Vorarlberger Fußballverband
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- Thomas Siegel
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1 1. News Online-Bereitschaft Freitag, bis Sonntag, Horst Elsner, Tel. 0676/ Fußball Spielefest für die Volksschulen 2016 Das Schulsportreferat im LSR plant auch in diesem Schuljahr wieder in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Fußballverband im Juni 2016 die Durchführung von Fußball-Spielfesten für alle Volksschulen in Vorarlberg. Gespielt wird auf Kleinfeld. Eine Mannschaft besteht aus 6 FeldspielerInnen und einem Tormann/einer Torfrau. Es müssen immer mindestens 2 Mädchen auf dem Spielfeld aktiv sein. Gemeldet werden können Klassen-oder Schulmannschaften. Die Betreuung der teilnehmenden Mannschaften übernehmen an den Spielnachmittagen wieder Trainer, Betreuer und Spieler der AKA-Vorarlberg- Mehrerau. Die Freude am Spielen und an der Bewegung soll im Mittelpunkt stehen. Deshalb führen wir an den Turniertagen keine Tabellen. Alle TeilnehmerInnen werden SiegerInnen sein. Es erhalten alle eine Erinnerungsmedaille und kleine Anerkennungspreise. 1.Turniernachmittag: Di, 21. Juni 2016 in Nenzing (Sportplatz); Beginn: Uhr (für die VS der Bezirke Bludenz und Feldkirch) 2.Turniernachmittag: Mi, 22. Juni 2016 in Schwarzenberg (Sportplatz); Beginn: Uhr (für die VS des Bregenzerwaldes) 3.Turniernachmittag: Do, 23. Juni 2016 in Dornbirn (Sportplatz Haselstauden); Beginn: Uhr (für die VS der Bezirke Bregenz und Dornbirn) Unsere Partner 1
2 U16-Mädchenliga Vereine haben das Interesse bekundet eine U16-Mädchenliga zu gründen. Geplant ist für die Jahrgänge ( er Jahrgänge). Alle Vereine, die Interesse daran haben, sollen sich bitte beim VFV melden. Genauere Details bzw. Format sind noch offen. Sichtung Jahrgang 2007 Der Vorarlberger Fußballverband bietet allen Spieler bzw. Spielerinnen sowie Tormännern bzw. Torfrauen des Jahrgangs 2007 die Möglichkeit, an einer landesweiten Sichtung Ihres Jahrgangs teilzunehmen. Die Vereine werden gebeten, jene Spieler/innen zu melden, die sich durch eine gute Entwicklung für die Aufnahme in die VFV Talenteförderung empfehlen. Diese Sichtungstrainings finden Anfang September 2016 statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Bitte um Anmeldung der Talente des Jahrgangs 2007 mit den Formularen auf (Talenteförderung Talentesichtung) bis spätestens 30. Juni 2016 an den jeweiligen Regionsleiter. Vereinswechsel mittels Ausbildungsentschädigungen Der "Zwangserwerb" von Spielern ist nur bis 20. Juni 2016 möglich. Diese Art des Vereinswechsels ist mit dem Formular "Anmeldeschein - Formular für den Vereinswechsel" abzuwickeln und die entsprechenden Bedingungen einzuhalten. Die Ligazugehörigkeit richtet sich nach der Meisterschaftseinteilung für die kommende Spielsaison 2016/2017. Unsere Partner 2
3 Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten: Der aufnehmende Verein und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden Verein bis spätestens 20. Juni 2016 eingeschrieben den Übertritt mittels Anmeldeschein (Kopie an den abgebenden Verein senden!) anzuzeigen. Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung zu entrichten (spätestens 20. Juni 2016). Der Spieler ist bis 20. Juni 2016 beim VFV anzumelden Spieler, die gemäß dieser Übertrittsmöglichkeit verpflichtet wurden, dürfen in der Sommerübertrittszeit keinen weiteren Vereinswechsel durchführen. 1b-Bestimmungen für die letzten 3 Runden Ab dem drittletzten Meisterschaftsspieltag (Saison 2015/2016 = ) dürfen Spieler nur dann in der 1b-Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie ab nicht mehr als 4 Einsätze (volle Spielzeit, Ein- oder Auswechslung) in der 1. Kampfmannschaft hatten. Nachwuchsspielberechtigte Spieler ( und jünger = U18 Stichtag) und die Tormänner dürfen auch nach diesem Termin uneingeschränkt eingesetzt werden (ausgenommen Relegation siehe Punkt 4). Da diese Bestimmung eine Sonderregelung des VFV ist, wird diese vom System Fußball Online nicht überprüft. Die Vereine bzw. Mannschaften sind daher für die Umsetzung bzw. Einhaltung selbst verantwortlich. Unsere Partner 3
4 Relegationsspiele der Kampfmannschaften Für die Festlegung der Relegationsspiele geltend die Tabellenstände nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft und werden am Sonntag nach dem letzten Spiel unanfechtbar eingeteilt. Durchführung und Spielmodus: Die Relegation wird nach den Cupregeln des ÖFB gespielt und mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Der klassenhöhere Verein hat beim ersten Spiel Heimrecht. Der Sieger wird nach 8 und 9 der Cupregeln des ÖFB ermittelt, wobei bei gleicher Anzahl der Tore die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt werden. Ergibt auch diese Wertung keinen Sieger, ist im Rückspiel nach ergebnisloser Verlängerung der Sieger durch Schüsse von der Strafstoßmarke zu ermitteln. Spielberechtigung Zur Teilnahme an der Relegation ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für diese Mannschaft spielberechtigt ist (s. auch 1b- und 1c- Bestimmungen). Termine und Beginnzeiten: Der Pflichttermin für das Relegations-Hinspiel ist Mittwoch (18.30 Uhr) und für das Relegations-Rückspiel Samstag (18.00 Uhr) nach der letzten Runde der vorangegangenen Meisterschaft. Finanzielles: Bei den Relegationsspielen dürfen die Eintrittspreise des höherklassigen Vereins verlangt werden. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme: Die Verweigerung der Teilnahme am Relegationsbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen. Verwarnungen und Ausschlüsse: Gelbe Karten oder Sperren nach mehreren Gelben Karten aus der vorangegangenen Meisterschaft haben keine Bedeutung. In Relegationsspielen ausgesprochene Verwarnungen haben keine Folgewirkung. Ein Ausschluss Unsere Partner 4
5 mittels Gelb/Roter Karte im Hinspiel ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Der betroffene Spieler ist automatisch für das Rückspiel gesperrt. Nach Ende der Relegation haben Gelb/Rote Karten keine Folgewirkung über das betreffende Spiel hinaus. Schiedsrichter: Es kommen die Schiedsrichteraufwandsentschädigungen des jeweils veranstaltenden Vereines in der abgelaufenen Meisterschaft zur Anwendung. 2. Termine Termine bis zur Sommerpause Letzte Runde der Kampfmannschaften :00 Uhr AKA letzte Runde Viktoriaplatz, Bregenz Mittwoch, :30 Uhr Relegation 1 Samstag, :00 Uhr Relegation 2 (FC Sulzberg*) *Sollte der FC Sulzberg in der Relegation spielen, dann wird das Rückspiel am Sonntag, ausgetragen. Donnerstag, :00 Uhr Spielausschuss KM, Geschäftsstelle Donnerstag, :00 Uhr Spielausschuss NW, Geschäftsstelle Samstag, Finaltag mit Meisterehrung in Sulzberg Sonntag, Abschlussturniere U07 bei Admira Dornbirn Sonntag, Abschlussturnier U08 bei SK Meiningen Sonntag, Abschlussturnier U09 bei FC Lauterach Sonntag, Abschlussturnier U10 bei TSV Altenstadt Montag, :00 Uhr Regionssitzung, Walgau/Montafon-Nenzing Dienstag, :00 Uhr Regionssitzung, Oberes Rheintal-Meinigen Unsere Partner 5
6 Donnerstag, :00 Uhr Regionssitzung, Bregenzerwald Freitag, :00 Uhr Regionssitzung, Unteres Rheintal-Wolfurt :00 Uhr, IBFV-U-13 Juniorinnen Turnier, Viktoriaplatz Dienstag, :30 Uhr VFV-Präsidiumssitzung, Geschäftsstelle Dienstag, :00 Uhr VFV Vorstandssitzung, Geschäftsstelle Freitag, :00 Uhr VFV-Super-Cup 2016, Birkenwiese 4. Spielefest Projekt Mädchen an den Ball Am 01. Juli findet bereits das 4. Spielefest statt. Wann: Wo: , 16:00 19:00 Uhr Sportplatz SC Hatlerdorf Dazu sind alle Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren eingeladen! Auch die Eltern sind dazu recht herzlich eingeladen. Für die Verpflegung sorgt der SC Hatlerdorf. Wir bitten um Voranmeldung bei der jeweiligen Standortleitung bzw. direkt an maedchenfussball@vfv.at. Finaltag der U18, U16 und U14 um den Landesmeister 2016 bzw. Nachwuchsmeisterehrung Der Finaltag findet am in Sulzberg statt. a) Ermittlung Landesmeister U14, U16 und U18 Die Kreuzspiele der Erst- und Zweitplatzierten werden in Hin- und Rückspiel ermittelt. Erstes Heimrecht hat der Zweitplatzierte. Unsere Partner 6
7 Die Termine für die Hin- und Rückspiele sind am Sa 4. Juni und So 12. Juni Sonntag ist Pflichttag, da am Samstag zu wenig SR vorhanden sind. Haben beide Mannschaften in den zwei Spielen gleich viele Punkte und dasselbe Torverhältnis, ist diejenige Mannschaft für das Finale qualifiziert, die mehr Auswärtstore erzielt hat. Führt dieses Vorgehen keine Entscheidung herbei, d.h. haben beide Mannschaften sowohl auswärts als auch zu Hause gleich viele Tore erzielt, muss die für die nächste Runde qualifizierte Mannschaft durch Schüsse von der Strafstossmarke ermittelt werden. Dies erfolgt sofort nach Beendigung der regulären Spielzeit. Verlängerung gibt es keine. Das Elfmeterschießen wird nach den üblichen Regeln des ÖFB durchgeführt. Das Finale findet am Samstag, 18. Juni 2016 in Sulzberg statt. Finalspiele: U14 um 11:00 Uhr U16 um 13:00 Uhr U18 um 15:30 Uhr b) Ehrung der Meister und Gruppensieger im Nachwuchs: Die Ehrungen der Gruppensieger findet im Zuge der Landesmeisterermittlung der Altersstufen U14, U16 und U18 statt! Bitte die Termine vormerken. Weitere Details werden noch zeitgerecht folgen. Aus- und Weiterbildung Sommer/Herbst 2016 Fortbildung für Jugendtrainer Fortbildung für KM-Trainer Lehrgang für Kindertrainer 4/ Lehrgang für Jugendtrainer 1/ Unsere Partner 7
8 17 Trainerfortbildung (1) Die fachliche Fortbildung ist für die Fußballtrainer aller Kategorien Pflicht. Jeder Trainer hat daher regelmäßig an Fortbildungen des ÖFB bzw. der Landesverbände teilzunehmen, um seinen Wissensstand aktuell zu halten und zu verbessern. Daher wird die Ausbildungserlaubnis jeweils nur befristet für das Jahr der Prüfung in der jeweiligen Ausbildungsstufe und die folgenden drei Kalenderjahre erteilt. Für die Verlängerung der Ausbildungserlaubnis ist der Nachweis über die Teilnahme an den entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen notwendig. 3. STRUMA-Sitzung vom FC Koblach I Fehlender Spielerpass (Stark L.) im MS gegen FC Schruns I. FC Lauterach I Fehlender Spielerpass (Holzknecht M.) im MS gegen BW Feldkirch I. FC Kennelbach I Fehlender Spielerpass (Schelling L.) im MS gegen SC Fussach I. Austria Lustenau 1b Fehlender Spielerpass (Karacadal A) im MS gegen FC Schwarzenberg SV Ludesch 1b Fehlender Spielerpass (Wieser K.) im MS gegen SPG Hochmontafon. RW Rankweil U18 Fehlender Spielerpass (Milic N.) im MS gegen SK Brederis U18. Unsere Partner 8
9 SC Fussach 1b Einsatz eines unberechtigten Spielers (Delibas Volkan spielte mehr als 4x in der 1. KM) im MS gegen SPG Mellau 1b. Strafbeglaubigung mit 3:0 und 3 Punkte für SPG Mellau 1b. Ordnungsstrafe 100,-- SG Wolfurt U14 B Einsatz eines unberechtigten Spielers (Bayraktar Ali spielte am Vortag im U14 A) im MS gegen FC Höchst U14 B. Strafbeglaubigung mit 3:0 und 3 Punkte für U14 B. Ordnungsstrafe 100,-- Benzer Christof Admira Dornbirn I Verhinderung einer offens.torchance im MS gegen FC Höchst I. Unbedingte Sperre für 1 Pflichtspiel. Bitschnau Manuel FC Nüziders 1b Verhinderung einer offens.torchance im MS gegen FC Thüringen 1c. Unbedingte Sperre für 1 Pflichtspiel. Stigger Fabian SV Frastanz 1b Beleidigung des SR im MS gegen FC Koblach 1b. Unbedingte Sperre für 3 Pflichtspiele. Martorana Fabrizio FC Kennelbach 1b Beleidigung des SR im MS gegen SPG Hörbranz 1b. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Matter Hannes FC Au Res. Verhinderung einer offensichtl.torchance im MS gegen Lingenau Res. Unbedingte Sperre für 1 Pflichtspiel. Raid Maximilian FC Lingenau U14 Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler im MS gegen FC Koblach. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. Unsere Partner 9
10 Todorovic Sasa SV Lochau 1b Beleidigung des SR nach Erhalt der gelb/roten Karte im MS gegen FC Nüziders I. Unbedingte Sperre für 2 Pflichtspiele. FC Mellau 1b Verfahren mangels strafbarem Tatbestand eingestellt. SPG Buch 1c Verfahren mangels strafbarem Tatbestand eingestellt. FC Andelsbuch 1b Bestätigung des Urteils der STRUMA vom Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung (kein Ordnerdienst) im M.Spiel gegen SPG Hochmontafon. Ordnungsstrafe 50,-- Rechtsmittelbelehrung für die Spiele der RL-West: Gegen diese Entscheidungen der Regionalliga West steht den Betroffenen das Recht des Protestes an die RL-West Kommission zu. Proteste sind schriftlich innerhalb 7 Tagen beginnend am Tag nach dem betreffenden Spiel unter gleichzeitigem Erlag der Protestgebühr von 200,-- in der VFV-Geschäftsstelle einzubringen (siehe 9 Proteste des Statut der RL- West). Rechtsmittelbelehrung für die vom VFV ausgeschriebenen Bewerbe: Gegen diese Entscheidungen steht den betroffenen Parteien das Recht des Protestes an den Rechtsmittelsenat des VFV zu. Eine entsprechende Absicht ist innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündigung in der Verhandlung, verbandsüblicher Verlautbarung oder wirksamer Zustellung der Entscheidung beim in erster Instanz entscheidenden Gremium schriftlich anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Protestes ist die Protestgebühr von 200,-- beizubringen. Bei Anmeldung des Protestes kann die Ausfertigung der Entscheidung in der Langform beantragt werden. Der Protest ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung des Protestes schriftlich zu begründen (Protestschrift). Siehe dazu 86 der Rechtspflegeordnung des ÖFB (gültig ab ). Unsere Partner 10
11 Spielbeglaubigungen Die Ergebnisse der Meisterschafts- und Cupspiele werden im Netzwerk Fußball Online verlautbart und beglaubigt. Nach einer automatischen resultatsgemäßen Beglaubigung beträgt die Protestfrist sieben Tage. Die Frist für Proteste gegen die Beglaubigung beginnt am Tag nach dem betreffenden Spiel zu laufen. Strafverfahrenskosten: Admira Dornbirn Sache Benzer 18,-- FC Nüziders Sache Bitschnau 18,-- SV Frastanz Sache Stigger 18,-- FC Kennelbach Sache Martorana 18,-- FC Au Sache Natter 18,-- FC Lingenau Sache Raid 18,-- SV Lochau Sache Todorovic 18,-- Die nächste Sitzung des STRUMA findet am Mittwoch, 15. Juni 2016 um 18:00 Uhr in der VFV-Geschäftsstelle statt. VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND Horst Elsner, Geschäftsführer Unsere Partner 11
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