Karneval in Laußnitz

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1 Nr. 280 AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück Gräfenhain Röhrsdorf Laußnitz Glauschnitz Höckendorf Neukirch Gottschdorf Koitzsch Schmorkau Weißbach 3. Februar 2014 kostenfrei Prinzessin Nadin die 1. und Prinz Steffen der 2. Foto: Andrea Ziesche Karneval in Laußnitz Programm auf Seite 15

2 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Notruftafel Polizeinotruf 110 Bürgerpolizist 0173 / Polizeirevier Kamenz / Feuerwehrnotruf 112 Krankentransport und kassenärztlicher Notfalldienst / Leitstelle Feuerwehr / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung, Klärwerk u. Bereitschaftsdienst ENSO-Service 0800 / ENSO-Störungsrufnummer Erdgas 0351 / ENSO-Störungsrufnummer Strom 0351 / Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück Markt 20, Königsbrück Telefon: / Telefax: und Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: / Telefax: Mo. geschlossen Di Uhr und Uhr Mi., Fr Uhr Do Uhr und Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: / Sprechzeit der Friedensrichterin: ab August - jeden 1. Samstag, Uhr im Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss stadt@koenigsbrueck.de Königsbrück-Information: Mail: information@koenigsbrueck.de Telefon: / Öffnungszeiten von Oktober bis März Mo Uhr Di Uhr u Uhr Mi. u. Do Uhr u Uhr Fr Uhr So Uhr (z. Z. d. Kamelienschau) Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, Laußnitz Telefon: / Telefax: Di Uhr Do Uhr gemeinde-laussnitz@t-online.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, Neukirch Telefon: / Telefax: Di.: bis Uhr öffentliche Sprechstunde Mi.: bis Uhr telefonisch Sprechzeiten des Bürgermeisters: Di Uhr - nach Vereinbarung gemeinde-neukirch@gmx.de Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeister Steffen Grahl Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold Markt 17, Königsbrück Telefon: / Fax: / Internet: stadtanzeiger@t-online.de Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 271, Mai 2013: 18. Febr Anzeigenannahmeschluss: 18. Febr Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist ab sofort unter der Tel.-Nr zu erreichen! - von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr - Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des Königsbrücker Stadtanzeigers, nachdem der Winter lange hat auf sich warten lassen, ist nun, sehr zur Freude unserer Kinder, tatsächlich doch noch Schnee gefallen. Mit der Ausrichtung seiner nunmehr bereits 62. (!) Rassegeflügelschau startete der Geflügelzüchterverein Königsbrück und Umgebung e.v. ins neue Jahr. Für viele Gäste, ob groß oder klein, mittlerweile ein fester Termin im Monat Januar. Wenn auch die Vorbereitung und der Aufbau der Ausstellung sicher viele Mühen bereitet, so sind die zahlreichen Besucher letztendlich der schönste Lohn für die vorangegangenen Bemühungen. Doch nun ein Blick auf die Aufgaben im laufenden Jahr. Die wichtigste Grundlage, quasi das Fundament für die Arbeit der Verwaltung sind solide Finanzen, also ein ausgeglichener Haushalt. Unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Daten arbeitet derzeit die Finanzverwaltung an der Fertigstellung des Planentwurfes, welcher dann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Auch in diesem Jahr werden Fragen der Kinderbetreuung wieder im Fokus der Planung stehen. Wenngleich wir in diesem Bereich vergleichsweise recht gut aufgestellt sind, besteht dennoch noch weiterer Handlungsbedarf. Im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Bedarfszahlen wurde festgestellt, dass mittelfristig für die kommenden 10 Jahre noch ein zusätzlicher Bedarf im Bereich der Krippenund Kindergartenbetreuung vorliegt. Aus diesem Grund wurde mit Beschluss des Stadtrates eine dritte Tagesmutter in den Bedarfsplan aufgenommen. Wenngleich die Verwaltung bemüht ist, möglichst punktgenau zu planen, so ist dies auf Grund der zahlreichen Faktoren die auf eine solche Planung einwirken, dennoch nicht ganz einfach. Ein wesentliches Problem sind die zum Teil recht großen Schwankungen bei den jährlichen Geburtenzahlen (2008=44; 2009=33; 2010=29; 2011=42; 2012=51; 2013=24). Eine weitere Rolle spielen natürlich auch mögliche Zu- bzw. Fortzüge, aber auch Änderungen im Bereich der Gesetzgebung (z.bsp. der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz) können sich direkt auf die Bedarfszahlen auswirken. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Haushaltsplanung sind jene Mittel, welche für Instandhaltungsmaßnahmen bzw. für Ersatzbeschaffungen eingestellt werden. So muss in diesem Jahr zum Beispiel für unser Stadtbad ein neuer Staubsauger, welcher unter Wasser den Sand aus den Schwimmbecken saugen kann, gekauft werden. Allein dafür müssen rund aufgewandt werden. Darüber hinaus sind Straßen und deren Beleuchtung instand zu halten, Wartungsverträge zu erfüllen und, und, und. Um so mehr ärgert es mich, wenn wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen müssen, um die Standorte der Wertstoffcontainer von Müll zu befreien oder wenn, wie unlängst geschehen, der massive Stromanschlusskasten auf unserem Marktplatz ohne Sinn und Verstand umgestoßen wird. Am Ende müssen dafür Finanzmittel aufgewandt werden, welche wir an anderer Stelle sicher besser verwenden könnten. Damit möchte ich meinen Bericht schließen. Ich wünsche allen Schulkindern erlebnisreiche Winterferien und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister

3 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 3 Damals vor 20 Jahren Königsbrück aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.d. Februar 1994 In Gräfenhain rumort es wieder, denn die Fa. Macadam und später die Fa. Neißekies wollen in dem vom Landesentwicklungsplan (LEP) als Vorranggebiet für Granitabbau deklarierten Großen Bruch 1000t Schotter/Tag gewinnen und mit 40 t - Kippern abtransportieren. Es bildet sich eine Bürgerinitiative, um der mit diesem Vorhaben vorprogrammierten erheblichen negativen Beeinträchtigung ihres Ortes entgegen zu wirken. Es dauert einige Zeit bis auch auf das Drängen der Stadtverwaltung das Vorranggebiet aus dem LEP herausgenommen wird, denn Bergrecht steht vor allen anderen Rechten, so die damalige Aussage von Landrätin A. Fischer. Am Kunathsberg plant eine Königsbrücker Investorengemeinschaft ein Wohngebiet, welches damals auf Weißbacher Flur lag. Heute stehen schmucke Einfamilienhäuser auf dem Gelände, welches später zur Gemeindegebietsreform 1999 nach Königsbrück zum Leidwesen der Weißbacher umgemeindet wurde. Am findet ein erstes Gespräch über den geplanten Bau der Fernwasserleitung (FWL) von Tettau über Königsbrück nach Lomnitz im Regierungspräsidium (RP) statt. Auch auf unserem Immobilienmarkt ist Bewegung. So gibt es einen Investor für die desolaten Grundstücke Marktstr. 2+4, die im Mai vom damals noch tätigen Spezialbau abgerissen werden und anschließend entstehen Wohneinheiten und ein Ladenlokal der Schleckerkette, das nun leider Opfer der Schlecker-Insolvenz geworden ist. Der Russenblock auf der Höckendorfer Str. steht auf einem Grundstück, welches Alteigentum der Stadt war und damit schenkte man der Stadt auch den ganzen Block im Rahmen der Eigentumszuordnung. Was nun damit anfangen? Noch herrscht Nachfrage nach modernisierten Wohnungen und so beschloss der Stadtrat, eine Sanierungsplanung dem Büro Dorsch-Consult in Dresden in Auftrag zu geben. In diesem Zusammenhang stand auch die Frage der Abwasserentsorgung für den gesamten Wodkahügel, die später über zwei Kanalführungen realisiert wurde. Ein Kanal wurde grundbuchmäßig gesichert durch den jetzt noch desolaten Teil der Prinz-Georg-Kaserne verlegt. Das Grundstück Schloßstraße 3 findet auch einen Investor. Der Adler wird von der Treuhand versteigert, aber der Investor hatte sich mit seinem Konzept übernommen. Es ist eine langwierige Angelegenheit bis zum heutigen Tag!! Das Landratsamt erklärt sich bereit, die desolate Stützmauer unter den Gärten oberhalb der Hoyerswerdaer Str. zu sanieren, was letztlich auch realisiert wurde. Am wird das sanierte katholische Pfarrhaus auf der Höckendorfer Str. seiner Bestimmung übergeben. Unser Karnevalsclub musste wieder, diesmal nach Reichenbach, auf Reisen gehen, aber der Umzug fand wie geplant mit großem Erfolg in Königsbrück statt. Fortsetzung folgt... Neues vom Bundeswehrstandort Königsbrück Rückblick auf 2013 Leider haben wir es nicht mehr in die Januar-Ausgabe geschafft. Trotzdem wünschen wir allen Lesern zuerst einmal alles Gute für das Jahr Wie schon 2012 war auch 2013 für unseren Standort ein sehr bewegtes Jahr mit einigen auch sehr einschneidenden Neuerungen. Über den TORNADO in Königsbrück wurde an dieser Stelle schon berichtet. In der Nacht vom 15. zum erfolgte die Anlieferung eines Kampfflugzeuges vom Typ Tornado. Die Lieferung erfolgte mit einem Schwerlasttransport, begleitet von zwei Kranwagen, Gabelstapler und mehreren Sattelschleppern mit Zubehörteilen. Der Kampfjet, der seine aktive Dienstzeit beim Jagdbombergeschwader 31 in Nörvenich bei Köln beendete, ziert nun den Bereich vor dem Hauptgebäude. Er wurde auf der Fläche des ehemaligen Kohlebunkers aufgestellt, der speziell dafür vorbereitet wurde. Mit der Aufstellung des Flugzeuges wird ein eindrucksvoller Bezug zum Aufgabenbereich des Standortes hergestellt. Das Seitenleitwerk zeigt auf einer Seite das Königsbrücker Stadtwappen und auf der anderen Seite das LOGO der Abteilung Flugphysiologie. Das nächste sehr wichtige Ereignis war der Besuch des Verteidigungsministers Dr. Thomas de Maizière am 15. August, begleitet von hochrangigen Politikern und dem Bürgermeister der Stadt Königsbrück. Bei einem Rundgang besichtigte der Verteidigungsminister die Humanzentrifuge, die Desorientierungstrainer und die Höhenklima- Simulations-Anlage (HKS). In der Humanzentrifuge absolvierte Eurofighter Pilot Oberstleutnant Baier einen Demonstrationslauf, wobei er Beschleunigungskräften von der neunfachen Erdanziehungskraft (9 Gz) ausgesetzt war. Der Minister war sichtlich beeindruckt und ließ sich ausführlich die Wirkung von Fliehkräften auf den menschlichen Körper und die Funktion des Anti-G-Schutzanzuges erklären. In einem der Desorientierungstrainer absolvierte er unter Anleitung einen simulierten Landeanflug bei Nacht und bekam dabei die möglichen Sinnestäuschungen demonstriert. Zum Abschluss nahm er in der HKS Platz und ließ sich vom Ausbildungspersonal über die Gefährdung der Piloten durch Sauerstoffmangel unterweisen. Bei einem abschließenden Pressestatement stellte der Minister das Alleinstellungsmerkmal der Abteilung Flugphysiologie in der Bundeswehr heraus und zeigte sich beeindruckt über die neu gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Welt der Flugphysiologie. In Folge seines Besuches empfiehlt der Minister den Bundeswehrstandort in Königsbrück NATO-Partnern als Ausbildungsstätte und erinnert an die NATO-Strategie Smart Defense. Die intelligente Verteidigung fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten besser zu bündeln und Doppelungen im Sinne einer besseren Kosteneffizienz zu vermeiden. Er stellte im Besonderen heraus, dass gerade, wenn es sich um so teure Anlagen wie Simulatoren handle, man sie gemeinschaftlich nutzen sollte. Am unterschrieben Bürgermeister Heiko Driesnack und Oberstarzt Dr. Bernd Brix einen Patenschaftsvertrag und bekräftigen ihn mit einem festen Händedruck. Diese Unterschrift besiegelt jetzt offiziell die Zusammenarbeit, welche bereits seit vielen Jahren besteht. Die Stadt Königsbrück und die Angehörigen des Bundeswehrstandortes wollen in Zukunft noch enger zusammenarbeiten. Der Bürgermeister verweist dabei besonders auf die Schulen von Königsbrück. Die Schüler hätten am Bundeswehrstandort in Königsbrück die Möglichkeit, einen Einblick in die praktische Arbeit der militärischen und zivilen Angestellten der Bundeswehr zu bekommen. Die Nachwuchsgewinnung bei den Ingenieuren und dem medizinischen Assistenzpersonal nennt auch Oberstarzt Dr. Brix als einen Schwerpunkt. Weiterhin will die Bundeswehr die Stadt bei der Ausrichtung von Veranstaltungen zukünftig noch intensiver unterstützen.

4 Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Hierbei sei schon vorweg der Sächsische Wandertag genannt, bei dem sich auch unser Zentrum aktiv einbringen wird. Ab dem 1. Oktober 2013 änderten sich die Struktur und die Bezeichnung des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe (FMI) erneut. Zum wurde mit einem feierlichen Fahnenappell die Dienststelle Generalarzt der Luftwaffe und das FMI außer Dienst gestellt und der amtierende Generalarzt Dr. Jörg Binnewies in den Ruhestand versetzt. Gleichzeitig erfolgte die Kommandoübergabe an das Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe (ZentrLuRMedLw) unter dem Kommando von Generalarzt Dr. Jürgen Brandenstein. Aus der Abteilung Flugphysiologie Königsbrück wurde die Fachgruppe I 1 - Flugphysiologisches Trainingszentrum. Obwohl sich seitens der Aufgabenstellung unserer Dienststelle und auch für die Angehörigen des Standortes nichts Wesentliches ändert, ist dieses Ereignis doch von sehr weitreichender Bedeutung, deren Auswirkungen in vollem Umfang noch gar nicht abzusehen sind. Durch diese Neuaufstellung werden in Zukunft die beiden anderen Standorte in Fürstenfeldbruck und Manching in absehbarer Zeit aufgelöst werden und nach Köln verlegt. Diese Verlegung hat zum Zweck, dass eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) stattfinden soll. Durch den Neubau des :envihab (07/2013) eines großen Forschungskomplexes - auf dem Gelände des DLR, welches auch in Verbindung mit den Simulationsanlagen in Königsbrück genutzt werden soll, können luft- und raumfahrtmedizinische Themen besser bearbeitet werden. Somit ergibt sich hier am Standort eine völlig neue Dimension der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die zur Zeit bis zur Internationalen Raumstation (ISS) reicht, aber auch wegweisende Erkenntnisse erforschen können für zukünftige Langzeitmissionen im Weltraum Flug zum MARS. Vom 11. bis 15. Oktober richtete die Abteilung Flugphysiologie mit Unterstützung des Herstellers der am Standort installierten Simulationstechnik, der Firma AMST aus Österreich, das sogenannte usermeeting aus. Während dieser Tagung erfolgte ein Austausch über aktuelle flugphysiologischen Themen und Entwicklungen in der Zukunft. Gäste aus elf Nationen besichtigten dabei unsere Einrichtung und waren auch zu Gast im Königsbrücker Rathaus, wo sie über das örtliche Umfeld und die militärische Geschichte von Königsbrück einen informativen Vortrag erhielten. Die Gäste waren sehr angetan von dem erlebten Engagement aller Beteiligten und äußerten sich sehr anerkennend über Königsbrück und die Dienststelle. Am 17. November nahm unsere Dienststelle dann zum ersten Mal mit einer Abordnung am Volkstrauertag teil und legte einen Kranz am Ehrenmal nieder. Damit wollen wir unsere territoriale Verbundenheit bekunden und die Teilnahme am Volkstrauertag zu einer festen Tradition unseres Standortes werden lassen. Unsere gute regionale Integration macht sich letztendlich auch in den steigenden Besucherzahlen interessierter Bürger bemerkbar. Auch 2013 haben wir wieder sehr vielen dienstlichen und privaten Besuchergruppen unsere Simulationsanlagen gezeigt und erklärt. Wir freuen uns sehr über ihr Interesse an unserer Arbeit und wir wollen auch in Zukunft versuchen, mit unserer Arbeit für Königsbrück zu werben. Spuren der Vergangenheit waren nicht ganz richtig! M. Kopischke Wenn ein Jüngerer eine Geschichte nachträglich aufschreibt, die ihm ein hochbetagter Zeitzeuge erzählt hat, dann steht er immer in der Gefahr, manches was ihm berichtet wurde nicht ganz exakt wieder zu geben. Wenn es dabei um belanglose Kleinigkeiten geht ist es weiter nicht schlimm. Handelt es sich aber um Angaben die mit den damaligen Tatsachen nicht übereinstimmen, wird es problematisch. Zu oft schon wurde von irgend jemandem was aufgeschrieben, gedruckt und öffentlich gemacht, die Veröffentlichung wurde archiviert und Jahre später zitiert jemand diese Veröffentlichung und erklärt sie als Wahrheit. Aller meistens ist es kein böser Wille des Autors aber eine Zeit später kann ein völlig falsches Geschichtsbild daraus entstehen. Ich hoffe, dass dort wo der November-Stadtanzeiger aufgehoben wurde nun auch die Februar-Ausgabe mit dazugetan wird, denn eine dort erschienene Falschaussage soll hier berichtigt werden. (Betr. Ereignisse 1945) Nach dem mein kleiner Bericht auf Seite 5 im November erschienen war, meldete sich ein anderer Zeitzeuge zu Wort und hat auf einen Fehler hingewiesen. Zum Sportplatz mit Baracke von dem Herr Pfaffendorf aus Kahla erzählt hatte, ging es einen Berg runter - wo genau es war konnte er allerdings nicht sagen. Ich, als viel Jüngerer, wusste aber, dass der alte Stadtsportplatz zwischen Sonnenhöhe und Stadtmühle war. Ich wusste auch, dass am Weg zur Mühle eine Holzbaracke gestanden hatte und habe deshalb kühn kombiniert - das passt, hier muss es gewesen sein. Und schon war der Fehler da! Herr Werner Kretzschmar aus Riesa, Sohn des früheren Stadtmüllers - bei Kriegsende ein Junge - konnte mir berichten, dass die Baracke auf jeden Fall erst 1946 als Getreidelager errichtet worden ist. Die russische Kommandantur hatte den Auftrag dazu gegeben, weil alles Getreide der Stadt abgeliefert werden musste. Die Barackenteile stammten von der Niederlassung der Firma Westermann die im Erlicht angesiedelt war. Dort war es zwar kein Militär-Pferdestall aber in derselben Bauart errichtet. Gemeinsam mit Herrn Kretzschmar haben wir bei seinem kürzlich erfolgten Besuch in Königsbrück nun überlegt wo der Sportplatz mit Baracke dann aber gewesen sein könnte. Die feste Behauptung von Herrn Pfaffendorf - einen Berg runter - lässt nun wohl nur noch eine Möglichkeit offen. Die Unterbringung der Gefangenen in dieser Nacht 1945 erfolgte vermutlich im Alten Lager, denn dort war damals ein Sportplatz und auch einige Baracken. Es hieß ja nicht umsonst Barackenlager. Damit ist der Fehler wahrscheinlich nun berichtigt. Nach dem Erscheinen des Artikels konnte ich durch interessierte Leser noch so einiges aus der Kriegszeit hier in Königsbrück erfahren. Herr Grünberg zum Beispiel, zeigte mir einen vergilbten Zettel den er vor einigen Jahren hinter einer Kellermauer der Schlossstraße 12 gefunden hatte. Der Text zeigt uns, dass schon 1942 in unserem Ort Luftschutzmaßnahmen getroffen wurden, in dem die alten Gewölbekeller der Innenstadt durch Herstellung von unterirdischen Fluchtwegen als L.S.R. ( Luftschutzraum) vorbereitet wurden. Text: Dieser Tunnel wurde gebaut, anlässlich des Luftschutzes am 30. März Schutz gegen Gefahr von Bombenwerfen durch England (?) Besitzer Hermann Georgi Einer der letzten Zeitzeugen aus unserem Ort, der 91jährige Herbert Hübner, sagte mir nachdem er den Bericht gelesen hatte: Ich bin o abgehaun, ich bin am 10. Mai 45 im Neuen Lager über die Mauer gehuppt. Unterwegs kam Trentzsch, Paul und hat gesagt heem kannste ni, euer Haus ist abgebrannt und das stimmte - auf der Stadtrandsiedlung waren 4 Häuser weg. Een andern, der abgehauen war, den hamse erwischt, der war bei Baumeister Lotzmann in Laußnitz in ein großes Rohr gekrochen den hamse glei dort erschossen Schlimme Geschichten und es gibt nur noch wenige, die davon erzählen können. Umso wichtiger ist es, das sich mancher Senior doch ernsthaft überlegen sollte, einige Fernsehabende zu opfern und aufzuschreiben was er noch weiß. Und wenn es nur erst mal für die eigene Familie ist. Herr Kretzschmar, der mich auf die Ungereimtheit im Bericht hingewiesen hatte, hat für seine Familie schon vor Jahren niedergeschrieben, was er aus der damaligen Zeit noch weiß. In der nächsten Ausgabe können wir es lesen. Herr Pfaffendorf in Kahla bekommt natürlich nun auch noch die Februar-Ausgebe zugeschickt und wird enttäuscht sein, dass er bei seinem Besuch doch nicht genau dort geschlafen hat, wo er 45 für eine Nacht war. Er kann es aber nachholen. Der Parkplatz für s Wohnmobil im Alten Lager ist frei. W.L.

5 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 5 Neuigkeiten aus der Rappelkiste Liebe Eltern, Freunde, Bekannte, Verwandte, das Team der Rappelkiste wünscht Ihnen und Euch alles Gute für das neue Jahr verbunden mit Freude im Kreis der Lieben sowie viel Kraft bei allen Herausforderungen des neuen Jahres. Neben dem Jahreswechsel hat sich auch in der Rappelkiste etwas verändert: Ich möchte viele Erfahrungen sammeln war mein Hauptanliegen, als ich im März 2013 anfing als Erzieherin im integrativen Kinderhaus Rappelkiste zu arbeiten. Im Herbst 2009 trat ich mein Studium der Sozialen Arbeit in Görlitz an. Im Verlauf dessen wurde mein Wunsch nach der Arbeit mit Kindern im Elementarbereich verstärkt und meine Ziele wurden greifbarer. Im Jahr 2013 konnte ich dieses erfolgreich abschließen. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 darf ich nach bereits erfolgter Einarbeitung die Aufgaben der stellvertretenden Leiterin der Rappelkiste übernehmen. Mein Name ist Anja Hoffmann. Ich bin 27 Jahre jung und wohne in Großgrabe. In meiner Freizeit befasse ich mich eingehend mit dem Lebewesen Hund als fröhlichen Begleiter, Sozialpartner und treuen Freund, wobei ich in ehrenamtlicher Tätigkeit Menschen mit ihren Hunden bei der Gestaltung ihres gemeinsamen Alltags unterstütze, ihnen die Welt ihrer Vierbeiner näher bringe und ihnen in geführten Übungseinheiten helfend und erläuternd zur Seite stehe. Nach einem kleinen Umweg über den Einzelhandel, verbunden mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dem darauffolgenden Studium, freue ich mich nun auf eine erfüllende, ereignisreiche und fordernde Zeit in der Rappelkiste. Ich freue mich auf den weiteren Alltag mit Ihnen, liebe Eltern, mit allen Kindern der Rappelkiste und mit allen Freunden, Verwandten und Bekannten des Kinderhauses. Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Jahr 2014! Große Ereignisse in der Rappelkiste 2014: Pünktlich zum Frühlingsanfang öffnet auch das Kinderhaus die Pforten für alle, die sich gern mal umsehen wollen. Es ist viel passiert auf dem Gelände und im Gebäude der Rappelkiste - wer es sich ansehen möchte ist herzlich eingeladen zu unserem Tag der offenen Tür am Ebenso findet an diesem Tag wieder ein Trödelmarkt auf unserem Gelände statt. Hier werden wieder Sachen von Eltern für Eltern oder Kinder und von Kindern für Kinder angeboten. Ein weiterer großer Tag wird unser alljährliches Kinderfest am 21. Juni sein. In diesem Jahr werden uns viele bunte Tiere begegnen. Mit Hilfe unserer Eltern des Elternbeirates werden wir auch in diesem Jahr einige Arbeitseinsätze realisieren. Auch in diesem Jahr wird die Rappelkiste einige Tage schließen. Dies betrifft den 04. April, den 30. Mai und den 24. Dezember bis einschließlich Freitag, den 02. Januar. Anja Hoffmann Kita Regenbogen Menschen mit Behinderung verdienen eine Chance Es war einmal im Mai 2012, da absolvierte eine junge Frau mit Behinderung aus dem Epilepsiezentrum Kleinwachau ein Schnupperpraktikum in unserer Einrichtung. Inspiriert durch den erfolgreichen Verlauf der einen Woche suchten die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, des Kinderhauses Regenbogen und des Epilepsiezentrums Kleinwachau nach Möglichkeiten einen ausgelagerten Arbeitsplatz für die junge Frau zu schaffen. Am war es dann soweit, Kordula begann ihre Tätigkeit als Helferin im Gruppendienst. Durch diese neue tägliche Herausforderung gewann die junge Frau an Selbstbewusstsein und Beliebtheit bei den Erzieherinnen und Kindern des Kinderhauses gleichermaßen. Deshalb an dieser Stelle auch ein Dankeschön an alle Eltern, die durch ihr Vertrauen Kordula eine Chance geben. Nun liegt bereits ein komplettes Jahr hinter uns, in dem Kordula den Alltag unserer Einrichtung mit erleben und gestalten durfte. Kinderhaus Regenbogen

6 Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Neues aus der Oberschule Stimmungsvoller Ausklang zum Jahresende Mit einem Programm in der Turnhalle wurden am Freitag die Schüler der Arthur Kießling Oberschule in ihre ungewöhnlich langen Weihnachtsferien verabschiedet. Anlass dazu war die Auszeichnung der Schüler, die wie u.a. Franziska Deutscher und Lea Kirschner aus der Klasse 8 als Beste beim Informatikwettbewerb abgeschnitten haben. Bei der Geografie- Olympiade gehörte Adrian Weber aus der Klasse 7 zu den Preisträgern. Die Schule selbst würdigte die Klasse 9a mit dem Medienpreis, der durch Herrn Knobe, den Vorsitzenden des Schulfördervereins überreicht wurde. Dieser wird an Schüler oder Klassen verliehen, die medienwirksam werden und dadurch mithelfen, unsere Schule positiv nach außen hin darzustellen. In diesem Fall erstellten die Schüler Flyer für die gleichaltrigen Besucher einer Schule aus Ljuban in Polen. So konnten sich die Gastschüler darin vorab über den Ort Königsbrück informieren und gleichzeitig lesen, was sie alles gemeinsam erleben werden. Der Preis beinhaltet neben einer Urkunde einen Geldbetrag, den die Jungen und Mädchen zu ihrer Klassefahrt nach Berlin im Mai 2014 für einen Museumsbesuch bei Madame Tussauds verwenden werden. Herr Stein sorgte mit seinen drei Schülerbands für die musikalische Umrahmung des Programms. Besonders viel Beifall bekam die Band der fünften Klasse für ihren ersten großen Auftritt. Sie sorgte mit ihrem Frontmann Sandro Schierz für tolle Stimmung. Endausscheid der 8. Sächsischen Geografi eolympiade in Dresden Während einige Schüler der Königsbrücker Oberschule, gemeinsam mit denen der Ottendorfer Oberschule noch im Skilager sind, ging es für die Anderen hier vor Ort bereits nach den doch langen Weihnachtsferien wieder voll los. Für Adrian Weber, Klasse 7, ging es am um ein gutes Abschneiden in der Endausscheidung der 8. Geografieolympiade. Er war unter den fünfzehn Besten seiner Klassenstufe aus ganz Sachsen. Die insgesamt 30 Finalisten, deren Lehrer, Eltern und auch Vertreter aus dem Ministerium kamen zum Wettbewerb nach Dresden ins Atrium, in der Nähe vom Rosengarten. Nach einer medialen Einstimmung und netten Begrüßungsworten kam gleich die erste Probe. Die Schüler mussten ihren Schulort in einer stummen Karte auffinden und markieren. Nicht jeder bekam das gleich ohne Hilfe hin. Doch bewertet wurde das Wissen im Test. Diesmal wurde passenderweise nach dem Klima in der Klassenstufe 7 gefragt. Maßstabsangaben mussten gemacht und topografische Begriffe aus der Karte Afrikas erkannt bzw. in diese eingetragen werden. Schwierig empfand selbst ich die Aufgabe: in Worten versteckte Flüsse aufzuspüren, z.b. im Wort Vanille versteckt sich der Fluss Nil. Aber auch Alltagswissen, das mit dem Schulfach Geografie verbunden werden kann, war gefragt. Austragungsort der Fußballweltmeisterschaft Auch hier hätte ich nur raten können, weil mich dieser Sport so gar nicht interessiert. Nach dem Test sorgte ein Imbiss für das leibliche Wohl der Schüler und die sich anschließende Rundfahrt durch Dresden in der Straßenbahn Lottchen für Ablenkung, während die Ergebnisse ausgewertet wurden. Unser Stadtführer kannte ganz viele Geschichten um und über die Stadt. So verging die Zeit ganz schnell. Adrian fand es diesmal nicht so schwierig und erreichte einen sehr guten 12. Platz. Gewonnen hat Daliah Dittmar von der Oberschule Naundorf mit 47 Punkten. Sie ist bestimmt Fußball interessiert. In der Klassenstufe 10 heißt der Gewinner Johannes Neidel von der Oberschule Reichenbach. Alle Teilnehmer erhielten Preise und eine Urkunde. Diese wurde überreicht von Herrn Heinze, dem Referatsleiter des Sächsischen Kultusministeriums. Sehr schön fand ich, dass man auch die Lehrer der drei Erstplatzierten ausgezeichnet hat. Sie haben mit ihrem Unterricht mit zum großen Fachwissen beigetragen. Die Band funky newcomer - Schüler der achten Klasse der Oberschule Boxdorf, gestaltete mit ihren Liedern einen würdigen Rahmen für die Siegerehrung. Fokus Leben Fokus Leben hat Enrico Fabian seinen Bildervortrag über seine neue Heimat Indien genannt, den er hier in Deutschland u.a. an der Oberschule Königsbrück kurz vor Weihnachten vorstellte. Gerade jetzt, wo unser Fokus eher auf Geschenke kaufen, Verwandte treffen, Baum schmücken und auf Gänsebraten essen gerichtet ist. Gerade hier, wo manchmal Menschen wegen einer Belanglosigkeit in Streit geraten. Enrico Fabian, ein schlanker, junger Mann, stellt sich vor die Schüler und will ihnen etwas von einem Land berichten, in dem er seit sieben Jahren lebt. Ein Land, über das sie im Fach Geografie gerademal in ein paar Unterrichtsstunden informiert wurden. Er zeigt ihnen Bilder und erzählt Geschichten, seine Geschichten. Er zeigt ihnen seine Sicht auf das Land, dass so anders ist von seiner Kultur, seinen Menschen und seiner Lebensweise. Er schockiert die Jugendlichen mit seinen Bildern. Er schont sie nicht, weder mit dem Thema Tod, noch mit dem Leben in bitterster Armut. Was will er damit bei ihnen erreichen? Sollen sie Mitleid haben und spenden? Nein! Er will ihnen bewusst machen, dass es ihnen hier in Deutschland gut geht. Durch seine Bilder sollen sie begreifen, wie schön es ist in Frieden zu leben und sich frei entscheiden zu können, z.b. was man später beruflich machen will. Enrico Fabian hat sich bereits entschieden. Er geht wieder nach Indien zurück und wird dort neue Erlebnisse haben, von denen er den Menschen hier berichten kann. Die Schüler der Arthur-Kießling-Oberschule hat er sicher zum Nachdenken gebracht und er hat versprochen im Sommer wieder zu kommen. Dann wird er auch die Fragen beantworten, für die jetzt zu wenig Zeit blieb. Grit Langner

7 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 7 Wohin soll denn die Reise gehen? - Fasching 2014 mit dem KCC Überall, wo der Fasching oder Karneval zu Hause ist, feiern Närrinnen und Narren die schönste Zeit in ihrem Sinn. Da gibt es auch in Königsbrück beim Königsbrücker Carneval-Club (KCC e.v.) keine Ausnahme. Hinter den Kulissen des Vereins wird schon längere Zeit um das närrische Wirken gewirbelt. Die Veranstaltungen haben in dieser Saison einen anderen Ort als ihre Heimat gefunden. Danke der Stadt Königsbrück für ihr Verständnis und daraus zu ersehenden Bereitschaft, dem Königsbrücker Fasching nicht nur die Amtskette des regierenden Oberhauptes und den Schlüssel zu übergeben. So werden Kinderfasching, der Carnevalistische Kaffeeklatsch (Rentnerfasching mit Andrea-Berg-Double) und der Maskenball (Wer kommt von Sieben bis ohne Maske oder Hut, der zahlt doppelt Gut) im Rathaus auf dem Saal stattfinden. Eine zum Teil neue Umzugsstrecke gibt es auch. Der Umzug ist in der Umzugsgruppe neu durchdacht und den Umzugsteilnehmern zum Stammtisch vorgestellt. Zur Vorinformation, die Gartenstraße gehört nicht mehr dazu. Unser Regenten Paar, Seine Hoheit Regent Bernhard I. mit Ihrer Lieblichkeit Regentin Kathrin I. sind gemeinsam mit dem Kinderprinzenpaar, Seiner Hoheit Lennard I. und Ihrer Lieblichkeit Prinzessin Elisabeth I. sind gemeinsam mit dem Präsident des KCC, Andreas Volkland, und dem KCC an der Spitze des Umzugs auf der Kamenzer Straße zu erwarten. Der 33. Königsbrücker Faschingsumzug führt über die Hohenthal-, Weißbacher-, Curt-Tausch-, Schlossstraße-, Dresdner und Marktstraße zum Finale auf den Markt. Es gibt aber noch eine neue für die Zukunft bestimmt schöne Veränderung. Der KCC hat mit den Gastwirten des Stadtzentrums zusammengesessen und es wurde beschlossen, alle Gaststätten beteiligen sich am Umzugssonnabend mit einem Straßen- und Kneipenfasching. Der KCC macht am Abend komplett die Runde durch die Stadt und die Gastlichkeiten. Nach dem Motto 2013/14 sucht sich jeder Wirt ein passendes Thema für sein Haus aus. Lassen wir uns überraschen und danken schon heute für diese Idee und Bereitschaft. Der 33. Faschingsumzug am 1. März soll wieder der Höhepunkt der Saison werden. Alle Faschingsfreunde sind angesprochen und Infos wie immer bei ebc Eisold Louisenstraße. Der KCC mit seiner Arbeitsgruppe Umzug bedankt sich schon im Voraus für die Geduld und Hilfe der Anlieger der Umzugsstrecke und dem Bauhof der Stadt. Wer mit dem Bauen seines Bildes voll im Stress steht, dem wünschen wir viel Spaß, gute Ideen und fleißige Hände. Kein Verein kann ohne seine Fans wirken, deshalb einen guten, erfolgreichen, gemeinsamen Abschluss der Fünften Jahreszeit 2013/14. Gefeiert wird im Rathaus, im Hotel Stadt Königsbrück, in der Gastwirtschaft Zur Post, in der Gaststätte Zum weißen Ross und in der BACKSTAGE Lounge. Die Termine dazu finden Sie auf Seite 14. Der Königsbrücker Carneval-Club freut ich auf alle Närrinnen und Narren, ob 41 Jahre beim Königsbrücker Fasching gefeiert oder dieses Jahr erstmalig. Danke für 32 Jahre Treue zum Faschingsumzug. Neue Teilnehmer mit neuen Ideen sind nach wie vor immer herzlich willkommen. Der KCC wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern, seinen Fans und den Karnevalisten aus Nah und Fern` schöne Stunden während der närrischen Zeit. Tschako Hopp! Der Kunst- und Kulturverein informiert: Der Mixbecher - Kunst und Kultur in Königsbrück nach 1945 Neue Kulturprojekte auf die Beine zu stellen, das hat sich der 2012 gegründete Königsbrücker Kunst- und Kulturverein e.v. zur Aufgabe gemacht. Darüber hinaus soll auch das Königsbrücker Kulturleben vergangener Zeiten in die Aufmerksamkeit gerückt und gewürdigt werden. Und so hatte der Verein am 18. Januar ins Betreute Wohnen der Diakonie Sozialstation Königsbrück eingeladen, um einer Bewohnerin und Königsbrückerin das Wort zu geben: Inge Hommel war dabei, als 1946 die Laienspielgruppe Königsbrück ins Leben gerufen wurde. Diese war eine von vielen regionalen Gruppen und Verbänden im Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands. Wilhelm Blaha, zugewandert aus der damaligen Tschechoslowakei, gründete den Königsbrücker Verein, der eine Tanzgruppe sowie eine Theater- und Musikgruppe beinhaltete. Junge Menschen trafen sich regelmäßig bis in die Nacht, um zu proben und schließlich im ausverkauften Königsbrücker Rathaussaal wieder und wieder mit ihren Stücken die Menschen zu begeistern. Viele unter den Mitgliedern waren noch jung, gerade 16 oder 17 Jahre alt. Sie hatten schwere Zeiten hinter sich, hatten ihr Zuhause verloren oder sogar Angehörige. Wilfried Hommel, der Mann der Königsbrückerin, war unmittelbar vorher aus der Gefangenschaft zurückgekehrt. Weil das was man erlebt hatte unaussprechlich war, weil es wenig Alternativen gab und weil man sich nach einem Miteinander sehnte, fand man zueinander. Geprobt wurde zunächst in einem Raum im Café Sattler, dem heutigen Hotel der Stadt Königsbrück, später im Schloss, das die kulturelle Heimat des Vereins wurde. Die Kostüme nähte man selbst. Wilhelm Blaha entwarf und baute aufwendige Bühnenbilder. Geblieben sind wunderbare Fotos in schwarz-weiß die erahnen lassen, wie viel Liebe, Mühe und Zeit die jungen Menschen in ihre Laienspielgruppe gesteckt haben. Ende 1948 trennten sich die Wege und die Gruppe wurde aufgelöst. Eine schöne Zeit bleibt den Beteiligten in Erinnerung. Und den Königsbrückern bleibt ein ganz besonderes Stück Kulturgut zu bewahren. Die nächste Veranstaltung des Königsbrücker Kunst- und Kulturvereins e.v. findet am 15. März 2014, Uhr in den Räumlichkeiten des Via-Regia-Modellbaus statt. Die Chemnitzer Autorin Karin Rietschel stellt ihr Buch Es wäre nicht mein Leben vor. Im Mittelpunkt steht das Leben mit ihrer behinderten Tochter, ein Leben voller Sorgen und Erfüllung. S. Schnabel Wasser- und Bodenanalysen Am Donnerstag, dem 06. Februar 2014 bietet die AfU e.v. die Möglichkeit in der Zeit von Uhr in Königsbrück, im Jugendund Freizeitzentrum, Bleichweg 8, Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den ph-wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Auf Wunsch kann die Probe auch auf Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin bieten wir Brauchwasseranalysen und Analysen für Aquarienwasser an. Zusätzlich kann außerdem ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem Wasser Kupferrohre für die Hausinstallation verwenden können. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblem ist möglich.

8 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Unser Angebot: Ausleihe von: Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge Durchführung von Veranstaltungen Romane Elsberg: Blackout, Frank: Ich folge Dir mit geschlossenen Augen, Jonasson: Die Analphabetin, die rechnen konnte, Kelmann: F., Laasner: Allein gegen Seelenfänger, Ruge: In Zeiten des abnehmenden Mondes Frauen / Familie /Liebe Fischer: Plötzlicher Reichtum, Lennox: Picknick im Schatten, Michna: Vergiß mich nicht Historie Gable: Die Siedler von Catan Krimi Beckett: Voyeur, Higgins Clark: Er sieht dich, wenn du schläfst, Kellermann: Narben, Lecaye: Pik Dame, Neuhaus: Wer Wind sät Patterson: Wenn er fällt, dann stirbt er, Poznanski: Saeculum, Tursten: Die Tote im keller Jugend / Fantasie Cremer: Nightshade 1-3, Grisham: Theo Boone 3 Unter Verdacht, Paolini: Eragon 4 Das Erbe der Macht, Star Wars The Clone Wars, Stephenes: Die Chroniken von Anbeginn 1 - Emerald Kinder Der kleine Drache Kokosnuss und der große Zauberer, Der kleine Löwe und seine Freunde, Die schönsten Geschichten für 3jährige, Die schönsten Geschichten für 5jährige, Gute Nacht Gorilla, Irgendwie anders, Pass auf, Greta Gans! DVD Alvin und die Chipmunks 3, Der Lorax, Deutschland von oben, Die Tribute von Panem, Ich, einfach unverbesserlich, Madagascar, Sams im Glück Spruch des Monats Durch jedes Buch, ob ernst ob heiter, wird man von Tag zu Tag gescheiter. (anonym) Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag Uhr Mittwoch und Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Sa. im Monat Uhr Tel.: , Mail: bibliothek@koenigsbrueck.de Die Bibliothek bleibt am geschlossen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Initiative Lebendiges Königsbrück Einladung zur Informationsveranstaltung Gute Kommunalpolitik lebt von Menschen, die sich aktiv engagieren und mitarbeiten. Am 25. Mai 2014 findet die Kommunalwahl in Sachsen statt, dabei werden auch die Stadträte von Königsbrück und den Ortsteilen gewählt. Zu dieser Wahl möchten wir uns wieder stellen und laden alle interessierten Einwohner am Donnerstag, dem , um Uhr in den Jugendclub Königsbrück, Bleichweg 8 ein. In lockerer Runde wollen wir mit Ihnen kommunale Themen besprechen, die Ihnen am Herzen liegen und daraus weitere Anregungen für unser Wahlprogramm und unsere Arbeit bekommen. Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen. Ihre Initiative Lebendiges Königsbrück (ILK)

9 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 9 Laußnitz Der Seniorenklub Laußnitz e.v. lädt ein: Unter dem Motto Heute wollen wir fröhlich sein findet am Donnerstag, dem 20. Februar 2014, um Uhr unser nächster Seniorennachmittag mit viel Musik und Humor statt. Dazu laden wir alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein. Bringen Sie bitte recht gute Laune mit, ein Faschingshütchen oder vielleicht sogar ein Kostüm wären schön. Der Vorstand Der Höckendorfer Seniorenverein informiert: Am Dienstag, dem findet unser monatlicher Nachmittag statt. Beginn: Uhr im Gasthof Zum Erbgericht (Gaststube). Als Gast begrüßem wir unseren Bürgermeister Herrn Joachim Driesnack. Er informiert uns über Aktuelles in unserer Gemeinde. Weiterhin informiert der Vorstand über den Rechenschafts- und Kassenbericht 2013 sowie über das Programm und die Fahrten Auf eine zahlreiche Teilnahme freut sich der Vorstand. 8. Höckendorfer Adventsmarkt - Ein Dankeschön Zum Adventsmarkt 2012 mussten die Schneemassen mit dem Frontlader aus dem Hof der Medienscheune gefahren werden. Zum 8. Adventsmarkt fielen Schneeflocken Dank der Technik von Jürgen Kallauch auf Bestellung. Dank gilt allen Sponsoren, Helfern, dem Posaunenchor Höckendorf sowie dem Weihnachtsmann und seinem Fahrer. In diesem Jahr möchten die Organisatoren sich besonders herzlich bei den Kindern von Kita und Hort Wirbelwind aus Laußnitz unter Leitung von Kerstin Richter, der Holzgestalterin, den Schach: 1. Bezirksklasse Dresden Staffel B Unnötig verloren Sport / Vereine Am kamen die Schachspieler aus Ottendorf-Okrilla zum fälligen Punktspiel der 6. Runde nach Königsbrück. Nominell waren die Sportler aus hinter der Heide klar im Vorteil, aber die Einheimischen wollten es nicht unversucht lassen und gewinnen. Es wurde der spannende Kampf zweier bisher ungeschlagener Mannschaften, Tabellenerster gegen den Tabellenzweiten. Der Schachverein Schwarz Weiß Königsbrück ging durch souverän herausgespielte Siege von Lutz Claus und Olaf Herzog in Führung. Drei weitere Partien standen klar vorteilhaft für Königsbrück. Leider konnte nur Kerstin Partzsch ihr Spiel zum Erfolg führen. An den anderen beiden Brettern wurde durch unforced Error verloren. Noch drei Siege durch die Ottendorfer und die Niederlage (unnötig) war perfekt. Jetzt heißt es im Februar in Niesky bei der Reserve der Sachsenliga zu gewinnen, um das Saisonziel, Staffelsieg, in erreichbarer Nähe zu halten. Interessierte: Training jeden Dienstag ab Uhr Königsbrück, Kinder ab Uhr - Kamenzer Straße 20 Das Badminton-Team vom SV Laußnitz sucht Verstärkung!!! Olaf Herzog Liebe Badmintonfreunde und Sportliebhaber, wir würden uns sehr freuen, wenn sich zu unserem bereits bestehenden, netten Team ein paar Neulinge gesellen würden. Mitmachen kann man in jeder Altersklasse. Reinschnuppern lohnt sich. Wir trainieren immer freitags von Uhr in der Sporthalle in Laußnitz. Einfach mal rein schauen! B. Bannasch Vorführern des Spinnerei- und Flechthandwerks sowie beim Modelleisenbahner aus Großdittmansdorf bedanken. Es ist immer wieder bemerkenswert wie unkompliziert und mit viel Engagement dieser kleine Dorf-Adventsmarkt zum Erlebnis wird. Nicht zuletzt trugen die Unterstützer der Kleinen Tierschau mit Alpakas, Weihnachtsgänsen, Kaninchen, Dorfhähnen und das Knüppelteigfeuer zum gemütlichen Ambiente bei. Gelobt wurden von vielen Besuchern der hausbackene Stollen oder auch die Räucherspezialitäten. Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Laußnitz G. Kallauch Sehr geehrte Damen und Herren, mit in Kraft treten der Novellierung des sächsischen Jagdgesetzes am 1. September 2012 in Verbindung mit der Neuregelung der Sächsischen Jagdverordnung wird eine Aktualisierung der Jagdgenossenschaftssatzung erforderlich. Änderungen des Vertretungsrecht nach 11 Abs.6 Sächs. JagdG sowie der Mindestinhalte nach 21 Sächs. Jagd VO müssen angepasst werden. Aus diesem Grund wurde eine neue Satzung erstellt, welche in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Laußnitz öffentlich ausliegt. Der Vorstand Die Anglervereinigung Königsbrück e.v. informiert: Letztmaliger Fischereilehrgang ab 08. März 2014! Ab führt die Anglervereinigung Königsbrück e.v. jeden Sonnabendvormittag bis den letzten Fischereilehrgang durch. Anmeldung bitte bei: Wolfgang Wächter, , wolfmart.waechter@gmx. de oder Hein Wünsche, , heinwuensche@web.de Die Anmeldezahlen waren in den letzten Jahren so gering, dass offensichtlich der Bedarf weitgehend erschöpft ist. Handball Im Februar gibt es nur ein Heimspiel für die Königsbrücker Mannschaften. Sonntag, den , Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - SG Steina/Kamenz Dieses Spiel findet in der Sporthalle Königsbrück statt. Petri heil! Der Vorstand Aktuelle Trainingszeiten, Sporthalle Königsbrück: Immer freitags, Uhr Uhr Klassenstufen 5 bis Uhr Uhr Klassenstufen 8 bis Uhr Uhr Frauen Uhr Uhr Männer Frank Schulze

10 Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Furyu-Kangeiko 2014 Die Übung in der Kälte [jap. Kangeiko] ist seit einem guten Jahrzehnt fester Bestandteil des Furyu-Kalenders und hat neben dem gemeinsamen Üben der Kampfkunstschule Furyu Schwarzgurte und Übungsleiter in der abgeschiedenen, aber idyllischen Natur rund um das Bethlehemstift auch noch einen organisatorischen Charakter, der den Vermerk der Jahresmitgliedschaft bei Furyu nur als kleinste zu erledigende Aufgabe sieht. Mehr Gewicht liegt auf der Erstellung eines Seminarplans, der sowohl den Besuch als auch die eigene Ausrichtung von Seminaren umfasst und damit im Wesentlichen so etwas wie ein kalendarisches Rückgrat des Furyu-Jahres darstellt und weiteren Aktivitäten wie der Kinder-Karate-Nacht, dem Frühjahrsputz oder den Schellerhau-Trainingslagern einen Rahmen gibt. Um ein Training erfolgreich führen zu können, müssen natürlich auch die Übungsleiter im Karate auf Stand bleiben. Dazu bedarf es logischerweise der eigenen Übung, um zu wissen, was man da eigentlich macht; allerdings ist es mindestens genauso wichtig zu wissen, WIE man dieses Wissen vermitteln kann. Mittels eines Rollenspiels, das eine Trainingssituation und mögliche Geschehnisse wie auch Verhaltensweisen abbildet, lässt sich etwa nachstellen, welche Reaktionen sich daraus ergeben können. In einer anschließenden Diskussion ergeben sich damit immer Hinweise auf Handlungsalternativen, die hilfreich für jeden Übungsleiter sind. Davon abgesehen, werden im Kangeiko in regelmäßigen Abständen aber auch die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Anwesenden aufgefrischt, schließlich kann es bei der Übung einer Kampfkunst immer vorkommen, dass sich ein Übender verletzt, und in solchen Situationen ist guter Rat dann meistens teuer, wie sicher jeder bestätigen kann. Nicht zuletzt wird aber auch im Kangeiko 2014 ausgiebig geübt. So liegt das Hauptaugenmerk auf der Ganzkörperbewegung während der Ausführung verschiedener Abwehr- und Angriffstechniken, sowohl waffenlos als auch mit dem Langstock. Jener gibt übrigens umgehend Rückmeldung, wenn die Körperbewegung nicht zur Bewegung des Stockes passt, entweder durch ein unrundes Gefühl während der Technik oder durch einen Schmerz, wenn der Bo [=Langstock] mit dem eigenen Körper kollidiert. Eine Übung in der Kälte ist es entgegen des Namens aber auch heuer nicht, dafür sind die Temperaturen in Neukirch zu mild; allerdings laden diese geradezu zu einem Spaziergang durch die immer wieder aufs Neue beschauliche Umgebung des Bethlehemstifts ein. Schlussendlich lässt sich konstatieren, dass das Furyu-Kangeiko nicht umsonst fester Bestandteil im Königsbrücker Kampfkunstjahr ist, sondern dieses auch in schöner Regelmäßigkeit eröffnet, steht und fällt doch damit [natürlich stark überspitzt geschrieben] das Jahr der Kampfkünstler auf der Kamenzer Straße 20. Mit dem Wissen über eine inzwischen zurückliegende, aber überaus interessante und Übung in der Kälte: L. Auerbach [l.] und F. Protze [r.], Foto: Felix Hommel Spielbetrieb Wie bereits im Stadtanzeiger 1/2014 annonciert wird der Punktspielbetrieb erst wieder im Februar 2014 aufgenommen. Wie jedes Jahr wartet der Kreisverband auf die schneesicheren Tage, um dann über Ausweichtermine nach sinnieren zu dürfen. Jedenfalls wünschen wir allen Akteuren für die Rückrunde maximalen Erfolg, maximale Zuschauernachfrage und dass die Saisonziele erreicht werden mögen. Ansetzungen: SV Königsbrück/Laußnitz e.v. Fußball Sonntag, , Uhr 1. Kreisklasse SV Königsbrück/Laußnitz 2. gegen SV Seeligstadt 2. Sonntag, , Uhr Kreisliga SV Königsbrück/Laußnitz 1. gegen Hermsdorfer SV 1. mehr als anziehend HWP Datenstand: Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen AB SOFORT HAMMER- HART REDUZIERT! abwechslungsreiche Übung in der Kälte kann 2014 für Furyu eigentlich nur ein tolles Jahr werden. Enrico Frank PS: Weitere Informationen zur Kampfkunst bei Furyu [Karate und Taijiquan], über die Geschichte der Königsbrücker Kampfkunstschule sowie entsprechende Berichte gibt es auf der Homepage www. furyu.de. Die Übungsleiter vor Ort stehen bei offenen Fragen zur Verfügung; via Mail an mail@furyu.de lässt sich auch schriftlich Kontakt aufnehmen. Annahme chemische Reinigung in O.-O. Annahme HERMES-Versand in Filiale Dresdner Str. 4 * Poststraße 1b Mo - Fr Uhr Sa 9 12 Uhr Tel / * Dresdner Str. 4 Mo - Fr Uhr Sa Uhr Tel / 53500

11 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Seite 1 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück Laußnitz Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag... Königsbrück Frau Annelies Guhr, Königsbrück 82. Geburtstag Herr Günter Dorendorf, Königsbrück 80. Geburtstag Frau Lotte Kowalczyk, Königsbrück 81. Geburtstag Frau Gertrud Reichel, Königsbrück 92. Geburtstag Frau Elfriede Schimmang, Königsbrück 86. Geburtstag Frau Lotte Klammer, Königsbrück 86. Geburtstag Frau Gisela Morenz, Königsbrück 87. Geburtstag Herr Richard Knobloch, Königsbrück 89. Geburtstag Frau Ursula Hantschel, Königsbrück 86. Geburtstag Frau Christa Zimmermann, Königsbrück 90. Geburtstag Frau Renate Kreische, Königsbrück 81. Geburtstag Frau Herta Hirche, Königsbrück 96. Geburtstag Frau Dora Buchner, Königsbrück 88. Geburtstag Frau Johanna Müller, Königsbrück 87. Geburtstag Herr Walter Etienne, Königsbrück 85. Geburtstag Frau Elsbeth Kunath, OT Gräfenhain 91. Geburtstag Frau Irene Bock, Königsbrück 82. Geburtstag Frau Elsbeth Hübner, Königsbrück 82. Geburtstag Herr Helmut Nebe, Königsbrück 83. Geburtstag Frau Elli Schätz, Königsbrück 84. Geburtstag Frau Annelies Buschold, Königsbrück 88. Geburtstag Frau Margarethe Richter, OT Gräfenhain 84. Geburtstag Herr Horst Rietig, Königsbrück 80. Geburtstag Herr Rudolf Sander, Königsbrück 83. Geburtstag Frau Ruth Gärtner, Königsbrück 85. Geburtstag Herr Erich Jenke, Königsbrück 83. Geburtstag Frau Lianne Böhme, Königsbrück 82. Geburtstag Laußnitz Frau Sonja Böhme, OT Höckendorf 85. Geburtstag Frau Gertrud Richter, OT Höckendorf 85. Geburtstag Frau Jutta Lehmann, Laußnitz 81. Geburtstag Frau Edeltraud Kallauch, OT Höckendorf 84. Geburtstag Herr Dr. Horst Malsch, Laußnitz 70. Geburtstag Herr Erich Borrmann, OT Höckendorf 84. Geburtstag Herr Heinz Schelk, OT Höckendorf 75. Geburtstag Herr Bernhard Mägel, OT Höckendorf 70. Geburtstag Frau Helga Schönfelder, Laußnitz 81. Geburtstag Herr Rainer Walzok, OT Höckendorf 70. Geburtstag Herr Roland Grünberg, Laußnitz 75. Geburtstag Frau Dorothea Bruntsch, OT Höckendorf 80. Geburtstag Frau Ingrid Richter, Laußnitz 70. Geburtstag Herr Horst Kaiser, OT Höckendorf 83. Geburtstag Frau Dora Schöne, OT Höckendorf 85. Geburtstag Frau Ilse Naumann, OT Glauschnitz 84. Geburtstag Neukirch Frau Gisela Zinke, OT Schmorkau 75. Geburtstag Herr Gerhard Demmer, OT Schmorkau 70. Geburtstag Herr Walter Röschter, OT Schmorkau 88. Geburtstag Herr Helmut Storch, OT Schmorkau 86. Geburtstag Frau Sieglinde Lindner, OT Gottschdorf 82. Geburtstag Frau Ruth Zeiler, OT Schmorkau 87. Geburtstag Frau Ingeborg Stolle, Neukirch 85. Geburtstag Herr Erhard Ziesche, OT Weißbach 85. Geburtstag Herr Günter Kamin, OT Schmorkau 81. Geburtstag Frau Elisabeth Sauer, OT Schmorkau 87. Geburtstag Frau Annelies Balzer, OT Schmorkau 86. Geburtstag Herr Werner Scholz, Neukirch 75. Geburtstag Herr Manfred Lehner, OT Schmorkau 75. Geburtstag Frau Marianne Quosdorf, OT Gottschdorf 81. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.... und den Eltern zur Geburt des Kindes Elena Schönfeld, OT Höckendorf Anna Dolores Keitsch, Neukirch Emmi Kumpe, OT Weißbach Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im Monat von Uhr geöffnet. Der nächste offene Sonnabend ist der 01. März Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück Bekanntmachung Pfl icht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pfl anzenschutz Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleigartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind. Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen. Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis spätestens 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30

12 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Euro erhoben. Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter: Antragstelle Sachkundenachweiskarte: LfULG, Außenstelle Rötha, Frau Schuster (Tel.: ), Frau Groß-Ophoff (Tel.: ), Johann-Sebastian-Bach- Platz 1, Rötha, Fax: , Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smul.sachsen.de Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Stadtrat und zum Ortschaftsrat/zu den Ortschaftsräten am 25. Mai Zu wählen sind Stand der Einwohnerzahlen +++ Stand vom Königsbrück ges Neukirch ges Laußnitz ges Gesamt: Stand zum Königsbrück ges Neukirch ges Königsbrück 3808 Neukirch 455 Gräfenhain 401 Gottschdorf 240 Röhrsdorf 169 Schmorkau 460 Koitzsch 266 Weißbach 274 Laußnitz ges Laußnitz 1307 Glauschnitz 34 Höckendorf 568 Gesamt: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis - spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen und zwar: für die oben benannten Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, Königsbrück 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetzes - KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den 6a bis 6e KomWG sowie 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen beizufügen: Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt, im Falle der Anwendung von 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar sind Bürger der Stadt Königsbrück, sofern sie nicht nach 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Gemeinde/Stadt/des Landkreises ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt/im Landkreis wohnt. 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach 6c KomWG durchzuführen. 4. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung ein-

13 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Seite 3 schließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten erhältlich: für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen: Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, Königsbrück, Tel /388-0 Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr; Donnerstag Uhr 5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen bei der Stadtverwaltung: Stadtverwaltung Königsbrück, Einwohnermeldeamt, Markt 20, Königsbrück, während folgender Zeiten Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr (allgemeine Öffnungszeiten) bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (für die Gemeinde- /Stadtrats-/Ortschaftratswahl) des Kreiswahlausschusses (für die Kreistagswahl) spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat/Kreistag der Gemeinde/des Landkreises vertreten ist oder c) bei Gemeinderatswahlen: im Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat/Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag eine Partei oder Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im Ortschaftsrat für die Wählervereinigung vertretenen Gewählten unterzeichnet ist. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 3. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit ( x ) der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Königsbrück, Heiko Driesnack, Bürgermeister Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am Der Stadtrat der Stadt Königsbrück hat in seiner Sitzung am die Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am wie folgt beschlossen: Vorsitzender: Herr Rainer Hauffe stellv. Vorsitzender: Frau Kathrin Frauenstein Beisitzer: Frau Gudrun Böhme stellvertretende Beisitzer: Frau Flavia Rammer Frau Birgit Buchner Frau Doreen Schleinitz Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet in der Zeit vom statt. Feuerwehr sagt Dankeschön! Das Jahr 2014 fing mit einem erfreulichen Ereignis an. Im Januar bekamen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück eine Spende überreicht. Wir möchten uns bei der Familie Plattner recht herzlich bedanken. Die Kameradinnen und Kameraden der FF Königsbrück Die Freiwillige Feuerwehr im Blickpunkt Richtiger Umgang mit einem Feuerlöscher Oft begegnet er uns im Alltag, ohne dass wir ihn wirklich wahrnehmen: der Feuerlöscher. Er hängt an Wänden oder steht im zugänglichen Bereich. Viele von uns gehen zig Mal am Tag an einem vorüber. Wir wissen, dass wir ihn nicht missbrauchen dürfen. Aber wie wird er nun richtig gebraucht? Ein kleiner Brand im Haushalt oder im Auto entsteht schneller als man denkt. Durch den Besitz und die richtige Handhabung eines Feuerlöschers kann man das Schlimmste verhindern. Welche Arten von Feuerlöschern gibt es überhaupt? Ein Aufladelöscher muss quasi erst scharf gemacht werden. Er besteht aus einem Löschmittelbehälter und einer Gasflasche mit Treibmittel. Durch Öffnen eines Ventils strömt das Treibmittel in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck - der Feuerlöscher ist einsatzbereit. Beim Dauerdrucklöscher sind Löschmittel und Treibmittel in einem Behälter. Der Feuerlöscher steht somit ständig unter Druck und muss nicht erst aufgeladen werden. Bei Gaslöschern ist das Löschmittel zugleich das Treibmittel. Wie nehme ich einen Feuerlöscher in Betrieb? Das ist schnell am Gerät ersichtlich. Eine aufgedruckte Bedienungsanleitung hilft bei ganz großer Ratlosigkeit. Es macht Sinn, sich bei Anschaffung mit allen im Haushalt befindlichen Feuerlöschern vertraut zu machen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich für jeden Brand. Welchen brauche ich wofür? Brennbare Stoffe sind in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Auf dem Feuerlöscher ist aufgedruckt, für welche Brandklasse er geeignet ist. Die meisten Feuerlöscher eignen sich für mehrere Brandklassen gleichzeitig (ABC-Löscher). Brandklasse A: feste Stoffe die normal mit Glutenbildung verbrennen (Holz, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen) Brandklasse B: flüssige und flüssig werdende Stoffe (Benzin, Kunststoffe, Wachse, Schmierfette, Lacke) Brandklasse C: Gasförmige Stoffe (Erdgas, Methan, Propan, Wasserstoff, Teer, Alkohol) Brandklasse D: Metalle (Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium) Brandklasse F: Fette (Friteuse, Speisefette) Gibt es ein Haltbarkeitsdatum bei Feuerlöschern? Nein. Feuerlöscher müssen nach Norm alle zwei Jahre von einem Sachverständigen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ein entsprechender Nachweis wird dann auf den Feuerlöscher geklebt. Nur so kann seine Einsatzfähigkeit sichergestellt werden. Dauerdrucklöscher müssen zusätzlich alle zehn Jahre vom TÜV überprüft werden, um ein Zerplatzen zu vermeiden. Aktuelles Freiwillige Feuerwehr Königsbrück Ein großes Dankeschön der Kameraden geht an Frau Plattner aus

14 Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar jähriges Dienstjubiläum Zu Beginn dieses Jahres konnte Herr Harald Weidner sein 25-jähriges Dienstjubiläum begehen. Herr Weidner ist ein engagierter Mitarbeiter unseres Bauhofes und kümmert sich mit handwerklichem Geschick um die kleinen und größeren baulichen Reparaturen in unserer Stadt. Wir danken Herrn Weidner für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Sitzungstermine im Februar 2014 Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück: - am Dienstag, dem 04. Februar 2014 um 19:00 Uhr im Rathaus der Stadt Königsbrück. Die Sitzung des Technischen Ausschusses findet bei Bedarf am statt. Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf Königsbrück für ihre Spende über 100 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Königsbrück einen Teil ihres Preisgeldes aus der MACH DICH RAN -Sendung. Über Weihnachten und Silvester mussten die Kameraden glücklicherweise zu keinem Einsatz ausrücken. Im vergangenen Jahr hatten die Kameraden insgesamt 10 Brandeinsätze zu absolvieren, 25 Einsätze bei denen Technische Hilfeleistung gefragt war sowie eine Übung. Aktuell zählt die Wehr 29 aktive Mitglieder. Freiwillige Feuerwehr Röhrsdorf Auch die Röhrsdorfer Kameraden kamen Weihnachten und Silvester nicht zum Einsatz. Im vergangenen Jahr wurden die Kameraden insgesamt zu drei Brandeinsätzen und einer Übung gerufen. Es gab eine Fehlmeldung. 12 aktive Mitglieder zählt derzeit die Ortswehr. Die Kameraden feierten am ihren Jahresabschluss. Bei dieser Gelegenheit wurden Henry Knopf zum Löschmeister und Marcus Feller zum Hauptfeuerwehrmann befördert. Weiterhin wurde die Funktion des Gerätewartes offiziell an Henry Knopf übergeben. Marcus Feller übernimmt in der Wehr seither offiziell die Funktion eines Gruppenführers. Zusammen mit dem Feuerwehrverein wurde wieder das schon traditionelle Grenztreffen mit den Anliegerortschaften Stölpchen und Lüttichau durchgeführt, bei dem jedes Jahr gemeinsam die Weihnachtsbäume verbrannt werden. Henry Knopf hat seinen Lehrgang zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen. Die Kameraden trafen sich außerdem zur Motorkettensägenausbildung. Ausschreibung zur Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Gemeindewehrleiters der Gemeindefeuerwehr Königsbrück Die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrleiters ist neu zu besetzen. Die Wahl findet zur nächsten Hauptversammlung im Saal des Rathauses Königsbrück statt. Diese wird öffentlich bekannt gegeben. Zur Gemeindefeuerwehr gehören die Ortsfeuerwehren Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf mit insgesamt 56 Kameraden. Gewählt werden kann nur: - wer der Feuerwehr aktiv angehört - wer über die für diese Dienstanstellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt (abgeschlossene Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule zum Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr) Sind die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg absolviert, ist eine Kandidatur möglich. Im Fall der Wahl sind die Lehrgänge in einem Zeitraum von zwei Jahren nachzuholen. Die Berufung durch den Bürgermeister erfolgt befristet auf zwei Jahre. Erwartet wird von allen Bewerbern: - soziale Kompetenz und umfassende Führungsqualität - ein hohes Maß an Engagement - die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit - Belastbarkeit und körperliche Fitness Für die ehrenamtliche Funktion wird eine monatliche Aufwandsentschädigung laut Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück gezahlt. Ich bitte die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, Ihre Kandidatenvorschläge bis zum 28. Februar 2014 in der Stadtverwaltung Königsbrück, Sachgebiet Feuerwehr, Markt 20, Königsbrück einzureichen. Heiko Driesnack, Bürgermeister Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte) Anwesend: 9 (Bürgermeister u. 8 Gemeinderäte) Beschluss-Nr überplanmäßige Ausgaben zur Zahlung der Gewerbesteuerumlage in Höhe von ,00 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr überplanmäßige Ausgaben lt. Betriebskostenabrechnung 2012 Kindertageseinrichtung Wirbelwind Laußnitz in Höhe von ,00 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Beauftragung der Fa. F & S Mieting Bau GmbH aus Neukirch mit den Rohbauarbeiten für das Bauvorhaben Erneuerung der Kochküche Kita Wirbelwind zu einem Gesamtpreis brutto von ,89 EUR Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Beauftragung der Fa. Bau Wehner GmbH aus Großröhrsdorf mit den Fliesenarbeiten für das Bauvorhaben Erneuerung der Kochküche Kita Wirbelwind zu einem Gesamtpreis brutto von ,15 EUR Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Beauftragung der Tischlerei Berger aus Burkau mit den Tischlerarbeiten für das Bauvorhaben Erneuerung der Kochküche Kita Wirbelwind zu einem Gesamtpries brutto von 5.126,52 EUR Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Beauftragung der Fa. Martin Stolle Bauunternehmen GmbH mit der Realisierung der Baumaßnahme Wasserfurche, 3. BA zum Ange-

15 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Seite 5 botspreis von ,37 EUR. Die Bauüberwachung und örtliche Bauleitung wird durch das Ing.-Büro CommunalConcept durchgeführt. Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Übernahme einer Abstandsfläche auf dem gemeindlichen Grundstück Flurstück Nr. 536/21 der Gemarkung Höckendorf zwecks Errichtung einer Garage auf dem Flurstück Nr. 536/23 der Gemarkung Höckendorf Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Zustimmung zum Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Höckendorf auf der Hofegasse 1, Flurstück Nr. 299 der Gemarkung Höckendorf Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr Sitzungstermine für den Gemeinderat und die Ausschüsse 2014 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat am 25. Mai Zu wählen sind 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis - spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen und zwar für die oben benannten Gemeinderatswahlen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Gemeinde Laußnitz, Schulstr. 5, Laußnitz 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetzes - KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den 6a bis 6e KomWG sowie 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen bei-zufügen: Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt, im Falle der Anwendung von 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wähler- vereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde Laußnitz, sofern sie nicht nach 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Gemeinde/Stadt/des Landkreises ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt/im Landkreis wohnt. 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unter-schriften nach 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach 6c KomWG durchzuführen. 4. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheini-gungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten er-hältlich: für die Gemeinderatswahlen: Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, Königsbrück, Tel /388-0 Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr; Donnerstag Uhr 5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahl-

16 Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 kreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags für die Gemeinderatswahlen bei der Stadtverwaltung: Stadtverwaltung Königsbrück, Einwohnermeldeamt, Markt 20, Königsbrück, während folgender Zeiten Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr (allgemeine Öffnungszeiten) bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-schusses (für die Gemeinde- /Stadtrats-/Ortschaftratswahl) des Kreiswahlausschusses (für die Kreistagswahl) spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat/Kreistag der Gemeinde/ des Landkreises vertreten ist oder c) bei Gemeinderatswahlen: im Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat/Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag eine Partei oder Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im Ortschaftsrat für die Wählervereinigung vertretenen Gewählten unterzeichnet ist. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 3. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit ( x ) der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Laußnitz, Joachim Driesnack, Bürgermeister Nächste öffentl. Gemeinderatssitzung: voraussichtlich am 27. Februar 2014 im Feuerwehrgerätehaus Laußnitz, Gräfenhainer Str. 7a. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Genaue Angaben zu Datum, Ort, Beginn und Tagesordnung sind den Aushängen an den Verkündungstafeln zu entnehmen. Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat am 25. Mai Zu wählen sind 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) - frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis - spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen und zwar für die oben benannten Gemeinderatswahlen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Gemeinde Neukirch, Weststr. 9, Neukirch 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetzes - KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den 6a bis 6e KomWG sowie 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen bei-zufügen: Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt, im Falle der Anwendung von 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde Neukirch, sofern sie nicht nach 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Gemeinde/Stadt/des Landkreises ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt/im Landkreis wohnt. 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung)

17 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Seite 7 oder einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach 6c KomWG durchzuführen. 4. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten erhältlich: für die Gemeinderatswahlen: Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, Königsbrück, Tel /388-0 Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr; Donnerstag Uhr 5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags für die Gemeinderatswahlen bei der Stadtverwaltung: Stadtverwaltung Königsbrück, Einwohnermeldeamt, Markt 20, Königsbrück, während folgender Zeiten Dienstag - Freitag Uhr; Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (für die Gemeinde-/Stadtrats-/Ortschaftratswahl) des Kreiswahlausschusses (für die Kreistagswahl) spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat/Kreistag der Gemeinde/ des Landkreises vertreten ist oder c) bei Gemeinderatswahlen: im Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat/Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag eine Partei oder Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im Ortschaftsrat für die Wählervereinigung vertretenen Gewählten unterzeichnet ist. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 3. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit ( x ) der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Neukirch, Steffen Grahl, Bürgermeister Immobilien- und Wohnungsangebote in der Gemeinde Neukirch Zweifamilienhaus in ruhiger Lage im OT Weißbach unsaniertes Zweifamilienhaus mit separaten Eingängen seit 1966 vermietet - akt. Netto-Mieteinnahmen 3.130,08 p.a. Wohnfläche ca. 116 m² Kaufpreis: Zimmer-Wohnung, 34,40 m² in ruhiger Lage in Neukirch 2. OG links im sanierten Mehrfamilienhaus (Altbau) separate Küche, Zentralheizung, Wannenbad mit Fenster sofort bezugsfertig, KM 165 zzgl. 60 Betriebs- u. Nebenkosten 1-Zimmer-Wohnung, 34,38 m² in ruhiger Lage in Neukirch EG rechts im sanierten Mehrfamilienhaus (Altbau) separate Küche, Zentralheizung, Wannenbad mit Fenster ab bezugsfertig, KM 160 zzgl. 60 Betriebs- und Nebenkosten 2-Zimmer-Wohnung, 48,30 m² in Neukirch 2. OG rechts im sanierten Mehrfamilienhaus (Altbau) separate Küche, Zentralheizung, Wannenbad mit Fenster sofort bezugsfertig, KM 232 zzgl. 84 Betriebs- u. 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18 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger amtlicher Teil Nr Februar 2014 Mitteilung des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Liebe Koitzscher Bürgerinnen und Bürger! Seit gehört der Ortsteil Koitzsch der Gemeinde Neukirch zum Abwasserzweckverband Königsbrück. Ziel der Neukircher Gemeinderäte war es, dass alle Ortsteile der Gemeinde einen einzigen Ansprechpartner bei der Abwasserentsorgung haben. Damit gehören nun alle Ortsteile der Gemeinde Neukirch zum AZV Königsbrück. Zum Beitritt des Ortsteiles Koitzsch wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster, der Gemeinde Neukirch und dem Abwasserzweckverband Königsbrück abgeschlossen, in der alle notwendigen Regelungen aufgenommen wurden. Diese Vereinbarung wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen abgestimmt und Hinweise der Rechtsanwaltskanzlei Peters & Partner aufgenommen. Der Gemeinderat Neukirch hat dieser Vereinbarung am zugestimmt; die Verbandsversammlung des AZV Königsbrück hat diese in ihrer Sitzung am beschlossen und der AZV Obere Schwarze Elster am Unter anderem wurde in dieser Vereinbarung geregelt, dass der Ortsteil Koitzsch zunächst eine eigenständige Einrichtung der Abwasserentsorgung darstellt und erst mit dem nächsten Gebührenkalkulationszeitraum eine Kalkulation für das gesamte Verbandsgebiet erstellt wird. Damit bildet bis spätestens der Ortsteil Koitzsch ein eigenes Tarifgebiet. Hierbei ist sichergestellt, dass die bisherigen Gebühren der mobilen Entsorgung beibehalten werden. Für die Kanalbenutzung wurden bisher im OT Koitzsch keine Gebühren erhoben. Die mobile Entsorgung wurde bisher von der Entsorgungsfirma Schipp & Westerburg GmbH vorgenommen; die Rechnungen für die Abfuhr des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen oder der Fäkalien aus abflusslosen Gruben erhielten sie vom AZV Obere Schwarze Elaster. Künftig erfolgt diese Entsorgung durch die Fa. Pohle, die im Auftrag des AZV Königsbrück handelt. Die Gebührenbescheide werden vom AZV Königsbrück erstellt. Im bisherigen Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Königsbrück hat sich die mobile Entsorgung über einen Tourenplan bewährt, der künftig auch für Koitzsch gelten soll (voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014). Dies gilt natürlich nur für die herkömmlichen mechanisch reinigenden Kläranlagen; vollbiologische Kläranlagen werden entsprechend der bei der Wartung festgestellten Situation entsorgt. Da die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes Königsbrück die konkrete Abwasserentsorgungssituation der einzelnen Grundstücke in Koitzsch noch nicht kennen, wird im Jahr 2014 eine Vorortbegehung stattfinden. Dazu werden die einzelnen Termine noch mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Bereits im ersten Quartal 2014 wird eine topografische Vermessung der Ortslage Koitzsch durch das Vermessungsbüro Heinze durchgeführt, da keine aussagefähigen Lagepläne vorliegen. Hierbei sollen auch die vorhandenen Medien (Wasser, Abwasser, Strom) mit aufgenommen werden. Wir bitten hiermit, die Mitarbeiter des Vermessungsbüros bei ihrer Arbeit nicht zu behindern und ihnen den Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Unabhängig von der Feststellung der Entsorgungssituation können sich alle Grundstückseigentümer von Koitzsch ab in Fragen der Abwasserbeseitigung telefonisch direkt an den AZV Königsbrück wenden - Tel /31876, Fax /31877, Öffnungszeiten: Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Auch läuft künftig die Fördermittelbereitstellung für die Umrüstung auf biologische Kleinkläranlagen und die Abnahme dieser Anlagen über den AZV Königsbrück. Beachten Sie bitte bei diesen Vorhaben der Umrüstung auf Bio-Kleinkläranlagen, dass Sie bei Einleitung des Kläranlagenablaufes in ein Gewässer oder bei Versickerung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Bautzen beantragen müssen. Vor dieser Beantragung müssen Sie sich an den AZV wenden, da dieser seine Stellungnahme auf dem Antrag abgeben muss. Der AZV schickt diesen Antrag dann an die untere Wasserbehörde. Die Mitarbeiten des Abwasserzweckverbandes werden Sie gern bei alle Belangen der Abwasserentsorgung beraten und hoffen auf eine angenehme Zusammenarbeit. Rainer Böhme, Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem , um 19:00 Uhr, findet unsere nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. Informationen des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Gefasste Beschlüsse der 68. Verbandsversammlung am Beschluss Nr AZV Feststellung der Jahresrechnung 2012 Beschluss Nr AZV - Verlängerung des Zeitvertrages für Leistungen der Straßenentwässerung Im geschlossenen Teil: Beschluss Nr AZV - Personalangelegenheiten Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Böhme, Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück Information zur Jahresrechnung 2012 In der Verbandsversammlung am wurde die Feststellung der Jahresrechnung 2012 beschlossen. Die Jahresrechnung 2012 enthält folgende Eckdaten: Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt (VwH) (VmH) 1. Soll Einnahmen , , , neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3../. Haushaltseinnahmereste Vorjahr 0,00 0,00 0,00 4. bereinigte Soll-Einnahmen , , ,65 5. Soll-Ausgaben , , , neue Haushaltseinnahmereste 0, , ,79 7../. Haushaltseinnahmereste Vorjahr 0, , ,52 8. bereinigte Soll-Ausgaben , , ,65 9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8./. Nr. 4) - 0,00 0,00 Nachrichtlich (Haushaltsausgleich 22 KomHVO 10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH , Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH - 0, Mindestzuführung nach 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO: ( ,47 EUR) Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss nach 41 Abs. 3 Satz 2 KomHVO) , Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus allgemeiner Rücklage - 0, Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung vom VmH zum allgemeinen Ausgleich - 0, Fehlbetrag nach 79 Abs. 2 SächsGemO - 0,00 0,00 (vgl. 23 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) Nach den Bekanntmachungsregelungen in der Verbandssatzung des AZV Königsbrück erfolgte die ortsübliche Bekanntgabe zur Jahresrechnung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln im Verbandsgebiet. Königsbrück, den Steffen Grahl, Bürgermeister Böhme, Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück Ende des amtlichen Teiles

19 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 11 Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Jahreslosung für 2014: Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28 Monatsspruch Februar: Redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe denen, die es hören. Epheser 4,29 Liebe Gemeinde, von dem griechischen Gelehrten Sokrates wird die Geschichte erzählt, dass eines Tages ein Mann ganz aufgeregt zu ihm kam: Sokrates, als dein Freund muss ich dir etwas erzählen... Halt ein! unterbrach ihn der Weise. Hast du das, was du mir erzählen willst, durch die drei Siebe gesiebt? Drei Siebe? fragte der andere verwundert. Ja, drei Siebe. Das erste Sieb ist die Wahrheit. Hast du alles, was du mir erzählen willst, geprüft ob es wahr ist? Nein, mir wurde es erzählt. So, so. Aber sicher hast du es mit dem zweiten Sieb der Güte geprüft. Ist, was du mir erzählen willst, wenn schon nicht als wahr erwiesen, so doch wenigstens gut? Nein, das ist es auch nicht, im Gegenteil. Der Weise unterbrach ihn: Lass uns auch noch das dritte Sieb anwenden und fragen, ob es notwendig ist, mir das zu erzählen, was dich so erregt. Notwendig nun gerade nicht. Also, lächelte der Weise, wenn das, was du mir erzählen willst, weder wahr noch gut noch notwendig ist, so lass es begraben sein und belaste dich und mich nicht damit! Paulus ermahnt uns als Gemeinde in ähnlicher Weise. Redet was gut und notwendig ist (die Siebe 2 und 3) und natürlich, was wahr ist (Sieb 1), das spricht Paulus ein paar Verse vorher an. Darum legt die Lüge ab und redet die Wahrheit, ein jeder mit seinem Nächsten (Epheser 4,25). Doch es kommt sogar noch ein viertes Sieb hinzu. Unsere Rede soll denen, die sie hören, zum Segen sein bzw. ihnen Segen (Gutes) bringen. Paulus will uns zu einem sorgsamen Umgang mit unseren Worten ermutigen. Probieren wir es doch in diesem Monat gleich mal aus und lassen wir unsere Reden durch die vier Siebe filtern. Liebe Grüße und dem Herrn befohlen. Thomas Schwager Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden In Höckendorf werden alle Gottesdienste bis einschließlich in der Pfarrscheune gefeiert. Sonntag, 2. Februar, LICHTMESS (40 Tage nach der Geburt des HERRN. Luk. 2,22-40) Höckendorf: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Röhrsdorf: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Neukirch: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Kollekte: Gesamtkirchliche Aufgaben der VELKD Sonntag, 9. Februar, Letzter Sonntag nach Epiphanias Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Prädikantin Zschau Königsbrück: Uhr Gottesdienst, Prädikantin Zschau Schmorkau: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 16. Februar, Septuagesimae (70 Tage vor Ostern) Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Neukirch: Kollekte: Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Erhaltung und Erneuerung kirchlicher Gebäude (incl. Anteile für EKD-Stiftungen KiBA und Stiftung Orgelklang) Sonntag, 23. Februar, Sexagesimae (60 Tage vor Ostern) Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottes dienst, anschl. Kirchenkaffee, Herr Kemter Königsbrück: Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Schmorkau: Uhr Gottesdienst, Frau Zschau Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 2. März, Estomihi Höckendorf: Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfrn. Fourestier Königsbrück: Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe und Feier des Hl. Abendmahls, Pfr. Weisflog Neukirch: Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Kollekte: Besondere Seelsorgedienste: Krankenhaus- und Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Justizvollzugsund Polizeiseelsorge Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden Herzliche Einladung zum Glaubenskurs in Schmorkau - für Einsteiger und Interessierte. Wir wollen über die Grundlagen unseres christlichen Glaubens ins Gespräch kommen. Informationen dazu gibt es im Pfarramt in Schmorkau, Telefon: / Weltgebetstag der Frauen - wie in jedem Jahr - am ersten Freitag im März! Eine herzliche Einladung am Freitag, dem 07. März 2013 um 19:00 Uhr in den Gemeinderaum der Freikirchlichen Gemeinde am Topfmarkt 1 in Königsbrück. Für dieses Jahr haben Frauen aus Ägypten den Gottesdienst mit den Texten vorbereitet. Das Thema heißt: Wasserströme in der Wüste. Im Anschluss an unseren Gottesdienst wollen wir wieder landestypische Spezialitäten verkosten und uns miteinander austauschen. Wovor fürchtet sich die Angst? So heißt das Thema des nächsten Frauenfrühstücks im Königsbrücker Rathaussaal. Wenn etwas zu unserem Leben gehört, dann ist es auch die Angst. Wir geben das als Erwachsene nicht gern zu und doch kennen wir alle die dazugehörenden Gefühle. Dieser Vormittag trägt hoffentlich dazu bei, sich nicht nur mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen, sondern in die Offensive zu gehen und der Angst das Fürchten zu lehren. Wenn wir Angst erleben, ziehen wir uns zurück, schaffen Sicherheitsabstände. Vielleicht geht es dann der Angst so. Nach diesem Vormittag könnte es sein, dass sich die Angst zurückzieht, abnimmt, unser Leben nicht mehr im alten Maß bestimmt. Die Zeit im Königsbrücker Rathaussaal wird durch die Begegnungen mit anderen Frauen am Tisch oder den Vortrag keine Ideallösungen anbieten, aber wohl manchen Gedankenanstoß und manche Idee. Schon allein das Zusammensein wird sicher der Angst das Fürchten lehren. Sich so einmal an einen liebevoll gedeckten Tisch setzen, leckere Brötchen, Kuchen, Kaffee und Tee genießen wohl ein guter Ausgleich für jede Frau. Referentin wird Antje Möller aus Chemnitz sein. Sie ist Ehe- und Familienberaterin und Therapeutische Seelsorgerin, begleitet Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen auf ihren Wegen. So sind am 15. März 2014 von 9.00 Uhr bis Uhr Frauen jeden Alters zu diesem besonderen Vormittag eingeladen, der für Kör-

20 Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 per, Seele und Geist etwas bereithält. Anmeldungen schriftlich an B. Rentsch, Pulsnitzer Str. 11, Großnaundorf oder per an Die Unkosten betragen 6,00 Euro. Auf Ihr Kommen freut sich das Vorbereitungsteam christliche Frauen aus der Region. Liebe Männer! Herzliche Einladung zum Oberlausitzer Männertag am Sonnabend, dem 01. März, 09:00 bis 15:00 Uhr in Grubschütz bei Bautzen im Restaurant Spreetal (15 inkl. Mittagessen). Gäste sind: Landesbischof Bohl und die Theaterkompanie mit dem Stück Die Judenbank. IBAN und BIC: Neue Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE , BIC: GENODED1DKD Neue Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.g. IBAN: DE , BIC: GENODEF1BZV Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE , BIC: GENODED1DKD Königsbrück Höckendorf Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, Königsbrück, Tel / , Fax: ; Pfarrer Weisflog, Tel / ; Neue Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag: Uhr und am Freitag Uhr Sie sind herzlich eingeladen: WINTERKINO am Freitag, , Uhr im Gemeindessaal (Schloßstr. 28), Herzliche Einladung für jedermann! Bibelkreis Montag, , Uhr Seniorengottesdienst im Pflegeheim , Uhr Seniorennachmittag, Badweg 13, Mittwoch, , Uhr Blaukreuz e.v. Mittwoch, 12. und , Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Gemeindechor: donnerstags Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am Kinderchor: freitags Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am Jugendchor: freitags Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am Junge Gemeinde: freitags Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach) Posaunenchor freitags Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr am Topfmarkt 1) Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße): Treff 55 plus: Mittwoch, , Uhr Bibelstunde: Freitag, 14. und , Uhr Kindertreff: Sonnabend, 01. und , Uhr Gebet für unsere Gemeinde und unsere Stadt (m. a. Ortsteilen): Jeden Mittwoch mit dem Geläut Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine einfache gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter Mittagsgebet bereit. Herzliche Einladung! Die Stadtkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung. Freude und Leid in unserer Gemeinde: Aus diesem Leben abgerufen wurde: am Frau Helene Ilse Richter geb. Just aus Röhrsdorf im Alter von 92 Jahren und am Frau Anneliese Dora Wannack geb. Klemm aus Königsbrück im Alter von 86 Jahren. Jesus Christus spricht: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. Johannes 14,6 Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ ), Konto-Nr Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen (BLZ ), Konto-Nr Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ ), Konto-Nr , Sie sind herzlich eingeladen: Diakoniekreis Montag, , Uhr Frauenabend Montag, , Uhr (Infos unter Tel ) Bibelkreis Montag, , Uhr (Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel ) Bibelstunde Dienstag, und , Uhr Hauskreis Mittwoch , Uhr Eltern-Kind-Kreis in der Pfarrscheune Mittwoch, und Männertreff Mittwoch, und , Uhr Altenkreis Donnerstag, , Uhr Gemeindechor donnerstags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am Kinderchor freitags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am Jugendchor freitags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am Junge Gemeinde freitags Uhr Posaunenchor freitags Uhr Weihnachtsbriefe nach Königsberg Im Dezember letzten Jahres konnte Frau Helga Heine wieder 100 Weihnachtsbriefe mit je 10 für Familien in Königsberg an Herrn Pfr. i.r. Bayer aus Dresden übergeben. Dafür sei allen Spendern und Frau Heine ganz herzlich gedankt. Information zur Winterkirche Die Gottesdienste feiern wir bis zum Sonntag, 23. März 2014 in der Pfarrscheune. Restaurierungsarbeiten an unserer Orgel in der Kirche Zurzeit wird unsere Orgel (erbaut 1754/55 von den Pulsnitzer Orgelbauern Andreas Mager und Johann Christoph Pfützner) fachgerecht restauriert und wir freuen uns, wenn sie in den nächsten Monaten wieder erklingen wird. Wer eine kleine Spende geben möchte, kann auch gern Orgeltaler aus Pulsnitzer Pfefferkuchen für 2 kaufen. Der Erlös wird zu 100% für die Kosten der Orgelrestaurierung verwendet. Sie erhalten die Orgeltaler nach den Gottesdiensten im Pfarramt Höckendorf und bei der Bäckerei Haase. Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: ab Januar 2014 ist die Sprechstunde im Pfarrhaus immer donnerstags von Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel / Auch sind in diesem Jahr wieder die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig. Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ ), Konto-Nr Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden (BLZ ), Konto-Nr

21 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 13 IBAN und BIC: Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE ; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden I BAN: DE ; BIC: OSDDDE81XXX Wir laden unsere Gemeindeglieder herzlich ein, mit uns Gemeinschaft zu erleben und zu unseren Veranstaltungen zu kommen: Hauskreis: dienstags Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter, Tel /32416) Bibelstunde: Montag, , Uhr in Schmorkau Klausenabend, , Uhr in Schmorkau Frauendienst Schmorkau: Donnerstag, , Uhr Treffpunkt Glauben: Donnerstag, , Uhr in Neukirch, Gemeinderaum Gemeindechor: Kinderchor: Jugendchor: Neukirch-Schmorkau donnerstags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am freitags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am freitags Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am Junge Gemeinde: freitags Uhr in Königsbrück (Pfarrhaus, unterm Dach) Frauendienst Neukirch: Freitag, , Uhr Kindertreff: Sonnabend, in Schmorkau, Uhr Herzliche Einladung zum Treffpunkt Glauben Seit September 2013 trifft sich einmal im Monat eine kleine Runde Erwachsener, um miteinander die Bibel zu lesen, sich auszutauschen und darüber nachzudenken, was die Worte der Bibel für unseren Alltag und unser Leben bedeuten. Wir freuen uns, wenn in diese Runde noch andere mit dazu kommen. Es sind keinerlei Vorkenntnisse nötig. Leid in unserer Gemeinde aus diesem Leben abgerufen wurde am Herr Helmut Walter Birkigt aus Koitzsch im Alter von 92 Jahren. Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird s wohlmachen. Psalm 37,5 Angebot des Pfarrers: Ich bin für jeden, der mich darum bittet (z.b. durch einen Brief), zu Gesprächen des Vertrauens bereit. Machen Sie mich bitte auch auf Menschen aufmerksam, die den Besuch des Pfarrers wünschen. Ich bin gern bereit, mit alten oder erkrankten Menschen, die nicht mehr zum Gottesdienst kommen können, daheim - auch in regelmäßigen Abständen - das Hl. Abendmahl zu feiern. Dadurch werden sie intensiv eingebunden in die Gemeinschaft unserer Gemeinde und in die Verbundenheit mit Jesus Christus, auf den wir als Christen unsere Zuversicht setzen. Sprechen Sie bitte darüber mit Ihren Angehörigen und sprechen Sie gern mich an. Urlaub: Herr Pfarrer Weisflog hat Urlaub vom und vom , Pfarrerin Fourestier vom Vertretungsdienste können im Pfarramt erfragt werden. In dringenden Angelegenheiten Vermittlung durch Küster Lindner, Tel / Mitteilungen aus den Kirchvorständen: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am , in Höckendorf am und am in Schmorkau. Außerdem gibt es eine gemeinsame Kirchenvorstandssitzung am in Königsbrück. Wir sind dankbar, wenn für uns gebetet wird. In diesem Jahr wird es am , nach 6 Jahren in unserer Landeskirche wieder die Wahl neuer Kirchenvorstände geben. Für die Kirchgemeinde Königsbrück ist eine GEMEINDEVER- SAMMLUNG geplant für Sonntag , Uhr in der Hauptkirche mit anschließ. Mittagessen im Gemeindesaal. Es ist Zeit für Informationen, für Rückfragen und Austausch. Als bauliche Vorhaben in Königsbrück stehen an: die Dachentwässerung der Hauptkirche, die Restaurierung des wertvollen Eingangstors zum Kirchhof und die Vorbereitung der Generalüberholung unserer Orgel in der Hauptkirche. Vielen Dank für das Mittragen durch Spenden. Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück Topfmarkt 1 Wir laden herzlich zum Gottesdienst ein: Ottendorf-Okrilla Uhr Königsbrück Uhr Ottendorf-Okrilla Uhr Ottendorf-Okrilla Uhr Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, Neukirch OT Schmorkau, Tel / , Pfarrerin Fourestier; donnerstags Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt anzutreffen (Tel / ). ACHTUNG, gilt ab Februar 2014: Neue Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE ; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.g.: IBAN : DE ; BIC: GENODEF1BZV Allgemeine Mitteilungen und besondere Hinweise:

22 Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Veranstaltungen Hallo liebe Närrinnen und Narren, liebe Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem fand wieder der traditionelle Königsbrücker Weihnachtsmarkt statt. Wir, der KCC möchten uns bei den zahlreichen Besuchern recht herzlich bedanken. Es war wieder einmal eine gelungene Veranstaltung für Groß und Klein. Der Wettergott hat uns ja auch nicht im Stich gelassen. Wir möchten nochmal auf unsere Faschingstermine für 2014 hinweisen: Karnevalistischer Kaffeeklatsch mit Kind und Kegel (Rentnerfasching) im Rathaus; als Überraschungsgast kommt das Andrea Berg Double Kinderfasching im Rathaus ist Maskenball Wer kommt ohne Maske oder Hut, der zahlt doppelt gut im Rathaus Fasching im ASB-Heim Umzugsfasching (Straßenfasching) und am Rosenmontag nicht wie vorangezeigt im Jugendclub sondern im Hotel Stadt Königsbrück. Wir freuen uns auf Euren Besuch und auf einen ebenfalls wunderschönen Umzug wie jedes Jahr. Bis dahin bleibt alle gesund, froh und voller Ideen.» Egal ob in die Sonne oder in die Berge: Mit einem Wohnmobil können Sie selbst bestimmen, wohin die Reise geht.«der Sun Living Lido Alkoven bietet Platz für 6 Personen und ist somit die komfortabelste Art, mit einem Wohnmobil zu reisen. Informieren Sie sich unter oder per Telefon: DIE MIETSAISON BEGINNT AM Tschako Hopp, Andreas Volkland, Präsident des KCC Impressionen von Faschingsumzügen in Königsbrück ASB Seniorentreff Am Schlosspark 17 Monatsplan Februar 2014 Morgensonne im Winter. Auf den eisbedeckten Scheiben, fängt im Morgensonnenlichte Blum und Scholle an zu treiben :00 Uhr Schlachtefest :00 Uhr Basteln mit Krepp :00 Uhr Kaffeeklatsch :00 Uhr wir spielen BINGO Organisatorin: Tina Costrau / Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die Königsbrück-Information, Tel / Treff 55 Wir treffen uns am Mittwoch, dem , um Uhr im Jugend- und Freizeitzentrum zu einem gemütlichen Beisammensein.

23 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 15 Königsbrück damals und heute Der Fotozirkel im Heimatverein Königsbrück und Umgebung e.v. lädt zu einer Fotoausstellung im Rathaus der Stadt ganz herzlich ein. Gezeigt werden Fotos der Stadt aus längst vergangenen Zeiten und von heute. Eröffnung ist am Freiag, dem 31. Januar 2014, 19:00 Uhr im Rathaus. Danach sind die Fotos an den Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen. Seniorenklub Königsbrück Am Donnerstag, dem , um Uhr treffen wir uns wieder in der Königsbrück-Information zu einem gemütlichen Beisammensein. Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis zum bei uns anzumelden Fotos: Archiv Wer Lust hat im Fotozirkel mitzuarbeiten, ob jung oder etwas älter, ist bei uns herzlich willkommen. Ansprechperson: Karl-Heinz Schulze, Aidlinger Str. 3, Laußnitz, Tel.; , Handy: , Reise in die Vergangenheit Vortrag über das verlassene Dorf Steinborn Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende des Geschichtsvereins Truppenübungsplatz Königsbrück e.v. zeigen Bilder und Dokumente die einen virtuellen Rundgang durch das ehemalige Dorf, so wie es bis 1938 existierte, ermöglichen am Samstag, den 15. Februar 2014 im Alten Garnisonshaus am Via Regia Park in Königsbrück, am Schloßpark 19 Beginn: Uhr Mehr Infos in der Stadtbibliothek Königsbrück, Markt 19 Tel: oder Mail: Geschichtsverein TÜP Königsbrück e.v. Karneval in Laußnitz Ab dem 8.2. weht ein Hauch von Frankreich durch Laußnitz. Moulin Rouge, die Rote Mühle, öffnet ihre Türen und freut sich auf viele Gäste. Bestaunt den Eiffelturm, die Gendarmerie, verweilt im Petit Bistro und lasst Euch von Jean-Piere unserem Touristenführer und von Hugo unserem Kapellmeister durch die Pariser Nacht begleiten. Die Uschi und der Helmut packen sicherlich schon ihre Koffer, denn die Beiden machen Liebesurlaub in Paris. Zumindest haben sie das vor. Aber lasst Euch einfach überraschen! NEUES beim LKC: Am laden wir zu einem Maskenball ein und wie es der Name schon sagt, sollte jeder maskiert erscheinen. Am machen wir einen Nachtwäscheball. Da wir uns in Paris der Stadt der Liebe befinden, wünschen wir uns natürlich erotische Nachtwäsche, was auch immer Ihr unter erotisch versteht. Einlass gibt s definitiv NUR in Nachtwäsche! Kostüme schaffen beim Fasching eine ganz besondere Atmosphäre. Deshalb würden wir uns freuen, wenn auch zu den anderen Veranstaltungen wieder mehr davon zu sehen sind. Für unsere treuen Stammgäste gibt s ab sofort eine Saisonkarte für aktuell 33. Diese gilt für alle Abendveranstaltungen (außer Weiberfasching). Kartenbestellungen sind online möglich, unter: Telefonisch bei unserem Ehrenpräsi Jörg Schönfelder: Weiberfasching: Leider konnten wir auch dieses Jahr nicht alle Kartenwünsche erfüllen. Egal wie wir es organisieren, es werden wohl immer einige leer ausgehen. Für die, die keine Karte abbekommen haben, werden wir erstmalig am Sa 1.3. (Umzugswochenende) Auszüge aus dem Weiberfaschingsprogramm ins Hauptprogramm einbinden. Kommen lohnt sich also und es gibt momentan sogar noch Karten. Bereits jetzt möchten wir darüber informieren, dass Karten für die kommende Saison mit Stichtag erhältlich sind. Programm - Heiße Nächte in Paris , Beginn Uhr Ab heute machen wir`s französisch , Beginn Uhr La Boum im Moulin Rouge (Maskenball!) , Beginn Uhr Im Negligè über die Champs-Èlysèes (Einlass nur in erotischer Nachtwäsche!) , Beginn Uhr Nanu - heut sind Pariser tabu?! (Weiberfasching, nur in Frauensachen!) , Beginn Uhr Halli Galli unterm Eifelturm , Beginn Uhr Quasimodo schlägt zur letzten Stunde , Beginn Uhr Tour de Disneyland (Kinderfasching) , Beginn Uhr Kaffeefahrt nach Paris (Familien- und Seniorenfasching) Vorverkauf: Laußnitzer Hof, Dresdner Straße 3, Laußnitz, Jörg Schönfelder, Blumenstraße 11, Laußnitz, Lottoladen, Am Markt, Königsbrück. Weitere Infos und Onlinebestellung unter: Eine wunderschöne Narrenzeit wünschen Euch die Laußnitzer Karnevalisten. WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!! Enrico Gräfe, Präsi LKC e.v.

24 Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Der Höckendorfer Karnevalsclub ev lädt am Sonntag, den 23. Februar 2014 zum Kinderfasching in die Gaststätte Zum Erbgericht in Höckendorf ein. Beginn ist 14:11 Uhr. Wolfsfi lm in der NSG-Verwaltung Tierfi lmer und Biologe Sebastian Koerner kommentiert seinen Film Kein anderes Tier polarisiert gegenwärtig die Menschen in Deutschland so sehr wie Isegrim. Von Kameras des Bundesgrenzschutzes beobachtet, wanderten Wölfe wieder in Deutschland ein. Weil sie auch hier nicht mehr geschossen werden durften, kam es zur Ansiedlung des ersten Wolfsrudels auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz. Die diesjährige Veranstaltungsreihe des Besucherzentrums Königsbrücker Heide thematisiert Wildnis als Kulturaufgabe. Denn von unserer Einstellung allein hängt es ab, ob wir, und welche Pflanzen oder Tiere wir dulden oder ausmerzen. Die Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen ist ein Geschenk. Leider wurde uns in frühester Kindheit durch Märchen und Sagen der Wolf als Bösewicht hingestellt. Wie Wölfe wirklich sind, zeigt uns der Film von Sebastian Koerner. Er beobachtet seit Jahren die Lausitzer Wölfe und filmte ihre Lebensweise. So kann mit vielen Klischees aufgeräumt werden. Die Filmvorführung Deutschlands wilde Wölfe wie sie wirklich sind findet am Mittwoch, dem 26. Februar 2014, um 19:00 Uhr im Aktionsraum des Besucherzentrums Königsbrücker Heide, in Königsbrück, Weißbacher Straße 30 statt. Sie sind herzlich eingeladen. C. Schlegel Eröffnung der Kameliensaison 2014 Wir freuen uns, dass unser Königsbrück seit mehreren Jahren neben Pillnitz, Zuschendorf und Roßwein mit zu den bekanntesten Standorten für Kamelien in Sachsen zählt. Die Wölfe heulen es schon aus den Wäldern Unsere 42. Saison steht unter dem Motto: 22. Februar Veranstaltung 08. März Veranstaltung 02. März 2014 Kinderfasching Uhr (Eintritt frei!) Zu der wertvollen Sammlung von drei Generationen im Gewächshaus des Königsbrücker Schlosses gehören die drei über fünf Meter hohen Bäume im Alter von fast 190 Jahren, oft Schneeweißchen und Rosenrot genannt und weitere neun Pflanzen mit bis zu zwei Meter Höhe und einem Alter von 60 bis 100 Jahren, 15 Spalierkamelien sowie zahlreiche Topfpflanzen. Diese erzeugen alle zusammen ein beeindruckendes Blütenmeer und das mitten im kalten Winter. Dazu möchten wir Sie recht herzlich einladen. Die Eröffnung der diesjährigen Saison findet am Sonntag, dem , um Uhr statt. In den darauf folgenden Wochen ist traditionell wieder sonntags von Uhr geöffnet. Für Besuchergruppen ab 8 Personen besteht die Möglichkeit, sich nach Voranmeldung in der Königsbrück- Information, Tel bzw. information@koenigsbrueck. de auch wochentags einen Termin mit einer Führung zu reservieren. Natürlich können Sie wieder Originalableger mit Schmuckzertifikat bei uns erwerben - bis zum als Sonderangebot für 15. Parallel lädt sonntags von Uhr der Architekturmodellbau VIA REGIA zum Besuch ein. Hier entstehen markante Gebäude entlang der mittelalterlichen Handels- und Kulturstraße im Maßstab 1 : 25. In der Ausstellung erzählen ca. 30 architektonische Kleinode von einer bewegten Geschichte quer durch Europa. S. Bellinghausen ORT ZEIT KARTEN Zampertour 2014 Alte Schule, Weißbacher Str Uhr HSI Schmorkau, Dresdner Str. 1a Tel.: /30034 Und weil sie nicht gestorben sind... lautet in diesem Jahr das Motto des Karnevalsclub Schmorkau e.v so tanzen sie noch heute, riefen die Mädels der Funkengarde! Genau wie das Tanzen gehört es auch schon lange zur Tradition, die Bewohner des Dorfes mit schicken Kostümen und flotten Sprüchen auf die närrische Zeit einzustimmen. Am 15. Febuar 2014, ab Uhr ist es wieder soweit. Die Funkengarde startet ihre alljährliche Zampertour und freut sich, wie immer, über öffene Türen und Ohren! Hello Trio! Daniela Heine, Karnevalsclub Schmorkau e.v.

25 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 17 Lausitzer Blütenlauf - richtig Lust auf Sport Sport-Profis, Hobbysportler, Bewegungshungrige, Frischluftfanatiker, Wissensdurstige - Jung und Alt alle sind herzlich eingeladen zum Lausitzer Blütenlauf am 04. Mai 2014 in und um Kamenz und dem Dresdner Heidebogen. In genau 6 Disziplinen kann gestartet werden und für jeden Fitnessgrad und jede Altersklasse ist etwas dabei. Bis zum 2. Mai kann man sich voranmelden, das ist mit einem kleinen Rabatt verbunden. Aber auch am Veranstaltungstag selbst kann man sich noch zur Teilnahme entschließen und sich vor Ort anmelden. Geführte Radtouren: Mit der Familie, den Freunden oder dem Verein auf eine Tour durch den Dresdner Heidebogen zu gehen, hat bei Vielen schon Tradition. In diesem Jahr geht es in das größte Wildnisgebiet Deutschlands, die Königsbrücker Heide oder man begibt sich auf die Spuren des berühmten Zauberlehrlings Krabat. Entdeckertour Auf Krabats Spuren Treff: 10:00 Uhr Bernsdorf Gasthof Grüner Wald (Ernst-Thälmann-Straße) Strecke: 50 km (mit vielen Pausen) Was gibt es zu sehen: Krabat-Stehle und Krabat-Mühle in Schwarzkollm und viele andere Stationen aus der Sage des jungen Krabat Tourenführer: Tourismus GmbH Land & Leute Anreise/Parken: Mit dem PKW über die Bundesstraßen B97 von Hoyerswerda oder Königsbrück bzw. über A13 Abfahrt Ruhland. Das Parken ist auf dem Parkplatz des Stadtzentrum ggü. des Grünen Waldes möglich. Familientour Von Bibern und Türmen Treff: 10 Uhr - Markt Königsbrück Strecke: 29 km (mit vielen Pausen) - für Familien und Senioren geeignet Was gibt es zu sehen: Biber- und Turmpfad der Königsbrücker Heide mit vielen interessanten Informationen zum Schutzgebiet und zum Kriegsgefangenenfriedhof in Schmorkau begleitet von der Naturführerin Karina Klotzsche, mit Spiel und Spaß-Aktionen für die ganze Familie. Tourenführer: aktiv-erlebnis-lausitz.de + Naturführerin Karina Klotzsche Anreise/Parken: Mit der S-Bahn aus Dresden bis Bahnhof Königsbrück oder mit dem PKW über die Bundesstraßen B98 und B97. Das Parken ist auf dem Marktplatz oder am Alten Garnisionshaus (Am Schloßpark 19) möglich. Von dort sind es noch 3 Rad-Minuten bis zum Marktplatz. Radtourenfahrten (RTF): Genussvolles Fahren und etwas sehen von der Gegend, die man durchfährt, das steht bei den RTFlern hoch im Kurs. 50, 70, 115, 153 oder sogar über 203 km kann man auf den ausgeschilderten Strecken zurücklegen. Die Touren werden nicht geführt sie sind für die Radler geeignet, die sich ihre Zeit selbst einteilen wollen. Gestartet wird in Kamenz oder Großenhain. BDR-Mitglieder bekommen bei der Anmeldung einen Rabatt auf die Teilnahmegebühren. (genaue Informationen unter Blütenlauf: Hier laufen Kleine und Große, Freizeitaktive und Profis. Die Jüngsten probieren sich auf 1 und 2 km. Die Größeren und die Erwachsenen können auf die 6 km gehen und die Geübten sind bei den 10 oder 15 km richtig. Der bergige Kurs ist anspruchsvoll, landschaftlich aber einer der schönsten. Der Blütenlauf ist ein Lauf des Oberlausitzer Läufer-Cups Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Beim Inklusionslauf starten behinderte und nicht-behinderte Athleten auf den 2 km Kurs und erreichen gemeinsam das Ziel. Nordic-Walking: Genussvolles und gelenkschonenden Sport betreiben die Nordic- Walker. Auf 6 km geht es auf den bergigen Kurs. Die Nordic-Walker werden bei dem TK-Walking-Cup gewertet. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Radrennen: Steile Anstiege und rasante Abfahrten bietet die Radrennstrecke. Auf 80 oder 50 km messen sich die besten Waden der Region. Der sehr bergige Kurs ist für Kletterer und Sprinter bestens geeignet. Highlight ist die Sprintwertung nach dem Anstieg aus dem Herrental. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Berg-Duathlon: Die besondere Herausforderung für die Kombinierer von Rad und Lauf bietet der Berg-Duathlon. Aufgrund seinen bergigen Profils sucht er seines gleichen. Für Triathleten und Duathleten ein empfehlenswerter Wettkampf. Der Moritzburger-Schlosstriathlon ist einen Monat später, also eine gute Gelegenheit sich auch darauf vorzubreiten. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Die Veranstalter wünschen sich, dass möglichst viele Sportler den öffentlich Personennahverkehr nutzen um zum Start zu kommen. Das entspannt nicht nur die Parkplatzsituation, es schont auch die Umwelt. Unter ist die Fahrplanauskunft zu finden. Die Teilnehmer aus Dresden nehmen am besten die Bahn - SB 34 ab Hauptbahnhof um 7:00 Uhr für die Ankunft um 7:50 Uhr (für die RTFs und den Radmarathon) - SB 34 ab Hauptbahnhof um 9:00 Uhr für die Ankunft um 9:50 Uhr (für die geführten Radtouren und die Radrennen, die 6 km-läufe und die Nordic-Walker) - SB 34 ab Hauptbahnhof um 11:00 Uhr für die Ankuft um 11:50 Uhr (für die Kinderläufe, die 10 und 15 km Läufe und die Duathleten) Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter Außerdem sind in den Touristinformationen Kamenz, Großenhain, Königsbrück, Bernsdorf und Moritzburg die Flyer zur Veranstaltung erhältlich. Kontakt: Dresdner Heidebogen e.v. Kristina Kroemke August-Bebel-Straße Radeburgerh Tel.: , info@heidebogen.de

26 Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Aus der Region aber nördlich des Otterbaches. Damals hausten die Russen in dieser herrlichen Landschaft hemmungslos und es war lebensgefährlich, sich dort aufzuhalten. Heute ist dieses Gebiet streng geschützt und das Betreten wird (zu Recht) strafrechtlich sehr streng verfolgt. Mein Weg damals dahin führte von der Schaf-Brücke, die heute noch existiert, vorbei an einem Wegweiser aus Granit halb links in Richtung ehemaliger Rohnscher Mühle, von der noch, wenn man genau hinsah, Fundamente zu erkennen waren, an den Otterbach. Am Otterbach links, ca. 500 Meter war das Urnenfeld. Wie die Stelle heute aussieht, weiß ich nicht, hoffe bloß, dass dort die Russen mit ihren Panzern nicht gefahren sind. Der oben erwähnte Wegweiser war die in unserer Gegend übliche Granitsäule mit Pfeilen und Zeiten versehen. Also rechts: Nach Rohna 1/2h, links Nach Otterschütz 3/4h und Nach Krakau 1h. Er ist leider von den Russen umgefahren worden und liegt dort in der Nähe irgendwo im Boden. Die Landschaft ist in den Jahren total verändert worden, das heißt, die Russen haben wahllos neue Wege (Panzerbahnen) angelegt und viele der ursprünglichen Wege sind für Ortsunkundige kaum noch erkennbar. Der einzigste Anhaltspunkt ist der Otterbach, der, so glaube ich, noch fast ursprünglich in seinem Lauf ist. Leider ist die direkte Zeisholzer Flur recht rar an vorzeitlichen menschlichen Spuren. Allerdings hat mein Großvater, der daselbst auch jahrelang ( ) Bürgermeister war, lange Zeit ein Steinbeil oder Steinaxt aufbewahrt, das ihm ein verständnisvoller Dorfbewohner gebracht hatte. Leider ist diese auch verloren gegan Geschichtliches aus Zeisholz Betr.: Archäologische Funde aus Zeisholz Sehr geehrter Herr Dr. Heynowski, Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren Brief und bin so froh, als Laie in Ihnen, bzw. den Mitarbeitern des Museums der Westlausitz in Kamenz (Frau Herrmann), kompetente Ansprechpartner gefunden zu haben. Ich bedanke mich auch sehr für die Kopien des Grüngräbchener Fundes. Inzwischen habe ich Frau Herrmann eine Kopie eines Referates, das Lehrer Paul Weissmantel in den 20er Jahren vor Lehrern des Kreises gehalten hat, geschickt. Darin werden sehr anschaulich die Umstände des Fundes in Grüngräbchen seinerzeit geschildert. Ich lege diesen ebenfalls als Kopie hier mit anbei. Eigenartigerweise spricht Weissmantel darin von der Sandgrube Seidel (Seidel: Rhododendron-Gärtnerei Grüngräbchen). Dies spielt aber wahrscheinlich keine Rolle. Jedenfalls ist die gleiche Stelle gemeint. Sicherheitshalber bin ich vorige Woche mal kurz dagewesen. Die beschriebene Sandgrube existiert noch, ist aber seit ca. 10 Jahren geschlossen. Sie war also, seit den Weissmantelschen Funden ca. 50 Jahre in Betrieb und eventuelle Relikte der Urnengräberzeit dürften vernichtet sein. Nun zu meiner Zeisholzer Geschichte Ich nehme an, das der Lehrer Voitel, der in den 30er Jahren Unterricht in der Zeisholzer Schule hielt und auch daselbst im Schulhaus wohnte, Kunde von den Weissmantelschen Ausgrabungen erhielt. Ähnlich wie Weissmantel sammelte er möglichst viele und alte Flurnamen aus der Zeisholzer Umgebung. Dabei stieß er auf die Stelle Alte Dörfer und ließ sich diese von kundigen Dorfbewohnern beschreiben, bzw. zeigen. Sie befindet sich in der Nähe der Rohnschen Mühle. Voitel hat dort allein Ausgrabungen durchgeführt (der Anreiz des Finden eines Schatzes soll dabei auch eine Rolle gespielt haben) und dabei mehrere Urnen mit Leichenbrandresten gefunden und die am besten erhaltenen auch mit nach Hause in seine Wohnung genommen. Es sollen dies bauchige, mit Buckeln und Rillen verzierte, aber schlechtgebrannte Gefäße gewesen sein, die Voitel in einem Regal seinen Schülern zeigte. Der Fundus dieser Urnen nahm von Jahr zu Jahr ab, da diese von allein zerfielen. Voitel zog Anfang der 40er Jahre weg, wohin, weiß niemand mehr, hat aber mit Sicherheit kein Interesse mehr an den Urnen gehabt. Das Wissen um diese Umstände, die ich oben schilderte, habe ich wiederum von einem Schüler des Lehrers Voitel, der aber natürlicherweise auch verstorben ist. Als Jugendlicher, Mitte der 70er Jahre, fand ich auch die Urnenfelderstelle und sie ist mir genauso in Erinnerung, wie auf dem alten Foto von der Ostroer Gräberstelle gezeigt. Es waren dichtgedrängte Hügel mitten im Wald mit sehr dichtem Gras, Bäumen und Gebüsch. Sie liegt also ungefähr in der Mitte zwischen Rohna und Otterschütz, in der Nähe der Rohnschen Schneidemühle Leserpost Das Königsbrücker Blättl Das Königsbrücker Blättl geht durch die Welt und verbreitet sich durch Frau Marga Ziegler in Heidenau über Erna Böhme im Ruhrgebiet und an Manfred Böhme in Berlin im vierteljährlichen Rhythmus. Als ehemalige Bürger von Königsbrück sind wir noch heute am Geschehen in unserer Heimat interessiert. Das betrifft weniger die amtlichen Nachrichten, umso mehr Berichte aus der Geschichte der Stadt, über die Bürger, die wir zum Teil noch kennen, obwohl schon über 50 Jahre nach unserem Auszug vergangen sind. Aber auch Zeitungsausschnitte aus längst vergangener Zeit sind immer interessant und wissenswert. Ein herzliches Dankeschön gebührt unsererseits Frau Ziegler aus Heidenau, die uns den Genuss heimatlicher Nachrichten erst ermöglicht hat. Erst kürzlich gelangten wieder die Ausgaben 10, 11 und 12/2013 in meine Hände. Der Wohnsitz unserer Familie war übrigens in den Jahren 1946/47 in den Räumen der früheren Druckerei Papst, in der unser Vater als Maschinensetzer und Korrektor beschäftigt war. M. Böhme

27 Königsbrücker Stadtanzeiger Nr Februar 2014 Seite 19 Damit Sie auf Kurs bleiben. Rechtsanwalt Enrico Eichhorn Markt Königsbrück Tel.: / ra-eichhorn.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Königsbrück und Umgebung Tel.: / Wochenenddienstplan der Zahnärzte ( Uhr) 08./ Hr. DS Freudenberg, Schulstr. 2, Straßgräbchen, / / Hr. Dr. Walde, Hauptstraße 6a, Räckelwitz, / / Fr. Dr. Baier, Mittelweg Panschwitz, / / Fr. Dr. Hoffmann, Hoyerswerdaer Str. 24, Kamenz, / siehe auch unter Wochenend-Notdienstplan der Apotheken Stern-Apotheke, Kamenz Ahorn-Apotheke, Schwepnitz 15./ Forst-Apotheke, Kamenz St. Sebastian-Apotheke, Panschwitz-Kuckau Stadt-Apotheke, Kamenz 01./ Ahorn-Apotheke, Schwepnitz Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor 6.00 Uhr und nach Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von 2,50 erhoben. Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den Ärztlichen Notdiensten ohne Gewähr. Kleinanzeigen Suche Nachhilfe in Russisch/Weißrussisch. Bitte melden unter: Vermiete ab Wohnungen in Laußnitz. Wohnung 1: ca. 77m², 1. Etage mit Wanne. Wohnung 2: ca. 77m², Erdgeschoss mit Dusche und WC. Garage vorhanden. KM 400 zzgl. NK und Kaution. (Nichtraucher, keine Haustiere) Suche nette/n, teamfähige/n FriseurIn in Teilzeit/Vollzeit. Telefonische Bewerbung unter: Garten im Kleingartenverein Am Kunathsberg zu verkaufen. Massiver Bungalow mit Strom und Wasser zu erfragen unter: Raum-Dachgeschosswohnung zu vermieten. 77m² in zentraler Lage in Laußnitz ab Mai Dusche/WC mit Fenster, Spitzboden, 1 Schuppen und 2 Pkw-Stellplätze im Hof. Warmmiete 540. Kontakt: oder Königsbrück - vollsanierte Doppelhaushälfte in ruhiger Lage zu verkaufen. Grundstück 1120m², Wohnfläche ca. 70m² (Wohnraumerweiterung möglich), 3 Garagen, großer Garten. Besichtigung und Nachfragen unter: Haushalts- und Lebenshilfe gesucht! Suche für betagtes Ehepaar nette, zuverlässiges, flexible Haushaltsund Lebenshilfe in Königsbrück. Nähere Auskünfte: Vermiete ab sofort 3-Raum-Wohnung ca. 60m² mit Garage in Neukirch, Straße der Jugend. Bei Interesse bitte ab Uhr melden unter: oder

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