Internationalisierung des Strafrechts
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- Kora Wetzel
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1 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 65 Die Internationalisierung des Strafrechts Völkerstrafrecht Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten nach 5-7 StGB Europäisches Strafund Ordnungswidrigkeitenrecht Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 66 Die Tendenzen zur Internationalisierung des Strafrechts Sicherung eines Mindeststandards gerechten Strafens Internationale Verbrechensbekämpfung Internationalisierung des Strafrechts Europäisierung des Strafrechts Schaffung eines Völkerstrafrechts
2 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 67 Sicherung eines Mindeststandards gerechten Strafens: Beispiele UNO Menschenrechtserklärung 1948 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1966 Mindestgrundsätze für einzelne strafrechtliche Bereiche Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) Europarat Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 68 Die Europäische Menschenrechtskonvention Europarat (Internationale Organisation mit 47 Mitgliedsstaaten) Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) Mindeststandard für die Wahrung der Menschenrechte Pflicht zur Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten Unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten
3 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 69 Kontrollsystem der MRK Prüfung konkreter Rechtsverletzungen Prüfung allgemeiner Auslegungsfragen Individualbeschwerde Staatenbeschwerde Gutachtenverfahren Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 70 Der Einfluss des EGMR auf die deutsche Rechtsprechung Individualbeschwerde In der BRD rechtskräftig verurteilter Straftäter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die MRK Urteil gerechte Entschädigung Wiederaufnahme des Verfahrens Beachtung bei der Auslegung nationalen Rechts
4 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 71 Internationale Verbrechensbekämpfung: Internationalisierung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens Land A Land B Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol), Sitz: Lyon = Zentralstelle für den Austausch nationaler Daten für die Verbrechensbekämpfung In Deutschland: Bundeskriminalamt (BKA); Sitz: Wiesbaden = Nationale Sammelstelle für Daten der internationalen Verbrechensbekämpfung Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 72 Internationale Verbrechensbekämpfung: Internationalisierung des strafprozessualen Vollstreckungsverfahrens (Rechtshilfe) Verurteilung im Land der Tatbegehung Vollstreckung im Heimatland des Täters
5 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 73 Die Europäische Union Europäische Union (EU) Europäische Gemeinschaft(en) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Supranationale Befugnisse Kooperation Kooperation Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 74 Europäisierung des Strafrechts durch Richtlinien I. Europäische Gemeinschaft Richtlinien zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung im Bereich der ersten Säule (Wirtschaft, Währung, Umwelt etc.) einschließlich der (strafrechtlichen) Sanktionierung besonderer Störungen des Wirtschafts- und Währungsverkehrs Umsetzungspflicht der Mitgliedstaaten mit geringem Handlungsspielraum Auswirkung: Vereinheitlichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten
6 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 75 Europäisierung des Strafrechts durch Rahmenbeschlüsse III Europäische Union (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) Zielvorgaben durch Rahmenbeschlüsse Umsetzungspflicht der Mitgliedstaaten mit größerem Handlungsspielraum Auswirkung: Vereinheitlichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 76 Völkerstrafrecht Völkerrecht Völkerstrafrecht Begründung unmittelbarer Strafbarkeit natürlicher Personen Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen
7 Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 77 Völkerstrafrecht: Ahndung von Straftaten gegen das Völkerrecht primär durch einzelne Staaten sekundär durch den IStGH Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als Rechtsgrundlage in der BRD In Kraft getreten am IStGH-Statut als Rechtsgrundlage In Kraft getreten am Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 78 Völkerstrafrecht: Zuständigkeit Internationaler Strafgerichtshöfe Spezielle Zuständigkeit z. B. Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Den Haag (1993) Generelle Zuständigkeit Internationaler Strafgerichtshof Den Haag(2002) Slobodan Milošević,
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