Form und Inhalt der Erhebungsdaten ab Einführung von ALKIS

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1 Form und Inhalt der Erhebungsdaten ab Einführung von ALKIS Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen

2 Stand: Änderungsübersicht Version Datum Änderungsgrund betroffene Abschnitte / Anhänge (A) Bearbeiter Dokument angelegt alle Buder Festlegung Übergangszeitraum 1 Buder Umfang der Erhebungsdaten 3 Festlegungen zur Vergabe der Punktinformationen 4 3 neue Anhänge ergänzt A 2, 3 und Festlegungen zu den Angaben zum Punktort Ergänzungen bei der Punktliste Anpassung aller Anhänge Festlegungen zur punktkennung bei AX_Grenzpunkt Ergänzungen der Fälle 5a und 16a im Anhang 1 Änderungen bei den Fällen 6, 15 und 17 in den Anhängen 1 und 4 (Veränderte Punkte) Ergänzung Fall 5a 4 5 A 1 bis A 1 und 4 A 4 Buder Buder Festlegungen bei AX_SonstigerVermessungspunkt Redaktionelle Änderungen bei den Angaben zum Punktort Änderungen / Ergänzungen bei der Punktliste Änderungen bei den Fällen 9, 12 und 20 sowie Ergänzung Fall 17c und 31a Ergänzung besonderepunktnummer sowie Änderung der Kardinalität bei source Änderungen / Ergänzungen Anpassung an Regelungen VwVKvA vom Festlegungen zur Plausibilität zwischen Punktort und Genauigkeitsstufe Änderungen bei den Fällen 1, 5a, 15, 16, 20, 24 Ergänzung Fall 17d Verwendung NTv2_SN Festlegungen zur punktkennung bei AX_Grenzpunkt (Besonderheit) Hinweis zu kreisbogenförmigen Flurstücksgrenzen Ergänzung zu den weiteren Punkten Änderungen (Darstellung) bei den Fällen 17 und 17a Änderung der punktkennung des Raumbezugsfestpunktes sowie Ergänzung Bsp. für Weitere Punkte Übergangsbestimmungen in Abschnitt 6 verschoben Ergänzung aktuelle Bestandsdaten Festlegungen zur punktkennung bei AX_Grenzpunkt (Besonderheit) Ergänzung sonstige Eigenschaft bei AX_Grenzpunkt Ergänzung bei AX_Aufnahmepunkt 4 5 A 1 und 4 A 2 A 3 und 4 1 und 5 4 A 1 A 1 und und A 4 A 1 A Buder Buder Buder Buder 2

3 Version Datum Änderungsgrund betroffene Abschnitte / Anhänge (A) Bearbeiter Ergänzungen bei Objektartengruppe Angaben zum Punktort (isolierte Gebäudepunkte) Ergänzung zur genauigkeit bei AX_DQPunktort Ergänzungen bei AX_BesondererTopograhischerPunkt (Bogenmitte) Ergänzungen zum Punktort und zu weiteren Punkten Abschnitt Übergangsbestimmungen eingefügt Ergänzungen in Spalte 3 Ergänzung Fall 1a, 1b (bisher Fall 5a), 26a und 31b Änderungen / Ergänzungen bei den Fällen 6, 7, 9, 15 bis 17a, 17d, 18, 19, 21 bis 23, 24, 27, 29 und 32 Ergänzung der Erläuterungen (Abkürzungen, Fachdatenverbindung) Anhang 3 entfällt (als Anlage 12 in VwVKvA enthalten) Änderungen / Ergänzungen Ergänzungen bei Abbildung 4 und 5 Änderung bei Angabe SOE = 5 Ergänzung PKN für weiterer Punkte Änderungen (Darstellung) bei den Fällen 15, 16 und 31b Ergänzung Fall 25b Ergänzung Wert 1800 bei Attributart DES von AX_PunktortAG und AX_PunktortAU Ergänzung Fußnote A1 A3 A4 4 5 A1 A2 A4 Status: abgestimmt 3

4 Inhalt 1. Allgemeines Übermittlung der Erhebungsdaten Umfang der Erhebungsdaten Festlegungen zur Vergabe der Punktinformationen... 8 Objektartengruppe Angaben zum Flurstück...8 Objektartengruppe Angaben zum Punktort Objektartengruppe Reliefformen (Hilfspunkte) Punktliste Übergangsbestimmungen...21 Abbildungen Abbildung 1 Beispiel ZUSO AX_Grenzpunkt... 6 Abbildung 2 Aufbau der punktkennung im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM Abbildung 3 Aufbau der vorläufigen punktkennung... 9 Abbildung 4 Plausibilitäten zwischen Punktort und Genauigkeitsstufe Abbildung 5 Fortführung der Qualitätsangaben für Grenzpunkte in ALKIS Abbildung 6 Migration kreisbogenförmiger Flurstücksgrenzen Anhänge Anhang 1 AX_Fortfuehrungsauftrag Beispiele für neu erhobene, geänderte und historisierte Punkte Anhang 2 Punktinformationen Tabelle 1.1 Tabelle 1.2 Tabelle 1.2 Tabelle 1.3 Anhang 3 entfällt Punktinformationen zum AAA Basisschema Punktinformationen zum Objektbereich: Flurstücke, Lage, Punkte Punktinformationen zum Objektbereich: Gebäude Punktinformationen zum Objektbereich: Relief Abkürzungsverzeichnis... Anhang 4 Punktliste mit Beispielinformationen 4

5 1. Allgemeines Die von den vermessenden Stellen nach Nr. 37 VwVKvA zu erhebenden Daten sind den unteren Vermessungsbehörden (uvb) als teilqualifizierte objektstrukturierte Erhebungsdaten im Format NAS (NAS-Punkte) zu übermitteln. Vermessungskoordinaten im Lagereferenzsystem DE_RD-83_3GK von Punkten, die nicht nach ALKIS überführt wurden, können mit dem Sächsischen Transformationsgitteransatz 2012 (NTv2_SN) in das amtliche Lagereferenzsystem ETRS89_UTM33 transformiert werden. Nähere Informationen hierzu sind unter der Rubrik Umstellung des amtlichen Lagebezugssystems auf ETRS89_UTM33 auf der Internetseite des abrufbar. 2. Übermittlung der Erhebungsdaten Die Erhebungsdaten sind im Fortführungsauftrag und in der Datei der verwendeten Punkte zu übermitteln. Zum Fortführungsauftrag gehören die neu erhobenen, geänderten und gelöschten Punkte im Format eines NAS-Fortführungsauftrages (AX_Fortfuehrungsauftrag) unter Nutzung der Operationen insert - einfügen, replace - ändern und delete löschen. Nach Nr. 11 Abs. 4 VwVKvA ist dabei zu gewährleisten, dass die aktuellen Bestandsdaten berücksichtigt wurden. Zur Datei der verwendeten Punkte gehören die verwendeten unveränderten Punkte im Format eines NAS-Bestandsdatenauszuges (AX_Bestandsdatenauszug). Hierüber wird geprüft, ob die Erhebungsdaten auf dem aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters aufbauen. Als Namenskonvention sind für den: AX_Fortfuehrungsauftrag FFA_<Antragsnummer>.XML AX_Bestandsdatenauszug BDA_<Antragsnummer>.XML zu verwenden. Für ausgewählte vermessungstechnische Vorgänge ist im Anhang 1 die Abbildung der Erhebungsdaten für einen AX_Fortfuehrungsauftrag zusammengestellt. 5

6 ZUSO Erhebungsdaten ALKIS 3. Umfang der Erhebungsdaten Die digitalen Erhebungsdaten umfassen die im Anhang 2 (Tabellen ) aufgeführten Punktinformationen. Nachfolgende Erklärungen beziehen sich auf die Tabelleninhalte und sollen einen kurzen Einblick in das ALKIS-Modell geben. Ausführliche Informationen sind in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok), unter abrufbar, enthalten. Objektarten und Datentypen aus dem AAA Basisschema sind jeweils mit dem Präfix AA_ oder AU_ und aus dem ALKIS Fachschema jeweils mit dem Präfix AX_ gekennzeichnet. Nachfolgende Objekttypen werden verwendet: REO = Raumbezogene Elementarobjekte; Nachweis fachlicher sowie geometrischer Eigenschaften ZUSO = Zusammengesetzte Objekte; Herstellung Zusammenhang einer beliebigen Zahl und Mischung zusammengehöriger raumbezogener oder zusammengesetzter Objekte (Abbildung 1 Beispiel ZUSO AX_Grenzpunkt) AX_Grenzpunkt AX_Punktort kartendarstellung (TRUE/FALSE) koordinatenstatus (Amtliche Koordinaten) qualitaetsangaben GM_Point Koordinatenreferenzsystem Ostwert Nordwert Abbildung 1 Beispiel ZUSO AX_Grenzpunkt Die Beziehung zwischen den zusammengesetzten Objekten wird über die Relationsart Zusammensetzung - istteilvon hergestellt. Dabei werden die Verweise von einem Objekt auf ein anderes Objekt über den vom Speicherort unabhängigen eindeutigen Identifikator Uniform Resource Name URN ausgedrückt. Dieser beginnt generell mit urn:adv:oid:, ergänzt durch den Objektidentifikator. Die Attribute beschreiben die selbstbezogenen Eigenschaften der Objekte. Fremdbezogene Eigenschaften der Objekte werden durch Relationen abgebildet. Wie oft Attribute oder Relationen einer Attribut- oder Relationsart vorkommen können, wird über die Kardinalität ausgedrückt. Dabei bedeuten 1 = kommt genau einmal vor 0:1 = kommt nicht oder einmal vor 0:* = kommt nicht oder beliebig oft vor Aufgrund sachsenspezifischer Festlegungen weichen in Einzelfällen die im Anhang 2 (Tabellen ) angegebenen Kardinalitäten von denen in der GeoInfoDok festgelegten 6

7 Angaben ab. Bspw. sind in Sachsen zu den Aufnahmepunkten punktkennungen zu führen (Kardinalität = 1). In der GeoInfoDok ist die Kardinalität mit 0:1 ausgewiesen. Nachfolgend wird in Kurzform beschrieben, welche Objektarten für neue oder geänderte Punkte neben den Informationen zur Modellart, zum Koordinatenreferenzsystem und Geometrieobjekt GM_Point sowie ggf. zur Fachdatenverbindung zu übergeben sind: Grenzpunkte AX_Grenzpunkt AX_PunktortAU; für versetzte Abmarkungen von Grenzpunkten und gesicherte Grenzmarken, deren vorgefundene Abmarkung keinem Grenzpunkt zugeordnet werden konnte AX_PunktortTA; für Grenzpunkte mit Kartendarstellung Besondere Gebäudepunkte: Aufnahmepunkte AX_BesondererGebaeudepunkt AX_PunktortAU (immer mit Kartendarstellung FALSE); für Gebäudepunkte unvollständig erfasster Gebäude (angerissene Gebäude) sowie isolierten Gebäudepunkte AX_PunktortAG (immer mit Kartendarstellung TRUE); für Gebäudepunkte mit Kartendarstellung AX_Aufnahmepunkt AX_PunktortAU Sonstiger Vermessungspunkt Hilfspunkte AX_SonstigerVermessungspunkt AX_PunktortAU AX_BesondererTopographischerPunkt AX_PunktortAU Weitere Angaben sind in den Tabellen (Anhang 2) aufgeführt. Darüber hinaus wird auf den folgenden Abschnitt verwiesen, in dem die Vergabe der Punktinformationen erläutert wird. 7

8 4. Festlegungen zur Vergabe der Punktinformationen Aus Verständnisgründen werden zusätzlich zu den Festlegungen zur Vergabe der Punktinformationen sowohl Besonderheiten bei der Ersteinrichtung (Migration der Daten aus den Verfahren ALK und ALKIS/1) als auch bei der Fortführung der Bestandsdaten in ALKIS erläutert. Deshalb sind auch Wertearten aufgeführt, deren Neuvergabe ab der Ersteinrichtung von ALKIS unzulässig sind. Weitere Erläuterungen zur Vergabe der Punktinformationen sind in der GeoInfoDok, insbesondere in den Teilen ALKIS-Objektartenkatalog sowie Erläuterungen zu ALKIS enthalten. Objektartengruppe Angaben zum Flurstück Objektart AX_Grenzpunkt Bei der geometrischen Identität zwischen Grenzpunkt und BesondererGebaeudepunkt (Mehrfachfunktion) ist ausschließlich die Objektart AX_Grenzpunkt zu führen. Über eine bestehende Identität gibt die Attributart sonstigeeigenschaft - SOE Auskunft (s. Nummer 4 bei Attributart sonstigeeigenschaften ). In den Erhebungsdaten sowie im Zuge der Fortführung sind bei der Mehrfachfunktion nachfolgende Sonderfälle umzusetzen: 1. Ausgangspunkt: Grenzpunkt fällt weg, BesondererGebaeudepunkt bleibt bestehen Erhebungsdaten/ Fortführung: AX_BesondererGebaeudepunkt entsteht mit neuer PKN 2. Ausgangspunkt: BesondererGebaeudepunkt fällt weg, Grenzpunkt bleibt bestehen Erhebungsdaten/ Fortführung: - SOE mit Hinweis Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt historisieren. 3. Ausgangspunkt: BesondererGebaeudepunkt wird gleichzeitig Grenzpunkt Erhebungsdaten/ Fortführung: - AX_BesondererGebaeudepunkt historisieren - AX_Grenzpunkt entsteht mit neuer PKN aber denselben Koordinaten - SOE mit Hinweis Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt belegen. 4. Ausgangspunkt: Grenzpunkt wird zusätzlich BesondererGebaeudepunkt Erhebungsdaten/ Fortführung: - AX_BesondererGebaeudepunkt wird nicht angelegt - SOE mit Hinweis Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt belegen. 5. Ausgangspunkt: Koordinatenänderung aufgrund falscher Bestimmung mit Beibehaltung der Identität zwischen Grenzpunkt und BesondererGebaeudepunkt Erhebungsdaten/ Fortführung: - Änderung der Koordinaten von AX_Grenzpunkt - Änderung REO von AX_Gebaeude 6. Ausgangspunkt: Koordinatenänderung aufgrund falscher Bestimmung mit Aufgabe der Identität zwischen Grenzpunkt und BesondererGebaeudepunkt Erhebungsdaten/ Fortführung: - Änderung der Koordinaten von AX_Grenzpunkt - AX_BesondererGebaeudepunkt muss nicht angelegt werden. - SOE mit Hinweis Geometrische Identität zwischen Grenzpunkt und Gebäudepunkt historisieren. 8

9 Attributart: punktkennung Kennung: PKN Grenzpunkte können entweder im GK-Kilometerquadrat oder im UTM-Kilometerquadrat nummeriert vorliegen. Eine einmal für einen Punkt vergebene 'punktkennung' bleibt unverändert, auch wenn sich durch eine Koordinatenänderung die Zugehörigkeit zu einem Nummerierungsbezirk ändert. Die punktkennung setzt sich aus einem achtstelligen Nummerierungsbezirk (NBZ) und einer sechsstelligen Punktnummer (PNR) zusammen. Ein Hinweis auf eine Punktart wird in der 'punktkennung' nicht geführt. Grenzpunkte sind mit der unten beschriebenen Ausnahme sowie Besonderheit ausschließlich im UTM-Kilometerquadrat zu nummerieren. Abweichend hiervon können für die aktuelle Katastervermessung und Abmarkung noch im GK-Kilometerquadrat reservierte punktkennungen übergeben werden. Belegung NBZ PNR südwestliche Ecke des Kilometerquadrats 2. Stelle der Zone = km des Ostwertes 1000 km des Nordwertes 100 km des Nordwertes 10 km des Ostwertes 1 km des Ostwertes 10 km des Nordwertes 1 km des Nordwertes kilometerquadratweise mit 1 beginnend rechtsbündig mit führenden Nullen Abbildung 2 Aufbau der punktkennung im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33 Beim Nummerierungsbezirk des UTM-Kilometerquadrats ist ausschließlich die 2. Stelle der UTM-Zonenkennzeichnung zu führen. (s. a. Nummer 4 bei Attributart sonstigeeigenschaften ) Ausnahme: Grenzpunkte, für die in ein und derselben Katastervermessung erstmalig Vermessungskoordinaten berechnet wurden und die sofort wegfallen, sind mit einer vorläufigen punktkennung zu nummerieren. Diese setzt sich aus einem achtstelligen Nummerierungsbezirk (NBZ) und einer sechsstelligen Punktnummer (PNR) zusammen. Der NBZ besteht aus der Fortführungsrissnummer und dem Gemarkungsschlüssel. Eine Nummerierung mit reservierten punktkennungen ist unzulässig. Belegung NBZ PNR Fortführungsrissnummer rechtsbündig mit führenden Nullen Gemarkungsschlüssel fortführungsrissweise i. d. R. mit 1 beginnend rechtsbündig mit führenden Nullen Abbildung 3 Aufbau der vorläufigen punktkennung Besonderheit: Bis zur Einführung von ALKIS erhielten alle Grenzpunkte mit Vermessungskoordinaten, unabhängig davon, ob diese am Punktaustausch teilnahmen oder nicht (LZK = 1 oder LZK = 0), ein endgültiges Punktkennzeichen. Im Zuge der Migration wurden Grenzpunkte mit LZK = 0 nicht nach ALKIS überführt (s. a. AX_Punktort). Werden diese Grenzpunkte nach der Einführung von ALKIS in der Katastervermessung verwendet, ist als 'punktkennung' das 9

10 vor der Einführung von ALKIS im GK-Kilometerquadrat vergebene Punktkennzeichen im GK-Kilometerquadrat ohne Angabe der Punktart beizubehalten. Für die 9. Stelle der 'punktkennung' ist eine 0 zu verwenden. Dies gilt auch für historische Grenzpunkte mit ehemals LZK = 0, die in einer Katastervermessung aufgemessen werden und als Sonstige Vermessungspunkte zu führen sind. Attributart: abmarkung_marke Kennung: ABM Werteart: Marke, allgemein Wert: 1000 Die Angabe Marke, allgemein ist für alle abgemarkten Grenzpunkte und versetzte Abmarkungen (Rückmarken, indirekte Abmarkungen) von Grenzpunkten zu verwenden. Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurden alle in der ALK mit Präsentationskoordinaten als abgemarkt geführten Grenzpunkte in diese Werteart überführt. Werteart: Landesgrenzstein Wert: 1160 In dieser Werteart sind ausschließlich die Grenzzeichen an der Landesgrenze zu führen. Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurden die Grenzsäulen der Landesgrenze nicht nach ALKIS überführt. Werteart: Ohne Marke Wert: 9500 Die Angabe Ohne Marke ist für alle Grenzpunkte zu verwenden, von deren Abmarkung abgesehen wurde oder die versetzt abgemarkt wurden. Bei der Ersteinrichtung von ALKIS galt dies ebenso für bisher in der ALK mit Präsentationskoordinaten als nicht abgemarkt geführte Grenzpunkte. Werteart: Abmarkung zeitweilig ausgesetzt Wert: 9600 Werteart: Nach Quellenangabe nicht zu spezifizieren Wert: 9998 Diese Wertart ist Bestandteil des Grunddatenbestandes. Sie ist in Sachsen jedoch nicht zu belegen. Attributart: besonderepunktnummer Kennung: BPN Als besonderepunktnummer sind die Nummern der Grenzabschnitte einschließlich der Steinkennzeichen der Bundesaußengrenzen des Freistaates Sachsen zu führen. Attributart: festgestelltergrenzpunkt Kennung: FGP Werteart: TRUE Wert: TRUE Der Grenzpunkt wurde nach 12 Abs. 2 DVOSächsVermG oder 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO festgelegt. Werteart: FALSE Wert: FALSE Grenzpunkte, die nicht nach 12 Abs. 2 DVOSächsVermG oder 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO festgelegt wurden sowie versetzte Abmarkungen (Rückmarken, indirekte Abmarkungen) sind mit FALSE zu führen. 10

11 Attributart: sonstigeeigenschaft Kennung: SOE Unter sonstigeeigenschaft sind fünf Angaben zu führen: 1 Landesgrenzpunkt (Grenzpunkt = Landesgrenzpunkt) Grenzpunkte von Flurstücksgrenzen, deren lagemäßige Übereinstimmung mit Landesgrenzpunkten festgestellt wurde, sind mit dieser Angabe zu führen. 2 Angaben zur versetzten Abmarkung IA = Abmarkung erfolgte indirekt AI = indirekte Abmarkung (indirekte Abmarkung selbst) RA = Abmarkung erfolgte als Rückmarke AR = Rückmarke (Rückmarke selbst) AV = Punkt versetzt abgemarkt Angaben zur versetzten Abmarkung wurden nur dann in die sonstigeneigenschaften überführt, wenn die Relation 'zeigtauf' in der Migration nicht aufgebaut werden konnte. Eine Neuvergabe ist unzulässig. 3 Frühere punktkennung, früheres Punktkennzeichen oder frühere Punktnummer Diese Information wurde ausschließlich bei der Ersteinrichtung von ALKIS übernommen. Eine Neuvergabe ist unzulässig. 4 Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt Diese Information ist zu führen, wenn die Koordinaten von Grenzpunkt und BesondererGebaeudepunkt identisch sind. 5 Landesgrenzpunkt abgestimmt Für abgestimmte Landesgrenzpunkte ist in den sonstigeneigenschaften die Angabe Landesgrenzpunkt abgestimmt zu führen. Relationsart: zeigtauf AX_Grenzpunkt Über die Relation 'zeigtauf' ist die Beziehung zwischen der versetzten Abmarkung und dem Grenzpunkt abzubilden. 11

12 Objektart AX_Aufnahmepunkt Punkte nach Nr. 2 Abs. 14 Buchst. a) VwVKvA wurden bei der Ersteinrichtung von ALKIS als AX_Aufnahmepunkt migriert. Werden diese migrierten Punkte nach Nr. 2 Abs. 14 Buchst. a) VwVKvA bei einer Katastervermessung und Abmarkung nicht geändert, sind diese weiter als AX_Aufnahmepunkt zu führen. Bei einer Änderung dieser Punkte sind diese als AX_SonstigerVermessungspunkt mit einer neuen punktkennung zu erheben. Objektart AX_SonstigerVermessungspunkt Bei ihrer erstmaligen Aufmessung sind Punkte nach Nr. 2 Abs. 14 VwVKvA als SonstigerVermessungspunkt zu führen. Objektart AX_Netzpunkt Attributart: punktkennung Kennung: PKN siehe AX_Grenzpunkt Attributart: vermarkung_marke Kennung: VMA Werteart: Marke, allgemein Wert: 1000 Aufnahmepunkte sind ausschließlich mit der Werteart Marke, allgemein fortzuführen. SonstigeVermessungspunkte sind mit einer Ausnahme (siehe Werteart Ohne Marke ) mit dieser Werteart zu führen. Werteart: Ohne Marke Wert: 9500 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS werden historische unvermarkte Aufnahmepunkte in diese Werteart überführt. Ab der Einführung von ALKIS ist eine Neuvergabe für Aufnahmepunkte unzulässig. SonstigeVermessungspunkte sind mit der Werteart Ohne Marke zu führen, wenn diese als Objektpunkte nach Nr. 4 Abs. 4 VwVKvA aufgemessen wurden. 12

13 Objektartengruppe Angaben zum Punktort Durch die vermessende Stelle ist für veränderte Punkte die Art des Punktortes (AX_PunktortAU, AX_PunktortTA bzw. AX_PunktortAG) nicht zu ändern. Ist fachlich eine Änderung notwendig, muss diese bei der Übernahme der Vermessungsdokumentation durch die uvb erfolgen. Objektart AX_Punktort Die Objektart AX_Punktort verweist auf der Geometrieebene jeweils auf ein Geometrieobjekt vom Typ GM_Point, das die Koordinaten trägt und gleichzeitig auf das Koordinatenreferenzsystem (CRS) verweist. In Sachsen wird als CRS das Universale Transversale Mercator- Koordinatensystem der Zone 33N bezogen auf das Europäische Referenzsystem 1989 (ETRS89_UTM33) geführt. Das CRS ist über einen URN wie folgt zu referenzieren: srsname= urn:adv:crs: ETRS89_UTM33" Die Koordinaten sind mit 3 Nachkommastellen zu führen. Ab der Einführung von ALKIS werden alle Punkte nur mit einem Punktort geführt. Die bisherige Abbildung von zwei Punktorten (LZK = 0 und LZK = 1) entfällt. Attributart: kartendarstellung Kennung: KDS Werteart TRUE Grenzpunkte sowie BesondereGebaeudepunkte vollständig erfasster Gebäude sind mit dieser Werteart zu führen. Werteart FALSE Aufnahmepunkte sowie BesondereGebaeudepunkte angerissener Gebäude wurden in die Werteart FALSE überführt. SonstigeVermessungspunkte, isolierte Gebäudepunkte (siehe AX_BesondererGebaeudepunkt) sowie gesicherte Grenzmarken, deren vorgefundene Abmarkung keinem Grenzpunkt in der Liegenschaftskarte zugeordnet werden konnte, sind mit dieser Werteart zu führen. Attributart: koordinatenstatus Kennung: KST Werteart Amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhe Wert: 1000 In Sachsen werden im Liegenschaftskataster keine Höhen geführt. Attributart: qualitaetsangaben Kennung: Q2D siehe AX_DQPunktort Objektart AX_PunktortAG Der 'PunktortAG' ist ein Punktort mit redundanzfreier Geometrie innerhalb eines Geometriethemas. Diese Objektart ist für ZUSO der Objekte der Objektart AX_BesondererGebaeudepunkt zu führen, wenn von dem zugehörigen Gebäude der äußere Gebäudeumring vollständig aufgemessen bzw. im Liegenschaftskataster geführt wird. Objektart AX_PunktortAU Der 'PunktortAU' ist ein Punktort mit unabhängiger Geometrie ohne Zugehörigkeit zu einem Geometriethema. Diese Objektart wird für ZUSO der Objektarten AX_Grenzpunkt, AX_Aufnahmepunkt, AX_SonstigerVermessungspunkt, AX_BesondererGebaeudepunkt oder AX_BesondererTopographischerPunkt verwendet. 13

14 Den Punktort AU müssen versetzte Abmarkungen (Rückmarken, indirekte Abmarkungen) von Grenzpunkten und gesicherte Grenzmarken, deren vorgefundene Abmarkung keinem Grenzpunkt zugeordnet werden konnte, erhalten. Grenzpunkte, die gleichzeitig als versetzte Abmarkungen (Rückmarken) fungieren, sind nicht mit diesem Punktort zu führen. Gebäudepunkte von angerissenen Gebäuden sowie isolierte Gebäudepunkte sind mit dem PunktortAU zu führen. Nutzungspunkte und bei kreisförmigen Flurstücksgrenzen die Bogenmitte sind als PunktortAU zu erheben. Objektart AX_PunktortTA Der 'PunktortTA' ist ein Punktort, der in der Flurstücksgrenze liegt und einen Grenzpunkt verortet. Diese Objektart ist für ZUSO der Objekte der Objektart AX_Grenzpunkte zu führen, wenn diese Bestandteil einer Flurstücksgrenze sind. Hiervon ausgenommen sind versetzte Abmarkungen (Rückmarken, indirekte Abmarkungen). Datentyp AX_DQPunktort Attributart: herkunft Kennung: DPL siehe AX_LI_Lineage_Punktort Attributart: genauigkeitsstufe Kennung: GST Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurden die Genauigkeitsstufen 0 und 6 keiner genauigkeitsstufe zugeordnet. Werden diese Punkte in einer Katastervermessung verwendet, ist eine 'genauigkeitsstufe' zu vergeben. Bei der Vergabe der zugehörigen Wertearten sind die Plausibilitäten entsprechend Abbildung 4 zu beachten. Werteart: Standardabweichung S 3 cm Wert: 2100 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurde die in der ALK geführte Genauigkeitsstufe 2 (punktbezogene Lagegenauigkeit 0,030 m) übernommen. Werteart: Standardabweichung S 30 cm Wert: 3000 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurde die in der ALK geführte Genauigkeitsstufe 3 (punktbezogene Lagegenauigkeit > 0,030 0,200 m) übernommen. Diese Werteart ist für die entsprechend Anlage 1 der VwVKvA zu führende Standardabweichung in der Punktlage von 0,200 m zu verwenden. Werteart: Standardabweichung S 500 cm Wert: 3300 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurde die in der ALK geführten Genauigkeitsstufe 4 (punktbezogene Lagegenauigkeit > 0,200 m) übernommen. Diese Werteart ist für die entsprechend Anlage 1 der VwVKvA zu führende Standardabweichung in der Punktlage von 1,000 m zu verwenden. 14

15 Objektart ZUSO Genauigkeitsstufe Objektart 2100 S 3 cm 3000 S 30 cm 3300 S 500 cm AX_PunktortAG AX_PunktortAU AX_BesondererGebaeudepunkt (vollständiger Gebäudeumring) AX_Grenzpunkt (versetzte Abmarkung) x x - x x x* AX_Aufnahmepunkt x - - AX_SonstigerVermessungspunkt x - - AX_BesondererGebaeudepunkt (unvollständiger Gebäudeumring, isolierte Gebäudepunkte) x x - AX_PunktortTA AX_Grenzpunkt x x x x zulässig - unzulässig * Nur für Punkte mit Präsentationskoordinaten, deren Erfassung bei der Ersteinrichtung vergessen wurde, zulässig. Abbildung 4 Plausibilitäten zwischen Punktort und Genauigkeitsstufe Datentyp AX_LI_Lineage_Punktort Attributart: source Kennung: SRC Diese Werteart ist Bestandteil des Grunddatenbestandes. Sie ist in Sachsen jedoch nicht zu belegen. Attributart: processstep siehe AX_LI_ProcessStep_Punktort Datentyp AX_LI_ProcessStep_Punktort Attributart: description Kennung: DES Alle Punktorte sind mit der Werteart Erhebung zu führen. Werteart: Erhebung Wert: (wie Bezeichner) Werteart: Berechnung Wert: (wie Bezeichner) Diese Werteart ist Bestandteil des Grunddatenbestandes. Sie ist in Sachsen jedoch nicht zu belegen. Attributart: source Kennung: SRC siehe AX_LI_Source_Punktort 15

16 Datentyp AX_LI_Source_Punktort Attributart: description Kennung: DES Diese Attributart ist für Punkte des Liegenschaftskatasters zu führen. Für Grenzpunkte richtet sich die Vergabe der zugehörigen Wertearten entsprechend Abbildung 5. Werteart: Aus Katastervermessung ermittelt Wert: 1000 Mit dieser Werteart sind - alle Punkte des Liegenschaftskatasters, deren Koordinaten in einer Katastervermessung, im Bodenordnungsverfahren oder durch Daten anderer Stellen erstmalig berechnet oder geändert werden; - Grenzpunkte, die erstmalig oder erneut nach 12 Abs.2 SächsVermKatGDVO in der Katastervermessung oder im Bodenordnungsverfahren bestimmt werden sowie - Sonstige Vermessungspunkte zu führen. Werteart: Aus Koordinatentransformation ermittelt Wert: 1800 Dieser Werteart wurden alle Punkte zugeordnet, die im Zuge der Migration von DE_RD-83_3GK nach ETRS89_UTM33 transformiert wurden. Dazu zählen auch die in der ALK mit der Genauigkeitsstufe 6 geführten Punkte. Hiervon ausgeschlossen wurden Punkte mit Präsentationskoordinaten und Punkte mit unbekannter Lagegenauigkeit. Grenzpunkte, deren nach 11 Abs. 1 LikaVO ausgesetzte Abmarkung ohne Grenzwiederherstellung nachgeholt wurde, sind weiter mit dieser Werteart zu führen. Verwendete Punkte, deren Koordinaten nicht geändert werden, sind mit dieser Werteart zu führen. Davon ausgenommen sind Grenzpunkte die nach 12 Abs.2 SächsVermKatGDVO erneut bestimmt wurden. Diese sind auch bei unveränderter Koordinate mit der Werteart DES=1000 zu führen. In den Sonderfällen 1, 2 und 4 der geometrischen Identität zwischen 'Grenzpunkt' und 'BesondererGebaeudepunkt' (s. AX_Grenzpunkt) sind bisher mit dieser Werteart geführte Punkte nach einer Fortführung weiter mit dieser Werteart zu führen. Werteart: Aus Katasterkarten digitalisiert Wert: 4200 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurde diese Werteart für alle Punkte mit Präsentationskoordinaten übernommen. Eine Neuvergabe dieser Werteart ist ausschließlich bei Berichtigungen zulässig. Das betrifft Punkte mit Präsentationskoordinaten, deren Erfassung bei der Ersteinrichtung der ALK vergessen wurde. Werteart: Nach Quellenangabe nicht zu spezifizieren Wert: 9998 Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurde diese Werteart für alle Punkte des Liegenschaftskatasters übernommen, deren Lagegenauigkeit nicht bekannt war (LGA=0). Werden diese Punkte in einer Katastervermessung verwendet, ist die Werteart zu ändern und beim Datentyp AX_DQPunktort eine 'genauigkeitsstufe' zu vergeben. Eine Neuvergabe dieser Werteart unzulässig. 16

17 Vorbereitungsdaten Katastervermessung Erhebungsdaten festgestellter GP description Koordinaten 1) festgestellter GP description FGP DES FGP berichtigt bestimmt/geändert/ FGP DES bestätigt 2) unverändert ja 1800 x - - ja 1000 ja x ja 1000 nein bestimmt ja 1000 nein unverändert nein 3) 1800 ja 1800 unverändert 4) ja 1800 nein geändert nein 1000 nein bestimmt ja 1000 nein geändert nein 1000 nein bestimmt ja 1000 nein geändert nein 1000 nein unverändert nein ) übrige Attribute sind für die Führung von DES nicht relevant 2) FGP bestätigt durch erneute Grenzwiederherstellung mit Grenztermin 3) auch bei Nachholung der nach 11 Abs. 1 LikaVO ausgesetzten Abmarkung ohne Grenzwiederherstellung 4) bei Nachholung der nach 15 Abs. 4 DVOSächsVermG oder 16 Abs. 4 SächsVermKatGDVO ausgesetzten Abmarkung ohne Grenzwiederherstellung Abbildung 5 Fortführung der Qualitätsangaben für Grenzpunkte in ALKIS 17

18 Objektart AX_BesondererGebaeudepunkt Gebäudepunkte, die in der ALK weder zu einem vollständigen oder angerissenen Gebäude gehörten (isolierte Gebäudepunkte), wurden nicht nach ALKIS überführt. Neu aufgenommene Gebäudepunkte, die für die Grenzuntersuchung benötigt werden, jedoch bei der Fortführung keinem Gebäude zugeordnet werden (isolierte Gebäudepunkte), sind als 'BesondereGebaeudepunkte' mit dem 'Punktort_AU' zu führen. Wird ein im Liegenschaftskataster mit Präsentationskoordinaten geführtes Gebäude im Zusammenhang mit einer Katastervermessung nur teilweise aufgemessen, sind diese Gebäudepunkte mit dem 'Punktort_AG' zu übermitteln. Die uvb hat bei der Fortführung zu entscheiden, ob es die Gebäudepunkte für die Verbesserung des Liegenschaftskatasters nutzen kann. In diesem Fall ist das vorhandene Gebäude auf die aufgemessenen Gebäudepunkte zu verschieben. Ist eine Verbesserung durch die aufgemessenen Gebäudepunkte nicht möglich, muss die uvb den 'Punktort_AG' in den 'Punktort_AU' ändern und dieses in der Punktliste dokumentieren. Wird im Zusammenhang mit einer Katastervermessung der letzte noch fehlende Gebäudepunkt eines Gebäudes bestimmt, sind die für dieses Gebäude bereits im Liegenschaftskataster mit dem 'Punktort_AU' geführten 'BesonderenGebaeudepunkte' durch die uvb bei der Fortführung in den 'Punktort_AG' zu ändern. Die Änderung ist in der Punktliste zu dokumentieren. siehe auch AX_Grenzpunkt Attributart: punktkennung Kennung: PKN Werden isolierte Gebäudepunkte, die nicht nach ALKIS überführt wurden, in der Katastervermessung verwendet, ist als 'punktkennung' das vor der Einführung von ALKIS im GK- Kilometerquadrat vergebene Punktkennzeichen ohne Angabe der Punktart beizubehalten. Für die 9. Stelle der 'punktkennung' ist eine 0 zu verwenden. siehe auch AX_Grenzpunkt 18

19 Objektartengruppe Reliefformen (Hilfspunkte) Objektart AX_BesondererTopographischerPunkt Die Objektart ist zu verwenden, um für die Fortführung der Tatsächlichen Nutzung sowie kreisbogenförmiger Flurstücksgrenzen erforderliche Informationen in Form von Hilfspunkten zu übermitteln. Der BesondererTopographischerPunkt wird nicht gespeichert. Bei Katastervermessungen an kreisbogenförmigen Grenzen ist die in den Bestandsdaten nachgewiesene Bogenmitte zu verwenden. Ist in früheren Fortführungsrissen ein Radius angegeben, ist dieser mit den Bestandsdaten zu vergleichen. Geringe Differenzen können toleriert werden. Ist die Pfeilhöhendifferenz größer als 3 cm, muss die Flurstücksgrenze berichtigt werden. War die betroffene Grenze bereits vollständig mit einem Katasternachweis nach 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO bestimmt, muss die Berichtigung ab einer Pfeilhöhendifferenz größer 1 cm erfolgen. a) Nutzungspunkte In ALKIS werden Nutzungen als Flächenobjekte ohne spezielle Nutzungspunkte geführt. Neu erfasste und geänderte Geometrien sind als Hilfspunkte zu übergeben und werden zur Objektbildung verwendet. Attributart: punktkennung Kennung: PKN Als punktkennung ist eine vorläufige punktkennung zu verwenden. Eine Nummerierung mit reservierten punktkennungen ist unzulässig. Beschreibung der Zusammensetzung siehe AX_Grenzpunkt, Attributart punktkennung (Ausnahme) sowie Abbildung 3 Aufbau der vorläufigen punktkennung b) Bogenmitte Bei kreisbogenförmigen Flurstücksgrenzen ist die Bogenmitte zu erfassen. Diese ist als Hilfspunkt zu übergeben und ist zur Objektbildung zu verwenden. Attributart: punktkennung Kennung: PKN siehe Nutzungspunkte Hinweis: Bei der Ersteinrichtung von ALKIS wurden bei Überschneidungen kreisbogenförmiger Flurstücksgrenzen die in Abbildung 6 aufgeführten Sachverhalte umgesetzt. Darstellender Teil VwVKvA Stand: Migration bei Überschneidungen von Flurstücksgrenzen Differenz der Pfeilhöhe des ursprünglichen zum korrigierten Kreisbogen 3 cm und GP ohne FL 1 cm und GP mit FL > 3 cm und GP ohne FL > 1 cm und GP mit FL Darstellender Teil VwVKvA Stand: BM 21 automatische Korrektur vor der Migration durch Berichtigung Abbildung 6 Migration kreisbogenförmiger Flurstücksgrenzen 19

20 5. Punktliste Mit Bezug zu den zusammengestellten Fällen der Erhebungsdaten (Anhang 1) sind im Anhang 4 die in der Punktliste zu führenden Punktinformationen in Form von Beispielinformationen abgebildet. Für die Punktliste sind nachfolgende Regelungen zu beachten: Bei Grenzpunkten, die in ein und derselben Katastervermessung neubestimmt werden und wegfallen, sind nur die Angaben zum NBZ, PNR, FGP sowie Ostwert und Nordwert und zur OA aufzuführen. Bei Punkten der Bogenmitte, Nutzungspunkten sowie weiteren aufgemessenen oder berechneten Punkten sind nur die Angaben zum NBZ, PNR sowie Ostwert und Nordwert und zur OA aufzuführen. Ändert die uvb bei der Fortführung die Art des Punktortes (siehe Nr. 4 Objektartengruppe Angaben zum Punktort sowie zur Objektart AX_BesondererGebaeudepunkt), muss sie dieses in der Punktliste des Fortführungsrisses (Bsp. s. Anlage 4 Fall 26a und 27) dokumentieren. Die weiteren Punkte sind mit einer vorläufigen punktkennung zu nummerieren, soweit diese nicht bereits eine endgültige punktkennung besitzen. Da diese Punkte über keine Kennung verfügen, wird die OA nicht belegt. Zu den in der Katastervermessung verwendeten weiteren Punkten gehören neben Berechnungspunkten insbesondere: - historische Aufnahmepunkte, deren fehlerhaft bestimmten Koordinaten berichtigt werden; - nicht im Antragsumfang einer Katastervermessung und Abmarkung enthaltene Grenzpunkte, bei denen die Angabe lagefalsch dokumentiert wird und - historische Grenzpunkte mit ehemals LZK = 0 ohne örtliche Kennzeichnung, deren fehlerhaft bestimmte Koordinaten berichtigt werden. Mit Bezug zu den zusammengestellten Fällen der Erhebungsdaten (Anhang 1) sind im Anhang 4 die in der Punktliste zu führenden Punktinformationen in Form von Beispielinformationen abgebildet. 20

21 6. Übergangsbestimmungen Ab der Einführung von ALKIS ist es möglich, die Punktinformationen für einen Übergangszeitraum weiterhin im Format EDBS zu übergeben. Hierfür gelten die Übergangsbestimmungen nach Nr. 38 VwVKvA sowie die Regelungen zur Punktdatei in dem außer Kraft getretenen Teil C des Organisationserlasses K-5/05; Nachtrag 1 weiterhin. Für räumlich und zeitlich überschneidende Katastervermessungen und Abmarkungen, die bis zum den uvb übergeben werden, gilt Folgendes: a) Die FFA-Datei mit den neu erhobenen, geänderten und gelöschten Punkte kann unveränderte Punkte enthalten. In der Punktliste des FR müssen die Punkte richtig zugeordnet sein. b) Enthält die FFA-Datei unveränderte Punkte, sind diese Punkte von der vermessenden Stelle im Begleitblatt zur Übernahme anzugeben. Grenzpunkte mit einem Katasternachweis nach 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO (FGP=ja) sind dabei besonders zu kennzeichnen. c) Die Aktualität der im Begleitblatt zur Übernahme angegebenen Punkte ist durch die uvb zu prüfen. d) Die im Begleitblatt angegebenen Punkte werden nicht in das Liegenschaftskataster übernommen. 21

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