Internationale Organisationen. UNO WTO Europarat (EMRK) EU
|
|
- Samuel Schuster
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Internationale Organisationen UNO WTO Europarat (EMRK) EU
2 Überblick UNO Gründung Atlantik-Charta (1941) Dumbarton Oaks(1944) Jalta (1945) Ratifikation der Charta der Vereinten Nationen 1945 durch die Grossmächte in San Francisco
3 Ziele und Rechtsnatur Art. 1 der UNO-Charta: UNO als eine aus Staaten bestehende Organisation für kollektive Sicherheit
4 Die Organe der UNO Generalversammlung Sicherheitsrat Sekretariat Internationaler Gerichtshof Wirtschafts-und Sozialrat Treuhandrat Menschenrechtsrat
5 Die UNO-Generalversammlung Zusammensetzung (Art. 9 UNO Charta) Art. 9 Zusammensetzung (1) Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen. (192 Mitglieder), Beschlussfassung (Art. 18 UNO-Charta) (1) Jedes Mitglied der Generalversammlung hat eine Stimme. (2) Beschlüsse der Generalversammlung über wichtige Fragen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Zu diesen Fragen gehören: Empfehlungen hinsichtlich der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Wahl der nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, Verfahren (Art. 20 UNO-Charta) Die Generalversammlung tritt zu ordentlichen Jahrestagungen und, wenn die Umstände es erfordern, zu ausserordentlichen Tagungen zusammen. Ausserordentliche Tagungen hat der Generalsekretär auf Antrag des Sicherheitsrats oder der Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen einzuberufen.
6 Kompetenzen (Art. 2 Ziff. 7, Art. 10, 12 UNO-Charta) Art. 10 Die Generalversammlung kann alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen; vorbehaltlich des Artikels 12 kann sie zu diesen Fragen und Angelegenheiten Empfehlungen an die Mitglieder der Vereinten Nationen oder den Sicherheitsrat oder an beide richten. Art. 12 (1) Solange der Sicherheitsrat in einer Streitigkeit oder einer Situation die ihm in dieser Charta zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation keine Empfehlung abgeben, es sei denn auf Ersuchen des Sicherheitsrats. (2) Der Generalsekretär unterrichtet mit Zustimmung des Sicherheitsrats die Generalversammlung bei jeder Tagung über alle die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten, die der Sicherheitsrat behandelt; desgleichen unterrichtet er unverzüglich die Generalversammlung oder, wenn diese nicht tagt, die Mitglieder der Vereinten Nationen, sobald der Sicherheitsrat die Behandlung einer solchen Angelegenheit einstellt.
7 Der UNO-Sicherheitsrat Zusammensetzung (Art. 23 UNO-Charta) Art. 23 Zusammensetzung (1) Der Sicherheitsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen. Die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrats. Die Generalversammlung wählt zehn weitere Mitglieder der Vereinten Nationen zu nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats; hierbei sind folgende Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen: in erster Linie der Beitrag von Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation sowie ferner eine angemessene geographische Verteilung der Sitze.
8 Funktionen (Art. 24 UNO-Charta) Art. 24 Aufgaben und Befugnisse (1) Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt. Beschlussfassung (Art. 27 UNO-Charta) Art. 27 Abstimmung (1) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat eine Stimme. (2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern. Die fünf ständigen Mitgliedstaaten haben das Vetorecht.
9 UNO-Generalsekretär und Sekretariat Wahl (Art. 97 UNO-Charta) Das Sekretariat besteht aus einem Generalsekretär und den sonstigen von der Organisation benötigten Bediensteten. Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der Generalversammlung ernannt. Er ist der höchste Verwaltungsbeamte der Organisation.
10 Internationaler Gerichtshof (IGH; Den Haag) Parteifähigkeit: Nur Staaten Zuständigkeit: Entscheidung von Streitfällen Kein Einlassungszwang Fälle: Rainbow Warrior; Mururoa-Atoll; Nicaragua-USA Urteil hat gutachterliche Funktion, da nicht durchsetzbar
11 WTO (World Trade Organization) Weitergeltung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) als Vertragswerk der WTO GATT als Zwischenlösung Weiterentwicklung durch acht Verhandlungsrunden zwischen 1947 und 1993 Abschluss der Uruguay Runde mit Schaffung der WTO am
12 Geltungsbereich der WTO (1) Institutioneller Teil: Errichtung einer internationalen Organisation WTO Streitbeilegungsverfahren Warenhandel (GATT) Protokoll über den Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelsbegrenzungen
13 Geltungsbereich der WTO (2) Warenhandel (GATT) Vereinbarung über Ursprungsregeln Handel mit Dienstleistungen Allgemeines Dienstleistungsabkommen (GATS)
14 Geltungsbereich der WTO (3) Geistige Eigentumsrechte (TRIPS): Abkommen über handelsrelevante Aspekte der geistigen Eigentumsrechte, inkl. Handel mit Nachahmungen und Fälschungen
15 WTO als Organisation Hauptsitz: Genf GATT-Mitglieder (nicht dabei: Russland; China seit 2001) Wichtigste Organe der WTO Ministerkonferenz Generaldirektor Sekretariat Allgemeiner Rat GATT-, GATS-und TRIPS-Rat
16 Entscheidungsverfahren der WTO Art. IX WTO-Vereinbarung Grundsatz: Beschlussfassung durch Konsens Begriff des Konsenses: Kein formeller Widerspruch Mitglieder können Klageverfahren einleiten
17 Europarat (EMRK) Unterzeichnung 1950 in Rom (Ratifikation der Schweiz 1974; Russland 1998) Das Verfahren vor dem EGMR in Strassburg EMRK = völkerrechtlicher Vertrag; zurzeit 46 Vertragsstaaten Möglichkeit von Individual-und Staatenbeschwerden (selten) bei Konventionsverletzungen (Art. 33 f. EMRK)
18 Art. 122 BGG (Bundesgerichtsgesetz) Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention Die Revision wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 (EMRK) kann verlangt werden, wenn: a. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die EMRK oder die Protokolle dazu verletzt worden sind; b. eine Entschädigung nicht geeignet ist, die Folgen der Verletzung auszugleichen; und c. die Revision notwendig ist, um die Verletzung zu beseitigen.
19 Individualbeschwerde an den EGMR Eintretensvoraussetzungen (Art. 34 f. EMRK) Anfechtungsgegenstand: Behördliche Akte eines Vertragsstaates Innerstaatlicher Instanzenzug ausgeschöpft Legitimation: persönlich und unmittelbar betroffen Zulässige Rügen: allein die Verletzung von Konventionsrechten Beschwerdefrist: 6 Monate
20 Europäische Union (EU) Hauptorgane Europäische Ministerrat Europäisches Europäischer Kommission Parlament Gerichtshof Brüssel Brüssel Strassburg Luxemburg Europäischer Rechnungshof Europäische Zentralbank Die Geldpolitik in den Euro-Ländern wird seit dem 1. Januar 1999 von der Europäischen Zentralbank (Sitz in Frankfurt am Main) bestimmt.
21 Europäische Kommission (Art EGV) Die Kommission besteht aus 20 Mitgliedern. Die Kommission hat die alleinige Kompetenz, Initiativen zum Schaffen von Gemeinschaftsrecht zu ergreifen, und sie überwacht die Einhaltung der Verträge durch die Mitgliedsstaaten. Im Bereich der Kontrolle über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kann die Kommission die Mitgliedsstaaten vor dem EuGH verklagen und Geldbussen gegen juristische und natürliche Personen festsetzen. Das Europäische Parlament kann der ganzen Kommission das Misstrauen aussprechen und sie damit zum Rücktritt zwingen.
22 Der Rat (Ministerrat; Art EGV) Der Rat, früher auch Ministerrat genannt, ist der «Hauptgesetzgeber» der EU. Er besteht aus den Vertretern der 15 Mitgliedsländer im Ministerrang, wobei der Kreis der versammelten Fachminister sich aus dem zu behandelnden Thema ergibt. Den Vorsitz und damit die Präsidentschaft im Rat hat ein Mitgliedsstaat für jeweils 6 Monate inne. Bei den Abstimmungen werden die Stimmen der Mitgliedsstaaten nach Grösse der einzelnen Staaten gewogen (Art. 205 EGV).
23 Das Europäische Parlament (Art EGV) Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten. Das Europäische Parlament hat 626 Abgeordnete, die jeweils für fünf Jahre gewählt werden. Im Rechtsetzungsprozess gibt das Parlament je nach Sachbereich entweder eine beratende Stellungnahme ab (Anhörungsverfahren) oder ist dem Rat mit gleicher Entscheidungsbefugnis zur Seite gestellt (Mitentscheidungsverfahren).
24 Gerichtshof in Luxemburg (Art EGV) Die Aufgabe des Gerichtshofs besteht in der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und der Anwendung der Gemeinschaftsverträge.
Ziele. Der Völkerbund ( ) Organisationen zur Friedenssicherung, UNO. Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 7.
Organisationen zur Friedenssicherung, UNO Vorlesung vom 7. März 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Geschichtliche Entwicklung der Organisationen zur Friedenssicherung verstehen
MehrBayerische Meisterschaften 2003 (Weiden)
Bayerische Meisterschaften 2003 (Weiden) (Auszug aus dem Meisterklassetext, abschnittsweise hochgeübt) Zusammenhang mit dem Sicherheitsrat 29 s ich danke Ihnen für die Gelegenheit, heute im Rahmen Ihrer
MehrDie CHARTA der VEREINTEN NATIONEN
Die CHARTA der VEREINTEN NATIONEN Einleitung Die Charta der Vereinen Nationen wurde zum Abschluss der Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Organisationen am 26. Juni 1945 in San Francisco
Mehr1. Satzung der Vereinten Nationen (SVN)
1. Satzung der Vereinten Nationen (SVN) Abgeschlossen am 26. Juni 1945, in Kraft getreten am 24. Oktober 1945 BGBl 120/1956 idf BGBl 633/1973 dbgbl 1973 II S 430 idf dbgbl 1974 II S 769 SR 0.120; BBl 11/2001
MehrA: 1945 B: 1955 C: 1965
Wie viele Mitglieder umfasst die UNO? (Stand September 2008) Wann wurde Österreich Mitglied der UNO? A: 146 Staaten B: 192 Staaten C: 234 Staaten A: 1945 B: 1955 C: 1965 Wann wurde die UNO gegründet? Welcher
MehrAufbau, Organe und Kompetenzen der EU
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 3 Aufbau, Organe und Kompetenzen der EU 44 Aufbau Europäische Union Art. 1 EUV Europäische Gemeinschaften => EGV EG (bis 1992 EWG) EAG (EGKS, bis
MehrInhaltsverzeichnis. 50 Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (IV. Haager Abkommen von 1907) XIII
(Die kursiv gesetzten Texte sind im Internet abrufbar unter www.textbuch-deutsches-recht.de, dort beim jeweiligen Titel unter Produktservice ) Vorworte A. Allgemeines Völkerrecht I. Internationale Organisationen
MehrGrundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Kyra trasser A 2003/4236 Grundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften VI Inhaltsverzeichnis
MehrEuropäische Wirtschaft Zusammenfassung
Gründungsmotive für die EU Die Erhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa Der Abbau der Grenzen Die wirtschaftliche Gesundung Die Überwindung des Nationalismus Wirtschaftsblock EU Die EU ist der größte
MehrWer lebt in Europa? Die Entstehung der Europäischen Union
Wer lebt in Europa? Europa wird von verschiedenen Nationen bewohnt. Die meisten Staaten Nord-, West-, Süd- und Mitteleuropas sind Mitglieder der Europäischen Union. Seit 2004 dehnt sich die EU immer weiter
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrExaminatorium Europarecht Die EMRK
Examinatorium Europarecht Die EMRK Priv.-Doz. Dr. Alexander Thiele Allgemeines der Europarat wurde am 5. Mai 1949 in London gegründet und hat seine Sitz in Straßburg (Art. 11 der Satzung des Europarates)
MehrEU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger
EU-Verträge Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Protokolle
MehrZentralkommission für die Rheinschifffahrt
B. Überblick über die Geschichte der Internationalen Organisationen I. Die Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg 11 Der Wiener Kongress von 1815 Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Europäische Donaukommission
MehrSATZUNG DER HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT
Gemeinsame deutsche Übersetzung, abgestimmt zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz im Jahr 2006. SATZUNG DER HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT (In Kraft getreten am 15. Juli 1955
MehrSeite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen
EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente
MehrEuropa und die Europäische Union
Europa und die Europäische Union Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Impuls zum Einstieg Wusstest
MehrDie Europäische Union
Martin Schneider, M. A. www.mensch-geschichte-politik.de Die Europäische Union Multiple Choice Test Lizenz: CC BY-SA 4.0 Nur eine der jeweils vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist richtig! Geschichte
MehrEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Martin Hoffmann Geschwister-Scholl-Str. 3/2 71638 Ludwigsburg 0176 61261587 Martinhoffmann1984@googlemail.com Matrikelnummer: 20080293 GLIEDERUNG 1. Europarat
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Die Mitgliedsländer der Europäischen Union Im Jahr 1957 schlossen sich die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande unter
MehrDokument 4: Arbeitsplan, angenommen vom Verfassungsausschuß am
Luxemburger Entschließung bis Straßburger Tagung 435 BLAISSE BRAUN DEBRE DEHOUSSE VAN DER GOES VAN NATERS KOPF MARGUE VON MERKATZ MOLLET MONTINI PELSTER PERSICO SANTERO SCHAUS SEMLER TEITGEN WIGNY (Niederlande)
MehrGrundlagen des europäischen Strafrechts/Verfahrensrechts. V. Das Europäische Parlament
V. Das Europäische Parlament Art. 14 EUV: Aufgaben: V. Das Europäische Parlament Die drei wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments: 1. Gesetzgebung (Erörterung und Verabschiedung von EU- Rechtsvorschriften)
MehrAlles Gute kommt von oben - Rechtsalltag
Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit
MehrSHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft
SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft Überleitungsvertrag Erster Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Artikel 2 (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten
MehrVölkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen
Völkerrechtssubjekte Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 23. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Weitere Völkerrechtssubjekte
MehrVölkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II
: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II 15. November 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 Ziele Selbstbestimmungsrecht der Völker und seine Folgen verstehen Mechanismen
MehrII. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.
40 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 1) Zusammensetzung: Minister (Abs. 2) Vorsitz rotiert (Abs. 9) Mitglieder
MehrI. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts
I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts Das Völkerrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten (siehe zu diesen Abschnitt III.) regeln und nicht
MehrVORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
MehrDie EU und ihre Institutionen. Gudrun Schwarz Bibliothek der Universität Konstanz
Die EU und ihre Institutionen Gudrun Schwarz Bibliothek der Universität Konstanz Überblick EU heute EU Geschichte und Entwicklung Organe der EU Zusammenspiel der Organe EFTA, EWR, Schengen, Euro-Zone Weitere
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 22. April 1981 73. Stück 192. Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im
MehrDie EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU
Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE
1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an
MehrDer Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie einem Ausschuss der Regionen mit beratender Aufgabe unterstützt.
Organe der EU Nach Artikel 7 (ex-artikel 4) werden die Aufgaben der EU durch die folgenden Organe Wahrgenommen: ein Europäisches Parlament einen Rat eine Kommission einen Gerichtshof einen Rechnungshof
MehrGesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze
Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer
MehrZusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität
Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 74A Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität Basel, 16.V.1972 Amtliche Übersetzung Deutschlands Teil I Die Mitgliedstaaten des Europarats,
MehrSTAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:
STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
MehrEU-Präsident Europäischer Rat
EU-Präsident Europäischer Rat Eingangsgrafik Zu den Organen und Institutionen der Europäischen Union gehören Die Europäische Kommission Der Rat der Europäischen Union auch Ministerrat genannt Das Europäische
MehrEinheitliche Europäische Akte, unterzeichnet von den Außenministern der EG- Mitgliedstaaten in Luxemburg am 17./28. Februar 1986
Band 9. Zwei deutsche Staaten, 1961-1989 Die Einheitliche Europäische Akte (17./28. Februar 1986) Nahezu dreißig Jahre nach den Gründungsverträgen proklamierte die Einheitliche Europäische Akte den Abschluss
MehrAnmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon
EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die
MehrEuropäische UNION = EU. Wie funktioniert sie, wer macht was?
Europäische UNION = EU Wie funktioniert sie, wer macht was? Entstehung der EU Gründungsphase (1945 1967) 9. Mai 1950 - französischer Außenminister Robert Schuman legt der Grundstein 1952 wird die Europäische
MehrIV. Organe (der Europäischen Gemeinschaften) Überblick Die Gemeinschaftsorgane (Organe der EG) - Hauptorgane (Art. 7 I EGV):
IV. Organe (der Europäischen Gemeinschaften) Überblick Die Gemeinschaftsorgane (Organe der EG) - Hauptorgane (Art. 7 I EGV): o Europäisches Parlament o Rat der Europäischen Union * o Kommission o Europäischer
MehrInternationalisierung des Strafrechts
Strafrecht Die Internationalisierung des Strafrechts 65 Die Internationalisierung des Strafrechts Völkerstrafrecht Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten nach 5-7 StGB Europäisches Strafund
MehrKOMPENDIUM DER MENSCHENRECHTE
Adrian Eugen HoUaender KOMPENDIUM DER MENSCHENRECHTE Mit einem Vorwort von Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Franz Matscher Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte i.r. Leykam 11 Inhaltsverzeichnis
MehrREGISTER. zu Band 73 (2013) , Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
REGISTER zu Band 73 (2013) REGISTER zu Band 73 (2013) der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV) Seitenzahlen mit vorangestelltem L verweisen auf Buchbesprechungen Abrüstung:
MehrDas Spiel EU-Rallye Inhalt
Das Spiel EU-Rallye Inhalt 1. Anleitung..2 2. Zusätzliche Materialen..3 3. Lösungen..10 1 Das Rallye-Spiel ist sehr beliebt bei unterschiedlichen Alterskategorien. Für dieses Spiel braucht man ein Zahlenfeld,
MehrProtokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
Übersetzung 1 Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention Abgeschlossen in Strassburg am 13. Mai 2004 Von der
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.2.2017 COM(2017) 119 final 2017/0049 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 429 final ANNEX 1.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. August 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0195 (NLE) 11682/17 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 11. August 2017 Empfänger: RECH 274 MED
Mehr(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT
1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES
MehrZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zum Europäischen
MehrVEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN
MehrZiele WTO (1/2) Wirtschaftliche & Finanzorganisationen. Recht der Internationalen Organisationen Vorlesungen vom 11. und 18.
Wirtschaftliche & Finanzorganisationen Vorlesungen vom 11. und 18. April 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Aufgaben und Organisation der WTO verstehen Wichtigste regionale wirtschaftliche
MehrÜbersicht zur Europäischen Integration
Sie wollten eine Europäische Union, weil: Übersicht zur Europäischen Integration soziale Gerechtigkeit sie den Frieden sichern wollten sie den Markt stärken wollten gemeinsam Militärische Seiten abwägen
MehrJahrgang 1950 Ausgegeben am 18. Oktober Stück 191.
855 Jahrgang 1950 Ausgegeben am 18. Oktober 1950 50. Stück 191. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der
MehrEntscheidungsinstitutionen der EU
Entscheidungsinstitutionen der EU Parlament Kommission Rat Übersicht Folie 1: Übersicht Folie 2: Entscheidungsinstitutionen der EU und ihr Zusammenspiel Folie 3: Europäischer Rat Folie 4: Ministerrat Folie
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrDie EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament
Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament ao. Univ.Prof.. Dr. Hannes Tretter,, Universität t Wien Leiter Ludwig Boltzmann
MehrEuroparecht. I. Grundlagen
Europarecht I. Grundlagen Übersicht 1. Begriffe 2. Geschichte der Integration 3. Die Organisation Europas 4. Die Mitwirkung Deutschlands nach dem GG 2 1. Begriffe Europarecht: Europarecht meint das Recht,
Mehr13146/14 AMM/mhz/ic DGD 2
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. November 2014 (OR. en) 13146/14 PROAPP 16 JAI 670 CATS 119 SCHENGEN 27 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S RATES über die Mitteilung
MehrDirektwahlakt. Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Direktwahlakt Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Vom 20. September 1976 (BGBl. 1977 II S. 733/734), zuletzt geändert durch Beschluss
MehrInterne Geschäftsordnung des Interregionalen Parlamentarier-Rates
1 Interne Geschäftsordnung des Interregionalen Parlamentarier-Rates Angenommen am 13. Juni 1986; abgeändert am 17. April 1989, 14. Mai 1990, 19. Juni 1992, 16. Juni 1995, 3. Dezember 1999, 7. Dezember
Mehr3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ
3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ Schlussakte Die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die am 30. September 2003 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen
Mehr(Übersetzung) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
BGBl. III - Ausgegeben am 21. Mai 2010 - Nr. 47 1 von 5 (Übersetzung) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
MehrGrundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS
Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 1 Politisches System der EU: Organe und institutioneller Aufbau
MehrDer allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
Mehr209 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Deutscher Beschluss und Erklärungen (Normativer Teil) 1 von 7
209 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Deutscher Beschluss und Erklärungen (Normativer Teil) 1 von 7 Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25.Juni 2002 und 23.September 2002, 2002/772/EG,
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 24. April 2014 (OR. en) 2013/0268 (COD) PE-CONS 30/14 JUSTCIV 32 PI 17 COC 339 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
MehrPROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI
PROTOKOLL 3 Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI Beschluss Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR),
MehrEUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:
EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0900 (NLE) EUCO 110/13 INST 234 POLGEN 69 OC 295 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VORSCHLAG FÜR
MehrVölkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE
MehrArtikel 1 Definitionen
ZUSATZPROTOKOLL ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSVERTRAG IM INTERNATIONALEN STRASSENGÜTERVERKEHR (CMR) BETREFFEND DEN ELEKTRONISCHEN FRACHTBRIEF DIE VERTRAGSPARTEIEN DIESES PROTOKOLLS ALS VERTRAGSPARTEIEN
MehrPräferenzabkommen im Europarecht und im Welthandelsrecht
Präferenzabkommen im Europarecht und im Welthandelsrecht Von Gerhard Niedrist B 369219 Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 I. Problemstellung :, 17 II. Gang der Untersuchung ' --
Mehr9352/01 FR/lu DG H I DE
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel
MehrZusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *
Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 191 Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Straßburg/Strasbourg, 15.V.2003 Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.6.2018 C(2018) 3572 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 6.6.2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Einführung, internationales und europäisches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht - Was ist das? Alle Regeln, die das Verhältnis von Markt und Staat regeln Wirtschaftsvölkerrecht
MehrZollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
Übersetzung 1 Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile 0.631.145.272 Abgeschlossen in Genf am 15. Januar 1958 Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 1960
MehrVorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6220 19. Wahlperiode 30.11.2018 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Entwurf eines Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens Anlässlich des 55.
Mehrdtv Völkerrechtliche Verträge
Völkerrechtliche Verträge Vereinte Nationen Beistandspakte Menschenrechte See-, Luft- und Weltraumrecht Umweltrecht Kriegsverhütungsrecht Deutsche Einheit Textausgabe Herausgegeben von Universitätsprofessor
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.4.2014 C(2014) 2727 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29.4.2014 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 der Kommission vom 19. März 2010 über ein
MehrS T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER
S T A T U T beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER geändert auf dem 7. Kongress der EUCDA am 6. September 1997 in ROM geändert auf dem 8. Kongress der EUCDA am 26. November
MehrErweiterung und Reform der Institutionen
MEMO/04/61 Brüssel, den 16. März 2004 Erweiterung und Reform der Institutionen 1. Europäische Kommission Bis 1. Mai 2004 Das derzeitige System bleibt bestehen. Die Kommission umfasst 20 Kommissarinnen
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.192.111 Jahrgang 2017 Nr. 276 ausgegeben am 6. Oktober 2017 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher
MehrDER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Der Gerichtshof der Europäischen Union ist eines der sieben Organe der EU. Er umfasst zwei Gerichte: den (eigentlichen) Gerichtshof und das Gericht. Er ist für die
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
MehrGrundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS
Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 Grundzüge des Europarechts III. Politisches System der EU:
MehrDie Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union
Bettina Gerber Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union Unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
MehrDer Atlantikpakt (Washington, 4. April 1949)
Der Atlantikpakt (Washington, 4. April 1949) Quelle: Die Friedens-Warte. Blätter für internationale Verständigung und zwischenstaatliche Organisation. Hrsg. Wehberg, Hans. 1949, Nr. 3; 49. Jg. Zürich:
MehrGeneralversammlung. Vereinte Nationen A/59/L.64. Reform des Sicherheitsrats. Verteilung: Begrenzt 6. Juli Original: Englisch
Vereinte Nationen A/59/L.64 Generalversammlung Verteilung: Begrenzt 6. Juli 2005 Original: Englisch Neunundfünfzigste Tagung Tagesordnungspunkt 53 Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der
MehrBESCHLÜSSE. Artikel 1
L 282/8 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1696 S RATES vom 13. Juli 2018 über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung
MehrSN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Januar 2014 (05.02) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0268 (COD) SN 1316/14 LIMITE VERMERK Betr.: Verordnung (EU) Nr..../20.. des Europäischen Parlaments
MehrGrundlagen Außenhandel
Außenwirtschaft / Zoll Grundlagen Außenhandel Frank Heinemann Rechtsanwalt Grundlagen : Begriffe Import Export Transithandel Grundlagen: Außenhandel Außenhandel Grundformen Import / Export / Transit Sonderformen
MehrDie Zukunft Europas: Integrationsbestrebungen versus konkurrierender Nationalstaaten
Die Zukunft Europas: Integrationsbestrebungen versus konkurrierender Nationalstaaten Institutionen der EU Europäischer Rat = Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Länder Sie treffen sich
Mehr