Bilanzrecht und. Rechnungswesen. in Frankreich

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1 Bilanzrecht und Rechnungswesen in Frankreich

2 französisches Bilanzrecht

3 Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Buchhaltungsregeln sind kodifiziert im frz. HGB unter den Artikel bis Verordnung vom 29. April 1999 über den Plan Comptable Général, und die folgenden Anpassungen Diese Texte bilden eine Einheit und umfassen alle Regeln für die Buchhaltung, die Erstellung und Darstellung der Jahresabschlüsse Für Konzernabschlüsse kommt die Verordnung zur Geltung, außer bei börsennotierten Unternehmen, die IFRS anwenden müssen 3

4 Einfluss des Steuerwesens Das Steuergesetzbuch sieht vor (Art und ) das Abschreibungen und Rückstellungen buchhalterisch erfasst werden müssen um steuerlich geltend zu sein Deshalb hat der PCG spezifische Konten vorgesehen sowohl in der Bilanz (Konto 14 Provisions réglementées) als auch in der GuV (Konten 687 und 787 : Bildung und Auflösung von a.o. Rückstellungen) Die Verknüpfung zwischen dem Handelsrechtlichen Ergebnis und dem Steuerlichen Ergebnis werden durch Hinzurechnungen und Abzüge geregelt 4

5 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung Going Concern Prinzip Periodisierungsprinzip Grundsatz der historischen Anschaffungskosten Vorsichtsprinzip Grundsatz der Kontinuität Grundsatz der wesentlichen Bedeutung Unzulässigkeit der Verrechnung von Aktiva und Passiva sowie von Aufwand und Ertrag Grundsatz der angemessenen Information Grundsatz des Vorrangs von wirtschaftlicher Realität vor Anschein (substance over form) Grundsatz der Unveränderbarkeit der Eröffnungsbilanz 5

6 Übergang von PCG zu IFRS Seit dem Jahr 2000, werden die frz. Regeln an IFRS angepasst Vor der Einführung von BILMOG, war Frankreich gegenüber Deutschland weit voraus Aber seit 2005, sind keine Anpassungen mehr erfolgt! Es bestehen große Abweichungen wie z.b. bei Finanzlease, Pensionsrückstellungen, latente Steuern Die folgende Tabelle zeigt welche IFRS Normen bereits im frz. PCG umgesetzt worden sind 6

7 Übergang von PCG zu IFRS Vorgenommene Anpassungen Änderung der Rechnungslegungsmethoden (1999) Langfristige Verträge (1999) Zwischenabschlüsse (1999) Renten (2003) Rückstellungen (2002) Komponenten Instandhaltungsrückstellungen (2003 et 2005) Abschreibungen (2005) Wertminderungen (2005) Aktiva (2005) Betroffene IFRS-Normen IAS 8 Rechnungslegungsmethoden,, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler IAS 11 Fertigungsaufträge IAS 34 Zwischenberichterstattung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen IAS 16 Sachanlagen IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen IAS 16 Sachanlagen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten IAS 2 Vorräte IAS 16 Sachanlagen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte IAS 23 Fremdkapitalkosten 7

8 Grundsätze der Darstellung des Jahresabschlusses

9 Kontenrahmen Vorgänge, die die Bilanz betreffen, werden in die fünf folgenden Kontenklassen aufgeteilt Klasse 1: Kapitalkonten (Eigenkapital, sonstiges Eigenkapital, Darlehen und gleichgestellte Verbindlichkeiten) Klasse 2: Anlagevermögen Klasse 3: Vorräte Klasse 4: Forderungen und Verbindlichkeiten Klasse 5: Finanzkonten Die ergebniswirksamen Vorgänge werden in zwei Kontenklassen aufgeteilt Klasse 6: Aufwandskonten Klasse 7: Ertragskonten 9

10 Allgemeine Buchhaltungspflichten Chronologische Erfassung in der Buchhaltung Eine Inventur wenigstens ein Mal alle 12 Monate aller Aktiva und Passiva des Unternehmens Erstellung zum Bilanzstichtag eines Jahresabschlusses, der aus einer Bilanz, einer GuV und einem Anhang besteht Der JA muss regelmäßig erstellt werden, und eine true and fair view des Gesellschaftsvermögens, der finanziellen Lage und des Jahresergebnisses wiederspiegeln 10

11 Ansatz und Bewertung im Jahresabschluss

12 Grundsätze und Ausnahmen Das frz. HGB und der PCG bestimmen die Regeln die bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anwendung gebracht werden müssen Jedoch sind in der Praxis viele Wahlmöglichkeiten eingeräumt worden Bei jeder Wahlmöglichkeit gibt eine bevorzugte Wahl (die meistens der IFRS Regelung entspricht) : sobald diese Wahl getroffen worden ist, gibt es keine Möglichkeit mehr sie rückgängig zu machen 12

13 Wesentliche Darstellungsunterschiede zwischen Frankreich und Deutschland

14 Bilanz Keine Angabe der Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz (nur im Anhang) Geringwertige Wirtschaftsgüter : als Aufwand in der GuV Investitionszuschüsse : Sonderposten in der Passiva, oder direkt als a.o. Ertrag Eigenkapital : negativer Betrag möglich und Darstellung vor Ergebnisverwendung Provisions règlementées : steuerlich motivieter Posten 14

15 Bilanz Rückstellungen Risikorückst. Aufwandsrückst. Verbindlichkeit Ausstehende Rechnungen Steuern X X Prozesskosten Schadensaufwand X X Pensionen X Urlaub X Kursverluste X Jubiläumsverpflichtung X 15

16 Gewinn und Verlustrechnung Nach Aufwandsart. Keine funktionale Gliederung Vorgeschriebene Zwischensummen Umfangreiches a.o. Ergebnis Skonti im Finanzergebnis Bestandsveränderung separat ausgewiesen Rückstellungen : Bewegung immer mit Zuführung und Auflösung 16

17 Wesentliche Unterschiede in den Bewertungsmethoden

18 Immaterielles Anlagevermögen F & E Kosten : normaler Weise Aufwand. Wahlrecht für Aktivierung, nur für Entwicklungskosten mit einer ernstzunehmende Chance auf zukünftige Rentabilität Gründungskosten, Kosten der ersten Niederlassung : Aufwand (bevorzugte Methode) oder Aktiva Geschäfts-und Firmenwerte werden nicht abgeschrieben. Jedoch muss ein Impairment Test gemacht werden, mit eventueller Wertberichtigung 18

19 Sachanlagevermögen Alle wesentlichen Komponente müssen Einzel abgeschrieben werden Abschreibungen beruhen auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer Steuerlich kann für bestimmte Sachanlage degressiv abgeschrieben werden : die Differenz wird als amortissement dérogatoire in der Passiva ausgewiesen Kappung der Abschreibungen des Aktivvermögens auf den Restwert (wenn es einen Marktwert gibt) Wahlrecht für Anschaffungskosten (Aufwand oder Aktiva) bei Immobilien oder Beteiligungen 19

20 Vorräte 2 Bewertungsmethoden sind zugelassen : gewogener Durchschnittspreis oder FIFO Wertberichtigung : Vergleich mit Marktpreis, abzüglich aller noch anfallenden Kosten zur Vermarktung Die Bewertung der Vorräte wird immer zu ursprünglichen Kosten gemacht, und nicht zu Netto-Werten (nach Wertberichtigung) Langfristige Verträge : Wahlrecht zwischen Completed Contract oder Percentage of Completion (bevorzugte Methode) 20

21 Rückstellungen stark durch IAS 37 geprägt Die Rückstellungsverpflichtung muss bereits vor dem Bilanzstichtag bestanden haben, bzw. eingegangen worden sein, Eine Rückstellung für Abfindungen aufgrund eines Sozialplans, der nach Bilanzstichtag aber vor Bilanzerstellung verkündet wurde, ist nicht mehr zulässig, Für Rückstellungsbildung ist es wichtig, dass die Verpflichtungen keine zukünftigen Erträge alimentieren. Pensionsrückstellungen : keine Pflicht, muss bei Fehlen zwingend im Anhang vermerkt werden 21

22 Latente Steuern Der Ausweis der latenten Steuern ist ein Wahlrecht (Pflicht bei Konzernabschlüssen) Nicht üblich in Einzelabschlüssen Entsteht aus temporären Unterschieden aus der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses Es gibt keine Steuerbilanz, deshalb ist es schwierig sicher zu stellen dass alle temporären Unterschiede erfasst sind Aktive latente Steuern können auf Verlustvorträge können ausgewiesen werden 22

23 Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses

24 Steuerliches Ergebnis Überleitung auf Formular 2058 A 24

25 Ergebnisverwendung

26 Ergebnisverwendung Die Bilanz wird immer vor Verwendung des Ergebnisses dargestellt Grund : es handelt sich um eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung Bildung einer gesetzlichen Rücklage Ausschüttung an deutsche Gesellschafter Keine Quellensteuer wenn an eine deutsche Gesellschaft die eine Beteiligung von wenigstens 10% hält Quellensteuer von 15% in den anderen Fällen 26

27 Schlusswort

28 Schlusswort Frz. Rechnungslegungsprinzipien zum Teil an IFRS angepasst Wichtige Normen die nicht umgesetzt wurden (IAS 19, IAS 17, IAS 12, IAS 7) Große Anzahl an Wahlrechten Vergleich immer noch schwierig zwischen Frankreich und Deutschland (trotz BILMOG) Jedoch können für das selbe Unternehmen 3 verschiede Bilanzen, mit 3 unterschiedlichen Ergebnisse vom WP testiert werden! 28

29 Mazars 61, rue Henri Regnault La Défense Cedex Tél. : +33 (0) Fax : +33 (0)

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