Strukturierung des Versicherungspakets

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1 Strukturierung des Versicherungspakets Thomas Haukje Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.v. Seminar Offshore-Recht, in Bremen

2 Agenda 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG 2. Projektrisikomanagement & Projektversicherungen (CAR/ ALOP/TPL) 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor 4. Haftpflichtversicherungen (Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber) 5. Maritime Haftung und Versicherungen (Seekasko, Schiffshaftpflicht/ P&I, Haftpflicht des Charterers) die knockfor-knock-haftung ) 2

3 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG Moderner und inhabergeführter Versicherungsmakler Mehr als 170 Mitarbeiter in der Gruppe Mehr als 150 Jahre Tradition mit nachhaltigem Wachstum Mit eigenen Ingenieuren, Kapitänen und Juristen in der Gruppe Zugriff auf nautische und technische Kompetenz maritimes Fachwissen (Schiffskapazitäten, Kabelverlegung, Häfen, Haftungsnormen auf See, Schadenabwicklung auf See) Umfassende Branchenexpertise durch die Kombination von maritimer Wirtschaft und erneuerbaren Energien in Deutschland Eigenes Offshore Team mit 14 Mitarbeitern Ausgeprägte Branchen - Expertise in der Kombination von Maritimer Wirtschaft und Erneuerbaren Energien in Deutschland In der Gruppe Marktführer bei den Schiffsversicherungen (internationales Portfolio von mehr als Schiffen und zahlreichen Werften) Erstellung der Risikomatrix für Projektentwickler, Investoren, Banken und Versicherer Große Erfahrung in der Abwicklung von Schäden auf See Zugang zu risikobereiten Versicherungskapazitäten im In- und Ausland MW+ in der Betreuung zzgl. diverser Offshore-Projekte 3

4 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG - International Mitglied in einem führenden weltweiten Netzwerk mittelständischer Versicherungsmakler in mehr als 150 Ländern der Welt mit mehr als Mitarbeitern Zugang zu Kapazitäten der Erst- und Rückversicherungsmärkte in Deutschland und im Ausland unter anderem: Großbritannien ( Londoner Markt ) Skandinavien Schweiz USA Asien 4

5 Agenda 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG 2. Projektrisikomanagement & Projektversicherungen (CAR/ ALOP/TPL) 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor 4. Haftpflichtversicherungen (Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber) 5. Maritime Haftung und Versicherungen (Seekasko, Schiffshaftpflicht/ P&I, Haftpflicht des Charterers) die knockfor-knock-haftung ) 5

6 2. Projektrisikomanagement Projektvorbereitung detaillierte Projektplanung Konstruktion, Erprobung, Produktion und Lieferung Bau und Inbetriebnahme Vollbetrieb Repowering Rückbau Projektplanung Konstruktion Betrieb Rückbau Zeitablauf: Projektdauer bis zu mehrere Jahrzehnte Risiken: Wetter Schiffe / Krankapazitäten / Spezialwerkzeuge Windenergieanlagen Fundamente und Statik Logistik Seekabel Multi Contracting Netzanbindung/ Umspannwerk Projektmanagement Operation & Maintenance Konzept Gewährleistungen 6

7 2. Projektrisikomanagement Risikomatrix Auflistung der Risiken.. hunderte Risikoeigentümer.. will keiner sein Wahrscheinlichkeit.. woher soll ich das wissen Finanzielle Auswirkungen..(best case, probable case, worst case) Lösungsansätze.. technisch, vertraglich, Permanenter Prozess.. das hört nie auf Bestandteil im Projektteam.. auch das noch 7

8 2. Projektrisikomanagement Identifizierung und Management der Schnittstellenrisiken Bewertung der Turbinen, der Installationsmethode, des Kolkschutzes der Gründung, der Innerparkverkabelung und der Netzanbindung Kritische Durchsicht der Liefer- und Leistungsverträge (Turbine, Gründung, Wartung, Transport und Installation, Parkverkablung sowie Betrieb und Durchführung) Unterstützung bei der Entwicklung eines Betriebsführungs- und Wartungskonzeptes sowie den Wartungsverträgen Analyse von Projektrisiken, die erheblichen Einfluß auf das Projektbudget haben und Empfehlungen bzgl. der Risikoallokation 8

9 2. Projektversicherungen Offshore-Projekt Versicherungsstruktur/ -matrix für die Errichtungs- und Betriebsphase Errichtungsphase / Phase I ( Kurzfristiger Versicherungsschutz für die Dauer der Errichtung) Betriebsphase / Phase II (Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr oder mehrjährig mit automatischer Verlängerung) Transport Errichtung on Site Inbetriebnahme/ Probebetrieb Betrieb des Windparks Abnahme/ Gefahrenübergang Montageversicherung: Vorlagerung, Werks- Vormontagen, Montagen auf See, Rammarbeiten, Schüttungen, Aufhaken, Inbetriebnahmen, Erprobungen Haftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht (projektspezifisch) Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Betrieb/ Produktion des Offshore-Windparks Haftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht (aus Eigentum und Betrieb des Offshore Windparks)/ Überblick Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung: optional, aber notwendig zur Absicherung von Rückwirkungsschäden und Gewinnausfall nur in Verbindung mit der Montageversicherung erhältlich 1 Versicherungspolice (für die Interessen aller am Bau Beteiligten (mit Ausnahme der Betriebsunterbrechungsversicherung, welche ausschließlich für die Interessen des Betreibers/ Investors gilt)) Je 1 Versicherungspolice (Maschinen- und Maschinen-BU-Versicherung/ Haftpflichtversicherung) (für die Interessen der Betreibergesellschaft) Versicherungskonzept wie folgt: (Diese Police (Phase I + Phase II) ist konzipiert als eine Police für die Errichtung des Offshore Windparks inklusive des ersten Betriebsjahres) 9

10 2. Projektversicherungen Offshore-Projekt Versicherungsstruktur/ -matrix für die Errichtungs- und Betriebsphase Erection Errichtungsphase Phase/ Phase / Phase I I ( Kurzfristiger Versicherungsschutz für die Dauer der Errichtung) Operating Betriebsphase Phase/ Phase / Phase II II (Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr oder mehrjährig mit automatischer Verlängerung) Montageversicherung: Vorlagerung, Werks- Vormontagen, Montagen auf See, Rammarbeiten, Schüttungen, Aufhaken, Inbetriebnahmen, Erprobungen Gegenstand der Versicherung: Sämtliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Errichtung des Offshore Windparks, Inklusive Fundamenten, sonstiger Peripherie, Werks- und Vormontagen, (Vor-) Lagerungen, Landtransporte (fakultativ erweiterbar),transporte auf See ab FAS (= Free Alongside Ship), Montagen auf See, Unterwasserarbeiten, Rammarbeiten, Schüttungen, Kabelverlegungsarbeiten (interne Parkverkabelung), Schlepparbeiten, Auf-, Ab- und Umladungen, Erprobungen, Rücktransporte etc. Versicherte Interessen: Die Versicherung gilt für die Interessen und Gefahren des Versicherungsnehmers sowie für die Interessen aller beteiligten Firmen, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind. Die finanzierenden Banken werden optional als Mitversicherte eingeschlossen. Versicherungssumme: Gesamtinvestitionsvolumen auf Basis des vollen Kontraktpreises (aller Liefer-/ Leistungsverträge) zzgl. weiterer Versicherungssummen auf Erstes Risiko für z.b.: - Bergungs-, Aufräumungs- und Wrackbeseitigungskosten - Bereithaltungs-/Stand-By-Kosten für Offshore-Gerät - Stornierungskosten für Offshore-Gerät Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Betrieb/ Produktion des Offshore-Windparks Allgefahrenversicherung einschließlich Maschinenbruch für alle im Eigentum und Obhut der Projektgesellschaft befindlichen Sachen Versichert sind die Interessen des Versicherungsnehmers Offshore Windpark und etwaig finanzierender Banken Mitversicherung von sogenannten "Rückwirkungsschäden" im Rahmen der BU-Versicherung resultierend aus dem Grunde nach versicherten Sach-schäden an der externen, nicht im Eigentum befindlichen Netzanbindung (Offshore-Seekabel des Netzbetreibers) Selbstbehalt für Sachschäden von zwischen EUR ,-- und ,-- der inneren Parkverkabelung Selbstbehalt für BU-Schäden von mindestens 30 bis 45 Tagen Begrenzungen analog Errichtungsphase Versicherungsdauer: Ab vereinbarten Beginn bis zur Gesamtabnahme des Offshore-Windparks 10

11 2. Projektversicherungen Offshore-Projekt Versicherungsstruktur/ -matrix für die Errichtungs- und Betriebsphase Errichtungsphase / Phase I ( Kurzfristiger Versicherungsschutz für die Dauer der Errichtung) Betriebsphase / Phase II (Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr oder mehrjährig mit automatischer Verlängerung) Haftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht (projektspezifisch)/ Überblick Projektbezogene Exzedenten-Haftpflichtversicherung Voraussetzung: Alle am Projekt Beteiligten unterhalten eine marktübliche Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR ,-- für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, welche der projektbezogenen Exzedenten-Haftpflichtversicherung grundsätzlich vorangehen. Wichtig: Dies muss liefervertraglich entsprechend geregelt werden! Versicherte Interessen: Die Versicherung gilt für die Interessen und Gefahren des Versicherungsnehmers Offshore Windparks sowie für die Interessen aller beteiligten Firmen. Haftpflichtansprüche der Versicherten untereinander gelten mitversichert (Cross Liability) Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung: optional, aber notwendig zur Absicherung von Rückwirkungsschäden und Gewinnausfall nur in Verbindung mit der Montageversicherung erhältlich Gegenstand der Versicherung: Entgangene Einspeisevergütungen, die nicht erwirtschaftet werden können, wenn sich infolge eines ersatzpflichtigen Schadens im Rahmen der Transport-/Montageversicherung die Aufnahme des planmäßigen kommerziellen Betriebes verzögert. Versicherte Interessen: Versichert gilt ausschließlich das Interesse der Projektgesellschaft des Offshore Windparks als Versicherungsnehmer inklusive der finanzierenden Kreditinstitute. Versicherungssumme: Erwarteter Jahresenergieertrag = Summe der Einspeisevergütung Selbstbehalte: Zeitlicher Selbstbehalt von mindestens 45 Tagen je Schaden. Haftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht (aus Eigentum und Betrieb des Offshore Windparks)/ Überblick Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Offshore Windparks aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechts verhältnissen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Windkraft anlagen bzw. des Umspannwerkes am jeweils bezeichneten (Offshore-)Standort Im Prinzip auf Basis der Projekt-Haftpflichtversicherung auf die Interessen der Betriebsgesellschaft abgestellt. Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR ,-- je Schadenfall Berücksichtigung der Umweltschadensversicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung Business Interruption Insurance 11

12 2. Projektversicherungen Offshore-Projekt Versicherungsstruktur/ -matrix für die Errichtungs- und Betriebsphase Errichtungsphase / Phase I ( Kurzfristiger Versicherungsschutz für die Dauer der Errichtung) Betriebsphase / Phase II (Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr oder mehrjährig mit automatischer Verlängerung) Weitere (separate) Deckungen, die je nach individueller Risikosituation des Projektes für alle Phasen beschafft werden müssen: P&I (Protection & Indemnity) Haftpflicht für schwimmendes Gerät, eingesetzte Schiffe/Barges. Deckungssumme bis EUR 500 Mio. Kasko (auch Ersatz an Dritte) Versichert werden Seeschiffe gegen Totalverlust und Teilschäden (verursacht durch die Gefahren der See inkl. Bedienungsfehler, Verschollenheit) Charterers Liability Versicherung Schutz- und Schadensersatzversicherung für den Charterer, die sich aus den Risiken des Chartervertrags ergeben, wie z. B. Kaskoversicherung für das Schiff, Personenschäden, Schäden an Fremdladung, Wrackbeseitigungskosten, Verschmutzungsschäden, Strafen u. a. Je nach Vertrag ist eine Mitversicherung der Interessen der Projektgesellschaft des Offshore Windparks möglich. 12

13 Agenda 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG 2. Projektrisikomanagement & Projektversicherungen (CAR/ ALOP/TPL) 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor 4. Haftpflichtversicherungen (Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber) 5. Maritime Haftung und Versicherungen (Seekasko, Schiffshaftpflicht/ P&I, Haftpflicht des Charterers) die knockfor-knock-haftung ) 13

14 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor Zertifizierung des Marine Warranty Surveyor Zertifikat muss umfassen: Inspektion und Prüfung der Schiffe und des einzusetzenden Materials (Kräne, Energieversorgung, Hebewinden) Einhaltung der Pläne hinsichtlich Traglast und Befestigungen u.a. von Gründung, Turbine und Windenergieanlage Einhaltung der Installations- und Reparaturpläne u.a. von Gründung, Turbine und Windenergieanlage 14

15 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor Prüfung der Basisdaten für die Konstruktion (windspezifische, ozeanografische und geotechnologische Bedingungen Detaillierte Konstruktionsprüfung im Hinblick auf die Lastfälle für die komplette Windenergieanlage Lieferantenüberwachung (regelmäßige Prüfung und Inspektionen der Hersteller in Bezug auf Schweißnähte etc.) Transportüberwachung Überwachung der Installations- und Positionierungsmethoden für Gründungen, Windturbinen und Kabel Überwachung der Wetterprognosen und Hochseebedingungen Inspektion des Kabel verlegenden Schiffes Überwachung der Kabelkonstruktion 15

16 Agenda 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG 2. Projektrisikomanagement & Projektversicherungen (CAR/ ALOP/TPL) 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor 4. Haftpflichtversicherungen (Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber) 5. Maritime Haftung und Versicherungen (Seekasko, Schiffshaftpflicht/ P&I, Haftpflicht des Charterers) die knockfor-knock-haftung ) 16

17 4. Haftpflichtversicherungen Differenzierung nach den Haftungsrisiken der Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber: Projektversicherung Hersteller/ Lieferanten Planer Betreiber Grunddeckung Die Grunddeckung der an Bau und Betrieb Beteiligten sollte die hohen Selbstbehalte der Projekt-versicherung berücksichtigen. 17

18 4. Haftpflichtversicherungen Herstellerrisiko/ Lieferantenrisiko Besondere Anforderungen an das Versicherungskonzept aus Sicht des Herstellers: Kein Offshoreausschluss in den Policen Umweltschaden- und Umwelthaftpflicht: Hier muss auf eine umfassende Risikoerfassung der Anlagen geachtet werden Produkthaftpflicht: Hier muss wegen der sehr hohen Aus- und Einbaukosten auf besonders hohe Deckungssummen geachtet werden! Schnittstelle zwischen P&I/ Betriebshaftpflicht muss eindeutig definiert sein und darf keine Deckungslücken ergeben Wasserfahrzeuge müssen mitversichert gelten 18

19 4. Haftpflichtversicherungen Planerrisiko Besondere Anforderungen an das Versicherungskonzept aus Sicht des Planers: Kein Offshoreausschluss in den Policen Insbesondere Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) müssen mitversichert gelten Schäden am geplanten Objekt Der Versicherungsschutz muss auf die geschuldeten Leistungsphasen abgestimmt sein Nachhaftung Bei dem Projekt steuernden Planer ist außerdem eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine hohe Versicherungssumme für Vermögensschäden zu berücksichtigen. 19

20 4. Haftpflichtversicherungen Betreiberrisiko Besondere Anforderungen an das Versicherungskonzept aus Sicht des Betreibers: Kein Offshoreausschluss in den Policen Abgabe von Strom ist geschuldet (Haftung für Netzinstabilität und Stromausfälle) Umweltschadenversicherung Umwelthaftpflicht 20

21 Agenda 1. Über Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG 2. Projektrisikomanagement & Projektversicherungen (CAR/ ALOP/TPL) 3. Aufgaben des Marine Warranty Surveyor 4. Haftpflichtversicherungen (Hersteller, Lieferanten, Planer und Betreiber) 5. Maritime Haftung und Versicherungen (Seekasko, Schiffshaftpflicht/ P&I, Haftpflicht des Charterers) die knockfor-knock-haftung ) 21

22 5. Maritime Haftung und Versicherungen Seekaskoversicherung Die Seekaskoversicherung versichert das Eigentümerinteresse am Schiff (Hull and Machinery also die Versicherung für den Schiffskörper und die Maschine des Schiffes) sowie begrenzt den Ersatz an Dritte Risiko in Bezug auf Sachsubstanzschäden (Kollision mit Schiffen, Pier etc.). Ferner wird ebenfalls Zubehör, also Ketten, Trossen, Seekarten und weiteres versichert. Ebenso gilt auch die Ausrüstung als mitversichert, die beispielsweise Bunker, Schmiermittel oder Lebensmittel sein können. 22

23 5. Maritime Haftung und Versicherungen Seekaskoversicherung deutsche/englische Seekaskoversicherung: Die Bedingungen der Seekaskoversicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen, sowie den vorangestellten DTV Kaskoklauseln. Das englische Pendant zu den ADS ist der Marine Insurance Act, der durch die Institute Time Clauses ergänzt wird. 23

24 5. Maritime Haftung und Versicherungen Seekaskoversicherung Beide enthalten ungefähr den gleichen Deckungsumfang. Der maßgebliche Unterschied liegt darin begründet, dass nach deutschem Recht eine Allgefahrendeckung mit genannten Einschränkungen und Erweiterungen besteht und nach englischem Recht die Named Perils direkt aufgeführt werden. Daraus ergibt sich unter anderem eine Umkehr der Beweislast. 24

25 5. Maritime Haftung und Versicherungen Seekaskoversicherung Insbesondere nicht gedeckte Risiken in der Kaskoversicherung: Schäden am Schiff oder Totalverlust des Schiffes durch Kriegsereignisse, Beschlagnahme etc. (können durch eine separate Kriegsversicherung gedeckt werden) Haftpflichtansprüche für: Tod oder Verletzung von Personen, Gewässerverunreinigung/ Ölverschmutzung, Verlust oder Beschädigung von Sachen an Bord des versicherten Schiffes, (alle diese Haftpflichtrisiken werden üblicherweise über eine P&I-Versicherung abgedeckt) Schäden durch Kernenergie/radioaktive Stoffe 25

26 5. Maritime Haftung und Versicherungen Seekaskoversicherung Der bei Totalverlust fällige Gesamtversicherungswert wird, wie international üblich, in Kasko- und Nebenversicherungen aufgeteilt. Die Aufteilung in Kasko- und Nebenversicherungen erfolgt wegen: Reduzierung der Gesamtversicherungskosten eventueller Abdeckung des über den Schiffswert hinausgehenden Interesses z. B. für: Nutzungsausfalls eines total verlorenen Schiffes höhere Wiederbeschaffungskosten nach einem Totalverlust 26

27 5. Maritime Haftung und Versicherungen P&I Versicherung (Protection & Indemnity) Diese speziell für die Schifffahrt entwickelte Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Reeder, Betreiber oder Charterer. Es werden gesetzliche und vertragliche Ersatzpflichten gegenüber Dritten versichert, welche unter der Schiffs- Kaskoversicherung nicht oder nur zum Teil gedeckt sind. Sie deckt: die sich für den Eigentümer/Bereederer aus dem Schiffsbetrieb ergebenden gesetzlichen Haftpflichten. die aus dem Frachtvertrag resultierenden Haftpflichten. 27

28 5. Maritime Haftung und Versicherungen P&I Versicherung (Protection & Indemnity) Sie deckt : Haftpflichtansprüche Dritter wegen : Ladungsschäden an Bord des versicherten Schiffes aus dem Beförderungsvertrag heraus, Personenschäden (z.b. Stauer, Passagiere etc.), Geldstrafen gegen das Schiff, Wrackbeseitigung nach einem Totalverlust des Schiffes, Kosten im Zusammenhang mit blinden Passagieren, Kollisionsersatz über die Kaskoversicherung hinaus (Kollisions- Excedent), Verschmutzungsschäden der Umwelt (z.b. durch Öl, Chemikalien oder andere Produkte) 28

29 5. Maritime Haftung und Versicherungen P&I Versicherung (Protection & Indemnity) Außerdem ist es möglich, die sich aus einem Heuervertrag mit der Besatzung ergebenden Risiken unter der P&I-Versicherung abzudecken. Wie z.b.: Ersatz von medizinischen Aufwendungen für Krankheit oder Unfall von Besatzungsmitgliedern, Rückführungskosten bei Krankheit oder nach Unfall oder Todesfall von Besatzungsmitgliedern, Flugkosten für Ersatzcrewmitglied bei Krankheit oder nach Unfall oder Todesfall von Besatzungsmitgliedern, Heuerfortzahlung im Krankheitsfalle. 29

30 5. Maritime Haftung und Versicherungen Running Down Clause (RDC) Collision Fixed and Floating Objects (FFO) P & I KASKO RDC engl. RDC deutsch ¼ (25 %) + FFO - ¾ (75 %) 4/4 (100 %) + FFO 30

31 5. Maritime Haftung und Versicherungen International Group P&I Clubs Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Entwickelt aus vielen kleinen Kasko-Versicherungen die Schiffseigner im 18. Jahrhundert in England, Skandinavien und Deutschland ins Leben gerufen hatten. Eine Haftpflichtversicherung für den Fall von Verlust oder Beschädigung an Bord befindlicher Ladung wurde erstmalig 1874 durch einen sogenannten Protection Club angeboten. Heute ist die Trennung von Protection (Schutz) und Indemnity (Schadenersatz), also der zwei Elemente einer solchen Haftpflichtversicherung, in der P&I Versicherung praktisch aufgehoben. 31

32 5. Maritime Haftung und Versicherungen International Group P&I Clubs z.b.: American Steamship Owners Mutual Protection and Indemnity Association, Inc. Assuranceforeningen Gard (Gjensidig) Assuranceforeningen Skuld (Gjensidig) The Britannia Steam Ship Insurance Association Ltd. The Japan Ship Owners' Mutual Protection and Indemnity Association The London Steam-Ship Owners' Mutual Insurance Association Ltd. The North of England Protecting and Indemnity Association Ltd. The Shipowners' Mutual Protection and Indemnity Association (Luxembourg) The Standard Steamship Owners' Protection and Indemnity Association Ltd. The Standard Steamship Owners' Protection and Indemnity Association (Bermuda)Ltd. The Standard Steamship Owners Protection and Indemnity Association (London) Ltd. The Steamship Mutual Underwriting Association Ltd. The Steamship Mutual Underwriting Association (Bermuda) Ltd. The Steamship Mutual Underwriting Association (Europe) Ltd. Sveriges Angfartygs Assurance Forening (The Swedish Club) The United Kingdom Mutual Steam Ship Assurance Association (Bermuda) Ltd. The West of England Ship Owners' Mutual Insurance Association (Luxembourg) 32

33 5. Maritime Haftung und Versicherungen P&I Versicherung (Protection & Indemnity) Zusätzliche Deckungen: Unter einer zusätzlichen Deckung für Specialist Operation können Risiken, die sich aus nicht typischen Schiffstätigkeiten ergeben und unter der P&I Versicherung ausgeschlossen sind, versichert werden (z.b. dreging, cable laying, core sampling, installations). Zudem können speziell vertraglich vereinbarte Haftungspflichten nach Zustimmung des P&I Versicherers unter einer Contractual Liabilities Deckung versichert werden. 33

34 5. Maritime Haftung und Versicherungen Haftpflicht des Charterers Abhängig von der Charter befindet sich der Charterer in derselben Situation wie der Schiffseigner (Bareboat Charter, Voyage Charter, Time Charter) gesetzliche Haftung und Haftung aus vertraglichen Vereinbarungen. Gemeinhin wird akzeptiert, dass ein Schiffseigner sein Schiff ohne gültige P&I Versicherung nicht betreiben darf. Zudem ergibt sich aus der Bunker Oil Convention, dass abhängig von der Größe des Schiffes (ab GT) eine entspreche Haftpflichtversicherung vorzuhalten ist. Auf der Grundlage von Charterverträgen ergeben sich für den Charterer verschiedene Risiken (z.b. Schäden die durch die Ladung verursacht werden) und er stellt in vielen Fällen eigene Makler und eigene Hafenspediteure für das Beladen und/oder Entladen seiner Ladungen an, beauftragt einen Verantwortlichen, stellt seine eigenen Seefrachtbriefe aus, usw. 34

35 5. Maritime Haftung und Versicherungen Die knock for knock Haftung Under a knock for knock towage contract, the owners of the entered ship and the owners of the tow are each responsible for any loss or damage to their own property without any recourse whatsoever against the other. Beim "knock for knock" trägt jede Partei ihren Schaden selbst einschließlich jeden Schadens seiner Subunternehmer an Sachen, Personen, Folgeschäden, Umwelt etc - die nicht ausdrücklich aus dem "knock for knock" ausgenommen sind. Eine solche Regelung wird bspw. im ÖL-Offshore-Bereich angewendet und ist dort üblich 35

36 5. Maritime Haftung und Versicherungen Die knock for knock Haftung Wesentliche Merkmale: Insbesondere Haftungsfragen sind klar geregelt: knock for knock, d.h., weil bei einem Schaden jede Partei ihre eigenen Schäden selbst trägt entfällt somit die Beweislast und Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden. 36

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen bitte! 37

38 Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG Thomas Haukje Herrlichkeit 5-6. D Bremen phone: fax: t.haukje@nw-assekuranz.de internet: 38

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