Roundtable TVöD. Mitgliederbefragung zur Mitarbeitereingruppierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Roundtable TVöD. Mitgliederbefragung zur Mitarbeitereingruppierung"

Transkript

1 Roundtable TVöD Mitgliederbefragung zur

2 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen Ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

3 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen Ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

4 Beteiligung an der Umfrage AG I AG II AG III

5 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

6 Tarifbindung 13 Tarifbindung keine Tarifbindung ohne Angabe Gesamtsumme der Rückmeldungen 115

7 Tarifbindung in der AG I 9% Tarifbindung 30% 61% keine Tarifbindung keine Angabe Gesamtsumme der Rückmeldungen 46

8 Tarifbindung in der AG II 11% Tarifbindung 36% 53% keine Tarifbindung keine Angabe Gesamtsumme der Rückmeldungen 36

9 Tarifbindung in der AG III 15% 52% 33% Tarifbindung keine Tarifbindung keine Angabe Gesamtsumme der Rückmeldungen 33

10 Welche Vertragsarten kommen zum Einsatz? TVöD TVöD + andere Tarifverträge (Gastro; Gebäudereinigung) 2 4 TVöD + andere Tarifverträge (Gastro; Gebäudereinigung) + freie Vertäge verdi Metall NGG 48 Deutscher Bühnenverein Keine Angaben

11 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

12 Organisationseinheiten Leitung Verwaltung Marketing Vertrieb/Verkauf Veranstaltungstechnik Haustechnik Künstler Ausbildung Service (Garderobe, Hostessen u.s.w) Reinigung Security Gastronomie Sekretariat Projektleitung Rechnungswesen

13 Mitgliederbefragung zur Organisationseinheiten AG I -AG III Leitung Verwaltung Marketing Vertrieb/Verkauf VA Technik Haustechnik Künstler Ausbildung Hostessen Reinigung Security Gastronomie Sekretariat Projektltg Rechnungswesen

14 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen Ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

15 Mitgliederbefragung zur abweichende Nennung Leitung

16 Zuordnung der Eingruppierungen Verwaltung von bis Mehrzahl min E 1 E 12 E 5 max E 7 E 13 E 8 / E 9 Keine Angabe: AG I = 22 von 46 Teilnehmern AG II = 22 von 36 Teilnehmern AG III = 26 von 33 Teilnehmern

17 abweichende Nennung 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, Verwaltung

18 Zuordnung der Eingruppierungen Sekretariat von bis Mehrzahl min E 1 E 8 E 5 / E 6 max E 2 E 14 E 9 Keine Angabe: AG I = 35 von 46 Teilnehmern AG II = 24 von 36 Teilnehmern AG III = 25 von 33 Teilnehmern

19 Zuordnung der Eingruppierungen Marketing von bis Mehrzahl min E 1 E 13 E 6 max E 5 E 14 E 9 Keine Angabe: AG I = 32 von 46 Teilnehmern AG II = 27 von 36 Teilnehmern AG III = 27 von 33 Teilnehmern

20 Zuordnung der Eingruppierungen Vertrieb/Verkauf von bis Mehrzahl min E 1 E 13 E 7 / E 9 max E 5 E 14 E 8 - E 10 Keine Angabe: AG I = 34 von 46 Teilnehmern AG II = 25 von 36 Teilnehmern AG III = 27 von 33 Teilnehmern

21 Zuordnung der Eingruppierungen Veranstaltungstechnik von bis Mehrzahl min E 3 E 8 E 6 max E 6 E 15 E 9 Keine Angabe: AG I = 25 von 46 Teilnehmern AG II = 19 von 36 Teilnehmern AG III = 26 von 33 Teilnehmern

22 abweichende Nennung Veranstaltungstechnik

23 Zuordnung der Eingruppierungen Haustechnik von bis Mehrzahl min E 2 E 12 E 5 / E 6 max E 3 E 14 E 6 u. E 9 Keine Angabe: AG I = 27 von 46 Teilnehmern AG II = 20 von 36 Teilnehmern AG III = 26 von 33 Teilnehmern

24 abweichende Nennung Haustechnik

25 Zuordnung der Eingruppierungen Künstler min E 6 E 11 max E 8 E 14 von bis Mehrzahl Keine Angabe: AG I = 46 von 46 Teilnehmern AG II = 36 von 36 Teilnehmern AG III = 31 von 33 Teilnehmern

26 Zuordnung der Eingruppierungen Service von bis Mehrzahl min E 1 E 8 E 1 / E2 max E 2 E 10 E 3 E6 Keine Angabe: AG I = 42 von 46 Teilnehmern AG II = 30 von 36 Teilnehmern AG III = 31 von 33 Teilnehmern

27 Zuordnung der Eingruppierungen Reinigung von bis Mehrzahl min E 1 E 5 E 1 / E2 max E 1 E 5 E 2 Keine Angabe: AG I = 35 von 46 Teilnehmern AG II = 36 von 36 Teilnehmern AG III = 32 von 33 Teilnehmern

28 Fragestellung 1. Unser Unternehmen ist Mitglied der AG? 2. Unser Unternehmen unterliegt der Tarifbindung Wenn ja welcher? 3. In unserem Unternehmen finden sich folgende der nachstehenden Organisationseinheiten 4. Abweichend zu 3. werden bei uns die Organisations- einheiten wie folgt benannt 5. Welche Eingruppierung/Tarifgruppen findet man in den genannten Organisationsbereichen nach Frage Wie viele Ebenen/Hierarchieebenen kann man grundsätzlich bei Ihnen unterscheiden(ohne Azubis) 7. Welche Eingruppierungen können Sie diesen Ebenen zuordnen 8. Der Arbeitsgruppe möchten Sie noch folgende Informationen mitteilen

29 Anzahl der Hierarchie Ebenen Stufe 5 Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 AG I AG II AG III nicht beantwortet 46

30

Tarifrunde AWO NRW 2016/17 FB 3 NRW,

Tarifrunde AWO NRW 2016/17 FB 3 NRW, Der Rahmen: Tarifverhandlungen für rund 38.000 Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in NRW Altenpflege, Sozial und Erziehungsdienst / Kita, ambulante Pflege, Behindertenhilfe, Beratungsstellen und viele

Mehr

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens ver.di - Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen 1 Tarifpolitik und Eingruppierung Was

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 4 Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Entgeltrahmentarifvertrag BAP Stand: 17.09.2013 Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstrasse 2-3a, 10117 Berlin und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F Prüfungsausschuss B1, Montag, 22. September 2014, Raum: 403D 09:30-10:00 4678276 Rechnungswesen / Materialwirtschaft A 10:10-10:40 5659097 Marketing / Rechnungswesen F 10:50-11:20 9077545 Rechnungswesen

Mehr

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-B

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben.

Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben. Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-4664/4655 FAX

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Tarifvergleich für die unteren Lohngruppen im Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg. Folgende Tarife werden mit den AVR verglichen:

Tarifvergleich für die unteren Lohngruppen im Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg. Folgende Tarife werden mit den AVR verglichen: Tarifvergleich für die unteren Lohngruppen im Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR verglichen:

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom

Mehr

Entgelt in der ITK-Branche 2010

Entgelt in der ITK-Branche 2010 Entgelt in der ITK-Branche 2010 Eine Analyse der IG Metall Entstehung der Entgeltanalyse-Reihe Grundkonzeption: Im Jahr 1997 gab es 3 Workshops zur Konzeption der ITK- Gehaltsanalyse und eine Piloterhebung

Mehr

9. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO Bayern) vom 31. März 2015

9. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO Bayern) vom 31. März 2015 "" 9. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO Bayern) vom 31. März 2015 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 zum

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

n D e R Bistum Limburg der Mitte

n D e R Bistum Limburg der Mitte Information für die Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Limburg Die Umsetzung des Änderungsvertrages Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil

Mehr

Herzlich Willkommen zur Vorstellung des Ausbildungsberufs Industriekauffrau / -mann. Dienstag, 5. April 16

Herzlich Willkommen zur Vorstellung des Ausbildungsberufs Industriekauffrau / -mann.  Dienstag, 5. April 16 Herzlich Willkommen zur Vorstellung des Ausbildungsberufs Industriekauffrau / -mann www.helsa.com Dienstag, 5. April 16 helsa Group International Ausbildungsberuf Industriekaufmann Anforderungen Auswahlprozess

Mehr

Tarifvertrag Lebenshilfe Kleve

Tarifvertrag Lebenshilfe Kleve Tarifvertrag Lebenshilfe Kleve zwischen der Lebenshilfe ggmbh Leben und Wohnen vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Emmers, Wagnerstr. 8 10, 47533 Kleve und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom 16.04.2007 Bistums-KODA Speyer (OVB 2007, S. 374-379) Die Bistums-KODA fasst gemäß 8 Abs. 1 des Grundsatzbeschlusses vom 7. Juni 2006 zur

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der

Mehr

TARIF IST BESSER! WISSEN, WAS GEHT.

TARIF IST BESSER! WISSEN, WAS GEHT. TARIF IST BESSER! WISSEN, WAS GEHT. 18 TARIFVERTRÄGE? TARIFVERTRÄGE! Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts. Man muss den Spruch in seiner Ab solutheit nicht teilen. Aber er hat einen wahren

Mehr

vom 24. April 2013 Zwischen

vom 24. April 2013 Zwischen Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der JohannWolfgangGoethe Universität Frankfurt am Main in den TVGU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜGU) vom 24. April

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

AktuelleTarifsituation im Handwerk 2016

AktuelleTarifsituation im Handwerk 2016 Alwin Boekhoff, IG Metall, FB Tarifpolitik AktuelleTarifsituation im Handwerk 2016 DGB Handwerkstagung Trier am 15.03.2016 Prozentuale Verteilung Metall- zu Gesamtbetrieben Anteil Metallbeschäftigter an

Mehr

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West KAV Nds. R A 14/2012 Anlage 1a Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West 15Ü - 29,40 32,58 35,61 37,62 38,09 15 23,05 25,57 26,51 29,87 32,42 34,09 14 20,87 23,15 24,50 26,51 29,60 31,28 13

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Seit dem 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und ersetzt den bisherigen Bundes-Angestellten-Tarifvertrags

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und [den

Mehr

Die ikubiz-jobzeitung

Die ikubiz-jobzeitung Die ikubiz-jobzeitung Regionale Ausbildungsstellen und Informationen rund um die Ausbildung Mannheim, 01.07.2015 ES GIBT NOCH AUSBILDUNGSPLÄTZE FÜR 2015 Angebote aus: www.jobmorgen.de www.rnz.de www.azubiyo.de

Mehr

In IHRE Zukunft investieren

In IHRE Zukunft investieren In IHRE Zukunft investieren mit Schwerpunkt Zerstörungsfreie Prüfung http://zfpprüfer.dgzfp.de In IHRE Zukunft investieren DGZfP in Kooperation mit der Siemens Professional Education (SPE) Berlin und der

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause -

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-4655 FAX +49(0)30

Mehr

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD R 176/2014 - Anlage 22 Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD () Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 8 109,23 120,60 125,92 130,71 136,03 139,38 7 102,53

Mehr

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und vom 8. Juni Zwischen. und

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und vom 8. Juni Zwischen. und Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 vom 8. Juni 2006 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ver.di -

Mehr

Verw r altun u g n sst elle Saarbrücken Über Geld spricht an man nicht? Wir schon.

Verw r altun u g n sst elle Saarbrücken Über Geld spricht an man nicht? Wir schon. Über Geld spricht man nicht? Wir schon. Unser Engagement Ihr Vorteil Die IG Metall hat das Vertrauen von 2,2 Millionen Mitgliedern. Über 52.000 Betriebsräte gehören der IG Metall an. (71Prozent aller Betriebsräte

Mehr

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr, Thüringer Finanzministerium Postfach 90 04 61 99107 Erfurt Information zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 zwischen

Mehr

TVöD - TV-L erste Grundinformationen

TVöD - TV-L erste Grundinformationen TVöD - TV-L erste Grundinformationen zur Überleitung Christian-Albrechts-Universität 23. August 2006 Der Markt herrscht! Ökonomisierung aller Lebensbereiche Angebotsorientierte Politik seit fast drei Jahrzehnten

Mehr

Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche 2016 Ergebnis der Entgeltanalyse der IG Metall im 4. Quartal 2015

Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche 2016 Ergebnis der Entgeltanalyse der IG Metall im 4. Quartal 2015 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche 2016 Ergebnis der Entgeltanalyse der IG Metall im 4. Quartal 2015 IG Metall Frankfurt, Alexander Schneider ITK Verdienstmöglichkeiten 2016 1 Wir reden über Entgelt

Mehr

Stellenbeschreibungen aus dem Blickwinkel der AVR neu

Stellenbeschreibungen aus dem Blickwinkel der AVR neu Stellenbeschreibungen aus dem Blickwinkel der AVR neu Dr. Kathrin Raitza / Michael Unger 8. Fachtagung 08.-10. Juni 2009 in Bonn 0. Inhaltsübersicht 1. Wozu brauchen wir überhaupt Stellenbeschreibungen?

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 46 Anlagen 47 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007-15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

6. Tarifvertrag zur Änderung

6. Tarifvertrag zur Änderung 6. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen des DRK-Reformtarifvertrages und zur Regelung des Übergangsrechts, Teil B (TVÜ-DRK) Zwischen

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung. gültig ab 1. Mai 2016

1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung. gültig ab 1. Mai 2016 Tarifvertrag vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) gültig ab 1. Mai 2016 Zwischen

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Dienstanweisung Ideenmanagement in der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Dienstanweisung Ideenmanagement in der Verwaltung des Deutschen Bundestages Dienstanweisung in der Verwaltung des Deutschen Bundestages 1. Verbesserungsvorschlag ------------------------------------------------------------------------------ 2 2. Teilnehmerkreis ----------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: Tarifvergleich für den Bereich Pflege Stand Juni 2010 Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: TVöD (TVöD-B und TVöD-K) öffentliche

Mehr

Stand: 16. Oktober 2009

Stand: 16. Oktober 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Neue Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst GEW Hauptvorstand Stand: 16. Oktober 2009 Tarifabschluss Sozial-

Mehr

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V I. Erzieherinnen und Erzieher 1. [Frei aus redaktionellen Gründen] 2. 1

Mehr

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: 24.10.2006 Lfd. B Positive Abweichungen TV-L vom TVöD 1 1 Protokollerklärung zu Absatz 3 Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren bei Neuverträgen vom TV-L erfasst 2

Mehr

817 Datensätze waren vollständig verwertbar. Zwei Datensätze waren unvollständig beantwortet.

817 Datensätze waren vollständig verwertbar. Zwei Datensätze waren unvollständig beantwortet. Ergebnisse der Umfrage im Jahr 2016 zur Erhöhung der Mindestvergütungssätze um jeweils 200,00 auf 750,00 im 1. Ausbildungsjahr, 800,00 im 2. Ausbildungsjahr und 900,00 im 3. Ausbildungsjahr Beteiligung

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2

Mehr

Anderungstarifvertrag Nr. 4

Anderungstarifvertrag Nr. 4 .. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, Hamburg

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, Hamburg Änderungs- und Konkretisierungstarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe im Autoumschlag der Autoterminals in den deutschen Seehäfen gültig ab 01.04.2016 Zwischen dem und der wird

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005

Mehr

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - _ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum

Mehr

Gute Arbeit in den Sozialen Diensten?! Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe

Gute Arbeit in den Sozialen Diensten?! Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Gute Arbeit in den Sozialen Diensten?! Sozial-, Kinder- und Was ist gute Arbeit!? Gute Rahmenbedingungen Vergütung Arbeitsgestaltung/ Selbstverwirklichung Arbeitsintensität/ Arbeitsdichte Ergonomische

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlage:

Mehr

Sicherheit auf Veranstaltungen

Sicherheit auf Veranstaltungen Sicherheit auf Veranstaltungen Vom Umgang mit Security bis zum Handling von VIPs Sicherheit bei Planung und Durchführung von Veranstaltungen Aktuelle Gefährdungslage Mögliche Szenarien Reicht es, den Ansprüchen

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder tf BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Tarifvertrag

Mehr

BZA DGB Tarifgemeinschaft

BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifbereich/Branche Zeitarbeit BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA) Mitgliedsgewerkschaften des DGB: Industriegewerkschaft

Mehr

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,

Mehr

2. Änderungstarifvertrag

2. Änderungstarifvertrag 2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2013/2014 AWO Saarland) vom 27. Mai 2013 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt im Saarland (TV AWO Saarland) vom 04. März 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung

Mehr

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutzabdeckung außen und innen Bauvorhaben/Objekt Architekturbüro/Planer

Mehr

Die Ergebnisse der Studie können beim Deutsch-Französischen Institut bezogen werden

Die Ergebnisse der Studie können beim Deutsch-Französischen Institut bezogen werden Die Ergebnisse der Studie können beim Deutsch-Französischen Institut bezogen werden Deutsch-Französisches Institut (dfi) Asperger Str. 34 D-71634 Ludwigsburg seidendorf@dfi.de Eine Studie im Auftrag des

Mehr

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote

Mehr

Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten

Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten info@rcu.de Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten Die neue Entgeltordnung zum TVöD VKA tritt zum 01.01.2017 in Kraft In der Tarifrunde 2016 haben sich die

Mehr

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO. Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4

Mehr

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS

ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS 11. MÄRZ 2014, GELSENKIRCHEN Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Projekt Servicehotline

Mehr

Tarifvertrag Land: Probleme (I)

Tarifvertrag Land: Probleme (I) Tarifvertrag Land: Probleme (I) - Jahressonderzahlung ( 20 TV-L): Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Schädliche Unterbrechungen ab dem 1.11.2008 - Verlust der kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile

Mehr

Eingruppierung für Pflegeberufe Neue Entgeltordnung (EGO) beschlossen!

Eingruppierung für Pflegeberufe Neue Entgeltordnung (EGO) beschlossen! komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Mitglieder des FB Gesundheit Nachrichtlich: Landesvorstand Norbertstraße 3 D-50670 Köln Postfach 10 10 54 50450 Köln Telefon

Mehr

FaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)

FaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag

Mehr

Die Ausbildung. zur Finanzassistentin / zum Finanzassistenten

Die Ausbildung. zur Finanzassistentin / zum Finanzassistenten Die Ausbildung zur Finanzassistentin / zum Finanzassistenten Wir fördern und entwickeln junge Menschen zu sozial-, fach- und vertriebskompetenten Persönlichkeiten. Cornelia Winschiers Dipl. Betriebswirtin

Mehr

Tarifvertrag. für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v.

Tarifvertrag. für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. ! j Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den

Mehr

Werde Teil des HUESKER-Teams

Werde Teil des HUESKER-Teams AUSBILDUNG Werde Teil des HUESKER-Teams und starte deine Karriere! 01 INDUSTRIEMECHANIKER FÜR BETRIEBSTECHNIK (M/W) Industriemechaniker für Betriebstechnik sorgen für die Betriebsbereitschaft von Maschinen,

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Entgelt Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Entgelt Februar 2007 in Dortmund Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder () - - 13. Februar 2007 in Dortmund Martin Boegl dbb tarifunion Stand: Februar 2007 0 Verbesserungen Chancen Neue Bezahlungsstruktur

Mehr

Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen)

Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen) Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen) Inhalt: - Übersicht Gruppen - Höhe der Budgetförderungen - Vertragsarten

Mehr

Tarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung

Tarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung Tarifvertrag vom 7. Juni 2016 über die Entgelterhöhung 2016/2017 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2016/2017) gültig ab 1. Mai 2016 Zwischen

Mehr

Überblick über die Tariflandschaft

Überblick über die Tariflandschaft Überblick über die Tariflandschaft Die Tariflandschaft im Sozial- und Erziehungsdienst ist ziemlich bunt, d. h. es gelten unterschiedlichste Tarifverträge (TV) und weite Teile arbeiten sogar ohne tarifliche

Mehr

DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, , Fragen zum TVöD-Eingruppierung

DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, , Fragen zum TVöD-Eingruppierung DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, 12.04.08, Fragen zum TVöD-Eingruppierung RA J. Kutzki, Bismarckstraße 59, 76133 KA, www.rakutzki.de 76133 Karlsruhe 1 Frage 1: Welche üblichen Einstufungen in den TVöD

Mehr

Gehälter in der ITK-Branche 2012 Die Entgeltanalyse der IG Metall

Gehälter in der ITK-Branche 2012 Die Entgeltanalyse der IG Metall Gehälter in der ITK-Branche 2012 Die Entgeltanalyse der IG Metall IG Metall Frankfurt, Alexander Schneider Gehälter in der ITK-Branche 1 Positive Entwicklung der Gehälter 2012 Tätigkeit Code 2010 2011

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr