Wissen der Experten von Rödl & Parnter + Investitionen in der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice
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- Wolfgang Steinmann
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1 Wissen der Experten von Rödl & Parnter + Investitionen in der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice = Paket messbarer Vorteile
2 Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. Allgemeine Informationen zur Zone Die Gesellschaft Kostrzyńsko-Słubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A. wurde im Jahre 1997 gegründet. Sie befindet sich im westlichen Teil Polens und ist eine der sich am schnellsten entwickelnden Wirtschaftszonen, sowohl hinsichtlich ihrer Finanzen, als auch ihrer Fläche. Die geographische Lage im Herzen Europas, in direkter Nachbarschaft zu Deutschland und Tschechien, bietet außerordentlich günstige Lösungen in den Bereichen Personenbeförderung und Warentransport. Einen bequemen Autotransport sichern die internationalen Straßen E30 (A2), E65 (A3) und E28, sowie die Eisenbahnstrecke Paris-Berlin-Warschau-Moskau. Die Tatsache, dass die Zone an den Flüssen Oder und Warthe gelegen ist, erleichtert den Zugang zu den Seehäfen Szczecin (Stettin) und Świnoujście (Swinemünde) sowie zu den Flusshäfen Berlin und Hamburg. Bauherren können zusätzlich Personenund Warenlufttransporte nutzen, nämlich in Babimost, Goleniów oder in der Hauptstadt Deutschlands Berlin. Die Gesellschaft verwaltet Immobilien, die sich auf dem Gebiet dreier Woiwodschaften befinden: Lebus, Westpommern und Großpolen. Somit stellt sie auch eine Antriebskraft für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen dar.
3 Fläche Die Sonderwirtschaftszone um Kostrzyn und Słubice nimmt eine Fläche von 1.258,3254 ha ein. Sie setzt sich aus 25 Unterzonen zusammen, diese sind: Słubice, Kostrzyn nad Odrą, Gorzów Wlkp., Zielona Góra, Nowa Sól, Gubin, Bytom Odrzański, Czerwieńsk, Posen, Chodzież, Swarzędz, Barlinek, Police, Międzyrzecz, Lubsko, Sulęcin, Strzelce Krajeńskie, Rzepin, Goleniów, Karlino, Gryfino, Nowy Tomyśl, Buk, Przemęt und Skwierzyna. Die Zone bietet eine reiche Auswahl von Flächen, die für Bauvorhaben vollkommen ausgerüstet sind. Die Sonderwirtschaftszone hat bisher 179 Genehmigungen für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit erteilt, und die Höhe der Investitionsauflagen, die durch sämtliche in der Zone tätigen Firmen getragen wurden, betrug PLN ,78. Zurzeit verfügt die Zone über eine Fläche von 500 ha, die für neue Investitionen bestimmt sind. Die Sonderwirtschaftszone um Kostrzyn und Słubice wird bis zum 31. Dezember 2020 tätig sein. (Quellen: eigene Materialen;
4 Genehmigung für die Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb der Sonderwirtschaftszone um Kostrzyn und Słubice - Verfahren Ein potentieller Bauherr, der sich für die Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice [SWZ K-S] interessiert, sollte falls er eine Genehmigung erlangen will an einem Verfahren teilnehmen, das sich aus sieben Stufen zusammensetzt: > Publikation in der Presse oder auf der Internetseite der SWZ K-S der Einladung zu Verhandlungen oder zur gemeinsamen Ausschreibung, in denen der Bauherr gewählt werden soll, der die Genehmigung für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit in der SWZ K-S erlangen wird; > Kauf der Spezifikation der Wesentlichen Bedingungen der Verhandlungen und der Ausschreibung durch den Bauherren; > Vorlage durch den Bauherren der vollen Dokumentation des Angebots einschließlich Anlagen, gemäß den Erfordernissen der Spezifikation, zu Ort und Zeit gemäß der Einladung, sowie Einzahlung des Vadiums; > Öffnung der Angebote zu dem in der Einladung genannten Ort und der Zeit durch eine Kommission; > Bewertung und Analyse der Angebote durch die Kommission für Verhandlungen und Ausschreibungen; > Wahl des Bauherren; > Verfahren zwecks Erteilung der Genehmigung für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit in der Sonderwirtschaftzone; > Rechtshandlungen i.z.m. der Erlangung durch den Bauherren des Rechtes auf Immobilien, die für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit genutzt werden.
5 Vorteile der Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone Ein wesentlicher Vorteil des Investierens in der Sonderwirtschaftszone ist das Recht auf Nutzung der Regionalen Öffentlichen Hilfe, d.h. die Freistellung von der Körperschaftsteuer. Die Hauptbedingung dieser Freistellung ist die Genehmigung für die Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone. Die Steuerfreistellung steht einem Unternehmer i.z.m. den getragenen qualifizierten Auflagen zu. Als qualifizierte Auflagen können die Auflagen für eine neue Investition oder auch Auflagen für die Arbeit von Mitarbeitern gelten, die in Zusammenhang mit der neuen Investition eingestellt worden sind und das zwei Jahre lang. Die Höhe der Steuerfreistellung in der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice kann im Falle von Großunternehmern 50 % der qualifizierten Auflagen betragen, und im Falle von Klein- und mittelständischen Unternehmern sogar bis zu 70 % der qualifizierten Auflagen. Von der Steuer freigestellt sind ausschließlich Erträge aus der Tätigkeit in der Sonderwirtschaftszone. Dabei handelt es sich ausschließlich um Tätigkeiten, die in der Genehmigung auf Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone genannt wurden.
6 Die richtige Richtung einschlagen Sonderwirtschaftszonen sind verwaltungsrechtlich ausgegliederte Gebiete Polens (14 Zonen), in denen Bauherren ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu Vorzugsbedingungen ausüben können. Der größte Vorteil einer Investition in einer SWZ ist die Freistellung von der Körperschaftsteuer in einer Höhe, die auf bestimmte Art und Weise den Investitionsauflagen entspricht. Die Nutzung dieser Steuerfreistellung erweist sich in der Praxis als schwierig. Eines der Hindernisse ist die Notwendigkeit, die Erträge, die in der SWZ erwirtschaftet werden, und die Erträge aus anderen Tätigkeiten auseinander zu halten. Unternehmer, und insbesondere ausländische Unternehmer, haben oft Zweifel, ob sie die Vorschriften richtig interpretieren. Oft wenden sie sich erst dann an ihre Rechtsberater. Bei der Planung einer Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone sind auch viele andere Faktoren zu berücksichtigen. Vor Beginn der ganzen Investition sollte noch der entsprechende Berater konsultiert werden. Das Wissen und die Erfahrung der Experten von Rödl & Partner schaffen optimale Bedingungen, um Sparmaßnahmen u. a. dank der Steueroptimierung und der Freistellung relativ einfach zu erreichen.
7 Die Erfahrung von Rödl & Partner Seit Jahren unterstützen wir unsere Mandanten, sowohl die, die ihre Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen erst aufnehmen, als auch jene, die sie bereits ausüben. Wir haben viele Erfahrungen gesammelt, u. a. bei der Erbringung folgender Dienstleistungen: > Unterstützung bei der Auswahl des für die jeweilige Tätigkeit optimalen Investitionsortes; > Kontaktaufnahme mit den SWZ-Verwaltern und Unterstützung bei der Aushandlung der Bedingungen der Genehmigung; > Unterstützung bei der Erweiterung der SWZ für die geplanten Investitionen der Mandanten; > Analyse der juristischen und steuerrechtlichen Fragen, die mit der Tätigkeit in einer SWZ verbunden sind; > Erarbeitung und Einreichung der Anfragen bei den zuständigen Behörden der öffentlichen Verwaltung. Unsere Mitarbeiter führen diesbezügliche Schulungen in verschiedenen Teilen Polens durch. Dies bietet uns die Möglichkeit die Erfahrungen der Unternehmer kennenzulernen, die in den SWZ tätig sind, und die Hindernisse, auf die sie gestoßen sind, systematisch zu interpretieren, vor allem hinsichtlich der möglichen Lösungen. Die laufende Analyse der Vorschriften und der geplanten Änderungen erlaubt uns unsere Mandanten im Voraus über neue zusätzliche Möglichkeiten und Gefahren zu informieren. Die Informationen in diesem Bereich verschicken wir an die interessierten Mandanten auch via Newsletter.
8 Über uns Rödl & Partner eine Firma, die professionelle Dienstleistungen erbringt. Ihr Sitz ist Nürnberg (Deutschland). Zur Zeit verfügt sie über 84 Niederlassungen in 38 Ländern der Welt. Seit 1992 ist sie in Polen tätig und erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Outsourcing von Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen, Steuern, Wirtschaftsrecht, sowie Personenund IT-Consulting. Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter von Rödl & Partner zur Verfügung: Aneta Majchrowicz-Bączyk Rechtsanwältin (PL) Rödl & Partner, Poznań Tel.: +48 (61) Rödl & Partner ul. Górki Poznań tel.: +48 (61) fax: +48 (61) poznan@roedl.pro
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