in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt."

Transkript

1 Landratsamt Unterallgäu Postfach Mindelheim Senioren, FQA Hafner Villa Susanne Vonier Luitpoldstraße Ottobeuren Gesch.-Nr. Bearbeiter/in Zimmer-Nr. Telefon Telefax Datum Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Susanne Vonier, Luitpoldstraße 9, Ottobeuren Geprüfte Einrichtung: Hafner Villa, Luitpoldstraße 9, Ottobeuren Sehr geehrte Frau Vonier, in der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: 1. Wohnqualität 2. Verpflegung 3. Freiheit einschränkende Maßnahmen 4. Pflege und Dokumentation 5. Qualitätsmanagement 6. Arzneimittel 7. Hygiene 8. Personal 9. bauliche Gegebenheiten Landratsamt Unterallgäu Öffnungszeiten Telefon ( ) Konto der Kreiskasse Bad Wörishofer Straße 33 Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr Telefax ( ) Sparkasse Mindelheim Mindelheim zus. Do 14:00-17:00 Uhr Kto.-Nr und nach Vereinbarung info@lra.unterallgaeu.de BLZ

2 Seite 2 von 6 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Therapieangebote: Logopädie Ergotherapie Krankengymnastik Angebotene Plätze: 37 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 36 Einzelzimmerquote: 81 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 2

3 Seite 3 von 6 II. II.1 Informationen zur Einrichtung Positive Aspekte und allgemeine Informationen Alle besuchten Bewohnerinnen und Bewohner machten einen sehr gepflegten und zufriedenen Eindruck. Auf die Individualität der Bewohnerinnen und Bewohner wird großer Wert gelegt: so sind zum Beispiel die eigenen Räumlichkeiten unterschiedlich eingerichtet. Die Bewohnerinnen und Bewohner äußerten sich soweit sie adäquat antworten konnten sehr positiv über die Einrichtung sowie die Freundlichkeit des Personals. In der Einrichtung werden Fachkräfte weit über den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt die Fachkraftquote beträgt am Stichtag 57 %. Die Dienstpläne werden dabei so geplant, dass zu jeder Zeit mindestens eine Fachkraft im Dienst eingeteilt ist. Das Personal ist sehr freundlich und aufmerksam, Bewohnerinnen und Bewohner werden respektvoll und herzlich versorgt und gepflegt. Das diensthabende Personal unterstützt sich gegenseitig - eine freundschaftliche Arbeitsatmosphäre ist spürbar, welche sich auch positiv auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. Bei der Mahlzeiten- und Essensversorgung konnte beobachtet werden wie auf die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen wird Gerichte werden entsprechend der jeweiligen Fähigkeiten und Bedürfnisse gereicht und Unterstützung bei Bedarf angeboten. Die Atmosphäre dabei ist ruhig und angenehm. Die Bewohnerinnen und Bewohner sitzen an verschiedenen Tischgruppen zusammen - Gespräche an den Tischen finden statt. Vereinzelt kommen Bewohnerinnen und Bewohner auch selbstständig später zu Tisch bzw. lesen erst noch in den ausliegenden Zeitschriften um das Essen später einzunehmen. Eine sehr große Getränkeauswahl - 7 verschiedene Getränke - steht täglich für die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Gäste sowie Besucher zur Verfügung. Die familiäre Atmosphäre im Haus ist deutlich spürbar. Alle Räumlichkeiten sind gemütlich und ansprechend entsprechend der Jahreszeit dekoriert. Die Medikamente werden bewohnerbezogen in verschließbaren Schränken aufbewahrt. Die Temperatur des Medikamentenkühlschrankes befand sich innerhalb der empfohlenen Temperaturgrenze und wird täglich überprüft sowie das Ergebnis dokumentiert. Nachweis und Bestand der Betäubungsmittel waren am Stichtag korrekt. II.2 Qualitätsentwicklung In der Einrichtung werden Fachkräfte regelmäßig über den gesetzlichen Anforderungen von 50 % beschäftigt.

4 Seite 4 von 6 III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 Pfle- WoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. III.1 Qualitätsbereich: Arzneimittel III.1.1. Sachverhalt Bei Bewohnern mit liegender PEG Sonde werden die Medikamente zusammen gemörsert sowie verabreicht. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Für die Applikation von Arzneimitteln über eine Sonde gelten einige Grundregeln, welche dringend einzuhalten sind. Die Medikamente müssen einzeln gemörsert sowie verabreicht werden - das Vermischen von Arzneistoffen bedeutet die Herstellung eines neuen Arzneimittels und ist unzulässig. Nach jedem Medikament soll die Sonde mit ml Wasser durchgespült werden um auszuschließen, dass mehrere Wirkstoffe im Schlauch zusammentreffen sowie Verstopfungen des Leitungssystems zu vermeiden. III.2 Qualitätsbereich: Qualitätsmanagement III.2.1. Sachverhalt Eine letzte Sturzrisikoeinschätzung sowie die Einschätzung des Kontrakturenrisikos wurden am durchgeführt. Laut Vorgaben der Einrichtung sind bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern im Juni und Dezember - bei Bedarf öfter - eine Neueinschätzung der Risiken vorzunehmen. Zudem ergab die Überprüfung einer weiteren Dokumentation, dass monatliche eine RR-Kontrolle durchgeführt werden sollte (keine ärztliche Anordnung, sondern Standard der Einrichtung). Dokumentiert ist hingegen der Wert von April 2011, der darauf folgende Wert ist von August III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Die Vorgaben im Qualitätsmanagement werden von der Einrichtung selbst erstellt, da die jeweilige Notwendigkeit der Maßnahmen gesehen wird, somit ist eine regelmäßige Evaluation und Überprüfung nötig. Die selbst gestellten Anforderungen sollen darüber hinaus gemäß PDCA-Zyklus durchgeführt und dabei auch geprüft und bewertet werden. Sind Maßnahmen nicht im engen, vorgegebenen Rhythmus notwendig, soll dies entweder bei den betroffenen Verfahrensanweisungen angepasst bzw. beim jeweiligen Einzelfall einer Bewohnerin bzw. eines Bewohners dokumentiert werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel erneut festgestellt.

5 Seite 5 von 6 V. Festgestellte erhebliche Mängel Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Aufhebung Dieser Bericht ersetzt den Bericht vom (der nicht veröffentlicht wurde).

6 Seite 6 von 6 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33, Mindelheim einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 5 Freyung, 30.04.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2013 Haushaltssatzung 2013 des (Mittel-)Schulverbandes Schönberg 16 15.04.2013 Haushaltssatzung

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 08.10.2014 Landratsamt München Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung:

Mehr

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss Az. E 2-2011 1. Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.800 belegt. 2. Die Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens. Frankfurter Wertpapierbörse Sanktionsausschuss Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Frankfurt, 10. Oktober 2011 Postanschrift 60313 Frankfurt am Main In dem Sanktionsverfahren Emittent A Beschluss Telefon

Mehr

Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK

Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Gesetzliche Grundlage 114 ff SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Dort ist insbesondere geregelt, dass Prüfungen grundsätzlich unangemeldet stattfinden

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt

Satzungs- und Verordnungsblatt 203 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 21 Memmingen, 23. August 2002 44. Jahrgang

Mehr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 25. Juli Nr.

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 25. Juli Nr. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 25. Juli Nr. 30 2014 I n

Mehr

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 03.02.2016 3 K 15.516 Titel: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung einer erledigten Prüfungsentscheidung betreffend einer Teilprüfung Normenketten: VwGO 84 Abs.

Mehr

Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen

Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen Branddirektion Landeshauplsiadt Munchen. Kreisverwallungsreferal An der Hauplfeuerwache 8, 80331 Munchen - -.P-- -.. Hausbesitzergemeinschaft Kahan und Safran Zasingerstrasse 13 81 547 München L Ihr Schreiben

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger -

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 303/04 1 Ca 333/01 ArbG Flensburg (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 16. Dezember 2004 Gez. Selmer als Urkundsbeamt. d. Geschäftsstelle

Mehr

Habilitationsordnung der Technischen Universität München

Habilitationsordnung der Technischen Universität München Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version! Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 17. Juni 1992 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23. Januar 2003) Inhaltsverzeichnis:

Mehr

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 14.565 AUSFERTIGUNG Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg In der Verwaltungsstreitsache - Klägerbevollmächtigt; fsn-recht Rechtsanwälte Georg-Schumann-Str. 179, 04159 Leipzig gegen J o b c e n

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2016 Ausgabe - NL 20 Ausgabetag 13.05.2016 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochsch,ule Warendorf

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141 Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 14 57. Jahrgang Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Bekanntmachung der Regierung von Schwaben betreffend

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT BREMEN S 21 AS 569/10 IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: B. Büro A-Stadt, B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen

Mehr

- 66 - Nr. 7 7. April 2014 INHALT:

- 66 - Nr. 7 7. April 2014 INHALT: - 66 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt Telefax: 09171/81-328

Mehr

... Erstversand, 27.02.2013

... Erstversand, 27.02.2013 Anmerkung Nr. 58 1. Die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg richtet sich nach der gem. 1 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Vertretung des Landes in gerichtlichen

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Verwaltungskostensatzung der Stadt Idstein

Verwaltungskostensatzung der Stadt Idstein Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. I 1992, S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 1996 (GVBl. I, S. 456), und der 1, 2 und 9 des

Mehr

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Kitzingen, 52-4141/07.1.8. 05.05.2014

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Kitzingen, 52-4141/07.1.8. 05.05.2014 Landratsamt Kitzingen - Kaiserstraße 4-97318 Kitzingen Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gerald Günther Haus der Pflege Kitzinger Land GmbH Gebäude/ Zimmernr. 7.71.12 Marktstefter Weg 4 Telefon 09321 928-5013

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 25 P 9/07 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 24. September 2008 gez. P. Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, vertreten

Mehr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 10. Mai Nr. 19 2013 Nachruf

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 12.11.2001 diese Verwaltungskostensatzung beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird: 5,

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 13.05.2014 BT, Isarwinkel

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 13.05.2014 BT, Isarwinkel Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Gemeinn. Rehabilitationsgesellschaft mbh - GRG z.hd. Hr. Dr. Torhorst, Frau Hemmer-Torhorst Schulgraben 2 83646 Bad Tölz Aktenzeichen

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 25 P 32/07 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 25. Januar 2008 gez. Böttjer Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Kläger,

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.083 23.06.

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.083 23.06. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Gemeinnützige Rehabilitationsgesellschaft mbh Herrn Dr. Torhorst Schulgraben 2 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon

Mehr

Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996

Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996 Verwaltungskostensatzung mit Kostenverzeichnis der Stadt Bad Karlshafen vom 05.03.1996 Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S. 533), zuletzt geändert

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 103/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Januar 2003 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Widerspruchsverfahren

Widerspruchsverfahren Widerspruchsverfahren 1. Rechtliche Grundlage, 2. Voraussetzungen, 3. Einleitung des Verfahrens, 4. Form und Stil, 5. Überwachung des Verfahrens, 6. Aufrechterhaltung des Widerspruches, 7. Klage vor dem

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 5 U 114/06 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 16. April 2009 gez. Krohn-Nagel Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt,

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 167 2014 Verkündet am 12. März 2014 Nr. 51 Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsänderung für den Verkehrslandeplatz Bremerhaven Gemäß 6 Absatz 5 des Luftverkehrsgesetzes

Mehr

Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998. Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998. Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998 Verwaltungskostensatzung in der Fassung der letzten Änderung vom 03.05.2005 1 Kostenpflichtige

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 13 vom 3. Juli 2009 Inhaltsverzeichnis Seite Stellenausschreibung; Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Bautechnik (Schwerpunkt Hochbau) Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011

Stellungnahme. zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG. Begehung am 31.5.2011 Maria-Stadler-Haus Seniorenheim Salmdorferstr. 2 85540 Haar Stellungnahme zum Prüfbericht gemäß PfleWoqG Begehung am 31.5.2011 Sehr geehrte Frau Timmerer-Maier und Team der FQA, vielen Dank für die Übersendung

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 12 R 106/11 In dem Rechtsstreit A., IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: B., g e g e n C., Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 12. Kammer - am 31.

Mehr

Altenwohnanlage Rastede

Altenwohnanlage Rastede Altenwohnanlage Rastede Wir informieren Sie gern Damit Sie einen möglichst umfassenden Eindruck von unseren Leistungen und von der Atmosphäre unseres Hauses bekommen, laden wir Sie herzlich zu einem Besuch

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Wir informieren GdP-Mitglieder

Wir informieren GdP-Mitglieder *C o n s t a n z e B u r k h a r d N e u h a u s Notarin a.d. 1 R o l a n d N e u b e r t Rechtsanwälte 2 P e t e r J ü r g e n s e n 3 S a b r i n a K l a e s b e r g 2 M i c h a e l E m d e S v e n O

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick

Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick Klageverfahren vor dem Sozialgericht Überblick Carl-Wilhelm Rößler KSL Rheinland Überblick Gründe für ein Klageverfahren Vorüberlegungen Widerspruchsverfahren durchgeführt? Klagefrist beachten! Prozesskostenhilfe

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land Herausgegeben vom Landratsamt Nürnberger Land Lauf a. d. Pegnitz Nummer 25 Freitag, 18.12.2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihr nur noch wenige Tage und das

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS From:Verwaltungsgericht Frankfurt/M To:003020623829 19/05/2015 11:10 #415 P.002/007 VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS in dem Verwaltungsstreitverfahren Proz.-Bev.:

Mehr

Prüfbericht nach 114ff SGB XI

Prüfbericht nach 114ff SGB XI Knappschaft Regionaldirektion Berlin Wilhelmstr.138-139 10963 Berlin Prüfbericht nach 114ff SGB XI Geprüfte Einrichtung: Komturstraße 18 12099 Berlin IK Nummer: 461107818 Auftragsnummer: 111222VA90000000-000001234

Mehr

Landgericht Gießen Beschluss

Landgericht Gießen Beschluss 2 StVK -Vollz.- 1509,1510105 Landgericht Gießen Beschluss In der Strafvollzugssache des Strafgefangenen z. Zt. in Strafhaft in der JVA Butzbach, - Antragsteller - gegen die JVA Butzbach. vertreten durch

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Erlangen. Seniorenzentrum Sophienstraße. Betreutes Wohnen

Erlangen. Seniorenzentrum Sophienstraße. Betreutes Wohnen Erlangen Seniorenzentrum Sophienstraße Betreutes Wohnen Der Umzug von weit her ist geschafft: Für Renate Schor beginnt ein neuer Lebensabschnitt im Erlanger Seniorenzentrum Sophienstraße. Hier hat sich

Mehr

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Zwischen ASB Kreisverband Sömmerda e.v. Bahnhofstraße 2 99610 Sömmerda (Vermieter) und Name Straße, Nr. PLZ Ort Telefon (Festnetz, Mobil) Geburtsdatum

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER S 12 KN 179/07 IM AME DES VOLKES Verkündet am: 24. Januar 2011 A. Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit B., Kläger, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

für den Zeitraum vom 01.10.2008 bis 31.10.2008 stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung: Vertrag-Nr. Netto EUR USt.

für den Zeitraum vom 01.10.2008 bis 31.10.2008 stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung: Vertrag-Nr. Netto EUR USt. Stadtwerke Lünen GmbH - Postfach 20 60-44510 Lünen Herrn Otto Online Clever Weg 1 Telefon: 02306-707-3000 Telefax: 02306-707-295 Unsere Öffnungszeiten: Borker Strasse 56-58 Montag bis Mittwoch und Freitag

Mehr

Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005)

Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005) Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 9. Dezember 2003 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2005) Aufgrund

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz

Mehr

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht Arbeitskreise des 5. Deutschen Baugerichtstags: Arbeitskreis I Bauvertragsrecht Stellvertreterin: Podium/ Arbeitskreis II Vergaberecht Stellvertreterin: Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis

Mehr

Notar Dr. Albert Block

Notar Dr. Albert Block Notar Dr. Albert Block Referat: Handels- und Gesellschaftsrecht (Dipl.Rpfl. Frau Schwabe) www.notar-block.de Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH I. Grundlagen Begriff: Amtsniederlegung Unter

Mehr

Schulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984

Schulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984 1 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr. 1911984 Planunterlagen und mit den Rbteintragungen und Auflagen dieses Beschlusses festgestellt. \. 2. Der Bunde~re~ublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT HA OVER S 13 R 459/10 Verkündet am: 3. August 2011 A. Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle IM AME DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit B., Klägerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre

Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre Referat 31 - Handreichung Nr. 2: Zur Bedeutung und zum Ablauf von Widerspruchsverfahren im Bereich von Studium und Lehre Stand: Stand Dezember 2014 (Erstfassung November 2012) Diese Handreichung des Referates

Mehr

PAHDE & PARTNER EINGEGANGEN. 0 't HE. 2013. Mario Struß Rechtsanwalt. ./. Jobcenter Herford. Kanzlei für Arbeitsrecht. Klaus Pahde Rechtsanwalt

PAHDE & PARTNER EINGEGANGEN. 0 't HE. 2013. Mario Struß Rechtsanwalt. ./. Jobcenter Herford. Kanzlei für Arbeitsrecht. Klaus Pahde Rechtsanwalt PAHDE & PARTNER Kanzlei für Arbeitsrecht Klaus Pahde RAe Pahde & Partner Kurfüretenstr, 18 D-32052 Herford Mario Struß Maßarbeit Berliner Str. 10 32052 Herford EINGEGANGEN 0 't HE. 2013 Kurfürstenstraße

Mehr

Expertenstandards in der Pflege

Expertenstandards in der Pflege Expertenstandards in der Pflege 11. Gesundheitspflegekongress Hamburg, 16.11.2013 Ronald Richter ronald.richter@richter-rae.de 1 Zur Person: Ronald Richter, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Vorsitzender

Mehr

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist.

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist. Fall I: Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung

Mehr

Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln Beglaubigte Abschrift Verwaltungsgericht Köln 10 L 284/05 Beschluss In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1 des minderjährigen Kindes K., vertreten durch die Antragsteller zu 2. und 3., 2 der Frau

Mehr

Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung Freiwillige Versicherung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wenn Sie sich versichern möchten, senden Sie den Antrag bitte ausgefüllt zurück. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Eingang

Mehr

Bayer. Verwaltungsgericht München. In der Verwaltungsstreitsache. gegen

Bayer. Verwaltungsgericht München. In der Verwaltungsstreitsache. gegen M 2 S 91.4322 Bayer. Verwaltungsgericht München In der Verwaltungsstreitsache xxxxxxxxxxxxx -Antragstellerin gegen den Freistaat Bayern, - Antragsgegner - vertreten durch die Landesanwaltschaft München

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL 10 Ca 9/09 (Arbeitsgericht Nürnberg) Verkündet am: 17.12.2010 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit R H - Kläger und Berufungsbeklagter

Mehr

Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kostensatzung) vom 29.

Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kostensatzung) vom 29. Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (Kostensatzung) vom 29. Oktober 2001 Aufgrund der 57 Abs. 1 und 51 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen

Mehr

Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08

Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08 Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.05.2011 VGH 6/08 Kirchengericht: Entscheidungsform: Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08 Rechtsgrundlagen: Vorinstanzen: Verwaltungsgerichtshof der Union

Mehr