Londoner Abkommen von 1945

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1 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (I) Londoner Abkommen von 1945 Vertragsstaaten: GB, USA, Frankreich, UdSSR; weitere alliierte Staaten traten später bei Grundsatz: Deutsche Kriegsverbrecher sollen in die Staaten gebracht werden, in denen sie ihre Taten begangen hatten, um dort vor Gericht gestellt zu werden. Verbrechen innerhalb Deutschlands sollen von alliierten Besatzungsgerichten geahndet werden (Tatortprinzip). Hauptkriegsverbrecher (deren Taten sich nicht einem bestimmten Tatort zuweisen lassen) sollen gemäß einer gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden Instrument: Schaffung eines Internationalen Militärgerichtshofs (IMG), dessen Statut den Anhang des Abkommens bildet Folie 2.1

2 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (II) IMG Statut Verbrechenstatbestände (Art. 6) (inkl. gemeinsamer Plan oder Verschwörung) Verbrechen gegen den Frieden Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit InnerstaatlicheLegalität und amtliche Stellung stehen der Strafbarkeit nicht entgegen (Art. 6 letzter Absatz, Art. 7) Handeln auf Befehl kann die Strafe höchstens mildern (Art. 8) IMG legt eigenes Prozessrecht fest (Art. 13): Aufbauend auf dem anglo amerikanischen Prozessrecht, aber auch Impulse aus dem kontinentaleuropäischen Recht dabei Gericht entscheidet mit Mehrheit (Art. 4 c) Verurteilungen auch in Abwesenheit möglich (Art. 12) Kein Rechtsmittel gegen das Urteil zulässig (Art. 26) Folie 2.2

3 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (III) Zusammensetzung des Gerichts Richter (mit je einem Stellvertreter, Art. 2 IMG Statut) SirGeoffrey Lawrence (GB, Präsident) Francis Biddle (USA) Henry Donnedieu de Vabres (Frankreich) Iola T. Nikišenko (UdSSR) Anklagebehörde (Art. 14 ff. IMG Statut): zusammengesetzt aus je einem Vertreter der Alliierten dabei wechselnde Besetzung und daher mehr als vier Ankläger Verteidiger: Freie Wahl durch jeden der Angeklagten. In Einzelfällen hatten zwei Angeklagte denselben Verteidiger. Folie 2.3

4 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (IV) Prozessablauf Eröffnung: 14. November 1945 in Berlin Beginn: 20. November 1945 in Nürnberg 218 Verhandlungstage 236 Zeugenvernehmungen Die meisten Beweise waren allerdings schriftlicher Natur, insb. Protokolle und gesammelte Dokumente der Anklagebehörde Simultanübersetzung Urteilsverkündung: 30. September und 1. Oktober 1946 Folie 2.4

5 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (V) Angeklagte, Anklage, Urteile Hermann Göring: Gemeinsamer Plan oderverschwörung Verschwörung, Verbrechen gegen den (Freitod vor Vollstreckung) Rudolf Heß: Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen gg die Menschlichkeit lebenslänglich Joachim von Ribbentrop: Alfred Rosenberg: Folie 2.5

6 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (VI) Angeklagte, Anklage, Urteile Wilhelm Frick: Walter Funk: lebenslänglich Hjalmar Schacht: Frieden Freispruch Karl Dönitz: Frieden, Kriegsverbrechen 10 Jahre Haft Folie 2.6

7 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (VII) Angeklagte, Anklage, Urteile Erich Raeder: Frieden, Kriegsverbrechen lebenslänglich Wilhelm Keitel: Alfred Jodl: Ernst Kaltenbrunner: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit hk it Folie 2.7

8 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (VIII) Angeklagte, Anklage, Urteile Hans Franck: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Julius Streicher: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Baldurvon Schirach: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit 20 Jahre Haft Fritz Sauckel: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Verbrechen gegen gg den Folie 2.8

9 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (IX) Angeklagte, Anklage, Urteile Franz von Papen: Frieden Freispruch Arthur Seyß Inquart: Albert Speer: 20 Jahre Haft Konstantin Frhr. von Neurath: hk 15 Jahre Haft Folie 2.9

10 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (X) Angeklagte, Anklage, Urteile Hans Fritzsche: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Ki Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Freispruch Martin Bormann: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen gg die Menschlichkeit in Abwesenheit Robert Ley: Freitod vor Prozessbeginn Gustav Krupp v. Bohlen und Halbach: verhandlungsunfähig Folie 2.10

11 Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (XI) Nachträgliche Bewertung Haupteinwände Siegerjustiz Verstoß gegen gg das Verbot rückwirkender Bestrafung? Ableitung der völkerrechtlichen Strafbarkeit des Angriffskrieges allein aus dem Verbot des Angriffskrieges im Kellog Briand Pakt Maßgebliche Bedeutung Erstesinternationales internationales, übervölkerrechtsverbrechen urteilendes Gericht Rechtsstaatlicher Verfahrensablauf Nürnberger Recht gehört heute zum Völkergewohnheitsrecht (siehe u.a. die Nürnberger Prinzipien der ILC) Strafbarkeit schwersten Unrechts ist Bestandteil der geltenden Völkerrechtsordnung Folie 2.11

12 Nürnberger Folgeprozesse gp Rechtsgrundlage: Kontrollratsgesetz Nr. 10 vor US amerikanischen Militärgerichten (Kalter Krieg verhinderte weitere gemischte Tribunale) Für bestimmte Personengruppen Insgesamtzwölf: (1) Ärzteprozess, (2) Prozess gegen ErhardMilch (Kriegsrüstungsprogramm), (3) Juristenprozess, (4) Prozess gegen das SS Verwaltungshauptamt (Verwaltung der Konzentrationslager), (5) Industriellenprozess (gegen Flick et al.), (6) IG Farben Prozess, (7) Prozess gegen die Südost Generäle (Geiselmord Prozess), (8) Prozess gegen das SS Rasse und Siedlungshauptamt, (9) Einsatzgruppenprozess (Tötungen in der UdSSR), (10) Krupp Prozess, (11) Wilhelmstraßenprozess gegen das Auswärtige Amt und andere Ministerien, (12) OKW Prozess gegen hohe Offiziere der Wehrmacht Wit Weitere Einzelprozesse fanden vor britischen, biti französischen und sowjetischen Besatzungsgerichten statt Folie 2.12

13 Kriegsverbrecherprozesse ab den 1950erJahren nach nationalem Recht / Weltrechtsprinzip Zhl Zahlreiche ih Prozesse in der Bundesrepublik blikdeutschland und in der DDR (z.b. Waldheimer Prozesse) Prozesse im Ausland, vor allem in Israel. Bekanntester Fall: Eichmann Prozess in Jerusalem Judenreferent im Reichssicherheitshaupamt versteckt in Argentinien ( Ricardo Clement ); Entführung durch den israelischen Geheimdienst Mossad Verurteilung Israels durch hden Sicherheitsrat h auf Antrag Argentiniens Prozess: 11. April bis 11. Dezember 1961; Verurteilung zum Tode: 15. Dezember 1961; bestätigt durch das Oberste Gericht Israels am 29. Mai 1962; Vollstreckung: 31. Mai 1962 Hannah Arendts Gerichtsreportage in Buchform prägt den Begriff der Banalität des Bösen Folie 2.13

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