Regulatorische Zusammenarbeit in TTIP Analyse des Verhandlungsvorschlages der EU-Kommission zur 12. TTIP-Verhandlungsrunde

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1 BEWERTUNG Regulatorische Zusammenarbeit in TTIP Analyse des Verhandlungsvorschlages der EU-Kommission zur 12. TTIP-Verhandlungsrunde 07/07/2016 Die Positionen enthalten ausschließlich Vorschläge zu horizontaler regulatorischer Zusammenarbeit. Am 21. März hat die Europäische Kommission anlässlich der 12. Verhandlungsrunde von TTIP ihre Verhandlungsposition zur regulatorischen Zusammenarbeit und zur guten Regulierungspraxis (good regulatory practice) veröffentlicht. Die Position enthält keine Vorschläge zur sektorspezifischen Zusammenarbeit. Die Vorschläge kommen den USA und europäischen Verhandlungskritikern entgegen. Regulatorische Zusammenarbeit soll ergebnisoffen und auf Grundlage des Vorsorgeprinzips stattfinden. Informationen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit sollen Stakeholdern und Handelspartnern mehr Transparenz bieten. Mechanismen für regulatorische Zusammenarbeit bleiben vage. Statt eines institutionellen Rahmens für regulatorische Zusammenarbeit findet sich, bis auf grundlegende Prinzipien, nur ein Platzhalter. Die Definition von internationalen Standards wird nicht adressiert. Fabian Wendenburg Außenwirtschaftspolitik T:

2 I. Einführung Die Europäische Kommission hat zur 12. TTIP-Verhandlungsrunde ihre neuen Verhandlungspositionen zur regulatorischen Zusammenarbeit sowie zur guten Regulierungspraxis (good regulatory practice) vorgelegt und diese am 21. März 2016 veröffentlicht. Diese stellen eine Überarbeitung der Vorschläge vom Februar 2015 dar. Die EU ist dabei einerseits in einigen Bereichen auf die USA zugegangen und hat andererseits Aspekte der in Teilen der Öffentlichkeit geäußerten Kritik aufgegriffen. Die Kommission legt in diesen Papieren ausschließlich Vorschläge zur horizontalen Zusammenarbeit vor. Vorschläge zur sektorspezifischen Zusammenarbeit sind nicht enthalten. II. Die Verhandlungsposition der EU-Kommission Im Folgenden wird die Verhandlungsposition der EU im Einzelnen beschrieben: Spielraum der Vertragsparteien 1 und Regulierungsprinzipien Das so genannte right to regulate soll in der Präambel des Kapitels zur regulatorischen Zusammenarbeit festgeschrieben werden. Im Textvorschlag der EU-Kommission heißt es zudem, TTIP werde den Spielraum der Vertragsparteien nicht einschränken, ein hohes Niveau in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit, Sicherheit sowie beim Daten- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Laut EU-Vorschlag soll die regulatorische Zusammenarbeit keine Vertragspartei zu einem bestimmten Ergebnis verpflichten. Jede Seite soll ihre eigenen Prinzipien der Regulierung, der Risikobewertung und des Risikomanagements weiterhin anwenden können. Hier wird in einer Fußnote explizit auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den darin verankerten Prinzipien (unter anderem Vorsorgeprinzip) hingewiesen. Dieser Bezug ist neu und war in vorherigen Verhandlungsvorschlägen nicht zu finden. Auch das EU-Kanada-Abkommen CETA enthält keinen expliziten Bezug zum Vorsorgeprinzip (wohl aber implizite Hinweise). Durch TTIP soll der Austausch über diese Prinzipien zudem gefördert werden. Dienstleistungen, die im öffentlichen Interesse und namentlich in den Bereichen Wasser, Gesundheit, Bildung und Soziales erbracht werden, sollen aus diesem Kapitel ausgeklammert werden. Anwendungsbereich TTIP soll nur die EU und die USA zur Zusammenarbeit verpflichten. Die Zusammenarbeit auf Ebene der Mitgliedstaaten und der US-Bundesstaaten soll lediglich dort erfolgen, wo die Regulierungsbehörden dies auf der Basis gemeinsamer Interessen anstoßen. Auf EU-Ebene soll die regulatorische Zusammenarbeit auf Verordnungen, Richtlinien sowie Durchführungsund delegierte Rechtsakte Anwendung finden. In den USA sollen Ausarbeitungen der Regulierungsbehörden sowie Gesetzentwürfe, die die US-Administration an den Kongress übermittelt, in die regulatorische Zusammenarbeit einbezogen werden. 1 Als Vertragsparteien werden die EU und die USA definiert, nicht die EU-Mitgliedstaaten. 2

3 Transparenz und Konsultationen Beide Vertragsparteien sollen während des Regulierungsprozesses zum frühestmöglichen Zeitpunkt Informationen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit anbieten. Konkret heißt das für die EU, dass die USA vor einer endgültigen Beschlussfassung durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder die Möglichkeit zur Zusammenarbeit erhalten. In den USA soll dies vor Beginn der notice-and-comment-periode möglich sein. Dies beinhaltet ausdrücklich nicht die Verpflichtung, Textentwürfe zu teilen oder zu veröffentlichen. Diese Klarstellung ist im Vergleich zu früheren Textentwürfen neu. Stakeholder sollen früh in den Prozess eingebunden werden. Sie sollen die Möglichkeit zur Information und Kommentierung haben und eigene Initiativen vorbringen können. Allerdings sollen Vorschläge für neue Regulierungsmaßnahmen von Stakeholdern aus EU und USA gemeinsam eingebracht werden (Natural or legal persons of both parties may jointly submit to the Parties concrete and sufficiently substantiated proposals for regulatory measures).2 Institutioneller Mechanismus Die Kommission schlägt ein Joint Annual Regulatory Cooperation Program vor, das einen jährlichen Überblick über geplante Regulierungsvorhaben geben soll. EU und USA sollen dazu jeweils ein Beratungsgremium einrichten. Während die EU im Februar 2015 noch einen Regulatory Cooperation Body vorgeschlagen hatte, um die regulatorische Zusammenarbeit zwischen EU und USA zu institutionalisieren, findet sich im neuen Vorschlag an dieser Stelle nur ein Platzhalter. Die Kommission hat angekündigt, hierzu weitere Vorschläge zu unterbreiten. Die Kommission nennt aber bereits vier Prinzipien, die für diesen Mechanismus gelten sollen: Rechenschaft: Regelmäßige Überprüfung auf Ministerebene, zweijährig Vorlage eines Berichtes bei Regierungen und Parlamenten. Koordinierung: Effektive Koordinierung von Regulierungsvorhaben und bei der Umsetzung des Abkommens. Transparenz: Information über Agenda und Stand der Zusammenarbeit, Einbindung von Stakeholdern. Keine Entscheidungsbefugnis, bestehende Regulierungs- und Gesetzgebungsverfahren dürfen nicht ersetzt werden. Internationale regulatorische Vereinbarungen TTIP soll dazu beitragen, internationale regulatorische Vereinbarungen weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die transatlantische Zusammenarbeit in internationalen Gremien soll gefördert werden. Als internationale regulatorische Vereinbarungen gelten nur solche, die in internationalen Gremien beschlossen wurden, die von Regulierungsbehörden beider Partner zum Zwecke der Regulierung anerkannt sind. 2 TTIP- EU proposal for Chapter: Regulatory Cooperation, Article x5, (2). 3

4 Gute Regulierungspraxis Jede der Parteien soll Grundprinzipien einer guten Regulierungspraxis berücksichtigen: Transparente Planung und Vorbereitung von Regulierungen, Stakeholderanhörungen, Folgenabschätzungen und Ex-post- Bewertungen bestehender Regulierungen. Jede Vertragspartei soll einmal jährlich eine Liste der geplanten relevanten Regulierungsvorhaben mit Informationen über Umfang und Ziele veröffentlichen. Stakeholderkonsultationen sollen frühzeitig und auf der Grundlage umfassender Information stattfinden. Die Eingaben sollen öffentlich gemacht werden. Jede Verhandlungspartei soll das Ergebnis des Konsultationsprozesses öffentlich darlegen. Streitschlichtung Die regulatorische Zusammenarbeit und die Verpflichtung auf die gute Regulierungspraxis sollen nicht dem Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens unterliegen. III. Bewertung Der neue Kommissionsvorschlag kommt sowohl dem Verhandlungspartner USA als auch den Verhandlungskritikern in Europa an zentralen Stellen entgegen. Das dürfte die Chancen für eine n Verhandlungserfolg und für eine größere öffentliche Zustimmung erhöhen. Im Bereich der guten Regulierungspraxis greift die EU-Kommission zentrale Forderungen der USA auf. Die Möglichkeit, frühzeitig über Regulierungsvorhaben der EU informiert zu werden, ist ebenso ein Kernanliegen der US-Seite wie die Verbesserung der Transparenz bei der Entwicklung von Regulierungen auf EU-Seite. Die jährliche Veröffentlichung von Regulierungsvorhaben würde die Transparenz zusätzlich erhöhen. Allerdings ist die EU nicht bereit, sich zu verpflichten, den USA Einsicht in Textentwürfe zu gewähren. Von einer größeren Transparenz bei der Erarbeitung von Regulierungen können auch andere Stakeholder und Handelspartner profitieren, nicht nur die USA. Dies ist zu begrüßen. Mit dem klaren Schutz bestehender Gesetzgebungs- und Regulierungsprozesse, mit der Ausnahme sensibler Dienstleistungen und mit dem Schutz europäischer Regulierungsprinzipien, inklusive der impliziten Nennung des Vorsorgeprinzips, greift die EU zudem zentrale Kritikpunkte an TTIP auf. Dadurch könnte die Kritik an der in Teilen der Bevölkerung umstrittenen regulatorischen Zusammenarbeit entschärft werden. Bedauerlich ist, dass die Vorschläge für einen Mechanismus zur künftigen regulatorischen Zusammenarbeit vage sind. Das ist ein Rückschritt im Vergleich zum bisherigen Diskussionsstand. Gerade in der zukünftigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Regeln liegt ein großes Potenzial des Abkommens. Die Kommission sollte hier schnell Konkretisierungen vorlegen. Problematisch ist zudem, dass sich Stakeholder nur dann konkrete und ausreichend fundierte 3 Vorschläge für Regulierungsmaßnahmen einbringen können, wenn sie transatlantische Positionen mit einem Partner auf der anderen Seite des Atlantiks entwickeln. Dies benachteiligt jene Stakeholder, denen ein kompetenter Ansprechpartner auf der anderen Seite des Atlantiks fehlt, darunter beispielsweise jene Branchenverbände auf EU-Seite, für die es in den USA kein Pendant gibt. 3 Übersetzung durch die Autoren. 4

5 Auch der Vorschlag, Gesetzesentwürfe, die die US-Regierung an den Kongress übermittelt, in die regulatorische Zusammenarbeit einzubeziehen, wird vermutlich auf die Kritik des Verhandlungspartners stoßen. Wenn die Vereinbarungen über die regulatorische Zusammenarbeit und die gute Regulierungspraxis nicht dem Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens unterliegen, gibt es keinen effektiven Mechanismus, um die Vereinbarungen durchzusetzen. Quellenverzeichnis Europäische Kommission (2016). TTIP EU-Proposal for Chapter: Good Regulatory Practices, Europäische Kommission (2016). TTIP EU-Proposal for Chapter: Regulatory Cooperation, Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. (BDI) Breite Straße 29, Berlin T: Redaktion Dr. Stormy-Annika Mildner T: Fabian Wendenburg T: Julia Howald T:

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