Geoinformation und Datenschutz Ein Widerspruch?

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1 2. NIHK - Forum Geoinformationswirtschaft Industrie- und Handelskammer Osnabrück Geoinformation und Datenschutz Ein Widerspruch? Referent: Hans-Peter Göbel Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-1

2 INSPIRE, GDI für Europa Einleitung Was ist eine Geodateninfrastruktur (GDI)? Stand beim Aufbau der GDI Interesse an / bei der Nutzung von Geoinformationen Definition Geodaten / Terminologie und derzeitige rechtliche Situation Ampelstudie; Kategorisierung von Geoinformationen Zugang zu Geoinformationen Anforderungen an ein Geodatenzugangsrecht Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-2

3 GDI in Europa - INSPIRE Infrastructure for Spatial Information in Europe Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-3

4 Ziele: GDI in Europa - INSPIRE Unterstützung der europäischen Umweltpolitik Vereinfachung von Berichtspflichten Rechtliche Grundlage und Realisierung einer europäischen Geodateninfrastruktur auf Basis der nationalen GDI s inkl. Zeitplan Harmonisierte Geodaten-Spezifikationen Interoperable Netzdienste auf Basis intern. Standards Gemeinsame Nutzung von Daten Keine Sammlung neuer Geodaten Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-4

5 Nutzung einer Geodateninfrastruktur Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-5

6 Was ist Geodateninfrastruktur? Dateneingabe Dienste Netze Datennutzung GeodatenPortale und Server Internet Extranets Intranets Erfasser Daten und Metadaten Nutzer Quelle: GKSt. GDI-DE Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-6

7 Rechtsnormen Koordinierung Was ist Geodateninfrastruktur? Quelle: KSt. GDI-DE Vereinbarungen über Zugang und Nutzung Geo- Metadaten Geo- Fachdaten Geo- Basisdaten Geo- Dienste Netze Normen und Standards (Spezifikationen) Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-7

8 Aufbau der Geodateninfrastruktur Maßnahmen und Projekte auf EU-Ebene INSPIRE auf Bundesebene IMAGI auf Bund-Länder-Ebene GDI-DE auf Landesebene z. B. GDI-NI, Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-8

9 Geodatenportal Niedersachsen Zentrale Informationsplattform für Datenanbieter und Nutzer Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat

10 Suchen und Finden Eingeben und Anschauen Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-10

11 X-Border GDI Aufbau einer Geodateninfrastruktur im Grenzgebiet zwischen den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Fünf Schwerpunktthemen: - - Raumplanung - - Wassermanagement - - Natur, Umwelt und Tourismus - - Verkehr und Transport - - Katastrophenmanagement Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-11

12 GDI der Metropolregion Hamburg Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-12

13 Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-13

14 Geodaten Artikel 3 Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und Rates v. 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) 2. Geodaten [sind] alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet Aufteilung in: Geobasisdaten der Verm. und Katasterverwaltungen Geofachdaten Metadaten Definition Geodaten Quelle: Dr. M. Karg Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-14

15 Nutzung Interessen an der Verwendung von Geodaten zur Aufgabenerfüllung im staatlichen und kommunalen Bereich zur Aktivierung wirtschaftlicher Potenziale zur wissenschaftlichen Forschung Gesellschaftspolitische Interessen Transparenz Information Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-15

16 Interessenlagen am Schutz der Geodaten Staat Sicherheit und staatliche Geheimhaltungsinteressen Entgeltinteressen Private Recht auf informationelle Selbstbestimmung Privatsphäre Wirtschaft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-16

17 Besonderheiten von Geodaten Erhebung teilweise ohne Kenntnis oder Mitwirkung der Betroffenen möglich geringer bzw. kein Einfluss der Betroffenen auf Inhalt der Daten Profilbildung (Scoring) Möglichkeit zur Lokalisierung der Person (Handyortung, Mautstellen) Verpflichtung auf fachgesetzlicher Grundlage 7 NVermG (1) Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben die Aktualisierung des Nachweises der Liegenschaften, insbesondere die Erfassung und Eintragung der Gebäude, zu veranlassen, wenn er nicht mit den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-17

18 Datenschutzrecht Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i. d. F. v , Stand Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) i. d. F. v , Stand andere Gesetze z. B. Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) v Eigentumsangaben Rechtssprechung z. B. Mallorca-Urteil, BVerfG v Luftbilder BDSG NDSG NVermG Quelle: Dr. M. Karg Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-18

19 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung, eines Vertrages oder der Einwilligung der/des Betroffenen zulässig. Jede Datenverarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage Gesetz z.b. GBO, NVermG, NDSG Andere Rechtsvorschrift z.b. Rechtsverordnungen, Satzungen Einwilligung z.b. 4a BDSG Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-19

20 Begriff des personenbezogenen Datums 3 Begriffsbestimmungen, NSDG: (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personen (Betroffene). Betroffene bestimmte natürliche Person bestimmbare natürliche Person persönliche oder sachliche Verhältnisse keine belanglosen Daten Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-20

21 Sind Geoinformationen datenschutzrechtlich problematisch? Information Person Bezug zwischen Information und Person unproblematisch Information Objekt Person Bezug zwischen Information und Person? Problem der Beziehbarkeit Enge Sicht: Beziehung durch datenverarbeitende Stelle faktisch herstellbar Weite Sicht: Beziehung durch beliebige Datenverarbeitende Stelle objektiv herstellbar Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-21

22 Beziehbarkeit Personenbezug gegeben, bei Materielles Element - Kontext Ergebnisbezug: Auswirkung auf die Rechte oder Interessen einer Person Zweckbezug: Zweck der Information ist die Bewertung, Beurteilung oder Beeinflussung einer Person Inhaltsbezug: Aussage über eine Person Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-22

23 Im Auftrag der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) Ampelstudie Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-23

24 Fragestellungen des Gutachtens Wann besteht Personenbezug, wann besteht hinreichende Aggregierung / Anonymisierung? Festlegung von Kategorien, die nach gleichen Kriterien verarbeitet werden dürfen Konsequenzen des Zweckbindungsgrundsatzes für Herausgabe und Nutzung der Geodaten Konsequenzen der Datenzusammenführung /Datenverschneidung Anforderungen an das Datenbroking (rechtlich, organisatorisch, prozedural, technisch) Zusätzlich: rechtspolitische Konsequenzen (Umsetzung INSPIRE-RL) Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-24

25 Personenbezug von Geodaten Betrifft Eigentümer, Besitzer/Nutzer, Bewohner, Aufenthalt Punktdaten/grundstücksbezogene Daten (Personenbezug) Flächendaten gröber als 1: wegen Generalisierung, unscharfer Grenzziehung (kein Personenbezug) Orthofotos (z.b. Satellitenbilder) i.d.r. Pixel gröber 40 cm Abhängigkeit vom Kontext (Inhaltsbezug, Nähe zur Person) - Ergebniskontext: Wirkung der Daten, z.b. wirtschaftlich - Zweckkontext: Verhaltenssteuerung der Betroffenen - Inhaltskontext: Aussage über Betroffenen Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-25

26 Anonymisierung, Aggregierung Beseitigung des Personenbezugs Anonymisierung = Einzelangaben werden so verändert, dass sie nicht mehr od. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer Person zugeordnet werden können Problem: Reidentifizierbarkeit bei Verschneidung Aggregierung = Zusammenfassung von personenbezogenen Daten, so dass sie nicht mehr einer Person zugeordnet werden können mind. 3 Personen oder Grundstücke, unterschiedl. Eigentümer o.ä., kein Zusatzwissen Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-26

27 Zugangsrechte aktuell Umweltinformationsgesetze: Zustand der, Aufwirkung auf, Schutz der Umwelt, incl. Gesundheit u. Sicherheit Informationsfreiheitsgesetze Zugangsanspruch für Jedermann, i.d.r. Abwägung bei Personenbezug od. Betriebs- u. Geschäftsgeheimnis (d.h. keine allgemeine Bereitstellung) Zugang auf Basis einer Einwilligung des Rechteinhabers BDSG, LDSG, u. spezifische Gesetze fordern berechtigtes (od. rechtliches) Interesse, z.b. GBO, NVermG 5 (2) Technischer Zugriff über Regelungen zu Automatisiertem Abrufverfahren Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-27

28 Die Ampel Ampel Personenbezug Erste Spalte (Datenkategorien) Kein Personenbezug, darf bereitgestellt werden Personenbezug möglich, weitere Prüfung nötig Personenbezug, sensible, bes. geschützte Daten GRÜN Gelb ROT Ampel Zugang Weitere Spalten (Bund, Länder, gesetzliche Grundlage) Voraussetzungslos zugänglich GRÜN Gelb Zugangsrecht für jedermann, vorab individuelle Abwägung nötig Zugang nur berechtigtem Interesse (Abwägung) Orange - ROT Generell kein Zugang Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-29

29 Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-30

30 Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-31

31 Zukünftige Geodatenzugangsrechte EU-INSPIRE-Richtlinie: Ziel ist eine öffentlich zugängliche europaweite Geodateninfrastruktur Entwürfe von Geodatenzugangsgesetzen /Geodateninfrastrukturgesetzen (Bund/Länder) Problem: Abwägungsklausel bei Verweisung auf UIG besser: gesetzliche Kategorisierung zugänglicher Daten Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-32

32 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 6. und 7. November 2008 in Bonn Entschließung Datenschutzgerechter Zugang zu Geoinformationen Einzelfallbezogene Zugang versus massenhaften Abruf Daher Verweis auf UIG nicht interessengerecht Beschränkung des Zugang, wenn Zugang Auswirkung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten haben kann Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-33

33 Forderung Modernes Geodatenzugangsrecht Zentrale oder koordinierte Bereitstellung der Geodaten über ein Portal (öffentlich od. nichtöffentlich) Gesetzliche Definition von unsensiblen Datenkategorien für allgemeine Zugänglichkeit (auch bei Personenbezug) Gesetzliche Definition von Datenkategorien, bereitgestellt bei berechtigtem Interesse Betroffenen-Schutzregeln (Transparenz: allgemeine, pauschale individuelle, konkret individuelle Benachrichtigung, Widerspruchsrecht, allgemeine od. spezifische Datensperrung) Definition von privilegiert Zugangsberechtigten Technisch-organisatorische Sicherheitsvorkehrungen Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-34

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hans-Peter Göbel Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration Lavesallee 6 D Hannover Tel.: / Fax: / mi.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-35

35 Geodatenbeschaffung für eigene Zwecke Besteht Personenbezug (1. Spalte, gelb)? Wenn ja Sind die Daten bei wem nach welchem Gesetz jedermann verfügbar (weitere Spalten gelb, z.b. IFG, UIG)? Wenn nein Habe ich ein überwiegendes berechtigtes Interesse (weitere Spalten orange)? Wenn ja Darf ich das Datum für den konkreten Zweck verwenden, evtl. nach Zusammenführung mit personenbezogenen Daten eines Betroffenen? Quelle: Dr. T. Weichert Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-36

36 Geodatenbroker Datenbeschaffung Besteht Personenbezug (1. Spalte, gelb )? Wenn ja Liegt konkrete Einwilligung vor? Wenn nein Besteht pauschal kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an den Daten (weitere Spalten, orange)? oder Sind Daten allgemein zugänglich (vgl. weitere Spalten, gelb)? Wenn ja können die Daten für Auskunftszwecke gespeichert werden ( 29 Abs. 1 BDSG). Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-37

37 Geodatenbroker Beauskunftung Können Daten allgemein bereitgestellt werden (1. Spalte, grün )? Wenn ja, dann elektronische Bereitstellung zum Abruf, wenn nein Wurde ein berechtigtes Interesse an Daten glaubhaft dargelegt (evtl. pauschaliert, weitere Spalten, gelb od. orange)? Wen ja Stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegen? Wenn nein - Beauskunftung, evtl. elektronisch - Aufzeichnung des berechtigten Interesses, stichprobenhafte Überprüfung - evtl. Benachrichtigung der Betroffenen bei erster Übermittlung ( 34 BDSG) Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-38

38 Geodatenbroker - weitere Maßnahmen Individuelle Benachrichtigung bei Speicherung Allgemeine Veröffentlichung über die Speicherungen Einräumung von Widerspruchsrechten (> Prüfung od. Löschung) Zertifizierung der Abfrageberechtigten Weitere Datennutzung beim Abfragenden: Darf ich das Datum für den konkreten Zweck verwenden, evtl. nach Zusammenführung mit personenbezogenen Daten eines Betroffenen? Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Referat 34-39

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