Aus der Zulassungsabteilung
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- Caroline Schäfer
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1 Aus der Zulassungsabteilung 25 Änderungen von Satzung und Entschädigungsregelungen der KVSH 29 Medizinische Infektionspräventionsverordnung in Schleswig Holstein 29 Seite Aus der Zulassungsabteilung Hinweise: bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg. Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O (Behördenführungszeugnis) zu beantragen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das unter hinterlegte Formular (Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit). Die Bewerbung wird nicht durch eine eventuell erfolgte Wartelisteeintragung ersetzt! um Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze können sich auch Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren bewerben, um einen anderen Arzt/eine andere Ärztin bzw. mehrere Ärzte/Ärztinnen anzustellen. Der Arzt/die Ärztin/die Ärzte muss bzw. müssen namentlich genannt werden und die oben bezeichneten Unterlagen sind für ihn/sie einzureichen. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das unter hinterlegte Formular (Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes). es besteht die Möglichkeit, dass ein für einen vollen Versorgungsauftrag ausgeschriebener Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz von zwei Ärzten/Ärztinnen übernommen wird, die den Sitz übernehmen und ihren Versorgungsauftrag jeweils auf einen halben Versorgungsauftrag beschränken. um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und,, Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben. Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/ deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt. Im Nordlicht erfolgen Ausschreibungen von Praxen, die psychotherapeutisch tätig sind. Ausschreibungen von Ärzten befinden sich im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt. Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Bewerbungsfrist* Ausschreibungsnummer Kreisregion Stadt Flensburg/ Kreis Schleswig-Flensburg EP /2017 Stadt Lübeck EP /2016 ausschließlich Kinder und Jugendliche Kreis Nordfriesland EP /2017 Kreisregion Stadt Neumünster/ EP /2017 Kreis Rendsburg-Eckernförde Stadt Lübeck EP /
2 Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Bewerbungsfrist* Ausschreibungsnummer Kreis Herzogtum Lauenburg EP /2017 Stadt Kiel EP /2017 Kreisregion Stadt Flensburg/ EP /2017 Kreis Schleswig-Flensburg Kreis Dithmarschen EP /2017 Stadt Kiel EP /2017 Kreis Ostholstein EP /2017 Stadt Lübeck EP /2017 Stadt Kiel EP /2017 Stadt Lübeck EP /2017 Kreis Dithmarschen EP /2017 Stadt Lübeck EP /2017 * Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maximal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird, das beantragte Fachgebiet eindeutig angegeben ist, ein Arztregisterauszug beigefügt wurde und der Antrag unterschrieben ist. Folgende sitze waren bereits ausgeschrieben, jedoch hat sich innerhalb der Bewerbungsfrist niemand beworben, sodass Sie sich um diese Sitze weiterhin bewerben können: Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform Ausschreibungsnummer FL/SL-FL EP 3489/2016 Für nähere Informationen stehen Ihnen unter den Tel.-Nummern und 258 unsere Sachbearbeiter zur Verfügung. Folgende Ärzte/ wurden im Rahmen des Sonderbedarfes zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht bestandskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Name Fachgruppe/Schwerpunkt Niederlassungsort Niederlassungsdatum Dr. med. Björn Güldenzoph Innere Medizin, Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie Reinbek, Hamburger Straße 41 Dr. med. Heike Fink Bad Oldesloe, Schützenstraße 55 Stefan Oliver Beckmann Handewitt, Wiesharder Markt Nordlicht aktuell
3 Folgende Ärzte/ wurden ermächtigt bzw. bei folgenden Ärzten haben sich Änderungen ergeben (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ermächtigungsverzeichnis auf Name Fachgruppe Ort Prof. Dr. med. Stephan Hellmig Innere Medizin Rendsburg Dr. med. Sabine Schulzeck Anästhesiologie Kiel Dr. med. Dieter Siebrecht Anästhesiologie Kiel Dr. med. Martin Gleim Anästhesiologie Kiel Sozialpädiatrisches Zentrum des Klinikums Itzehoe Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie und Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. med. Holger Zeidler Innere Medizin Kiel Itzehoe Prof. Dr. med. Henning Stolze Neurologie Flensburg Dr. med. Stefan Kuster Innere Medizin Ratzeburg Prof. Dr. med. Felix Braun Chirurgie Kiel Dr. med. Alexander Leins Chirurgie Kiel Priv.-Doz. Dr. med. Hiltrud Muhle Neuropädiatrie Kiel Prof. Dr. med. Monika Brüggemann Laboratoriumsmedizin Kiel Prof. Dr. med. Thomas Schwarz Haut- und Geschlechtskrankheiten Kiel Prof. Dr. med. Jochen Brasch Haut- und Geschlechtskrankheiten Kiel Dr. med. Friederike Egberts Haut- und Geschlechtskrankheiten Kiel Prof. Dr. med. Detlef Zillikens Haut- und Geschlechtskrankheiten Lübeck Dr. med. Mariella Fleischer Haut- und Geschlechtskrankheiten Lübeck Henning Bostelmann Arzt ohne Gebietsbezeichnung Süsel Hilde Wolski Nephrologie Elmshorn Dr. med. Jochen Brack Psychiatrie Geesthacht Dr. med. Renata Kreibich Psychiatrie und Geesthacht Herbert Görne Allgemeinmedizin Geesthacht Folgende Ärzte//MVZ wurden zugelassen und haben um Veröffentlichung gebeten: Name Ort Fachgruppe Beginn Nachfolger von Dr. med. Sonja Brühne Dr. med. Ranja Aoukal Dipl.-Psych. Andrea Gartmann-Skambracks Dipl.-Psych./Dipl.-Soz. Päd. Dorothee Katz Janka Jordt Kronshagen, Eichkoppelweg Heiligenstedten, Brückenstraße Lübeck, Dr.-Julius-Leber-Straße Lübeck, Claudiusring 32 a Lübeck, Moislinger Allee 2 c Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenheilkunde und Geburtshilfe Neurologie Doris Scharrel Gudrun Thielsen Dipl.-Psych. Hanna Ekke Dipl.-Psych. Ellen Grimm 27
4 Folgende Ärzte//MVZ haben Anstellungsgenehmigungen erhalten und um Veröffentlichung gebeten: Name des anstellenden Arztes/MVZ MVZ Buntenskamp GmbH Tim Hagemann, Dr. med. Christina Caroline Peschties Roland Emme Dr. med. Uwe Bannert FEK Neumünster GmbH Gerhard Leinz Dr. med. Sabine von Heyer, Dr. med. Christian von Heyer, Dr. med. Henning Rasche Medizinische Versorgungszentren Klinikum Nordfriesland GmbH MVZ Tönning MVZ am Prinzesshofpark ggmbh Prof. Fricke/Dr. Jahrbeck/ Dr. Süfke Ort Fachgruppe Beginn Name des Angestellten Geesthacht, Buntenskamp 5 a Bad Malente, Rosenstraße Glinde, Markt Bad Segeberg, Oldesloer Straße Neumünster, Parkstraße Kiel, Wilhelminenstraße Flensburg, Rathausstraße Tönning, Selckstraße Itzehoe, Viktoriastraße Ratzeburg, Röpersberg Dr. med. Barbara Hogan Allgemeinmedizin Olympia Diamanti ganztags Chirurgie Dr. med. Matthias Tennie Hals-Nasen- Ohrenheilkunde Dipl.-Psych. Dirk Lambert Dr. phil. Dipl.-Psych. Neele Lehmann Dipl.-Psych. Katharina Brokelmann Dr. med. Friederike Wohlschläger Chirurgie Dr. med. Klaus Haug Chirurgie Dr. med. Markus Sack Erhöhung von halb- auf ganztags Innere Medizin, Schwerpunkt Nephrologie Dr. med. Gesche Weber ganztags Folgende Ärzte//MVZ haben die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis erhalten und um Veröffentlichung gebeten: Name Fachgruppe von nach Datum Sven Carstensen Ostring 334 Grabastraße Reza Aghamiri Ostring 334 Grabastraße Dipl.-Psych. Gabriele Ottemeyer Lübeck, Lilienstraße Lübeck-Travemünde, Kleines Haff Nordlicht aktuell
5 Änderungen von Satzung und Entschädigungsregelungen der KVSH Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 23. November 2016 Satzung und Entschädigungsregelungen Teil I und II der KVSH geändert. Die Änderungen wurden mit Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde vom 21. Februar 2017 genehmigt und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter KVSH Rechtsquellen Satzung bzw. Entschädigungsregelungen Teil I oder Entschädigungsregelungen Teil II. Im Einzelfall wird der Text der Bekanntmachung auf Anforderung in Papierform zur Verfügung gestellt. Medizinische Infektionspräventionsverordnung in Schleswig-Holstein Neues Meldeverfahren für ambulant operierende Praxen Darlegung des OP-Spektrums an die Gesundheitsämter Die vorgesehene Novellierung der Medizinischen Infektionspräventionsverordnung (MedIpVO) betrifft in weiten Teilen den stationären Bereich eine wesentliche Änderung bringt sie aber auch für ambulant Operierende mit sich. Die MedIpVO regelt im Wesentlichen strukturelle und personelle Voraussetzungen zur Einhaltung von Maßnahmen der Hygiene für bestimmte medizinische Einrichtungen im ambulanten Bereich für: Einrichtungen für ambulantes Operieren Dialyseeinrichtungen Tageskliniken Weitergabe infektionsschutzrelevanter Informationen erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen und von Erregern mit Resistenzen und Multiresistenzen, Erfassung des Antibiotikaverbrauchs Der jetzt im Paragrafen 2 neu eingefügte Absatz 4 verpflichtet Einrichtungen für ambulantes Operieren zur Information der Gesundheitsämter über Art und Umfang der ambulant durchgeführten Operationen. Jährlich, bis zum 31. März, muss das OP- Spektrum für das jeweils zurückliegende Jahr übermittelt werden. Die vorzunehmende Risikobewertung der Einrichtung zur Ausstattung mit Hygienefachpersonal ist davon unberührt: (4) Zu Zwecken der infektionshygienischen Überwachung haben die Einrichtungen für ambulantes Operieren dem Gesundheitsamt Art und Umfang der Operationen des jeweiligen Vorjahres jährlich bis zum 31. März schriftlich mitzuteilen. Diese Informationen dienen den Gesundheitsämtern als Entscheidungsgrundlage bei ihren Aufgaben im Bereich der infektionshygienischen Überwachung. In welcher Form genau die Informationen übermittelt werden sollen (Medium) ist in der MedIpVO nicht definiert darüber verständigen sich die zuständigen Gesundheitsämter mit den jeweiligen Praxen. Die Änderung der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen erfolgt aufgrund von Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und auf Basis von Evaluationsergebnissen, der Berichte der Gesundheitsämter zur infektionshygienischen Überwachung. Es fließen Erkenntnisse des Landes zur Umsetzung der bisherigen Regelungsinhalte und zur Verbesserung der Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ein. Informationen zur Infektionsprävention des Landes und zur Landesverordnung im Internet unter: Infektions- und Krankenhaushygiene Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen 29
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