Berufsbild. Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung
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- Minna Kranz
- vor 6 Jahren
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1 Berufsbild Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung Erwachsenenbildung Übungsfrühförderstelle Beratung Betreuung Information Wissenschaft/ Forschung A 8044 Graz Blümelhofweg 12a Tel: (0) Fax DW 14 office@shfi.at
2 PRÄAMBEL Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung (IFF- FB) kurz Frühförderung genannt, stellt eine wissenschaftlich fundierte, präventive und entwicklungsbegleitende Serviceleistung für Kinder mit Entwicklungsrisiko oder Behinderung und ihre Familien dar. Sie wird regelmäßig und überwiegend im familiären Umfeld des Kindes durchgeführt. Die Frühförderung beginnt nach der Feststellung eines Förderbedarfes und findet von der Geburt bis zum Eintritt in eine seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechenden weiterführenden Einrichtung (z. B.: Kindergarten oder Schule) und bei Bedarf darüber hinaus statt. Seite 2 von 11
3 1. Zielgruppe Berufsbild für Interdisziplinäre Frühförderung uns Familienbegleitung Frühförderung ist ein Angebot für - Kinder mit Behinderung - Kinder mit Entwicklungsverzögerung - Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten - Kinder mit Entwicklungsrisiken im physischen, psychischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich. Frühförderung stellt für Kind und Familie eine Hilfe zur Selbsthilfe dar, orientiert sich an den Ressourcen und am Kontext der jeweiligen Familie, schafft Felder für Lernprozesse, Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, unterstützt die Persönlichkeitsbildung und Selbständigkeit. Diese pädagogische Unterstützung soll präventiv, kompensatorisch, integrierend und emanzipatorisch wirken und hat zum Ziel, allen Beteiligten mehr Sicherheit im Umgang mit ihrer speziellen Situation zu verschaffen. Die individuelle Entwicklungsförderung des Kindes findet unter aktiver Einbeziehung der Eltern oder Bezugspersonen des Kindes in partnerschaftlicher Form statt. Entwicklungsgemäße Förderangebote sollen dem Kind die Anbahnung des nächsten Entwicklungsschrittes aus ganzheitlicher Sicht ermöglichen. Zur Abdeckung dieses breit gefächerten Aufgabenspektrums kann professionelle Frühförderung nur von dazu speziell ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Frühförderung versteht sich einerseits als Soforthilfe, andererseits als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Sekundärbeeinträchtigungen und soziokulturellen Benachteiligungen. Durch das frühestmögliche Erkennen von Entwicklungsverzögerungen und das rasche Einsetzen geeigneter Förderungen, sollen optimale Entwicklungsbedingungen mitgestaltet werden. Die Kosten für die Frühförderung werden grundsätzlich vom Land Steiermark nach dem Behindertengesetz oder dem Jugendwohlfahrtsgesetz der Steiermark gemäß entsprechender Leistungsverordnung (LEVO, DVO) getragen. Seite 3 von 11
4 2. Tätigkeitsprofil der Interdisziplinären Frühförderung und Familienbegleitung (IFF- FB) Die Prinzipien der Interdisziplinären Frühförderung und Familienbegleitung sind Frühzeitigkeit weil die Erkenntnisse der einschlägigen Fachrichtungen immer deutlicher die Bedeutung der ersten Lebenserfahrungen für die Gesamtentwicklung des Menschen nachweisen Ganzheitlichkeit weil der Mensch eine Einheit darstellt und ein Teilbereich Einfluss auf andere Teilbereiche nimmt. Familiennähe weil IFF-FB sich im konkret-systemischen Denkansatz an den angelegten Fähigkeiten des Kindes und den gegebenen Möglichkeiten im Familienbereich orientiert. Kontinuität weil IFF-FB eine besondere Beziehungsarbeit bedeutet, deren Wirkung stark von den kooperierenden Persönlichkeiten abhängt (meist freie Wahlmöglichkeiten der Familien); Interdisziplinarität (Kooperation) Vernetzung, Kooperation, Kontakte mit Fachleuten, institutionellen Einrichtungen und mit Personen, die zum Wohle des Kindes wichtig sind. Die genannten Prinzipien werden unter den Perspektiven der Zielorientierung (geplantes, pädagogisches Handeln), der Ressourcenorientierung (Stärken des Kindes und der Familie) der Integration unter den aktuellen wissenschaftlichen Standards umgesetzt. Die sozial- und heilpädagogischen Aufgabenbereiche der Frühförderung liegen in der Entwicklungsförderung des Kindes und der Familienbegleitung. Seite 4 von 11
5 2.1 Entwicklungsförderung des Kindes Bei der ganzheitlichen Entwicklungsförderung des Kindes ist die Frühförderin und der Frühförderer als pädagogische Fachkraft vor allem verantwortlich für die Förderung des Verhaltensbereiches (emotionaler Bereich), die Förderung des Denkvermögens (intellektueller- rationaler Bereich), für die Förderung des sozialen Lernens und die Gestaltung der Alltagshandlungen unter Berücksichtigung der Wahrnehmungsförderung, der Motorik und der Sprache. Die Bedürfnisse und die Befindlichkeit des Kindes werden berücksichtigt sowie Stärken und Fähigkeiten kontinuierlich gestützt. Neben der Frühdiagnostik durch Medizinerinnen oder Mediziner und/oder Psychologinnen und Psychologen und parallel zu interdisziplinären, therapeutischen Maßnahmen, und nach eingehender pädagogischer Diagnostik kommt der ganzheitlichen sozial- und heilpädagogischen Frühförderung (IFF- FB) in kooperativer Vernetzung eine wesentliche Bedeutung für die optimale Entwicklung des Kindes zu. Gemeinsam mit anderen frühen Förderangeboten im medizinisch- therapeutischen Bereich soll dem Kind auf pädagogischer und sozialer Ebene die Entfaltung seiner persönlichen Fähigkeiten in einer liebevoll konsequenten Umgebung ermöglicht werden. Die Auswirkungen bestehender Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen können dadurch eingeschränkt und die Entstehung von Folgeschäden (im psychischen oder sozialen Bereich) weitestgehend vermieden werden. Seite 5 von 11
6 2.1.1 Zusätzliche spezielle Aufgaben der Frühförderin/des Frühförderers für Kinder mit Sehschädigung oder Blindheit Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung oder Blindheit hat zusätzlich die Aufgaben: Regelmäßige Diagnostik des funktionellen Sehens als Grundlage für die visuelle und allgemeine Förderung, Förderung der visuellen Wahrnehmungskompetenz und des vorhandenen Sehvermögens, Aufbau von Kompensationstechniken und Schulung aller vorhandenen Sinne Förderung einer größtmöglichen Selbständigkeit in den Alltagsfertigkeiten sowie Orientierungsfähigkeit und Mobilität, Aufbau eines Raumkonzeptes und Anregung zu Orientierung und Mobilität, Einsetzung diverser Sehhilfen, Anleitung zum Umgang mit optischen Hilfsmitteln Sehbehindertenspezifische Begleitung von Fachkräften in Kindergarten und Schule, Begleitung im Kindergarten, Schulvorbereitende Aufgaben. Seite 6 von 11
7 2.1.2 Zusätzliche spezielle Aufgaben der Hörfrühförderin/des Hörfrühförderers für Kinder mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung - Erstellen eines interdisziplinären Förderplanes auf der Grundlage medizinischer, psychologischer, logopädischer und pädagogischer Diagnosen. - Schaffen der pädagogischen Voraussetzungen für die frühestmögliche standardisierte Hörabklärung. - Vorbereitung auf die Abklärung des Hörstatus (Audiometrie). - Pädaudiologische Verlaufsdiagnostik (kindgerechte audiometrische Hörstatus- und Sprachstatuserfassung unter HNO-ärztlicher Begleitung). - Anbahnung der sprachlichen und kommunikativen Beziehungsfähigkeit als Voraussetzung für die Sprachentwicklung. - Aufbau, Erweiterung und Festigung der passiven und aktiven Sprachkompetenz. - Heranführen der Eltern zu kompetenter Erziehungs- und Förderarbeit. - Begleitung hörender Kinder von gehörlosen Eltern (CODA-Kinder). Seite 7 von 11
8 2.2 Familienbegleitung Die Frühförderinnen und Frühförderer stehen der Familie als pädagogische und beratende Fachkraft für all jene Themen und Fragen zur Verfügung, die sich auf Grund der Entwicklungs- und Erziehungssituation und dem sozialen Kontext des Kindes ergeben. Ressourcenorientierung und Partnerschaftlichkeit liegen im Fokus aller interaktiven Prozesse. Zur Familienbegleitung gehören: Stärkung der Elternkompetenz: Erziehungsberatung; Beratung und Begleitung zur Alltagsbewältigung; Anregung und Unterstützung bei der Spiel- Lernumfeldgestaltung Krisenbewältigung: Begleitung im Trauer-, Bewältigungs- und Annahmeprozess der Behinderung oder Entwicklungsverzögerung; Empowerment: Finden neuer Lebensperspektiven; Unterstützung und Beratung der Familie bei der Auseinandersetzung mit Fragen zur Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeit des Kindes. Anregungen und Begleitung in der Bewältigung schwieriger Situationen unter Berücksichtigung innerfamiliärer Beziehungen und Sozialkontakte. Krisenintervention; Informationen über mögliche Einflussfaktoren auf die Entwicklung; Information zu interdisziplinären Unterstützungsmöglichkeiten; breitgefächertes Angebot an fachspezifischen Informationen; Erweiterung der sozialen Kompetenz; Verbesserung der sozialen Integration: Überwindung von Scham, Ängsten und Hemmschwellen; Stärkung des Selbstbewusstseins; Erweiterung des Aktionsradius; Abbau von sozialer Ausgrenzung etc. Begleitung zu und Kooperation mit interdisziplinären Fachkräften und Institutionen: Anbahnung und Vorbereitung der konkreten Integration in Kindergarten und Schule Seite 8 von 11
9 2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen Vor- und Nachbereitungen der Fördereinheiten Falldokumentation und Evaluation Teambesprechungen zur Fallreflexion, Intervision und Abklärungen organisatorischer Belange Kooperation mit multiprofessionellen Fachkräften (interdisziplinär) Supervision im Team bzw. bedarfsorientierte Einzelsupervision Regelmäßige Fortbildungen Administrative Tätigkeiten Öffentlichkeitsarbeit; Austausch im internationalen Kontext Seite 9 von 11
10 3. Ausbildung Berufsbild für Interdisziplinäre Frühförderung uns Familienbegleitung Die spezifische Weiterbildung zur IFF- FB (Universitätslehrgang) qualifiziert Personen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium (z.b. Pädagogik, Psychologie, Medizin/ Kinderheilkunde, Soziologie, u.ä.) oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus einem heilpädagogischen, psychologischen, medizinischen oder sozialen Bereich zur Fachkraft im Arbeitsfeld der Interdisziplinären Frühförderung und Familienbegleitung. Aufbauend auf zweijährige Berufserfahrung vermittelt die speziell auf die Begleitung von Familien fokussierte Weiterbildung jene theoretischen und praktischen Kenntnisse, die Frühförderinnen und Frühförderer dazu befähigen, Familien mit Kindern mit Behinderung, Entwicklungsverzögerung, Entwicklungsrisiko oder Verhaltensauffälligkeit professionell zu begleiten. Neben den theoretischen Grundlagen aus den Bereichen der Pädagogik (Heil-, Sozialund Sonderpädagogik), Psychologie, Psychotherapie, Medizin, Soziologie, Sozialarbeit und Rechtskunde, speziell bezogen auf das Säuglings- und Kleinkindesalter, wird vor allem auf die Persönlichkeitsweiterentwicklung und die Entfaltung der individuellen Beratungskompetenz großer Wert gelegt. Der Lehrgang ist durch einen umfangreichen Praxisteil gekennzeichnet. Seite 10 von 11
11 4. Berufsbedingungen Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung darf in der Steiermark nur durch speziell dafür ausgebildete Interdisziplinäre Frühförderinnen und Frühförderer und Familienbegleiterinnen und Familienbegleiter ausgeführt werden. 5. Berufskodex Diese Bestimmungen geben berufsethische Grundsätze wieder und sollten für jede Frühförderin und jeden Frühförderer handlungsleitend sein: Die IFF- FB soll mit Eltern, Kleinkindern und anderen involvierten Personen respektvoll, transparent, empathisch und gleichzeitig zielorientiert in Kontakt treten. Die Ausübung des Berufes der IFF- FB orientiert sich direkt an den Bedürfnissen der gesamten Familie und hat nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu erfolgen. IFF- FB dürfen nur jene Methoden anwenden, die sie nachweislich gelernt haben und die den Prinzipien der IFF entsprechen. IFF- FB sind verpflichtet, den Eltern Informationen über den Inhalt und die Rahmenbedingungen der Förderung des Kindes und der Begleitung der Familie zu geben. IFF- FB ist grundsätzlich gegenüber Dritten über alle ihr anvertrauten und bekannt gewordenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausgenommen davon sind die Fälle von Kindesgefährdung und Kommunikationsebenen zur Qualitätssicherung (Supervision und Fallbesprechung). Seite 11 von 11
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