Infodienst. Informationsdienst der Lebenshilfe Niedersachsen Nr
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- Hanna Bader
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1 Infodienst Informationsdienst der Lebenshilfe Niedersachsen Nr Inhalt 1 Neues aus der Geschäftsstelle Neues Konzept des Budgets für Arbeit in Niedersachsen Aktionstag 2017 in Winsen/Luhe Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Landesweites Treffen der Bewohnervertretungen aus Wohnstätten Highlights aus der Akademie Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes. 6 8 Pflegeberufegesetz beschlossen Pflegemindestlohn steigt zum an Veränderung der Vorgabewerte zum Förderpreis Leben pur zum Thema Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit komplexer Behinderung Einfach-Politik-Hefte gibt es jetzt auch als Hörbücher Verordnungsmuster für häusliche Krankenpflege ändert sich Terminhinweise Landesverband... 8 Die Anlagen zum Informationsdienst finden Sie auf unserer Homepage unter
2 1 Neues aus der Geschäftsstelle In wenigen Wochen wird ein neuer Landtag in Niedersachsen gewählt. Für die Lebenshilfe bedeutet diese vorgezogene Wahl, dass alle Planungen für Wahlprüfsteine etc. schnell angepasst werden mussten. Dies ist gelungen. Der Ausschuss Eltern und Familie und der Ausschuss der Menschen mit Behinderungen haben aus ihrer Perspektive Fragen an die Landespolitik gesammelt. Parallel dazu wurden in Gesprächen mit den Parteien der Lebenshilfe wichtige Themen besprochen und eingebracht. Parteiübergreifend ist eine sehr große Offenheit festzustellen, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen aufzunehmen und im Wahlprogramm entsprechende Aussagen zu treffen. Setzen Sie sich daher mit den Wahlprogrammen der Parteien im Vorfeld Ihrer Wahlentscheidung auseinander unsere Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien liefern dazu die entsprechende Vorlage. Das noch offene Gesetzesvorhaben dieser Landesregierung die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung im Sinne von Barrierefreiheit ist leider durch den vorgezogenen Wahltermin nicht mehr umgesetzt worden. Ein letzter Kompromiss in der Sache ist - dem Wahlkampf geschuldet - gescheitert. Dies ist aus Sicht der Menschen mit Behinderungen unverständlich und ärgerlich. Seit mehr als zwei Jahren wird die Novellierung diskutiert und beraten. Durch das endgültige Scheitern muss eine neue Landesregierung von vorne anfangen und einen Gesetzentwurf in die Beratungen neu einbringen. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies, das weitere verlorene Jahre bei der Umsetzung von Barrierefreiheit beim Wohnungsbau und bei Gaststätten und Versammlungsräumen drohen. Die Lebenshilfe Niedersachsen wird zusammen mit anderen Verbänden darauf drängen, dass nach der Wahl die Arbeit an der Gesetzesnovelle unverzüglich aufgenommen wird. (HST) 2 NEUES KONZEPT DES BUDGETS FÜR ARBEIT IN NIEDERSACHSEN Zum 01. Juli 2017 startete das neue Konzept des Budget für Arbeit in Niedersachsen. Darin geht das Land Niedersachsen über den bundesweit geplanten Rahmen hinaus, um Anreize zum Angebot geeigneter Arbeitsplätze zu geben. Arbeitgeber in Niedersachsen können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtem Budget für Arbeit an schwerbehinderte Menschen für die ersten zwei Jahre der Laufzeit ergänzend noch einen Zuschuss von monatlich 250 Euro erhalten. Das Budget umfasst einen Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten bis zur Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Auch die Finanzierung von Fahrtkosten ist unter bestimmten Bedingungen möglich. (FST) Infodienst Seite 2
3 3 AKTIONSTAG 2017 IN WINSEN/LUHE Ein wunderschönes Fest hat unter dem Motto Vielfalt feiern am 26. August 2017 in Winsen / Luhe stattgefunden. Über begeisterte Besucher haben mit der Lebenshilfe Niedersachsen in Kooperation mit der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und über 200 Künstlern aus den verschiedensten Regionen in Niedersachsen den Aktionstag gefeiert. Unter der Schirmherrschaft der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Frau Cornelia Rundt, wurde der Aktionstag um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der St.-Marien-Kirche eröffnet. Wir möchten allen Künstlern, Akteuren und Helfern herzlich danken. Nur durch die Hilfe und Unterstützung vieler Menschen kann eine solche erfolgreiche Feier ausgerichtet werden. Das abwechslungsreiche Programm hat viele Besucher vor die drei Bühnen in der Innenstadt von Winsen/Luhe gelockt. (JK) 4 ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG Im Rahmen eines niedersachsenweiten Fachtags zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung am 19. Juli haben sich über 80 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Organisationen aus Niedersachsen auf Einladung der Lebenshilfe Niedersachsen in Hannover getroffen und informierten sich über die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung. Über die Rahmenbedingungen führte Herr Polczyk, Referatsleiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, aus. Infodienst Seite 3
4 Bis zum 31. August 2017 müssen die ersten Anträge bei der gsub über die Antrags-Plattform gestellt werden ( Als Hilfestellung gibt es diverse Unterlagen zur Antragsstellung unter 32-sgb-ix/. (JK) Bei Fragen steht Ihnen eine Hotline des Dienstleisters gsub zur Verfügung. Die Hotline erreichen Sie unter: Beratungshotline EUTB Tel: +49 (0) Sprechzeiten von Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 12:00 Uhr und Do. 14:00 17:00 Uhr 5 9. LANDESWEITES TREFFEN DER BEWOHNERVERTRETUNGEN AUS WOHNSTÄTTEN 2017 Das 9. Landesweite Treffen der Bewohnervertretungen aus Wohnstätten der Lebenshilfe Niedersachsen hat vom bis in St. Andreasberg/Oberharz stattgefunden mit dem Thema: Wie möchte ich leben, wenn ich in Rente gehe? Bewohnervertretungen aus ganz Niedersachsen diskutieren auf der Fachtagung in St. Andreasberg Es gibt Menschen in Wohnstätten, die Angst davor haben, was mit ihnen passiert, wenn sie in die Rente gehen, so Otto Lippert, Vorsitzender des Ausschusses der Menschen mit Behinderung. Über diese Ängste, aber auch über die neuen Möglichkeiten im Ruhestand, diskutierten über 170 Menschen auf der Tagung in St. Andreasberg. Angereist waren Bewohnervertretungen mit ihren Assistentinnen und Assistenten aus ganz Niedersachsen. Infodienst Seite 4
5 Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Vortrag der Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, die insbesondere auf die besondere Bedeutung des Ruhestandes für Menschen mit Behinderung einging. Der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen Holger Stolz sagte in seiner Begrüßung: Für uns als Verband ist diese Veranstaltung sehr wichtig. Wir nehmen die Inhalte, die hier erarbeitet werden, als Auftrag für unsere verbandliche Arbeit mit, um für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Das Landesweite Treffen der Bewohnervertretungen findet alle zwei Jahre statt. Neben Bildungsangeboten für Menschen mit Behinderung gibt es auch Angebote für Assistentinnen und Assistenten. Es fand dieses Jahr zum 9. Mal statt und wird von Aktion Mensch unterstützt. Innerhalb der Lebenshilfe Niedersachsen vernetzen sich viele Bewohnervertretungen außerdem zum regionalen Austausch. (FST) 6 HIGHLIGHTS AUS DER AKADEMIE Ab dem wird es eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) geben, in der Menschen mit Behinderung andere Menschen mit Behinderung beraten werden. Wir bieten eine Seminarreihe zum Peer-Counseling an, in der Menschen mit Behinderung lernen, wie Peer- Beratung geht und Menschen ohne Behinderung lernen, gemeinsam Peer-Beratung zu machen und sich auch fachlich mit Themen der Beratung in einfacher Sprache auseinander zu setzen. Die Seminarreihe ist im Schwerpunkt auf Menschen mit einer geistigen Behinderung ausgerichtet. Die Gruppe arbeitet über ein Jahr in neun Modulen zusammen. Somit wird sie auch in ihrer hauptamtlichen Tätigkeit begleitet, und aktuelle Themen können in der Fortbildung aufgegriffen werden. Die aktuelle Ausschreibung und Anmeldung können Sie sich hier herunterladen. Seit dem 01. Januar 2017 gibt es eine neue Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). In der WMVO stehen die Rechte und Pflichten vom Werkstattrat und neu dazugekommen von der Frauenbeauftragten! Wir bieten am ein Seminar für Interessierte an dem Amt der Frauenbeauftragten an und planen noch ein weiteres dreitägiges Seminar im nächsten Jahr für gewählte Frauenbeauftragte. Die aktuelle Ausschreibung und Anmeldung zum Seminar Frauen- Beauftragte in Werkstätten Aufgaben, Rechte und Pflichten! am 26. Oktober 2017 finden Sie hier. Am möchten wir ein neues Format Expertenforum in der Akademie für Rehaberufe durchführen. Wir wollen mit Ihnen als Entscheider und Gestalter die Felder der Arbeitgeberattraktivität beleuchten und Sie einladen, im Rahmen eines offenen Austausches gezielt Lösungsansätze zu diskutieren. Im weiteren Verlauf wollen wir die aktuell vorhandenen Bildungsbedarfe bei Ihnen erfassen, um seitens der Akademie passgenaue Bildungsangebote zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage unter der Adresse: akademie@lebenshilfe-nds.de Wenn Sie noch nicht in unserem Verteiler aufgenommen sind, können Sie sich gerne unter akademie@lebenshilfe-nds.de registrieren. (SK) Infodienst Seite 5
6 7 GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINES FAMILIENGERICHTLICHEN GENEHMIGUNGSVORBEHALTES Wenn freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern oder Jugendlichen notwendig erscheinen, die sich in Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe sowie der Psychiatrie aufhalten, gilt nach dem am vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern künftig: Zunächst entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder fixiert, zeitweise in einen Time-Out-Raum gebracht oder mit ähnlichen Maßnahmen belegt werden dürfen. Sie brauchen jedoch jetzt die Genehmigung des Familiengerichts, damit diese Maßnahmen durchgeführt werden. Eine familiengerichtliche Genehmigung war bisher schon notwendig, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher freiheitsentziehend untergebracht werden sollte. Die Erweiterung der Genehmigungspflicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen soll diese vermeiden helfen und neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auch die Eltern entlasten. Diese sahen sich in der Vergangenheit oftmals genötigt, pauschal in freiheitsentziehende Maßnahmen einzuwilligen. Die Überprüfung durch das Familiengericht soll den Druck von den Eltern nehmen. Wichtig zu wissen: Maßnahmen, die üblicherweise bei der Aufsicht von Kleinkindern angewendet werden wie Sicherungsgurte im Buggy, Treppengitter, Laufställe oder Hochstühle werden nicht von diesem Gesetz erfasst. Entscheidend ist zudem die Zielrichtung einer Maßnahme: Ist ein Kind mit einer Muskelerkrankung in einem Rollstuhl fixiert, damit es atmen kann, liegt eine therapeutische Maßnahme vor, die nicht genehmigungsbedürftig ist. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Regel nur für sechs Monate genehmigt. Vorgelegt werden muss für eine familiengerichtliche Genehmigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. psychologie. Die neu eingeführte familiengerichtliche Genehmigungspflicht soll in fünf Jahren evaluiert werden, um herauszufinden, wie sich die gesetzlichen Änderungen auswirken. So soll untersucht werden, welche und wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen zur Anwendung kommen. Die Lebenshilfe wird das Verfahren aufmerksam begleiten. (Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe) (HST) 8 PFLEGEBERUFEGESETZ BESCHLOSSEN Am 22. Juni 2017 wurde das Pflegeberufegesetz verabschiedet. Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelte Pflegeausbildungen werden nun in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Die neuen Ausbildungsgänge starten (JK) Infodienst Seite 6
7 9 PFLEGEMINDESTLOHN STEIGT ZUM AN Der Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. (JK) 10 VERÄNDERUNG DER VORGABEWERTE ZUM (FST) Die Gemeinsame Kommission hat in ihrer Sitzung am eine Veränderung der Vergütung ab dem gem. 19 Abs. 2 Nr. 5 FFV LRV (Fortführungsvertrag zum Landesrahmenvertrag) beschlossen: Personalkosten: + 2,8 % Sachkosten + 2,2 % Fahrtkosten + 5,2 % 11 FÖRDERPREIS LEBEN PUR ZUM THEMA TEILHABE UND TEILGABE VON MENSCHEN MIT KOMPLEXER BEHINDERUNG Die Stiftung Leben pur schreibt zum 13. Mal in Folge den Förderpreis Leben pur aus. Für das Jahr 2018 lautet das Thema Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Komplexer Behinderung. Eingereicht werden können Studien-, Abschluss- oder Dissertationsarbeiten sowie Arbeiten bzw. Projekte oder Konzepte aus der Praxis mit hoher Relevanz für den Alltag von Menschen mit schwersten Behinderungen, die sich mit diesem oder einem angrenzenden Thema beschäftigen. Einsendeschluss ist der 30. November Der Förderpreis Leben pur 2018 ist mit dotiert. Weitere Informationen erhalten Sie hier: (FST) 12 EINFACH-POLITIK-HEFTE GIBT ES JETZT AUCH ALS HÖRBÜCHER Nachdem wir an dieser Stelle schon auf die Hefte Einfach- Politik aufmerksam gemacht haben, weisen wir gerne auch auf die entsprechenden Hörbücher hin. In den Hörbüchern werden Politik und Gesellschaft in einfacher Sprache erklärt. Sie finden hier die Hörbücher und weitere Informationen. (FST) Infodienst Seite 7
8 13 VERORDNUNGSMUSTER FÜR HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE ÄNDERT SICH Die Vordrucke für die Verordnung von häuslicher Krankenpflege werden sich zum 01. Oktober 2017 ändern. Ab diesem Zeitpunkt verlieren die alten Formulare ihre Gültigkeit. Die Muster werden künftig nur noch aus einem dreiteiligen, statt aus einem vierteiligen Formularsatz bestehen. Die Extraausfertigung für den Pflegedienst ist weggefallen. Die neuen Formulare und Erläuterungen finden Sie hier. Wichtige Hinweise sind auf Seite 6 und 7 zu entnehmen. Außerdem wurden die Vordrucke an die aktuelle Rechtslage angepasst: Seit dem kann häusliche Krankenpflege auch als Unterstützungspflege, insbesondere nach dem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung verordnet werden (s. 37 Abs. 1a SGB V). (JK) 14 TERMINHINWEISE LANDESVERBAND Vernetzung der Entgeltverhandlungen Region Weser-Ems in Hannover Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Niedersachsen in Hannover Herbsttagung Kita/TBST in Loccum Vernetzung der Entgeltverhandlungen Region Hannover in Holtensen Fachtagung Leitungskräfte Offene Hilfen in Soltau Autismusambulanzen in Hannover Fachtagung Leitungskräfte Wohnen in Cloppenburg Herausgeber Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.v. Nordring 8 G Hannover Redaktion Holger Stolz (HST) (V.i.S.d.P.) Johanna Kaste (JK) Simone Kielhorn (SK) Frank Steinsiek (FST) Service Telefon: Fax: landesverband@lebenshilfe-nds.de Auflage: 800 Stück Infodienst Seite 8
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