I N F O R M A T I O N S D I E N S T. der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v.

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1 960 Rö.Ti. I N F O R M A T I O N S D I E N S T der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Ausgabe 09/2010 Inhalt: 1. Rückblick Aktionstag 2010 (Anlage 1) 2. Ergebnisse der Tagung Vernetzung der Entgeltverhandler auf der Homepage des Landesverbandes 3. Ergebnisse der landesweiten Tagung zum Thema Unterstützte Kommunikation 4. Rückblick Fachtagung Kinder mit emotionalen sozialen Auffälligkeiten in Kindertagesstätten 5. Leitertreffen Integrative Krippen am 23. November 2010 in Delmenhorst 6. Erweitertes Führungszeugnis gem. 30 a BZRG

2 Infodienst vom Seite 2 7. Aktion Mensch Förderung von Ferienmaßnahmen im Jahr Wohnraumförderprogramm 2010 Runderlass des MS vom ; Nds. Ministerialblatt Nr. 33/2010 (Anlage 2) 9. Kinder- und Jugendhilfe Kostenerstattung im Heilpädagogischen Kindergarten, Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück AZ: 4A54/09 vom 10. Dezember 2009 (Anlage 3) 10. Urteil des Sozialgerichts Koblenz zur Gewährung von Kraftfahrzeughilfe nach SGB XII (Anlage 4) 11. Neues Merkblatt zur Inanspruchnahme der Grundsicherung durch Menschen mit Behinderung (Anlage 5) 12. Stellengesuche Zu 1.: Rückblick Aktionstag 2010 (Anlage 1) Am 04. September 2010 feierten über Menschen in Celle den diesjährigen Aktionstag der LEBENSHILFE Niedersachsen, unter ihnen die Schirmherrin der Veranstaltung, die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan. Sie forderte bei der Eröffnung des Aktionstages, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden müsse und dankte der LEBENSHILFE für fast 50 Jahre Einsatz für dieses Ziel. Der Aktionstag begann nach einem Eröffnungsgottesdienst mit Pastor Latossek in der Stadtkirche in Celle. Dort begrüßten Franz Haverkamp (Vorsitzender der LEBENSHILFE Niedersachsen, Reinhard Klein (Geschäftsführer LEBENSHILFE Celle), Dirk-Ulrich Mende (Oberbürgermeister der Stadt Celle), Thomas Adasch (stellv. Landrat des Landkreises Celle) sowie Aygül Özkan (Niedersächsische Sozialministerin) die Anwesenden. Mit der Sambagruppe wurden die Teilnehmenden im Anschluss mit lateinamerikanischen Rhythmen von der Stadtkirche zum Celler Schloss begleitet. Im Anschluss fand auf vier Bühnen ein kulturelles Programm aus Tanz, Theater und Musik statt. Der Aktionstag wird von der LEBENSHILFE Niedersachsen alle zwei Jahre mit einer örtlichen LEBENSHILFE, in diesem Jahr in Celle gemeinsam mit der LEBENSHILFE Celle, veranstaltet. Er ist landesweit eine der größten Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderungen und stand in diesem Jahr unter dem Motto Viele Farben ein Buntes. Der Anlage 1 können Sie einige Impressionen des diesjährigen Aktionstages entnehmen.

3 Infodienst vom Seite 3 Zu 2.: Ergebnisse der Tagung Vernetzung der Entgeltverhandler auf der Homepage des Landesverbandes Am fand in Hannover die Tagung Vernetzt zum Erfolg ambulante Angebote erfolgreich verhandeln statt. Die Powerpoint-Präsentationen der beiden Referenten, Dr. Bernd Schütze (Richter am Bundessozialgericht in Kassel) und Matthias Conrad von der Contec, stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. Sie finden diese auf der Homepage des Landesverbandes unter unter dem Menüpunkt Beratung und dort unter dem Punkt Entgeltfragen-Leistungsvereinbarungen. Zu 3.: Ergebnisse der landesweiten Tagung zum Thema Unterstützte Kommunikation Gemeinsam mit dem Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Hannover veranstaltete die LEBENSHILFE Niedersachsen die erste Impulsfachtagung zum Thema Unterstützte Kommunikation als Chance für Bildung und Teilhabe am 25. August 2010 in Hannover. 158 Fachleute aus ganz Niedersachsen haben mit internationalen renommierten Referenten diskutiert. Das Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation (UK) zeigt alternative Wege und Möglichkeiten, auch wenn Kinder auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nur eingeschränkt sprechen oder verstehen können. Informationen zur Tagung sowie Materialien von Referenten finden Sie auf unserer Homepage unter Zu 4.: Rückblick Fachtagung Kinder mit emotionalen sozialen Auffälligkeiten in Kindertagesstätten Am fand in der Evangelischen Akademie ein Fachtag für Leitungen und Mitarbeiter/- innen aus Kindertagesstätten zum Thema Kinder mit dem Förderbedarf der emotionalen und sozialen Entwicklung statt. Herr Axel Ramberg von der Leibniz Universität Hannover referierte zum Thema Kinder mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung: Erklärung! Förderung! Inklusion?!?

4 Infodienst vom Seite 4 Im Anschluss daran fand eine intensive Diskussion über mögliche weitere Konzeptentwicklungen in den Kindertagesstätten der LEBENSHILFE Niedersachsen statt. Das Protokoll und die Informationen des Referentens wurden Ihnen bereits zugeschickt. Über die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich werden wir Sie informieren. Zu 5.: Leitertreffen Integrative Krippen am 23. November 2010 in Delmenhorst Am 23. November 2010 laden wir alle Leiterinnen und Leiter von integrativen Krippen ganz herzlich zu einem Austausch über das niedersächsische Modellprojekt Integrative Betreuung für Kinder unter drei Jahren ein. Die Einladung wird Ihnen separat zugeschickt. Zu 6.: Erweitertes Führungszeugnis gem. 30 a BZRG Am ist 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in Kraft getreten, der neben dem allgemeinen Führungszeugnis ein erweitertes Führungszeugnis vorsieht. Dieses erweiterte Führungszeugnis wurde mit der Zielsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, insbesondere der Vorstraftaten mit sexuellem Hintergrund, eingeführt. Deshalb sind im erweiterten Führungszeugnis auch geringfügigere Straftaten dieser Art als im Standardführungszeugnis nach 30 a BZRG aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis ist nach 30 a BZRG insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung von Personal gem. 72 a SGB VIII zu erteilen. Daneben wird es erteilt, wenn es für die Beschäftigung von Personen verlangt wird, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung befasst sind oder in sonst vergleichbarer Weise mit Minderjährigen Kontakt haben. Arbeitgeber aus Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, sonstige Träger, die nach SGB VIII arbeiten sowie Sportvereine können beispielsweise ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, aber auch Dienste der offenen Behindertenarbeit, die zum Beispiel Freizeiten für Minderjährige anbieten, kommen in Betracht. Ein erweitertes Führungszeugnis kann dagegen nicht verlangt werden, wenn der Beschäftigte im Erwachsenenbereich tätig ist. Der Arbeitnehmer muss bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses eine schriftliche Aufforderung desjenigen vorlegen, der die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verlangt. So kann das Bundeszentralregister überprüfen, ob zu Recht ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird. Weitere Informationen können unter der Internet-Adresse des Bundesamtes für Justiz unter

5 Infodienst vom Seite 5 bzr\bzrinhalte\erweitertesführungszeugnis abgerufen werden. Zu 7.: Aktion Mensch Förderung von Ferienmaßnahmen im Jahr 2011 Aktion Mensch wird auch im Jahr 2011 die Förderung von Ferienmaßnahmen für behinderte Menschen fortsetzen. Förderungsfähig sind dabei ausschließlich offene Maßnahmen. Der Nachweis erfolgt durch die Beifügung einer Ausschreibung (z.b. Flyer oder Programm). Nicht gefördert werden Maßnahmen von Schulen für deren Schüler, von Wohnheimen für deren Bewohner oder von Werkstätten für behinderte Menschen für deren behinderte Beschäftigte. Die Betreuerpauschale beläuft sich auf 30,00 Euro pro Tag, wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag gerechnet werden. Die Mindestdauer einer Ferienmaßnahme beträgt fünf Tage, wobei An- und Abreise jeweils als ein Tag zählen. Förderungsfähig sind Reisen mit Übernachtung im In- und Ausland. Stationäre Einrichtungen nach 35 a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind von der Förderung ausgeschlossen. Während der Maßnahme sind Teilnehmer/-innen- und Betreuer/-innenlisten als Anwesenheitsnachweis zu führen. Die Formulare dafür können bei der Online-Antragsstellung auf der Homepage der Aktion Mensch heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Gesamtförderung von Ferienmaßnahmen ist auch im Jahr 2011 budgetiert. Nach Ausschöpfung des Budgets eingehende Anträge werden abgelehnt. Die Förderung von Ferienmaßnahmen, die im Jahr 2011 stattfinden, können ausschließlich im Zeitraum vom bis einschließlich auf der Homepage der Aktion Mensch ( online gestellt werden. (Rö.) Zu 8.: Wohnraumförderprogramm 2010 RdErl. des MS vom ; Nds. MBl. Nr. 33/2010 (Anlage 2) In Anlage 2 finden Sie den Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Wohnraumförderprogramm Förderempfänger sind auch Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden dabei Baumaßnahmen, wenn auf Grund der Behinderung ein besonderer baulicher Aufwand erforderlich ist oder der Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung, wenn behindertengerechter Wohnraum benötigt wird. (Rö.)

6 Infodienst vom Seite 6 Zu 9.: Kinder- und Jugendhilfe Kostenerstattung im Heilpädagogischen Kindergarten, Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück AZ: 4A54/09 vom 10. Dezember 2009 (Anlage 3) Strittig ist hier zwischen zwei Kommunen die Zuständigkeit. Entscheidend hierfür ist, ob die Leistungen in einer integrativen Kindergartengruppe nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem SGB VIII (Jugendhilfe) gewährt werden. Das Verwaltungsgericht Osnabrück sagt hierzu: Die Betreuung und Unterbringung des Hilfeempfängers in einem (teilstationären) integrativen Kindergarten gehört aber nach Auffassung des Gerichts zur Frühförderung im Sinne der genannten Bestimmung, sodass sich die entsprechenden Leistungen nicht als Jugendhilfe-, sondern als Sozialhilfeleistungen darstellen. Und damit besteht nach dem geltenden Landesrecht für Kinder in den ersten Lebensjahren eine einheitliche, von der Art der Behinderung unabhängige Zuständigkeit der Sozialhilfeträger. Diese umfassende Zuständigkeit hat den Vorzug der Rechtsklarheit. Das Urteil ist als Anlage 3 dem Informationsdienst beigefügt. Zu 10.: Urteil des Sozialgerichts Koblenz zur Gewährung von Kraftfahrzeughilfe nach SGB XII (Anlage 4) In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Eltern eines schwerstbehinderten Kindes, das noch nicht die Schule besucht, einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer Kraftfahrzeughilfe haben. Das Gericht hat dieses bejaht und in der Urteilsbegründung detailliert dargestellt, unter welchen Voraussetzungen solch ein Anspruch besteht. Das Urteil ist dem Informationsdienst als Anlage 4 beigefügt. Zu 11.: Neues Merkblatt zur Inanspruchnahme der Grundsicherung durch Menschen mit Behinderung (Anlage 5) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. hat ein neues Merkblatt zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII veröffentlicht. Dort werden 30 Fragen zum Grundsicherungsrecht beantwortet. Das Merkblatt ist diesem Informationsdienst als Anlage 5 beigefügt. Zu 12.: Stellengesuche Ein Küchenleiter/Diätkoch, geboren Seine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Gastronomiebetrieben als Allein-, Chef-, Bankett-, Diät-, Großküchenkoch, Anleiter und Küchenleiter hat, wie auch sein Interesse neue Dinge auszuprobieren, zu seiner ausgeprägten Vielseitigkeit und Qualifikation beigetragen.

7 Infodienst vom Seite 7 Er liebt seinen Beruf, ist flexibel, fleißig und arbeitet sich schnell und umfassend in neue Aufgabenbereiche ein. Der Bewerber ist ein kreativer Mensch, kann selbst verschiedene Gerichte kreieren und hat stets neue Ideen. Seine Arbeitsweise ist zuverlässig, zügig und aufmerksam, auch unter Zeitdruck und bei großem Arbeitsaufkommen bewahrt er den Überblick und die Sachlichkeit. Schmackhafte, bewohnerorientierte Speisenzubereitung sowie respektvoller Umgang mit Lebensmitteln und sorgsamer, pfleglicher Umgang mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln sieht er als Grundvoraussetzungen für einen guten Koch bzw. Küchenleiter. Seine Persönlichkeit kennzeichnet sich durch Freundlichkeit, Aufgeschlossenheit, Hilfsbereitschaft und Belastbarkeit aus. Sein Umfeld schätzt seine Geduld, Ausdauer und organisatorische Fähigkeiten. Er achtet sehr auf einen sauberen, den Hygienevorschriften entsprechenden Arbeitsplatz. Zurzeit ist er als Küchenleiter in einem Pflegeheim mit 107 Bewohnern tätig, wo er ein Küchenteam von 16 Mitarbeitern leitet. Er bringt große Erfahrungen in der Gemeinschaftsverpflegung, Dienst- und Speisepanerstellung, im Einkauf und der damit verbundenen Kostenkalkulation, in der seniorengerechten Speiseversorgung und in der teamorientierten Führung mit. Interessierte Einrichtungen wenden sich bitte an: Heinrich Umanski, Tonderner Straße 18, Hannover, Tel.: / Mit freundlichen Grüßen LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. gez. Kersten R ö h r Landesgeschäftsführer Anlagen

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