grenzfeststellungsverfahren nach dem Hamburgischen Wassergesetz Wert = 2700 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 6stellige Verfahrensbezeichnung: 1. Stelle = F für Grenzfeststellung 2. Stelle = 1 bis 7 für den jeweiligen Bezirk 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: F10333 für das Verfahren Nr. 333 im Bezirk Hamburg Mitte Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Ja Nein Nein Für die Dauer des Verfahrens wird ein Objekt gebildet, dass alle betroffenen Flurstücke umfasst Flurbereinigung Für ein Gebiet, das von einem der Verfahren gemäß FlurbG betroffen ist, ist ein Objekt der Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht wie folgt zu bilden: Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Flurbereinigung gemäß 1 und 37 FlurbG 2110 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren gemäß FlurbG Unternehmensflurbereinigung 87 oder FlurbG Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gemäß FlurbG Freiwilliger Landtausch gemäß 103a FlurbG 2150 Ausführende Stelle Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Bezeichnung 6stellige Verfahrensbezeichnung Stelle = FB 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Datum der Anordnung Datum des Flurbereinigungsbeschlusses Datum der Rechtskraft Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Geometrie Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Ja Veränderungssperre Ein von einer Veränderungssperre gemäß 14 BauGB betroffenes Gebiet wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner = Veränderungssperre nach Baugesetzbuch Wert = 1720 Ausführende Stelle Bezirksamt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Name Gebietsbezeichnung, z.b. Langenhorn 74 Seite 49 von 61

50 Objektart Bezeichnung Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht 7stellige Verfahrensbezeichnung 1. bis 3. Stelle = Ortsteil 4. Stelle = Punkt 5. bis 7. Stelle = Nummer des Bebauungsplans Beispiel: für Veränderungssperre zum B-Plan-Entwurf Langenhorn 74 Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Ja Nein Nein Umlegung Ein Umlegungsgebiet gemäß 45 ff BauGB wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Bezeichnung Datum der Anordnung Datum der Rechtskraft Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = Umlegung nach dem BauGB Wert = 1750 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung 6stellige Verfahrensbezeichnung 1. Stelle = U 2. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: U00555 für Umlegung Nr. 555 Datum des Umlegungsbeschlusses Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Ja Nein Ja Das Objekt ist nach Mitteilung der zuständigen Stelle zu löschen Vereinfachte Umlegung Ein Gebiet, für das eine vereinfachte Umlegung gemäß 80 ff BauGB durchgeführt wird, wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Bezeichnung Datum der Anordnung Datum der Rechtskraft Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = vereinfachte Umlegung Wert = 1770 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung 6stellige Verfahrensbezeichnung 1. Stelle = R 2. Stelle = Nummer des Bezirks 3. bis 6. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: R10333 für vereinfachte Umlegung, Bezirk Hamburg- Mitte, Nr. 333 Datum der entsprechenden Mitteilung von WSB Datum des Eintritts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung Seite 50 von 61

51 Objektart Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Das Objekt umfasst alle betroffenen Flurstücke. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Ja Keine Nein Soziale Erhaltungsverordnung Das Gebiet einer in Kraft befindlichen sozialen Erhaltungsverordnung nach 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB oder ein Gebiet, für das ein Beschluss zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung nach 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gefasst wurde, wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Soziales Erhaltungsgebiet 1822 Soziales Erhaltungsgebiet (Aufstellungsbeschluss gefasst) 1824 Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (1824), Bezirksamt, jeweils zuständiges Fachamt (1822) Name Gebietsbezeichnung, z.b. südliche Neustadt Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Ja Präsentationsobjekte Nein Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ein Gebiet einer beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach 165 BauGB oder ein Gebiet, für das ein Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach 165 BauGB gefasst wurde, wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 1810 städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst) 1811 Ausführende Stelle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Name Gebietsbezeichnung, z.b. Mitte Altona Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein Besonderes Vorkaufsrecht Ein Gebiet, in dem ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gilt, wird wie folgt im ALKIS abgebildet: Seite 51 von 61

52 Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Name Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = Vorkaufsrechtssatzung Wert = 1730 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Gebietsbezeichnung, z.b. Mitte Altona Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Ja Nein Nein Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Ein Gebiet, das einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach 142 bis 144 BauGB unterliegt oder für das ein Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen im Hinblick auf eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach 142 bis 144 gefasst wurde, wird wie folgt im ALKIS abgebildet: Objektart Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Sanierung 1840 Sanierung (Beschluss zu vorbereitenden Untersuchungen 1841 gefasst) Ausführende Stelle Bezirksamt, zuständiges Fachamt Name Gebietsbezeichnung, z.b. Böckmannstraße Bezeichnung 7stellige Verfahrensbezeichnung 1. bis 3. Stelle = niedrigste betroffene Ortsteilnummer 4. Stelle = Bindestrich 5. Stelle = S für Sanierung 6. bis 7. Stelle = Verfahrensnummer Beispiel: 113-S02 für St. Georg S2 Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte 1840 => Ja; 1841 => nein Städtebauliche Erhaltungsverordnung Das Gebiet einer in Kraft befindlichen städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach 172 (1) Satz 1 Nr. 1 BauGB wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Name Bezeichnung Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Bezeichner = städtebauliches Erhaltungsgebiet Wert = 1821 Bezirksamt, zuständiges Fachamt Gebietsbezeichnung, z.b. St. Georg-Nord - Bereich Gurlittstraße/Koppel 10-stellige Bezeichnung 1. bis 2. Stelle: BP für Bebauungsplan 3. Stelle: Leerzeichen 4. bis 6. Stelle: Ortsteilnummer 7. Stelle: Punkt 8. bis 10. Stelle: laufende Nummer des Bebauungsplans Seite 52 von 61

53 Objektart Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Bau-, Raum- oder Bodenordnungsrecht Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Ja Nein Nein Zur Objektart Denkmalschutzrecht Denkmäler im Sinne von 4, 8 und 15 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) werden im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Denkmalschutzrecht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Kulturdenkmal 2700 Baudenkmal 2711 Kunstdenkmal 2712 Gartendenkmal 2713 Denkmalzone oder -bereich 2910 Geschützter Baubereich 2920 Grabungsschutzgebiet 2930 Bodendenkmal 2820 Historischer Grenzstein 3850 Ausführende Stelle Kulturbehörde, Amt Kultur, Abteilung Denkmalschutzamt Bezeichnung 10-stellige Denkmallistennummer Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen und Gebäudeumringen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Aggregation Nein Maximale Aggregationsgröße entfällt Präsentationsobjekte Nein Ein Ensemble im Sinne von 4 Nr. 3 des Denkmalschutzgesetzes wird im ALKIS als Denkmalzone oder bereich (Art der Festlegung = 2910) abgebildet. Ein Gebiet, das unter Umgebungsschutz im Sinne von 8 des Denkmalschutzgesetzes steht, wird im ALKIS als Geschützter Baubereich (Art der Festlegung = 2920) abgebildet. Die ausführende Stelle übermittelt die Flächen mit den dazugehörenden Attributen und die Information, ob die Fläche identisch mit dem Flurstück oder dem Gebäude ist. Ist die Identität mit dem Flurstück oder dem Gebäude gemäß Quelle einzuhalten, wird die Geometrie des Flurstücks bzw. des Gebäudes für das Objekt Denkmalschutzrecht übernommen. In den anderen Fällen wird die Geometrie gemäß Quelle übernommen Zur Objektart Sonstiges Recht Schutzfläche Festpunkt Befindet sich auf einem Flurstück ein Festpunkt der Landesvermessung (z.b. GGP, Höhenfestpunkt 1. bis 3. Ordnung), so ist für dieses Flurstück ein Objekt dieser Objektart nach folgender Maßgabe zu bilden: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Bezeichnung Sonstiges Recht Bezeichner = Schutzfläche Festpunkt Wert = 4810 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Pkt.-Bezeichnung oder leer Beispiele: RF2810, UF7410, Seite 53 von 61

54 Objektart Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Sonstiges Recht Das Objekt kann ein Flurstück komplett abdecken. Das ist der Fall, wenn für die Schutzfläche ein eigenes Flurstück gebildet wurde. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist in diesem Fall zwar rechtlich nicht erforderlich, soll aber beibehalten werden. In dem Fall, wenn das Objekt Schutzfläche nicht das ganze Flurstück betrifft, ist die Geometrie unabhängig von den Flurstücksgrenzen und muss bei katasteroriginären Fortführungen nicht berücksichtigt werden. Nein entfällt Nein Gemäß 7 HmbVermG haben Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Inhaber grundstücksgleicher Rechte Vermessungsmarken auf ihren Flurstücken zu dulden und alles zu unterlassen, was deren Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit beeinträchtigen kann Mitverwendung für den Hochwasserschutz Flächen, die gemäß Planfeststellungbeschluss der Mitverwendung für den Hochwasserschutz unterliegen, werden als Objekte der Objektart Sonstiges Recht im ALKIS geführt. Es wird unterschieden zwischen Flächen, in deren Grund sich keine unterirdischen baulichen Anlagen befinden, und Flächen, in deren Grund sich auch unterirdische bauliche Anlagen befinden. Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Mitverwendung Hochwasserschutz, oberirdische 9100 Anlage Mitverwendung Hochwasserschutz, unterirdische Anlage 9200 Ausführende Stelle Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer oder Hamburg Port Authority Name Freier Text gemäß Quelle Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Dort wo sie gemäß Quellen jedoch gegeben ist, ist sie herzustellen. Aggregation Ja Maximale Aggregationsgröße Nein Präsentationsobjekte Nein Hafengebiet Das Hafennutzungsgebiet und das Hafenerweiterungsgebiet gemäß HafenEG wird im ALKIS wie folgt abgebildet: Objektart Sonstiges Recht Attributart Art der Festlegung Bezeichner Wert Hafennutzungsgebiet 9300 Hafenerweiterungsgebiet 9400 Ausführende Stelle Hamburg Port Authority Geometrie Gemäß Quelle, Identität mit Flurstücksgrenzen ist nicht zwingend gegeben. Aggregation Nein Maximale Aggregationsgröße Ja Präsentationsobjekte Nein Das Hafennutzungsgebiet und das Hafenerweiterungsgebiet werden als einzelne Objekte von der zuständigen Stelle geliefert und direkt ohne Nachbearbeitung in das ALKIS übernommen. Seite 54 von 61

55 Kampfmittelverdacht Für Flurstücke, die im Verdachtsflächenkataster gemäß 7 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO) eingetragen sind, ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Sonstiges Recht Bezeichner = Bombenblindgängerverdacht Wert = 5300 Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht Das Objekt umfasst jeweils ein Flurstück. Die Identität mit den Flurstücksgrenzen wird in nächtlichen Programmläufen automatisiert hergestellt. Nein entfällt Nein Bohrung verfüllt Für Flurstücke, auf denen sich verfüllte Bohrungen befinden, die noch der Bergaufsicht auf der Grundlage des BBergG unterliegen, ist ein Objekt nach folgender Maßgabe zu bilden: Objektart Attributart Art der Festlegung Ausführende Stelle Bezeichnung Geometrie Aggregation Maximale Aggregationsgröße Präsentationsobjekte Sonstiges Recht Bezeichner = Bohrung verfüllt Wert = 9500 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Hannover Bohrlochnummer Das Objekt umfasst jeweils ein Flurstück. Identität mit den Flurstücksgrenzen ist erforderlich. Nein Nein Nein 6.14 Objektartengruppe Bodenschätzung, Bewertung Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Bodenschätzung, Bewertung die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Bodenschätzung Kulturart KUL 1 Bodenart KN1 1 Zustandsstufe oder Bodenstufe KN Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserverhältnisse KN3 0..* Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl WE Ackerzahl oder Grünlandzahl WE Sonstige Angaben SON 0..* Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück Merkmal MDB 1 Seite 55 von 61

56 Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Nummer MKN 0..1 Kulturart KUL 0..1 Bodenart KN Zustandsstufe oder Bodenstufe KN Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserverhältnisse KN3 0..* Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl WE Ackerzahl oder Grünlandzahl WE Sonstige Angaben SON 0..* Grabloch der Bodenschätzung Bedeutung BED 1..2 Kennziffer GKN 1 Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl WE Die Objektarten der Objektartengruppe Bodenschätzung, Bewertung sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die Objekte der Objektart Bodenschätzung sind als Maschen überschneidungsfrei. Musterstücke können flächen- oder punktförmig sein, Vergleichsstücke sind punktförmig. Landesmusterstücke kommen in Hamburg nicht vor. Ein Objekt Grabloch der Bodenschätzung ist stets ein Punktobjekt Hinweise zur Erhebung Die rechtskräftig festgestellten Bodenschätzungsergebnisse und die Ergebnisse von Nachschätzungen sind gemäß 14 BodSchätzG im Liegenschaftskataster zu führen. Zuständig für die Erhebung der Daten zur Bodenschätzung ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (V+G). Die erforderlichen Erhebungsdaten werden von V+G im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens geliefert. Zum Nachweis der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster wurde mit V+G eine Vereinbarung abgeschlossen Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektbildung und Geometrie Der von V+G gelieferte Umring der Bodenschätzungsobjekte wird in das ALKIS eingearbeitet. Ergibt sich aus dem gelieferten Umring, dass die Abgrenzung der Festlegung identisch mit Flurstücksgrenzen und/oder Abgrenzungen der Tatsächlichen Nutzung sein soll, ist bei der Objektbildung diese Identität sicherzustellen. Präsentationsobjekte werden für die Objektarten Bodenschätzung, Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück und Grabloch der Bodenschätzung von der Software automatisch erzeugt. Präsentationstexte können anschließend bearbeitet werden. Die Objekte der Bodenschätzung werden in der Regel von katasteroriginären Fortführungen unberührt bleiben. Lediglich bei Änderung der Tatsächlichen Nutzung ist zu prüfen, ob auch die Bodenschätzung betroffen ist. Sofern Flächen der Bodenschätzung nicht mehr zugeordnet werden können (Baulanderschließung, Verkehrs- / Sportflächen / Grünanlagen /...), werden diese Flächen aus der Bodenschätzungfläche herausgetrennt. Dieses, sowie nachhaltige Änderungen in den Kulturarten, werden dem V+G gemeldet. Außerdem kann es im Rahmen der Homogenisierung erforderlich sein, die Identität zwischen Flurstücksgrenzen, Grenzen der Tatsächlichen Nutzung und Abgrenzungen der Objekte Bodenschätzung und Bewertung wieder herzustellen, wenn das fachlich geboten ist. Seite 56 von 61

57 Zur Objektart Bodenschätzung Die Attributarten Kulturart, Bodenart, Zustandsstufe oder Bodenstufe, Entstehungsart oder Klimastufe, Wasserverhältnisse und Sonstige Angaben werden mit den Werten entsprechend der Anlage 15 belegt. Die Attributarten Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl und "Ackerzahl oder Grünlandzahl" werden mit den Wertzahlen entsprechend dem Bodenschätzungsgesetz belegt. Die Attributart Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl wird nicht belegt, wenn die Attributart "Sonstige Angaben" die Werte "Streuwiese (Str)", "Hutung (Hu)" oder "Geringstland (Ger)" aufweist. Die Attributart "Ackerzahl oder Grünlandzahl" kommt nicht vor, wenn die Attributart "Sonstige Angaben" die Werte "Geringstland (Ger)" oder "Unbedingtes Wiesenland (W)" aufweist Zur Objektart Muster-, Landesmuster-, und Vergleichsstück Die Attributart Merkmal ist mit dem Wert 1000 Musterstück (M) oder 3000 Vergleichsstück (V) zu belegen. Die Attributart Nummer ist ein von V+G zur eindeutigen Bezeichnung der Muster- und Vergleichsstücke vergebenes Ordnungsmerkmal. Die Belegung der anderen Attributarten erfolgt wie bei der Objektart Bodenschätzung. Hat das Muster- oder Vergleichsstück die Raumbezugsart Punkt und ist ein zugehöriges Objekt Grabloch der Bodenschätzung vorhanden, sind die Positionen des Muster- oder Vergleichsstücks und des Grablochs immer identisch Zur Objektart Grabloch der Bodenschätzung Für jedes Objekt Bodenschätzung und Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke existiert ein Grabloch. Die Grablöcher von Muster- und Vergleichsstücken können gleichzeitig bestimmende Grablöcher von Bodenschätzungsflächen sein, wenn für diese Flächen kein bestimmendes Grabloch vorliegt. Nur in diesem Fall ist die Attributart Bedeutung doppelt belegt. Die Attributart Bedeutung ist die Art des Grablochs und mit einem bzw. zwei (siehe Absatz 1) der folgenden Werte zu belegen: 1100 Grabloch, bestimmend, lagerichtig (innerhalb der Fläche), 1200 Grabloch, bestimmend, lagerichtig (außerhalb des Abschnitts), 1300 Grabloch, nicht lagerichtig, im Abschnitt nicht vorhanden, 2000 Grabloch für Muster-, Landesmuster-, Vergleichsstück, 3000 Grabloch, nicht bestimmend. Die Attributart Kennziffer setzt sich wie folgt zusammen: 1. Land: nicht belegt 2. Nummerierungsbezirk (4 Stellen): Kilometerquadrat (DHDN/GK) 3. Gemarkungsnummer: nicht belegt 4. Nummer des Grablochs: durch V+G gelieferte laufende Nummer pro Kilometerquadrat Die Attributart Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl ist die von V+G mitgeteilte Wertzahl nach dem Acker- oder Grünlandschätzungsrahmen. Seite 57 von 61

58 6.15 Objektartengruppe Kataloge Struktur der Objektartengruppe Die Objektartengruppe Kataloge beinhaltet Objektarten für die Verwaltung von Schlüsselkatalogen. In Hamburg sind in dieser Objektartengruppe die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Bundesland Schlüssel SLL 1 Regierungsbezirk Schlüssel SLL 1 Kreis, Region Schlüssel SLL 1 Gemeinde Gemeindekennzeichen GKZ 1 Gemeindeteil Schlüssel SLL 1 Gemarkung Schlüssel SLL 1 ist Amtsbezirk von ZST 0..* Buchungsblattbezirk Schlüssel SLL 1 gehört zu ZST 0..1 Dienststelle Schlüssel SLL 1 Stellenart SAR 0..1 Lagebezeichnung Katalogeintrag Schlüssel SLL 1 Kennung KEN 0..1 Die Objekte der Objektartengruppe Kataloge sind Objekte ohne Geometrie (NREO). Bei der Objektart Dienststelle ist ferner folgende Relationsart vorgesehen: Objektart Kennung Relationsarten Kennung Kardinalität Zielobjekt Dienststelle hat Anschrift Hinweise zur Erhebung Die Grundlagen der Erhebungsdaten sind die amtlichen Schlüssel der zuständigen Stellen Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Bundesland Die Attributart Schlüssel enthält die amtliche Verschlüsselung des Bundeslandes. Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist es der Schlüssel 02. Es können außerdem die Schlüssel anderer Bundesländer gemäß Anlage 16 vorkommen Zur Objektart Regierungsbezirk Der Schlüssel für den Regierungsbezirk setzt sich zusammen aus: 1. Land: Regierungsbezirk: Zur Objektart Kreis, Region Der Schlüssel für den Kreis setzt sich zusammen aus: 1. Land: Regierungsbezirk: 0 3. Kreis: 00 Seite 58 von 61

59 Zur Objektart Gemeinde Der Schlüssel für das Gemeindekennzeichen für Hamburg setzt sich zusammen aus: 1. Land: Regierungsbezirk: 0 3. Kreis: Gemeinde: Gemeindeteil: nicht belegt Zur Objektart Gemeindeteil Der Schlüssel für das Gemeindekennzeichen für einen Bezirk setzt sich zusammen aus: 1. Land: Regierungsbezirk: 0 3. Kreis: Gemeinde: Gemeindeteil: 001 bis Zur Objektart Gemarkung Der Schlüssel für die Gemarkung setzt sich zusammen aus: 1. Land: Gemarkungsnummer: siehe Anlage 4 In der Attributart ist Amtsbezirk von werden als zuständige Dienststellen für alle Gemarkungen das Finanzamt für Verkehrsteuer und Grundbesitz (02385) und der LGV (02000) geführt Zur Objektart Buchungsblattbezirk Der Schlüssel für den Buchungsblattbezirk gemäß Anlage 6 setzt sich zusammen aus: 1. Land: Stellen 1-2 entsprechend Anlage 16, in der Regel 02 für Hamburg 2. Bezirk: Stellen 3-6 In der Attributart gehört zu wird das für diesen Grundbuchbezirk zuständige Amtsgericht geführt Zur Objektart Dienststelle Der Schlüssel für die Dienststelle ist der Anlage 17 zu entnehmen und setzt sich zusammen aus: 1. Land: gemäß Anlage 16, in der Regel 02 für Hamburg 2. Stelle: freie Nummerierung Die Attributart Stellenart kann mit folgenden Werten belegt werden: 1000 Grundbuchamt 1100 Katasteramt 1200 Finanzamt 1300 Flurbereinigungsbehörde 2000 Wasser- und Bodenverband 2100 Umlegungsstelle 2200 Landesvermessungsverwaltung 2300 ÖbVI Mit der Relation hat kann der Dienststelle eine Anschrift zugewiesen werden. Seite 59 von 61

60 Zur Objektart Lagebezeichnung Katalogeintrag Die verschlüsselte Lagebezeichnung setzt sich zusammen aus: 1. Land: Regierungsbezirk: 0 3. Kreis: Gemeinde: Lage: Straßenschlüssel entsprechend Mitteilung des Statistikamtes Nord Die Attributart Kennung wird immer mit A (=amtlich) belegt Objektartengruppe Administrative Gebietseinheiten Struktur der Objektartengruppe In Hamburg sind in der Objektartengruppe Administrative Gebietseinheiten die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Objektarten mit den dazugehörigen Attributarten zu belegen. Objektart Kennung Attributarten Kennung Kardinalität Baublock Baublockbezeichnung BBZ 1 Art ART 0..1 Kommunales Gebiet Gemeindekennzeichen GKZ 1 Gemeindefläche GDF 0..1 Die Objektarten der Objektartengruppe Administrative Gebietseinheiten sind Objekte mit Raumbezug (REO). Die Objekte der Objektart Baublock sind Flächenobjekte. Die Objekte der Objektart Kommunales Gebiet sind als Maschen überschneidungsfrei Hinweise zur Erhebung Die Baublockobjekte werden in Abstimmung mit StaNord gebildet und aktualisiert. In Hamburg entsprechen die Objekte der Objektart Kommunales Gebiet den sieben Bezirken. Die Bezirksgrenzen werden durch Gesetz festgelegt und geändert Hinweise zur Vervollständigung Zur Objektart Baublock Die Attributart Baublockbezeichnung ist 6-stellig und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Ortsteilnummer: 3 Stellen 2. Baublocknummer: 3 Stellen Die Attributart Art ist immer mit dem Wert Bruttobaublockfläche (2000) zu belegen Zur Objektart Kommunales Gebiet Jedes Objekt Kommunales Gebiet wird durch turnusmäßige Aggregation aller Flurstücke eines Bezirkes programmseitig gebildet. Die Attributart Gemeindefläche wird dabei programmseitig belegt. Die Attributart Gemeindekennzeichen wird entsprechend dem Katalogobjekt Gemeindeteil belegt. Die Objekte der Objektart Kommunales Gebiet werden bei Fortführung anderer Objektarten nicht berücksichtigt. Seite 60 von 61

61 6.17 Objektartengruppe Nutzerprofile Die Kontrolle der Zugriffe auf die ALKIS -Objekte in der Datenhaltung erfolgt durch die Benutzerverwaltungen im 3A Editor und in 3A Web. Daher werden in Hamburg in der Objektartengruppe Nutzerprofile nur die erforderlichen Objektarten für die NBA-Datenabgabe geführt. Das sind die Objektarten Benutzer (81001) und Benutzergruppe NBA (81004). Zum Anlegen und Pflegen dieser Objektarten ist nur die Systemadministration berechtigt. 7 Schlussbestimmungen Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Folgende Anweisungen werden mit Inkrafttreten dieser Anweisung gegenstandslos: GV 04 / 99 über die Einrichtung des beschreibenden Teils des Flächenbezogenen Informationssystems GV 01 / 00 über die Fortführung des beschreibenden Teils des Flächenbezogenen Informationssystems GV 02 / 00 über die Einrichtung, Fortführung und Benutzung der Punktdatei GV 03 / 01 über die Einrichtung des darstellenden Teils des Flächenbezogenen Informationssystems Folgende ALKIS -Arbeitshinweise werden mit Inkrafttreten dieser Anweisung gegenstandslos: Grenzpunkte Kreisbögen Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen Gebäude Tatsächliche Nutzung Rolf-Werner Welzel Geschäftsführer Seite 61 von 61

62 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Objektarten Anlage 1 Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt Objektartenbereich Objektartengruppe Kennung Objekttyp GDB Objektart Objektartenbereich Flurstücke, Lage, Punkte Angaben zum Flurstück AX_Flurstueck REO G AX_BesondereFlurstuecksgrenze REO G AX_Grenzpunkt ZUSO G AX_Flurstueck_Kerndaten abstrakte Klasse G AX_Flurstuecksnummer Datentyp G AX_SonstigeEigenschaften_Flurstueck Datentyp Angaben zur Lage AX_LagebezeichnungOhneHausnummer NREO G AX_LagebezeichnungMitHausnummer NREO G AX_LagebezeichnungMitPseudonummer NREO AX_Lagebezeichnung Datentyp G AX_Lage abstrakte Klasse G AX_GeoreferenzierteGebaeudeadresse REO AX_Post Datentyp Angaben zum Netzpunkt AX_Aufnahmepunkt ZUSO G AX_Sicherungspunkt ZUSO AX_SonstigerVermessungspunkt ZUSO AX_Netzpunkt abstrakte Klasse G Angaben zum Punktort AX_Punktort abstrakte Klasse G AX_PunktortAG REO G AX_PunktortAU REO G AX_PunktortTA REO G AX_DQPunktort Datentyp G AX_LI_Lineage_Punktort Datentyp G AX_LI_ProcessStep_Punktort Datentyp G AX_LI_SOURCE_Punktort Datentyp G Fortführungsnachweis AX_FortfuehrungsnachweisDeckblatt NREO AX_Fortfuehrungsfall NREO AX_Fortfuehrungsnummer Datentyp AX_Auszug Datentyp Angaben zur Reservierung AX_Reservierung NREO AX_PunktkennungUntergegangen NREO AX_PunktkennungVergleichend NREO AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung Datentyp Angaben zur Historie AX_HistorischesFlurstueck REO AX_HistorischesFlurstueckALB NREO AX_HistorischesFlurstueckOhneRaumbezug NREO AX_Buchung_HistorischesFlurstueck Datentyp Seite 1 von 5 Seiten

63 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Objektarten Anlage 1 Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt Objektartenbereich Objektartengruppe Kennung Objekttyp GDB Objektart Objektartenbereich Eigentümer Personen-und Bestandsdaten AX_Person NREO G AX_Personengruppe NREO G AX_Anschrift NREO G AX_Verwaltung NREO AX_Vertretung NREO AX_Namensnummer NREO G AX_Buchungsblatt NREO G AX_Buchungsstelle NREO G AX_Anteil Datentyp G AX_DQOhneDatenerhebung Datentyp G Objektartenbereich Gebäude Angaben zum Gebäude AX_Gebaeude REO G AX_Bauteil REO AX_BesondereGebaeudelinie REO AX_Firstlinie REO AX_BesondererGebaeudepunkt ZUSO AX_Nutzung_Gebaeude Datentyp Objektartenbereich Tatsächliche Nutzung AX_TatsaechlicheNutzung abstrakte Klasse G Siedlung AX_Wohnbauflaeche REO G AX_IndustrieUndGewerbeflaeche REO G AX_Halde REO G AX_Bergbaubetrieb REO G AX_TagebauGrubeSteinbruch REO G AX_FlaecheGemischterNutzung REO G AX_FlaecheBesondererFunktionalerPraegung REO G AX_SportFreizeitUndErholungsflaeche REO G AX_Friedhof REO G Verkehr AX_Strassenverkehr REO G AX_Weg REO G AX_Platz REO G AX_Bahnverkehr REO G AX_Flugverkehr REO G AX_Schiffsverkehr REO G Vegetation AX_Landwirtschaft REO G AX_Wald REO G AX_Gehoelz REO G AX_Heide REO G AX_Moor REO G AX_Sumpf REO G AX_UnlandVegetationsloseFlaeche REO G Seite 2 von 5 Seiten

64 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Objektarten Anlage 1 Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt Objektartenbereich Objektartengruppe Kennung Objekttyp GDB Objektart Gewässer AX_Fliessgewaesser REO G AX_Hafenbecken REO G AX_StehendesGewaesser REO G AX_Meer REO G Objektartenbereich Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben AX_BauwerkeEinrichtungenUndSonstigeAngaben abstrakte Klasse AX_DQMitDatenerhebung Datentyp Bauwerke und Einrichtungen in Siedlungsflächen AX_Turm REO AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrieUndGewerbe REO AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk REO AX_Transportanlage REO AX_Leitung REO AX_BauwerkOderAnlageFuerSportFreizeitUndErholung REO AX_HistorischesBauwerkOderHistorischeEinrichtung REO AX_HeilquelleGasquelle REO AX_SonstigesBauwerkOderSonstigeEinrichtung REO AX_EinrichtungInOeffentlichenBereichen REO AX_BesondererBauwerkspunkt ZUSO Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den Verkehr AX_BauwerkImVerkehrsbereich REO AX_Strassenverkehrsanlage REO AX_WegPfadSteig REO AX_Bahnverkehrsanlage REO AX_SeilbahnSchwebebahn REO AX_Gleis REO AX_Flugverkehrsanlage REO AX_EinrichtungenFuerDenSchiffsverkehr REO AX_BauwerkImGewaesserbereich REO Besondere Vegetationsmerkmale AX_Vegetationsmerkmal REO Besondere Eigenschaften von Gewässern AX_Gewaessermerkmal REO AX_UntergeordnetesGewaesser REO Besondere Angaben zum Gewässer AX_Wasserspiegelhoehe REO AX_SchifffahrtslinieFaehrverkehr REO Seite 3 von 5 Seiten

65 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Objektarten Anlage 1 Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt Objektartenbereich Objektartengruppe Kennung Objekttyp GDB Objektart Objektartenbereich Relief Reliefformen AX_BoeschungKliff ZUSO AX_Boeschungsflaeche REO AX_DammWallDeich REO AX_Hoehleneingang REO AX_FelsenFelsblockFelsnadel REO AX_Duene REO AX_Hoehenlinie REO AX_BesondererTopographischerPunkt ZUSO AX_Soll REO Primäres DGM AX_Gelaendekante REO Objektartenbereich Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen AX_KlassifizierungNachStrassenrecht REO G AX_AndereFestlegungNachStrassenrecht REO AX_KlassifizierungNachWasserrecht REO G AX_AndereFestlegungNachWasserrecht REO AX_SchutzgebietNachWasserrecht ZUSO AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht REO AX_SchutzgebietNachNaturUmweltOderBodenschutzrecht ZUSO AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht REO G AX_Denkmalschutzrecht REO AX_Forstrecht REO AX_SonstigesRecht REO AX_Schutzzone REO Bodenschätzung, Bewertung AX_Bodenschaetzung REO AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck REO AX_GrablochDerBodenschaetzung REO AX_Bewertung REO AX_KennzifferGrabloch Datentyp AX_Tagesabschnittsflaeche REO Seite 4 von 5 Seiten

66 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Objektarten Anlage 1 Farblich hinterlegte Objektarten werden in Hamburg nicht geführt Objektartenbereich Objektartengruppe Kennung Objekttyp GDB Objektart Kataloge AX_Bundesland NREO G AX_Regierungsbezirk NREO G AX_KreisRegion NREO G AX_Gemeinde NREO G AX_Gemeindeteil NREO G AX_Gemarkung NREO G AX_GemarkungsteilFlur NREO G AX_Verwaltungsgemeinschaft NREO AX_Buchungsblattbezirk NREO G AX_Dienststelle NREO G AX_Verband NREO AX_LagebezeichnungKatalogeintrag NREO G AX_Gemeindekennzeichen Datentyp G AX_Katalogeintrag abstrakte Klasse G AX_Buchungsblattbezirk_Schluessel Datentyp G AX_Dienststelle_Schluessel Datentyp G AX_Bundesland_Schluessel Datentyp G AX_Gemarkung_Schluessel Datentyp G AX_GemarkungsteilFlur_Schluessel Datentyp G AX_Regierungsbezirk_Schluessel Datentyp G AX_Kreis_Schluessel Datentyp G AX_VerschluesselteLagebezeichnung Datentyp G AX_Verwaltungsgemeinschaft_Schluessel Datentyp Geographische Gebietseinheiten AX_Wohnplatz REO Administrative Gebietseinheiten AX_Baublock REO AX_WirtschaftlicheEinheit ZUSO AX_KommunalesGebiet REO G AX_Gebiet abstrakte Klasse G Objektartenbereich Nutzerprofile Nutzerprofile AX_Benutzer NREO AX_Benutzergruppe abstrakte Klasse AX_BenutzergruppeMitZugriffskontrolle NREO AX_BenutzergruppeNBA NREO AX_BereichZeitlich Datentyp AX_FOLGVA Datentyp AX_Portionierungsparameter Datentyp Objektartenbereich Migration Migrationsobjekte AX_Gebaeudeausgestaltung REO AX_TopographischeLinie REO Seite 5 von 5 Seiten

67 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 2 Stand Fortführungsanlässe Bezeichner Wert Angaben zur Grundbuchfortführung Zerlegung oder Sonderung Verschmelzung Veränderung aufgrund der Vorschriften des Wasserrechts Veränderung aufgrund Berichtigung eines Aufnahmefehlers Veränderung aufgrund gerichtlicher Entscheidung Veränderung der Flurstücksbezeichnung Veränderung der Gemarkungszugehörigkeit (1) Eintragung des Flurstückes Löschen des Flurstückes Veränderung der besonderen Flurstücksgrenze Veränderung der Lage Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart Berichtigung der Flächenangabe Berichtigung eines Zeichenfehlers Übernahme von Flurbereinigungsergebnissen Umlegung Vereinfachte Umlegung Katastererneuerung Grenzfeststellung Qualitätsverbesserung Verzeichnisse außerhalb des Grundbuches fortführen Katasterliche Buchungsdaten fortführen GP9b/ Katasterliche Buchung eines noch nicht im Grundbuch gebuchten Grundstücks oder Rechts Katasterliche Buchung eines buchungsfreien Grundstücks GP9b/ Namensnummer von katasterlichen Buchungsstellen verändern GP9b/ Katasterliche Namensnummer und Rechtsgemeinschaft fortführen Katasterliche Personendaten fortführen GP9b/ Veränderung der Personendaten GP9b/ Veränderung der Anschrift aufgrund katasterlicher Erhebung GP9b/ Veränderung der Verwaltung GP9b/ Veränderung der Vertretung GP9b/ Eigentümerart eintragen und ändern Grundbuchblattbezeichnung ändern Beschreibung der Buchungsstelle ändern Änderungen in der Ergänzung, Beschreibung sowie der Bemerkung zu Buchungen Angaben zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten verändern Abschreibung Teilung Vereinigung ( 890 I BGB, 5 GBO) Bestandteilzuschreibung ( 890 II BGB, 6 GBO) Miteigentum aufheben Aufhebung eines Wohnungseigentums Seite 1 von 2 Seiten

68 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 2 Stand Fortführungsanlässe Bezeichner Wert Umschreibung des Grundbuchs ( 28 ff, 68 GBV) Neufassung eines Grundbuchs ( 33, 69 GBV) Erstbuchung eines Grundstücks GP9b/ Ausbuchung eines Grundstücks nach 3 (3) GBO Erbbaurecht anlegen Erbbaurecht aufheben Untererbbaurecht anlegen Untererbbaurecht aufheben Wohnungserbbaurecht aufheben Wohnungsuntererbbaurecht aufheben Buchung nach 3 Abs.4 GBO Anlegen von Wohnungseigentum Anlegen von Wohnungserbbaurecht Anlegen von Wohnungsuntererbbaurecht Teilung einer Buchung 3 Abs. 4 GBO nach Wohnungseigentumsgesetz Veränderung von Gebäudedaten Sonstige Daten fortführen Veränderung der Geometrie auf Grund der Homogenisierung Veränderung von Katalogeinträgen Veränderung von Metadaten Seite 2 von 2 Seiten

69 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Kombination der Fortführungsanlässe Anlage 3 Wert GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ GP9b/ x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x GP9b/ x x x x x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x x x x x x x x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x GP9b/ x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

70 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 4 Stand Katalog Gemarkung Objektart: AX_Gemarkung Kennung: Schlüssel Bezeichnung 0101 Altstadt Nord 0102 Altstadt Süd 0103 Billbrook 0104 Billwerder Ausschlag 0105 Borgfelde 0106 Finkenwerder Nord 0107 Finkenwerder Süd 0108 Hamm Geest 0109 Hamm Marsch 0110 Horn Geest 0111 Horn Marsch 0112 Kirchsteinbek 0113 Kleiner Grasbrook 0114 Neustadt Nord 0115 Neustadt Süd 0116 Öjendorf 0117 Schiffbek 0118 St. Georg Nord 0119 St. Georg Süd 0120 St. Pauli Nord 0121 St. Pauli Süd 0122 Steinwerder-Waltershof 0123 Waltershof ALT 0124 Veddel 0125 Neuwerk 0126 Scharhörn 0127 Steinwerder 0131 Stadt und St. Georg 0132 HV-Ro-Pauli Mitte 0133 Stadt ALT 0134 Altstadt ALT 0135 Neustadt ALT 0136 St. Georg ALT 0137 St. Pauli ALT 0138 Horn ALT 0139 Hamm ALT 0140 Billstedt Linien 0141 Stadt- und Vorortsbahn 0142 Elbinseln 0143 Freihafen 0144 Kattwyk 0145 Moorwerder 0146 Neuhof 0147 Wilhelmsburg 0201 Rissen 0202 Sülldorf 0203 Blankenese 0204 Dockenhuden 0205 Nienstedten 0206 Osdorf 0207 Lurup 0208 Groß-Flottbek 0209 Klein-Flottbek Schlüssel Bezeichnung 0210 Othmarschen 0211 Bahrenfeld 0212 Ottensen 0213 Altona Nord 0214 Altona Nordwest 0215 Altona Südwest 0216 Sternschanze 0217 Lurup Nordost ALT 0221 Övelgönne ALT 0222 Altona Süd ALT 0223 Altona Ost ALT 0230 Altona ALT 0231 Altona ALT über Rotherbaum 0302 Harvestehude 0303 Eimsbüttel 0304 Stellingen 0305 Eidelstedt 0306 Lokstedt 0307 Niendorf 0308 Schnelsen 0332 HV-Ro-Pauli Eimsb Groß-Borstel 0420 Langenhorn 0421 Fuhlsbüttel 0422 Klein-Borstel 0423 Ohlsdorf 0424 Alsterdorf 0425 Winterhude 0426 Eppendorf 0453 Barmbek 0454 Uhlenhorst 0455 Hohenfelde 0530 Hummelsbüttel 0531 Wellingsbüttel 0532 Poppenbüttel 0533 Lemsahl-Mellingstedt 0534 Duvenstedt 0535 Wohldorf 0536 Duvenstedter Brook 0537 Ohlstedt 0538 Bergstedt 0539 Sasel 0540 Volksdorf 0541 Meiendorf 0542 Oldenfelde 0543 Neu-Rahlstedt 0544 Alt-Rahlstedt 0545 Farmsen 0546 Bramfeld 0547 Steilshoop Schlüssel Bezeichnung 0548 Hinschenfelde 0549 Tonndorf 0550 Jenfeld 0551 Marienthal 0552 Wandsbek 0556 Eilbek 0601 Allermöhe 0602 Altengamme 0603 Bergedorf 0604 Billwerder 0605 Boberg 0606 Curslack 0607 Kirchwerder 0608 Lohbrügge 0609 Moorfleet 0610 Neuengamme 0611 Ochsenwerder 0612 Ost-Krauel 0613 Overhaken 0614 Reitbrook 0615 Spadenland 0616 Tatenberg 0701 Altenwerder 0702 Cranz 0703 Hasselwerder 0704 Moorburg 0705 Fischbek 0706 Francop 0707 Neugraben 0708 Nincop 0709 Harburg 0710 Heimfeld 0711 Eißendorf 0712 Vahrendorf-Forst 0713 Kattwyk ALT 0714 Moorwerder ALT 0715 Neuhof ALT 0716 Wilhelmsburg ALT 0717 Gut Moor 0718 Neuland 0719 Sinstorf 0720 Rönneburg 0721 Marmstorf 0722 Wilstorf 0723 Langenbek 0730 Lauenbruch ALT 0731 Harburg Schloss und Hafen ALT 0732 Harburg Seehafen Die Objekte werden nicht im ALKIS Katalog Gemarkung geführt.

71 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Anlage 5 Kürzel der Vorgangsarten für die Fachdatenverbindung zum Grenznachweis Vorgang Kürzel Beschreibung Zerlegung FK Übernahme Zerlegung Dritter, im KoKa FT VK VT VX Übernahme Zerlegung Dritter, ohne KoKa Zerlegung im KoKa Zerlegung ohne KoKa Zerlegung ohne Vermessung Verschmelzung FF Verschmelzung Katastererneuerung FE Übernahme von Erneuerungsarbeiten Dritter FU FZ VE VM VR Umgemarkung Zeichenfehlerberichtigung Vermessungstechnische Erneuerung des LiKa Vermessungstechnische Erneuerung des LiKa, blockweise Massenüberführung Rechnerische Erneuerung des LiKa Grenzherstellung FA Übernahme Grenzherstellung Dritter, im KoKa FG VA VG Übernahme Grenzherstellung Dritter, ohne KoKa Grenzherstellung im KoKa Grenzherstellung ohne KoKa Gebäude und Topographie FS ST VB Übernahme Gebäudeeinmessung und sonstiger Vermessungen Dritter Topographie Gebäudeeinmessung Feldvergleich VF Feldvergleich VO Feldvergleich (Objektbezogen) Belastungs- und Enteignungsunterlage UB UE Belastungsunterlage Enteignungsunterlage Öffentlich-rechtliche Verfahren OE Grenzfeststellungsverfahren nach dem HWaG OE Umlegung

72 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 6 Stand Katalog Buchungsblattbezirke Objektart: AX_ Buchungsblattbezirk Kennung: Schlüssel Bezeichnung Altstadt Nord Altstadt Süd Billbrook Billwerder Ausschlag Borgfelde Finkenwerder Nord Finkenwerder Süd Hamm Geest Hamm Marsch Horn Geest Horn Marsch Steinbek Kleiner Grasbrook Neustadt Nord Neustadt Süd Öjendorf Schiffbek St. Georg Nord St. Georg Süd St. Pauli Nord St. Pauli Süd Steinwerder-Waltershof Veddel Neuwerk Scharhörn Steinbek Rissen Sülldorf Blankenese Dockenhuden Nienstedten Osdorf Lurup Groß-Flottbek Klein-Flottbek Othmarschen Bahrenfeld Ottensen Altona-Nord Altona-Nordwest Altona-Südwest Rotherbaum Harvestehude Eimsbüttel Stellingen Eidelstedt Lokstedt Niendorf Schnelsen Groß Borstel Langenhorn Fuhlsbüttel Klein Borstel Ohlsdorf Alsterdorf Winterhude Schlüssel Bezeichnung Eppendorf Barmbek Uhlenhorst Hohenfelde Hummelsbüttel Wellingsbüttel Poppenbüttel Lemsahl-Mellingstedt Duvenstedt Wohldorf Duvenstedter Brook Ohlstedt Bergstedt Sasel Volksdorf Meiendorf Oldenfelde Neu-Rahlstedt Alt-Rahlstedt Farmsen Bramfeld Steilshoop Hinschenfelde Jenfeld Wandsbek Wandsbek Eilbek Tonndorf-Lohe Allermöhe Altengamme Bergedorf Billwerder Boberg Curslack Kirchwerder Lohbrügge Moorfleet Neuengamme Ochsenwerder Ost-Krauel Overhaken Reitbrook Spadenland Tatenberg Altenwerder Cranz Hasselwerder Moorburg Fischbek Francop Neugraben Nincop Harburg Harburg Eißendorf Harburg Schlüssel Bezeichnung Kattwyk Moorwerder Neuhof Wilhelmsburg Gut Moor Neuland Sinstorf Rönneburg Marmstorf Harburg Langenbek Ahrensburg Barsbüttel Havighorst Hoisbüttel Jersbek Oststeinbek Stapelfeld Stellau Tangstedt Wulksfelde Ammersbek Bönningstedt Ellerbek Pinneberg Schenefeld Schulau Börnsen Geesthacht Kröppelshagen Wentorf Harksheide Glashütte Garstedt Borstel Jork Königreich Hove Ovelgönne Wenzendorf Elstorf Schwiederstorf Rübke Neu-Wulmstorf Vahrendorf Ehestorf Leversen Beckedorf Fleestedt Meckelfeld Klein Moor Groß Moor Bullenhausen Stove

73 Anweisung LGV 01 / 2015 Stand Gebäudefunktion Anlage 7 Objektart: AX_Gebaeude Kennung: Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner 1000 Wohnen (allgemein) 2100 Gewerbe und Industrie (allgemein) 3040 Religiöse Zwecke 3041 Kirche 1010 Wohnhaus 2110 Produktion 2510 Wasserversorgung 3042 Synagoge 1020 Wohnheim 2111 Fabrik 2520 Elektrizitätsversorgung 3043 Kapelle Betrieb 2540 Fernmeldewesen 3044 Gemeindehaus 2113 Brauerei Oberirdisches Gebäude 2560 an unterirdischen 3045 Gotteshaus 2114 Brennerei Leitungen 3046 Moschee 2120 Werkstatt 2570 Gasversorgung 3048 Kloster Wohnen mit Handel und 2121 Sägewerk 2580 Heizwerk 3050 Gesundheit 1120 Dienstleistungen 2130 Tankstelle 3051 Krankenhaus 2600 Entsorgung (allgemein) 1121 Wohnen und Verwaltung Waschstraße, 2131 Waschanlage, 3052 Heilanstalt, Pflegeanstalt 1122 Wohn- und Bürogebäude Waschhalle 2611 Kläranlage Wohn- und 2140 Lager 2612 Toilette 3053 Ärztehaus, Poliklinik 1123 Geschäftsgebäude 2141 Kühlhaus 2621 Abfalllagerung 3060 Soziale Zwecke 1130 Mischnutzung mit Wohnen (allgemein) Wohnen mit Gemeinbedarf Wohnen mit Gewerbe und Industrie Wohn- und 1131 Betriebsgebäude Land- und 1210 forstwirtschaftliches Wohngebäude Land- und forstwirtschaftliches Wohn- und 1220 Betriebsgebäude 2142 Speicher 2622 Müllverbrennungsanlage 3061 Jugendfreizeitheim 2150 Spedition 2721 Scheune 2160 Forschung 2723 Schuppen 2724 Stall 3070 Sicherheit und Ordnung 2726 Scheune und Stall 3071 Polizei 2213 Schöpfwerk 2728 Reithalle 3072 Feuerwehr 1223 Forsthaus Handel und Dienstleistung 2741 Treibhaus 3073 Kaserne Freizeit mit Wohnen 3074 Schutzbunker 2742 Gewächshaus, 1311 Ferienhaus verschiebbar Gewerbe und Industrie mit 3075 Justizvollzugsanstalt Wochenendhaus Wohnen Gemeinwesen 3080 Friedhof Gartenhaus Betriebsgebäude zu (allgemein) 3082 Krematorium 2400 Verkehrsanlagen Wirtschaft oder (allgemein) 3010 Verwaltung 3091 Bahnhof 2000 Gewerbe (allgemein) 2410 Straßenverkehr 3012 Rathaus 3092 Flughafen Lagerhalle, Lagerschuppen, Lagerhaus Sonstiges Gebäude für Gewerbe und Industrie 2411 Straßenmeisterei 3013 Post 3097 Busbahnhof 2420 Schienenverkehr 3014 Zollamt 2020 Bürogebäude Lokschuppen, 3015 Gericht Kreditinstitut Wagenhalle 3016 Botschaft, Konsulat 2040 Versicherung 2430 Luftfahrt 3020 Bildung und Forschung 2050 Geschäft 2431 Flugzeughalle 2053 Markthalle 2440 Schiffsverkehr 2054 Laden 2441 Werft (Halle) 3022 Berufsbildende Schule 3211 Sport-, Turnhalle 2055 Kiosk 2442 Dock (Halle) Hochschule 3023 (Fachhochschule, 3212 Sportplatz 2060 Messehalle 2443 Schleuse Universität ) 3221 Hallenbad 2070 Beherbergung 2444 Bootshaus 3024 Forschungsinstitut 3222 Freibad 2071 Hotel, Motel, Pension 2460 Parken 3030 Kultur 3230 Stadion 2072 Jugendherberge 2461 Parkhaus 3031 Schloss 3260 Gebäude im Zoo 2074 Campingplatz 2462 Parkdeck 3032 Theater, Oper 2080 Restauration 2463 Garage 3033 Konzertgebäude 2081 Gaststätte, Restaurant 2464 Fahrzeughalle 3034 Museum 2090 Handel und Dienstleistungen Freizeit- und Vergnügungsstätte 2500 Versorgung (allgemein) 2465 Tiefgarage 3035 Rundfunk, Fernsehen 3036 Veranstaltungsgebäude 2092 Kino 3037 Bibliothek, Bücherei Land- und Forstwirtschaft (allgemein) Allgemein bildende Schule Gebäude für Sportzwecke Freizeit-, Vereinsheim, Dorfgemeinschafts-, Bürgerhaus Kindergarten, Kindertagesstätte Empfangsgebäude Schifffahrt 3200 Erholung (allgemein) Gebäude im botanischen Garten 3290 Touristisches Informationszentrum Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren Erläuterungen zur Vergabe der Wertearten: nur Überschrift, nie vergeben nur vergeben, wenn keine untergeordneten Hierarchiestufen zutreffen wenn zutreffend vergeben, sonst die höhere Hierarchiestufe wählen

74 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 8 Stand Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Erhebungsbeleg Gebäude Erfassung am: durch: Erhebungsstelle: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Übernahme am: durch: Auftrags-Nr.: Bezirk: Gemarkung: Flurstück: Erfassen (neu) Anbau Veränderung Abbruch Teilabbruch Dachform (muss ausgefüllt werden!) Wert Bezeichner Hauptgebäude Nebengebäude gehört zu lfd. Nr.: 1000 Flachdach 2100 Pultdach 2200 Versetztes Pultdach 3100 Satteldach 3200 Walmdach 3300 Krüppelwalmdach 3400 Mansardendach 3500 Zeltdach 3600 Kegeldach 3700 Kuppeldach 3800 Sheddach 3900 Bogendach 4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstiges PLZ: Straße: Hausnummer: Straße: Hausnummer: Angaben zur Objektart Gebäude Gebäudefunktion (Wert eintragen) Baujahr (Jahreszahl eintragen) ggf. Gebäudename: Bauweise (nur ausfüllen, wenn es sich um Wohnhäuser und Garagen handelt!) Wert Bezeichner 1100 freistehendes Einzelgebäude 1200 freistehender Gebäudeblock 1300 Einzelgarage 1400 Doppelgarage 1500 Sammelgarage 2100 Doppelhaushälfte 2200 Reihenhaus 2500 Gebäudeblock in geschlossener Bauweise Anzahl der oberirdischen Geschosse: Anzahl der unterirdischen Geschosse: Lage zur Erdoberfläche unter der Oberfläche aufgeständert Fotos liegen bei ja nein Seite 1 von 2 Seiten

75 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 8 Stand Wertearten zur Attributart Dachform Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner 1000 Flachdach 2100 Pultdach 2200 Versetztes Pultdach 3100 Satteldach 3200 Walmdach 3300 Krüppelwalmdach 3400 Mansardendach 3500 Zeltdach 3600 Kegeldach 3700 Kuppeldach 3800 Sheddach 3900 Bogendach 4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstiges Seite 2 von 2 Seiten

76 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 9 Stand Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Erhebungsbeleg Bauteil Erfassung am: durch: Erhebungsstelle: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Übernahme am: durch: Auftrags-Nr.: Bezirk: Gemarkung: Flurstück: Erfassen (neu) Anbau Veränderung Abbruch Teilabbruch Hauptgebäude Nebengebäude gehört zu lfd. Nr.: Dachform (nur auszufüllen bei Abweichungen zum Gebäude) Wert Bezeichner 1000 Flachdach 2100 Pultdach 2200 Versetztes Pultdach 3100 Satteldach 3200 Walmdach 3300 Krüppelwalmdach 3400 Mansardendach 3500 Zeltdach 3600 Kegeldach 3700 Kuppeldach 3800 Sheddach 3900 Bogendach 4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstiges PLZ: Straße: Angaben zur Objektart Bauteil Bauart Wert Bezeichner Hausnummer: Straße: Hausnummer: 1100 Geringergeschossiger Gebäudeteil 1200 Höhergeschossiger Gebäudeteil 2000 Keller 2100 Tiefgarage 2400 Arkade Info an S Auskragende Geschosse 2520 Zurückspringende Geschosse 2610 Durchfahrt im Gebäude Info an S Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße Info an S Schornstein im Gebäude 2720 Turm im Gebäude Anzahl der oberirdischen Geschosse: Lage zur Erdoberfläche unter der Oberfläche aufgeständert Fotos liegen bei ja nein Seite 1 von 2 Seiten

77 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 9 Stand Wertearten zur Attributart Dachform Wert Bezeichner Wert Bezeichner Wert Bezeichner 1000 Flachdach 2100 Pultdach 2200 Versetztes Pultdach 3100 Satteldach 3200 Walmdach 3300 Krüppelwalmdach 3400 Mansardendach 3500 Zeltdach 3600 Kegeldach 3700 Kuppeldach 3800 Sheddach 3900 Bogendach 4000 Turmdach 5000 Mischform 9999 Sonstiges Seite 2 von 2 Seiten

78 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 10 Stand Beispiele für die Modellierung der Angaben zum Gebäude Objektart: AX_Gebaeude Kennung: AX_Bauteil Kennung: AX_BesondereGebaeudelinie Kennung: Quelle: GeoInfoDok - Erläuterungen zu ALKIS, Version 6.0 vom Angebaute Garage oder Schuppen Selbstständig nutzbare Gebäude werden als eigenständige Objekte der Objektart Gebäude abgebildet. Die Gebäude werden in der Attributart Funktion (Wohnhaus, Garage, ) unterschieden. Dachüberstände werden nicht berücksichtigt. Aufgeständertes Gebäude Das Gebäude erhält in der Attributart Lage zur Erdoberfläche den Wert aufgeständert. Die Stützpfeiler werden nicht nachgewiesen. Hier findet die offene Gebäudelinie keine Anwendung, die Darstellung erfolgt allein über die Gebäudelinie in Verbindung mit der Attributart Lage zur Erdoberfläche und der Werteart Aufgeständert = Seite 1 von 5 Seiten

79 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 10 Stand Geringergeschossiger Gebäudeteil Für einen nicht selbstständig nutzbaren Gebäudeteil, z.b. einen geringergeschossigen Gebäudeteil, wird ein eigenständiges Objekt der Objektart Bauteil gebildet. Er liegt immer innerhalb der Fläche des Objektes Gebäude. Untergeordnete Treppen werden nicht abgebildet. Höhergeschossiger Gebäudeteil, aufgeständert Der höhergeschossige Gebäudeteil wird als Bauteil erfasst und wird nur dann gestrichelt dargestellt, wenn er aufgeständert ist. Nicht aufgeständerte höhergeschossige Gebäudeteile werden mit einer durchgezogenen Linie präsentiert. Hier findet die offene Gebäudelinie keine Anwendung, die Darstellung erfolgt allein über die Bauteillinie. Seite 2 von 5 Seiten

80 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 10 Stand Unterirdische Bauteile (Keller und Tiefgarage) Keller (wenn sie separat nachgewiesen werden) und Tiefgaragen werden als Bauteil erfasst. Dieses geschieht gerade auch dann, wenn sie teilweise außerhalb des darüber liegenden Gebäudes liegen. Diese unterirdischen Bauteile gehören nicht zur Gebäudegrundfläche und erhalten daher auch keinen Flächendecker. Einzeln stehende Tiefgaragen sind eigenständige Gebäude. Arkade Arkaden werden als Bauteile erfasst und liegen innerhalb des Objektes Gebäude. Die offenen Gebäudeseiten werden über offene Gebäudelinien abgebildet (Objektart Besondere Gebäudelinie, Attributart Beschaffenheit, Werteart offene Gebäudelinie = 1000 ). Seite 3 von 5 Seiten

81 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 10 Stand Auskragende / zurückspringende Geschosse Die vom Umring des Gebäudes abweichenden Geschosse werden als eigenständige Bauteile mit Attributart Bauart und Werteart auskragende Geschosse = 2510 bzw. zurückspringende Geschosse = 2520 immer innerhalb des Gebäudes erfasst. Durchfahrt im Gebäude Beispiel 1: Durchfahrten im Gebäude werden als Bauteile mit Attributart Bauart und Werteart Durchfahrt im Gebäude = 2610 erfasst. Beispiel 2: Bei gemeinsamen Durchfahrten zweier Gebäude wird die Durchfahrt in zwei entsprechende Bauteile aufgeteilt und den jeweiligen Gebäuden zugeordnet. Seite 4 von 5 Seiten

82 Anweisung LGV 01 / 2015 Anlage 10 Stand Beispiel 3: Die einseitige Durchfahrt bei aneinander grenzenden Gebäuden wird als Bauteil des jeweiligen Gebäudes (hier Gebäude 2) erfasst. Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße Das verbindende Bauteil ist als Durchfahrt an überbauter Verkehrsstraße einem der beiden Gebäude zuzuordnen. Diese Zuordnung wird im Erhebungsprozess festgelegt. Seite 5 von 5 Seiten

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