I N F O R M A T I O N S D I E N S T. der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v.

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1 960.Rö.La.Ti. I N F O R M A T I O N S D I E N S T der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Ausgabe 07/ 2010 Inhalt: 1. Aktionstag der LEBENSHILFEN am 04. September 2010 in Celle (Anlage 1) Weltkongress von Inclusion International 3. Göttinger Thesen der 1. Norddeutschen Gegenwartskonferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten in Bremen und Niedersachsen (Anlage 2) 4. Stellungnahme der LEBENSHILFE Niedersachsen zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) (Anlage 3) 5. Vernetzung als Grundlage für erfolgreiches Verhandeln ambulanter Angebote Fachtagung für Geschäftsführungen und Entgeltverhandler am in Hannover

2 Infodienst vom Seite 2 6. Impulsfachtagung Unterstützte Kommunikation als Chance für Bildung und Teilhabe am in der Leibniz Universität Hannover (Anlage 4) 7. Vorankündigung des Fachtages Kinder mit besonderem Verhalten im Heilpädagogischen Kindergarten 8. Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten gem. 11 KiTaG Antwortschreiben des Nds. Kultusministers an die LAG der Freien Wohlfahrtspflege (Anlage 5) 9. Erhöhte Finanzhilfepauschale des Landes nach 16 a KiTaG zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige (Anlage 6) 10. Besuch von Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen; Kleine Anfrage der Fraktion der LINKEN mit Antwort der Landesregierung; Nds. Landtag Drs. 16/2368 (Anlage 7) 11. Positionspapier Umgang mit Medikamenten bei Reisen (Anlage 8) 12. Hannoversche Erklärung zur Veranstaltung Leichte Sprache barrierefrei für viele! am in Hannover (Anlage 9) 13. Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) 14. ICF-CY Eine gemeinsame Sprache für alle Berufsgruppen? EURLYAID Kongress 2010 vom 03. bis in Gera (Anlage 10) 15. Keine Meldepflicht für nebenberufliche Übungsleiter im gemeinnützigen oder mildtätigen Bereich bei Nichtüberschreitung des Freibetrages 16. Lichtsignalanlage kann nötig sein Urteil des BSG vom ; B3 KR 5/09 R 17. Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens; BFH-Urteil vom ; VI R 61/08 (Anlage 11) 18. Leistungen des Landes für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften gem. 14 des Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes 19. Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 12) 20. Stellenangebote (Anlage 13)

3 Infodienst vom Seite 3 Zu 1.: Aktionstag der LEBENSHILFEN am 04. September 2010 in Celle (Anlage 1) Am 04. September 2010 sind die Stadt Celle und die LEBENSHILFE Celle Gastgeber des alle zwei Jahre stattfindenden traditionellen Aktionstages der LEBENSHILFE Niedersachsen e.v. Unter dem Motto Viele Farben ein Buntes gestalten über 35 Tanz-, Freizeit- und Theatergruppen sowie Rock- und Popbands rund um das Celler Schloss und den Rittersaal des Celler Schlosses ein buntes und abwechslungsreiches Programm, zu dem einige tausend Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sowie weitere Gäste erwartet werden. Wir möchten Sie noch mal ganz herzlich einladen und würden uns sehr freuen, Sie als Gast beim Aktionstag 2010 der LEBENSHILFEN Niedersachsen begrüßen zu dürfen. In der Anlage 1 finden Sie eine Übersicht über das Programm des Aktionstages. (Kö.) Zu 2.: 15. Weltkongress von Inclusion International Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 74 Nationen sind vom 16. bis zum 19. Juni 2010 in Berlin zum 15. Weltkongress von Inclusion International zusammen gekommen. Mit dabei waren auch Vertreterinnen und Vertreter der LEBENSHILFE Niedersachsen. Unter anderem der Vorsitzende Franz Haverkamp, der Geschäftsführer Kersten Röhr sowie Vertreter aus dem Ausschuss der Menschen mit Behinderung. Beeindruckend war am Anfang der Veranstaltung das Fahnenmeer. Denn jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hatte eine Fahne der jeweiligen Nation erhalten. So konnte man sehen, dass alle Kontinente auf diesem Weltkongress vertreten waren, um über Inklusion Rechte werden Wirklichkeit zu diskutieren. Schwerpunkt war natürlich die UN-Konvention und die Frage, wie man die darin beschriebenen Rechte nun in den einzelnen Staaten umsetzen kann. Es fanden zahlreiche Plenumssitzungen, Workshops und Fokussitzungen statt. Zwischendurch bereicherte das Theater Maatwerk aus den Niederlanden das Programm. Besonders hervorzuheben ist, dassklaus Lachwitz von der Bundesvereinigung LEBENSHILFE zum neuen Vorsitzenden von Inclusion International gewählt wurde. Damit ist erstmals ein Deutscher an der Spitze dieser Organisation. (St.) Zu 3.: Göttinger Thesen der 1. Norddeutschen Gegenwartskonferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten in Bremen und Niedersachsen (Anlage 2) Mit der 1. Norddeutschen Gegenwartskonferenz 2010, die am 20./21. Mai und 03./04. Juni 2010 stattfand, kamen mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen, um sich in Vorträgen und Arbeitsgruppen mit den Menschenrechten und den Anforderungen an den Werkstattalltag auseinanderzusetzen. Alle Ebenen der Werkstätten waren vertreten vom Geschäfts-

4 Infodienst vom Seite 4 führer bis hin zu Gruppen- und Teamleitern sowie Werkstatträten. Zu den Referenten zählten Professoren verschiedener Universitäten und Geschäftsführer von Werkstätten, die in ihren Vorträgen einzelne Artikel des UN-Übereinkommens thematisierten und die Diskussionsgrundlage für die Arbeitsgruppen schafften. Der Transfer von der Theorie in die Praxis war dadurch gewährleistet, dass in den zwölf Arbeitsgruppen über die Werkstatt relevanten Aufgaben, die sich aus den Rechtsnormen des UN- Übereinkommens für das tägliche Arbeitsleben ergeben, beraten wurde. Ziel war es, Ideen zur Weiterentwicklung der Werkstätten und ihres Dienstleistungsangebots für Menschen mit Behinderungen zu sammeln, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit in den Werkstätten zu konkretisieren und die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die grundlegende Verpflichtung des UN-Übereinkommens zu erfüllen: Die Autonomie, Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit des einzelnen Menschen mit Behinderung. In der Anlage 2 finden Sie die Göttinger Thesen der LAG der Werkstätten für behinderte Menschen in Bremen und Niedersachsen. (Rö.) Zu 4.: Stellungnahme der LEBENSHILFE Niedersachsen zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) (Anlage 3) Nach 13 Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz (NBGG) hat die Landesregierung die Auswirkungen des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2010 zu überprüfen. Damit soll eine frühzeitige Evaluation sichergestellt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration hat zahlreiche Verbände aufgefordert, ihre Erfahrungen und Einschätzungen sowie Änderungsvorschläge schriftlich einzureichen. Der Landesverband der LEBENSHILFE hat ebenfalls eine Stellungnahme erarbeitet, die Sie in der Anlage 3 nachlesen können. (Rö.) Zu 5.: Vernetzung als Grundlage für erfolgreiches Verhandeln ambulanter Angebote Fachtagung für Geschäftsführungen und Entgeltverhandler am in Hannover Unter dem Motto Vernetzt zum Erfolg Ambulante Angebote erfolgreich verhandeln findet am 24. August 2010 ab Uhr im Festsaal des Stephansstifts in Hannover eine Fachtagung für Geschäftsführungen und Entgeltverhandler statt. Schwerpunkte bilden dabei zwei inhaltliche Beiträge. Einmal geht es um die Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung. Hier wird Dr. Bernd Schütze, Richter am Bundessozialgericht Kassel, über das Urteil vom 29. Januar 2009 des Bundessozialgerichts zur leistungsgerechten Vergütung referieren.

5 Infodienst vom Seite 5 Das Urteil war als Anlage dem Informationsdienst 05/2010 beigefügt. Am Nachmittag wird Matthias Conrad, Regionalleiter Nord von Contec Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbh, über die Verhandlungsstrategie berichten, also wie man eine Verhandlung systematisch vorbereitet und positiv durchführt. Gleichzeitig wollen wir aber diese Veranstaltung auch als Startschuss für die Vernetzung der Entgeltverhandler in den einzelnen Regionen sehen. Daher wird es zwischen diesen beiden inhaltlichen Beiträgen eine Arbeitsgruppenphase geben. Entgeltverhandler der Regionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems werden sich in Arbeitsgruppen zusammenfinden und gemeinsam die Frage beantworten, wie man zukünftig miteinander das Thema Verhandlung von ambulanten Angeboten angehen möchte. (St.) Zu 6.: Impulsfachtagung Unterstützte Kommunikation als Chance für Bildung und Teilhabe am in der Leibniz Universität Hannover (Anlage 4) Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden in Artikel 24 Abs. 3 angemessene Kommunikationshilfen und bedarfsgerechte Kommunikationsförderung als ein Bestandteil des Rechts auf Bildung für Menschen mit Behinderung festgehalten. Durch fehlende Möglichkeiten mit anderen über Lerninhalte zu kommunizieren, können betroffene Kinder ihr Entwicklungspotential nicht ausschöpfen. Auch als Jugendliche und Erwachsene können sie dann nicht in ausreichendem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation (UK) zeigt alternative Wege und Möglichkeiten auf, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nur eingeschränkt sprechen oder Lautsprache verstehen können. Die LEBENSHILFE Niedersachsen e.v. und das Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover veranstalten deshalb die erste gemeinsame Tagung zum Thema Unterstützte Kommunikation als Chance für Bildung und Teilhabe, um die Möglichkeiten Unterstützter Kommunikation für Menschen mit Behinderungen im Lebenslauf aufzuzeigen und Bildungsinstitutionen in ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema zu unterstützen. Die Tagung findet am 25. August 2010 von 9.30 bis Uhr in der Philosophischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover statt. Der Anlage 4 können Sie eindetaillierte Programmübersicht sowie ein Anmeldeformular für die Veranstaltung entnehmen. (Kö.) Zu 7.: Vorankündigung des Fachtages Kinder mit besonderem Verhalten im Heilpädagogischen Kindergarten

6 Infodienst vom Seite 6 Hiermit laden wir Sie ganz herzlich zu einem Fachtag für Kindergarten- und Kindertagesstättenleitungen ein, der sich mit dem Thema Kinder mit besonderem Verhalten Kinder mit emotional-sozialem Förderbedarf beschäftigt. Am 09. September 2010 veranstalten wir diesen Fachtag in der Evangelischen Akademie Rehburg-Loccum. Als Referent steht Herr Axel Ramberg von der Leibniz Universität Hannover zur Verfügung, der die Thematik aus wissenschaftlicher Sicht und aus Sicht der Förderschulen beschreibt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht auch das Thema: Wie können Konzepte zu diesem Thema im Hinblick auf die Inklusion gestaltet werden? Die Ausschreibung zu dieser Veranstaltung erhalten Sie in Kürze über die Landesgeschäftsstelle. (Kö.) Zu 8.: Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten gem. 11 KiTaG Antwortschreiben des Nds. Kultusministers an die LAG der Freien Wohlfahrtspflege (Anlage 5) Der Niedersächsische Kultusminister, Dr. Bernd Althusmann, hat in einem Antwortschreiben auf die Kritik der LAG der Freien Wohlfahrtspflege zum Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten gem. 11 KiTaG reagiert. Die darin vorgetragenen Positionen werden gemeinsam vom Kultusministerium und dem Sozialministerium getragen. In der Anlage 5 geben wir Ihnen das Antwortschreiben zur Kenntnis. (Rö.) Zu 9.: Erhöhte Finanzhilfepauschale des Landes nach 16 a KiTaG zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige (Anlage 6) Nach 16 a Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) gewährt das Land einen Zuschuss u.a. zu den Personalausgaben für Krippen und Kleine Kindertagesstätten, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren aufgenommen worden sind. Im Zusammenhang mit den Freistellungs- und Sonderöffnungszeiten hat es bereits bei der Zuschussgewährung für 2009 einige Irritationen gegeben. Auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände hat das Niedersächsische Kultusministerium nunmehr einen klarstellenden Erlass an die Landesschulbehörde gesandt, den wir Ihnen als Anlage 6 zur Kenntnis übersenden. (Kö.)

7 Infodienst vom Seite 7 Zu 10.: Besuch von Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen; Kleine Anfrage der Fraktion der LINKEN mit Antwort der Landesregierung; Nds. Land tag Drs. 16/2368 (Anlage 7) Die Fraktion DIE LINKE hat mit Datum vom 22. Februar 2010 eine Kleine Anfrage zum Besuch von Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an die Landesregierung gerichtet. Den Wortlaut der Anfrage sowie die Antwort der Landesregierung, ausgegeben am , finden Sie in der Anlage 7. (Rö.) Zu 11.: Positionspapier Umgang mit Medikamenten bei Reisen (Anlage 8) Die Reiseveranstalter der LEBENSHILFEN, so genannte LEBENSHILFE-Tours Veranstalter, haben den Umgang mit Medikamenten auf Gruppenreisen ausführlich auf der Jahreskonferenz am 03./04. März 2010 in Erfurt diskutiert. Die LEBENSHILFE-Tours Veranstalter haben sich aber auf ein Positionspapier Umgang mit Medikamenten verständigt, welches wir Ihnen in Anlage 8 zur Kenntnis geben. (Kö.) Zu 12. Hannoversche Erklärung zur Veranstaltung Leichte Sprache barrierefrei für viele! am in Hannover (Anlage 9) Im Rahmen einer ILSN-Fachtagung Leichte Sprache barrierefrei für viele! am im Haus der Region in Hannover, wurde von den anwesenden 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Hannoversche Erklärung zum Thema Leichte Sprache barrierefrei für viele erarbeitet und vorgestellt. Zum Thema Niedersachsen auf dem Weg zur Leichten Sprache stellen wir Ihnen diese Hannoversche Erklärung als Anlage 9 zur Verfügung. (Kö.) Zu 13.: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (NHeimG) Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen und den Entwurf für die verbandliche Anhörung freigegeben. Da der Gesetzentwurf zusammen mit der Begründung rund 100 Seiten umfasst, haben wir uns entschlossen, diesen nicht als Anlage dem Informationsdienst beizulegen.

8 Infodienst vom Seite 8 Sie finden den Entwurf des Gesetzes auf der Homepage des Niedersächsischen Landtages unter der Verlinkung Drucksachen und hier Drucksache 16/2493. Interessierte können den Gesetzentwurf dort einsehen und herunterladen. (Rö.) Zu 14.: ICF-CY Eine gemeinsame Sprache für alle Berufsgruppen? EURLYAID KONGRESS 2010 vom 03. bis in Gera (Anlage 10) Vom 03. bis 04. September 2010 findet im Institut für interdisziplinäre Frühförderung an der Fachhochschule für Gesundheit in Gera der diesjährige EURLYAID-KONGRESS 2010 zum Thema ICF-CY Eine gemeinsame Sprache für alle Berufsgruppen statt, zu dem Fachpersonen der Frühförderung sehr herzlich eingeladen sind. In der Anlage 10 finden Sie das Kongressprogramm sowie die Anschrift für die Anmeldung. (Kö.) Zu 15.: Keine Meldepflicht für nebenberufliche Übungsleiter im gemeinnützigen oder mildtätigen Bereich bei Nichtüberschreitung des Freibetrages Für jeden Arbeitgeber besteht seit Beginn des Jahres 2010 die neue Verpflichtung, alle relevanten Entgeltdaten für ihre Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Es geht hierbei um Lohnstammdaten, Arbeitszeit, Gehaltsbezüge und Erfassung der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge. Diese neue Meldepflicht enthält nur eine Ausnahme. Die Meldepflicht ist nicht erforderlich, wenn Entgelte ausschließlich für eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt gezahlt werden. In der Praxis stellte sich die Frage, ob die Meldepflicht auch für nebenberufliche Übungsleiter im musikalischen, sportlichen oder mildtätigen Bereich besteht. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bundeswirtschaftsministerium eine schnelle Entscheidung herbeigeführt. Für Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen seit 2007 bis 1.200,00 steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist es erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine inländische gemeinnützige Organisation oder eine inländische juristische Person des Öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (sogen. Übungsleiterfreibetrag nach 3 Nr. 26 EStG).

9 Infodienst vom Seite 9 Nach der aktuell getroffenen Entscheidung sind nebenberufliche Übungsleiter im musikalischen, sportlichen oder mildtätigen Bereich, für die nach dieser Regelung weder Sozialversicherungsnoch Steuerpflicht besteht, nicht zu melden. Sofern dieser Freibetrag überschritten wird, sind die Nebentätigkeiten zu melden. (Rö.) Zu 16.: Lichtsignalanlage kann nötig sein Urteil des BSG vom 29. April 2010; B3 KR 5/09R Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass Versicherte, die wegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, die Klingel ihrer Wohnung auch mit den feinen Hörgeräten nicht wahrnehmen können, grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage haben. Strittig war in der Vergangenheit auch, wer für diese Leistung zuständig ist. Hier hat das Bundessozialgericht eindeutig festgestellt, dass es sich um ein Hilfsmittel gem. 33 SGB VI, 31 SGB IX handelt. Da es sich somit nicht um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes handelt, können auch Personen, die nicht in einer Pflegestufe eingestuft worden sind, einen Anspruch auf eine Lichtsignalanlage haben. Die Urteilbegründung ist noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter Medieninformationen Nr. 13/10 auf der Seite (St.) Zu 17.: Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens; BFH-Urteil vom ; VI R 61/08 (Anlage 11) Die Kläger machten Aufwendungen für die Unterbringung und den Werkstattbesuch ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastung gem. 33 EStG geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendung jedoch nicht, da die Tochter Eigentümerin eines vom Großvater geschenkten Mehrfamilienhauses ist, somit sei sie nun in der Lage sich selbst zu unterhalten. Dem widerspricht der Bundesfinanzhof in seinem Urteil und sagt, dass auch schwerbehinderte Kinder maßvoll Vermögen bilden können. Eine als Altervorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung braucht deshalb nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhaltes verwertet werden. Das Urteil ist als Anlage 11 dem Informationsdienst beigefügt. (St.) Zu 18.: Leistungen des Landes für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften gem. 14 des Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes 1,5 Mio. Euro hat das Land den kommunalen Gebietskörperschaften für die Herstellung von Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt. Dies ist in 14 Abs. 1 NBGG normiert. Wie dem Lan-

10 Infodienst vom Seite 10 desverband der LEBENSHILFE Niedersachsen nun mitgeteilt wurde, wird dieser Fördertopf bei weitem nicht ausgeschöpft. Daher unsere Aufforderung: Gibt es bei Ihnen vor Ort auch noch öffentliche Gebäude, die nicht barrierefrei sind? Machen Sie die Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung darauf aufmerksam und weisen auf diese Zuschussmöglichkeit des Landes hin. (St.) Zu 19.: Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 12) In der Anlage 12 finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH. (Rö.) Zu 20.: Stellenangebote (Anlage 13) Wir sind ein soziales Dienstleistungsunternehmen in den Regionen Peine und Burgdorf. Zu unserem Angebot gehören Frühförderung, Kindertagesstätten, Wohnstätten, ambulante Dienste, Werkstätten und Tagesbetreuung für Menschen mit und ohne Behinderung. Mit rund 380 engagierten und kompetenten Mitarbeitern begleiten und betreuen wir rund 950 Menschen aller Altersgruppen. Zum suchen wir für den Ihre Aufgaben: Bereichsleitung Soziale Dienste (m/w) Sozialdienst in unseren Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) Zentrale Aufgabe ist die fachliche Gestaltung der Arbeit der Sozialen Dienste und die Mitarbeiterführung in unseren 4 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in der Region Peine / Burgdorf. Das Aufgabenfeld skizziert sich durch - Konzeptionelle Weiterentwicklung der Sozialen Dienste der Werkstätten - Neugestaltung der beruflichen Bildung in Anwendung von pädagogischen Systemen - Konsolidierung der Arbeit der Fördergruppen in den Werkstätten - Arbeiten im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems

11 Infodienst vom Seite 11 Wir erwarten: - Fachliche Kompetenz und Flexibilität - Leistungsbereitschaft, selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit - Berufserfahrung, Erfahrung in der Mitarbeiterführung - abgeschlossenes Studium als Diplom Sozialpädagoge (m/w) - Initiative zur Aufrechterhaltung und Förderung der eigenen Qualifikation Wir bieten: - ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld - Verantwortung und Gestaltung - Budgetverantwortung Die Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Arbeitsbedingungen sind in Anlehnung an den TVöD geregelt. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an: Behindertenhilfe Berkhöpen-Burgdorf GmbH Am Berkhöpen 3, Edemissen, bewerbung@bbbweb.de Weitere Informationen: Herr Hiltner, Tel / Ein weiteres Stellenangebot der LEBENSHILFE Stade e.v. ist der Anlage 13 zu entnehmen (La.)

12 Infodienst vom Seite 12 Mit freundlichen Grüßen LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Kersten R ö h r Landesgeschäftsführer Anlagen

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