I N F O R M A T I O N S D I E N S T. der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v.

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1 960.Rö.La. I N F O R M A T I O N S D I E N S T der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Ausgabe 03/2012 Inhalt: 1. Aktionstag am 15. September 2012 in Hannover Unified Fußballtagung von Special Olympics e.v. und der LEBENSHILFE Niedersachsen am 25. Juni 2012 in Hannover Tagung Unterstützte Kommunikation in Oldenburg 4. Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen 5. Bundeskinderschutzgesetz (Anlage 1) 6. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren; RdErl. d. MK v ; Nds. MBl. Nr. 13/2012 (Anlage 2) 7. Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012, Nds. GVBl. Nr. 4/2012 (Anlage 3)

2 Infodienst 3/2012 vom Seite 2 8. Stellungnahme der Bundesvereinigung LEBENSHILFE zu den Empfehlungen Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen der Kultusministerkonferenz vom (Anlage 4) 9. Bundesrat stimmt kleinem Behindertenausweis zu 10. Behindertenarbeit und Aufsicht (Anlage 5) 11. Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 6) 12. Hinweise auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE

3 Infodienst 3/2012 vom Seite 3 Zu 1.: Aktionstag am 15. September 2012 in Hannover Der diesjährige Aktionstag der LEBENSHILFE Niedersachsen findet am 15. September 2012 in Hannover statt. Im Rahmen der Veranstaltung und Feierlichkeiten des 50-jährigen Jubiläums des Landesverbandes wird der Aktionstag in diesem Jahr rund um die Hannoversche Marktkirche und in der Marktkirche stattfinden. Wie in den Vorjahren erwartet die Besucherinnen und Besucher wieder ein vielfältiges und buntes Programm, welches gestaltet wird durch Künstlerinnen und Künstler aus den Mitgliedsorganisationen der LEBENSHILFEN in ganz Niedersachsen. In Kürze erhalten Sie nähere Informationen zum Programmablauf und weitere Informationen zur Veranstaltung. Bitte merken Sie diesen Termin schon heute in Ihrem Kalender vor. Zu 2.: 1. Unified Fußballtagung von Special Olympics e.v. und der LEBENSHILFE Niedersachsen am 25. Juni 2012 in Hannover Special Olympics Niedersachsen e.v. und die LEBENSHILFE Niedersachsen e.v. laden ganz herzlich zu einer 1. Fachtagung Unified in Niedersachsen ein. Im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der LEBENSHILFE Niedersachsen veranstalten wir diese Tagung gemeinsam mit Special Olympics. Bei dieser Fachtagung am geht es um den gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung, hier am Beispiel Fußball. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche in den Bereichen Sport, also an Sportlehrer, ehrenamtliche Unterstützer und alle Interessierten, die sich mit dem Thema Sport beschäftigen. Die Veranstaltung findet am Montag, den 25. Juni 2012 von 9.00 bis Uhr in der Akademie des Sports statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie in der Landesgeschäftsstelle. Zu 3.: 2. Tagung Unterstützte Kommunikation in Oldenburg Gemeinsam mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg veranstaltet die LEBENSHILFE Niedersachsen am 20. September 2012 eine 2. Fachtagung zum Thema Unterstützte Kommunikation in Oldenburg.

4 Infodienst 3/2012 vom Seite 4 Ziel der Tagung ist, das Thema Unterstützte Kommunikation in den Einrichtungen der LEBENSHILFE und in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe weiter zu thematisieren und für dieses Thema zu sensibilisieren. Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie in Kürze. Zu 4.: Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen Auf der Homepage der LEBENSHILFE Niedersachsen wurde ein Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen eingerichtet. Wir haben in unseren Infodiensten schon mehrfach darüber berichtet. Zusätzlich zu den Bereichen Arbeit und Wohnen wurde nun auch der Bereich Kindheit und Jugend mit aufgenommen. Außerdem ist das Handbuch an einer exponierteren Stelle auf unserer Homepage platziert worden. Beim Aufrufen der Seite finden Sie das Handbuch links im Servicebereich. Das Handbuch wurde von den Ausschüssen Arbeit, Wohnen sowie Kindheit und Jugend des Landesverbandes der LEBENSHILFE Niedersachsen erarbeitet. Es soll helfen, die Vielzahl von Fachbegriffen und Gesetzesgrundlagen zu überblicken. (St.) Zu 5.: Bundeskinderschutzgesetz (Anlage 1) Zum ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Die Bundesvereinigung LEBENSHILFE hat zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die Frühförderstellen spezielle Hinweise zu den gesetzlichen Neuerungen bzw. Änderungen Handlungsvorschläge erarbeitet, die Sie der Anlage 1 entnehmen können. Herauszuheben ist dabei noch mal Folgendes: 1. Die Jugendämter sind aufgefordert, flächendeckend Netzwerkstrukturen aufzubauen, wobei auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden soll ( 3 Abs. 1, 3 KKG). Zeitliche Vorgaben für die Implementierung gibt das Gesetz nicht vor. 2. Die Frühförderstellen sollen in diesem Netzwerk einbezogen werden, 3 Abs. 2 KKG. Eine Verpflichtung der Frühförderstellen zur Mitarbeit im Netzwerk besteht jedoch nicht. Eine Vergütung für

5 Infodienst 3/2012 vom Seite 5 den personellen Aufwand für diese Netzwerkarbeit ist im Gegensatz nicht vorgesehen. In Frage kommt letztlich nur eine Berücksichtigung bei der Vergütung durch den jeweiligen Leistungsträger oder durch das Land Niedersachsen. 3. Für bestimmte Berufsgruppen, wie z.b. Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Lehrer (auch an privaten, staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten), wurden in 4 KKG detaillierte Vorgaben für den Umgang mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemacht. Neu ist dabei insbesondere der Anspruch dieser Mitarbeiter auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gegenüber dem Jugendhilfeträger. 4. Letzteres (Anspruch auf Beratung durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe) muss in Zukunft auch in die Leistungsvereinbarung der Leistungserbringer mit den Rehabilitationsträgern aufgenommen werden, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BKISSCHG. Der Landesverband Niedersachsen empfiehlt den Trägern im Hinblick auf mögliche Fälle von Kindeswohlgefährdung, sich rechtzeitig generell und ohne konkreten Anlass mit den örtlichen Jugendämtern über das Vorgehen in diesen Fällen umfassend abzustimmen. Nur so können die Mitarbeiter im Bedarfsfall auch korrekt und zielgerichtet handeln. Zu 6.: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren; RdErl. d. MK v ; Nds. MBl. Nr. 13/2012 (Anlage 2) In der Anlage 2 erhalten Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und richtet sich an alle Träger, die im Bereich der Krippen Planungen zum Ausbau der eigenen Angebote umsetzen möchten. Zu 7.: Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012, Nds. GVBl. Nr. 4/2012 (Anlage 3) Der Niedersächsische Landtag hat am 23. März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule beschlossen. Der Anlage 3 können Sie den

6 Infodienst 3/2012 vom Seite 6 dazugehörigen Gesetzestext und die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes hinsichtlich der Einführung der inklusiven Schule entnehmen. Zu 8.: Stellungnahme der Bundesvereinigung LEBENSHILFE zu den Empfehlungen Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen der Kultusministerkonferenz vom (Anlage 4) Die Bundesvereinigung LEBENSHILFE hat eine Stellungnahme erarbeitet zu den Empfehlungen Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen der Kultusministerkonferenz vom In der Anlage 4 finden Sie die Stellungnahme der Bundesvereinigung LEBENSHILFE. Zu 9.: Bundesrat stimmt kleinem Behindertenausweis zu Noch gibt es den Schwerbehindertenausweis nur aus Papier. Das ändert sich ab dem 01. Januar Dann kann der derzeit relativ große Schwerbehindertenausweis als kleinere Plastikkarte ausgestellt werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen am zugestimmt. Das Format des neuen Schwerbehindertenausweises entspricht dann dem neuen Personalausweis oder einer Bankkarte. Er wird damit handlicher und benutzerfreundlicher. Der neue Ausweis kann ab dem 01. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbständig fest. Die Umstellung von Papier auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 01. Januar 2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt den Schwerbehindertenausweis nur noch als Plastikkarte im Bankkartenformat geben wird. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zwingend neu ausgestellt werden. Alle mit dem Grad der Behinderung /GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleiche können nach wie vor mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. (Rö.)

7 Infodienst 3/2012 vom Seite 7 Zu 10.: Behindertenarbeit und Aufsicht (Anlage 5) Kontrolle rund um die Uhr? Unter dieser Fragestellung hat der UNION Versicherungsdienst eine Information zum Thema Aufsicht in der Behindertenarbeit erstellt. U.a. wird ein Überblick über die Aufsichtspflicht kraft Gesetz und kraft Vertrag gegeben, und es werden zwei Beispiele aus der Rechtsprechung dargestellt. Sie finden die Information im Info-Dienst 01/2012 des UNION Versicherungsdienstes (Anlage 5). (St.) Zu 11.: Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 6) In der Anlage 6 finden Sie eine Aufzählung der aktuellen Ausschreibungen der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH. Detaillierte Angaben zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Homepage unter (Rö.) Zu 12.: Hinweise auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aktuelle Stellenangebote unserer Mitgliedsorganisationen auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE unter in der Rubrik Stellenangebote zu finden sind. Mitgliedsorganisationen haben die Möglichkeit, ihre Stellenangebote kostenlos zu veröffentlichen. (Rö.) Mit freundlichen Grüßen LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Kersten R ö h r Landesgeschäftsführer Anlagen

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