Fit für den Arbeitsmarkt? Netzwerke zur Integration suchtkranker Menschen in Arbeit und Beschäftigung
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- Käthe Schmitt
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1 Fit für den Arbeitsmarkt? Netzwerke zur Integration suchtkranker Menschen in Arbeit und Beschäftigung Kooperation und Schnittstellenmanagement zwischen Suchtkrankenhilfe und Arbeitsmarktintegration Hannover, 4. Juni 2009
2 Gliederung Vorstellung des Projekts FAIRE Relevanz der Suchtproblematik für die ARGEn/Jobcenter Schnittstellen zwischen Suchtkrankenhilfe und ARGEn Verbesserung der Kooperation durch Netzwerkbildung Praxiserfahrungen
3 Bundes- und Landesmodellprojekt FAIRE Fachstelle für Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkranker FAIRE Rheinland-Pfalz IWS der Fachhochschule Koblenz FAIRE Mecklenburg-Vorpommern Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e.v. Schwerin
4 Gefördert durch Bundesministerium für Gesundheit Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit; Rheinland- Pfalz Fachhochschule Koblenz
5 Aufgaben der Fachstelle Verbesserung der Kooperation zwischen Suchtkrankenhilfe, ARGEn / Agenturen und Kommunen Weiterbildungsangebote für Fachkräfte der Suchtkrankenhilfe, der ARGEn / Agenturen und komplementärer Einrichtungen Fachliche Unterstützung der Fachkräfte der Suchtkrankenhilfe, der ARGEn / Agenturen sowie von Bildungseinrichtungen Beratung von Trägern und Entwicklung spezifischer Projekte zur beruflichen und sozialen Integration Wissenschaftliche Erhebungen /-Begleitungen von Projekten Öffentlichkeitsarbeit (FAIRE-Newsletter,
6 Das Team Leitung Prof. Dr. Robert Frietsch Ansprechpartner Ursula Hartmann-Graham, Dipl. Soz. Dirk Holbach, M.A. Soz. Sabine Link, Dipl.Soz.Arb./Päd. IWS der Fachhochschule Koblenz Institut für Weiterbildung und Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit der Fachhochschule Koblenz Haus F 10 Rheinau Koblenz Fon Fax faire@fh-koblenz.de
7 Schnittmenge Suchthilfe / Arbeitsmarktintegration Suchtprobleme sind entscheidende Vermittlungshemmnisse bei Kunden der ARGEn Arbeitslosigkeit ist ein dominierendes Problem in der Suchtkrankenhilfe Berufliche/soziale Integration ist ein zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe und der ARGEn
8 Ausmaß der Abhängigkeitsproblematik in Deutschland
9 Konsumenten, Missbraucher, Abhängige (Alkohol) Riskanter Alkoholkonsum* 12 - Monats- Prävalenz Gesamt % Männer % Frauen % N >12/24g Reinalkohol pro Tag > 20/30g Reinalkohol pro Tag 18,3 11,4 20, ,6 7, Definition riskanter Konsum : Konsum pro Tag von mehr als 30g Reinalkohol bei Männern und mehr als 20 g bei Frauen davon: Alkoholbezogene Störungen 12-Monats- Prävalenz DSM-IV Missbrauch Gesamt 3,8 Männer 6,4 Frauen 1,2 N Quelle: Epidemiologischer Suchtsurvey 2006 / Basis: Alter Jährige; Bevölkerung: Personen Pabst, Kraus, 2008 DSM-IV Abhängigkeit 2,4 3,4 1,
10 Alkoholgehalt verschiedener Getränke Getränk Alkoholgehalt Menge reiner Alkohol Bier ca. 5 Vol.% 0,2 l ca. 8,0 g Wein ca. 10 Vol.% 0,1 l ca. 8,0 g Fruchtlikör ca. 30 Vol.% 2 cl ca. 4,8 g Korn ca. 32 Vol.% 2 cl 5,0 g Obstler ca. 35 Vol.% 2 cl ca. 5,6 g Weinbrand ca. 40 Vol.% 2 cl ca. 6,4 g
11 Konsumenten, Missbraucher, Abhängige (Illegale Drogen) Anteile Drogenkonsumenten 12 - Monats- Prävalenz Gesamt % Männer % Frauen % N Cannabis 4,7 6,4 2, Andere illegale Drogen als Cannabis 1,2 1,8 0, Cannabisbezogene Störungen 12-Monats- Prävalenz DSM-IV Missbrauch Gesamt 0,7 Männer 1,2 Frauen 0,3 N Quelle: Epidemiologischer Suchtsurvey 2006 / Basis: Alter Jährige; Bevölkerung: Personen Pabst, Kraus, 2008 DSM-IV Abhängigkeit 0,4 0,6 0,
12 Definition Schädlicher Gebrauch / Missbrauch nach ICD 10 / DSM IV TR Erfüllung von mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb eines 12 Monats-Zeitraums: Versagen bei Erfüllen wichtiger Verpflichtungen z.b. bezogen auf Arbeit, Schule und Familie (DSM-IV-TR) wiederholter Substanzkonsum in Situationen, in denen es deswegen zu körperlicher Gefährdung kommen kann (DSM-IV-TR, ICD-10) wiederholte Gesetzeskonflikte wegen Substanzkonsum (DSM-IV-TR) fortgesetzter Substanzkonsum trotz ständiger sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme, die durch den Substanzkonsum verstärkt werden (DSM-IV-TR, ICD-10)
13 Sucht ( Abhängigkeitssyndrom bzw. Substanzabhängigkeit ) Erfüllung von mind. drei Kriterien innerhalb 12 Monaten: Verlangen bzw. der starke Wunsch bzw. Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren (ICD-10) eine verminderte Kontrollfähigkeit im Umgang mit der Substanz (ICD 10, DSM-IV-TR) anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche den Substanzkonsum zu verringern (DSM-IV-TR, unter Punkt 2 beim ICD-10 aufgeführt) Toleranzentwicklung, d.h. Dosissteigerung um den gewünschten Drogeneffekt zu verspüren (ICD 10, DSM-IV-TR) ein körperliches Entzugssyndrom (ICD 10, DSM-IV-TR) Vernachlässigung sozialer und beruflicher Aktivitäten (ICD 10, DSM- IV-TR) hoher Zeitaufwand für Beschaffung, Konsum und Regeneration (DSM-IV-TR) Substanzgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger Schäden (ICD 10, DSM-IV-TR)
14 Relevanz der Suchtproblematik für das SGB II - System
15 Geschätzter Anteil der ARGE-Kunden mit probl. Suchtmittelgebrauch zwischen 5% und 20% je nach ARGE variiert der problematische Suchtmittelgebrauch der Kunden bis zu 30% beträgt der problematische Suchtmittelgebrauch bei den unter 25-Jährigen Quelle: Repräsentativerhebung der Fachstelle FAIRE bei den rheinl.-pfälzischen ARGEn / 2007
16 Daten der professionellen Suchtkrankenhilfe (Beratungsstellen) Erwerbsstatus von Klienten der ambulanten Suchtkrankenhilfe: Arbeitslos nach SGB II (ALG II) 36,5 % Arbeitslos nach SGB III (ALG I) 5,7 % Quelle: Deutsche Suchthilfestatistik 2007, Tabellenband Ambulante Beratungs-/Behandlungsstellen
17 Ausgewählte Daten zur Situation Suchtkranker % Arbeitslos ohne Schulabschluss ohne abgeschl. Berufsausbild. Schulden ambulant ALG I / ALG II Alkohol Frauen 5,5 26,2 3,5 20,8 21,4 Alkohol Männer 6,7 33,8 5,1 18,9 29,3 Illegale Drogen* Frauen 3,1 44,3 13,9 52,9 52,9 Illegale Drogen Männer 4,0 34,1 15,3 48,3 48,3** *Hierunter wurden zusammengefasst: Opiate, Cannabinoide, Kokain, Stimulanzien, Halluzinogene ** Rd. 70% der verschuldeten Personen hatten bis zu Schulden; die Verschuldung im Bereich illegale Drogen ist wesentlich höher.
18 Daten der professionellen Suchtkrankenhilfe (Fachkliniken) Erwerbsstatus bei Beendigung stationären med. Rehabilitation Daten der Suchthilfestatistik: Erwerbssituation: Arbeitslos nach SGB II (ALG II) 42,3 % Arbeitslos nach SGB III (ALG I) 10,5 % Quelle: Deutsche Suchthilfestatistik 2007, Tabellenband Stationäre Rehabilitationseinrichtungen Repräsentativerhebung der Fachstelle FAIRE in rheinlandpfälzischen Einrichtungen 2007: Arbeitslosen- / Nichterwerbstätigenquote ca. 75 %.
19 Ausgewählte Daten zur Situation Suchtkranker % Arbeitslos ohne Schulabschluss ohne abgeschl. Berufsausbildung Stationäre med. Reha ALG I / ALG II Alkohol Frauen 8,6 30,1 3,9 23,0 Alkohol Männer 10,3 41,3 6,1 19,4 Illegale Drogen* Frauen 10,9 52,9 14,2 57,7 Illegale Drogen Männer 10,0 53,3 20,0 55,7 *Hierunter wurden zusammengefasst: Opiate, Cannabinoide, Kokain, Stimulanzien, Halluzinogene ** Rd. 70% der verschuldeten Personen hatten bis zu Schulden; die Verschuldung im Bereich illegale Drogen ist wesentlich höher.
20 Schnittstellen zwischen Suchtkrankenhilfe und ARGEn
21 Fallkonstellationen Fallkonstellation 1 Kundinnen und Kunden der ARGEn/Jobcenter mit problematischem Suchtmittelgebrauch/ -abhängigkeit nehmen von sich aus die Suchtberatung in Anspruch; der ARGE/dem Jobcenter ist die Problematik nicht bekannt Fallkonstellation 2 Ein problematischer Suchtmittelgebrauch/-abhängigkeit wird während des Leistungsbezugs SGB II bekannt und maßnahmerelevant Fallkonstellation 3 Rehabilitanden der Suchtkrankenhilfe beantragen nach einer stat. med. Rehabilitation Leistungen nach dem SGB II neu oder setzen den Leistungsbezug fort
22 Schnittstelle Suchtberatung Grundsätzliche Fragestellungen Freiwilligkeit der Suchtberatung Divergenz zwischen dem Grundsatz der Freiwilligkeit der Suchtberatung und dem Prinzip des Förderns und Forderns, d.h. Sanktionierung bei Nichterfüllung von in der EV gem. 15 AGB II vereinbarten Mitwirkungspflichten. Verschwiegenheitspflicht der Suchtberatung Divergenz zwischen der grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht der Suchtberatung nach 203 StGB und der in den 60 ff. SGB II definierten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Dritter bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Fallsteuerung / Case Management Fragen zur Fachlichkeit der Hilfeplanung und des Case Managements Wer stellt mit welcher Fachlichkeit verbindliche Hilfeplanungen für abhängigkeitskranke Langzeitarbeitslose auf?
23 Fallkonstellation 1 Langzeitarbeitslose mit Suchtproblemen nehmen ohne Einschaltung des Jobcenters die Hilfe der Suchtberatung in Anspruch. Offene Fragen: Ist die eigeninitiative Kontaktaufnahme Ausdruck der vorhandenen sozialen Kompetenz? Ist die Problemwahrnehmung und Handlungsorientierung im Jobcenter unzulänglich? Würde ein Hinweis auf die Suchtproblematik im Jobcenter für die Klienten erhöhte Risiken und Belastungen zur Folge haben oder würden sich verbesserte Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ergeben?
24 Fallkonstellation 1 Eine strukturelle Kooperation ist kritisch zu sehen: Erhalt einer unabhängigen und geschützten Suchtberatung für die Klienten würde sich dadurch i.d.r. keine besseren suchtspezifische Fördermöglichkeiten ergeben Jedoch: im Rahmen qualifizierter Beratung Hinweis, dass Offenlegung im Einzelfall entlastend wirken könnte Mitwirkungspflicht des Hilfeempfängers: bei Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme besteht Offen-legungspflicht gegenüber dem SGBII- Leistungsträger
25 Idealtypisches Vorgehen - Fallkonstellation 2 Bei Anhaltspunkten für schädlichen Substanzgebrauch /-abhängigkeit Clearing durch amb. Suchtkrankenhilfe Basis: Kooperationsvertrag / Leistungsvertrag (Datenschutz) Angebot/Leistung: weiterführende Hilfen/Bearbeitung der Problematik Erstellung individ. Hilfe-/Maßnahmeplan (Abstimmung: Fachkraft ARGE/Fachkraft SKH) wenn keine Vermittlung in eine stat./amb. med. Reha erforderlich ist: für U25: Angebot von Maßnahmen der schulischen Qualifizierung/beruflichen Orientierung oder Ausbildung für Ü25: Angebot von Maßnahmen des berufl. Trainings, Qualifizierung, Arbeitsgelegenheiten bei festgestellter Suchtmittelabhängigkeit Vermittlung in ambulante/stationäre med. Rehabilitation
26 Modellhafte Kunden/Klientenpfade (U25) Zielgruppe 1 U 25 Zielgruppe 2 Zielgruppe 3 Zielgruppe 4 FK ARGE/Agentur Profiling (intern/extern) Eingliederungsvereinbarung (EV) Anhaltspunkte für schädlichen Substanzgebr./ -abhängigkeit FK SKH* Clearing durch amb. Suchtkrankenhilfe aufgrund Koop.vertrag/ Leistungsvereinbarung FK ARGE/Agentur Arbeitsmarktintegration bzw. Maßnahmen zur AMI (ARGE: unverzügliches Angebot gem. 3 SGB II/ Agentur: Arbeitsförderung 3 SGB III u. Eingliederungsmaßnahme 421i SGB III) Keine Anhaltspunkte für Suchtprobl. Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration FK SKH* u. ARGE amb. / stat. Reha Hilfeplan AMI zu Beginn der Reha nach Entlassung u. Abklärung analog Zielgruppe 3 FK ARGE u. SKH* ambulantes Beratungssetting mit integrierten Maßnahmen der: Schule/Berufsvorbereitung beruflichen Ausbildung Integrationsförderung (Abbau weit. Vermittlungshemmnisse) Diagnose Suchtproblematik
27 Modellhafte Kunden-/Klientenpfade zur AMI Ü25 Zielgruppe 1 Zielgruppe 2 Ü 25 Zielgruppe 3 Zielgruppe 4 FK ARGE/Agentur Profiling (intern/extern) Eingliederungsvereinbarung (EV) FK ARGE/Agentur Arbeitsmarktintegration; bzw- Maßnahmen zur AMI Anhaltspunkte für schädlichen Substanzgebr./ -abhängigkeit Keine Anhaltspunkte für Suchtprobl. FK SKH* Clearing durch amb. Suchtkrankenhilfe aufgrund Koop.vertrag/ Leistungsvereinbarung Diagnose Suchtproblematik Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration FK SKH* u. ARGE amb. / stat. Reha Hilfeplan AMI zu Beginn der Reha nach Entlassung u. Abklärung analog Zielgruppe 3 FK ARGE/Agentur u. SKH* ambulantes Beratungssetting mit integrierten Maßnahmen: zur berufl. Qualifikation zur Arbeitsm.-integration zum Abbau weiterer Hemmnisse (kompl. Dienste) * Aufgaben der Fachkraft (FK) amb. Suchtkrankenhilfe/Suchtberatung: Koordination der Clearingphase sowie komplementärer Dienste bei weiteren Vermittlungshemmnissen Maßnahmeplanung u. koordination der med. Rehabilitation u. Arbeitsmarktintegration
28 Schnittstelle Stationäre med. Rehabilitation Anforderungen an die stat. med. Rehabilitation: Analyse der schulischen und beruflichen Biographie zu Beginn der Rehabilitation Entwicklung / Fortschreibung eines individuellen arbeitsmarktbezogenen Hilfe- / Maßnahmeplans Abstimmung des Profilingverfahrens zwischen ARGEn/Agenturen und Suchtkrankenhilfe SKH / AMI Zu Beginn u. während Arbeits- und Ergotherapie werden Assessments als Grundlagen für eine arbeitsmarktintegrative Beratung/Maßnahme durchgeführt, um Ressourcen und Fähigkeiten herauszuarbeiten und realistische Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration zu entwickeln.
29 Schnittstelle Stationäre med. Rehabilitation Dokumentation der Ergo- und Arbeitstherapie Verlauf und Ergebnisse der Ergo- und Arbeitstherapie werden in einem standardisierten Dokumentationsverfahren (bspw. MELBAgestützt) festgehalten Vermeidung von Doppeltestungen und Zeitverlusten Ergebnisse und Empfehlungen aus der Ergo- und Arbeitstherapie werden als Transferleistung an die nachfolgend zuständigen Institutionen übergeben
30 Transfer berufsbezogener Daten stat. Reha / ARGEn Beispiel: Handmappe, bestehend aus 5 Teilen: Fragebogen mit schulischer und beruflicher Anamnese ggf. arbeitsärztliche Einschätzung Informationen / Ergebnisse der Ergo-/Arbeitstheapie, berufspraktisches Training Praktikumszeugnisse Empfehlungen seitens der stat. Reha bzgl. weiterer Vorgehensweise Freiwilligkeit: Klient entscheidet, ob er diese Handmappe bei der ARGE vorlegt. Datenschutz!
31 Übergangsmanagement (Fallkonstellation 3) Geregeltes Übergansmanagement (best practise: Übergangsmanagement JSA) Zuständigkeitsklärung und Gewährung der Grundsicherung Die Zuständigkeit und die Gewährung der Grundsicherung sowie die Einleitung bzw. Weiterführung von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration werden spätestens vier Wochen vor der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation geklärt Hierzu sind mit den ARGEn/Jobcenters regionale (gut zu erreichen) und überregionale Regelungen zu treffen
32 Modellhafte Kunden/Klientenpfade (stat. med. Rehabilitation) Zielgruppe 1 Zielgruppe 2 Zielgruppe 3 Reha Zielgruppe 4 FK SKH Schnittstellenmanagement - Umsetzung Hilfeplan - Koordination der während med. Reha ( Suchttherapie ) durchgeführten Maßnahmen zur berufl. bzw. Arbeitsmarktintegration (z.b. Eignungsfeststellung, Qualifizierung, etc.) u. sozialen Rehabilitation (komplementäre Dienste z.b. Schuldnerberatung, etc.) FK ARGE/Agentur Profiling (Fortschreibung) Eingliederungsvereinbarung (EV) FK ARGE/Agentur u. SKH spezifische Maßnahmen* zur: Berufl. Qualifizierung Arbeitsmarktintegration Nachsorge Arbeitsmarktintegration * aufeinander abgestimmte Maßnahmen zum Erzielen von Integrationsfortschritten (arbeitsmarktbezogene, soziale u. persönliche).
33 Bruchlose Übergänge Entlassung aus med. Rehabilitation bzw. qualifiziertem Nachsorgeangebot kritische Phase der Neuorientierung Teilnahme an berufsrehabilitativen und berufsintegrativen Maßnahmen oder Arbeit/Ausbildung unter Einbindung in andere soziale Stützsysteme An der Schnittstelle zwischen med. und beruflicher Rehabilitation bzw. Arbeitsmarktintegration ergibt sich eine kritische Phase der Neuorientierung, große zeitliche Verzögerungen z.b. aufgrund bürokratischer Hemmnisse sind rückfallgefährdend und gefährden damit den bisherigen Rehabilitationserfolg
34 Schnittstelle Nachsorge Anforderungen an die SGB II-Träger: In Kooperation mit Nachsorgeangeboten der SKH und der Selbsthilfe: Sicherung des bisherigen Rehabilitationserfolgs Stabilisierung durch geeignete Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration Zeitnahe und nahtlose Sicherung arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen Sicherung von Teilhabechancen auch für Klienten, die nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind
35 Rückfallgefährdung durch Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit und Rückfall arbeitslos bei Entlassung erwerbstätig bei Entlassung Ergebnisse der ARA-Studie*: niedrigere Zufriedenheit in allen Lebensbereichen gravierende finanzielle Probleme geringere soziale Unterstützung geringere Selbstwirksamkeit Innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung 60,8% aller Rückfälle 36,5% aller Rückfälle stärkere Wertlosigkeitsgefühle höhere Depressivitätswerte schwächere soziale Integration seltener regelmäßiger Kontakt zu Selbsthilfegruppen * Henkel 2008
36 Verbesserung der Kooperation durch Netzwerkbildung
37 Definition von Netzwerken Ein Netzwerk ist ein Forum, in dem die Akteure, ( ) als Repräsentanten ihrer Organisation (...) oder als Einzelperson auftreten und zumeist auf informeller Ebene miteinander kommunizieren. Alle Akteure eint ein gemeinsames Handlungsproblem (...), das sie aus unterschiedlichen, jedoch wechselseitig abhängigen Interessen in einem nicht hierarchischen Raum gleichberechtigt bearbeiten wollen Sänger, R. (2000): Netzwerke in der Jugendberufshilfe Mut zum Risiko. In: BBJ service ggmbh Handlungsleitfaden: Zugänge zu Arbeit und Beruf Anregungen zur Kooperation in sozialen Brennpunkten, Berlin, S
38 Netzwerke Ausgangspunkt für die Netzwerkbildung: gemeinsames Problem Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Lösung Netzwerke schaffen Rahmenbedingungen für die Klärung von Hindernissen das Kennenlernen der unterschiedlichen Problematiken das Verständnis für bestimmte Handlungsweisen und Haltungen
39 Voraussetzungen für Kooperation ein Initiator für die Kontaktaufnahme die fachliche Zuständigkeit für den Aufgabenbereich aufgrund gesetzlicher Regelungen oder der Selbstverpflichtung von Akteuren fachliche und soziale Kompetenzen der Akteure die Motivation und Bereitschaft zur Investition für ein gemeinsames Ziel die Kenntnis der Aufgaben und die Akzeptanz der Kompetenzen der Partner eine gemeinsame Zielfindung und Aufgabenteilung eine von den Beteiligten akzeptierte Koordinierungsstelle gleiche Rechte und Pflichten für die Beteiligten und Sicherstellung einer Win-Win-Situation gegenseitiges Vertrauen und die Transparenz von Entscheidungsprozessen
40 Kooperationsformen und Ebenen von Netzwerkarbeit (1) 1. Stufe "Informieren": Basiert auf Transparenz und wechselseitigem Austausch von Informationen zum Beispiel über Arbeitstreffen, Verteilerlisten und/oder Datenbanken. 2. Stufe "Abstimmen": Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in Richtung aufeinander abgestimmter Vorgehensweisen. Dies geht meist einher mit einer mehr oder weniger ausgeprägten Institutionalisierung in Form von Arbeitskreisen, Runden Tischen etc.
41 Kooperationsformen und Ebenen von Netzwerkarbeit (2) 3. Stufe "Zusammenwirken": Gemeinsame Bewältigung von Aufgaben in der Praxis und Umsetzung von vereinbarten Zielen. Dies erfordert die Festlegung von Kompetenzund Verantwortungsbereichen einschließlich einer klaren Aufgabenverteilung
42 Netzwerke zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker Multiple Problemlagen erfordern die Bereitstellung unterschiedlichster Hilfen. Netzwerkpartner sind: ambulante Suchtkrankenhilfe (Suchtberatung; ambulante Reha) stationäre Suchtkrankenhilfe Nachsorgeeinrichtungen (Adaptionshäuser, Betreutes Wohnen) Agenturen für Arbeit / Träger der Grundsicherung nach dem SGB II (ARGEn/Jobcenter) Sozialämter Rentenversicherung Bewährungshilfe Soziale Dienste z.b. Schuldnerberatung Wohnungslosenhilfe
43 Netzwerke zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker Die Hilfen der beteiligten Institutionen bei der Rehabilitation Suchtkranker werden in einem Netzwerk bereitgestellt und auf der Einzelfallebene aktiviert. Fallübergreifend werden im Rahmen regelmäßiger Treffen Absprachen für ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen getroffen. Ziel ist ein regional abgestimmtes Übergangssystem von der med. Rehabilitation zu Leistungen der beruflichen und sozialen Integration
44 Vernetzung der notwendigen Hilfen amb./stat. Behandlung Entgiftung Erwerb Schulabschluss Berufsvorbereitung Ärztliche Behandlung Medizinische Hilfen Schulische Hilfen Orientierung Praktika Integration Abhängigkeitskranker Rückfallarbeit Psychol. Hilfen Psychosoziale Hilfen Berufliche Hilfen Bewerbertraining Ausbildung Umschulung Sozialpäd. Hilfen Schuldnerberatung Bewährungshilfe Allgemeine Hilfen MPU Fort- u. Weiterbildung
45 Bewertung der Netzwerkgespräche Netzwerkgespräche werden gut angenommen und positiv bewertet insb. Gewinnung neuer Informationen und Erkenntnisse Knüpfung neuer interessante Kontakte Arbeitserleichterungen durch Kenntnis der Zuständigkeiten und regionaler Ansprechpartner Revidierung von alten Vorurteilen Die Sektoren sprechen über Probleme, suchen aktiv nach Lösungen und.finden Sie!
46 Praxiserfahrungen
47 Praxiserfahrungen Zusammenarbeit zwischen SKH und ARGE ist bundesweit sehr unterschiedlich SKH beklagt Probleme bei der Zusammenarbeit (insb. Erreichbarkeit; Übergang stat. med. Reha/SGB II-System) Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen ARGEn/SKH sind (noch) nicht die Regel Struktur des SGB II-Systems verhindert landes- und bundesweit einheitliche Regelungen Fortbildungsbedarf bei den Fachkräften der SKH (SGB II, SGB III) Fortbildungsbedarf bei den Fachkräften der ARGEn (Suchtkrankenhilfe/Schulden etc.)
48 Praxiserfahrungen Fortbildungsbedarf bei den Fachkräften der ARGEn / Jobcenter Fachkunde Sucht / Ansprechen der Suchtproblematik / Vermittlung von Hilfen Spürbare Verbesserung der Zusammenarbeit durch regionale Netzwerke und runde Tische nur vereinzelt regional abgestimmte Verfahren hoher Bedarf an ausreichenden spezifischen arbeitsmarktintegrative Maßnahmen Entwicklung guter Ansätze und neuer Projekte in Kooperation zwischen FAIRE / ARGEN / SKH
49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenhalt ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg. (Henry Ford)
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