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1 Konzeption für die Fortbildung der Fachberater gemäß 15 a ThürKitaG sowie der Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG in den Jahren 2011 bis 2014 (Stand 10. August 2011)

2 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen 3. Fortbildung der Fachberater nach dem Kompetenzmodell 4. Überblick über Inhalte der Fortbildungen in den Jahren 2008 bis Inhalte der Ausbildung für die Multiplikatoren zur Implementierung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre 4.2 Inhalte der Fortbildungen für die Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG 4.3 Inhalte der Fortbildungen für Fachberater der Jugendämter 5. Fortbildungsbedarf 5.1 Fortbildungsbedarf der Fachberater gemäß 15a ThürKitaG 5.2 Fortbildungsbedarf der Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG 6. Geplante Fortbildungen 2011 bis Geplante Fortbildungen für Fachberater gemäß 15a ThürKitaG in den Jahren 2011 bis Geplante Fortbildungen für Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG in den Jahren 2011 bis Umsetzung Alle Bezeichnungen von Personen/Personengruppen gelten für beide Geschlechter.

3 1. Einleitung Die Fachberatung nimmt inzwischen bundesweit einen hohen Stellenwert im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege ein. Bereits im Jahr 2003 wies die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in ihrer Empfehlung zur Fachberatung auf diese wichtige Säule der Qualitätsentwicklung hin: Zur Qualifizierung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und als Impulsgeber für Veränderungen ist eine qualifizierte Fachberatung für Einrichtungsträger und für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtiger denn je (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter 2003). Der Deutsche Verein geht in seinem Eckpunktepapier zu den Herausforderungen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahre aus dem Jahr 2011 noch weiter, indem er fordert, dass die Fachberatung als Qualitätsentwicklungs- und Sicherungsinstrument in den Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege bundesweit in die Landesausführungsgesetze aufgenommen sowie mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden sollte (Deutscher Verein 02/11 AF II vom 23. März 2011). Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom erfüllten die einbringenden Fraktionen der CDU und der SPD die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen und setzten die Ziele des Volksbegehrens Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen um. Gegenüber der bis dato geltenden Gesetzeslage sollte mit dieser Gesetzesnovelle u.a. auch eine Steigerung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch eine Ausweitung der Fachberatung ermöglicht werden(thüringer Landtag, Drucksache 5/359 vom 20. Januar 2010). Die Fachberatung wurde in einem separaten Leistungsparagraphen des ThürKitaG verankert. Die Finanzierung durch das Land wurde gesetzlich festgeschrieben. Parallel zu der Ausweitung der Fachberaterstellen muss nunmehr in die Qualität und Wirksamkeit von Fachberatung investiert werden. Es ist Gegenstand dieser Konzeption, den Qualifizierungsbedarf der Fachberater vor dem Hintergrund der mit der Novellierung des ThürKitaG einhergehenden bildungspolitischen Anforderungen an Fachberatung zu beschreiben und eine Planung von notwendigen Fortbildungsmaßnahmen für einen mittelfristigen Zeitraum bis 2014 vorzulegen. 2. Rechtsgrundlagen Gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 ThürKitaG ist die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen Aufgabe des Landes und der Träger. Das Land kommt dieser Aufgabe dadurch nach, dass es Fortbildungsmaßnahmen anbietet und die Qualifizierung des Unterstützungssystems nach Maßgabe des Landeshaushalts unterstützt ( 15 Abs. 1 Satz 2ThürKitaG). D.h., das Land hat insbesondere den Auftrag, für eine adäquate Qualifizierung des Unterstützungssystems zu sorgen, wonach gemäß 15 Abs. 2 ThürKitaG alle verfügbaren, abrufbaren und organisierten Angebote zur eigenverantwortlichen Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen, insbesondere die allgemeine Fachberatung als auch die Fachberatung zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf durch die Jugendämter und die freien Träger gehören. Mit der Novelle zum ThürKitaG erfolgte eine Beschreibung der Aufgaben der Fachberatung. Schwerpunkte von Fachberatung gemäß 15a ThürKitaG sind demnach

4 insbesondere die Fachberatung bezogen auf das Kind, die Beratung bei der Umsetzung des Bildungsplanes, bei Fragen der Betriebsführung, der baulichen, räumlichen und sächlichen Ausstattung, der Konzeptions-, Team- und Konfliktberatung. In 4 ThürKitaVO erfolgt eine weitere Konkretisierung dieser Schwerpunkte. So orientiert sich Fachberatung bezogen auf das Kind an den individuellen psychischen, physischen, geistigen und familiären Entwicklungsvoraussetzungen und umfasst insbesondere die Mitwirkung bei der Auswahl einer geeigneten Kindertageseinrichtung unter Zugrundelegung des Gesamtplans nach 58 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und die Beratung bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der integrativen Bildung und Erziehung sowie die Einbindung der Beratungsfachkräfte, die die Einrichtungen bei der Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf nach 7 Abs. 4 ThürKitaG unterstützen. Die Fachberatung bei der Umsetzung des Bildungsplans für Kinder bis zu zehn Jahren umfasst insbesondere (a) die Beratung bei der Erstellung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption in Umsetzung der im Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre aufgeführten Ziele und Aufgaben und die damit einhergehende Begleitung von Teamentwicklungsprozessen, (b) die Begleitung der Fachkräfte bei der Umsetzung der Konzeption im Alltag und Reflexion des praktischen Handelns, (c) die Beratung zur umfassenden Einbeziehung der Eltern in Fragen der Bildung und Erziehung ihrer Kinder, (d) die Beratung beim Einsatz von Instrumenten und Verfahren der Evaluation der Arbeit und der systematischen Weiterentwicklung der Qualität, (e) die Organisation und Durchführung von Fortbildungen und (f) die Förderung von Kooperationen und Vernetzungen mit den Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen; eine besondere Bedeutung kommt dabei insbesondere der Kooperation mit den jeweiligen Grundschulen zu. Die Fachberatung in Fragen der Betriebsführung, der baulichen, räumlichen und sächlichen Ausstattung sowie der Konzeption von Kindertageseinrichtungen beinhaltet vor allem (a) das Hinwirken auf ein bedarfsgerechtes Angebot mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, (b) die Ergänzung der Aufsicht und Beratung des für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ministeriums nach 9 Abs. 4 ThürKitaG durch begleitende, kontinuierliche Beratungsangebote, (c) die Beratung bei der räumlichen Ausstattung und der Umsetzung der Flächenanforderungen, (d) die Zusammenarbeit mit den für die gesundheits-, bau- und feuerpolizeiliche sowie für die schulische Aufsicht zuständigen Stellen, (e) die Organisationsberatung zu rechtlichen, methodischen, inhaltlichen und organisatorischen Fragestellungen, (f) die Beratung bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen und (g) das Aufzeigen von Lösungswegen in Konflikt- und Krisensituationen. Gemäß 4 Abs. 7 ThürKitaVO muss sich die Fachberatung an den Bedürfnissen des sozialräumlichen Umfelds, an den gesellschaftlichen Veränderungen und an den sich wandelnden sozialen Bedingungen sowie dem Erkenntnisstand im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung orientieren.

5 Um diesen umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an Fachberatung gerecht werden zu können, wurden in 4 Abs. 7 ThürKitaVO notwendige Kompetenzen von Fachberatung beschrieben. So sind neben der allgemeinen Beratungskompetenz Kenntnisse des konkreten Arbeitsfeldes, des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis zu zehn Jahren, des Trägersystems und der Strukturen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung erforderlich. Damit werden gleichzeitig wesentliche Bereiche für die Fortbildung der Fachberatung aufgezeigt. Die zu konzipierenden Fortbildungen müssen sowohl dem Wissenserwerb als auch der Entwicklung von methodischen Kompetenzen und Reflektionskompetenzen Rechnung tragen. Ähnlich strukturiert sich der Fortbildungsbedarf für die Fachberater zur Unterstützung der Einrichtungen bei der Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gemäß 7 Abs. 4 ThürKitaG. Auch hier sind Fortbildungen notwendig, die originär dem Wissenserwerb für das Arbeitsfeld als auch der Entwicklung von methodischen Kompetenzen und Reflektionskompetenzen dienen. 3. Fortbildung der Fachberater nach dem Kompetenzmodell Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre relativiert die Wissensvermittlung und deren Bedeutung für die frühkindliche Bildung zugunsten der Stärkung kindlicher Entwicklungsprozesse und kindlicher Kompetenzen. Damit dieser Ansatz zum Tragen kommen kann, muss sich auch die Aus- und Fortbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte wandeln. Der Professionalisierungsansatz muss, ausgehend von diesen Überlegungen, entlang zweier Perspektiven gestaltet werden: (1) Stärkung der Persönlichkeit der Studierenden (bzw. der Fortzubildenden - A.d.V.) und (2) Stärkung jener Fachkompetenzen, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind. Wissensvermittlung tritt demnach zurück zugunsten, auch in dieser Entwicklungsphase, von Kompetenzen (Fthenakis, 2010, S. 18). (Fort-) Bildungsprozesse sind so zu organisieren, dass die Teilnehmer an der eigenen Erfahrung in konkreten Lernsituationen, reflektierend die Stärkung ihrer eigenen Kompetenzen erleben (Fthenakis, 2010, S. 18). Die Stärkung der Persönlichkeit der fortzubildenden Fachberater muss in Anlehnung an Fthenakis analog der Kompetenzen im Elementarbereich sowie in der Ausbildung an folgenden Bereichen ansetzen: (a) individuell zentrierte Kompetenzen (Weiterentwicklung und Stabilisierung eines positiven Selbstkonzeptes, eines gesunden Selbstwertgefühls, meta-emotionale Kompetenzen als Voraussetzung für die Gestaltung von sozialen Beziehungen, kognitive Kompetenzen wie Problemlösefähigkeit, Kreativität, Gedächtnis, motivationale Kompetenzen wie Selbstwirksamkeit, Selbstregulierung, Neugier und Interesse, körperbezogene Kompetenzen wie die Übernahme von Verantwortung für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden) (b) Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext (Empathie, Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln, Kritikfähigkeit und Kritikbereitschaft, Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe) (c) Lernmethodische Kompetenzen (Kompetenzen, die den Erwerb von Wissen fördern, indem beim Lernen soziale und individuelle Formen von Metakognition und Selbststeuerung eingesetzt werden; Entwicklung all jener Kompetenzen, die

6 befähigen, Wissen zu finden, dieses zur Lösung von Problemen einzusetzen und sogleich sozial zu verantworten) (d) Kompetenzen zur Bewältigung von belastenden Situationen bzw. der kompetente Umgang mit Wandel (lernen, mit belastenden Situationen so umzugehen, dass sie individuelle Risiken reduzieren; die Fortbildungen müssen Chancen bieten, die Kompetenzen zu erkennen und zu stärken, die die Fachkräfte in der Tätigkeit als Fachberater stärken) Die Stärkung der Fachkompetenzen der fortzubildenden Fachberater muss in Anlehnung an Fthenakis (2010) analog der Kompetenzen im Elementarbereich sowie in der Ausbildung an folgenden Bereichen ansetzen: (a) Interaktionskompetenz (Interaktionen sind nicht nur erfahrungsgeleitet, sondern fachlich begründet und reflektierend zu gestalten), (b) Kompetenz zur Gestaltung von Beratungsprozessen (individuell und in Gruppen durch methodisch-didaktische Kompetenzen und durch Reflektionskompetenz), (c) Kompetenzen zur Gestaltung von (Fort-)Bildungsprozessen (individuell und in Gruppen durch methodisch-didaktische Kompetenzen und durch Reflektionskompetenz), (d) Evaluations- und Analysekompetenz, (e) Kompetenz im Umgang mit Heterogenität, (f) Feldkompetenz (Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, aktuelle Informationen und Erfahrungen im Bereich der Elementarpädagogik) (g) Forschungskompetenz, (h) Vernetzungskompetenz, (i) Organisations- und Leitungskompetenz Innerhalb der Fortbildungen müssen sozialkonstruktivistische Grundsätze zur Entfaltung kommen. So sind die Fortbildungen integrativ, diskursiv, inklusiv und gemeinschaftlich zu gestalten. Evaluation ist regelmäßiger Bestandteil der Fortbildungen. 4. Überblick über Inhalte der Fortbildungen in den Jahren 2008 bis 2010 In diesem Kapitel soll ein Überblick zu den in den Jahren 2008 bis 2010 in Verantwortung des Thillms durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen gegeben werden. Die Aussagen beziehen sich maßgeblich auf die Multiplikatorenausbildung zur Implementierung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre, die Fortbildungen der Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf nach 19 Abs. 4 ThürKitaG sowie der Fachberater der Jugendämter. 4.1 Inhalte der Ausbildung für die Multiplikatoren zur Implementierung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre in den Jahren 2008 bis 2010 Die Ausbildung der Multiplikatoren zum Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre gliederte sich in zwei Grundseminare im Umfang von je 30 Stunden, in zwei Aufbauseminare mit einem Umfang von je 20 Stunden und Workshoptage im Umfang von 40 Stunden sowie in 7 Tage Selbststudium. Gegenstand der Grundseminare waren Themen wie Bildungsverständnis nach dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, Aufbau und Struktur des TBP, Rollenklärung und Aufgaben als Multiplikator, Theoretische Grundlagen

7 Prozessbegleitung, Grundlagen der Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Umgang mit Erwartungen, Training von kooperativen Moderationsmethoden, Dimensionen von Bildung nach dem TBP-10, Soziokulturelle Vielfalt, Weltanschauung und Religion, Individuelle Unterschiede und soziale Vielfalt, Formulierung von Zielen, Umgang mit Widerständen. Schwerpunkt in den Aufbauseminaren waren Themen wie Grundlagen und Vertiefung von Moderation und Kommunikation, Entwicklung von Evaluations- und Reflexionsfähigkeit, Entwicklung von Konzeptionen mit Einrichtungen, Arbeit mit den Bildungsbereichen, Beobachten und Dokumentieren im pädagogischen Alltag, Aufbau regionaler Netzwerke, Rollenklärung und Aufgaben als Multiplikator im Prozess der Tätigkeit als Multiplikator im Rahmen der Implementierung des TBP-10 und Training von kooperativen Moderationsmethoden. An den Workshoptagen standen folgende Themenangeboten zur freien Wahl: Gestalten und Reflektieren der Wirklichkeit, Funktionen von Bewegung, Selbstwirksamkeitsförderung ein wichtiger Förderbereich kindlicher Entwicklung, Erziehungspartnerschaft zwischen Professionellen und Eltern, Religiöse Bildungsprozesse nach dem Thüringer Bildungsplan, Beobachten und Dokumentieren kindlicher Bildungsprozesse, rezeptive und produktive künstlerisch-gestalterische Bildung von Kindern, Gestalten und Reflektieren von Bildungsprozessen, Was Kinder brauchen - Beziehungen gestalten, die Schuleingangsphase in Thüringen unter Beachtung der Philosophie des TBP bis 10 (Bilden und Erziehen im Mehrpädagogensystem), Selbstwirksamkeit, Spiel- und Lernkultur, Teamentwicklung, Kennen lernen von Projekten in Thüringen, die inhaltlich den TBP 10 unterstützen (Nelecom, BeSTe, TransKiGs, GBBE), Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII und Gestaltung von Teamentwicklungsprozessen. Innerhalb des Selbststudiums befassten sich die Multiplikatoren mit individuell bedeutsamen inhaltlichen Schwerpunkten. 4.2 Inhalte der Fortbildungen für die Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG Gegenstand der Fortbildung für Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf waren Themen wie die Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre, Rechtsfragen und Förderansätze in der mobilen Tätigkeit, "Was heißt hier schulfähig?" - Beobachten und Dokumentieren im pädagogischen Alltag: 4.3 Inhalte der Fortbildungen für Fachberater der Jugendämter Themenstellungen der Fortbildungen der Fachberater der Jugendämter waren: Der Plan ist das Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung im Blick auf den Bildungsplan ; Es ist normal, verschieden zu sein: Spielen und Lernern in heterogenen Gruppen ; Übergänge gemeinsam gestalten: Die Bedeutung von Bindungserfahrungen beim Übergang von der Familie in eine Kindertagesbetreuung. Daneben fanden Veranstaltungen zu Themen wie Implementierung von spezifischen Qualitätsmanagementsystemen am Beispiel des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 10 Jahre, Erziehungswissenschaftliche Grundbegriffe des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 10 Jahre / Bildungsverständnis, Gestaltung von Bildungsprozessen in der Kindertageseinrichtung sowie Gestalten und Reflektieren von Entwicklungsprozessen statt.

8 5. Fortbildungsbedarf 5.1 Fortbildungsbedarf der Fachberater gemäß 15aThürKitaG Mit der Novellierung des ThürKitaG zum 1. August 2010 wurde die Fachberatung wie in Kapitel 2 beschrieben als eigenständige Aufgabe gesetzlich verankert. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben den Auftrag, bedarfsgerecht Fachberatung anzubieten; freie Träger von Kindertageseinrichtungen können ebenfalls Fachberatung einrichten und anbieten. Die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung von Fachberatung liegt jedoch bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Deshalb ist es notwendig, auch die geplanten Fortbildungen für die Fachberatung sowohl quantitativ als auch qualitativ mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen. Der quantitative Umfang der jährlichen Veranstaltungstage wurde am Rande einer Beratung des Thüringischen Landkreistages im Jahr 2010 besprochen. Hier konnte man sich auf eine maximale Anzahl von sechs Fortbildungstagen jährlich einigen. Zwecks Ermittlung des qualitativen Bedarfs wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des Thillms sowie von Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe eingerichtet. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe einigte man sich auf nachfolgende Prämissen bzw. Schwerpunkte für/in der Fortbildung: Zunächst ist es wünschenswert, dass Fachberater gemäß 15 a ThürKitaG an der in Kapitel 4.1 beschriebenen Multiplikatorenausbildung teilgenommen haben bzw. diese noch in evt. komprimierter und modifizierter Form absolvieren, um wichtige Grundkompetenzen für die Tätigkeit als Fachberater zu erwerben. Um den Bedarf an dieser Ausbildung zu ermitteln, wird das TMBWK eine Abfrage bei den Jugendämtern durchführen. Im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den in Kapitel 2 beschriebenen Aufgaben von Fachberatung sowie dem in Kapitel 3 beschriebenen Kompetenzmodell in der Fortbildung von Fachberatern werden 2 Arten von Fachveranstaltungen favorisiert: 1. Fachveranstaltungen, die vorwiegend der Entwicklung der methodischen Kompetenzen und der Reflexionskompetenz dienen; diese sollten immer als zweitägige Veranstaltungen konzipiert sein und mit festen Gruppen arbeiten. Als Themen wurden benannt: - in o Moderation und Prozessbegleitung (z. B. bei der Konzeptionsentwicklung, bei der Teambildung) o Konfliktmanagement, Rollenklärung o Gesprächsführung o Beratung o Coaching (Basiskompetenzen) - Weiterentwicklung der Reflektionskompetenzen 2: Fachveranstaltungen; die vorwiegend der Wissenserarbeitung dienen und frei einwählbar sind Als Themen wurden benannt: - Reflektion und Vertiefung der Arbeit mit dem TBP-10 Jahre

9 - Instrumente und Verfahren der Evaluation der Arbeit und der systematischen Weiterentwicklung der Qualität (QM) - Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater für Kindertageseinrichtungen (SGB VIII, ThürKitaG, ThürKitaVO sowie tangierende Rechtsgebiete, besondere Verfasstheit der Jugendhilfe) - Betriebserlaubnisverfahren gem. 45 SGB VIII und Zusammenarbeit mit der Fachberatung des TMBWK - Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater für Kindertagespflege, inhaltliche Fragen von Kindertagespflege Die Liste der Themen ist nicht als abschließend zu verstehen, sondern stellt den derzeit ermittelten Bedarf dar, der jährlich aktuellen Entwicklungen anzupassen ist. Eine Einbindung der Multiplikatoren zur Implementation des TBP-10 Jahre aus dem Bereich der Grundschulen sollte insbesondere bei den Themenfeldern, die der Stärkung der methodisch-didaktischen Kompetenzen dienen, als auch bei ausgewählten Themen der Wissenserarbeitung ermöglicht werden. 5.2 Fortbildungsbedarf der Fachberater zur Förderung der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gemäß 19 Abs. 4 ThürKitaG Fachberatung zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf wurde i.d.r. im Jahr 2006 etabliert. Seit 2009 bietet das Thillm regelmäßig Fortbildungen für diese Zielgruppe an (siehe Kapitel 4.2). Seitdem erfolgt bei den Teilnehmern der Fortbildungen eine Erhebung zum Fortbildungsbedarf. Dieser lässt sich ausgehend von dem in Kapitel 3 beschriebenen Kompetenzmodell in der Fortbildung in zwei Arten von Fachveranstaltungen einteilen: 1. Fachveranstaltungen, die vorwiegend der Entwicklung der methodischen Kompetenzen und der Reflexionskompetenz dienen; diese sollten immer als zweitägige Veranstaltungen konzipiert sein und mit festen Gruppen arbeiten. Als Themen wurden benannt: - Gesprächsführung Konfliktgespräche in der Kita (schwierige Elterngespräche) Handwerkszeug (Erweiterung der eigenen Gesprächskompetenzen) - Umgang mit Opposition und Resignation in Kita-Teams - Methoden der Teamberatung - Fallanalyse / Fallberatung Wie öffne ich Beratung für Erz. und Eltern? von der klassischen Beratung zum kollegialen Fallgespräch in Kita Teams - Einführung in die systemische Beratung - Moderation von Förderplanungsprozessen - Supervision - Reflektion der eigenen Rolle, Abgrenzung zur Frühförderung 2. Fachveranstaltungen, die vorwiegend der Wissenserarbeitung dienen und frei einwählbar sind. Als Themen wurden benannt: - Erarbeitung von Förderplänen und Dokumentationsmaterialien - Konzeptarbeit Analyse und Reflexion der Umsetzung - Reflektion und Vertiefung der Arbeit mit dem TBP-10 Jahre - Resilienz - Vorstellung von Projekten im sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich - Erkennen und Förderung von Hochbegabung - Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten

10 - Arbeit mit Familien mit Migrationshintergrund - Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (SGB VIII, SGB XII, SGB V; SGB IX, ThürKitaG, ThürKitaVO etc.) Die Nennung der Themen ist nicht als abschließend zu betrachten, sondern stellt den derzeit ermittelten Bedarf dar, der jährlich aktuellen Entwicklungen anzupassen ist. 6. Geplante Fortbildungen 2011 bis 2014 Ausgehend von dem in Kapitel 5 beschriebenen Fortbildungsbedarf erfolgt nachfolgend für beide Zielgruppen eine Auflistung von Themen für die Fortbildung in den jeweiligen Jahren. Methodisch-didaktisch sind diese jeweils so zu gestalten, dass die Teilnehmer in konkreten Lernsituationen, die an die eigenen Erfahrungen anknüpfen, in ihren Kompetenzen bewusst gestärkt werden. Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre und dessen Umsetzung in der (Fachberatungs-)Praxis steht insbesondere im Mittelpunkt der Veranstaltungen, die der dienen. 6.1 Geplante Fortbildungen für Fachberater gemäß 15a ThürKitaG in den Jahren 2011 bis 2014 November 2011 Februar 2012 April 2012 Juni 2012 Oktober 2012 Einführung in die Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater für Kindertageseinrichtungen (SGB VIII, ThürKitaG, ThürKitaVO sowie tangierende Rechtsgebiete, besondere Verfasstheit der Jugendhilfe etc.)/ (eintägig) Umsetzung des Betriebserlaubnisverfahren gem. 45 SGB VIII in der Praxis und Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Fachberatung des TMBWK/ (eintägig) Vertiefung der Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater für Kindertageseinrichtungen (SGB VIII, ThürKitaG, ThürKitaVO sowie tangierende Rechtsgebiete)/ (eintägig) Schwerpunkte: Rollenklärung, Gesprächsführung, Konfliktlösung/ Schwerpunkte: Möglichkeiten der Evaluation und systematische Weiterentwicklung der eigenen Arbeit als Fachberater, Auseinandersetzung mit Instrumenten und Verfahren der Evaluation der Arbeit und der

11 systematischen Weiterentwicklung der Qualität (QM) in Kindertageseinrichtungen/ Jahr 2012 Rechtsgrundlagen für die Arbeit als Fachberater für Kindertagespflege, inhaltliche Fragen von Kindertagespflege/ (eintägig) März 2013 Juni 2013 Oktober 2013 Schwerpunkte: Motivation für Veränderungsprozesse Umgang mit Widerständen/ Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes in der Praxis Schwerpunkte: Standortbestimmung Reflektion der eigenen Tätigkeit Perspektiven/ Schwerpunkt: Erwerb von Basiskompetenzen für Coachingprozesse/ März 2014 Anforderung an Fachberatung aufgrund der demografischen Entwicklung Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen/ 6.2 Geplante Fortbildungen für Fachberater zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. 19 Abs. 4 ThürKitaG in den Jahren 2011 bis 2014 September 2011 Integration von Kindern mit Verhaltensoriginalitäten/ (eintägig) Februar 2012 April 2012 Oktober 2012 Schwerpunkte: Rollenklärung im System der Hilfen und im Übergang zur Schule, Gesprächsführung, Konfliktlösung/ Vom Gesamtplan zum Förderplan und dessen Umsetzung Schwerpunkte: Reflektion der Praxis Anforderungen an das Förderplanungsverfahren (methodisch-didaktisch, inhaltlich)/

12 Schwerpunkte: Motivation für Veränderungsprozesse Umgang mit Widerständen/ März 2013 Juni 2013 Oktober 2013 Umsetzung der eigenen Konzeption in der Praxis Schwerpunkte: Dokumentation der eigenen Arbeit Evaluation Perspektiven/ Kinder mit psychisch kranken bzw. suchtkranken Eltern/ Schwerpunkte: Fallberatung Elternarbeit/ 2014 Heilpädagogische / pädagogische Arbeit und Philosophie des Bildungsplanes Resilienz, Hochbegabung/ 7. Umsetzung Die Umsetzung der Fortbildungskonzeption liegt beim Thillm. Hier sind die entsprechenden personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die genannten Ziele und Aufgaben umzusetzen.

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