D V S. Integrative Förderung (IF) Kindergarten und Primarschule. Umsetzungshilfe. Zentrale Dienste. Schulbetrieb. Schulentwicklung.

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1 Bildungs- und Kulturdepartement Integrative Förderung (IF) Kindergarten und Primarschule Zentrale Dienste Schulbetrieb Schulentwicklung Schulberatung Schulaufsicht Schulevaluation Dienststelle Volksschulbildung D V S Umsetzungshilfe

2 Inhalt 1. Einleitung Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze Integratives Förderkonzept der Gemeinde Grundlagen Zielgruppen...7 Alle Lernenden...7 Lernende mit besonderen Begabungen...7 Lernende mit Lernschwierigkeiten...8 Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten...8 Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache...8 Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS)...8 Lernende mit Entwicklungsverzögerungen beim Schuleintritt Übertritt in die Sekundarschule Zeugnis: Versetzung, Dispensation...9 Versetzung...9 Dispensation in einzelnen Fächern Organisatorische Umsetzung Pensenpool: Festlegung und Verteilung Raum- und Materialienangebot: Budget Öffentlichkeitsarbeit Qualitätssicherung Umsetzung im Unterricht Übersicht Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams...12 Teamteaching...12 Fachteam IF Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Beteiligung der Schuldienste...15 Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe...15 Die Logopädin, der Logopäde...15 Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut...15 Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter Diagnostik - Beurteilung - Förderplanung...16 Förderdiagnostik...16 Schulische Standortgespräche...16 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF)...17 Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ)...17 Förderung mit individueller Lernzielanpassung...17 Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Fördervereinbarung, Berichte...18 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 2/37

3 6. Quellenangaben Glossar Zielsetzungen, Kantonale Vorgaben, Empfehlungen Entwicklungsziele Schulen mit Zukunft Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a Verordnung über die Förderangebote SRL Nr Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste SRL Nr. 75 Anhang Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405a Klassenplanung: Richtgrösse Klassenbestände, Planungshilfe für die Klassenbildung, Richtwerte für die Förderangebote Personalplanung: Qualifikation Lehrpersonen Amtsgeheimnis und Datenschutz Schulbauten für die Volksschule: Empfehlungen...26 Anhang 1: Ablaufschema IF...28 Anhang 2: Fördervereinbarung...29 Anhang 3: Schulisches Standortgespräch...34 Anhang 4: Planungshilfe Integrative Förderung...35 Anhang 5: Kompetenzen von Lehrpersonen an IF-Schulen...37 Impressum Herausgeber Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Text Fritz Riedweg, Beauftragter Förderangebote, Thomas Buchmann, Schulentwicklung Integrative Förderung, Download Luzern, August 2010 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 3/37

4 1. Einleitung Im Hinblick auf die Totalrevision der Verordnung über die Förderangebote der Volksschule hat die Dienststelle Volksschulbildung Grundsätze formuliert (vgl. Kapitel 2). Die Verordnung wird voraussichtlich 2011 in Kraft gesetzt. Integrative Schulungsformen bestehen im Kanton Luzern seit In den ersten Jahren wurde die Unterstützung Heilpädagogischer Zusatzunterricht genannt und war vorwiegend auf die Unterstützung einzelner Lernender ausgerichtet. Heute richtet sich die Unterstützung durch die Integrative Förderung an die ganze Klasse und an einzelne Lernende. Klassenlehrperson und IF-Lehrperson tragen für einen Teil des Unterrichts gemeinsame Verantwortung und arbeiten vorwiegend im Teamteaching. Die folgenden Überlegungen dienen zur Klärung von Umsetzungsfragen der Integrativen Förderung. Sie bilden eine Grundlage für integrative Förderkonzepte, die neu geschaffen oder überarbeitet werden. 2. Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze Ziel der integrativ ausgerichteten Volksschule ist es, möglichst allen Lernenden eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit in der Klassengemeinschaft und eine wohnortsnahe Bildung zu ermöglichen. IF soll im Kanton Luzern flächendeckend eingeführt werden dies aufgrund von pädagogischen Erkenntnissen und breiten Erfahrungen an Schulen, die Integrative Förderung (IF) bereits praktizieren. Diese Absicht kommt auch in den Zielen des Projekts Schulen mit Zukunft zum Ausdruck. Insbesondere die Entwicklungsziele 2, 3, und 4 sehen unter anderem einen differenzierten Umgang mit der Heterogenität im Unterricht sowie die Überprüfung der bestehenden Förderangebote 12 *) vor. *) Quellenangaben vgl. Seite 18 Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterstützt die einzelnen Schulen bei der Umsetzung. Sie stützt sich auf das Volksschulbildungsgesetz (VBG, SRL Nr. 400 a) und die Verordnung über die Förderangebote (SRL Nr. 406). Die vorliegenden Grundsätze dienen der Begriffsklärung und orientieren über die wichtigsten Eckwerte. 2 Was heisst Integrative Förderung? IF ist eine Unterstützung für alle Schüler/innen einer Klasse. Unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen werden erfolgreiches Lernen, situationsgerechtes Verhalten und ein klarer mündlicher und schriftlicher Ausdruck angestrebt. Besondere Beachtung finden Lern- und Verhaltenschwierigkeiten, 27, 28 Spracherwerb sowie besondere Begabungen. Im Bewusstsein, dass Schüler/innen mit ihren vielfältigen Eigenarten nicht in vordefinierte, starre Gruppen eingeteilt werden können, erweitert die Integrative Förderung den Rahmen der Klassengemeinschaft. Dabei verschiebt sich die integra- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 4/37

5 tive Unterstützung von einem eher therapeutischen Ansatz hin zu einem generellen Förderverständnis in heterogenen Klassen. Wie wird der Unterricht gestaltet? Im Zentrum der Integrativen Förderung steht der Klassenunterricht. Die IF- Lehrperson stützt alle Kinder und wirkt präventiv auf Lern- und Verhaltensstörungen. Die Stärken der Lernenden werden bewusst wahrgenommen und weiterentwickelt. IF-Lehrperson und Klassenlehrpersonen planen und reflektieren den Unterricht, arbeiten im Teamteaching und bauen gemeinsam Lernumgebungen auf. Innerhalb der Klassengemeinschaft werden aufgrund von förderdiagnostischen Überlegungen flexible Gruppen gebildet. So erleben Lernende je nach Situation Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht. Wer trägt die Verantwortung? Die Klassenlehrperson ist für die Führung und die Organisation des gesamten Klassenunterrichtes verantwortlich. Die IF-Lehrperson bringt ihr spezialisiertes Wissen für die Planung und Durchführung des Klassenunterrichtes ein und beteiligt sich aktiv. Sie arbeitet gemäss ihren Kompetenzen auch mit einzelnen Lernenden sowie im Gruppenunterricht. Wichtige Entscheide (Schullaufbahn, Selektion, individuelle Lernzielanpassung, besondere Massnahmen) sind in die Integrative Förderung einbezogen und werden von der Klassenlehrpersonen und der IF-Lehrperson gemeinsam in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. Welcher Rahmen ist vorgegeben? Pensen Die Pensenberechnung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Damit die Kontinuität und die Fachkompetenz so gut wie möglich gewährleistet sind, werden Pensen von 14 und mehr Lektionen pro IF-Lehrperson eingesetzt. Wird dieselbe Lehrperson für alle Aufgaben der integrativen Förderung eingesetzt, kann die Zahl der Bezugspersonen klein gehalten werden. 7 Räumlichkeiten 15 Eine Klassengemeinschaft mit heterogener Zusammensetzung benötigt ein erweitertes Raumangebot für Lernumgebungen, Plenums-, Gruppen- und Einzelunterricht. Dazu gehören auch Räume für die Integrative Förderung. Sie dienen verschiedenen Zwecken (Unterrichts- und Förderzimmer, Anfangsunterricht, DaZ, Auffangraum für Kinder in akuten Krisen, Ressourcenraum für Fördermaterialien, Vorbereitungs- und Besprechungsraum...). Je näher spezielle Fördermaterialien am Unterrichtsgeschehen gelagert sind, desto einfacher und häufiger können sie genutzt werden. Was umfasst ein integratives Förderkonzept? Die Schulen erarbeiten - abgestützt auf ihr Leitbild - ein Förderkonzept. Sie beziehen alle Förderangebote mit ein und beachten, dass die Begabungsförderung, die Förderung der Lernenden mit Teilleistungsschwächen sowie die Förderung der Lernenden mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zum IF-Pensum gehören. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird nach Bedarf erteilt. Im Förderkonzept ist festgelegt, inwieweit der DaZ-Unterricht in die IF einbezogen wird. Schulen, die IF einführen, reichen ihr Förderkonzept der Dienststelle Volksschul- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 5/37

6 bildung zur Genehmigung ein. Im Rahmen der Integrativen Förderung werden bei Bedarf auch spezielle Massnahmen der Integrativen Sonderschulung (IS) einbezogen. 24 Welche Kompetenzen brauchen Lehrpersonen an Schulen mit IF? Alle Lehrpersonen verfügen über Kompetenzen in der Gestaltung eines Unterrichts, der sowohl den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Schüler/innen als auch den Bedürfnissen der ganzen Klasse gerecht wird. IF-Lehrpersonen verfügen über vertiefte Kompetenzen, um Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltenschwierigkeiten, mit Schwierigkeiten im Spracherwerb sowie mit besonderen Begabungen individuell so zu unterstützen, dass eine optimale Entwicklung sichergestellt ist. Die Arbeit im Unterrichtsteam und im Fachteam IF verlangt von der IF-Lehrperson grosse Flexibilität und Sozialkompetenz. Im Fachteam tauschen die IF-Lehrpersonen spezialisierte Kompetenzen aus und bilden sich gemeinsam weiter. Wie kann IF eingeführt und weiterentwickelt werden? Die Einführung und Weiterentwicklung von IF ist ein Prozess, der mehrere Jahre dauert. Die Schule formuliert in ihrem Förderkonzept die konkrete Ausgestaltung der Integrativen Förderung. Im Rahmen ihres Schulprogramms setzt sie ihre Ziele Schritt für Schritt um. Dafür kann sie Unterstützung durch die Dienststelle Volksschulbildung anfordern. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 6/37

7 3. Integratives Förderkonzept der Gemeinde Jede Gemeinde verfügt über ein integratives Förderkonzept. Dieses hält fest, welche Ziele im Alltag wie umgesetzt werden. Bisherige Konzepte zur Begabungs- und Begabtenförderung, zur Interkulturellen Pädagogik sind einzubeziehen. Zur Klärung der gemeindespezifischen Daten steht im Anhang 4 eine Planungshilfe zur Verfügung. 3.1 Grundlagen Leitbild Pädagogische Leitsätze bestimmen die Umsetzung der IF im Unterricht. Das Schulleitbild wird überprüft und allenfalls mit Aussagen zur Integration ergänzt. So wird sichergestellt, dass sich Behörden, Lehrpersonen und Öffentlichkeit mit der Integration auseinandersetzen. Zuständigkeiten Der Gemeinderat unterstützt die Integrative Förderung und stellt die Finanzierung sicher. Die Schulpflege oder Bildungskommission sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die integrative Ausrichtung der Schule. Sie steuert und kontrolliert die Umsetzung der IF. Sie regelt die organisatorischen Belange (Räumlichkeiten, Pensen, Administration etc.) und fördert den pädagogischen Entwicklungsprozess der Schulteams. Sie koordiniert die Förderangebote an der Schule und ist für die Verteilung des IF-Pools zuständig. Sie kennt die Situation in den Klassen in Bezug auf die Lernenden mit individuellen Lernzielen. Sie kann die Integrative Förderung verfügen. Sie entscheidet bei Uneinigkeit über das Einsetzen von Individuellen Lernzielen. Die Integrative Förderung kann durch eine Steuergruppe initiiert, unterstützt und begleitet werden. 3.2 Zielgruppen Alle Lernenden IF richtet sich im Kindergarten und in der Primarschule an alle Lernenden, in der Sekundarschule in der Regel an Lernende des Niveaus C. Die Intensität des Einbezugs in die Integrative Förderung ist unterschiedlich und variabel. Während die einen von der gemeinsamen Anwesenheit im Unterricht profitieren, liegt bei anderen der Schwerpunkt in der Gruppen- und Einzelförderung. Lernende mit besonderen Begabungen Es werden zwei verschiedene Ansätze der Begabungsförderung unterschieden: die Beschleunigung und die Anreicherung im Unterricht. Kinder mit besonderen Begabungen sind zu Leistungen fähig, welche die Ziele des Lehrplans weit übertreffen. Diese Kinder sollen dies im Rahmen des Unterrichts in und ausserhalb der Klasse auch umsetzen können. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 7/37

8 Die integrative Begabungsförderung, die Rahmen der Klassenbegleitung stattfindet, gehört zum Arbeitsfeld der IF-Lehrperson. Lernende mit Lernschwierigkeiten Lernstörungen, Lernbehinderungen, Wahrnehmungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Lese- Rechtschreibestörungen, Rechenstörungen usw. werden in die Integrative Förderung einbezogen und bilden das eigentliche Kerngebiet der Tätigkeit der IF-Lehrperson. Die Förderung der Basisfunktionen, der Wahrnehmung und der Kulturtechniken orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen. Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten Verhaltensschwierigkeiten äussern sich auf vielfältige Art und Weise (Stören des Unterrichts, Rückzug, Arbeitsverweigerung, Provokation, Destruktion, Gewalt usw.). Ebenso vielfältig sind die Ursachen, die zu Verhaltensschwierigkeiten führen. Ein lösungsorientierter Ansatz, Verhaltenstherapie oder eine Kommunikationsund Konfliktlösestrategie drängen sich auf. Lösungen für komplexe Situationen müssen gesucht und konstruiert werden. Die Betreuung von verhaltensauffälligen Lernenden ist sehr aufwändig, verlangt eine hohe pädagogische Präsenz und basiert auf einer tragfähigen Beziehung. Das Schulteam bespricht im Voraus mögliche Massnahmen, die bei einem nicht mehr tragbaren Verhalten kurzfristig getroffen werden können. Hier kann die Integrative Förderung unterstützend wirken, indem für akut nicht tragbare Kinder ein Raum geschaffen wird, wo diese betreut sind. Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache Die Aufgaben des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache (DaZ) beziehen sich auf die Sprachförderung, die Integrationsförderung und auf die Förderung des Schulerfolgs. Eine systematische Arbeit am Grund- und Aufbauwortschatz, die Unterstützung der Entwicklung des Sprachgefühls und der Aufbau von Textkompetenz prägen den DaZ Unterricht. Eine gute Sprachdidaktik, eine sprachlich korrekte und anregende Lernumgebung, konsequenter Umgang mit der Standardsprache sind wichtige Elemente, die das Lernen der deutschen Sprache erleichtern. Dafür braucht es mehrere Jahre Zeit. Eine Sprachstandserfassung dient der Förderplanung und zur Feststellung der DaZ-Berechtigung. Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS) Lernende, die nicht im Rahmen der Regelschule unterrichtet werden können, werden durch den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt. Sonderschulen bieten geistig-, körperlich-, hör-, sprach- und verhaltensbehinderten Kindern und Jugendlichen eine besondere heilpädagogische und sozialpädagogische Förderung an, die sowohl integrativ in der Regelschule, wie auch separativ in der Sonderschule erfolgen kann. Eine Sonderschulung soll, wo sinnvoll und möglich, integrativ erfolgen. Wenn die Förderung in einer Sonderschule den besseren Lern- und Entwicklungserfolg verspricht, soll die Sonderschulung dort stattfinden. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 8/37

9 Lernende mit Entwicklungsverzögerungen beim Schuleintritt Das Kind wird im Kindergarten durch die IF-Lehrperson unterstützt. Diese Unterstützung wird in der ersten und zweiten Klasse weitergeführt. Sind die Lernfortschritte sehr gering, wird den Eltern eine verlängerte Verweildauer vorgeschlagen. Frühestens nach den Herbstferien des zweiten Schuljahres tritt das Kind in eine erste Klasse über und wird weiterhin durch die IF unterstützt. 3.3 Übertritt in die Sekundarschule Lernende, die in der 5. und/oder 6. Klasse individuelle Lernziele haben, werden aufgrund der Übertrittsgespräche der Sekundarschule zugeteilt - ohne Berücksichtigung der Durchschnittsnote. Die Anforderungsprofile der Sekundarstufe I dienen als Orientierung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung der abnehmenden Schule. 4 Lernende mit individuell angepassten Lernzielen in mehreren Fächern (Mathematik, Sprachen, M&U) werden bei Bedarf in der Sekundarstufe I Niveau C weiterhin mit IF unterstützt. Der Beurteilungsbogen im Übertrittsverfahren bei Schülerinnen und Schülern, die nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen gefördert werden, kann ergänzt oder durch ein anderes passendes Instrument (z. B. Lernbericht) ersetzt werden. In der Sekundarstufe I findet die Integrative Förderung in der Regel im Niveau C statt. Lernende mit einer vom Schulpsychologischen Dienst diagnostizierten Teilleistungsschwäche können auf Entscheid der Schulleitung durch die IF- Lehrperson unterstützt werden, auch wenn sie das Niveau A oder B besuchen. 3.4 Zeugnis: Versetzung, Dispensation Versetzung Die Versetzung in die nächst höhere Klasse ist die Regel, auch für Lernende mit individuellen Lernzielen. Eine Durchschnittsnote kann nicht festgelegt werden. Repetitionen sind möglich, müssen aber gut begründet werden. Dispensation in einzelnen Fächern Eine Dispensation in einem Fach kann auf Ersuchen der Klassenlehrperson oder der IF-Lehrperson von der Schulleitung erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind anzuhören, die Lernenden ihrem Entwicklungsstand entsprechend einzubeziehen. Die Unterrichtszeit darf insgesamt nicht verringert werden, Kompensationen sind zu regeln. Dispensationen werden in der Vereinbarung über Individuelle Lernziele festgehalten. Bei Überforderung, etwa in einer Fremdsprache, soll zuerst über mindestens ein Semester das Anspruchsniveau für die betreffenden Lernenden angepasst werden. 3 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 9/37

10 4. Organisatorische Umsetzung 4.1 Pensenpool: Festlegung und Verteilung An einer IF-Schule findet in allen Klassen IF (KG, PS, Sek I Niveau C/D) statt, auch wenn keine Lernenden mit individuellen Lernzielen dabei sind. Nur so ist präventives Arbeiten möglich. Die flexible Handhabung der zur Verfügung stehenden Lektionen des vorgegebenen IF-Pools erlaubt der Schulleitung ein adäquates Reagieren auf aktuelle Belastungen. Die Schule legt in ihrem IF-Konzept die Prioritäten fest, nach denen alle IF-Lektionen auf die IF-Lehrpersonen und auf die Klassen verteilt werden. Wesentliche Faktoren, die zu berücksichtigen sind: Konstanz der Begleitung der Lernenden mit individuellen Lernzielen, stufenspezifisches Arbeiten, schulhausbezogenes Arbeiten, Komplexität der Klasse usw. Um ein umfassendes und ganzheitliches Arbeiten zu ermöglichen, ist anzustreben, dass eine Person für die verschiedenen Fördermassnahmen in einer Klasse zuständig ist. Schon bei der Stundenplanung sollen Gefässe für wöchentliche Gespräche zwischen Klassenlehrpersonen und IF-Lehrperson vorgesehen werden. Mit einer Besprechungslektion, die im Rahmen der Bandbreite der Anstellung der IF-Lehrperson von der Schulleitung auf ein volles Pensum gewährt werden kann, werden pro Woche rund 100 Minuten Zeitaufwand für Besprechungen (inkl. Vor- und Nachbereitung) abgegolten. 5 Die IF-Lektionen, die für eine Klasse vorgesehen werden, sollen auf die ganze Woche verteilt sein. Die Integrative Förderung findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Die Blockzeiten bieten sich für Teamteaching an. Einzel- und Kleingruppenunterricht soll nach Möglichkeit in jenen Bereichen angesetzt werden, in denen das Kind besonders gefördert wird. Werden einer Klasse aufgrund der komplexen Situation oder aufgrund eines Überbestandes weitere Lektionen zugesprochen, sollen diese durch eine Lehrperson erteilt werden, die bereits in der Klasse unterrichtet, nach Möglichkeit durch die IF-Lehrperson als zusätzliche IF-Lektionen. 4.2 Raum- und Materialienangebot: Budget Die Bereitstellung von geeigneten Räumen und die Ausstattung und Beschaffung von geeigneten Fördermaterialien sind vorzusehen. Räume und Materialangebote sollen nahe bei den Klassen verfügbar sein. 4.3 Öffentlichkeitsarbeit Bei der Einführung von IF ist es besonders wichtig, die Eltern gut zu informieren. An den Informationsveranstaltungen sowie in den Medien soll IF vorgestellt werden. Die Berichterstattung in den lokalen Medien trägt zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Öffentlichkeit bei. Es empfiehlt sich, für Eltern eine Kurzinformation zusammenzustellen, insbesondere zum Thema Individuelle Lernziele. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 10/37

11 4.4 Qualitätssicherung Die IF wird in die Qualitätssicherung der Schule einbezogen. Insbesondere sind Qualitätsmerkmale einzubeziehen, die sich auf die Heterogenität der Lernenden beziehen. Die DVS hat zu folgenden Punkten Qualitätsansprüche zur Integrativen Förderung erarbeitet: 10 Verankerung von IF an der Schule Planung und Organisation Individuelle Betreuung Zusammenarbeit Ergebnisse und Zufriedenheit Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 11/37

12 5. Umsetzung im Unterricht 5.1 Übersicht Klassenlehrperson (Kl-LP) IF-Lehrperson (IF-LP) Beteiligung Kl-LP beteiligt sich an der Erarbeitung der Förderkonzepte Unterrichtsführung IF-LP trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, erstellt Förderberichte Teamteaching Kl-LP trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterrichtsführung Kl-LP trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Teamteaching IF-LP trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterstützung, Beratung IF-LP trägt Verantwortung für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf, unterstützt die Erarbeitung der Lernangebote, stützt Förderdiagnostik Ein Kind kann auf verschiedenen Ebenen individuell begleitet werden. Die untersten zwei Ebenen betreffen den Klassenunterricht. In der untersten Ebene ist die Klassenlehrperson alleine und profitiert von der Unterstützung und Beratung der IF-Lehrperson. Auf der mittleren Ebene unterrichten die beiden Lehrpersonen gemeinsam. Je nach Bedürfnis erhalten die Kinder unterschiedlich viel Aufmerksamkeit. In der obersten Ebene werden die Kinder zeitlich beschränkt oder länger andauernd begleitet. Für Kinder, die die oberste Ebene über mehrere Monate hinweg besuchen, wird ein Lernbericht erstellt. Ein Kind mit besonders viel Förderbedarf erhält auf allen Ebenen eine umfassende Förderung. Es orientiert sich je nach Situation an den regulären oder an individuellen Lernzielen. 5.2 Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams Die Lehrpersonen arbeiten im Teamteaching und begleiten die Lernenden. Sie legen Wert auf selbstgesteuertes und selbstverantwortetes Lernen. Teamteaching Unter Teamteaching 8 versteht man allgemein die gemeinsame Arbeit und Verantwortung zweier oder mehrerer Lehrpersonen im Unterrichtsarrangement in einer Klasse. Das heisst, der Unterricht wird gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet. Teamteaching ist demnach eine Unterrichtsform, bei der die Lehrpersonen zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten; gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen und durchführen; die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer für welche Aufgaben oder welche Lernenden zuständig ist; den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 12/37

13 das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren; die Lernenden den Lernanlässen oder dem Lernniveau angepasst in Gruppen unterrichten. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass wichtige Informationen dann vermittelt werden, wenn alle Lernenden im Schulzimmer sind. Besuchen Lernende Lektionen ausserhalb des Klassenzimmers, besteht die Gefahr, dass sie den Überblick über den Unterrichtsverlauf verlieren. Gerade im Unterricht in Blockzeiten ist anzustreben, dass die verschiedenen Unterrichtsfunktionen der Klassen-, Fach- und Förderlehrpersonen möglichst integrativ wahrgenommen werden können. Insbesondere die IF-Lehrpersonen sollen, wo immer möglich, mehr als eine Spezialaufgabe im Unterricht übernehmen können. Fachteam IF Verschieden ausgebildete Fachlehrpersonen tauschen Erfahrungen und Fachwissen aus. Jedes Fachteam verfügt über zielausgebildete Lehrpersonen in den Bereichen Schulische Heilpädagogik, IF, DaZ und Begabungsförderung. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 13/37

14 5.3 Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Arbeitsfeld Klasse Klassenlehrperson Ist Expertin für das Klassenmanagement. Hauptverantwortung für die Erziehung und den Unterricht aller Kinder der Klasse Selbständiger Unterricht und Teamteaching in der Klasse (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Klassenunterrichtes ohne IF-Lehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteachings mit der IF-Lehrperson Mitsprache bei den Förderlektionen ausserhalb des Klassenunterrichtes Hauptverantwortung für die Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden und Übergabegespräche) Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht. Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung für alle Kinder Schreiben von Zeugnissen Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Arbeitsfeld Lernende Beratung und Begleitung aller Lernenden Zusammenarbeit mit Eltern Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen Kontaktaufnahme mit IF Lehrperson bei Schwierigkeiten betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Teilnahme an Fallbesprechungen Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) IF-Lehrperson Ist Expertin für Förderfragen und stellt ihr Wissen der ganzen Schule zur Verfügung. Sie sensibilisiert alle für Fragen der IF. Verantwortung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Teamteaching und selbständiger Förderunterricht (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Unterstützung und Beratung der Klassenlehrperson für den alltäglichen Unterricht Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteachings mit Klassenlehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Förderunterrichts ausserhalb der Klasse Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden) Erarbeitung von Lernangeboten für den Förderunterricht; Unterstützung bei der Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Formulierung von Fördervereinbarungen Unterstützung bei der Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Beratung und Begleitung insbesondere der Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Zusammenarbeit insbesondere mit Eltern von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Beratung der Klassenlehrperson betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Fallbesprechungen bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 14/37

15 5.4 Beteiligung der Schuldienste Die Schuldienste (Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit) unterstützen in der Funktion einer externen Beratung die Bedürfnisse des einzelnen Kindes und seiner Schule. Sie können von den Angehörigen der Schule, den Erziehungsberechtigten angefragt werden. Sie machen ein Angebot von Beratung und Begleitung. Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe ist verantwortlich für die Diagnostik und Beratung von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, bietet förderdiagnostische Gespräche an, stellt Antrag bei Lernenden, die nach besonderem Lehrplan und individuellen Lernzielen gefördert werden sollen, berät Lernende und Erziehungsberechtigte bei erzieherischen, psychischen und schulischen Schwierigkeiten, kann zu Präventionsprojekten beigezogen werden, die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz zum Thema haben, unterstützt die Klassenlehrpersonen und die Schulische Heilpädagogin bei Kriseninterventionen und vermitteln in Konfliktfällen. Die Logopädin, der Logopäde erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Kommunikationsstörungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, Rechenstörungen, Störungen der Stimme und Stimmresonanz, berät die Lehrpersonen in Fragen der Sprachentwicklung und Sprachstörungen, insbesondere bei Kindern, die in die IF einbezogen sind und die Logopädie besuchen, arbeitet in der Regel im Logopädischen Dienst und führt die Therapien im geschützten Rahmen durch, arbeitet im Sinne einer präventiven Sprachförderung auch mit Gruppen und Klassen im Schulhaus. Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten, berät Lehrpersonen in der Förderung dieser Lernenden. Sie zeigt die Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Emotionen bei auffälligen Lernenden auf, arbeitet in der Regel in der Psychomotorischen Therapiestelle und führt die Therapien im geschätzten Rahmen durch, arbeitet im Sinne einer präventiven Förderung der Grob-, Fein- und Grafomotorik auch mit Gruppen oder Klassen im Schulhaus. Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter berät Lernende, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und IF- Lehrpersonen bei sozialen und/oder erzieherischen Problemen und Schwierigkeiten, begleitet und berät Lernende alleine, in Gruppen oder als Klasse bei persönlichen und/oder sozialen Themen, Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 15/37

16 arbeitet in der Früherkennung, Frühintervention und der Prävention im Zusammenhang mit dem persönlichen, schulischen und sozialen Wohlbefinden der Lernenden, berät und unterstützt Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und die Schulleitung bei der Suche nach Lösungen bei Verhaltensschwierigkeiten von Lernenden, vermittelt an andere Fachstellen und arbeitet mit diesen zusammen. bietet Hilfestellung bei der Elternarbeit, berät bei interkulturellen Fragestellungen. 5.5 Diagnostik - Beurteilung - Förderplanung Die Förderdiagnostik wird von der Klassenlehrperson und der IF-Lehrperson wahrgenommen und auf das Verhalten und Lernen im sozialen und situativen Kontext ausgerichtet. Zentrale Merkmale der Förderdiagnostik 20 : Förderdiagnostik untersucht die Problemsituation, behindernde Bedingungen und beeinträchtigte Erziehungs- und Lernprozesse, deckt den individuellen Aneignungsprozess eines Lerninhalts auf, findet im Diskurs statt (runder Tisch), macht qualitative Aussagen, entwickelt Arbeitshypothesen statt Etiketten, ist ressourcenorientiert, findet unterrichtsbegleitend statt, dient als Grundlage für die Förderplanung, weist verschiedene Akzentuierungen auf, ist im System verankert, weist eine zeitliche Planung auf. Schulische Standortgespräche Kinder mit besonderem Bildungsbedarf haben Anrecht auf besondere Begleitung. In regelmässig stattfindenden Gesprächen (Beurteilungsgespräch, Standortgespräch) besprechen Lehrpersonen und Fachpersonen zusammen mit dem Kind und seinen Eltern die aktuelle Situation und leiten Fördermassnahmen ab. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen finden diese Gespräche in der Regel halbjährlich statt. 18 Zu Beginn einer Begleitung durch die Integrative Förderung wird im Sinne einer förderdiagnostischen Auslegeordnung die Ausgangslage beschrieben. Davon ausgehend werden Förderziele formuliert. In regelmässigen Abständen werden die Ziele gemeinsam überprüft und mit Einbezug der aktuellen Situation neu formuliert. Für die Schulischen Standortgespräche können verschiedene Vorlagen und Hilfsmittel verwendet werden. Im Anhang 3 ist ein möglicher Leitfaden eines Standortgespräches aufgeführt. Bei einer lang andauernden Förderung können Ermüdungserscheinungen und Entmutigung auftreten. Im schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 16/37

17 Fördermassnahmen unterbrochen oder abgesetzt werden können. Die Aufhebung der individuellen Lernziele wird schriftlich bestätigt. Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) Eine Beurteilungspraxis Ganzheitlich Beurteilen und Fördern unterstützt die alltäglichen Lehr- und Lernprozesse sowie die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes in der Gruppe. Laufbahnentscheide (Versetzung in die nächst höhere Klasse, Einbezug in die Begabtenförderung, individuelle Lernzielanpassungen, Zuteilung zu weiterführenden Ausbildungsabschnitten etc.) werden aufgrund einer Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerin oder des Schülers vorgenommen. Die Beurteilung orientiert sich dabei an den Lernzielen der Schule (Lernzielnorm) und an den Fähigkeiten und Fortschritten der Lernenden (Individualnorm). Vergleiche mit den Leistungen der Mitschülerinnen und -schüler (Gruppennorm) werden weitgehend unterlassen, wenn sich daraus keine Informationen gewinnen lassen, die dem Lernprozess dienen. 11 Die pädagogischen, ideellen und instrumentellen Ziele von GBF sind Voraussetzung für eine förderorientierte Beurteilung in der Integrativen Förderung. Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ) Oft reichen die innere Differenzierung des Unterrichts und die Unterstützung durch die IF-Lehrperson aus, um die Kinder in ihrer Lernentwicklung bestmöglich zu unterstützen. Die Beurteilungspraxis entspricht den offiziellen Verfahren Es gilt die Verordnung über die Beurteilung der Lernenden 12. Förderung mit individueller Lernzielanpassung Individuelle Lernziele (ILZ) können einzelne Fächer oder ganze Fachbereiche betreffen. Sie bedingen immer eine Anpassung des Unterrichts durch Individualisierung. Zeichnet sich die Notwendigkeit einer individuellen Lernzielanpassung ab, sollen alle Beteiligten an einen Tisch sitzen und die Situation im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs zu analysieren. Der Schulpsychologische Dienst muss einbezogen werden. In einer Vereinbarung werden jeweils die individuellen Lernzielanpassungen und der Einbezug in die Integrative Förderung festgelegt. Da die Vereinbarung von Individuellen Lernzielen einer Statusänderung des Kindes entspricht, ist den Eltern das rechtliche Gehör zu gewährleisten. In den Fächern, in welchen eine Förderung nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen vereinbart worden ist, werden keine Noten gesetzt. Im Zeugnis erfolgt bei den Fächern der Eintrag besucht und bei den Administrativen Bemerkungen Integrative Förderung: Individuelle Lernziele. Zweimal pro Schuljahr wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein Lernbericht erstellt, der mit den Lernenden und den Eltern besprochen wird. Weitere Schritte werden geplant. Kernaussagen dieser Gespräche, wie z. B. Lernstand, Fortschritte oder künftige Lernziele, werden schriftlich festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Werden im Fremdsprachenunterricht die Lernziele individuell angepasst, ist mit differenzierenden Massnahmen innerhalb des Englisch- oder Französischunterrichts zu reagieren. Die IF-Lehrperson bietet den Lehrpersonen und den Lernenden Beratung an. Sie unterstützt die Lehrperson für Englisch oder Französisch in der Planung des Unterrichts. Mit den Lernenden mit individuellen Lernzielen in Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 17/37

18 Fremdsprachen erarbeitet sie Lernstrategien. Im Zeugnis erfolgt der Eintrag besucht. Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Die Behandlung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen erfolgt nach einem integrativen Ansatz. Wird vom zuständigen Schuldienst eine Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenstörung festgestellt, wird dies schriftlich bestätigt. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt. 5.6 Fördervereinbarung, Berichte Die Fördervereinbarung dokumentiert den Lernprozess eines Kindes. Sie wird dann getroffen, wenn die üblichen Dokumente (Zeugnis, Beobachtungen) nicht ausreichen. Fördervereinbarungen können mit oder ohne Individuelle Lernzielanpassungen getroffen werden. Ebenso können Verhaltensvereinbarungen getroffen werden. Die Fördervereinbarung sowie die nachfolgenden Lernberichte und Förderplanungen werden in einer Mappe gesammelt und ergänzend zum Zeugnis abgegeben. Diese schriftlichen Informationen sind für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern gedacht. Vereinbarungen und Lernberichte werden sorgfältig behandelt, verschlossen aufbewahrt und spätestens drei Jahre nach Beendigung der Integrativen Förderung vernichtet. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 18/37

19 6. Quellenangaben Kanton Luzern. Gesetz über die Volksschulbildung. SRL Nr. 400 a Kanton Luzern. Verordnung über die Förderangebote. SRL Nr Überarbeitete Version 2010 Kanton Luzern. Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. SRL Nr. 405 a Kanton Luzern. Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. SRL Nr. 405 b Kanton Luzern. Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste. SRL Nr. 75 Dienststelle Volksschulbildung. Grundsätze Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Klassenbestände. Planungshilfe für die Klassenbildung. Richtwerte für die Förderangebote Amt für Volksschulbildung. Umfassende Blockzeiten Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Beruflicher Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Qualitätsansprüche Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. GBF Umsetzungshilfe 2005 Schulen mit Zukunft. Die 5 Entwicklungsziele der Volksschule Schulen mit Zukunft. Weiter gut unterwegs Kanton Luzern Bildungs- und Kulturdepartement. Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz Dienststelle Volksschulbildung. Schulbauten für die Volksschule, Empfehlungen Amt für Volksschulbildung. Integrative Förderung Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). Formular für die persönliche Vorbereitung eines schulischen Standortgesprächs Bildungsdirektion Kanton Zürich. Volksschulamt. Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche Kanton Aargau. Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen an der Aargauer Volksschule Alois Buholzer. Förderdiagnostisches Sehen, Denken und Handeln. Comenius Verlag 2006 Universität Halle Wittenberg. Index für Inklusion Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr. 409 Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 16 1/10. Joller-Graf K. und Sturny-Bossard G. Welche Kompetenzen sollen Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Ausbildung erwerben? Dienststelle Volksschulbildung. Überlegungen zur Weiterentwicklung der Primarschulen. Arbeitsmaterialien. Dezember 2009 Dienststelle Volksschulbildung. Begabte Kinder an unseren Volksschulen. April 2010 Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Schulung zwei- und mehrsprachiger Lernender. April 2008 Illustrationen Seite 32: Jonas Raeber; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 19/37

20 7. Glossar Anfangsunterricht Basisstufe Eingangsstufe Begabtenförderung (BF) Begabungsförderung (BF) CAS DaZIK DaZ Unterricht für Lernende, die wenig bis gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben Ausgestaltungsform der Schuleingangsstufe für vier- bis achtjährige Kinder, welche zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Primarschuljahre in einer Mehrjahrgangsklasse zusammenführt Förderung von Kindern mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts deutlich übersteigt Förderung von besonderen Begabungen aller Kinder Zertifikatslehrgang Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität Deutsch als Zweitsprache für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist Durchlässigkeit - Öffnung von Schulstrukturen im Wissen darum, dass die Vielfalt der Kinder nicht mit konstruierten Strukturen übereinstimmt - Erleichterter Wechsel innerhalb (bspw. bei Bildungsgängen mit verschiedenen Leistungsanforderungen) und zwischen verschiedenen Bildungsgängen unter Anrechnung formal und nicht formal erworbener Bildungsleistungen. DVS Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Fördervereinbarung Vereinbarung zwischen Kind, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen über getroffene Fördermassnahmen GBF Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Heterogenität Die individuellen Verschiedenheiten der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe betreffend: - Lebensalter, Geschlecht, Hautfarbe - körperlicher und geistiger Entwicklung - schulischer Lern- und Leistungsfähigkeit - Verhalten und Sozialisation - Sprache und Kultur, Multikulturalität - Tradition, Religion, Werte und Normen IF Integrative Förderung IF-Pool Zur Verfügung stehende IF-Lektionen pro Schule ILZ Individuelle Lernzielanpassung in Abweichung zu den Lehrplanzielen Integratives Förderkonzept Formulierung der Umsetzung des Leitbildes im integrativen Kontext IS Integrative Sonderschulung Leitbild Sammlung von Leitsätzen, die das Wesen und die Weiterentwicklung der Schule prägen Lernbericht Teil der Fördervereinbahrung der die Lernfortschritte und die aktuelle Schulsituation beschreibt Lernzyklen Zeiträume in denen Lernende zur Erreichung der Ziele des Lehrplans begleitet werden MA SHP Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik MAS IF Weiterbildungsmaster Integrative Förderung Multiprofessionelles Lehrteam Das Multiprofessionelle Lehrteam ist eine Erweiterung des Teamteaching, das klassenübergreifend zusammenarbeitet. Es setzt sich aus Personen mit einander ergänzenden Kompetenzen zusammen, die sich alle für gemeinsame Ziele, Entwicklung und Konzepte einsetzen, sich nach gemeinsam entwickelten Arbeitsregeln richten und gemeinsam Verantwortung für ihre Lehrtätigkeit tragen. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 20/37

21 Regelschule Ressourcenraum Schuldienste Schulen mit Zukunft Schulklassen der öffentlichen Schulen von Vorschulstufe bis und mit Sekundarstufe I mit regulärem Lehrplan Unterrichtsraum mit Fördermaterialien zu verschiedenen Kompetenzen Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit Entwicklungsprojekt der Luzerner Volksschulen Schwerpunkt: Unterrichtsentwicklung Sonderklassen - mit der Regelschule verbundene Einführungs-, Klein- und Werkklassen. - sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule oder der Sonderschule Sonderschulen - Schulen, mit individuellen Förderzielen, manchmal mit besonderem Lehrplan, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufnehmen - Oberbegriff für verschiedene sonderschulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bzw. mit besonderen Bedürfnissen, wie Früherziehung, Unterstützung bei Integration in die Regelschule, Unterricht in Sonderschulen, Tages- und Internatsbetreuung, Transport zu sonderschulischen Angeboten oder zur Ermöglichung des Besuchs der Regelschule. Angebote der Sonderschulen beginnen frühestens nach der Geburt und enden spätestens nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Standortgespräch Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen mit altersgemässem Einbezug des Kindes über die aktuelle Schulsituation und die daraus abgeleiteten Fördermassnahmen Teamteaching Gemeinsamer Unterricht von zwei Lehrpersonen Teilleistungsschwächen Deutliche Leistungsdefizite in einzelnen isolierten Bereichen bei durchschnittlichem oder hohem Begabungsprofil Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 Verordnung gestützt auf 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Volksschulbildung Volksschulbildungsgesetz VGB, SRL Nr. 400a Zweitspracherwerb Regelung über die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote zur Volksschule Spracherwerb, der auf einer Erstsprache aufbaut Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 21/37

22 8. Zielsetzungen, Kantonale Vorgaben, Empfehlungen 8.1 Entwicklungsziele Schulen mit Zukunft Im Rahmen des Projekts Schulen mit Zukunft wird die Volksschulstrategie des Kantons Luzern wie folgt definiert: Entwicklungsziel 2 Die Volksschule schafft Schulstrukturen mit länger dauernden Lernzyklen. Auf eine vierjährige Basisstufe folgen die Primarstufe und die in Zukunft weniger stark gegliederte Sekundarstufe I. Entwicklungsziel 3 Die Volksschule fördert den Umgang mit Heterogenität durch geeignete Unterrichtsformen. Jedem den eigenen Rhythmus, jeder das persönliche Tempo. Lehren und lernen in der Volksschule fördert individuell und macht Leistungen von Klassen und Schulen dennoch vergleichbar. Entwicklungsziel 4 Die Volksschule überprüft und ergänzt die schulischen Unterstützungsangebote. Fördern heisst in Zukunft vermehrt integrieren statt ausgrenzen. Ergänzt wird die integrative Förderung durch schulnahe Unterstützungsangebote und Angebote im Bereich Sonderklassen Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a 8 Förderangebote 1 1 Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehung der Lernenden, die a. dem Unterricht in den Regelklassen der Volksschule nicht zu folgen vermögen oder b. zu weiter gehenden Leistungen fähig sind. 2 In den Förderangeboten werden die schulischen Anforderungen auf die individuellen Voraussetzungen der Lernenden ausgerichtet. 3 Die Förderangebote umfassen den Spezialunterricht, die Spezialklassen und weitere Massnahmen zur Förderung der Durchlässigkeit, zur Unterstützung der Integration in die Schulen und zur Gewährleistung der bestmöglichen Ausbildung. 4 Der Regierungsrat regelt die Förderangebote in einer Verordnung. 8.3 Verordnung über die Förderangebote SRL Nr Angebote 1 Förderangebote werden so konzipiert, dass sie eine ganzheitliche und integrative Förderung und den weitestgehenden Verbleib der Lernenden mit besonderen Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 22/37

23 Bedürfnissen in der Regelklasse ermöglichen und die ganze Klasse gestärkt wird. 2 Es bestehen insbesondere für folgende Lernende Angebote: a.für Lernende mit Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen b. für Lernende mit schulischen Defiziten c. für Lernende mit besonderen Begabungen d. für fremdsprachige Lernende e. für Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten. 3 Sie umfassen Spezialunterricht, Spezialklassen sowie die Unterstützung der Lehrpersonen im Umgang mit Heterogenität. Sie können durch Angebote der Schuldienste ergänzt werden. 4 Die Klassenlehrperson koordiniert die einzelnen Angebote für die Lernenden. 5 Die Angebote dieser Verordnung sind unentgeltlich. 8.4 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste SRL Nr. 75 Anhang 1 Lehrperson für Integrative Förderung auf Primar- und Kindergartenstufe (gemäss Verordnung über die Förderangebote der Volksschule) 5 Funktionsgruppe D; Lohnklasse 19 Aufgaben: - Unterrichten von Lernenden mit besonderem Förderbedarf und Arbeiten mit Klassen im Teamteaching, in Gruppen- oder Einzelunterricht - Planen, Vorbereiten, Organisieren, Durchführen und Auswerten des Unter richts nach heilpädagogischen und förderdiagnostischen Grundsätzen - Beraten und Begleiten der Lernenden - Beurteilen der Lernenden - Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten und Amtsstellen - Unterstützen und Beraten der Lehrpersonen, Schulleitungen und Erziehungs berechtigten in sonderpädagogischen Fragen - Gestalten und Organisieren der eigenen Schule (Mitarbeit in schulinternen Projekten) - Entwickeln und Evaluieren der eigenen Schule - Evaluieren der eigenen Tätigkeit - Sich weiterbilden in allen Tätigkeitsbereichen Fachkompetenz: - Lehrdiplom für die Primarschule und - Zusatzausbildung in Schulischer Heilpädagogik oder Integrativer Förderung 8.5 Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr Integrative sonderpädagogische Massnahmen in Regelklassen 24 1 Lernende, die trotz ihrer Behinderung in der Lage sind, mit Hilfe von integrativen sonderpädagogischen Massnahmen dem Unterricht innerhalb der Regelklasse zu folgen, werden in der Regel integriert geschult. 2 Die Sonderschulen stellen dafür behinderungsspezifisch ausgebildetes Personal zur Verfügung. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 23/37

24 8.6 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405a 9 Lernende mit besonderen Voraussetzungen 1 Bei einer vom zuständigen Schuldienst als behandlungsberechtigt anerkannten Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenschwäche ist in der Primarschule ( ) im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten auf Noten in den Fächern Deutsch oder Mathematik zu verzichten. 2 In anderen begründeten Fällen kann für eine befristete Zeit auf die Erteilung von Noten in einzelnen oder allen Fächern verzichtet werden. Über den Verzicht auf Noten entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Lehrperson. 20 Lernende mit Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenschwäche Bei einer vom zuständigen Schuldienst als behandlungsberechtigt anerkannten Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenschwäche entscheidet die Klassenlehrperson über Versetzung oder Repetition nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und der Lehrperson für Spezielle Förderung. 8.7 Klassenplanung: Richtgrösse 11 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule Klassengrössen Kindergarten- und Primarschulklassen, in denen Lernende integrativ gefördert werden, umfassen höchstens 22 Lernende. Kann die maximale Klassengrösse nicht eingehalten werden, wir die der Klasse zur Verfügung stehende Lektionenzahl um eine erhöht. Die Richtwerte sind als Zielwerte im Jahresdurchschnitt einzuhalten. 8.8 Klassenbestände, Planungshilfe für die Klassenbildung, Richtwerte für die Förderangebote 7 Beim Festlegen der Klassenbestände des Kindergartens, der Primarschule sowie der Sekundarstufe I gilt bei integrativer Förderung ein Maximalbestand von 22 Lernenden, bei integrativer Sonderschulung von behinderten Kindern mit einer individuellen Verfügung ein solcher von 18 Lernenden. Können diese Höchstwerte nicht eingehalten werden, gelten die Kompensationsregelungen der Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 21. Dezember 1999 und der Verordnung über die Sonderschulung vom 11. Dezember Die Zahl der fremdsprachigen Lernenden mit keinen oder ungenügenden Deutschkenntnissen ist bei der Klassenbildung angemessen zu berücksichtigen. Die Dienststelle Volksschulbildung kann Ausnahmen zu den Höchst- und Mindestbeständen bewilligen. Für Kindergarten und Primarschule müssen pro 120 Lernende 29 Lektionen IF umgesetzt werden (Minimalwert). Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 24/37

25 Die Richtwerte sind als Zielwerte im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Die Pensen für die Integrative Förderung werden aufgrund der Anzahl der Lernenden berechnet. Die Verteilung der Lektionen auf die Klassen erfolgt durch die Schulleitung aufgrund des Förderkonzepts der Schule in Absprache mit den Lehrpersonen und soll die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Klassen berücksichtigen. Dem Präventionsaspekt ist besondere Beachtung zu schenken. Es ist darauf zu achten, dass für die verschiedenen Bildungsbedürfnisse ein angemessener Anteil der Lektionen eingesetzt wird. Die Lektionen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden aufgrund der Zahl der zwei- und mehrsprachigen Lernenden mit nicht altersgemässen Deutschkenntnissen geplant. Gemeinden mit einem hohen Anteil von Lernenden mit Migrationshintergrund wird empfohlen, einen Pool für DaZ- Lektionen einzurichten. Förderangebote sind im Rahmen der Unterrichtszeit, möglichst während der Blockzeiten anzubieten. Die Förderangebote sind von Lehrpersonen zu erteilen, die über die nötige Zusatzausbildung verfügen. Die Förderangebote werden in Absprache mit den Klassenlehrpersonen geplant und unterrichtsnah gestaltet. Teamteaching im Sinne von gemeinsam verantworteten Unterrichtsanteilen bietet sich bei allen Förderangeboten als wirksame Arbeitsform an. Der Anteil der im Teamteaching erteilten Lektionen soll wenigstens einen Drittel der Förderlektionen umfassen. Die Förderangebote an einer Klasse sind von möglichst wenigen Lehrpersonen zu erteilen. Die speziellen Bedürfnisse der Lernenden und die Qualifikationen der Lehrenden sind zu berücksichtigen. Förderangebote werden nach Möglichkeit zu grösseren Pensen zusammengefasst. Förderlehrpersonen sollen in der Regel wenigstens zu einem halben Pensum an derselben Schule tätig sein Personalplanung: Qualifikation Lehrpersonen IF-Pensenpool. Die Personalplanung für IF basiert auf dem IF-Pensenpool. Pro Klasse ist eine IF-Lehrperson einzuplanen, die bei entsprechenden Voraussetzungen auch die Lektionen DaZ übernimmt. Aus- und Weiterbildung der IF-Lehrperson. Ihr ist grosse Beachtung zu schenken. IF-Lehrpersonen, die ungenügend ausgebildete sind, bilden sich innerhalb von maximal drei Jahren weiter. Die Zielausbildungen sind MAS-IF oder MA SHP. Durch den Besuch des CAS DaZ IK können sich Lehrpersonen mit einer Weiterbildung in Schulischer Heilpädagogik für den DaZ-Unterricht vorbereiten. Wenn ausgebildete Lehrpersonen fehlen. Fehlen IF-Lehrpersonen mit einer Ausbildung, ist IF durch geeignete und erfahrene Lehrpersonen zu erteilen. Eine Zerstückelung der IF-Pensen auf Kleinpensen ist zu vermeiden. Klassenübergreifende Gruppenangebote in der Begabungsförderung. Sie können auch von andern für diese Aufgabe qualifizierten Lehrpersonen wahrgenommen werden. IF und DaZ. Wird IF und DaZ durch dieselbe Lehrperson unterrichtet, sind die spezifischen Förderbedürfnisse der Lernenden in DaZ und IF zu klären und Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 25/37

26 wahrzunehmen. Wird DaZ zusätzlich zur IF unterrichtet, ist eine Koordination der Angebote notwendig Amtsgeheimnis und Datenschutz Die Datensammlung muss sich auf das Notwendige beschränken. Lehrpersonen dürfen Einsicht nehmen in Daten der schulpsychologischen Dienste betreffend die Kinder, die sie unterrichten, soweit sie diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen. Es ist zulässig, dass Lehrpersonen systematisch Daten über Lernende aufzeichnen. Wechseln die Lernenden zu einer anderen Lehrperson, darf die Laufkarte jedoch nicht dieser Lehrperson übergeben werden, sondern die Schulleitung hat sie aufzubewahren. Daten müssen vor Unberechtigten geschützt werden: Beobachtungsblätter der Lehrperson gehören in ein abschliessbares Fach. Notenblätter, Gutachten, Berichte der Schuldienste etc. müssen auf dem Rektorat aufbewahrt werden. Lehrpersonen sollen Notensammlungen, private Schülerbeobachtungsbogen, Ergebnisse von Schulreifeabklärungen etc. ehemaliger Schüler höchstens ein Jahr lang aufbewahren. Übertrittsakten (Beurteilungsbogen und Entscheidformular) sind von der Klassenlehrperson während dreier Jahre aufzubewahren und anschliessend zu vernichten. Zur Vernichtung sind Daten dem Aktenvernichter zu übergeben und nicht dem Kehricht oder gar dem Altpapier Schulbauten für die Volksschule: Empfehlungen Raum für Integrative Förderung (IF-Raum) 15 Allgemeines Eine integrative Schule legt Wert darauf, dass die Teilhabe am Unterricht für alle Lernenden möglich ist. Gemeinsames Lernen auf sozialer und emotionaler Ebene setzt einen durch die Klassenlehrperson und IF-Lehrperson miteinander verantworteten Unterricht voraus. Die Bedürfnisse der Lernenden und die Lernziele der Klasse sowie einzelner Kinder sind für die Wahl der Organisationsform des Unterrichts wegleitend. Die Wahl des Lernorts ob Klassenzimmer, Gruppenzimmer oder IF-Raum hängt von diesen unterschiedlichen Faktoren ab. Zweck Der Raum für Integrative Förderung dient verschiedenen Zwecken: als Unterrichts- und Förderzimmer für Gruppen und einzelne Lernende, die durch die Integrative Förderung (IF) oder Integrative Sonderschulung (IS) unterstützt werden; als Unterrichtsraum für den Anfangsunterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ); als Auffangraum für Lernende, die in der Klasse akut nicht tragbar sind und eine Betreuung brauchen; als Ressourcenraum für Fördermaterialien der Begabungs- und Begabtenförderung (BF) sowie der Lernunterstützung für schwächere Lernende; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 26/37

27 als Vorbereitungs- und Besprechungsraum für die Förderlehrpersonen (IF, BF, DaZ, IS). Grösse, Lage Die Integrative Förderung wird ganzheitlich gestaltet. Die Arbeit im Raum, am Boden, am Arbeitsplatz, am PC muss gewährleistet sein. Der Raum hat idealerweise die Grösse eines halben Schulzimmers (ca. 35 m 2 ). Der IF-Raum befindet sich im Schulhaus möglichst in der Nähe der Klassenzimmer. Bauliche Aspekte Tageslicht Fliessendes Warm- und Kaltwasser Tafeln, Steck- und Aufhängevorrichtungen, Bilderleisten Abschliessbare Hochschränke (evtl. Türen mit Magnetbeschichtung) Aufhängevorrichtung für Schaukel* Telefon- und Internetanschluss* Grundausstattung Arbeitsplatz für die IF-Lehrperson (mit PC) Abschliessbare Korpusse Höhenverstellbare Schülerpulte und Stühle (für 6 bis 8 Kinder) Gestelle für Bücher und Spiele Geräte für sensomotorische Förderung wie Minitrampolin*, Wippe* u.a. Ausrüstung und Material Fachbibliothek für die Lehrkräfte Materialien zur Wahrnehmungsförderung und zur Förderung der Basisfunktionen Materialien zur spezifischen Förderung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz Materialien zur Begabungsförderung Materialien zur Förderung der fremdsprachigen Kinder Werk-, Bastel- und Gestaltungsmaterialien* Schüler- und Lehrerbücher sowie die Lehrpläne der Volksschule müssen verfügbar sein. * je nach Bedarf und Arbeitsweise Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 27/37

28 Anhang 1: Ablaufschema IF Eltern Kind Klassenlehrperson IF - Lehrperson Schulische Dienste Schulleitung Feststellung von besonderen Bedürfnissen Individuelle Förderung im Unterricht Beratung Unterstützung Ja ausreichnde Unterstützung? Nein Individuelle Förderung im Teamteaching Beratung Unterstützung Ja ausreichnde Unterstützung? Nein Einverständnis Zeitlich befristeter Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse Beratung Unterstützung Ja ausreichnde Unterstützung? Nein Umfassende Förderdiagnostik Beratung Einbezug SPD Fördervereinbarung Entscheid bei Uneinigkeit Regelmässige Unterstützung im Rahmen der Fördervereinbarung ohne individuelle Lernzielanpassung Halbjährliche Zielüberprüfung Beurteilung der aktuellen Schulsituation Ja ausreichnde Unterstützung? Nein Regelmässige Unterstützung im Rahmen der Fördervereinbarung Ja mit individuelle Lernzielanpassung Beratung Abklärung SPD Entscheid bei Uneinigkeit Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für Kindergarten und Primarschule 28/37

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