Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union
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- Charlotte Biermann
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1 Bettina Gerber Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union Unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten Peter Lang Europäischer Vertag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis Einführung 23 A. Ziel und Gang der Arbeit 28 B. Begriffsbestimmungen 29 I. Asylbewerber 29 II. Asyl Ursprung und Inhalt Asylgewährung 32 III. Asylverfahren 34 IV. Aufnahmebedingungen 36 Erster Teil: Die Entwicklung der Asylrechtshannonisierung in der Europäischen Union 37 A. Die Entwicklung der Asylrechtsharmonisierung bis zum Amsterdamer Vertrag 37 I. Die ersten Ansätze einer Zusammenarbeit im Bereich der Asylpolitik Initiativen im Rahmen der Gemeinschaftsstrukturen 39 a. Der Rat 39 b. Die Kommission 40 c. Das Parlament Die intergouvernementale Zusammenarbeit 42 II. Die völkerrechtliche Zusammenarbeit im Bereich des Asylrechts Die Schengener Abkommen 44 a. Das erste Schengener Abkommen 45 b. Das Schengener Durchführungsübereinkommen Das Dubliner Übereinkommen 48 III. Die Londoner Beschlüsse Entschließung über offensichtlich unbegründete Asylanträge Entschließung zu einem einheitlichen Konzept in bezug auf Aufhahmedrittländer Schlußfolgerungen betreffend Länder, in denen im allgemeinen keine ernsthafte Verfolgungsgefahr besteht Bewertung der Beschlüsse 54 IV. Der Vertrag von Maastricht Die Kompetenz zur Asylrechtsharmonisierung nach dem Vertrag von Maastricht 55 a. Art K. EUV a.f 56 b. Methoden und Instrumente der Kooperation 57 c. Die institutionelle Verbindung 59
3 c. Die institutionelle Verbindung 59 aa. Der Europäische Rat 59 bb. Rat, Kommission und Parlament 60 cc. Der Europäische Gerichtshof 62 d. Die sachgegenständliche Verbindung 62 e. Der K. 4-Ausschuß 63 f. Art. K. 9 EUV a.f. als Brückennorm Ergebnisse der intergouvernementalen Zusammenarbeit im Bereich des Asylrechts 64 a. Entschließung über Mindestgarantien für Asylverfahren 65 b. Harmonisierte Anwendung des Begriffs Flüchtling" 65 c. Entschließung betreffend unbegleitete minderjährige Staatsanghörige dritter Länder 66 V. Zusammenfassende Bewertung 67 B. Die Vergemeinschaftung des Asylrechts durch den Amsterdamer Vertrag 67 I. Der Aufgabenbereich der Gemeinschaft gemäß Titel IV EGV Die Kompetenzen im Asylrecht Die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten gemäß Art. 63 Abs. 1, lit. b EGV 71 II. Ländereigene Sonderregelungen Vereinigtes Königreich und Irland Dänemark 73 III. Die Rolle der Gemeinschaftsorgane Der Rat 74 a. Art. 67 EGV 75 b. Der Entscheidungsfindungsprozeß im Rat Die Kommission v Das Parlament Der Europäische Gerichtshof 78 a. Beschränkung des Vorlagerechts 79 aa. Letztinstanzliche Gerichte im Sinn von Art. 68 EGV 79 bb. Handlungsspielraum unterinstanzlicher Gerichte 80 cc. Vorlagepflicht oder Vorlageberechtigung 82 b. Zuständigkeitsbeschränkung des EuGH 84 c. Abstraktes Auslegungsverfahren 85 aa. Antragsbefugnis und Vorlagegegenstand 85 bb. Rechts- und BindungsWirkung der Entscheidung Anpassungsbeschluß Bewertung der Rolle des EuGH im Rahmen des IV. Titels 89 IV. Das Protokoll über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union 91 10
4 V. Verstärkte Zusammenarbeit" bestimmter Mitgliedstaaten 92 VI. Zusammenfassende Bewertung 93 C. Die Rolle des Völkerrechts beim Erlaß von Maßnahmen nach Art. 63 Nr. 1 lit. b EGV 95 I. Der völkerrechtliche Handlungsrahmen der Gemeinschaft Die Europäische Menschenrechtskonvention 97 a. Anwendungsbereich und materielle Garantien 98 b. Das Gemeinschaftsrecht und die EMRK 99 c. Die Kompetenzverteilung zwischen dem EuGH und demegmr Die Genfer Flüchtlingskonvention 103 a. Anwendbarkeit auf Asylbewerber 104 b. Ergebnis Weitere völkerrechtliche Abkommen 107 a. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte b. Der Internationale Pakt über witschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 109 c. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze Akte internationaler Organisationen 118 II. Die Bindung der Gemeinschaft an das Völkerrecht Die Bindung an die völkerrechtlichen Abkommen Die Bindung der Gemeinschaft an das Völkergewohnheitsrecht 121 Zweiter Teil: Die Untersuchung der Richtlinie und der bestehenden Aufnahmebedingungen in den Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen auf diese durch die Richtlinie 123 A. Grundlagen 123 B. Vorüberlegungen zur Richtlinie 130 I. Die Richtlinie als Handlungsform 130 II. Art. 5 EGV Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung Das Subsidiaritätsprinzip Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 136 III. Überblick über die Richtlinienbestimmungen Anwendungsbereich der Richtlinien Bestimmungen über die Aufnahme 137 C. Überblick über die Rechtsgrundlagen der Aufnahmebedingungen ^ und der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten 138 \L\ Deutschland
5 II. Spanien 141 III. Österreich 143 IV. Weitere Länder Belgien 145 Finnland 146 Frankreich 148 Griechenland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Schweden Vereinigtes Königreich 157 D. Die diversen Aufnahmesysteme und ihre Zuordnung zu den Mitgliedstaaten 158 I. Umfassende, flächendeckende staatliche Fürsorge 159 II. Begrenzte staatliche Fürsorge 160 III. Staatliche Fürsorge und Fürsorge durch nicht-staatliche Organisationen 161 E. Völkerrechtskonformität der Richtlinie sowie rechtsvergleichende Untersuchung zu den Aufnahmebedingungen in den Mitgliedstaaten der EU 163 I. Information der Asylbewerber durch die Mitgliedsstaaten 163 Art. 5 der Richtlinie 163 Völkerrechtskonformität 163 Die nationalen Bestimmungen und die Praxis in den Mitgliedstaaten 163 a. Deutschland 164 b. Spanien 164 c. Österreich 164 d. Weitere Länder 165 Vereinigtes Königreich 165 bb. Frankreich, Portugal 166 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 168 a. Deutschland 168 b. Spanien 168 c. Österreich Bewertung 169 II. Dokumente für Asylbewerber Art. 6 der Richtlinie
6 2. Völkerrechtskonformität 170 Mitgliedstaaten 171 a. Deutschland 171 b. Spanien 172 c. Österreich 172 d. Weitere Länder 173 Vereinigtes Königreich 173 bb. Frankreich, Portugal 174 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Regelungen 175 a. Deutschland 175 b. Spanien 176 c. Österreich Bewertung 176 III. Wohnsitz und Bewegungsfreiheit Art. 7 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 178 a. Art. 2 Abs. 1,4. ZPEMRK 178 b. Art. 12 Abs. 1 IPBPR 180 Mitgliedstaaten 181 a. Deutschland 181 b. Spanien 181 c. Österreich 182 d. Weitere Länder 182 Vereinigtes Königreich 182 bb. Frankreich, Portugal 184 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 185 a. Deutschland 185 b. Spanien 186 c. Österreich Bewertung 186 IV. Familieneinheit Art. 8 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 187 a. Art. 8 EMRK 188 b. Art. 17,23 IPBPR, Art. 10IPWSKR, Art. 9, 18, 16 KRK 191 Mitgliedstaaten
7 a. Deutschland 192 b. Spanien 193 c. Österreich 194 d. Weitere Länder 194 Vereinigtes Königreich 194 bb. Frankreich, Portugal 195 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 195 a. Deutschland 196 b. Spanien 197 c. Österreich Bewertung 197 V. Medizinische Untersuchung Art. 9 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 198 a. Art. 8, 14 EMRK 198 b. Art. 17 IPBPR 201 Mitgliedstaaten 202 a. Deutschland 202 b. Spanien 202 c. Österreich 203 d. Weitere Länder 203 Vereinigtes Königreich 203 bb. Frankreich, Portugal 204 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 205 a. Deutschland 205 b. Spanien 206 c. Österreich Bewertung 206 VI. Grundschulerziehung und weiterführende Bildung Minderjähriger Art. 10 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 207 a. Art. 2,1. ZPEMRK 208 b. Art. 13 IPWSKR 212 c. Art. 28 KRK 215 Mitgliedstaaten 215 a. Deutschland 215 b. Spanien
8 c. Österreich 216 d. Weitere Länder 217 Vereinigtes Königreich 217 bb. Frankreich, Portugal 219 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 221 a. Deutschland (Bayern) 221 b. Spanien 221 c. Österreich Bewertung 221 VII. Beschäftigung Art. 11 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 222 Mitgliedstaaten 227 a. Deutschland 227 b. Spanien 228 c. Österreich 229 d. Weitere Länder 230 Vereinigtes Königreich 230 bb. Frankreich, Portugal 232 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 233 a. Deutschland 233 b. Spanien 234 c. Österreich Bewertung 234 VIII. Berufliche Bildung Art. 12 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 236 Mitgliedstaaten 237 a. Deutschland 237 b. Spanien 237 c. Österreich 238 d. Weitere Länder 239 Vereinigtes Königreich 239 bb. Frankreich, Portugal
9 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 242 a. Deutschland 242 b. Spanien 242 c. Österreich Bewertung 242 IX. Medizinische Versorgung Art. 15 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 243 a. Art. 12 IPWSKR 243 aa. Der Kernbereich des Rechts auf Gesundheit 243 bb. Das Diskriminierungsverbot des Art. 2 Abs. 2 IPWSKR 246 b. Art. 24 KRK 249 Mitgliedstaaten 250 a. Deutschland 250 b. Spanien 251 c. Österreich 252 d. Weitere Länder 253 aa. Belgien, Finnland Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 253 bb. Frankreich, Portugal 256 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 258 a. Deutschland 258 b. Spanien 258 c. Österreich Bewertung 259 X. Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Aufnahmebedingungen und zur Gesundheitsversorgung Art. 13 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 261 a. Komponenten des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandards 262 aa. Ausreichend Nahrung 262 bb. Angemessene Fürsorge 263 cc. Ausreichend Kleidung 264 b. Recht auf soziale Sicherheit 264 c. Diskriminierungsverbot (Art. 2 Abs. 2 IPWSKR) 265 Mitgliedstaaten 266 a. Deutschland 267 b. Spanien
10 c. Österreich 269 d. Weitere Länder 270 Vereinigtes Königreich 270 bb. Frankreich, Portugal 273 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 275 a. Deutschland 275 b. Spanien 275 c. Österreich Bewertung 277 XI. Unterbringung Art. 14 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 280 Mitgliedstaaten 283 a. Deutschland 283 b. Spanien 284 c. Österreich 286 d. Weitere Länder 287 Vereinigtes Königreich 287 bb. Frankreich, Portugal 291 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 294 a. Deutschland 294 b. Spanien 294 c. Österreich Bewertung 295 XII. Behandlung besonders bedürftiger Personen Art. 17, 18, 19 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 298 Mitgliedstaaten 301 a. Deutschland 301 b. Spanien 304 c. Österreich 305 d. Weitere Länder 306 Vereinigtes Königreich 306 bb. Frankreich, Portugal 310 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 311
11 a. Deutschland 311 b. Spanien 312 c. Österreich Bewertung 313 XIII. Opfer von Folter und Gewalt Art. 20 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 314 Mitgliedstaaten 314 a. Deutschland 315 b. Spanien 315 c. Österreich 316 d. Weitere Länder 316 Vereinigtes Königreich 316 bb. Frankreich, Portugal 317 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Regelungen 318 a. Deutschland 318 b. Spanien 319 c. Österreich Bewertung 319 XIV. Einschränkung oder Entzug der im Rahmen der Aufnahmebedingungen gewährten Vorteile Art. 16 der Richtlinie Völkerrechtskonformität 321 Mitgliedstaaten 322 a. Deutschland 322 b. Spanien 323 c. Österreich 323 d. Weitere Länder 324 aa. Belgien, Finnland Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 324 bb. Frankreich, Portugal 325 cc. Griechenland, Italien Richtlinienkonformität der nationalen Bestimmungen 326 a. Deutschland 326 b. Spanien 326 c. Österreich Bewertung 327 Schlußbetrachtung und Ausblick (329 18
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