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1 Weiterbildungskurse Erste Hilfe Von: Tanýa Bauer Verantwortliche Kurswesen Schweizerischer Samariterbund Martin-Disteli-Strasse Olten Veranstaltungsort: 1

2 Erste Hilfe Tanýa Bauer 1. Jede Minute zählt Bei Unfällen zählt jede Minute! Die Folgen eines Unfalls vermindern sich, je rascher ein Verunfallter die nötige Hilfe erhält: der Schaden bleibt begrenzt, die Verletzung verschlimmert sich nicht weiter, die Heilung beginnt früher, der Ausfall am Arbeitsplatz dauert weniger lang. Erste Hilfe hilft nicht nur Leben retten, sie hilft auch Kosten sparen! Können Ihre Mitarbeiter einem verunfallten Kollegen wirksam helfen? Haben Sie einzelne so geschult, dass sie die lebensrettenden Sofortmassnahmen richtig anzuwenden wissen? Laien können einem Verunfallten oder plötzlich Erkrankten wirksam helfen, wenn sie die lebensnotwendigen Massnahmen richtig und schnell einsetzen. In den Kursen der Samaritervereine wird viel praktisch geübt. So lassen sich die Grundtechniken der Nothilfe leicht einprägen Verhalten bei einem Notfall Sobald eine Notsituation erkannt ist, bildet die Nothilfe das erste Glied in der Rettungskette. Eine Person mit lebensgefährlichen Störungen der vitalen Funktionen muss fachgerecht versorgt werden. Die Versorgung eines solchen Patienten muss in allen Phasen, vom Notfallort bis zur endgültigen Behandlung im Spital, durch die Ausführung bestimmter Aufgaben gesichert werden. Vom Verhalten und Eingreifen der Nothelfer können Menschenleben abhängen. Die 3 entscheidenden Verhaltensschritte kann man sich wie eine Verkehrsampel vorstellen. Ergibt sich aus der Unfallsituation eine Gefährdung für den Helfer, z. B. Autobahn, Strom, Silos usw., soll keine Nothilfe geleistet werden. Die Alarmierung der Rettungskräfte stellt in diesem Fall die wichtigste Massnahme dar. Keine Nothilfe bei Gefahr für den Helfer! 2

3 1.2. Alarmieren Folgende Angaben sind lebenswichtig, und man sollte sich an dieses Meldeschema halten. Vor dem Telefonieren wenn möglich Notizen machen, um Fragen der Notrufzentrale beantworten zu können. Bei mehreren Helfern die Alarmierung delegieren. Besondere Umstände bekannt geben: blockierte Strasse, aus-laufendes Benzin, eingeklemmter Patient, giftige Stoffe, Hochspannungsleitungen usw., Gewährleistung von Zutritt zu Gebäuden, z. B. Codes. In der Nacht Wohnung, Treppenhaus und Haustüre beleuchten. Weitere Personen z. B. Nachbarn bitten, den Rettungsdienst einzuweisen. Die Person, die alarmiert hat, meldet sich wieder auf der Unfallstelle zurück! Meldet sie sich nicht innert nützlicher Frist: eine weitere Person mit der Alarmierung beauftragen. Wenn sich die Situation verändert: nachalarmieren Notrufnummern Drei- und vierstellige Notrufnummern werden generell ohne Vorwahl gewählt. Dreistellige Notrufnummern sind kostenlos. Der allgemeine europäische Notruf 112 ist auch in der Schweiz aufgeschaltet. Der Weg über die Nummer 112 kann zu Verzögerungen führen. Wenn kein eigenes Netz mit dem Mobiltelefon verfügbar ist oder das Guthaben bei einer Prepaid-Karte abgelaufen ist, kann in Europa die Notrufnummer 112 dennoch gewählt werden. 3

4 2. Patientenbeurteilung 2.1 Untersuchung ansprechbare Patienten Entscheidend für die weiteren Massnahmen sind das Bewusstsein und die Atmung des Patienten. Bewusstsein Antworten / Schmerzäusserungen (Jammern, Stöhnen) Kann die Augen öffnen Bewusstsein prüfen / Patient laut ansprechen Atmung Atmung normal, wenn Atmung sichtbar (Bewegung des Brustkorbs) Körperbewegungen Husten Atmung prüfen Atembewegung, Husten, Stöhnen Akute Lebensgefahr besteht, wenn eines der drei lebenswichtigen Organsysteme geschädigt ist Gehirn und Rückenmark Atmung Blutkreislauf Vorgehen bei einem Helfer Laut um Hilfe rufen. Kommt niemand zur Hilfe: Notruf 144 Vorgehen bei mehreren Helfern 1. Helfer: Vorgehen nach BLS-AED-Schema 2. Helfer: Notruf 144, AED-Gerät holen 4

5 2.2 Vorgehen beim bewusstlosen Patienten Beim bewusstlosen Patienten sind die Alarmierung und die Einleitung von lebensrettenden Sofortmassnahmen anhand des BLS-AED-Schemas die wichtigsten Schritte. Atmung erkennbar? Alarmieren Bewusstlosenlagerung, wenn Atmung erkennbar ist. Ist bei einer bewusstlosen Person keine Atmung erkennbar oder liegt eine Schnappatmung vor, wird sofort nach dem BLS-AED-Schema vorgegangen: 30 Thoraxkompressionen 2 Beatmungsstösse Atemwege freilegen Kinn heben und halten Kopf nicht mehr als 90 strecken Halswirbelsäule (HWS) schützen Wenn ein automatischer externer Defibrillator (AED-Gerät) vorhanden ist, wird er eingesetzt Wenn möglich führt ein Helfer die Thoraxkompressionen und die Beatmung weiter, während ein zweiter Helfer die Anweisungen des AED-Gerätes befolgt. 5

6 Weitere Massnahmen: Blutstillung Schutz vor Wärme, Kälte, Nässe, Zuschauern Regelmässige Kontrolle von Bewusstseinszustand und Atmung 2.3 Blutstillung Flache Lagerung Verletzten Körperteil hochhalten Gegendruck mit saugfähigem Material auf die Wunde Nach der Blutstillung den verletzten Körperteil hoch lagern und ruhig stellen. Bei Verdacht auf Arm- oder Beinbruch wird auf das Hochlagern verzichtet. Alarmieren: Starke Blutungen gehören in ärztliche Behandlung. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes muss der Patient betreut und sein Allgemeinzustand überwacht werden. 3. Patiententransport 3.1 Unterarmgriff Bergungsgriffe werden ausschliesslich bei Patienten angewendet, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Sie ermöglichen das rasche Bergen aus der Gefahrenzone. Beim Unterarmgriff von hinten die Arme unter den Achselhöhlen des Patienten hindurch schieben und von oben mit beiden Händen einen unverletzten Unterarm umfassen. Zum Hochheben des Patienten in einer tiefen Hocke nahe an den Patienten herangehen. Dieser wird vom rückwärts gehenden Helfer gezogen. 6

7 3.2 Bergen aus Fahrzeugen Wache Patienten wenn immer möglich im Fahrzeug belassen. Bewusstlose gehören in Bewusstlosenlage und sind daher in jedem Fall aus dem Fahrzeug zu bergen. Die Fahrzeugtüre öffnen und den Patienten ansprechen. Laufenden Motor ausschalten und die Schlüssel entfernen (auf Armaturenbrett legen); die Handbremse anziehen. Kontrollieren, ob die Beine des Patienten frei sind. Sicherheitsgurt lösen, den Patienten nach vorne neigen. Unter den Schultern hindurch greifen, Vorderarm fassen und herausheben. 4. Rechtliche Aspekte Gesetzgebung Nach Art. 128 des StGB ist jedermann verpflichtet, soweit zumutbar, Hilfe zu leisten, wenn ein Mensch in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt. Das ist aus medizinischer Sicht nach entsprechender Schulung sowohl bei BLS als auch bei der Defibrillation mit einem AED-Gerät der Fall, d. h. das Bundesgesetz ermöglicht den Einsatz von AED-Geräten durch Laien. Unterlassung der Nothilfe ist nur bei Vorsatz, nicht aber bei Fahrlässigkeit strafbar. 5. Hemmschwellen Notfälle treffen überraschend ein. Der spontanen Hilfeleistung stehen natürliche Hemmschwellen entgegen. Jeder Helfer muss sie mehr oder weniger bewusst überwinden. Je vertrauter man mit diesen Hemmschwellen ist, umso leichter fällt es, diese im Notfall zu überwinden und die nötigen Massnahmen zu ergreifen. 6. Kursangebote der Samaritervereine Besuchen Sie in regelmässigen Abständen einen Nothilfe-Refresherkurs. / 7

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