Energiewende bedeutet mehr als nur Veränderung der Stromerzeugung

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1 Energieberater-Tag November Frankenthal Markus Gailfuß BHKW-Infozentrum Rastatt BHKW-Consult 1 Energiewende bedeutet mehr als nur Veränderung der Stromerzeugung 2

2 Heizkessel-Markt in Deutschland Aufteilung der neu installierten Wärmeerzeuger Zubau von bis KWK-Anlagen pro Jahr 3 Quelle: BDH 2015 Entwicklung des Zubaus von Wärmeerzeugern (1. Halbjahr 2016) Erdgas Brennwert-Heizkessel +10% Erdgas Niedertemperatur-Heizkessel - 35% Heizöl Brennwert-Heizkessel +13% Heizöl Niedertemperatur-Heizkessel - 82% BHKW-Anlagen bis 50 kw el +16% Wärmepumpen +15% Biomasse Heizkessel -7% Solarthermie -6% 4 Prozentuale Veränderungen gegenüber 1. Halbjahr 2015

3 Große Auswahl an BHKW-Module BHKW-Kenndaten-Tool basierend auf den BHKW- Kenndaten der ASUE und des BHKW-Infozentrums regelmäßig erweitert und aktualisiert August 2016: Module von 79 BHKW-Anbietern interaktive Suche nach Leistung und Brennstoff im Internet unter bhkw-kenndaten.de 5 Elektrische Effizienz von BHKW-Anlagen 6 Quelle: BHKW-Kenndaten ASUE/BHKW-Infozentrum (Datenbank-Stand )

4 7 KWK-Gesetz 2016 Zeitschiene KWKG 2012: KWKG 2016: 20 Paragraphen 37 Paragraphen 8

5 KWK-Gesetz Vergütungsregelung für die eingespeiste Strommenge Einspeise-Vergütung Strompreis Zuschlagszahlung nach KWK-Gesetz 9 Vergütung für gelieferten Strom Üblicher Preis für BHKW- Anlagen bis 100 kw Direktvermarktungs-Erlöse für BHKW über 100 KW Entgelte für die dezentrale Einspeisung 0,05-2,5 Cent/kWh Üblicher Preis Entwertung des Überschussstroms 10 Der Baseloadpreis im dritten Quartal 2016, der für die KWK-Stromvergütung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 ausschlaggebend ist, beträgt 2,826 Cent/kWh

6 Entgelte für die dezentrale Einspeisung (vormals: vermiedene Netznutzungsentgelte) MS NS HS HSS NS MS HS HSS Endkunde zahlt die Netznutzungs-Entgelte für alle vorgelagerten Spannungsebenen KWK-Betreiber erhält eine Vergütung für die Nichtnutzung der vorgelagerten Spannungsebenen der dezentralen Einspeisung 11 KWK-Gesetz Vergütungsregelung für selbstgenutzte Strommenge Strompreis- Vergütung 12 Substitution des Strombezugspreises abzüglich anteilige EEG- Umlage bei neuen KWK- Anlagen, die nach dem 1.August 2014 in Betrieb gegangen sind Zuschlagszahlung nach KWK-Gesetz im Ausnahmefall

7 KWK-Gesetz 2016 Grundsätzliches Verklammerung mehrere KWK-Anlagen an einem Standort, die unmittelbar miteinander (hydraulisch) verbunden sind, gelten als eine KWK-Anlage, soweit sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Dauerbetrieb genommen worden sind Verklammerungs-Regel gilt nach dem KWK-Gesetz 2016 größenunabhängig also auch für KWK-Anlagen über 2 MW elektrischer Leistung 13 Verdrängung von Fernwärme auf KWK-Basis führt dazu, dass eine neue KWK-Anlage in der Objektversorgung keinen KWK- Zuschlag erhält. Schutzwürdig sind aber nur Fernwärmenetze, die eine Kombination aus KWK-Wärme, regenerative Energiequellen und industrieller Abwärme in Höhe von mindestens 50% in Bezug auf die Wärmemenge aufweisen oder einen reinen KWK- Anteil von mindestens 75%. KWK-Gesetz 2016 Grundsätzliches Verbot bzw. Einschränkung der Kumulierung mit Investitionszuschüssen der öffentlichen Hand (pauschale Genehmigung) Ausschreibung für BHKW-Anlagen im Leistungsbereich über 1 MW bis 50 MW elektrischer Leistung Unterschiedliche Höhe der gewährten KWK-Zuschläge in Abhängigkeit von der Leistungsgröße und der Nutzungsart des KWK-Stroms. bei sehr großen Anlagen (über 300 MW) oder sehr großen Wärmenetzen (über 15 Mio. ) beihilferechtliche Einzelfall- Genehmigung 14

8 KWK-Gesetz 2016 Förderdauer KWK-Anlagen bis 50 kw elektrischer Nettoleistung werden Vollbenutzungsstunden gefördert KWK-Anlagen über 50 kw elektrischer Nettoleistung werden Vollbenutzungsstunden gefördert 15 Auswirkungen der neuen Regelung für Mini-KWK bis 50 kw Anlagen in der Wohnungswirtschaft und kommunale Anlagen mit weniger als Vollbenutzungsstunden pro Jahr werden besser gestellt Anlagen in Hotels, Krankenhäusern oder Industrie mit deutlich mehr als Vollbenutzungsstunden pro Jahr werden schlechter gestellt Ausfallzeiten der KWK-Anlage fallen in Bezug auf die KWK-Förderung nicht ins Gewicht Negative Abweichungen der tatsächlichen Nettostromerzeugung gegenüber dem technischen Datenblatt haben keine negativen Auswirkungen Teillastbetrieb hat keine negativen finanziellen Auswirkungen in Bezug auf die KWK-Förderung Auswirkungen des KWKG 2016 Modernisierung Modernisierung muss eine Effizienzsteigerung bewirken Kleine Modernisierung (25%) ist erst nach 5 Jahren nach Inbetriebnahme möglich Große Modernisierung (50%) ist erst nach 10 Jahren nach Inbetriebnahme möglich bei Mini-KWK-Anlagen bis 50 kw existiert Unterschied zwischen Förderdauer Modernisierung und Förderdauer Ersetzung Ersetzung: Modernisierung: Vollbenutzungsstunden Vollbenutzungsstunden (bei großer Modernisierung) 16

9 KWKG 2016 Förderung nach Kategorien Förderzeitraum in Vollbenutzungsstunden KWK-Strom im Netz der allgemeinen Versorgung ,4 3,1 KWK-Zuschlag in Cent/kWh KWK-Strom außerhalb Netz der allgemeinen Versorgung KWK-Strom von Energiedienstleistern außerhalb NdAV Eigennutzung Stromkostenintensive Industrie 4 5, , ,4 1,8 Anlagen des TEHG + 0,3 Anlagen, die kohlebefeuerte KWK- Anlagen ersetzen + 0, Anlagengröße in kw el KWKG 2016 Förderung nach Kategorien Förderzeitraum in Vollbenutzungsstunden KWK-Strom im Netz der allgemeinen Versorgung ,4 3,1 KWK-Zuschlag in Cent/kWh KWK-Strom außerhalb Netz der allgemeinen Versorgung KWK-Strom von Energiedienstleistern außerhalb NdAV Eigennutzung Stromkostenintensive Industrie 4 5,41 3 Ausschreibung , ,4 1,8 Anlagen des TEHG + 0,3 Anlagen, die kohlebefeuerte KWK- Anlagen ersetzen + 0, Anlagengröße in kw el

10 Stromerlöse nach dem KWK-Gesetz 2012 im industriellen Bereich (200 kw) Strompreis KWK-Zuschlag Entgelte f. dez. Einsp. rund 2,9 -Cent/kWh 4,35 -Cent/kWh 0,5 -Cent/kWh 7,8 -Cent/kWh Strompreis KWK-Zuschlag EEG-Umlage rund 16,0 -Cent/kWh 4,35 -Cent/kWh -2,8 -Cent/kWh 17,5 -Cent/kWh 19 Stromerlöse nach dem KWK-Gesetz 2016 im industriellen Bereich (200 kw) Strompreis KWK-Zuschlag Entgelte f. dez. Einsp. rund 2,9 -Cent/kWh 6,0 -Cent/kWh 0,5 -Cent/kWh 9,4 -Cent/kWh Strompreis KWK-Zuschlag EEG-Umlage rund 16,0 -Cent/kWh 0,0 -Cent/kWh -2,8 -Cent/kWh 13,2 -Cent/kWh 20

11 Höhe der KWK-Förderung Vorgehensweise Berechnung 21 bis 50 kw unterschiedliche Vergütungen für ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste und nicht eingespeiste KWK-Strommenge Vollbenutzungsstunden über 50 kw bis 100 kw Berechnung der spezifischen KWK-Zuschläge anhand der Leistungsklassen Unterschiedliche Vergütungen für ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste und nicht eingespeiste KWK-Strommenge Vollbenutzungsstunden über 100 kw Berechnung des spezifischen KWK-Zuschlags für eingespeisten KWK-Strom anhand der Leistungsklassen Energiedienstleister: Berechnung des spezifischen KWK-Zuschlags für an Dritte gelieferten KWK-Strom (mit vollständiger EEG-Umlage) anhand der Leistungsklassen Berechnung der eingespeisten KWK-Strommenge und der an Dritte gelieferten KWK-Strommenge Vollbenutzungsstunden auf zuschlagsberechtigte KWK-Strommenge über kw bis kw Ausschreibungen Vorgehensweise Berechnung bis 50 kw bis 50 kw unterschiedliche Vergütungen für eingespeiste und nicht eingespeiste KWK- Strommenge Vollbenutzungsstunden Beispiel BHKW-Anlage mit 50 kw speist 40% in das Netz der allgemeinen Versorgung ein und nutzt 60% der Strommenge selbst. Die BHKW-Anlage ist pro Jahr Vollbenutzungsstunden in Betrieb. Für die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge erhält der BHKW-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 8 Cent/kWh. Für die selbstgenutzte KWK-Strommenge 4 Cent/kWh. 22 Demnach erhält der BHKW-Anlagenbetreiber pro Jahr Vollbenutzungsstunden (40%) mal 50 kw mal 8 Cent/kWh (also: 8.000,- Euro) sowie Vollbenutzungsstunden (60%) mal 50 kw mal 4 Cent/kWh (also: 6.000,- Euro) insgesamt demnach ,- Euro pro Jahr. Der KWK-Zuschlag wird 12 Jahre lang ( VBNS/5.000 VBNS) ausbezahlt. Die gesamte KWK-Zuschlagsmenge beträgt ,- Euro.

12 Vorgehensweise Berechnung über 50 kw bis 100 kw über 50 kw bis 100 kw Berechnung der spezifischen KWK-Zuschläge anhand der Leistungsklassen Unterschiedliche Vergütungen für eingespeiste und nicht eingespeiste KWK-Strommenge Vollbenutzungsstunden Beispiel BHKW-Anlage mit 80 kw speist 40% in das Netz der allgemeinen Versorgung ein und nutzt 60% der Strommenge selbst. Die BHKW-Anlage ist pro Jahr Vollbenutzungsstunden in Betrieb. Für die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge erhält der BHKW-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 7,25 Cent/kWh (50/80 * /80 * 6). Für die selbstgenutzte KWK-Strommenge 3,625 Cent/kWh (50/80 * /80 * 3). 23 Demnach erhält der BHKW-Anlagenbetreiber pro Jahr Vollbenutzungsstunden (40%) mal 80 kw mal 7,25 Cent/kWh (also: ,- Euro) sowie Vollbenutzungsstunden (60%) mal 80 kw mal 3,625 Cent/kWh (also: 8.700,- Euro) insgesamt demnach ,- Euro pro Jahr. Der KWK-Zuschlag wird 6 Jahre lang ( VBNS/5.000 VBNS) ausbezahlt. Die gesamte KWK-Zuschlagsmenge beträgt ,- Euro. KWK-Gesetz 2016 Berechnung spezifische Förderung 250 kw 100 kw 50 kw 4, BHKW-Anlagen größerer Leistung profitieren anteilig von den spezifisch höheren Vergütungssätze der kleineren Leistungsklassen 200 kw 50/200 x 8 Cent/kWh + 50/200 x 6 Cent/kWh + 100/200 x 5 Cent/kWh = 2,0 + 1,5 + 2,5 = 6,0 Cent/kWh die spezifische KWK-Zuschlagszahlung ändert sich im Laufe des Förderzeitraums nicht. 24

13 Vorgehensweise Berechnung über 100 kw über 100 kw Berechnung des spezifischen KWK-Zuschlags für eingespeisten KWK-Strom anhand der Leistungsklassen Berechnung der eingespeisten KWK-Strommenge Vollbenutzungsstunden auf zuschlagsberechtigte KWK-Strommenge Beispiel BHKW-Anlage mit 200 kw speist 40% in das Netz der allgemeinen Versorgung ein und nutzt 60% der Strommenge selbst. Die BHKW-Anlage ist pro Jahr Vollbenutzungsstunden in Betrieb. Für die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge erhält der BHKW- Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 6 Cent/kWh (50/200 * /200 * /200 *5). Die selbstgenutzte KWK-Strommenge geht in die Förderung nicht ein. 25 Demnach erhält der BHKW-Anlagenbetreiber pro Jahr zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden (40%) mal 200 kw mal 6 Cent/kWh (also: Euro) insgesamt demnach Euro pro Jahr. Der KWK-Zuschlag wird 15 Jahre lang ( VBNS/2.000 zvbns) ausbezahlt. Der KWK-Anlagenbetreiber erhält die gesamte KWK-Zuschlagsmenge in Höhe von ,- Euro nur, wenn die BHKW-Anlage 15 Jahre lang wie oben beschrieben betrieben wird. Wird die KWK-Anlage z. B. nach 10 Jahren stillgelegt, sind nur zwei Drittel, also rund ,- Euro der Förderung ausbezahlt worden. KWKG 2016 Beispielhafte Förderung Förderung über Förderzeitraum in nach dem KWKG 2016 bei Zusatzförderung elektrische Leistung in kw Netto- Investition in 100% Einspeisung 75% Einspeisung 50% Einspeisung 25% Einspeisung 0% Einspeisung TEHG Kohleersatz erforderliche Vollbenutzungsstunden bei 15 Jahre Lebensdauer erforderliche Vollbenutzungsstunden bei 10 Jahre Lebensdauer Abschlag Keine Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen für Energiedienstleister oder strom(kosten)intensive Industrie 26

14 Mehrmodulig statt einmodulig - 2x 50 kw statt 1 x 100 KW? 27 Fördersumme bei 50 kw pro Modul Euro bei vollständiger Eigennutzung Euro bei vollständiger Einspeisung Fördersumme bei 100 kw Euro bei vollständiger Eigennutzung Euro bei vollständiger Einspeisung zusätzlichem KWK-Zuschlag in Höhe von Euro (vollständige Eigennutzung) bis Euro (vollständige Einspeisung) stehen investive Mehrkosten wegen zweimoduliger Realisierung in Höhe von rund Euro bis Euro entgegen auch unter Berücksichtigung der geringeren elektrischen Effizienz einer 50 KW-Anlage sowie den höheren spezifischen Instandhaltungskosten erscheint ein Anreiz für eine mehrmodulige Anlage auch bei hoher Eigenstromnutzung gegeben Grenzwert bei 100 kw 99 kw oder 101 kw? KWK-Anlagen bis 100 kw erhalten auch für den KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird einen KWK- Zuschlag daher ist es bei hoher oder ausschließlicher Eigenstromnutzung ggf. sinnvoll die 100 kw-grenze nicht zu überschreiten wird so viel Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist, dass innerhalb der Lebensdauer der Anlage eine größtmögliche Ausnutzung der Förderdauer ( VBNS) für die eingespeiste KWK-Strommenge gewährleistet ist, kann eine Überschreitung der 100 kw-grenze sinnvoll sein. 28

15 KWK-Zuschläge und Stromerlöse kw-anlage mit VBNS/a Selbstnutzung und Allgemeinstrom KWK-Zuschlag 4 Cent/kWh VBNS (8 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 40% muss abgeführt werden Stromverkauf an Dritte KWK-Zuschlag 4 Cent/kWh VBNS (8 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 100% muss abgeführt werden Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung KWK-Zuschlag 8 Cent/kWh über VBNS (8 Jahre) Stromeinspeisevergütung (Üblicher Preis und Entgelte für dezentrale Einspeisung) rund 4 Cent/kWh keine EEG-Umlage 29 KWK-Zuschläge und Stromerlöse kw-anlage mit VBNS/a Selbstnutzung und Allgemeinstrom KWK-Zuschlag 3,625 Cent/kWh VBNS (4 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 35% bis 40% muss abgeführt werden Stromverkauf an Dritte KWK-Zuschlag 3,625 Cent/kWh VBNS (4 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 100% muss abgeführt werden Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung KWK-Zuschlag 7,25 Cent/kWh über VBNS (4 Jahre) Stromeinspeisevergütung (Üblicher Preis und Entgelte für dezentrale Einspeisung) rund 4 Cent/kWh keine EEG-Umlage 30

16 31 KWK-Zuschläge und Stromerlöse kw-anlage mit VBNS/a Selbstnutzung und Allgemeinstrom Kein KWK-Zuschlag VBNS (4 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 40% muss abgeführt werden Stromverkauf an Dritte KWK-Zuschlag 3,36 Cent/kWh über zuschlagsberechtigte VBNS (bei z. B. 25% Einspeisung und 15% Verkauf an Dritte: 10 Jahre) Stromsubstitution (z. B. 16 Cent/kWh) EEG-Umlage i. H. v. 100% muss abgeführt werden gilt als Direktvermarktung Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung KWK-Zuschlag 6,82 Cent/kWh über zuschlagsberechtigte VBNS (bei z. B. 25% Einspeisung und 15% Verkauf an Dritte: 10 Jahre) Stromeinspeisevergütung gemäß Direktvermarktungsvertrag keine EEG-Umlage Direktvermarktung ab Inbetriebnahme Auswirkungen des KWKG 2016 Wärme- und Kältenetze Nachweis der geforderten Wärmeabdeckung aus KWK muss innerhalb von 36 Monaten (KWKG 2012: 24 Monate) erfolgen Wärmeanteil aus KWK-Anlage mindestens 75% oder Wärmeanteil mindestens 50% bei Kombination von Wärme aus KWK-Anlage, industrielle Abwärme und aus erneuerbaren Energien, wobei der KWK-Anteil mindestens 25% betragen muss. für neu verlegte Wärmeleitungen bis zum mittleren Nenndurchmesser von 100 mm (DN 100) beträgt die pauschale Vergütung 100,- Euro je Trassenmeter, höchstens aber 40% der ansatzfähigen Investitionskosten. Bei einem mittleren Nenndurchmesser von mehr als 100 mm beträgt der Zuschuss 30% der ansatzfähigen Investitionskosten. wie bisher gelten Förderbedingungen wie Anschluss von mindestens einem Nutzer, der nicht Betreiber der BHKW-Anlage ist horizontale Ausdehnung über die Grundstücksgrenze etc. (siehe BAFA-Merkblatt) 32

17 33 Auswirkungen des KWKG 2016 Wärme- und Kältespeicher Wärme/Kälte muss zu mehr als 50% aus KWK-Anlagen stammen, die an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind und in dieses KWK-Strom einspeisen Plausibilisierung der Fördernotwendigkeit Anrechenbar auch industrielle Abwärme ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz sowie Wärme aus erneuerbaren Energie, sofern 25% der transportierten Wärme aus KWK-Anlagen stammt Der Zuschlag beträgt 250 Euro pro Kubikmeter Wasser-äquivalent. Bei Speichern mit einem Volumen von mehr als 50 Kubikmetern Wasseräquivalent beträgt die Förderung aber höchstens 30 Prozent der Investitionskosten Ausbau als Fördertatbestand wurde gestrichen die Umrüstung bestehender Behälter mit fabrikneuen Komponenten in einen Wärmespeicher dem Neubau gleichgestellt wie bisher gelten Förderbedingungen wie maximale Wärmeverluste etc. (siehe BAFA-Merkblatt) Informationsseite zum KWKG 2016 wird ab Dezember 2016 aktualisiert 34

18 Beachtenswertes Fotolia / Anatoly Maslennikov Komplexität hat zugenommen es muss auf die Grenzen des neuen KWK- Gesetzes geachtet werden (50 / 100 kw) neue Regelungen für geschlossene Verteilernetze Erhalt von KWK-Zuschlägen durch größere Dimensionierung der KWK-Anlage und Einspeisung in das Netz erscheint in den meisten Fällen unwirtschaftlich 35 Fotolia / Anatoly Maslennikov vielen Dank Markus Gailfuß BHKW-Consult / BHKW-Infozentrum Rauentaler Straße 22/ Rastatt Telefon: Telefax:

19 Neues BHKW-Infozentrum Fotolia / Anatoly Maslennikov 37 Übersichtliche Strukturen und Suchfunktion Interaktive Tools wie Modulübersichten und Beispieldatenbanken Aktuelle Berichte und Energiewende-Blog Informationen zu Gesetzen und Richtlinien rund Internetseiten und Textdokumente auf Datenbank realisierter BHKW-Projekte BHKW-Beispiele (ab Mitte 2017) 38

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