Lagerung von Flüssiggasen
|
|
- Birgit Julia Glöckner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lagerung von Flüssiggasen Dipl.-Ing. Klaus VANIC Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark Roseggerkai 3, 8010 Graz Tel: +43 (0) 316/ , Durch den Anstieg der Anforderungsprofile an produktionstechnische Abläufe wird vor allem bei innovativen Betrieben und in der Industrie ein größer werdender Einsatz von technischen Gasen und insbesondere Flüssiggasen verzeichnet. Die Lagerung von Flüssiggasen wird in der Flüssiggas- Verordnung 2002 (FGV) geregelt. In dieser werden zwei Schutzinteressen mit Ausweisung zweier Schutzzonen behandelt: Zum einen die Explosionsschutzzone, bei welcher die Umwelt vor eventuell austretendem Gas geschützt wird, zum anderen die Brandschutzzone, bei welcher die gelagerten Gase vor einer gefahrbringenden Erwärmung von der Umwelt geschützt werden. Die Explosionsschutzzone wird je nach Behälterart (Versandbehälter oder ortsfeste Behälter) und Lagermenge (kg) mit unterschiedlichen Schutzabständen definiert. Diese Zone ist jedenfalls durch bauliche Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten abzugrenzen (z. B. Maschendrahtzaun mit mindestens 1,5 m Höhe). Bei der Brandschutzzone sind gegenüber den Brandlasten die in der ÖNORM M 7323/A1 festgelegten Schutzabstände einzuhalten. Für die Versandbehälter bis 33 kg sind in Abhängigkeit der Gesamtlagermenge nachfolgende Schutzbereiche unbedingt einzuhalten: Explosionsschutzzone bis 200 kg = mindestens 1 m Statistisch gesehen sind Brände, bei welchen brennbare Gase eine Hauptrolle spielen, eher selten, wobei generell angemerkt wird, dass brennbare Gase (Flüssiggase) keine selbst-entzündlichen Eigenschaften aufweisen. Explosionsschutzzone > kg = mindestens 3 m Explosionsschutzzone > kg = mindestens 5 m Grundsätzlich ist für die Entzündung von Flüssiggasen eine Zündquelle mit ausreichender Zündenergie notwendig. Außerdem muss zusätzlich das richtige Milieu, das heißt, das richtige Gemisch bzw. Konzentration von Luft und brennbarem Gas vorhanden sein. Die Brandschutzzone hat bei einer Gesamtlagermenge von mehr als 200 kg mindestens 5 m zu betragen. 82
2 LAGERVERBOTE Flüssiggas ist schwerer als Luft, darum darf Flüssiggas grundsätzlich nicht unter Niveau gelagert werden. Ein generelles Lagerverbot gilt für nachfolgend beispielhaft angeführte Bereiche: Räume, deren Fußböden allseits tiefer als das angrenzende Gelände liegen nutzungsbezogene Unterbrandabschnitte, wie Triebwerksräume, Klima- und Lüftungszentralen, Technikräume, Maschinenräume,... Räume, in welchen sich Zündquellen befinden (z. B. Aufstellungsort von Einzelöfen) sämtliche Fluchtwege wie Gänge, Treppenanlagen, Korridore, Ein-/Aus-/Durchgänge,... sämtliche Aufenthaltsräume wie Schlafräume, Sozialräume, Sanitärräume,... enge Höfe, wie Lichthöfe oder sonstig allseits geschlossenen Höfe, die nicht ausreichend natürlich belüftet sind Räume, in denen Kraftfahrzeuge oder Schienenfahrzeuge wenn auch nur vorübergehend abgestellt werden Räume oder Bereiche, in denen Flüssiggasbehälter einer gefahrbringenden Erwärmung ausgesetzt sein könnten, z. B. Schaufenster, unausgebaute Dachböden,... Hinsichtlich der richtigen Verwendung von Flüssiggasen wird einerseits auf die angeführten Punkte des gegenständlichen Brandschutz-Plakates sowie auf die Herstellerangaben und die Verwendungsgrundsätze der einzelnen Interessensvertretungen (ÖVGW-Richtlinien) verwiesen. EIGENKONTROLLEN Als Brandschutzorgan ist darauf zu achten, dass die ausgewiesenen Lagerplätze für Flüssiggasbehälter in den Brandschutzplänen dargestellt sind. Weiters sind die brandschutztechnischen Maßnahmen für die Flüssiggaslagerstätte (insbesondere in Hinblick auf die Explosions- und Brandschutzzone) einzuhalten. Gemäß TRVB O 120/06 ist monatlich auf die richtige Lagerung von Druckgasbehältern zu achten, ein Mal im Quartal auf die Freihaltung der Brandschutzzonen. Quelle: Brandschutzbrief 01/2014 der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark Abwehrender Brandschutz 83
3 84
4 85
5 86
6 87
FGV 2002 - grundlegender Aufbau
FGV 2002 - grundlegender Aufbau Teil 1 bis Teil 4 gilt immer (grundlegende Bestimmungen) Teil 5 bis Teil 9 gilt zusätzlich für den jeweiligen Anwendungsfall (zusätzliche Bestimmungen) Teil 10 und Teil
MehrTiroler Flüssiggasrichtlinie 2008
Tiroler Flüssiggasrichtlinie 2008 Betriebsdrücke bis 500 mbar Diese Richtlinie wurde von Sachverständigen der Abt. Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften
MehrFlüssiggas. Allgemein M 363
Allgemein M 363 HUB M 363 11/2008 SICHERHEIT KOMPAKT M 363 SICHERHEIT KOMPAKT Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179
BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 Stadtgemeinde Ternitz Geschäftsbereich 1 Bereichsleiter Tel.: 02630/38240-40 Ansprechpersonen Tel.: 02630/38240-49
MehrGase im Arbeitnehmerschutz
Gase im Arbeitnehmerschutz Ein Überblick Katrin Panzenböck FGV-2002 / Griebler Inhalt Bestimmungen zu Gas/Gasen Gas ein Arbeitsstoff Beispiel Flüssiggas Lagerung von Gasflaschen 2 Verordnungen die Bestimmungen
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrDie Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
MehrLagerung von Gefahrstoffen in der Apotheke
Lagerung von Gefahrstoffen in der Apotheke Dieses Merkblatt informiert über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Apotheken. Es werden Schutzmaßnahmen beschrieben, die abhängig
MehrDie Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
MehrDie Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
MehrFEINSPRÜHLÖSCHANLAGE ZUM MASCHINENSCHUTZ: SPANPLATTENPRESSEN
Fachartikel FEINSPRÜHLÖSCHANLAGE ZUM MASCHINENSCHUTZ: Dr. Joachim Böke, Product Development Manager August 2006 Worldwide Fire Protection www.vikinggroupinc.com INHALTSVERZEICHNIS SCHUTZ VON UND VERGLEICHBAREN
MehrB E R A T U N G S S T E L L E FÜR BRAND- UND UMWELTSCHUTZ
anerkannte Ausbildungsinstitution gemäß Ü B E R W A C H U N G S - U N D Z E R T I F I Z I E R U N G S S T E L L E der BERATUNGSSTELLE für BRAND- und UMWELTSCHUTZ staatlich akkreditierte Überwachungsstelle
Mehr10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien
Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische
MehrArbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12
Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30
MehrNeue Brandschutzvorschriften Was ist neu?
Neue Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Roland Lüthi Leiter Baulicher Brandschutz Eidg. Dipl. Zimmermeister Brandschutzexperte VKF Seite 1 Themen Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen 2015 Brandschutz
MehrLandesstelle für Brandverhütung. des Bundeslandes Niederösterreich
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Ausbildungsangebot 2015/2016 Kurs und Seminarüberblick Kurse Modul 1 - Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 2 - Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
MehrLagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung
MehrBrandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
MehrGefahrgutinformation. Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern. www.airliquide.de
Gefahrgutinformation Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern www.airliquide.de Sichern Neben den hohen Anforderungen im Umgang mit Gasen gilt es, beim Transport von Druckgas-Zylindern im Pkw oder Kombifahrzeug
MehrProf. Dr. Herbert. F. Bender BASF SE Ludwigshafen
Lagerung von Gefahrstoffen Prof. Dr. Herbert. F. Bender BASF SE Ludwigshafen TRGS 510: für alle Gefahrstoffe! Erstmalig für alle Gefahrstoffe! einschließlich ätzende reizende gesundheitsgefährliche sensibilisierende
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrBrandschutzkonzepte Ingenieurmethoden
Brandschutzkonzepte Ingenieurmethoden brandrat ZT GesmbH. Dipl.-Ing. Frank Peter Ingenieurkonsulent für Maschinenbau Brandschutz Consulting und Engineering A-1050 Wien Strobachgasse 4 T: +43 1 581 08 67
MehrSalzburger Landesstelle für Brandverhütung Salzburger Landesfeuerwehrverband. Ausbildungs- angebot. Betriebsbrandschutz
Ausbildungs- angebot Betriebsbrandschutz 2015 Wir bieten Lehrgänge und Fachseminare für den organisatorischen Brandschutz in Betrieben entsprechend der Ausbildungsrichtlinie TRVB O 117 an. Die gesamte
MehrLEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE
Seite 1 Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte Ausgabe: Leitfaden RL2 Ausgabe Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 0 Vorbemerkungen... 3 1 Anwendungsbereich des Leitfadens... 3 2 Schutzziele...
MehrUmgang mit Flüssiggasflaschen
Umgang mit Flüssiggasflaschen Merkblatt zur Schadenverhütung VdS 2869 : 2006-06 (01) VdS 2869 : 2006-06 (01) Umgang mit Flüssiggasfl aschen Umgang mit Flüssiggasflaschen Merkblatt zur Schadenverhütung
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrAus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung Flüssiggas Einsätze bei Zwischenfällen mit Flüssiggas 1 Eigenschaften von Flüssiggas niedrigsiedende Kohlenwasserstoffe hauptsächlich Propan und Butan sowie deren Gemische unter normalen
MehrSchulungsunterlagen Grenzwertverordnung & ATEX
Schulungsunterlagen Grenzwertverordnung & ATEX Mackstraße 18, 88348 Bad Saulgau Grenzwertverordnung Definition Absauggeräte: Entstauber, Industriestaubsauger, Kehrsaugmaschinen und Arbeitsmittel mit integrierter
Mehr6. O B E R G E S C H O S S
CD 06 03 01011_00206_001_06_OG06 GeschossTrakt CF 04 05 Dachboden CF 04 05 B Dachboden CF 04 15A Dachboden CF 04 05 B Triebwerksraum CF 04 05 B Lüftungszentrale CF 04 15 Terrasse CD 06 24A Vorbereitung
MehrLagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
PROF.DR. BERND SCHEEL Gefährdungsbeurteilung, SIFA-Tagung 2011 Bad Kissingen 30.10.2011 Stand der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben (Umfrage DGUV 2010) Durchgeführt Dokumentiert 100% 90% 80% 70% 60%
MehrBrandschutzforum Austria
Brandschutzforum Austria Quelle: A. Pölzl, Buch Brandschutzmanagement, Edidion Brandschutzforum, 2005 Schwerpunktthemen Aus dem Gruselkabinett des Betriebsbrandschutzes (Fallbeispiele) Grundlagen für einen
MehrLABORORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern
LABORORDNUNG des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern Für die am 11. April 1990 vom Fachbereichsrat Chemie der TU Kaiserslautern beschlossene Laborordnung gilt ab 6. 9. 2010 die folgende aktualisierte
MehrMerkblatt. über Veranstaltungen
Merkblatt über Veranstaltungen Merkblatt Auszug aus den Brandschutzrichtlinien "Anlässe in Bauten und Räumen mit grosser Personenbelegung" "Dekorationen" Geltungsbereich Die nachstehend aufgeführten Bedingungen
MehrEine Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb
Explosionsschutz Eine Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb Gemäss SUVA Merkblatt Explosionsschutz Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen, SUVA Bestellnummer 2153.d Inhalt dieser Übersicht
MehrMerkblatt betreffend Brandschutz für öffentliche Anlässe
AMT FÜR BEVÖLKERUNGS- SCHUTZ UND MILITÄR Merkblatt betreffend Brandschutz für öffentliche Anlässe Grosse Personenansammlungen bedeuten Panikgefahr! Beurteilung des Raumes und der Ausgänge / Festlegung
MehrUmsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien
Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, 29. Oktober 2015 Inhalt Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Bewilligungsverfahren BSV 2015: Änderungen
Mehr1.0 Brandschutz, Begriffe, Umsetzung in die Praxis, Bauteile. Tips für Planung, Praxis, Energie.
1.0 Brandschutz, Begriffe, Umsetzung in die Praxis, Bauteile. Tips für Planung, Praxis, Energie. Ist Brandschutz wichtig? Erinnern Sie sich noch? Hotel "International", Zürich, Tela, Niederbipp, Schweiz
MehrStandard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen
MehrErläuternder Bericht. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art. 7, 8 und 10 ArGV 4)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Erläuternder Bericht Revision der Verordnung
MehrA UTC Fire & Security Company CO 2. -Feuerlöschanlagen
A UTC Fire & Security Company -Feuerlöschanlagen Löschtechnik Kohlendioxid (CO ( ) ist 2 ) ist ein ein farbloses, geruchloses und und elektrisch nicht nicht leitendes Gas. Gas. Um Um Leckagen an an CO
MehrLKH Graz Süd-West, Standort Süd, Zu- und Umbau A-Gebäude. Wohnhaus L. Graz. Wohnhaus J. Graz. Wohnhaus R. Graz. Wohnbau Hartberg
LKH Graz Süd-West, Standort Süd, Zu- und Umbau A-Gebäude Auftraggeber: Gesamtkosten: Laufzeit: Leistungen: Krankenanstalten Immobiliengesellschaft mbh nicht bekannt 2015 laufend LV Lesungen Wohnhaus L.
Mehr3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann
Handlungsbedarf Bemerkungen / Maßnahmen Realisierung Bitte folgende Checklisten auch hinzuziehen: 2.2 Verkehrswege, Böden 2.3 Wände, Stützen 2.4 Fenster, Türen 2.5 Verglasungen 2.6 Flucht-Rettungswege/Notausgänge
MehrBSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz
BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe
MehrNeue Ex-Drehgeber für Zone 2 und Zone 22
PT2006_487d,_Ex-Drehgeber (Streuversion) Pepperl+Fuchs GmbH Königsberger Allee 87 68307 Mannheim Bei Veröffentlichungen bitte folgende Kontaktdaten angeben: Tel.: +49 621 776-1111, Fax: +49 621 776-27-1111,
MehrInstitutsgebäude HA-HI. Tr Ge Raum Bezeichnung Nutzung Nutzer % Nutzer % Verfüger Fläche HA 01 01 Gang 9.1 Flure, Hallen 010R 100 010R 72,11
Räume nach Gebäude Gebäude HA Favoritenstraße 9-11 Institutsgebäude HA-HI Favoritenstr. 9-11 1040 Wien Trakt Gesch HA01 Institutsgebäude, 1. Stock HA 01 01 Gang 9.1 Flure, Hallen 010R 100 010R 72,11 HA
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrBrandschutzordnung der Stadtgemeinde St. Andrä
1 Brandschutzordnung der Stadtgemeinde St. Andrä Einleitung Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und der Verhinderung
MehrImmobilienforum Nürnberg
Immobilienforum Nürnberg Brandschutz und Bestandsschutz Verkehrssicherungspflicht Brandschutzverordnung Lagerung in Keller/Dachboden/Garagen Rettungswege Brandschutzauflagen Bestandsschutz Brandschutz
MehrModernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß 20 Energieeinsparverordnung (EnEV) Gebäude Adresse Piccoloministr. 2 Hauptnutzung / 51063 Köln Gebäudekategorie Bürogebäude, nur beheizt Empfehlungen
MehrInformationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV)
Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach 11 Störfallverordnung (12. BImSchV) Liebe Nachbarn, die Rudolf Dankwardt GmbH stellt sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, Tieren und der
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude
Relevanz und Zielsetzung Unsicherheit und Angstgefühl können die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken. Das subjektive Empfinden von Sicherheit trägt grundlegend zur Behaglichkeit von Menschen bei.
MehrGefahrstofflagerung im Unternehmen
Matthias Mettke Technical Services AG Richtistrasse 15 8304 Wallisellen Gefahrstoff- und Gefahrgutexperte 1 Regelmässige Analyse der Gefahrstoff-Situation Unterstützung bei der Einhaltung der der gesetzlichen
MehrLithium-Batterien. Lagern und Transportieren
Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung
MehrBauweise und bauliche Ausrüstung
Service public de l emploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Section Marché du travail Abteilung Arbeitsmarkt Boulevard de Pérolles 25, 1701 Freiburg T +41 26 305 96 75, F +41 26 305 95 97 ict@fr.ch, www.fr.ch/ama
MehrSIEBEN BRÜNDL BUSINESSPARK
PROJEKTUNTERLAGEN SIEBEN BRÜNDL BUSINESSPARK Grazerstraße 79 8111 Judendorf/Strassengen Objektart Lage Der 7 Bründl Businesspark ist ein Gewerbeobjekt und bietet auf einer großzügig angeordneten Anlage
MehrUwe Strehle / Roman Duff
MODUL 03 Rechtsgrundlagen Handling/Transport/Lagern von Gasflaschen Behandlung von Gasflaschen in Notfällen Handhabung undichter Gasflaschen Zusammenfassung Uwe Strehle / Roman Duff Rechtsgrundlagen Gesetze
MehrAbwehrender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz Für eine erflgreiche Brandbekämpfung müssen die ntwendigen Maßnahmen geknnt und in der richtigen Reihenflge durchgeführt werden. Um richtig handeln zu können müssen diese Maßnahmen
MehrBrand- und Explosionsschutz für stationäre Absauganlagen
Holzwerkstoffindustrie Holzindustrie Brand- und Explosionsschutz für stationäre Absauganlagen Mit Scheuch auf der sicheren Seite! Filter-Explosionsschutz Wirkliche Sicherheit durch praxisgerechten Gesamtnachweis
MehrUMWELTMERKBLATT für die Lagerung von Chemikalien in Betrieben
UMWELTMERKBLATT für die Lagerung von Chemikalien in Betrieben Stand: Dezember 2004 Dieses Merkblatt enthält vor allem Vorschläge und Empfehlungen für die Lagerung von gefährlichen Produkten (zb Säuren,
MehrLaborordnung. Physikalisch-chemisches Praktikum 2 Physikalische Chemie/Mikroreaktionstechnik. Richtlinien für das Verhalten im Labor
Laborordnung Richtlinien für das Verhalten im Labor Die folgenden Arbeits- und Verhaltensregeln dienen dem persönlichen Schutz der Praktikumsteilnehmer und dem Umweltschutz. Sie sind strikt einzuhalten.
Mehrfür den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung
DFV-Empfehlung Fachempfehlung Nr. 1/2000 vom April 2000 Brandschutz in Tunnelanlagen Ausgehend von den Bränden in Straßentunneln der letzten Zeit wurde der Brandschutz in Tunneln ausführlich besprochen
MehrBiogasanlagen. Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München. Kompetenzzentrum Biogasanlagen
Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München Kompetenzzentrum Biogasanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 Seite 1 Häufigste
MehrAusgabe September 2015 *) GMBl 2015 S. 1294-1319 [Nr. 66] (v. 30.11.2015) Technische Regeln für Betriebssicherheit/ Gefahrstoffe
TRBS 3151/TRGS 751 (Fassung 30.11.2015) - Seite 1 von 55 Ausgabe September 2015 *) GMBl 2015 S. 1294-1319 [Nr. 66] (v. 30.11.2015) Technische Regeln für Betriebssicherheit/ Gefahrstoffe Vermeidung von
MehrKinderkrippen und -horte
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und
MehrElektrisch ableitfähige Fußbodensysteme
Elektrostatische Grundlagen Maßgebliche Größen im Bereich der Elektrostatik sind elektrische Ladungen. Alle Gegenstände und Personen enthalten positive und negative elektrische Ladungen, die sich normalerweise
Mehrab 2,5 Cent / kwh Energie Sicherheit Wasserkraft Versorgung Contracting Betreiber EVU Kommunen Industrie Eigenbedarf Netzeinspeisung erneuerbare
ab 2,5 Cent / kwh Wasserkraft Sicherheit Energie Versorgung Contracting Betreiber EVU Kommunen Industrie erneuerbare Energie Grundlast 24 Stunden Eigenbedarf Netzeinspeisung Kleinkraftwerke Kleinkraftwerke
MehrBatterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge
VdS SCHADENVERHÜTUNG VdS Herausgeber: Verlag: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Büro Schadenverhütung VdS Schadenverhütung Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge Richtlinien
MehrSchnittstelle Brandschutz/Explosionsschutz. Welche Bedeutung hat der Explosionsschutz für die Feuerwehren?
Hans Hölemann Schnittstelle Brandschutz/Explosionsschutz Welche Bedeutung hat der Explosionsschutz für die Feuerwehren? 1 Einleitung Historische Aspekte Brandschutz: 1760 v.chr. Gesetzbuch des babylonischen
Mehr3. Verwendung Fester Synthesebinder zur Produktion von farbigen Straßenbelägen im Heißeinbau
I. Kennzeichnung 1. Handelsname SüBit Color (jeweilige Farbe) 2. Hersteller/Vertrieb 2.1. Hersteller: Aspho Procédé colorways LE Couzin F-31470 Empeaux France 2.2. Vertrieb: BfB - Beratungsgesellschaft
MehrLagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen
M 330 SICHERHEIT KOMPAKT Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen www.auva.at Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen Inhalt Einleitung....................................
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrEnergieeffiziente Bauweisen Konsequenzen für den Brandschutz?
Energieeffiziente Bauweisen Konsequenzen für den Brandschutz? Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier, Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des gemeinsamen Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
MehrBrandsicherheit in Einstellhallen
Brandsicherheit in Einstellhallen Wenns drauf ankommt. Brandgefahr in Einstellhallen Wenn in Einstellhallen Feuer ausbricht, ist oftmals hoher Sachschaden die Folge und im schlimmsten Fall werden dabei
MehrGefahren erkennen und bewerten
Gefahren erkennen und bewerten Bruno Hersche, Dipl. Ing. ETH SIA Riskmanagement Consulting A 3332 Sonntagberg und CH 8041 Zürich www.hersche.at 3.6.15 Bruno Hersche, Dipl. Ing. ETH SIA, Riskmanagement
MehrMobile SCHWEISSRA ABSAUGUNG BRAND- & EXPLOSIONSSCHUTZ. Competence for you!
Mobile SCHWEISSRA ABSAUGUNG BRAND- & EXPLOSIONSSCHUTZ Im Zeitraum 00 bis 0 gab es in Österreich 9 anerkannte Arbeitsunfälle mit 5 Todesopfern bei Staub- oder Gasexplosionen (Quelle: AUVA). Die Gefahr wird
MehrPRESSEINFORMATION. Starke Partner für E-Mobilität. BUNDESVERBAND ELEKTROMOBILITÄT ÖSTERREICH (BEÖ) gegründet
PRESSEINFORMATION Starke Partner für E-Mobilität BUNDESVERBAND ELEKTROMOBILITÄT ÖSTERREICH (BEÖ) gegründet Wien, 29.1.2015 Starke Partner für E-Mobilität Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ)
MehrAktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01516/2013 DI in Eder 01/4000-37201 Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200
MehrBaulicher Brandschutz im Industriebau. Kommentar zu DIN 18230
DIN Beuth-Kommentare Baulicher Brandschutz im Industriebau Kommentar zu DIN 18230 2. erweiterte Auflage 1999 Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.v. und AGB Arbeitsgemeinschaft Brandsicherheit,
MehrBRANDSCHUTZNORM. 26.03.2003 / 1-03d
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio 26.03.2003 / Copyright 2003 Berne
MehrBasellandschaftliche GebäudeVersicherung BRANDVERHÜTUNG UND BRANDBEKÄMPFUNG
BRANDVERHÜTUNG UND BRANDBEKÄMPFUNG Seite 2 von 16 SCHWEIZERISCHE VORSCHRIFTEN (VKF) Brandschutz-Vorschriften zu erlassen und zu vollziehen ist, als Teil des Polizeirechtes, eine hoheitliche Aufgabe der
MehrBSV 2015 Was ist neu?
Fachanlass 2015 BSV 2015 Was ist neu? László Koller Leiter Brandschutzbehörde Kanton Basel-Landschaft, Mitglied Technische Kommission Brandschutz der VKF Horw, 20. Oktober 2015 Themen Wie ist der Brandschutz
MehrFachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008
Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 zuletzt geändert durch Beschluss
MehrHinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 30.0.209 Hauptnutzung/ kategorie - W\W ^^^ W Eichstädter Chaussee 6727 Oberkrämer OT Vehlefanz Adresse teil
MehrKlima Kaelte Kopp Event 2015
Klima Kaelte Kopp Event 2015 Thema: Energieeffizienz in Kälteanlagen Wichtigkeit: Energieeffizienz ist eines der sieben wichtigen Themen im Rahmen der Energiewende in der Schweiz (CH). Fokus: Energieverbrauch
MehrTr Ge Raum Bezeichnung Nutzung Nutzer % Nutzer % Verfüger Fläche BE 01 01 Sozialraum 1.2 Gemeinschaftsräume 317 100 300 29,47
Räume nach Gebäude Gebäude BE Gumpendorferstr. 7 Lückenbau BE Gumpendorfer Str. 7 1060 Wien Trakt Gesch BE01 Lückenbau, 1. Stock BE 01 01 Sozialraum 1.2 Gemeinschaftsräume 317 100 300 29,47 BE 01 02 Stiege
MehrPrüfbericht Nr. 004321 - Brandmeldeanlage
GmbH Lankwitzer Straße 42-43 D-12107 Berlin Kunde 1 Kunde 2 Straße PLZ Ort Prüfbericht Nr. 004321 - Brandmeldeanlage Kunde Kunde 1 Kunde 2, Straße, PLZ Ort Folgeprüfung 2007 Gmbh Mitglied VDE u. VdS Lankwitzer
MehrWarum haben Personen, die unbefugt auf die Bahnwaggons geklettert sind, einen Stromschlag erlitten, obwohl sie keine Leitung berührt haben?
Gefahren durch Bahnstrom Warum haben Personen, die unbefugt auf die Bahnwaggons geklettert sind, einen Stromschlag erlitten, obwohl sie keine Leitung berührt haben? Über den Abstand von Oberleitung zu
MehrBrandschutz im Data Center Intelligent geschützt, höchstverfügbar
Brandschutz im Data Center Intelligent geschützt, höchstverfügbar Security Forum Referent: Bernd Barten, Minimax GmbH & Co. KG, Leiter CC Data Center Minimax im Schnellüberblick Einzigartige Bandbreite
MehrBRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR BENUTZER
BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR BENUTZER Anhang zum Reglement über die Benützung öffentlicher Räumlichkeiten und Anlagen vom 6. Mai 2002 Ressort: Liegenschaften Autor: B. Niederer Freigegeben durch: M. Rütimann
MehrRehabilitationsplanung unter Einbeziehung hydraulischer Modellierungen am Beispiel der Stadt Villach
alumnitalks 012 Bewegtes Wasser bewegt nachhaltiges Wirtschaften mit Wasser Rehabilitationsplanung unter Einbeziehung hydraulischer Modellierungen am Beispiel der Stadt Villach Diplomarbeit Herwig Steiner
MehrÜber das Feuchtigkeitsverhalten von Archivalien unter dem Einfluß des Raumklimas der Umgebung
Über das Feuchtigkeitsverhalten von Archivalien unter dem Einfluß des Raumklimas der Umgebung Von Werner Pfeiler 1. Allgemeines Beim Bezug der Depoträume im I. Bauabschnitt des Steiermärkischen Landesarchivs
MehrNWG2 C H E M I E. Arbeitsunterlagen. DI Dr. Daniela Seitz (SED) HBLVA f. Textilindustrie und Datenverarbeitung A-1050 Wien, Spengergasse 20
NWG2 C H E M I E Arbeitsunterlagen DI Dr. Daniela Seitz (SED) HBLVA f. Textilindustrie und Datenverarbeitung A-1050 Wien, Spengergasse 20 Tel. 01/54615-194 e-mail: seitz@spengergasse.at Sprechstunde: jeden
MehrAktion Kindersicherer Straßenverkehr Tempo 30 vor Schulen
Aktion Kindersicherer Straßenverkehr Tempo 30 vor Schulen Kuratorium für Verkehrssicherheit Projektleitung Angelika Ledineg KURATORIUM FÜR VERKEHRSSICHERHEIT 1 Inhalt 1 Ausgangslage... 3 2 Umsetzung des
MehrBrandschutzordnung. der. Universität Mannheim
Brandschutzordnung der Universität Mannheim Brandschutzordnung DIN 14096, Stand 25.03.2011 Universität Mannheim Brandschutzordnung Seite 1 Inhaltverzeichnis 1. Vorbemerkung Seite 2 2. Verhalten im Brandfall
MehrDie vorliegenden Verhaltensmaßregeln dürfen allerdings auch höhere Anforderungen als die bestehenden Gesetze eines Landes enthalten.
Verhaltensmaßregeln 1 Einführung Die folgenden Verhaltensmaßregeln sind der Mindeststandard zur Erreichung unserer Ziele, der ständigen Verbesserung unseres Produktionsumfelds und der Arbeitsbedingungen
MehrBau und Einrichtung von Chemie-Fachra umen
Bau und Einrichtung von Chemie-Fachra umen Verantwortlichkeit: Schulleiter und Sachkostenträger Diese Checkliste führt rechtliche Vorgaben und notwendige Einrichtungsgegenstände auf. Dabei werden kurz
MehrINGENIEURBÜRO VORBEUGENDEN ANLAGENTECHNISCHEN BRANDSCHUTZ FÜR UND BRANDSCHUTZSACHVERSTÄNDIGE FACHPLANER IHR PARTNER FÜR BRANDSCHUTZ IN
INGENIEURBÜRO FÜR VORBEUGENDEN UND ANLAGENTECHNISCHEN BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZSACHVERSTÄNDIGE FACHPLANER IHR PARTNER FÜR BRANDSCHUTZ IN INDUSTRIE HOCHBAU SONDERBAU Brandschutz ist ein weitgefächertes Gebiet.
Mehr