Allgemeiner Studierendenausschuss Bergische Universität Wuppertal
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- Claus Beyer
- vor 8 Jahren
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1 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, Stellungnahme des Allgemeinen Studierendenausschuss der Bergischen Universität Wuppertal zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes, Stand An: Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, Die Ministerin Svenja Schulze, Die Hochschulöffentlichkeit der Bergischen Universität Wuppertal, Die Öffentlichkeit, Die Presse Sehr geehrte Frau Ministerin Svenja Schulze, sehr geehrte Damen und Herren des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, mit diesem Schreiben will der AStA der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) Stellung beziehen zum Referentenentwurf des HZG. Wir wollen damit zu einem konstruktiven Diskurs über die Novellierung des Hochschulrechtes beitragen und hoffen darum auf die Aufmerksamkeit für unsere Positionen seitens der Landespolitik. Diese Stellungnahme wird sich in ihrer Form nicht nach den einzelnen Punkten des Entwurfes richten, sondern gliedert sich in folgende vier inhaltliche Schwerpunkte: 1. Studium & Lehre 2. Hochschulautonomie 3. Beteiligung & Hochschulstruktur 4. Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen Die besagten Schwerpunkte enthalten die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen für die Situation von Studentinnen und Studenten in Nordrhein-Westfalen und stellen so eine Einschätzung des Gesetzesvorhabens aus studentischer Sicht dar.
2 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, Es gibt neben den Punkten in dieser Stellungnahme sicher noch viele andere relevante Stellen im Entwurf des HZG, doch sollen hier vor allem die Belange der Studierenden angesprochen werden. Diese wurden und werden in der öffentlichen und politischen Debatte immer noch viel zu wenig beachtet. Der AStA der BUW fordert demnach nicht nur Aufmerksamkeit auf die in diesem Papier vorgestellten Positionen und Forderungen, sondern auch generelle Aufmerksamkeit für die Interessen von Studentinnen und Studenten. Es ist immerhin diese Gruppe, für die eine Hochschule in erster Linie arbeitet und der deshalb vielleicht nicht mehr, aber eben eine besondere Bedeutung zukommt. Eine Fußnote zur Terminierung: Der AStA der BUW hat sich bewusst nicht an die offiziellen Einreichfristen der Landesregierung gehalten, da wir es für eine konstruktive Arbeit am Entwurf als äußerst abträglich erachten, dass die Zeit zur Bearbeitung und Rückmeldung zum HZG so eng gefasst war. Es sollte fachkundigen Mitarbeiter*innen im Ministerium durchaus geläufig sein, dass an einer Hochschule über Mitte Dezember bis Anfang Januar eine fortwährende und inhaltsvolle Arbeit nur schwer möglich ist und all das bei Studierenden noch neben dem Studium erfolgen muss. Aufgrund dessen sind wir uns sicher, dass Sie dafür Verständnis haben.
3 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, 1. Studium & Lehre Eine generelle Anwesenheitspflicht ( 64 Abs. 2a) lehnen wir Studierenden seit langem ab. Sie ist unzweckmäßig und schränkt eine individuelle Studiengestaltung unnötig ein. Studierende wissen selbst, wann sie an Veranstaltungen teilnehmen sollten und wann dies vielleicht zu entschuldigen ist. Deswegen sind wir erfreut, dass die Landespolitik dem Rechnung trägt und die Anwesenheitspflicht als Prüfungsvoraussetzung grundsätzlich untersagt. Es ist positiv, wenn Studierenden in Zukunft die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums ( 62a) offen steht. Die Studienrealität ist immer stärker von Nebentätigkeiten oder sogar einem Studium neben dem Beruf geprägt. Es ist sinnvoll, wenn nun auch öffentliche Hochschulen darauf eingehen. Dennoch muss die genauere Umsetzung eines solchen Studiums an den Hochschulen noch vorgelegt werden. Der Hochschulwechsel war und ist ein großes Problem. Teilweise ist sogar ein Wechsel innerhalb Deutschlands schwieriger als der Wechsel an eine Hochschule im Ausland. Wenn nun die Anerkennung von Studienleistungen ( 63a) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht wird, kommt dies vielen Studierenden entgegen. Die Verbesserungen im Verfahren zum Nachweis über Prüfungsunfähigkeit ( 63 Abs. 7) sind zu begrüßen. Diese vereinfachen das Prozedere enorm und schaffen weniger Unannehmlichkeiten für die Studierenden. Die im HZG formulierte Mitverantwortung der Hochschulen am Studienerfolg ( 58 Abs. 1) und die Möglichkeit das Studium in Regelstudienzeit zu schaffen ( 58 Abs. 3), ist zu befürworten. Dennoch möchten wir zu letzterem betonen, dass eine Optimierung des Studiums nicht zu Lasten der vermittelten Lerninhalte und Kompetenzen geschehen darf. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit ist einer Verringerung der Inhalte grundsätzlich vorzuziehen.
4 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, So wie wir manche guten Punkte im HZG finden, so sehr lehnen wir die erweiterten Exmatrikulationsgründe nach 51 ab. Dies ist eine absolute Unzumutbarkeit jedem Studierenden gegenüber. Eine drohende Exmatrikulation nach 14 Semestern, vor allem aber nach 4 Semestern ohne bestandene amtliche Prüfung, ist nicht nur unnötig und unzweckmäßig, sondern übt auf die Studierende einen unverhältnismäßigen Leistungsdruck aus, der unbedingt zu vermeiden ist. Darüber hinaus benachteiligt die vorgelegte Regelung insbesondere Studierende mit Kind, Studierende mit beruflichen Tätigkeiten und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (physisch wie psychisch). Es geht vollständig an der Studienrealität an nordrheinwestfälischen Hochschulen vorbei. Diese Klausel darf nicht in ein neues Hochschulgesetz! 2. Hochschulautonomie Es ist zu begrüßen, dass die Öffentlichkeit über Drittmittelforschung ( 71a) an Hochschulen informiert werden muss. Gerade in letzter Zeit sind in diesem Bereich viele Fragen aufgekommen und viele Undurchsichtigkeiten in die Presse gelangt. Eine erweiterte Transparenz würde dem Abhilfe schaffen, Misstrauen gegenüber der Forschung in NRW entgegentreten und dem Bedürfnis von Studierenden und Öffentlichkeit nach Informationen über die Forschungsprojekte an nordrhein-westfälischen Hochschulen begegnen. Uns ist bei der Lektüre durchaus nicht entgangen, dass die Befugnisse des Ministeriums (u.a. 6) für Innovation, Wissenschaft und Forschung gerade bezüglich der Hochschulentwicklungsplanung ausgebaut werden sollen. Uns ist nicht klar, inwieweit das der Lehre und Forschung in NRW dienlich sein soll. Erstrecken sich die Eingriffe des Ministeriums auf eine verbesserte Koordination von Studienangeboten in NRW, sowie den reibungslosen Ablauf der Lehre, als auch den damit verbundenen Prozessen (u.a. Prüfungen), so können staatliche Regelungen durchaus sinnvoll sein. Doch eine Detailsteuerung der Hochschulen durch das Ministerium ist abzulehnen.
5 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, Landesweite Regelungen und Rahmensetzungen können durch die Politik erfolgen, doch sollte, wenn überhaupt, der Kompetenzzuwachs beim Landtag liegen, nicht beim Ministerium als ausführendes Organ. Ebenfalls möchten wir an den Gedanken der Subsidiarität erinnern, wonach wir glauben, dass die Gremien einer Hochschule den genauen Ablauf von Studium und Lehre wesentlich besser vor Ort bewerten und bestimmen können, als Fachleute in der Verwaltung in Düsseldorf. Ähnlich kritisch, wie die staatlichen Vorgaben in der Hochschulentwicklung, sehen wir die Regulierung des Promotionsgeschehens ( 67 Abs. 7) durch das Land. So kann die Notwendigkeit zu einer landesweit einheitlichen Rahmensetzung für Promotionen durchaus gegeben sein, doch diese kann nur durch ein Gesetz des Landtages erfolgen. Solange ein solches Gesetz aber noch aussteht, soll die Ausgestaltung der Promotion allein den Fachbereichen obliegen. Eine Regelung der Promotion per Rechtsverordnung durch das Ministerium ist uns eindeutig zu unsicher und demnach abzulehnen. Viel entschiedener lehnen wir allerdings ab, dass in Zukunft das Ministerium einzelnen Fachbereichen das Promotionsrecht teilweise oder ganz aberkennen kann ( 67 Abs. 8). So einen scharfen Einschnitt in die Freiheit von Studium und Lehre kann und darf es nicht geben. Die Stelle ist demnach vollständig zu streichen. 3. Beteiligung & Hochschulstruktur In den Veränderungen der internen Struktur der Hochschulen begrüßen wir die Vertretungsmöglichkeiten für studentische Hilfskräfte (SHK) ( 46a). Denn diese haben bisher lediglich eine Vertretung durch das Studierendenparlament und den Allgemeinen Studierendenausschuss erfahren; den einzelnen Belangen von SHK konnten so aber nicht vollständig begegnet werden. Schwierig bleibt jedoch die Tatsache, dass diese Vertretung von der Hochschulleitung bestellt und nicht durch die SHK gewählt wird. Eine Änderung diesbezüglich würde
6 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, unsere Zustimmung noch vervollkommnen. Ebenfalls begrüßenswert sind die Bemühungen, Studierende bei der Gestaltung ihres Studiums besser einzubinden und mittels eines Studienbeirates ( 28 Abs. 8) den studentischen Interessen Gehör zu verschaffen. Dennoch sind die Kompetenzen dieses Gremiums bei Weitem zu schwach, denn Beteiligung muss weiter gehen, als bloße Empfehlungen an die entscheidungstreffenden Stellen. Außerdem geht uns nicht auf, warum ein neues Gremium geschaffen werden muss, um Studierenden eine ausreichende Beteiligung zu offerieren, anstatt ihnen diese Möglichkeit direkt im dafür vorgesehen Gremium zu geben, nämlich dem Fachbereichsrat (resp. Fakultätsrat). Hier sollten die studentischen Belange im ausreichenden und im besonderen Maße berücksichtigt werden und gerade in Kooperation mit den Fachschaften ließen sich hier auch beträchtliche Kompetenzen bündeln. Zur Hochschulstruktur fallen uns insgesamt keine wirklich positiven Worte mehr ein. So wurde die Viertelparität ( 22 Abs. 2 und 4) allenfalls mangelhaft umgesetzt. Sie existiert de facto nur auf dem Papier, da die Stimmen studentischer Vertreter*innen im Senat bei den wirklich zentralen Entscheidungen abgewertet werden. Wir appellieren hier an die Parteien, die im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag die Einführung der Viertelparität versprochen und festgeschrieben haben. An diesem Versprechen müssen sich die Landesregierung und die Fraktionen messen lassen, deswegen fordern wir eine wirkliche Umsetzung der Viertelparität! Darüber hinaus hat die Verlagerung von Kompetenzen innerhalb der Hochschule keineswegs zur Stärkung des Senates geführt, obwohl dies mehrfach von der Politik behauptet und beteuert wurde. Der Senat ist zwar nun formal an der Wahl der Hochschulleitung beteiligt ( 17), doch bleibt er in dieser, wie in anderen Sachen, dem Hochschulrat nur beigeordnet. Hinzu kommt, dass dem Hochschulrat weitere Kompetenzen im Bereich der Aufsicht über die Haushaltsführung zugestanden werden und viel schlimmer noch, die Besetzung in Zukunft nur noch extern erfolgen soll ( 21). Einen rein externen Hochschulrat können und werden wir nicht gutheißen. Vielmehr noch: Wir lehnen
7 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, jegliche Kompetenz von Hochschulräten ab, die eine bloße Beratung übersteigt! Die Entscheidungen sollen und dürfen ausschließlich beim Senat als höchstes demokratisch gewähltes Gremium liegen, die Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Hochschulen müssen dementsprechend verlagert -, sowie die betroffenen Stellen im Entwurf geändert oder ggf. gestrichen werden. Eine Strukturveränderung, die nun auch direkt die Arbeit der Studierendenschaften betrifft, ist der Vorschlag einer/eines Haushaltsbeauftragten ( 25 HWVO NRW). Dieser neu geschaffene Posten in der studentischen Selbstverwaltung ist nicht nur unnütz, sondern gefährdet die effiziente und sachgerechte Arbeit der Studierendenschaften. Die Haushaltsführung kommt alleine dem AStA in Zusammenarbeit mit dem StuPa zu und würde durch zusätzliche Stellen nur gehemmt bis vollständig ausgebremst werden. Hinzu kommt, dass die Bezahlung einer solchen Person, die zum höheren Dienst befähigt sein soll, für kleinere und mittelgroße Studierendenschaften eine nicht zumutbare finanzielle Belastung darstellen würde, die die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung gänzlich lahm legen würde. Die Stellen bezüglich der/des Haushaltsbeauftragten müssen aus dem Entwurf entfernt werden! 4. Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen Wir bemerken die positive und ehrliche Bemühung, die Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen in NRW voran zu bringen ( 11c; 37a). Uns bleibt zwar etwas unklar, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich zur Gänze zielführend sind, doch zeigt sich die Landespolitik in diesem Punkt diskussionsoffen und optimierungsbestrebt. Genauso begrüßen wir die Stärkung des Tierschutzes ( 58 Abs.6). Die Eindämmung von Tierversuchen und die Tötung von Tieren zu Forschungs- und Lehrzwecken sollte eher stärker als schwächer erfolgen.
8 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, Wir hätten uns zwar konkretere Regelungen gewünscht - so wäre das generelle Verbot von Tierversuchen und Tiertötungen an nordrhein-westfälischen Hochschulen eindeutig sinnvoller und besser gewesen - doch sollen an dieser Stelle auch die kleinen Schritte in die richtige Richtung eine positive Erwähnung finden. Ebenso positive würden wir uns auch gerne über die Einführung einer Friedensklausel ( 3 Abs. 6) äußern, allerdings ist hier der Mangel an konkreten Vorgaben zu groß. Der zugrunde liegende Gedanke ist nur zu unterstützen, trägt er doch den Bemühungen der vielen Friedensinitiativen an den Hochschulen Rechnung, die Ausgestaltung jedoch ist zu schwach und erfüllt nicht den Wunsch der Studierendenschaften nach einer echten Zivilklausel. Hier bedarf es größere Entschlossenheit seitens der Landespolitik, das Richtige zu tun. Hierzu würden wir gerne aufrufen. Zum Schluss möchten wir die neuen Vertretungsmöglichkeiten für Studentinnen und Studenten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erwähnen ( 52a) und betonen, dass wir diese Bemühungen um die Inklusion an Hochschulen in NRW nur befürworten können. Es zeigt ein aufrichtiges Interesse der Politik an den Belangen dieser Studierenden. Auch wenn einige Formalitäten, wie die notwendige Freistellung einer solchen Vertretung von ihren möglichen dienstlichen Verpflichtungen gegenüber der Hochschule, noch genauer geklärt werden müssen, glauben wir, dass die Landesregierung hier auf einem guten Weg ist.
9 AStA BU Wuppertal, Max-Horkheimer-Str. 15, Fazit Zusammengefasst enthält der Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes viele positive Details, die wir gerne in geltendes Recht umgesetzt sehen würden. Unsere Zustimmung hält sich aber in Grenzen, da ebenso Punkte enthalten sind, die wir nur ablehnen können und die zum Teil eine so große negative Tragweite besitzen, dass sie bisweilen drohen, alles Positive im Entwurf zu überschatten. Sollten diese Punkte, allen voran die erweiterten Exmatrikulationsgründe, die Aberkennung von Promotionsrechten und ein/e Haushaltsbeauftragte/n für Studierendenschaften, nicht im noch ausstehenden parlamentarischen Prozess aus dem Gesetzesentwurf entfernt werden, können wir das Gesetzesvorhaben nicht mittragen. Von daher möchten wir die politischen Akteure im Land auffordern und ermutigen, diese aufgezeigten "Baustellen" zu bearbeiten und die noch bestehenden (z.t. eklatanten) Mängel im Entwurf zu bereinigen. Vor allem rufen wir dazu auf, mit den Akteuren der Hochschullandschaft in einen Diskurs zu treten, der eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Beseitigung dieser Mängel ermöglicht. Für den AStA und AStA-ende
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