Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal:

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1 Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: Vordere Reihe: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht Hintere Reihe: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche Die sogenannten Nürnberger Schau-Prozesse umfassen den Nürnberger Prozeß gegen die angeblichen Hauptkriegsverbrecher sowie zwölf weitere Nachfolge-Prozesse vor einem alliierten Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Bei diesen Schauprozessen wurden elementarste Rechtsgrundsätze verletzt. Laut US-Ankläger

2 2 Thomas Joseph Dodd bestand die Gruppe der Ankläger zu 75% aus Juden. Das Tribunal fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt. Diese Kriegsverbrecher-Prozesse waren ein Tribunal der Sieger des II. Weltkrieges über die Besiegten, oder, wie ein britischer Beobachter sagte: die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation. Diese Prozesse waren ohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu dem Verhalten der Siegermächte gehörte das offene Bekenntnis zu einer Art legalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zu der Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achse gebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung des europäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde, Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade im Gewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge dieses außergewöhnlichen Vorgehens. Den Nürnberger Kriegsverbrecher- Prozessen von ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen, und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben. Es war eine unsägliche Justizfarce, bei der sich die Sieger in der Doppelrolle als Ankläger und Richter gefielen, rückwirkende "Straftatbestände" konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisierten Prozeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile standen praktisch schon

3 3 vorher fest. Auf der alliierten Konferenz von Teheran im November 1943 hatte Stalin gefordert, deutsche Offiziere kurzerhand zu erschießen (wie es von den Sowjets drei Jahre zuvor an polnischen Gefangenen in Katyn praktiziert worden war). Auch Churchill setzte sich zunächst für summarische Hinrichtungen ein, hielt nur die vom Kremlherrscher vorgeschlagene Opferzahl für zu hoch. Schließlich einigten sich die Alliierten auf die Durchführung eines Schauprozesses. Er sollte den Rachegelüsten einen juristischen Tarnanstrich geben und zugleich den Besiegten alle Kriegsschuld aufbürden. Am 8. August 1945 unterzeichneten die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich ein "Abkommen über die Verfolgung der Hauptkriegsverbrecher" und erließen das Statut für einen Internationalen Militärgerichtshof (IMT) Schon die Bezeichnung war ein Schwindel. Die "Internationalität" beschränkte sich auf den Kreis der Signatarstaaten. Unabhängige Juristen aus neutralen Ländern waren unerwünscht. Den Angeklagten wurde übel mitgespielt. Julius Streicher, als Ex- Herausgeber des antisemitischen "Stürmers" einem Teil der Bewacher besonders verhaßt, teilte mit, man habe ihn vier Tage lang nackt in seiner Zelle liegen lassen. "Man hat mich gezwungen, Negern die Füße zu küssen. Man hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Man öffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück Holz und spuckte mir in den Mund. Als ich ein Glas Wasser zu trinken begehrte, führte man mich zur Latrine und sagte, trinke!" Eine von Hauptankläger Jacksons ersten

4 4 Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecher verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zu verweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden. Die Nürnberger Schauprozess gegen sogenannte Kriegsverbrecher waren rechtlich gesehen durch die Missachtung folgender Rechts-Grundsätze gekennzeichnet: * Unabhängigkeit der Richter * Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit * Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung * Freie Zeugenaussagen * Wertung von Beweisen * Gleichheit vor dem Gesetz * Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz * Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang * Niemand darf seinem Richter entzogen werden * Niemand darf in eigener Sache richten * Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden * Kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden * Möglichkeit der Berufung Man hatte vier Anklagepunkte konstruiert: 1. Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges 2. Verbrechen gegen den Frieden 3. Kriegsverbrechen 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit Angeklagt wurden: Für die nationalsozialistische Führung: 1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1 4) 2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1 4) 3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt) (Anklagepunkte 1, 3, 4) 4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1 4) 5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3, 4) 6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als Wegbereiter Hitlers) (Anklagepunkte 1 4) Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW): 1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1 4)

5 5 2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1 4) Für die Kriegsmarine: 1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1, 2, 3) 2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von ) (Anklagepunkte 1, 2, 3) Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD: 1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1, 3, 4) Für die Kriegswirtschaft: 1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1 4) 2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1 4) 3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1, 2) 4. Reichsbankpräsident (von ) Walther Funk (Anklagepunkte 1 4) 5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozeßunfähig). Für die "Verbrechen" in den (ehemals) besetzten Gebieten: 1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4) 2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1 4) 3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1 4) 4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (Anklagepunkte 1 4) 5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren ( ) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1 4) Für die nationalsozialistische Propaganda: 1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher (Anklagepunkte 1, 4) 2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)

6 6 3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1, 4) Die Urteile Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch. Die Vollstreckung Die Richter verkündeten gegen die Besiegten den Tod durch Erhängen. In Form eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einem Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt wurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung Suizid. Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00 und 2,57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring bereits tot war, mußte Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die Größe der Falltür und die Stricklänge wurde so gering bemessen, daß der Tod nach langen Qualen eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von Alfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick. Noch während sich Joachim von Ribbentrop am Galgen im Todeskampf befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Die Hinrichtungen wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident, Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend. Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Krematorium des Münchner Ostfriedhofs eingeäschert. Die Asche wurde in München in der Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet sich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal. Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten, zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten das zerfetzte Blech mit ihren Stiefeln platt.

7 7 Um die Endgültigkeit der verbrecherischen Urteile zu unterstreichen, wurde den Deutschen untersagt, jemals die Nürnberger Prozesse zu revidieren. In der ganzen europäischen Geschichte hat es keinen einzigen Krieg gegeben, der auf diese Weise endete. Heuchleriche Schauprozesse Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränktem Urteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen, bezeichnet. Schon aus diesem Grund ist das Nürnberger Tribunal als reiner Schauprozess einzuordnen. Hinzu kommt folgendes: Als die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten sie die besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes Gericht - das sogenannte "Internationale Militär-Tribunal" von Nürnberg. Hierfür erließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion eigene Gerichtsstatuten (die Londoner Statuten) Diese verlangten, dass die von den Siegern vorgebrachten Anklagen gegen die Besiegten nicht hinterfragt werden durften, sondern automatisch als Tatsachen anerkannt werden mussten. Darüber hinaus garantierten die Statuten, dass die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen von den Siegern an den Deutschen, nicht angeklagt werden durften. In Nürnberg hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill und Stalin, mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Winston Churchill wegen seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der Mörder Josef Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteilt werden müssen, ließ er doch auf das kapitulationsbereite Japan zwei Atombomben zu Testzwecken abwerfen. In Nürnberg wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegen publizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt. Streicher wegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne Gewaltaufrufe) und Rosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über das Judentum ("Der Mythos des 20. Jahrhunderts"). Was Streicher und Rosenberg seinerzeit schrieben, stellte in keinem Land der Erde eine Straftat dar.

8 8 Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätze anbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu: Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nicht eingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an der Ausarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter am Internationalen Militärgerichtshof. Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statuts uneingeschränkt über die Zulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, dass der Prozess auf eine beschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, dass der Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführung gebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, allgemein anerkannte Tatsachen müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigung konnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aber in dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeit der Berufung ausschloss. Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, das so genannte Organisationsverbrechen bewirkte, dass jeder aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherisch verurteilt worden war, in allen Staaten, welche das Statut unterzeichnet hatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteilt werden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob der Angeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte (Artikel 9 11). Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde, lautet nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere auf den Anklagepunkt Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den Frieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto verdammt worden. Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die Tu-quoque- Argumentation : Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf, die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen. Zitate Außenminister Joachim von Ribbentrop: Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,

9 9 daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden... Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht... Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind." Reichsmarschall Hermann Göring: Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (...) Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten! Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß: Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei. Erling Björnson, Norwegen: Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzen basierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundene Barbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz

10 10 teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaaten bezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielen anderen Staaten durchgeführten Landesverräter- Urteile als reinrassige Barbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben. Father E. J. Reichenberger, USA: Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem Nürnberger Scheinprozeß. Jedes Wort, das der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann man hundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellen anwenden. Douglas Reed, England: Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht. Falls dies das Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann der Nürnberger Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien der Weltgeschichte angesehen werden. Dr. Per Engdahl, Schweden: Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einer Rache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlicher geworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen die einzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktizierten Ausrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. Diese Ausrottungspolitik hat durch das gleichzeitige Verfahren ihrer westlichen Verbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigung bekommen. Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien: In meinen Augen sind die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Vollendung jener ekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenes grenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen Verteidiger der westlichen Zivilisation schon immer auszeichnete. Niemals konnte man vielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesene christliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hätten uns bis zu diesem Grad niemals entehrt. Feldmarschall Montgomery, England: Die Nürnberger Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einem Verbrechen gestempelt, für das die besiegten Generale vor Gericht gestellt und dann gehenkt werden. Nahabinode Pal, Indien: Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessen durchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten,löscht Jahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischen Erschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart

11 11 vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung von Recht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes. R. T. Paget, England: Ob wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht trafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach der russischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen das nicht. Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen von unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung und Disziplin an den Tag gelegt hat. Militärschriftstellers Lidell-Hart: Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch die Gerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteile anerkennen... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft, wird eine Überfülle von Material finden, das ihn veranlaßt, viele der Urteile anzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales oder unparteiisches Gericht, das nicht an die höchst fragwürdigen Präzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidieren würde. Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger in Nürnberg Nachfolger von Richter Jackson): Die Nürnberger Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie haben keineswegs den Standard der Moral wiederhergestellt, sondern im Gegenteil... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich alle zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden daß nämlich Macht Recht ist und das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zu verlieren. Der amerikanische Anwalt Carrol: Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeug der Rache verkehrt... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpf internationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande über Amerika gebracht. S. J. Pinter, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau: Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jeder rechtlichen Grundlage. US-Senator Taft: Mein Einwand gegen die Nürnberger Verhandlungen ist, daß diese, während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur ein Instrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monate vorher in Teheran festgesetzt worden ist.

12 12 Professor Maurice Bardèche, Frankreich: Ich werde an das Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische und russische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wie unseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine große Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel. G. A. Amaudruz, Schweiz: Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über ein europäisches Land zu Gericht saßen..., weil dieses Gericht seine Entstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil es uns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat, deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte Männer, denen man Tapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jene Führereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlich machen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationen der Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankens gelegt hat. Der amerikanische Senator Joseph McCarthy: Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons [US-Hauptankläger] und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität. Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann: Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras: Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.

13 Zusammenfassung 13

14 14 Das Sieger-Tribunal der Alliierten (Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich) in Nürnberg nach dem 2. Weltkrieg stellt einen einmaligen Zivilisationsbruch in der Menschheitsgeschichte dar. Zum ersten Mal in der Weltgeschichte spielten sich die Sieger über die Besiegten unter dem Mantel einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit als Richter auf. Es wäre ehrlicher gewesen, sie hätten die unterworfenen Deutschen ohne viel Federlesens einfach erschossen. Rache wurde in der langen Kriegsgeschichte der Menschheit immer wieder geübt. Aber die eigenen Verbrechen mit dem Etikett Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln ist an Verlogenheit und Zynismus nicht mehr zu überbieten. Bei den Terror-Tribunalen von Tokio und Nürnberg haben die Sieger eigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Die ehrbare Kriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen gemacht, allerdings nur auf Seiten der Besiegten. Schlimmer noch, die Sieger erließen Tribunal-Statute, die es den widerrechtlich gefangen genommenen Besiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zu dokumentieren. Auch jede Lüge in den Anklagen mußte als "offenkundige Tatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten. Diese Art Rechtsprechung geht übrigens bei politischen Prozessen vor BDR-Gerichten unvermindert weiter, wenn die Kriegspropaganda der Sieger von freien Forschern hinterfragt wird. HOLOCAUST-Kritiker und - Revisionisten dürfen für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Gericht keine Beweisanträge stellen. Tun sie es dennoch, werden sie zusätzlich bestraft. Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch der Weltgeschichte stattfand - durch die sogenannten "Befreier". Ein Schauprozeß wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegen den von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) und andere seit Jahrtausenden geltende Prinzipien verstieß. Stalin und seine Mit-Kriegsverbrecher Roosevelt, Truman und Churchill saßen im selben Boot, weshalb es keiner großen Überredungskünste Stalins bedurfte, die neuen Straftatbestände 1. Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges 2. Verbrechen gegen den Frieden 3. Kriegsverbrechen 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland-Japan gelten zu lassen. Die eigenen Angriffskriege, die eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit usw. wurden in Nürnberg immunisiert: Die Anklagekompetenz des Gerichts sollte auf die angeblichen Untaten der Achsenmächte beschränkt werden. Als die Sieger über die Besiegten zu Gericht saßen, hatten die USA unter ihrem Präsidenten Harry Truman gerade zwei Atombomben auf das kapitulationsbereite Japan geworfen,

15 und ihre Mitkumpane Stalin und Churchill Millionen von unschuldigen Menschen ermordet, vergewaltigt und ihrer Heimat beraubt. 15

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